Unterhaltspflichten

Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Verordnung (EG) Nr. 4/2009

Allgemeine Informationen

Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über Unterhaltspflichten soll die effiziente und rasche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gewährleisten.

Sie enthält neun Formblätter, die die Kommunikation zwischen den Zentralen Behörden erleichtern und die elektronische Antragstellung ermöglichen sollen.

Die Verordnung gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Dänemark hat im Wege einer Erklärung zu einem mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossenen Parallelabkommen (ABl. L 149 vom 12.6.2009, S. 80) seine Absicht bestätigt, die mit der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 umzusetzen.

Dänemark hat seine Absicht bestätigt, die Durchführungsverordnung vom 10. November 2011 zur Festlegung der Anhänge X und XI der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen umzusetzen. (Mitteilung Dänemarks, ABl. L 195 vom 18.7.2013, S. 1)

Dänemark ist nicht durch das Haager Protokoll von 2007 gebunden.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es noch bis Ende 2024 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren.

Auf dem Europäischen Justizportal finden Sie Informationen über die Anwendung der Verordnung und ein einfach handhabbares Tool zum Ausfüllen der Formulare. Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen hat Leitlinien für die Verwendung der Anhänge der Unterhaltsverordnung ausgearbeitet, die in 23 Amtssprachen zur Verfügung stehen.

Nicht verbindliches Formular für die Einforderung von Unterhaltsrückständen

Um die Anwendung der Unterhaltsverordnung in der Praxis und die Wahrnehmung der sich hieraus für die Bürger ergebenden Rechte EU-weit zu erleichtern, hat das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen ein nicht verbindliches Formular für die Einforderung von Unterhaltsrückständen ausgearbeitet.

Dieses nicht verbindliche Formular, das die Geltendmachung ausstehender Unterhaltszahlungen erleichtern soll, steht in 23 Sprachen zur Verfügung. Hinweise für das Ausfüllen des Formulars sind beigefügt. Das Formular ist in folgenden Formaten verfügbar: PDF PDF (946 Kb) de und XLS document icon (441 Kb) de.

Nicht verbindliches Formular für gütliche Regelungen

Um die Umsetzung der Unterhaltsverordnung und die wirksame grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu erleichtern, entwickelte das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen ein (nichtobligatorisches) Formular für gütliche Regelungen.

Bei einer gütlichen Regelung der Streitigkeit wird auf eine Beilegung der Streitigkeit vor Gericht und/oder ein Vollstreckungsverfahren verzichtet. Dies kann dazu beitragen, langwierige und komplexe Verfahren zu vermeiden. Dieses Formular hilft den Zentralen Behörden dabei, eine gütliche Regelung zwischen den Parteien zu fördern und die Sprachbarrieren zu überwinden, um die freiwillige Zahlung von Unterhalt zu erreichen, Dieses Formular ist in 23 Sprachen verfügbar. Es kann in folgenden Formaten abgerufen werden: PDF PDF (105 Kb) de

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

Links zum Thema

Haager Protokoll vom 23. November 2007

ARCHIVIERTE Website des Europäischen Gerichtsatlas (eingestellt am 30. September 2017)


ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

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Familienrecht – Unterhaltspflichten


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Letzte Aktualisierung: 09/12/2023

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