- Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a – Zuständige Gerichte
- Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b – Kommunikationsmittel
- Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c – Behörden oder Organisationen, die für die Erteilung praktischer Hilfe zuständig sind
- Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe d – Elektronische Zustellungs- und Kommunikationsmittel und die Mittel für die Zustimmung zu deren Verwendung
- Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe e – Personen oder Berufsgruppen, die verpflichtet sind, die Zustellung von Schriftstücken durch elektronische Übermittlung oder andere Arten des elektronischen Schriftverkehrs zu akzeptieren
- Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe f – Gerichtsgebühren und Zahlungsweise
- Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe g – Rechtsmittel und für diese Rechtsmittel zuständige Gerichte
- Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe h – Verfahren für die Beantragung einer Überprüfung und dafür zuständige Gerichte
- Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe i – Zulässige Sprachen
- Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe j – Für die Vollstreckung zuständige Behörden
Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a – Zuständige Gerichte
- Bezirksgericht Nikosia
Anschrift: Charalambou Mouskou, 1405 Nikosia, Zypern
Telefon: (+357) 22865518
Fax: (+357) 22304212/22805330
E-Mail: chief.reg@sc.judicial.gov.cy
- Bezirksgericht Limassol
Anschrift: Leoforos Lordou Byronos 8, P.O. Box 54619, 3726 Limassol, Zypern
Telefon: (+357) 25806100/25806128
Fax: (+357) 25305311
E-Mail: chief.reg@sc.judicial.gov.cy
- Bezirksgericht Larnaka
Anschrift: Leoforos Artemidos, 6301 Larnaka P.O. Box 40107, Zypern
Telefon: (+357) 24802721
Fax: (+357) 24802800
E-Mail: chief.reg@sc.judicial.gov.cy
- Bezirksgericht Paphos
Anschrift: Corner of Neophytou & Nikou Nikolaidi, 8100, Paphos, P.O. Box 60007, Zypern
Telefon: (+357) 26802601
Fax: (+357) 26306395
E-Mail: chief.reg@sc.judicial.gov.cy
- Bezirksgericht Famagusta
Anschrift: Sotiras 2, Megaro Tzivani, 5286 Paralimni, Zypern
Telefon: (+357) 23730950/23742075
Fax: (+357) 23741904
E-Mail: chief.reg@sc.judicial.gov.cy
Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b – Kommunikationsmittel
Folgende Kommunikationsmittel stehen zur Verfügung und sind für die Zwecke des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen zulässig: persönliche Einreichung eines Antrags in der Geschäftsstelle oder Übermittlung des Antrags per Post oder einem anderen Kommunikationsmittel wie Fax oder E-Mail.
Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c – Behörden oder Organisationen, die für die Erteilung praktischer Hilfe zuständig sind
Die Geschäftsstellen („πρωτοκολλητεία“) der Bezirksgerichte.
Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe d – Elektronische Zustellungs- und Kommunikationsmittel und die Mittel für die Zustimmung zu deren Verwendung
Schriftstücke werden per Post oder Einschreibesendung mit Empfangsbestätigung, die auch das Eingangsdatum enthält, zugestellt. Ist diese Form der Zustellung nicht möglich, kann die Zustellung durch eine der in Artikel 13 oder 14 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 aufgeführten Formen erfolgen.
Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe e – Personen oder Berufsgruppen, die verpflichtet sind, die Zustellung von Schriftstücken durch elektronische Übermittlung oder andere Arten des elektronischen Schriftverkehrs zu akzeptieren
Nicht umgesetzt.
Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe f – Gerichtsgebühren und Zahlungsweise
Für das Ausfüllen des Formblatts werden keine Gerichtsgebühren erhoben.
Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe g – Rechtsmittel und für diese Rechtsmittel zuständige Gerichte
Gegen Entscheidungen des erstinstanzlichen Gerichts in geringfügige Forderungen betreffenden Rechtssachen können beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel eingelegt werden. Das Rechtsmittel muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Erlass der Entscheidung in der ersten Instanz eingelegt werden.
Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe h – Verfahren für die Beantragung einer Überprüfung und dafür zuständige Gerichte
Nicht umgesetzt.
Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe i – Zulässige Sprachen
Anträge, Antworten, Widerklagen und Antworten auf Widerklagen sowie jegliche Beschreibungen zugehöriger Belege müssen auf Griechisch abgefasst sein.
Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe j – Für die Vollstreckung zuständige Behörden
Bezirksgerichte
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