Einleitung eines Gerichtsverfahrens

Malta
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Muss ich mich unbedingt an ein Gericht wenden oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Ja, in Malta müssen Sie sich an ein Gericht wenden, wenn Sie eine Streitsache anhängig machen möchten. Ein Advocate (Rechtsanwalt) oder ein Legal Procurator stellt einen Antrag bei Gericht und zahlt die entsprechende Gebühr. Soll der Fall vor einem höheren Gericht anhängig gemacht werden, muss die Klage erhebende Person einen Eid leisten.

2 Gibt es eine Frist für die Klageerhebung?

Nein, der Fall kann jederzeit vor Gericht gebracht werden. Der Beklagte hat jedoch das Recht, sich in jeder Phase des Gerichtsverfahrens auf Verjährung zu berufen.

3 Muss ich mich an ein Gericht in diesem Mitgliedstaat wenden?

Die Person, die die Klage anstrengt, muss während der Gerichtsverhandlungen persönlich im Gerichtssaal anwesend sein. In ihrer Abwesenheit tritt ein Rechtsanwalt oder ein Legal Procurator als ihr Vertreter auf. Befindet sich eine Partei außerhalb Maltas, wird in Malta ein sogenannter Curator (Bevollmächtigter) bestellt, damit die Gerichtsverhandlung in Abwesenheit der Partei fortgeführt werden kann.

4 Wenn ja, an welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund meines Wohnsitzes und des Wohnsitzes des Gegners oder aufgrund anderer Kriterien der örtlichen Zuständigkeit wenden?

In Malta gibt es nur ein Gerichtsgebäude, in dem verschiedene Gerichte untergebracht sind, die je nach Gegenstand des Falls, Streitwert und Wohnsitz des Antragstellers zuständig sind. Folgende Gerichte gibt es in Malta:

a) Das Zivilgericht (Abteilung für Familiensachen) [Civil Court (Family Section) – Qorti Ċivili (Sezzjoni tal-Familja)] befasst sich mit allen Familiensachen, wie z. B. Ehetrennungen, Scheidungen, Unterhalts- und Vaterschaftssachen sowie Anträgen auf Ungültigerklärung der Ehe.

b) Das Magistratsgericht (Abteilung für Familiensachen Gozo) [Court of Magistrates (Gozo Family Section) – Qorti tal-Maġistrati (Għawdex Sezzjoni Familja)] befasst sich mit allen unter Punkt a aufgeführten Rechtssachen, ist jedoch für Verfahren gegen Personen zuständig, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf der Insel Gozo haben.

c) Die Erste Kammer des Zivilgerichts (Verfassungssachen) [First Hall of the Civil Court (Constitutional Jurisdiction – Prim’ Awla tal-Qorti Ċivili (sede Kostituzzjonali)] befasst sich mit Sachen verfassungsrechtlicher Natur.

d) Das Magistratsgericht (Malta) [Court of Magistrates (Malta) – Qorti tal-Maġistrati (Malta)] entscheidet über rein zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 15 000 EUR, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf der Insel Malta hat, sowie über alle Streitsachen, die nach maltesischem Recht in seine Zuständigkeit fallen.

e) Das Magistratsgericht (Gozo – untere Instanz) [Court of Magistrates (Gozo Inferior Jurisdiction) – Qorti tal-Maġistrati (Għawdex Inferjuri)] befasst sich mit allen unter Punkt d aufgeführten Rechtssachen, wird jedoch angerufen, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf der Insel Gozo hat. In seiner freiwilligen Gerichtsbarkeit hat es auch die Befugnisse des Zivilgerichts.

f) Die Erste Kammer des Zivilgerichts [First Hall of the Civil Court – Prim’ Awla tal-Qorti Ċivili] entscheidet über alle rein zivilrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert über 15 000 EUR, sowie über alle Sachen (unabhängig von der Höhe des Streitwerts), bei denen es um Immobilien geht oder um Dienstbarkeiten, Belastungen oder Rechte in Verbindung mit Immobilien, einschließlich Räumungsklagen oder Anträge auf Zwangsräumung, unabhängig davon, ob es sich um eine städtische oder ländliche Immobilie handelt, ob sie vermietet ist oder von Personen bewohnt wird, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Zuständigkeitsbereichs dieses Gerichts haben.

g) Das Magistratsgericht (Gozo – höhere Instanz) [Court of Magistrates (Gozo Superior Jurisdiction) – Qorti tal-Maġistrati (Għawdex) Gurisdizzjoni Superjuri, Sezzjoni Ġenerali)] befasst sich mit allen unter Punkt f aufgeführten Rechtssachen, wird jedoch angerufen, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf der Insel Gozo hat.

h) Die Erste Kammer des Zivilgerichts (für Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit) [First Hall of the Civil Court (Voluntary Jurisdiction) – Prim’ Awla tal-Qorti Ċivili, Ġurisdizzjoni Volontarja] befasst sich mit Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie z. B. mit der Eröffnung geheimer Testamente, mit Vormundschafts- und Adoptionssachen. Darüber hinaus genehmigt es Verträge oder gestattet deren Abschluss. Es kann Bestimmungen, die gesetzlich nicht geregelt sind, vorab oder nachträglich genehmigen.

