Für die Anordnung von Schutzmaßnahmen zuständige Behörden:
Kreisgerichte (sądy rejonowe), Bezirksgerichte (sądy okręgowe), Appellationsgerichte (sądy apelacyjne).
Für die Ausstellung von Bescheinigungen zuständige Behörden:
Kreisgericht, Bezirksgericht oder Appellationsgericht, das die Entscheidung über die Schutzmaßnahme erlassen hat.
Kreisgerichte.
Kreisgerichte.
Bezirksgerichte.
Polnisch.
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