Many courts in Member States are now equipped with videoconferencing facilities in the courtroom or in special hearing rooms for witnesses and experts.
To make it easier for judges, prosecutors and court staff to find the practical information they need to conduct a hearing by videoconference in cross-border proceedings, the Member States' Justice Ministries have provided details on the location and type of videoconferencing facilities available in courts. Please select the relevant country's flag to obtain detailed national information. No details are given of equipment installed in ministries or prisons.
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Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Durch den Einsatz von Videokonferenzen wird das bulgarische Justizsystem moderner und besser zugänglich. Auch nähert sich Bulgarien dadurch an die bewährten Verfahren in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an.
Das Justizministerium hat 26 Räume in Justizgebäuden in Bulgarien (20 in Gerichten und 6 in Gefängnissen) mit Videokonferenzsystemen ausgestattet. Die Videokonferenzräume wurden nach Durchführung des Projekts „Einrichtung von Videokonferenzanlagen und deren Einsatz in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren einschließlich der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit“, eingerichtet, das über das Programm für eine verantwortungsvolle Staatsführung aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert wurde.
Einen Überblick über die Videokonferenzanlagen der bulgarischen Gerichte und die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier (449 Kb).
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Das verlinkte Dokument enthält genaue Angaben darüber, welche Gerichte über welche Ausrüstung verfügen.
Für die Organisation der internationalen justiziellen Zusammenarbeit ist jedoch das Justizministerium zuständig. Die Gerichte sind in diesen Angelegenheiten nicht direkt anzusprechen. Alle Rechtshilfeersuchen bezüglich der Anhörung von Parteien per Videokonferenz sind an folgende Anschrift zu richten:
Justiitsministeerium Rahvusvahelise justiitskoostöö talitus Suur-Ameerika 1, 10122 Tallinn ESTLAND E-Mail: central.authority@just.eeDie verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Die Beweisaufnahme mittels Videokonferenz vor den Gerichten Irlands ist entweder unter Teilnahme eines Gerichts in einem anderen Mitgliedstaat oder unmittelbar durch ein Gericht dieses Mitgliedstaats möglich. Die Verfahren umfassen die Practice Direction “HC45 – Use of video conferencing link for taking evidence in civil cases” des High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht).
Es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Personen, die gehört werden können.
Es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Art von Beweisen, die aufgenommen werden können.
Es gibt keine entsprechenden Einschränkungen, sofern der/die Richter/in einverstanden ist.
Es sind entsprechende Geräte zur Aufzeichnung von Videokonferenzvernehmungen in Irland vorhanden. Der Zugang zu einer solchen Aufzeichnung müsste vom Gericht angeordnet werden.
Die Vernehmung sollte in englischer oder irischer Sprache erfolgen, wenn sie in Irland erfolgt. Bei Vernehmungen außerhalb Irlands gelten jedoch keine Einschränkungen in Bezug auf die Sprache.
Befindet sich das Gericht in Irland, wird der/die Dolmetscher/in von den Gerichten in Irland bereitgestellt, wenn es um Familienrecht oder um ein Strafverfahren geht. In Zivilsachen haben die Parteien für die Verdolmetschung Sorge zu tragen.
Ist das ersuchende Gericht des Englischen oder des Irischen nicht mächtig, so ist es Sache dieses Gerichts, sich um die Verdolmetschung zu kümmern.
Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Ortes, an dem sich der/die Dolmetscher/in befinden sollte.
Alle Vereinbarungen werden zwischen den beiden Gerichten getroffen. Es sollte im Voraus geprüft werden, ob die Verbindung entsprechend funktioniert.
Die Kosten hängen von verschiedenen Umständen ab, unter anderem vom Ort der Videokonferenz (d. h. davon, ob es sich um ein Gerichtsgebäude oder ein anderes Gebäude handelt), vom Zeitpunkt der Vernehmung (erfolgt die Vernehmung außerhalb der normalen Gerichtszeiten, muss das Personal länger bleiben), von der Notwendigkeit besonderer Verfahren und von etwaigen Kosten der erforderlichen Ausrüstung. Das ersuchte Gericht informiert das ersuchende Gericht über die Kosten. Zahlungen erfolgen in Euro.
Es obliegt dem ersuchenden Gericht, den Zeugen/die Zeugin zu informieren.
Es obliegt dem Gericht, sich der Identität der zu vernehmenden Person zu vergewissern.
Der Eid sollte im Rahmen der normalen Verfahren für die Gerichte in Irland geleistet werden.
