Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten

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1 Ist die Beweisaufnahme mittels Videokonferenz entweder mit Teilnahme des Gerichts des ersuchenden Mitgliedstaats oder direkt durch ein Gericht dieses Mitgliedstaats möglich? Wenn ja, welche einschlägigen innerstaatlichen Verfahren oder Gesetze finden Anwendung?

Die Beweisaufnahme mittels Videokonferenz vor den Gerichten Irlands ist entweder unter Teilnahme eines Gerichts in einem anderen Mitgliedstaat oder unmittelbar durch ein Gericht dieses Mitgliedstaats möglich. Die Verfahren umfassen die Practice Direction “HC45 – Use of video conferencing link for taking evidence in civil cases” des High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht).

2 Gibt es Einschränkungen bezüglich der Personen, die mittels Videokonferenz vernommen werden können? Ist dies beispielsweise nur bei Zeugen möglich oder können auch Sachverständige und Verfahrensparteien auf diese Weise gehört werden?

Es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Personen, die gehört werden können.

3 Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Art von Beweisen, die mittels Videokonferenzen aufgenommen werden können? Wenn ja, welche?

Es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Art von Beweisen, die aufgenommen werden können.

4 Gibt es Einschränkungen bezüglich des Ortes, an dem eine Person mittels Videokonferenz vernommen werden kann? Muss dies beispielsweise an einem Gericht geschehen?

Es gibt keine entsprechenden Einschränkungen, sofern der/die Richter/in einverstanden ist.

5 Ist es zulässig, Videokonferenzvernehmungen aufzuzeichnen? Wenn ja, sind die entsprechenden Geräte vorhanden?

Es sind entsprechende Geräte zur Aufzeichnung von Videokonferenzvernehmungen in Irland vorhanden. Der Zugang zu einer solchen Aufzeichnung müsste vom Gericht angeordnet werden.

6 In welcher Sprache ist die Vernehmung zu führen a) bei Ersuchen nach den Artikeln 10 bis 12 und b) bei unmittelbarer Beweisaufnahme nach Artikel 17?

Die Vernehmung sollte in englischer oder irischer Sprache erfolgen, wenn sie in Irland erfolgt. Bei Vernehmungen außerhalb Irlands gelten jedoch keine Einschränkungen in Bezug auf die Sprache.

7 Wenn Dolmetscher/Dolmetscherinnen benötigt werden, wer stellt sie für diese beiden Arten von Vernehmungen zur Verfügung und wo sollten sie eingesetzt werden?

Befindet sich das Gericht in Irland, wird der/die Dolmetscher/in von den Gerichten in Irland bereitgestellt, wenn es um Familienrecht oder um ein Strafverfahren geht. In Zivilsachen haben die Parteien für die Verdolmetschung Sorge zu tragen.

Ist das ersuchende Gericht des Englischen oder des Irischen nicht mächtig, so ist es Sache dieses Gerichts, sich um die Verdolmetschung zu kümmern.

Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Ortes, an dem sich der/die Dolmetscher/in befinden sollte.

8 Welches Verfahren ist zur Vorbereitung der Vernehmung und zur Zustellung der Benachrichtigung über Ort und Zeit der Vernehmung an die zu vernehmende Person anzuwenden? Wie viel Zeit sollte bis zu dem festgesetzten Datum eingeplant werden, damit die zu vernehmende Person die Ladung rechtzeitig erhält?

Alle Vereinbarungen werden zwischen den beiden Gerichten getroffen. Es sollte im Voraus geprüft werden, ob die Verbindung entsprechend funktioniert.

9 Welche Kosten entstehen für eine Videokonferenz, und wer hat für diese Kosten aufzukommen?

Die Kosten hängen von verschiedenen Umständen ab, unter anderem vom Ort der Videokonferenz (d. h. davon, ob es sich um ein Gerichtsgebäude oder ein anderes Gebäude handelt), vom Zeitpunkt der Vernehmung (erfolgt die Vernehmung außerhalb der normalen Gerichtszeiten, muss das Personal länger bleiben), von der Notwendigkeit besonderer Verfahren und von etwaigen Kosten der erforderlichen Ausrüstung. Das ersuchte Gericht informiert das ersuchende Gericht über die Kosten. Zahlungen erfolgen in Euro.

10 Mit welchen Mitteln wird sichergestellt, dass die Person, die unmittelbar durch das ersuchende Gericht vernommen wird, darüber informiert wurde, dass die Vernehmung auf freiwilliger Grundlage erfolgt?

Es obliegt dem ersuchenden Gericht, den Zeugen/die Zeugin zu informieren.

11 Welche Verfahren stehen zur Überprüfung der Identität der zu vernehmenden Person zur Verfügung?

Es obliegt dem Gericht, sich der Identität der zu vernehmenden Person zu vergewissern.

12 Welche Vorschriften gelten für eine Vernehmung unter Eid und welche Angaben des ersuchenden Gerichts werden benötigt, wenn während der unmittelbaren Beweisaufnahme gemäß Artikel 17 ein Eid erforderlich ist?

Der Eid sollte im Rahmen der normalen Verfahren für die Gerichte in Irland geleistet werden.

13 Mittels welcher Vorkehrungen wird sichergestellt, dass an dem Ort der Videokonferenz eine Kontaktperson für das ersuchende Gericht anwesend ist sowie eine Person, die die Videokonferenzanlage bedienen und mögliche technische Probleme beheben kann?

Das ist von den beteiligten Gerichten zu vereinbaren.

14 Werden zusätzliche Informationen des ersuchenden Gerichts benötigt? Wenn ja, welche?

Nein, es sei denn, es gibt spezielle Ersuchen (z. B. Gebärdensprache, Rollstuhlzugang, besondere religiöse Anforderungen hinsichtlich des Eids usw.).

Letzte Aktualisierung: 12/05/2023

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