Unterhaltspflichten

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Artikel 71 1. (a) - Zuständige Gerichte für Anträge auf Vollstreckbarerklärung und für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge

Zuständig für Anträge auf Vollstreckbarerklärung gemäß Artikel 27 Absatz 1 ist das Zivilgericht (Kammer für Familiensachen). Seine Kontaktdaten sind folgende:

Anschrift:

Zivilgericht (Kammer für Familiensachen)

Gerichtshof

Strait Street

Valletta, VLT 2000

Malta

Tel.: + 356 2590 2420

Fax: + 356 2590 2895

Zuständig für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge gemäß Artikel 32 Absatz 2 ist das Berufungsgericht. Seine Kontaktdaten sind folgende:

Anschrift:

Berufungsgericht

Gerichtshof

Triq ir-Repubblika

Valletta, VLT 2000

Malta

Tel.: + 356 2590 2269

Fax: + 356 2590 2895

Artikel 71 1. (b) - Rechtsbehelfe

Nachdem das Berufungsgericht über den Rechtsbehelf entschieden hat, ist der Rechtsweg in Malta erschöpft.

Artikel 71 1. (c) - Nachprüfungsverfahren

Das Nachprüfungsverfahren gemäß Artikel 19 ist in Artikel 7 („Appeal for a decision on an application for a declaration“) des „International Maintenance Obligation Order“, 2011 (LN452/11) geregelt. Das in diesem Bereich zuständige Gericht ist das Berufungsgericht und seine Kontaktdaten sind folgende:

Anschrift:

Berufungsgericht

Gerichtshof

Triq ir-Repubblika

Valletta, VLT 2000

Malta

Tel.: + 356 2590 2269

Fax: + 356 2590 2895

Artikel 71 1. (d) - Zentrale Behörden

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Maltesisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

Die zentrale Behörde ist der „Director for Social Welfare Standards“. Seine Kontaktdaten sind folgende:

Anschrift:

Familienministerium

469 Bugeia Institute,

St Joseph High Road

St Venera SVR 1012

Malta

Tel.: + 356 2278 8000

Fax: + 356 2278 8360

E-Mail: welfare.standards@gov.mt

Artikel 71 1. (e) – Öffentliche Stellen

Nicht zutreffend

Artikel 71 1. (f) – Zuständige Behörden für Vollstreckungssachen

Zuständige Vollstreckungsbehörde im Sinne des Artikels 21 der Verordnung ist das Zivilgericht (Kammer für Familiensachen). Seine Kontaktdaten sind folgende:

Anschrift:

Zivilgericht (Kammer für Familiensachen)

Gerichtshof

Strait Street

Valletta, VLT 2000

Malta

Tel.: + 356 2590 2420

Fax: + 356 2590 2895

Artikel 71 1. (g) - Zugelassene Sprachen für die Übersetzungen der Schriftstücke

Englisch

Artikel 71 1. (h) – Von der Zentralen Behörde zugelassene Sprachen für die Kommunikation mit den anderen Zentralen Behörden

Maltesisch oder Englisch

Letzte Aktualisierung: 25/03/2023

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