Europäischer Zahlungsbefehl

Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Allgemeine Informationen

Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens ermöglicht Gläubigern die Beitreibung unbestrittener Forderungen in Zivil- und Handelssachen nach einem einheitlichen Verfahren auf der Grundlage von Formblättern.

Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme von Dänemark –Anwendung.

Bei diesem Verfahren ist keine Anwesenheit bei Gericht erforderlich. Der Antragsteller muss nur seinen Antrag einreichen, und das Verfahren geht ohne weiteres Zutun des Antragstellers seinen Gang.

In der Verordnung sind sieben Formblätter vorgesehen.

Sie wissen nicht, ob Sie für Ihre Geldforderung den europäischen Zahlungsbefehl oder das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen verwenden sollen? Der Assistent auf der Seite Online-Formulare hilft Ihnen bei Ihrer Entscheidung.

Auf dem Europäischen Justizportal finden Sie Informationen über die Anwendung der Verordnung und ein eine einfach handhabbare Hilfe zum Ausfüllen der Formulare.

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

Links zum Thema

Leitfaden zur Anwendung der Verordnung über das Europäische Mahnverfahren  PDF (5830 Kb) de

ARCHIVIERTE Website des Europäischen Gerichtsatlas (eingestellt am 30. September 2017)


ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Europäische grenzüberschreitende Verfahren – Europäischer Zahlungsbefehl


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Letzte Aktualisierung: 01/04/2022

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