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Gerichtsverfahren in Gibraltar unterliegen den Civil Procedure Rules von 1998 (CPR) und zusätzlichen Anweisungen (Supplementary Directions). Die Anwendung der in England und Wales angewandten Civil Procedure Rules (mit Änderungen) ist im Rahmen der Supreme Court Rules 2000 vorgesehen.
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Für den Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ist in Gibraltar der Supreme Court zuständig.
Anträge auf Überprüfung gemäß Artikel 20 sind in Gibraltar nach Maßgabe von Part 23 der Civil Procedure Rules zu stellen.
Das Europäische Mahnverfahren kann in Gibraltar auf dem Postweg eingeleitet werden (die Einleitung des Verfahrens ist gebührenpflichtig).
Die gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b zulässige Amtssprache ist Englisch.
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