Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Einleitung eines Gerichtsverfahrens

Nordirland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Muss ich mich unbedingt an ein Gericht wenden oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Die folgenden Absätze geben einen groben Überblick über die Regelungen in Nordirland bezüglich der Einleitung eines Verfahrens. Sie geben jedoch keine umfassende Aussage über die Rechtslage ab und sollten demnach auch nicht als solche aufgefasst werden. In den Verfahrensvorschriften – die wenn möglich konsultiert werden sollten – finden sich detaillierte Angaben zu den jeweiligen Verfahren.

Nur wenige möchten Ihre Angelegenheiten sofort vor Gericht bringen; die meisten ziehen vorerst eine gütliche Beilegung in Betracht. Dies kann informell und ohne rechtliche Unterstützung (z. B. in Form eines Treffens, Briefwechsels oder Telefongesprächs) oder formeller mithilfe eines Rechtsvertreters oder Mediators erfolgen. Erst wenn eine Einigung ausgeschlossen wurde, sollte ein gerichtliches Verfahren in Erwägung gezogen werden.

Weitere Informationen über Alternativen zum Gerichtsverfahren in Nordirland finden Sie auf der Website des Rechtszentrums Law Centre (Northern Ireland).

Wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, muss der für Ihren Fall geeignete Gerichtsstand festgelegt werden. Handelt es sich um eine zivilrechtliche Klage, so kann sie vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen vor dem High Court erhoben werden. Die meisten Rechtssachen werden jedoch vor dem County Court verhandelt; generell fallen Rechtssachen mit einem Streitwert von bis zu 30 000 GBP in die Zuständigkeit des County Court. Nordirland ist in Verwaltungsgerichtsstellen unterteilt; der Leitfaden für Verwaltungsgerichte kann Ihnen bei der Festlegung des geeigneten Gerichtsstands helfen. Grundsätzlich sollte das Verfahren an dem Ort eingeleitet werden, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat oder tätig ist (obwohl es eigentlich möglich ist, das Verfahren in jeder Gerichtsstelle des Verwaltungsgerichts einzuleiten).

Der Leitfaden für Verwaltungsgerichte kann auf der Website des Northern Ireland Courts and Tribunals Service (Gerichtsdienst Nordirlands). Bei allgemeinen Fragen können Sie sich an das Kommunikationsteam des Northern Ireland Courts and Tribunals Service (+44 300 200 7812) wenden.

2 Gibt es eine Frist für die Klageerhebung?

Siehe Informationsblatt zu Verfahrensfristen.

3 Muss ich mich an ein Gericht in diesem Mitgliedstaat wenden?

Siehe Antwort zu Frage 1 und Abschnitt zur Gerichtlichen Zuständigkeit.

4 Wenn ja, an welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund meines Wohnsitzes und des Wohnsitzes des Gegners oder aufgrund anderer Kriterien der örtlichen Zuständigkeit wenden?

Siehe Antwort zu Frage 1 und Abschnitt zur Gerichtlichen Zuständigkeit.

5 An welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund des Klagegegenstands und der Höhe des Streitwerts wenden?

Siehe Antwort zu Frage 1 und Abschnitt zur Gerichtlichen Zuständigkeit.

6 Kann ich selbst eine Klage anstrengen oder muss ich eine Mittelsperson, z. B. einen Anwalt, einschalten?

Im Allgemeinen steht es einer Person frei, ein Verfahren selbst zu führen bzw. sich selbst zu vertreten oder anwaltlich vertreten zu lassen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, z. B. muss sich der Prozesspfleger einer prozessunfähigen Person (z. B eines Minderjährigen) vor dem High Court durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Auch eine juristische Person muss – sofern das Gericht einem Geschäftsführer die Vertretung des Unternehmens nicht gestattet – von einem Rechtsanwalt vertreten werden.

Gegebenenfalls muss das Gerichts um Zustimmung ersucht werden, wenn eine Person vertreten oder jemand im Namen einer Person vor Gericht erscheinen soll.

Sowohl vor dem High Court als auch dem County Court kann eine nicht vertretene Person von einem Freund begleitet werden, der gegebenenfalls berät und Notizen macht. Die Gerichte können jedoch Bedingungen bzw. Beschränkungen auferlegen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten.

