Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Einleitung eines Gerichtsverfahrens

Gibraltar
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Muss ich mich unbedingt an ein Gericht wenden oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Eine Klage vor Gericht zu erheben sollte Ihr letztes Mittel sein. Zunächst sollten Sie andere Lösungswege in Betracht ziehen. Wenn Ihnen beispielsweise eine Person Geld schuldet, könnten Sie ein Schreiben an diese Person richten, in dem Sie angeben, wieviel sie Ihnen wofür schuldet und welche Schritte Sie bereits unternommen haben, um das Geld zurückzufordern. Sie könnten in dem Schreiben darauf hinweisen, dass Sie, falls Sie das Geld nicht bis zu dem vorgeschlagenen Datum erhalten, eine Klage vor Gericht erheben werden.

Wenn Sie die Angelegenheit nicht auf andere Weise regeln können, können Sie beschließen, Klage zu erheben. Wird Ihre Klage vom Beklagten verteidigt, gibt es drei mögliche Verfahren. Für geringfügige Forderungen (small claims) gibt es am Obersten Gericht (Supreme Court) ein Verfahren für die schnelle, kostenwirksame und einfache Bearbeitung geringfügigerer Forderungen (im Allgemeinen Fälle mit einem Streitwert bis zu maximal 10 000 GIP). Bei Klagen mit einem höheren Streitwert hat das Oberste Gericht zwei weitere Verfahrensweisen: Das beschleunigte Verfahren (fast track) wird in der Regel für Fälle angewendet, bei denen der Streitwert mehr als 10 000 GIP, aber nicht mehr als 15 000 GIP beträgt, die Übermittlung von Dokumenten an den Beklagten nur in begrenztem Umfang erforderlich ist und für die Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens eine Frist von höchstens 30 Wochen erforderlich ist. Alle anderen Fälle werden dem Multi-Track-Verfahren (multi-track) zugewiesen.

Die meisten „Prozessparteien“ (an Gerichtsverfahren beteiligte Personen), die für sich selbst handeln, entscheiden sich, ihre Klage in der Zuständigkeit für geringfügige Forderungen zu erheben.

Die nachstehenden Informationen können Ihnen zwar helfen zu entscheiden, wie Ihre Streitigkeit am besten gelöst werden kann, sie geben Ihnen aber nur eine allgemeine Vorstellung davon, was passieren könnte. Es wird nicht alles in Bezug auf Verfahrensvorschriften, Verfahrensabläufe und Kosten erläutert, die sich auf die verschiedenen Arten von Klagen in unterschiedlicher Weise auswirken können. Ihnen sollte ferner bewusst sein, dass auch wenn Sie Ihren Fall gewinnen, das Gericht nicht garantieren kann, dass Sie das Ihnen zustehende Geld erhalten.

2 Gibt es eine Frist für die Klageerhebung?

Es gibt Verjährungsfristen bzw. Fristen für die Einreichung einer Klage. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt sechs Jahre ab dem maßgeblichen Zeitpunkt, z. B. dem Zeitpunkt des Vertragsbruchs, dem Zeitpunkt des Eintritts eines Schadens oder ggf. dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens eines Schadens. Weitere Verjährungsfristen betragen ein Jahr bei Verleumdung oder drei Jahre bei klinischer Fahrlässigkeit und Körperverletzung. Die Verjährungsfristen sind dem Verjährungsgesetz von 1960 (Limitation Act 1960) zu entnehmen. Fragen im Zusammenhang mit Fristen können mit einem Rechtsanwalt oder einer Bürgerberatungsstelle (Citizens Advice Bureau) geklärt werden.

3 Muss ich mich an ein Gericht in diesem Mitgliedstaat wenden?

In spezifischen Vorschriften der EU-Gesetzgebung ist festgelegt, in welchem Mitgliedstaat Klage erhoben werden sollte. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Gerichtliche Zuständigkeit.

4 Wenn ja, an welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund meines Wohnsitzes und des Wohnsitzes des Gegners oder aufgrund anderer Kriterien der örtlichen Zuständigkeit wenden?

In Gibraltar gibt es nur ein Gerichtsgebäude (Gibraltar Courts Service), das sich in der 277 Main Street, Gibraltar, befindet.

5 An welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund des Klagegegenstands und der Höhe des Streitwerts wenden?

In Gibraltar gibt es nur ein Gerichtsgebäude (Gibraltar Courts Service), das sich in der 277 Main Street, Gibraltar, befindet.

6 Kann ich selbst eine Klage anstrengen oder muss ich eine Mittelsperson, z. B. einen Anwalt, einschalten?

Es ist nicht erforderlich, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen oder sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Die Klage kann durch den Kläger persönlich erhoben werden. Ob ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Prozessbeteiligten.

