Sib informazzjoni għal kull reġjun
L-għodda ta' tiftix hawn taħt se tgħinek tidentifika qorti/qrati jew awtorità(jiet) kompetenti għal strument legali Ewropew speċifiku. Jekk jogħġbok innota li għalkemm sar kull sforz biex tiġi aċċertata l-preċiżjoni tar-riżultati, jista' jkun hemm xi każijiet eċċezzjonali li jikkonċernaw id-determinazzjoni ta' kompetenza li mhumiex neċessarjament koperti.
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- in Finnland beim „Käräjäoikeus“/„Tingsrätt“ (Amtsgericht) im Zuständigkeitsbereich der für die Vollstreckung der Entscheidung verantwortlichen regionalen Behörde. Wird der Fall nicht von der regionalen Vollstreckungsbehörde bearbeitet, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Beklagte seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Beklagte weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Finnland, ist das Amtsgericht Helsinki zuständig.
- in Finnland beim „Hovioikeus“/„Hovrätt“. Die hier eingereichte Beschwerdeschrift ist der Kanzlei des Amtsgerichts zu übermitteln, das die Entscheidung erlassen hat.
- in Finnland beim „Korkein oikeus“/„Högsta domstolen“. Die hier eingereichte Beschwerdeschrift ist der Kanzlei des Rechtsmittelgerichts zu übermitteln, das die Entscheidung erlassen hat.
- in Finnland: Englisch
- in Finnland: Kapitel 10 § 18 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 2 der Prozessordnung
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