Rechtsanwälte aus der Europäischen Union können mit lokalen Rechtsanwälten zusammenarbeiten.

Der High Court befasst sich mit komplizierteren Fällen; Personen, die nicht vertreten werden, sind dort eher die Ausnahme als die Regel. Gleiches gilt auch für den County Court. Bei Verfahren für geringfügige Forderungen ist eine rechtliche Vertretung jedoch weniger üblich. Das liegt wahrscheinlich daran, dass diese Fälle im Rahmen eines Schiedsverfahrens verhandelt werden und die gerichtlichen Regelungen weniger formell sind. Der Streitwert liefert meist jedoch keinen geeigneten Anhaltspunkt dafür, ob eine rechtliche Vertretung erforderlich ist. Bei Forderungen mit geringem Streitwert können mitunter schwierige Fragen hinsichtlich der Haftung oder Mitverschuldung aufgeworfen werden. Das ist einer der Gründe, warum Ansprüche auf Personenschäden in Nordirland nicht in die Zuständigkeit für geringfügige Forderungen fallen.

Wenn Sie keinen Rechtsanwalt hinzuziehen möchten, können Sie sich an den Freiwilligensektor (z. B. an eine Bürgerberatungsstelle) oder eine staatliche Einrichtung (z. B. an den Verbraucherrat für Nordirland (Consumer Council for Northern Ireland)) wenden.

7 Bei wem reiche ich meinen Klageantrag ein: bei der Anmeldung oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder bei einer anderen Verwaltungsstelle?

Für die Einleitung eines Verfahrens sollten in der Regel die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Gerichtsstelle eingereicht und die erforderliche Gebühr entrichtet werden. Die Geschäftsstellen sind in der Regel von 10:00 bis 16:30 Uhr geöffnet.

Gerichtsbedienstete können allgemeine Unterstützung bieten und Ihnen Informationen zu den Verfahren geben; sie sind jedoch nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen oder Rechtsvertreter zu empfehlen.

Die Nordirische Anwaltskammer (Law Society of Northern Ireland) verfügt über eine Liste lokaler Rechtsanwälte, und in der Bibliothek der Anwaltskammer (Bar Library) können Sie sich Informationen zu Barristern in Ihrer Nähe einholen.

8 In welcher Sprache kann ich den Antrag stellen? Kann dies mündlich geschehen oder muss er schriftlich gestellt werden? Kann ich ihn per Fax oder E-Mail schicken?

Den meisten Anträgen ist ein Schriftstück in englischer Sprache beizufügen. Mündliche Anträge können jedoch im Laufe des Verfahrens gestellt werden.

Dokumente werden in der Regel zur Ausstellung an die zuständige Geschäftsstelle übergeben. Nach ihrer Ausstellung sind sie jedoch im Einklang mit den Verfahrensvorschriften zuzustellen. Je nach Dokument kann dies per E-Mail, Fax, Post oder durch persönliche Zustellung erfolgen.

Werden Dolmetscher oder Übersetzungen benötigt, so sind die Kosten in der Regel von den Parteien und nicht vom Gericht zu tragen.

9 Gibt es besondere Formblätter oder wenn nicht, wie muss ich anderenfalls einen Fall darstellen? Welche Inhalte muss die Klage haben?

In den Verfahrensvorschriften ist festgelegt, welche Dokumente in den jeweiligen verschiedenen Verfahren Anwendung finden.

Beim High Court werden die meisten Klagen (z. B. Schadensersatzklagen wegen Körperverletzung oder Tod, Betrug, Sachbeschädigung usw.) durch eine Klageschrift eingeleitet, das vom Front of House Office im Namen des Central Office und des Chancery Office ausgestellt wird. Eine Abschrift wird gebührenpflichtig gestempelt und versiegelt; die Geschäftsstelle behält diese Abschrift und sendet ein versiegeltes und gestempeltes Original zusammen mit der erforderlichen Anzahl versiegelter Abschriften zurück.

