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Søgeværktøjet nedenfor vil hjælpe dig med at finde den eller de domstole/myndigheder, der er kompetente for et specifikt europæiske retligt instrument. Vi har gjort alt for at sikre, at resultaterne er så nøjagtige som muligt, men der kan være exceptionelle sager om fastlæggelse af kompetence, som ikke nødvendigvis er dækket.
Entfällt
- in Finnland beim „Käräjäoikeus“/„Tingsrätt“ (Amtsgericht) im Zuständigkeitsbereich der für die Vollstreckung der Entscheidung verantwortlichen regionalen Behörde. Wird der Fall nicht von der regionalen Vollstreckungsbehörde bearbeitet, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Beklagte seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Beklagte weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Finnland, ist das Amtsgericht Helsinki zuständig.
- in Finnland beim „Hovioikeus“/„Hovrätt“. Die hier eingereichte Beschwerdeschrift ist der Kanzlei des Amtsgerichts zu übermitteln, das die Entscheidung erlassen hat.
- in Finnland beim „Korkein oikeus“/„Högsta domstolen“. Die hier eingereichte Beschwerdeschrift ist der Kanzlei des Rechtsmittelgerichts zu übermitteln, das die Entscheidung erlassen hat.
- in Finnland: Englisch
- in Finnland: Kapitel 10 § 18 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 2 der Prozessordnung
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