7 Bei wem reiche ich meinen Klageantrag ein: bei der Anmeldung oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder bei einer anderen Verwaltungsstelle?

Sie können beim Obersten Gericht Gibraltars (277 Main Street, Gibraltar) Klage erheben.

Die Kanzlei des Obersten Gerichts ist montags bis donnerstags zwischen 09:30 und 16:00 Uhr und freitags zwischen 09:30 und 15:45 Uhr geöffnet (in den Sommermonaten gelten kürzere Öffnungszeiten). Es gibt einen öffentlichen Schalter, an dem Gerichtsbedienstete Klagen entgegennehmen und Informationen über Gerichtsverfahren bereitstellen. Gerichtsbedienstete können Sie nicht in Rechtsfragen beraten (sie können Ihnen unter Umständen aber mitteilen, ob Sie Prozesskostenhilfe beantragen können).

8 In welcher Sprache kann ich den Antrag stellen? Kann dies mündlich geschehen oder muss er schriftlich gestellt werden? Kann ich ihn per Fax oder E-Mail schicken?

Die Klageschrift ist in englischer Sprache zu verfassen. Ebenso werden die Gerichtsverfahren in englischer Sprache geführt, gegebenenfalls mithilfe von Dolmetschern. Im Allgemeinen sollte eine Klage persönlich bei der Kanzlei des Obersten Gerichts Gibraltars eingereicht werden.

9 Gibt es besondere Formblätter oder wenn nicht, wie muss ich anderenfalls einen Fall darstellen? Welche Inhalte muss die Klage haben?

Im Allgemeinen müssen Sie, um eine Klage zu erheben, ein Klageformblatt (Formular N1) ausfüllen. Kopien des Formulars können Sie von den Mitarbeitern der Kanzlei des Obersten Gerichts erhalten. Sie können sich persönlich (unter der Adresse der Kanzlei des Obersten Gerichts, 277 Main Street, Gibraltar) oder telefonisch (unter der Telefonnummer (+350) 200 75608) an die Mitarbeiter wenden.

Das Klageformblatt enthält Hinweise für den Kläger und den Beklagten (die Person, Firma oder Gesellschaft, gegen die die Klage erhoben wird). Die Gerichtsbediensteten können Ihnen beim Ausfüllen des Formulars behilflich sein. In den Hinweisen ist aufgeführt, welche Angaben Sie Ihrer Klage beifügen sollten. Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, sollten Sie eine Kopie für sich selbst, eine für das Gericht und eine für jeden Antragsgegner, bei dem Sie Ansprüche geltend machen, anfertigen. Sobald die Kanzlei des Obersten Gerichts das Klageformblatt ausgestellt hat, wird es an Sie zurückgesandt, damit Sie jedem Beklagten eine Kopie übermitteln können. Dem Beklagten sollte auch ein Formular zur Bestätigung der Zustellung (Acknowledgement of Service) sowie das Antwortpaket (Response Pack) zugesandt werden.

Es gibt eine Reihe zusätzlicher Formulare zur Verwendung in anderen Verfahren oder in späteren Phasen einer Klage.

10 Muss ich Gerichtsgebühren zahlen? Wenn ja, wann? Muss ich einen Anwalt von Anfang an bezahlen?

In der Regel müssen Sie eine Gebühr entrichten, um eine Klage zu erheben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Betrag, den Sie geltend machen. Wenn der Beklagte nicht zahlt, nachdem ein Urteil erlassen wurde, oder angibt, dass das Geld nicht geschuldet wird und Ihre Klage dann als „angefochtene“ (strittige) Forderung weitergeführt wird, fallen möglicherweise weitere Gebühren an. Wenn Sie den Fall gewinnen, werden die Gebühren zu dem Betrag hinzugerechnet, den der Beklagte Ihnen schuldet.

Es können weitere Kosten anfallen. Wenn der Beklagte sich gegen Ihre Forderung verteidigt, benötigen Sie möglicherweise Zeugen, die dem Gericht mitteilen, was geschehen ist. Möglicherweise müssen Sie deren Reisekosten zum und vom Gericht sowie die Entschädigung für den Verdienstausfall bezahlen. Wenn Sie den Fall jedoch gewinnen, kann das Gericht den Beklagten zur Zahlung dieser Kosten verurteilen.

Möglicherweise müssen Sie auch Nachweise von einem Sachverständigen wie einem Arzt, einem Mechaniker oder einem Gutachter einholen. Möglicherweise müssen Sie diesen Sachverständigen auch bitten, vor Gericht zu erscheinen, um für Sie als Zeuge auszusagen. Sie müssen die Kosten und Auslagen der Sachverständigen bezahlen. Aber auch hier gilt, dass das Gericht den Beklagten zur Zahlung dieser Kosten verurteilen kann, wenn Sie den Fall gewinnen.

