Gleichstellung der Geschlechter

Die Europäische Kommission möchte Unterlagen zur Verfügung stellen, die sowohl für die Angehörigen der Rechtsberufe zum eigenen Gebrauch bestimmt als auch als Arbeitsgrundlagen für auf dem Gebiet der Geschlechtergleichstellung tätige Ausbilder hilfreich sind.

Seminare zu den EU-Gleichstellungsvorschriften (Europäische Kommission)

Als Bestandteil des Finanzprogramms „Progress“ wurden für die Kommission Seminare zu den EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern veranstaltet. Der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern ist im EU-Recht seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 verankert. Seither wurden zahlreiche Rechtsvorschriften zu Themen wie der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Gleichstellung im Kontext von Gesundheits- und Mutterschutz sowie Elternurlaub und beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen verabschiedet. Hintergrundinformationen und die Rednerbeiträge zu den Seminaren sind hier verfügbar.

Handbücher zu verschiedenen Aspekten der Geschlechtergleichstellung (Europäische Kommission)

Angehörige der Rechtsberufe, die ihre Kenntnisse über die Geschlechtergleichstellung und ihr Verständnis verbessern möchten, können in mehreren für die Kommission erstellten Handbüchern weitere Informationen und Analysen finden. Alle Handbücher liegen auch auf Deutsch vor. Die Handbücher enthalten Informationen zu folgenden Themen:

Die Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung

E-Learning-Tool „Gemeinsam die weibliche Genitalverstümmelung beenden“

Die weibliche Genitalverstümmelung wird international als Verletzung der Rechte der Frau und eine Form des Kindesmissbrauchs angesehen. Wie jede Form der geschlechtsspezifischen Gewalt, stellt sie nach dem Verständnis der Weltgesundheitsorganisation eine Verletzung der Grundrechte auf Leben, Freiheit, Sicherheit, Menschenwürde, Gleichheit zwischen Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und körperliche und geistige Unversehrtheit dar.

Der E-Learning-Kurs „Gemeinsam die weibliche Genitalverstümmelung beenden“ (United to end female genital mutilation, UEFGM) behandelt dieses Thema im Rahmen der Gesundheits- und Asylbehörden. Die ersten zwei Grundlagenmodule könnten für Rechtspraktiker von Interesse sein. Sie bieten eine Einführung zur weiblichen Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung und als spezielle Form der geschlechtsspezifischen Gewalt. Die zwei speziellen Module zum Asylrecht könnten für Rechtspraktiker, die auf Asylrecht spezialisiert sind, interessant sein.

Der Kurs ist in verschiedenen Sprachen verfügbar: Englisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Französisch, Schwedisch, Spanisch, Niederländisch, Deutsch.

Letzte Aktualisierung: 07/10/2020

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