Mediation

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PRONALAŽENJE NADLEŽNIH SUDOVA/TIJELA

Alat za pretraživanje služi za pronalaženje suda/tijela nadležnog za određeni europski pravni instrument. Napominjemo da unatoč nastojanjima da se osigura točnost rezultata, mogu postojati iznimke u pogledu određivanja nadležnosti koje nisu nužno obuhvaćene.

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Mirenje


*obvezan unos

Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Der Antrag gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2008/52/EG wird beim Präsidenten des Bezirksgerichts (Tribunal d'arrondissement) hinterlegt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, gegen die die Vollstreckung der Mediationsvereinbarung beantragt wird, ihren Wohnsitz und - bei Fehlen eines Wohnsitzes - ihren Aufenthaltsort hat. Verfügt diese Person weder über einen Wohnsitz noch über einen Aufenthaltsort in Luxemburg, wird der Antrag dem Präsidenten des Bezirksgerichtes des Ortes zugeleitet, an dem die Mediationsvereinbarung zu vollstrecken ist.

Anschriften:

Bezirksgericht Luxemburg

Cité judiciaire, L – 2080 Luxembourg

 

Tribunal d'arrondissement de Diekerich

Palais de Justice

Place Guillaume

L-9237 Diekirch

Letzte Aktualisierung: 03/11/2021

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