Mediation

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Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Eine im Mediationsverfahren erzielte schriftliche Vereinbarung wird von den sachlich zuständigen Gerichten vollstreckbar gemacht.

Als Mediatoren fungierende Notare können im Mediationsverfahren erzielte schriftliche Vereinbarungen vollstreckbar machen, wenn sie die Mediationsvereinbarung beurkundet und darauf die Vollstreckungsklausel angebracht haben.

Letzte Aktualisierung: 24/01/2022

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