Bezirksgerichte (járásbíróság) am Sitz des Landgerichts (törvényszék), in Budapest das Zentralbezirksgericht Buda (Budai Központi Kerületi Bíróság); für Rechtsbehelfe sind die Landgerichte zuständig, in Budapest ist das Landgericht der Hauptstadt Budapest (Fővárosi Törvényszék) zuständig.
Vom Obersten Gerichtshof (Kurie) zu prüfende Anträge auf Nachprüfung (felülvizsgálati kérelem), die beim Bezirksgericht, das die Entscheidung in erster Instanz getroffen hat, einzureichen sind.
Das Nachprüfungsverfahren nach Artikel 19 muss bei dem Bezirksgericht, vor dem das erstinstanzliche Verfahren geführt wurde, nach den Vorschriften für Wiederaufnahmeverfahren (Kapitel XIII, §§ 260 bis 269 des Gesetzes III von 1952 über die Zivilprozessordnung (a polgári perrendtartásról szóló 1952. évi III. törvény)) eingeleitet werden.
Magyarország Igazságügyi Minisztériuma (Justizministerium)
1054 Budapest,
Kossuth tér 2-4,
Tel.: +36-1 795 4846,
Fax: +36-1 795 0463,
E-Mail: nmfo@im.gov.hu
In Fällen nach Artikel 21 Absatz 2 sind die Bezirksgerichte am Sitz des Landgerichts zuständig, in Budapest ist das Zentralbezirksgericht Buda zuständig. In Fällen nach Artikel 21 Absatz 3 sind die Bezirksgerichte am Sitz des mit der Vollstreckung befassten Gerichtsvollziehers zuständig.
Ungarisch.
a) Für die Antragsformulare: Ungarisch
b) Für die Anträge auf Nachprüfung: Ungarisch, Englisch oder Deutsch
c) Sonstige Mitteilungen nimmt die Zentrale Behörde in Ungarisch und auf Anfrage in Englisch oder Deutsch an.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.