Einleitung eines Gerichtsverfahrens

Schweden
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Muss ich mich unbedingt an ein Gericht wenden oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Es könnte durchaus sinnvoll sein, auf alternative Verfahren zur Streitbeilegung zurückzugreifen, so z. B. Mediation.

2 Gibt es eine Frist für die Klageerhebung?

In manchen Fällen gelten Bestimmungen, nach denen die Klage innerhalb einer bestimmten Frist einzureichen ist. Andernfalls könnte es beispielsweise zu spät sein, die Begleichung einer Forderung zu beantragen. Die Frist für die Einreichung einer Klage vor Gericht variiert in Abhängigkeit von dem Falltyp. Fragen bezüglich der Fristen für die Einreichung einer Klage können beispielsweise von einem Rechtsberater oder einem Verbraucherberater beantwortet werden.

3 Muss ich mich an ein Gericht in diesem Mitgliedstaat wenden?

Informationen bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit finden Sie hier.

4 Wenn ja, an welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund meines Wohnsitzes und des Wohnsitzes des Gegners oder aufgrund anderer Kriterien der örtlichen Zuständigkeit wenden?

Ihr Wohnort, der Wohnort der Gegnerpartei und andere Umstände können bei der Frage von Belang sein, bei welchem Gericht die Klage einzureichen ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

5 An welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund des Klagegegenstands und der Höhe des Streitwerts wenden?

Die Art des Streitgegenstands, der Betrag und andere Umstände können bei der Bestimmung des Gerichtstyps von Belang sein, bei dem die Klage einzureichen ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

6 Kann ich selbst eine Klage anstrengen oder muss ich eine Mittelsperson, z. B. einen Anwalt, einschalten?

Einzelpersonen sind berechtigt, selbst vor Gericht zu klagen. In Schweden herrscht somit keine Pflicht, sich an einen Vertreter oder Anwalt zu wenden. Auch besteht in Schweden kein Anwaltsmonopol in dem Sinn, dass ein Vertreter vor Gericht oder ein Mittler ein Anwalt sein muss.

Kurz, es ist möglich, ohne Anwalt eine Klage vor Gericht einzureichen.

7 Bei wem reiche ich meinen Klageantrag ein: bei der Anmeldung oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder bei einer anderen Verwaltungsstelle?

Es ist eine Klageschrift beim Gericht einzureichen. Sie kann bei der Geschäftsstelle des Gerichts abgegeben, in den Briefkasten des Gerichts eingeworfen, einem Beamten des Gerichts übergeben oder per Post an das Gericht gesandt werden.

8 In welcher Sprache kann ich den Antrag stellen? Kann dies mündlich geschehen oder muss er schriftlich gestellt werden? Kann ich ihn per Fax oder E-Mail schicken?

In Schweden ist die Gerichtssprache Schwedisch. Eine Klage soll darum auf Schwedisch verfasst sein. Falls eine Klage in einer anderen Sprache eingereicht wurde, kann das Gericht jedoch in bestimmten Fällen von einer Partei fordern, den Text übersetzen zu lassen. In Ausnahmefällen kann das Gericht die Klage selbst übersetzen.

Eine Klageschrift muss schriftlich und eigenhändig unterzeichnet sein. Wenn sie nicht eigenhändig unterzeichnet ist, sondern z. B. per Fax oder E-Mail übermittelt wurde, besteht das Gericht darauf, dass die Klage durch eine im Original unterzeichnete Klageschrift bestätigt wird. Ohne eine solche Bestätigung wird die Klage abgewiesen.

9 Gibt es besondere Formblätter oder wenn nicht, wie muss ich anderenfalls einen Fall darstellen? Welche Inhalte muss die Klage haben?

Für die Klageerhebung sind keine besonderen Formulare vorgeschrieben. Es gibt jedoch ein Formular zum Einreichen einer Zivilklage, das unabhängig von dem Streitwert verwendet werden kann. Dieses Formular kann auf der Website des schwedischen Zentralamtes für Gerichtsadministration („Domstolsverk“) unter folgendem Link in schwedischer und englischer Sprache heruntergeladen werden.

Eine Klageschrift muss Angaben zu den beiden Parteien enthalten, eine bestimmte Forderung und die Gründe dafür, Angaben zu den Beweismitteln und was damit bewiesen werden soll, sowie Angaben, warum das Gericht für diesen Fall zuständig ist.

Die schriftlich angeführten Beweise müssen zusammen mit der Klageschrift eingereicht werden.

Ist eine Klageschrift unvollständig, fordert das Gericht zusätzliche Unterlagen an. Werden keine ergänzenden Unterlagen nachgereicht, wird die Klage abgewiesen.

10 Muss ich Gerichtsgebühren zahlen? Wenn ja, wann? Muss ich einen Anwalt von Anfang an bezahlen?

Bei einer Klage wegen einer Rechtsstreitigkeit muss der Kläger eine Gebühr entrichten, die bei Einreichung der Klage an das Gericht der ersten Instanz („Tingsrätt“) zu zahlen ist. Die Gebühr beträgt zur Zeit SEK 450 (ca. 50 EUR). Wird die Antragsgebühr nicht entrichtet, übermittelt das Gericht dem Antragsteller eine Zahlungsaufforderung. Wird die Gebühr nicht entrichtet, ergeht eine Mahnung.

Anwaltskosten muss der Klient mit dem Anwalt regeln. Es ist sowohl üblich, einen Vorschuss zu fordern, als auch nach erledigtem Auftrag eine Rechnung auszustellen. Wird Rechtshilfe bewilligt, dann gelten besondere Regeln.

11 Kann ich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen?

Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

12 Wann gilt meine Klage amtlich als erhoben? Erhalte ich von den Behörden Bescheid, ob meine Klage ordnungsgemäß erhoben wurde?

Als Moment der Klageerhebung gilt in Schweden der Tag des Eingangs der Klageschrift bei Gericht. Eine Klageschrift gilt an dem Tag als eingereicht, an dem sie selbst oder eine Benachrichtigung über ihren Postversand beim Gericht eingegangen oder einem zuständigen Beamten zugekommen ist.

Kann angenommen werden, dass die Klageschrift oder eine Benachrichtigung darüber an einem bestimmten Tag in der Geschäftsstelle des Gerichts oder für das Gericht bei der Post abgegeben wurde, gilt die Klageschrift als an diesem Tag eingegangen, wenn ein zuständiger Beamter sie am folgenden Arbeitstag erhält.

Es wird nicht automatisch eine Bestätigung darüber verschickt, dass die Klage auf richtige Art und Weise erhoben wurde. Angaben dazu können jedoch durch Kontaktaufnahme mit dem Gericht, zum Beispiel per Telefon, erfragt werden.

13 Erhalte ich genaue Angaben zum weiteren Verlauf (z. B. die Frist für die Klageeinlassung)?

Nach der Prozessordnung muss das Gericht so rasch wie möglich einen Zeitplan für die Behandlung des Falles aufstellen. In bestimmten Fällen ist das Erstellen eines Zeitplans jedoch nicht sinnvoll. Vor dem Eingang einer Verteidigungsschrift ist die Grundlage für die Aufstellung eines Zeitplans in den meisten Fällen dürftig.

Es ist immer möglich, durch Kontaktaufnahme mit dem Gericht, z. B. per Telefon, mehr Informationen über die weitere Behandlung dieses Falles zu erfragen.

Nützliche Links

Justitiedepartementet

Domstolverket

Riksskatteverket

Letzte Aktualisierung: 17/11/2015

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