Mediation

Malta

Inhalt bereitgestellt von
Malta

Innerstaatliches Recht PDF (146 Kb) mt


ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Malta

Mediation


*muss ausgefüllt werden

Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Nach Kapitel 474 des Maltesischen Gesetzbuchs - Mediationsgesetz - können die Parteien, oder eine Partei mit ausdrücklicher Zustimmung der anderen, beantragen, dass der Inhalt einer schriftlichen Vereinbarung aufgrund einer Mediation gemäß Kapitel 12 des Maltesischen Gesetzbuchs - Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessordnung - vollstreckbar wird. Der Inhalt einer solchen Vereinbarung ist vollstreckbar, sofern er nationalem Recht nicht entgegensteht. Der Inhalt der Vereinbarung kann von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde in einem Urteil, einer Entscheidung oder einer öffentlichen Urkunde im Einklang mit dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Antrag gestellt wird, vollstreckbar gemacht werden. Welches Gericht zuständig ist, kann Kapitel 12 des Maltesischen Gesetzbuchs entnommen werden. Die zuständige Behörde ist das Malta Mediation Centre, Palazzo Laparelli, South Street, Valletta, VLT1100, Malta.

Letzte Aktualisierung: 25/03/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.