Facilities in EU countries

Many courts in Member States are now equipped with videoconferencing facilities in the courtroom or in special hearing rooms for witnesses and experts.

To make it easier for judges, prosecutors and court staff to find the practical information they need to conduct a hearing by videoconference in cross-border proceedings, the Member States' Justice Ministries have provided details on the location and type of videoconferencing facilities available in courts. Please select the relevant country's flag to obtain detailed national information. No details are given of equipment installed in ministries or prisons.

Last update: 06/10/2020

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Belgien

VC_equipment_ver_1_be_en.pdfPDF(14 Kb)en

Letzte Aktualisierung: 17/09/2015

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Bulgarien

Durch den Einsatz von Videokonferenzen wird das bulgarische Justizsystem moderner und besser zugänglich. Auch nähert sich Bulgarien dadurch an die bewährten Verfahren in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an.

Das Justizministerium hat 26 Räume in Justizgebäuden in Bulgarien (20 in Gerichten und 6 in Gefängnissen) mit Videokonferenzsystemen ausgestattet. Die Videokonferenzräume wurden nach Durchführung des Projekts „Einrichtung von Videokonferenzanlagen und deren Einsatz in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren einschließlich der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit“, eingerichtet, das über das Programm für eine verantwortungsvolle Staatsführung aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert wurde.

Einen Überblick über die Videokonferenzanlagen der bulgarischen Gerichte und die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie Link öffnet neues Fensterhier PDF(449 Kb)en.

Letzte Aktualisierung: 15/01/2024

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Tschechien

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Letzte Aktualisierung: 16/09/2020

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Deutschland

Videokonferenz Systeme in DeutschlandPDF(503 KB)de
Letzte Aktualisierung: 21/07/2022

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Estland

Das verlinkte Dokument enthält genaue Angaben darüber, welche Gerichte über welche Ausrüstung verfügen.

Für die Organisation der internationalen justiziellen Zusammenarbeit ist jedoch das Justizministerium zuständig. Die Gerichte sind in diesen Angelegenheiten nicht direkt anzusprechen. Alle Rechtshilfeersuchen bezüglich der Anhörung von Parteien per Videokonferenz sind an folgende Anschrift zu richten:

Justiitsministeerium
Rahvusvahelise justiitskoostöö talitus
Suur-Ameerika 1, 10122 Tallinn ESTLAND
E-Mail: Link öffnet neues Fenstercentral.authority@just.ee

Videokonferenzausstattung PDF(39 Kb)en

Letzte Aktualisierung: 24/04/2023

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Irland

1 Ist die Beweisaufnahme mittels Videokonferenz entweder mit Teilnahme des Gerichts des ersuchenden Mitgliedstaats oder direkt durch ein Gericht dieses Mitgliedstaats möglich? Wenn ja, welche einschlägigen innerstaatlichen Verfahren oder Gesetze finden Anwendung?

Die Beweisaufnahme mittels Videokonferenz vor den Gerichten Irlands ist entweder unter Teilnahme eines Gerichts in einem anderen Mitgliedstaat oder unmittelbar durch ein Gericht dieses Mitgliedstaats möglich. Die Verfahren umfassen die Practice Direction “HC45 – Use of video conferencing link for taking evidence in civil cases” des High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht).

2 Gibt es Einschränkungen bezüglich der Personen, die mittels Videokonferenz vernommen werden können? Ist dies beispielsweise nur bei Zeugen möglich oder können auch Sachverständige und Verfahrensparteien auf diese Weise gehört werden?

Es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Personen, die gehört werden können.

3 Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Art von Beweisen, die mittels Videokonferenzen aufgenommen werden können? Wenn ja, welche?

Es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Art von Beweisen, die aufgenommen werden können.

4 Gibt es Einschränkungen bezüglich des Ortes, an dem eine Person mittels Videokonferenz vernommen werden kann? Muss dies beispielsweise an einem Gericht geschehen?

Es gibt keine entsprechenden Einschränkungen, sofern der/die Richter/in einverstanden ist.

5 Ist es zulässig, Videokonferenzvernehmungen aufzuzeichnen? Wenn ja, sind die entsprechenden Geräte vorhanden?

Es sind entsprechende Geräte zur Aufzeichnung von Videokonferenzvernehmungen in Irland vorhanden. Der Zugang zu einer solchen Aufzeichnung müsste vom Gericht angeordnet werden.

6 In welcher Sprache ist die Vernehmung zu führen a) bei Ersuchen nach den Artikeln 10 bis 12 und b) bei unmittelbarer Beweisaufnahme nach Artikel 17?

Die Vernehmung sollte in englischer oder irischer Sprache erfolgen, wenn sie in Irland erfolgt. Bei Vernehmungen außerhalb Irlands gelten jedoch keine Einschränkungen in Bezug auf die Sprache.

