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Unter Umständen kann ein alternatives Verfahren die bessere Wahl sein. Siehe „Alternative Verfahren zur Streitbeilegung“.
Je nach Art der Klage gelten unterschiedliche Fristen. Weitere Informationen über Fristen erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt oder Rechtshilfebüro (oikeusaputoimisto).
Siehe „Gerichtliche Zuständigkeit“.
Siehe „Gerichtliche Zuständigkeit – Finnland“.
Siehe „Gerichtliche Zuständigkeit – Finnland“.
Privatpersonen können vor Gericht Zivilklage einreichen, ohne einen Rechtsberater einschalten zu müssen. In schwierigen Fällen kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts jedoch von Vorteil sein.
Die Gerichtskanzleien sind hierfür die erste Anlaufstelle.
Verfahren vor finnischen Gerichten werden auf Finnisch oder Schwedisch geführt. Anträge (Klageanträge) sind schriftlich und gewöhnlich in finnischer Sprache zu stellen. Auf den Åland-Inseln ist Schwedisch zu verwenden. Finnische, isländische, norwegische, schwedische und dänische Staatsangehörige können sich bei Bedarf ihrer Muttersprache bedienen. Anträge können per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Bei bestimmten Verfahrensarten ist auch eine automatische Bearbeitung möglich. Siehe „Automatische Bearbeitung – Finnland“.
Es gibt keine besonderen Formblätter. Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen, welche Klage erhoben wird und woraus die Ansprüche hergeleitet werden. Grundsätzlich sind dem Antrag Verträge, Vereinbarungen oder schriftliche Nachweise beizufügen, auf die man sich berufen will.
Nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens setzt das Gericht Gerichtsgebühren fest, deren Höhe davon abhängig ist, in welcher Phase des Verfahrens die Sache entschieden wurde. Manche Sachen können allein auf Grundlage der Urkundenbeweise entschieden werden, bei den meisten ergeht jedoch erst nach einer Verhandlung eine Entscheidung. Weitere Informationen finden sich unter https://oikeus.fi/tuomioistuimet/karajaoikeudet/en/index/charges/chargescollectedbycourts.html.
Höhe und Zeitpunkt der Zahlung von Anwaltsgebühren werden vertraglich geregelt, hierzu gibt es keine besonderen Vorschriften.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Bei Bagatellsachen wird keine Prozesskostenhilfe gewährt. Weitere Informationen finden sich unter https://oikeus.fi/oikeusapu/en/index.html.
Das Verfahren beginnt an dem Tag, an dem Ihr Klageantrag beim Gericht eingeht. Auf Ersuchen des Antragstellers kann das Gericht den Eingang des Antrags bestätigen. Das Gericht kann keine Bestätigung übermitteln, dass die Klage ordnungsgemäß erhoben wurde.
Das Gericht informiert die betroffenen Parteien über den Stand des Verfahrens und teilt einen vorläufigen Zeitplan für den weiteren Verlauf mit. Auskunft über den jeweiligen Stand des Verfahrens erteilt das Gericht auch auf Anfrage.
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