Neben diesen Gerichten gibt es eine Reihe sogenannter Tribunals: das Bagatellgericht (Small Claims Tribunal – Tribunal tat-Talbiet iż-Żgħar), das über alle Forderungen bis zu einer Höhe von 5000 EUR entscheidet, das Verwaltungsgericht (Adminstrative Review Tribunal – Tribunal ta’ Reviżjoni Amministrattiva) und das Arbeitsgericht (Industrial Tribunal – Tribunal Industrijali). In Malta gibt es zudem ein Schiedszentrum (Arbitration Centre – Ċentru tal-Arbitraġġ), das Schiedsdienstleistungen anbietet. Das maltesische Recht schreibt in bestimmten Fällen vor, dass sich die Parteien an ein Schiedsgericht wenden müssen (obligatorisches Schiedsverfahren). Für Streitigkeiten in Bezug auf Wohneigentum oder für Verkehrsstreitigkeiten gilt das obligatorische Schiedsverfahren.

Bei allen vorstehenden Gerichten handelt es sich um ordentliche Gerichte der ersten Instanz. Gegen Entscheidungen dieser Gerichte können Rechtsmittel beim Berufungsgericht (Court of Appeal – Qorti tal-Appell) eingelegt werden. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bagatellgerichte, des Schiedszentrums oder der Magistratsgerichte müssen beim Berufungsgericht in seiner unteren Gerichtsbarkeit (besetzt mit einem Einzelrichter) eingelegt werden. Rechtsmittel gegen die Erste Kammer des Zivilgerichts sind beim Berufungsgericht in seiner oberen Gerichtsbarkeit (besetzt mit drei Richtern) einzulegen. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Ersten Kammer des Zivilgerichts (Verfassungssachen) müssen beim Verfassungsgericht (Constitutional Court – Qorti Kostituzzjonali) und Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Magistratsgerichts Gozo (untere und obere Instanz) müssen stets beim Berufungsgericht Malta eingelegt werden.

5 An welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund des Klagegegenstands und der Höhe des Streitwerts wenden?

Siehe die Antwort auf Frage 4.

6 Kann ich selbst eine Klage anstrengen oder muss ich eine Mittelsperson, z. B. einen Anwalt, einschalten?

In den unteren Gerichten wird ein Rechtsanwalt bzw. ein Legal Procurator benötigt, um eine Klage einzureichen. Wird vor den oberen Gerichten Klage erhoben, sind sowohl ein Rechtsanwalt als auch ein Legal Procurator erforderlich.

7 Bei wem reiche ich meinen Klageantrag ein: bei der Anmeldung oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder bei einer anderen Verwaltungsstelle?

In der Geschäftsstelle des Gerichts.

8 In welcher Sprache kann ich den Antrag stellen? Kann dies mündlich geschehen oder muss er schriftlich gestellt werden? Kann ich ihn per Fax oder E-Mail schicken?

Der Antrag muss auf Maltesisch gestellt werden. Er muss schriftlich gestellt und persönlich von einem Anwalt oder Legal Procurator eingereicht werden.

Ist eine der Parteien Ausländer, kann auch beantragt werden, das Verfahren auf Englisch zu führen.

Anträge können in Malta nicht per Fax oder E-Mail gestellt werden.

9 Gibt es besondere Formblätter oder wenn nicht, wie muss ich anderenfalls einen Fall darstellen? Welche Inhalte muss die Klage haben?