7 Wenn Dolmetscher/Dolmetscherinnen benötigt werden, wer stellt sie für diese beiden Arten von Vernehmungen zur Verfügung und wo sollten sie eingesetzt werden?

Befindet sich das Gericht in Irland, wird der/die Dolmetscher/in von den Gerichten in Irland bereitgestellt, wenn es um Familienrecht oder um ein Strafverfahren geht. In Zivilsachen haben die Parteien für die Verdolmetschung Sorge zu tragen.

Ist das ersuchende Gericht des Englischen oder des Irischen nicht mächtig, so ist es Sache dieses Gerichts, sich um die Verdolmetschung zu kümmern.

Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Ortes, an dem sich der/die Dolmetscher/in befinden sollte.

8 Welches Verfahren ist zur Vorbereitung der Vernehmung und zur Zustellung der Benachrichtigung über Ort und Zeit der Vernehmung an die zu vernehmende Person anzuwenden? Wie viel Zeit sollte bis zu dem festgesetzten Datum eingeplant werden, damit die zu vernehmende Person die Ladung rechtzeitig erhält?

Alle Vereinbarungen werden zwischen den beiden Gerichten getroffen. Es sollte im Voraus geprüft werden, ob die Verbindung entsprechend funktioniert.

9 Welche Kosten entstehen für eine Videokonferenz, und wer hat für diese Kosten aufzukommen?

Die Kosten hängen von verschiedenen Umständen ab, unter anderem vom Ort der Videokonferenz (d. h. davon, ob es sich um ein Gerichtsgebäude oder ein anderes Gebäude handelt), vom Zeitpunkt der Vernehmung (erfolgt die Vernehmung außerhalb der normalen Gerichtszeiten, muss das Personal länger bleiben), von der Notwendigkeit besonderer Verfahren und von etwaigen Kosten der erforderlichen Ausrüstung. Das ersuchte Gericht informiert das ersuchende Gericht über die Kosten. Zahlungen erfolgen in Euro.

10 Mit welchen Mitteln wird sichergestellt, dass die Person, die unmittelbar durch das ersuchende Gericht vernommen wird, darüber informiert wurde, dass die Vernehmung auf freiwilliger Grundlage erfolgt?

Es obliegt dem ersuchenden Gericht, den Zeugen/die Zeugin zu informieren.

11 Welche Verfahren stehen zur Überprüfung der Identität der zu vernehmenden Person zur Verfügung?

Es obliegt dem Gericht, sich der Identität der zu vernehmenden Person zu vergewissern.

12 Welche Vorschriften gelten für eine Vernehmung unter Eid und welche Angaben des ersuchenden Gerichts werden benötigt, wenn während der unmittelbaren Beweisaufnahme gemäß Artikel 17 ein Eid erforderlich ist?

Der Eid sollte im Rahmen der normalen Verfahren für die Gerichte in Irland geleistet werden.

13 Mittels welcher Vorkehrungen wird sichergestellt, dass an dem Ort der Videokonferenz eine Kontaktperson für das ersuchende Gericht anwesend ist sowie eine Person, die die Videokonferenzanlage bedienen und mögliche technische Probleme beheben kann?

Das ist von den beteiligten Gerichten zu vereinbaren.

14 Werden zusätzliche Informationen des ersuchenden Gerichts benötigt? Wenn ja, welche?

Nein, es sei denn, es gibt spezielle Ersuchen (z. B. Gebärdensprache, Rollstuhlzugang, besondere religiöse Anforderungen hinsichtlich des Eids usw.).

Letzte Aktualisierung: 16/04/2024

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Griechenland

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Letzte Aktualisierung: 04/07/2023

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Kroatien

Für eine Zeugenvernehmung in Kroatien im Rahmen eines Verfahrens vor einem ausländischen Gericht muss ein Antrag auf internationale (gegenseitige) Rechtshilfe gestellt werden. Das gilt auch für die Vernehmung eines Zeugen/einer Zeugin per Videokonferenz, wenn das inländische Gericht auf Ersuchen einer ausländischen Justizbehörde die Vernehmung in Kroatien durchführt und per Videoschaltung überträgt.

Rechtsrahmen

  • Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 mit beiden Zusatzprotokollen (vom 17. März 1978 – Narodne novine [NN, Amtsblatt der Republik Kroatien] Medunarodni ugovori [Internationale Verträge] Nr. 4/99 – und vom 8. November 2001 – NN Internationale Verträge Nr. 4/07)
  • Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Zakon o Melunarodnoj pravnoj pomoći u kaznenim stvarima) (NN Nr. 178/04)
  • Strafprozessordnung (Zakon o kaznenom postupku) (NN Nr. 152/08, 76/09, 80/11, 121/11, 91/12, 143/12, 56/13, 145/13, 152/14, 70/17)

Für Rechtshilfeersuchen zentral zuständig ist die Abteilung für internationale Rechtshilfe und justizielle Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten der Direktion für europäische Angelegenheiten sowie internationale und justizielle Zusammenarbeit im kroatischen Justizministerium (Ministarstvo pravosuđa RH, Uprava za europske poslove, međunarodnu i pravosudnu suradnju, Sektor za međunarodnu pravnu pomoć i pravosudnu suradnju s državama članicama EU).