Die Klageschrift kann allgemein (mit einer kurzen Darstellung der Art der Forderung und des Klagebegehrens) oder speziell (mit einer vollständigen Darstellung) gebilligt werden.

Bei den County Courts werden Verfahren durch ein als „Civil Bill“ bezeichnetes Schriftstück oder eine Bagatellklageschrift eingeleitet. Dieses muss die vollständigen Namen und Anschriften der Parteien und der zuständigen Stelle des Verwaltungsgerichts enthalten. Eine gewöhnliche Civil Bill muss „21-Tage-Kosten“ (21 day costs) enthalten. Es handelt sich dabei um festgesetzte Kosten, was bedeutet, dass die Klage ausgesetzt wird, wenn der Beklagte die Forderung oder den Schadensersatz plus die 21-Tage-Kosten bezahlt. Die Einzelheiten der Klage (einschließlich relevanter Daten und Orte) sind in der Civil Bill festgelegt.

Für geringfügige Forderungen gibt es ein besonderes Formular, das auf der Website des Northern Ireland Courts and Tribunals Service verfügbar ist.

Im weiteren Verlauf eines Falles müssen gegebenenfalls weitere Dokumente ausgefüllt werden. Gerichtsbedienstete können Ihnen zwar allgemeine Informationen zu diesen Dokumenten geben, sie dürfen Sie aber wie bereits erwähnt weder rechtlich beraten, noch die Dokumente für Sie ausfüllen.

10 Muss ich Gerichtsgebühren zahlen? Wenn ja, wann? Muss ich einen Anwalt von Anfang an bezahlen?

Gebühren sind bei der Ausstellung einer Klageschrift, einer Civil Bill oder bei geringfügigen Forderungen sowie in verschiedenen Phasen des Gerichtsverfahrens zu entrichten. Das entsprechende Formular wird in der Regel mit einer Gebührenquittung versehen. Auf der Ebene des County Court kann dies in jeder Geschäftsstelle erfolgen.

Grundsätzlich hat die unterlegene Partei sämtliche anfallenden Kosten zu tragen – und zwar die eigenen sowie die der gegnerischen Partei. Beim High Court werden die Kosten auf der Grundlage der erbrachten Leistungen berechnet. Bei den County Courts richten sich die Kosten nach der Höhe des Streitwerts. Dadurch können voraussichtlich anfallende Kosten von Rechtsstreitigkeiten geschätzt werden; bei einigen County Courts hat der Richter jedoch einen Ermessensspielraum in Bezug auf die Höhe der Kosten.

In der Regel können nur einem Verfahrensbeteiligten die Kosten zugesprochen oder auferlegt werden. Während des Verfahrens müssen Sie die Kosten tragen, die sich aus Ihrer Klage ergeben (z. B. Zeugenkosten, Reisekosten, Kosten für Sachverständigengutachten). Wenn Sie den Fall jedoch gewinnen, können Sie diese unter Umständen zurückfordern.

Bitte beachten Sie, dass bei Verfahren mit geringfügigen Forderungen Kosten in der Regel nur dann zugesprochen werden, wenn es Beweise für ein unangemessenes Verhalten einer der Parteien gibt.

Das Amt für die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen (Enforcement of Judgments Office) ist für die Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile im Zusammenhang mit der Beitreibung von Geld, Waren oder Eigentum in Nordirland zuständig und kann Ihnen bei der Sicherung der Ihnen zustehenden Zahlungen – wenn Sie Ihren Fall gewinnen und die andere Partei nicht innerhalb einer angemessenen Frist zahlt – behilflich sein. Die Inanspruchnahme der Dienste des Enforcement of Judgments Office ist gebührenpflichtig. Weitere Informationen über das Enforcement of Judgments Office finden Sie auf der Website des Northern Ireland Courts and Tribunals Service sowie im Abschnitt Vollstreckungsverfahren.

Die Regelungen bezüglich der Anwaltshonorare sind Sache von Rechtsanwalt und Mandant. Gegebenenfalls werden die Kosten in Raten abbezahlt; in anderen Fällen können die Gebühren am Ende des Verfahrens in voller Höhe entrichtet werden.