Das ist von den beteiligten Gerichten zu vereinbaren.
Nein, es sei denn, es gibt spezielle Ersuchen (z. B. Gebärdensprache, Rollstuhlzugang, besondere religiöse Anforderungen hinsichtlich des Eids usw.).
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Für eine Zeugenvernehmung in Kroatien im Rahmen eines Verfahrens vor einem ausländischen Gericht muss ein Antrag auf internationale (gegenseitige) Rechtshilfe gestellt werden. Das gilt auch für die Vernehmung eines Zeugen/einer Zeugin per Videokonferenz, wenn das inländische Gericht auf Ersuchen einer ausländischen Justizbehörde die Vernehmung in Kroatien durchführt und per Videoschaltung überträgt.
Für Rechtshilfeersuchen zentral zuständig ist die Abteilung für internationale Rechtshilfe und justizielle Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten der Direktion für europäische Angelegenheiten sowie internationale und justizielle Zusammenarbeit im kroatischen Justizministerium (Ministarstvo pravosuđa RH, Uprava za europske poslove, međunarodnu i pravosudnu suradnju, Sektor za međunarodnu pravnu pomoć i pravosudnu suradnju s državama članicama EU).
Alan Marinković
Dienst für internationale Rechtshilfe und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Služba za međunarodnu pravnu pomoć i pravosudnu suradnju u kaznenim stvarima)
Tel.: +385 1 3714203, +385 1 3714558
E-Mail: Alan.Marinkovic@pravosudje.hr; europska.unija@mpu.hr
Gemeindegericht für Strafsachen Zagreb (općinski kazneni sud) |
Gemeindegericht Split (općinski sud) |
Gespanschaftsgericht Bjelovar (županijski sud) |
Gespanschaftsgericht Osijek |
Gespanschaftsgericht Rijeka |
Gespanschaftsgericht Sisak |
Gespanschaftsgericht Split |
Gespanschaftsgericht Varaždin |
Gespanschaftsgericht Zabreb |
Gespanschaftsgericht Velika Gorica |
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Derzeit gibt es in litauischen Gerichten keine Videokonferenzanlagen.
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Die ungarischen Gerichte verfügen nicht über fest installierte Videokonferenzanlagen; bei Bedarf mieten sie jedoch entsprechende Anlagen.
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Die meisten Gerichte in den Niederlanden verfügen über eine Ausrüstung, mit der Zeugen/Zeuginnen oder Sachverständige im Gerichtssaal per Videokonferenz gehört werden können. Das Verfahren wird in den Niederlanden auch „Telehearing“ genannt.
Dem nachstehenden Dokument ist zu entnehmen, welche Art der Videokonferenzausrüstung in welchem Gericht zur Verfügung steht.
Videokonferenzausrüstung (98 Kb) (auf Englisch)
Weitere Informationen zur Funktionsweise von Videokonferenzen in Gerichtsverfahren finden Sie hier.
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Eine Übersicht der Videokonferenzanlagen der österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften samt den erforderlichen Kontaktdaten finden Sie hier (840 Kb) zum Download.
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Das nachstehende Dokument enthält technische Informationen über Videokonferenzanlagen, die in verschiedenen Gerichtsgebäuden installiert sind.
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Seit dem 1. Mai 2011 sind in Slowenien 11 Gerichtssäle in Bezirksgerichten, 11 Sozialdienstzentren und das Gefängnis in Dob pri Mirna mit Videokonferenzsystemen ausgestattet; eine weitere Anlage wird von der Polizei verwendet. Drei mobile Videokonferenzanlagen stehen für Gerichte oder Sozialdienstzentren zur Verfügung, die noch kein eigenes System installiert haben.
Slowenien hat in Projekten, die zwischen 2009 und 2013 durchgeführt wurden, systematisch Videokonferenzanlagen eingesetzt. Das Projekt wurde zu 85 % aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert.
Videokonferenzsysteme sind für das slowenische Justizsystem sehr wichtig. Sie erleichtern die Befragung von Zeugen und Zeuginnen, Sachverständigen, Kindern, Krankenhauspatienten und -patientinnen, Insassen von Seniorenheimen und Häftlingen sowie andere Anhörungen über größere Entfernungen. Für länderübergreifende Verfahren sind sie von besonderem Vorteil, da sie es im Ausland ansässigen Parteien erheblich erleichtern, an Gerichtsverfahren teilzunehmen. Anstatt nach Slowenien reisen zu müssen, können sie über eine Videokonferenzschaltung Erklärungen abgeben oder gehört werden.
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