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Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Für Anträge auf Vollstreckbarerklärung ist der „Master of the High Court“, für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge der „High Court“ (Oberstes Zivil‑ und Strafgericht) zuständig.
Kontaktdaten:
The High Court
Inns Quay
Dublin 7
Telefon:00 353 1 8886000
Master of the High Court
High Court
Inns Quay
Dublin 7
Telefon: 00 353 1 8886000
Ein auf Rechtsfragen beschränkter Rechtsbehelf beim „Court of Appeal“ (allerdings ist zu beachten, dass der „Supreme Court“ gemäß den Bestimmungen der irischen Verfassung als Berufungsgericht für Urteile des High Court dient, wenn er sich vergewissert hat, dass das Einlegen eines Rechtsbehelfs unmittelbar beim „Supreme Court“ aufgrund außergewöhnlicher Umstände gerechtfertigt ist. Der „Supreme Court“ dient auch als Berufungsgericht für Urteile des „Court of Appeal“, wenn er sich vergewissert hat, dass bestimmte in der Verfassung festgeschriebene Bedingungen der Verfassung erfüllt sind.)
Die Nachprüfung nach Artikel 19 ist bei dem Gericht zu beantragen, das die Entscheidung erlassen hat.Das Verfahren entspricht in etwa dem für den Europäischen Vollstreckungstitel vorgesehenen Verfahren.
Die Verfahrensordnung der Gerichte sind zu finden unter
Die Zentrale Behörde im Sinne der Ratsverordnung ist der Minister für Justiz und Gleichberechtigung.
Die Kontaktanschrift der Zentralen Behörde ist:
Department of Justice and Equality
Bishop's Square,
Redmonds's Hill,
Dublin 2
Fax: 00 353 1 4790201
E-mail: mainrecov_inbox@justice.ie
The High Court
Inns Quay
Dublin 7
Telefon: 00 353 1 8886000
Irisch, Englisch.
Irisch, Englisch.
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