Mediation

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Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Zuständig für die Engegennahme von Anträgen gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 der Richtlinie ist die Geschäftsstelle des mit einem Einzelrichter besetzten erstinstanzlichen Gerichts (Γραμματεία του Μονομελούς Πρωτοδικείου) des Bezirks, in dem die Mediation durchgeführt wurde.

Letzte Aktualisierung: 02/11/2020

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