Die Beträge, die für Zeugen-, Sachverständigen- und Rechtsberatungskosten geltend gemacht werden können, sind im Falle der Zuständigkeit für geringfügige Forderungen beschränkt.

Die Anwaltshonorare sind in der Regel am Ende eines Verfahrens fällig; dies ist aber zwischen dem Rechtsanwalt und Ihnen selbst zu vereinbaren. Wenn Sie den Fall gewinnen, kann das Gericht den Beklagten zur (teilweisen oder vollständigen) Zahlung Ihrer Anwaltshonorare verurteilen. Wenn Sie jedoch einen Rechtsbeistand haben und der Streitwert Ihrer Forderung weniger als 10 000 GIP beträgt, müssen Sie in der Regel selbst für dessen Honorar aufkommen, auch wenn Sie den Fall gewinnen. Sie sollten auch bedenken, dass das Gericht zwar ein Urteil zu Ihren Gunsten erlassen kann (d. h. den Beklagten zur Zahlung an Sie verurteilt), jedoch nicht automatisch Schritte unternimmt, um sicherzustellen, dass das Geld tatsächlich gezahlt wird. Zahlt der Beklagte nicht, müssen Sie das Gericht ersuchen, tätig zu werden („Vollstreckung Ihres Urteils“); hierfür fallen möglicherweise weitere Gebühren an.

11 Kann ich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen?

In Gibraltar wird Prozesskostenhilfe in Zivilsachen als Rechtshilfe (legal assistance) bezeichnet. Die Anspruchsberechtigung hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Über die Kanzlei des Obersten Gerichts (unter der Adresse 277 Main Street, Gibraltar oder der Telefonnummer (+350) 200 75608) können Sie weitere Informationen erhalten.

12 Wann gilt meine Klage amtlich als erhoben? Erhalte ich von den Behörden Bescheid, ob meine Klage ordnungsgemäß erhoben wurde?

Das Verfahren beginnt an dem Tag, an dem das Gericht das Klageformblatt ausstellt. Das Ausstellungsdatum wird vom Gericht durch einen Datumstempel vermerkt. Wird Klage erhoben, übermittelt Ihnen die Kanzlei des Obersten Gerichts eine Mitteilung über die Klageerhebung (Notice of Issue), auf der das Ausstellungsdatum angegeben ist.

13 Erhalte ich genaue Angaben zum weiteren Verlauf (z. B. die Frist für die Klageeinlassung)?

In der Mitteilung über die Klageerhebung, die Ihnen von der Kanzlei des Obersten Gerichts übermittelt wird sind die Fristen angegeben, innerhalb derer der Beklagte eine Klagebeantwortung einreichen muss. Wenn der Beklagte innerhalb dieser Frist die Forderung ganz oder teilweise bestreitet, wird Ihnen eine Kopie dieser Klagebeantwortung zusammen mit einer Mitteilung der Verteidigung (Notice of Defence) und einem Fragebogen für die Zuweisung (Allocation Questionnaire) zugesandt. Die Mitteilung und der Fragebogen werden ebenso an den Beklagten geschickt. Anhand des ausgefüllten Fragebogens entscheidet ein Richter, welchem der drei Verfahren (geringfügige Forderungen, Schnellverfahren oder Multi-Track-Verfahren) der Fall zuzuweisen ist. Nachdem der Richter über die Zuweisung entschieden hat, wird Ihnen und den anderen Parteien eine Mitteilung über die Zuweisung (Notice of Allocation) übermittelt.

Reagiert der Beklagte nicht fristgerecht auf die Klage, können Sie das Gericht ersuchen, ein „Versäumnisurteil“ zu erlassen (d. h. zu verfügen, dass der Beklagte Ihnen den von Ihnen geforderten Betrag zahlen muss, weil keine Antwort eingegangen ist). Wenn der Beklagte einräumt, dass der gesamte Betrag geschuldet wird, können Sie das Gericht ebenfalls ersuchen, ein Urteil zu erlassen. Diese Ersuchen um ein Urteil werden auf der Grundlage der Mitteilung gestellt, die Ihnen zum Zeitpunkt der Klageerhebung übermittelt wird. Wird ein solcher Antrag nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist gestellt, in der der Beklagte eine Klagebeantwortung einreichen muss, wird Ihre Klage „ausgesetzt“ (d. h. eingestellt). Die einzige Maßnahme, die Sie dann ergreifen können, besteht darin, bei einem Richter einen Antrag auf Aufhebung der Aussetzung zu stellen.

Letzte Aktualisierung: 23/09/2021

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