Gerichtsgebühren – Europäisches Mahnverfahren

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Einführung

Welche Gebühren fallen an?

Wie viel muss ich zahlen?

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Einführung

Das seit dem 12. Dezember 2008 geltende Europäische Mahnverfahren (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006) ist ein einheitliches Verfahren mit Standardformularen, das es Gläubigern ermöglicht, unbestrittene Forderungen in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen beizutreiben. Bei diesem Verfahren brauchen die Parteien nicht zu einem Gerichtstermin zu erscheinen. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark.

Der Justizrat (Raad voor de rechtspraak) hat das Bezirksgericht in Den Haag (Rechtbank Den Haag) zum einzigen für die Bearbeitung Europäischer Zahlungsbefehle zuständigen Gericht erklärt. Wird Einspruch eingelegt, kann das Verfahren gemäß den allgemeinen Regeln der gerichtlichen Zuständigkeit weitergeführt werden.

Der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ist unter Verwendung des Formblatts A zu stellen, das auf der Website der Europäischen Kommission in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar ist.

Antragsformular

Das Bezirksgericht in Den Haag (Rechtbank Den Haag) akzeptiert ausschließlich Formulare in niederländischer Sprache.

Zur Einleitung des Europäischen Mahnverfahrens muss das Antragsformular an die folgende Stelle gesandt werden:

Rechtbank Den Haag

Sector civiel recht

Algemene Zaken

Postbus 20302

2500 EH Den Haag

Nähere Informationen können Sie bei der Kanzlei „Algemene Zaken“ des Bezirksgerichts erhalten. Ihre Telefonnummer lautet: +31 (0)70-381 22 64.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden anhand der Forderungssumme festgesetzt. Siehe auch: Wie viel muss ich zahlen?

Wie viel muss ich zahlen?

Einen Überblick gibt die nachstehende Gebührentabelle 2019.

Art/Betrag der Forderung bzw. des Antrags

Gerichtsgebühr für juristische Personen

Gerichtsgebühr für natürliche Personen

Gerichtsgebühr für mittellose Personen

Fälle innerhalb des Gerichtsbezirks

Fälle betreffend eine Forderung bzw. einen Antrag

ohne Angabe des Wertes oder

mit einem Wert von bis zu 500 EUR

121 EUR

81 EUR

81 EUR

Fälle betreffend eine Forderung bzw. einen Antrag mit einem Wert von über 500 EUR und bis zu 12 500 EUR

486 EUR

231 EUR

81 EUR

Fälle betreffend eine Forderung bzw. einen Antrag mit einem Wert von über 12 500 EUR

972 EUR

486 EUR

81 EUR

Fälle außerhalb des Gerichtsbezirks

Fälle betreffend eine Forderung bzw. einen Antrag

ohne Angabe des Wertes

639 EUR

297 EUR

81 EUR

Fälle betreffend eine Forderung bzw. einen Antrag mit einem Wert von bis zu 100 000 EUR

1 992 EUR

914 EUR

81 EUR

Fälle betreffend eine Forderung bzw. einen Antrag mit einem Wert von über 100 000 EUR

4 030 EUR

1 599 EUR

81 EUR

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten zum niederländischen Justizsystem (Rechtspraak.nl) und zur Rechtsberatung (Raad voor Rechtsbijstand).

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Wenn die Gerichtsgebühren nicht fristgerecht beglichen werden, wird der Antrag gegebenenfalls nicht bearbeitet und der Fall wird nicht weiter verfolgt.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Der Antragsteller erhält eine Rechnung über die zu entrichtende Gerichtsgebühr, die er per Überweisung begleichen kann.

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Nachdem die Gerichtsgebühr bezahlt wurde, nimmt das Bezirksgericht in Den Haag (Rechtbank Den Haag) Kontakt zu Ihnen auf.

Gemäß der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens erlässt das Gericht so bald wie möglich und in der Regel binnen 30 Tagen nach Einreichung des Antrags einen Europäischen Zahlungsbefehl.

Dokumente zum Thema

Gebührentabelle 2019 (Geldende tarieven voor 2019)

Niederländisches Justizsystem (Rechtspraak.nl)

Rechtsberatung (Raad voor Rechtsbijstand)

Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

Letzte Aktualisierung: 24/02/2020

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