Leia sisu riikide kaupa
Entfällt
- in Irland beim „High Court“
- in Irland beim „Court of Appeal“ (im Einklang mit der irischen Verfassung ist jedoch der „Supreme Court“ im Falle einer Entscheidung des „High Court“ als Rechtsmittelinstanz zuständig, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die einen direkten Rechtsbehelf bei diesem Gericht rechtfertigen).
- in Irland: nicht anwendbar (im Einklang mit der irischen Verfassung ist jedoch der „Supreme Court“ im Falle einer Entscheidung des „Court of Appeal“ als Rechtsmittelinstanz zuständig, wenn bestimmte in der Verfassung genannte Bedingungen erfüllt sind).
Entfällt
- in Irland: Vorschriften, nach denen die Zuständigkeit durch Zustellung eines verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten während dessen vorübergehender Anwesenheit in Irland begründet wird
Entfällt
Entfällt
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