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Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Anträge: örtlich zuständiges Bezirksgericht (gemäß Artikel 27 Absatz 2: Gericht, in dessen Sprengel der Verpflichtete seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in dessen Sprengel die Vollstreckung durchgeführt werden soll).
Rechtsbehelfe: Berufung gegen Urteil, Rekurs gegen Beschluss an das Landesgericht über das Bezirksgericht, das die Entscheidung erlassen hat.
In Österreich: Revisionsrekurs gemäß §§ 78 Abs. 1, § 411 Abs. 4 Exekutionsordnung iVm § 528 Zivilprozessordnung – einzubringen beim Gericht erster Instanz (Bezirksgericht), das an den Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vorlegt.
Bei nach österreichischem Recht ordnungsgemäßer Zustellung: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Bestreitung des geltend gemachten Anspruchs oder gegen die Versäumung einer Verhandlung.
Bei nach österreichischem Recht mangelhafter Zustellung: Berufung gegen die Entscheidung (bei Versäumungsurteilen), Rekurs gegen die Entscheidung (bei auf Grund von Säumnis ergangenen Beschlüssen).
Namen und Kontaktdaten der dafür zuständigen Gerichte: Alle Rechtsbehelfe sind beim erstinstanzlichen Gericht einzubringen, das darüber entweder selbst entscheidet (zum Beispiel bei Wiedereinsetzung) oder es dem übergeordneten Gericht zur Entscheidung vorlegt.
Für alles:
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Museumstraße 7, A-1070 Wien.
Organisationseinheit: Abteilung I 10
Mailadresse: team.z@bmvrdj.gv.at
Tel: +43 1 52152 2142
Fax: +43 1 52152 2829
Über alle im Rahmen der Vollstreckung entstehenden Fragen entscheidet das nach §§ 17-19 Exekutionsordnung zuständige Exekutionsgericht - im Falle einer Anfechtung die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte.
Deutsch.
Deutsch, Englisch, Französisch.
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