Für das Einreichen einer Klage beim Schiedszentrum oder beim Bagatellgericht gibt es Vordrucke. Es gibt jedoch keine Vordrucke für Klagen bei den Magistratsgerichten oder bei der Ersten Kammer des Zivilgerichts. Wird ein Klageantrag bei der Ersten Kammer des Zivilgerichts gestellt, muss der Antrag folgende Angaben enthalten:

a) eine in nummerierte Absätze gegliederte Sachverhaltsdarstellung, aus der klar und deutlich der Gegenstand des Falls, der geltend gemachte Anspruch und die dem Antragsteller persönlich bekannten Tatsachen hervorgehen;

b) den Grund des Klagebegehrens;

c) der oder die nummerierten Ansprüche/Forderungen; und

d) jedem eidlichen schriftlichen Antrag muss folgender Hinweis in deutlich lesbaren Buchstaben vorangestellt werden (unterhalb der Angabe des Gerichts):

Jeder, der diesen eidlichen schriftlichen Antrag erhält, reicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen ab dem Zustellungsdatum, das dem Empfangsdatum entspricht, eine eidliche schriftliche Erwiderung ein. Sollte innerhalb dieser Frist keine eidliche schriftliche Erwiderung gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingehen, wird das Gericht den Fall nach dem Gesetz entscheiden.

Es liegt somit im Interesse jeder Person, die diesen eidlichen schriftlichen Antrag erhält, unverzüglich einen Anwalt zu konsultieren, damit sie während der Verhandlung der Rechtssache erwidern kann.“

e) Dokumente, die zur Begründung des Anspruchs/der Forderung erforderlich sein könnten.

f) Der eidliche schriftliche Antrag wird vor dem Geschäftsstellenleiter (Registrar) oder Legal Procurator, der gemäß der Verordnung über Eidesabnahmeberechtigte (Commissioners for Oaths Ordinance – Kap. 79) als Eidesabnahmeberechtigter bestellt wurde, unter Eid bestätigt.

g) Der Kläger gibt in seiner Sachverhaltsdarstellung auch die Namen der Zeugen an, die er im Rahmen der Beweiserhebung nennen möchte, und gibt für jeden dieser Zeugen die Fakten und die Beweise an, die mit der Zeugenaussage bewiesen werden sollen.

h) Der Antrag wird dem Beklagten zugestellt.

10 Muss ich Gerichtsgebühren zahlen? Wenn ja, wann? Muss ich einen Anwalt von Anfang an bezahlen?

Ja, die entsprechenden Gebühren müssen bei Antragstellung gezahlt werden. Die Höhe der Gebühren hängt von der Art des Falles und/oder dem Streitwert ab.

11 Kann ich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen?

Ja, eine Person ohne ausreichende Mittel kann Prozesskostenhilfe beantragen. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist bei der Ersten Kammer des Zivilgerichts zu stellen. Der Antrag kann auch mündlich bei einem Anwalt für Prozesskostenhilfe gestellt werden. Damit Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss vor dem Geschäftsstellenleiter oder – wenn der Antrag mündlich gestellt wird – vor dem Anwalt für Prozesskostenhilfe einen Eid dahingehend ablegen,

a) dass er seiner Ansicht nach hinreichende Gründe hat, zu klagen, sich zu verteidigen, das Verfahren fortzusetzen oder Verfahrenspartei zu sein;

b) dass er mit Ausnahme des Verfahrensgegenstands kein Vermögen irgendeiner Art besitzt, dessen Nettowert 6988,12 EUR übersteigt, wobei Haushaltsgegenstände des täglichen Bedarfs, die als notwendig für die Lebensführung des Antragstellers und seiner Familie gelten, von der Bewertung ausgenommen sind, und dass sein jährliches Einkommen den gesetzlichen Mindestlohn für Personen über 18 Jahren nicht übersteigt.

12 Wann gilt meine Klage amtlich als erhoben? Erhalte ich von den Behörden Bescheid, ob meine Klage ordnungsgemäß erhoben wurde?

Wenn ein Antrag gestellt wurde, wird ein Termin für die mündliche Verhandlung anberaumt. Das Gericht benachrichtigt den Kläger und den Beklagten von dem ersten Verhandlungstermin (Ladung zum Gerichtstermin – notice of hearing). Ob ein Verfahrenstermin anberaumt wurde, kann auch auf der Website des Gerichts überprüft werden. Die Parteien erhalten keine Bestätigung, ob die Klage ordnungsgemäß erhoben wurde oder nicht. Allerdings nimmt der Geschäftsstellenleiter keinen eidlichen schriftlichen Antrag entgegen, der nicht den Anforderungen unter 9 entspricht.

13 Erhalte ich genaue Angaben zum weiteren Verlauf (z. B. die Frist für die Klageeinlassung)?

Dem Kläger wird die Ladung zum Gerichtstermin zugestellt. Der Termin für die nächste Verhandlung wird in der laufenden Verhandlung festgelegt. Einige Informationen zu der Rechtssache können auf der Website des Gerichts eingeholt werden.

Letzte Aktualisierung: 05/03/2020

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