Einleitung eines Gerichtsverfahrens

Finnland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Muss ich mich unbedingt an ein Gericht wenden oder gibt es eine andere Möglichkeit?

In manchen Fällen kann ein alternatives Verfahren die bessere Wahl sein. Siehe „Mediation“ und „Mediation – Finnland“.

2 Gibt es eine Frist für die Klageerhebung?

Je nach Art der Klage gelten unterschiedliche Fristen. Weitere Informationen über Fristen erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt oder Rechtshilfebüro (oikeusaputoimisto/rättshjälpsbyrå).

3 Muss ich mich an ein Gericht in diesem Mitgliedstaat wenden?

Siehe „Gerichtliche Zuständigkeit - Finnland“.

4 Wenn ja, an welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund meines Wohnsitzes und des Wohnsitzes des Gegners oder aufgrund anderer Kriterien der örtlichen Zuständigkeit wenden?

Siehe „Gerichtliche Zuständigkeit - Finnland“.

5 An welches Gericht muss ich mich in diesem Mitgliedstaat aufgrund des Klagegegenstands und der Höhe des Streitwerts wenden?

Siehe „Gerichtliche Zuständigkeit - Finnland“.

6 Kann ich selbst eine Klage anstrengen oder muss ich eine Mittelsperson, z. B. einen Anwalt, einschalten?

Privatpersonen können vor Gericht eine Zivilklage einreichen, ohne einen Rechtsberater einschalten zu müssen. In schwierigen Fällen kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts jedoch von Vorteil sein.

7 Bei wem reiche ich meinen Klageantrag ein: bei der Anmeldung oder bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder bei einer anderen Verwaltungsstelle?

Die Geschäftsstellen der Gerichte sind hierfür die erste Anlaufstelle.

8 In welcher Sprache kann ich den Antrag stellen? Kann dies mündlich geschehen oder muss er schriftlich gestellt werden? Kann ich ihn per Fax oder E-Mail schicken?

Verfahren vor finnischen Gerichten werden in finnischer oder schwedischer Sprache geführt. Anträge (Klageanträge) sind schriftlich und in der Regel auf Finnisch zu stellen. Auf den Åland-Inseln ist Schwedisch zu verwenden. Finnische, isländische, norwegische, schwedische und dänische Staatsangehörige können sich bei Bedarf ihrer Muttersprache bedienen. Anträge können per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Bei bestimmten Verfahrensarten ist auch eine automatische Bearbeitung möglich. Siehe „Automatische Bearbeitung – Finnland“.

9 Gibt es besondere Formblätter oder wenn nicht, wie muss ich anderenfalls einen Fall darstellen? Welche Inhalte muss die Klage haben?

Es gibt keine besonderen Formulare. Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen, welche Klage erhoben wird und woraus die Ansprüche hergeleitet werden. Grundsätzlich sind dem Antrag Verträge, Zusagen oder schriftliche Nachweise beizufügen, auf die man sich berufen will.

10 Muss ich Gerichtsgebühren zahlen? Wenn ja, wann? Muss ich einen Anwalt von Anfang an bezahlen?

Nach Abschluss eines Verfahrens setzt das Gericht die Gerichtsgebühren fest, deren Höhe davon abhängt, in welcher Phase des Verfahrens die Sache entschieden wurde. Manche Sachen können allein auf der Grundlage schriftlicher Nachweise entschieden werden, bei den meisten ergeht die Entscheidung jedoch erst nach einer mündlichen Verhandlung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Höhe und Zeitpunkt der Zahlung von Anwaltsgebühren werden vertraglich geregelt, hierzu gibt es keine besonderen Vorschriften.

11 Kann ich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen?

Ob Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können, hängt von Ihrem Einkommen ab. Bei Bagatellsachen wird keine Prozesskostenhilfe gewährt. Weitere Informationen finden Sie hier.

12 Wann gilt meine Klage amtlich als erhoben? Erhalte ich von den Behörden Bescheid, ob meine Klage ordnungsgemäß erhoben wurde?

Das Verfahren beginnt an dem Tag, an dem Ihr Klageantrag bei Gericht eingeht. Auf Ersuchen kann das Gericht den Eingang des Antrags bestätigen. Das Gericht kann jedoch keine Bestätigung übermitteln, dass die Klage ordnungsgemäß erhoben wurde.

13 Erhalte ich genaue Angaben zum weiteren Verlauf (z. B. die Frist für die Klageeinlassung)?

Das Gericht informiert die Parteien über den Stand des Verfahrens und teilt ihnen einen vorläufigen Zeitplan für den weiteren Verlauf mit. Auskunft über den jeweiligen Stand des Verfahrens erteilt das Gericht auch auf Anfrage.

Letzte Aktualisierung: 10/05/2023

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