Gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen

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Europæiske procedurer på tværs af grænserne — Europæiske beskyttelsesforanstaltninger i civilretlige spørgsmål


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Artikel 18, Buchstabe a(i) - der Behörden, die dafür zuständig sind, Schutzmaßnahmen anzuordnen und Bescheinigungen gemäß Artikel 5 auszustellen

In Litauen werden in den Anwendungsbereich der Verordnung fallende Schutzmaßnahmen von den Gerichten angeordnet. Bescheinigungen gemäß Artikel 5 der Verordnung werden von dem Gericht ausgestellt, das die Schutzmaßnahme angeordnet hat.

Artikel 18 Buchstabe a(ii) - der Behörden, bei denen eine in einem anderen Mitgliedstaat angeordnete Schutzmaßnahme geltend gemacht werden kann und/oder die für die Vollstreckung einer solchen Maßnahme zuständig sind

In Litauen sind Gerichtsvollzieher für die Vollstreckung von Schutzmaßnahmen zuständig, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Werden Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung von Schutzmaßnahmen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, behindert, so können sie grundsätzlich die Polizei um Abhilfe ersuchen.

Artikel 18 Buchstabe a(iii) - der Behörden, die für die Anpassung von Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 1 zuständig sind

Die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallenden Schutzmaßnahmen werden gemäß Artikel 11 Absatz 1 von dem Gerichtsvollzieher angepasst, der die Schutzmaßnahme vollstreckt.

Artikel 18 Buchstabe a(iv) - der Gerichte, bei denen ein Antrag auf Versagung der Anerkennung und gegebenenfalls der Vollstreckung gemäß Artikel 13 einzureichen ist

Anträge auf Versagung der Anerkennung oder gegebenenfalls der Vollstreckung einer Schutzmaßnahme sind beim litauischen Appellationsgericht (Lietuvos Apeliacinis Teismas) zu stellen.

Artikel 18 Buchstabe b - die Sprache oder Sprachen, in der bzw. denen Übersetzungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 zugelassen sind

Jedwede Transliteration oder Übersetzung, die nach der Verordnung für die Zwecke der Kommunikation mit den zuständigen litauischen Behörden erforderlich ist, muss in der Amtssprache der Republik Litauen, d. h. auf Litauisch, vorliegen.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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