Ansprechpartner bei der Zentralstelle

Alan Marinković
Dienst für internationale Rechtshilfe und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Služba za međunarodnu pravnu pomoć i pravosudnu suradnju u kaznenim stvarima)

Tel.: +385 1 3714203, +385 1 3714558
E-Mail: Link öffnet neues FensterAlan.Marinkovic@pravosudje.hr; Link öffnet neues Fenstereuropska.unija@mpu.hr

Für Anfragen bezüglich Vernehmungen per Videoschaltung zuständige Stellen der Gerichte

Link öffnet neues FensterKontaktdaten PDF(459 Kb)hr

Liste der Gerichte, die über von UNICEF gespendete Videogeräte (Skype for Business) für die Aufzeichnung der Aussagen von Kindern verfügen

Gemeindegericht für Strafsachen Zagreb (općinski kazneni sud)

Gemeindegericht Split (općinski sud)

Gespanschaftsgericht Bjelovar (županijski sud)

Gespanschaftsgericht Osijek

Gespanschaftsgericht Rijeka

Gespanschaftsgericht Sisak

Gespanschaftsgericht Split

Gespanschaftsgericht Varaždin

Gespanschaftsgericht Zabreb

Gespanschaftsgericht Velika Gorica

Letzte Aktualisierung: 26/04/2023

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Litauen

Derzeit gibt es in litauischen Gerichten keine Videokonferenzanlagen.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Ungarn

Die ungarischen Gerichte verfügen nicht über fest installierte Videokonferenzanlagen; bei Bedarf mieten sie jedoch entsprechende Anlagen.

Letzte Aktualisierung: 13/09/2019

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Niederlande

Die meisten Gerichte in den Niederlanden verfügen über eine Ausrüstung, mit der Zeugen/Zeuginnen oder Sachverständige im Gerichtssaal per Videokonferenz gehört werden können. Das Verfahren wird in den Niederlanden auch „Telehearing“ genannt.

Dem nachstehenden Dokument ist zu entnehmen, welche Art der Videokonferenzausrüstung in welchem Gericht zur Verfügung steht.

Videokonferenzausrüstung PDF(98 Kb)en (auf Englisch)

Weitere Informationen zur Funktionsweise von Videokonferenzen in Gerichtsverfahren finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Letzte Aktualisierung: 18/04/2023

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Österreich

Eine Übersicht der Videokonferenzanlagen der österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften samt den erforderlichen Kontaktdaten finden Sie Link öffnet neues Fensterhier PDF(840 Kb)en zum Download.

Letzte Aktualisierung: 20/04/2023

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Portugal

Das nachstehende Dokument enthält technische Informationen über Videokonferenzanlagen, die in verschiedenen Gerichtsgebäuden installiert sind.

videoconference_systems_PT_enPDF(119 Kb)en

Letzte Aktualisierung: 07/04/2024

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Slowenien

Seit dem 1. Mai 2011 sind in Slowenien 11 Gerichtssäle in Bezirksgerichten, 11 Sozialdienstzentren und das Gefängnis in Dob pri Mirna mit Videokonferenzsystemen ausgestattet; eine weitere Anlage wird von der Polizei verwendet. Drei mobile Videokonferenzanlagen stehen für Gerichte oder Sozialdienstzentren zur Verfügung, die noch kein eigenes System installiert haben.

Slowenien hat in Projekten, die zwischen 2009 und 2013 durchgeführt wurden, systematisch Videokonferenzanlagen eingesetzt. Das Projekt wurde zu 85 % aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert.

Videokonferenzsysteme sind für das slowenische Justizsystem sehr wichtig. Sie erleichtern die Befragung von Zeugen und Zeuginnen, Sachverständigen, Kindern, Krankenhauspatienten und -patientinnen, Insassen von Seniorenheimen und Häftlingen sowie andere Anhörungen über größere Entfernungen. Für länderübergreifende Verfahren sind sie von besonderem Vorteil, da sie es im Ausland ansässigen Parteien erheblich erleichtern, an Gerichtsverfahren teilzunehmen. Anstatt nach Slowenien reisen zu müssen, können sie über eine Videokonferenzschaltung Erklärungen abgeben oder gehört werden.

VC_equipment_ver_1_si_en PDF(32 Kb)en

Letzte Aktualisierung: 18/04/2023

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Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten - Schweden

Videokonferensanläggningar i Sveriges domstolarPDF(7121 KB)sv

Letzte Aktualisierung: 07/12/2023

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