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Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Die ausschließliche Zuständigkeit, über Anträge auf Ausstellung und Überprüfung eines Europäischen Zahlungsbefehls zu entscheiden und seine Vollstreckbarkeit zu bestätigen, liegt bei folgendem Gericht:
Amruševa 2/II, 10000, Zagreb
tel: +385 1 4897 222
fax: + 385 1 4920-871
e-mail: tajnistvo@tszg.pravosudje.hr
ured.predsjednika@tszg.pravosudje.hr
web: http://www.tszg.hr/cro/TSZG/Naslovnica
Über Anträge zur Überprüfung eines Europäischen Zahlungsbefehls entscheidet das Handelsgericht in Zagreb. Die Entscheidung des Gerichts kann nicht angefochten werden.
Formulare, andere Anträge oder Erklärungen sind schriftlich, auch per Fax oder E-Mail, einzureichen.
Europäischen Zahlungsbefehlen muss eine Übersetzung ins Kroatische beigefügt sein, die von einer hierzu ermächtigten Person bestätigt wurde.
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