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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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*muss ausgefüllt werden

Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Niederländisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: EnglischFranzösisch.

Folgende gerichtliche oder sonstige Instanzen sind befugt, Ersuchen nach Artikel 6 Absätze 1 und 2 entgegenzunehmen:

I Gerichtliche Instanzen:

  • Rechtbank Amsterdam
  • Gerechtshof Amsterdam
  • Rechtbank Den Haag
  • Gerechtshof Den Haag
  • Rechtbank Gelderland
  • Rechtbank Limburg
  • Rechtbank Midden-Nederland
  • Rechtbank Noord-Nederland
  • Rechtbank Oost-Brabant
  • Rechtbank Overijssel
  • Rechtbank Rotterdam
  • Rechtbank Zeeland-West-Brabant
  • Gerechtshof Arnhem-Leeuwarden
  • Gerechtshof 's-Hertogenbosch

Eine Schlichtungsvereinbarung kann auf Antrag der Vereinbarungsparteien in einer notariellen Urkunde niedergelegt werden, welche sodann gemäß Artikel 439 Absatz 1 der Zivilprozessordnung in den Niederlanden vollstreckt werden kann.

Verzeichnis sämtlicher Notariate in den Niederlanden: Wie finde ich einen Notar?

Letzte Aktualisierung: 16/05/2022

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