11 Kann ich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen?

In Nordirland gibt es eine gesetzliche Regelung für die Zahlung von Gerichtskosten aus öffentlichen Mitteln (die Prozesskostenhilfe).

Bestimmte Verfahren sind jedoch von der Regelung ausgenommen (z. B. bei Verleumdung) und unterliegen einer Prüfung der Begründetheit.

Eine Bescheinigung über Prozesskostenhilfe kann nicht für Kosten geltend gemacht werden, die vor Gewährung der Prozesskostenhilfe entstanden sind.

Weitere Informationen über die Prozesskostenhilfe finden Sie auf den Seiten zur Prozesskostenhilfe und auf der Website der Law Society of Northern Ireland (Anwaltskammer).

12 Wann gilt meine Klage amtlich als erhoben? Erhalte ich von den Behörden Bescheid, ob meine Klage ordnungsgemäß erhoben wurde?

Ein Verfahren gilt ab dem Zeitpunkt der Ausstellung eines Antrags auf geringfügige Forderungen, einer Civil Bill oder einer Klageschrift zur Bestimmung der Verjährungsfrist als eingeleitet.

Gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Formblatt, so führt keine Abweichung davon – sofern diese nicht irreführend ist oder den Sachverhalt verändert – zur Ungültigkeit des Formblatts; Fehler können in der Regel behoben werden.

13 Erhalte ich genaue Angaben zum weiteren Verlauf (z. B. die Frist für die Klageeinlassung)?

Das Gerichtsverfahren unterliegt verschiedenen Fristen, und obwohl die Gerichtsbediensteten Ihnen bei spezifischen Fragen behilflich sein können, verfolgen sie nicht die einzelnen Verfahrensphasen einer Rechtssache.

Beim High Court hat der Kläger innerhalb von 6 Wochen ab Ablauf der Schriftsatzfrist – oder einer vom Gericht gesetzten Frist – einen Termin zur Verhandlung der Klage festzusetzen; hierbei wird eine Gebühr erhoben. Der Kläger hat den anderen Parteien diesen Termin mitzuteilen. In Fällen von Körperverletzung und klinischer Fahrlässigkeit muss eine Bereitschaftserklärung vorgelegt werden, bevor ein Termin zur Anhörung oder Überprüfung festgelegt wird.

Wird keine Einlassungserklärung eingereicht bzw. zugestellt oder wird die Klage vom Beklagten nicht erwidert, kann der Kläger ein Urteil in einem Verwaltungsverfahren erwirken (auch wenn er unter Umständen vor dem Master (einem Gerichtsvollzieher) erscheinen muss, um den Schaden feststellen zu lassen).

Teilt der Beklagte seine Verteidigungsabsicht mit, so muss der Kläger beim County Court eine Bereitschaftserklärung vorlegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb von 6 Monaten eingereicht, müssen die Parteien vor dem Richter erscheinen, der Weisungen für den weiteren Verlauf des Verfahrens erteilen kann. Wenn keine Verteidigungsabsicht bekundet wurde, kann der Kläger ein Urteil in einem Verwaltungsverfahren erwirken (auch wenn er unter Umständen zur Beurteilung des Schadens vor dem Bezirksrichter erscheinen muss).

Bei Verfahren für geringfügige Forderungen wird dem Beklagten eine festgesetzte Frist zur Klageerwiderung eingeräumt (Return Date); diese beträgt in der Regel 21 Tage ab dem Eingang der Klage bei der Geschäftsstelle. Wenn der Beklagte eine Mitteilung einer Streitfrage (Notice of Dispute) zurückschickt, wird der Fall dem Richter zur Gerichtsverhandlung vorgelegt. Geht keine Mitteilung einer Streitfrage ein, kann der Kläger eine Entscheidung in einem Verwaltungsverfahren erwirken (auch wenn er unter Umständen zur Beurteilung des Schadens vor dem Richter erscheinen muss).

Links zum Thema

Gerichtsverwaltungsbehörde Nordirlands (Northern Ireland Courts and Tribunals Service)

Nordirische Agentur für Rechtsdienste (Northern Ireland Legal Services Agency)

Letzte Aktualisierung: 24/09/2021

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