Schutzmaßnahmen können von einem Richter des mit einem einzigen Richter besetzten Gerichts erster Instanz Athen (Monomelés Protodikeío Athinón) angeordnet werden, der mit Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (diadikasía ton asfalistikón métron) befasst ist.
Die zuständige Behörde ist der Präsident der betreffenden Gerichtsvollzieherkammer (Sýllogos Dikastikón Epimelitón) oder sein Stellvertreter.
Zuständig ist ein Richter des mit einem einzigen Richter besetzten Gerichts erster Instanz, der mit Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes befasst ist.
Die zuständige Behörde ist das mit einem einzigen Richter besetzte Gericht erster Instanz, das mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit (ekoúsia dikaiodosía) befasst ist.
Griechisch.
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