Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Gerichtsgebühren – Europäisches Mahnverfahren

England und Wales

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England und Wales

Einführung

Welche Gebühren fallen an?

Wie viel muss ich zahlen?

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Einführung

Das Europäische Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Erwirkung von Entscheidungen bei unbestrittenen Forderungen in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen. Ein grenzüberschreitender Fall liegt vor, wenn mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des befassten Gerichts hat.

Welche Gebühren fallen an?

Für Anträge auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls sind Gerichtsgebühren zu entrichten. Wenn Sie per Debit- oder Kreditkarte bezahlen möchten, machen Sie bitte die Angaben zu Ihrer Karte in der Anlage 1 zum Formblatt A „Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls“.

Sollten weitere Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich werden, so fallen dafür erneut Gebühren an. Weitere Einzelheiten zu den verfügbaren Verfahren finden Sie auf den Webseiten zu Vollstreckungsverfahren in England und Wales.

Wie viel muss ich zahlen?

Informationen zu den Gerichtsgebühren in England und Wales finden Sie in dem Informationsheft EX50 - Civil and Family Court Fees (Gerichtsgebühren bei Zivil- und Familienrechtssachen).

Die Gebühren richten sich nach der Forderungssumme.

Um Ihnen einen Überblick zu ermöglichen, ist nachstehend eine Tabelle der Gebühren vom 17. November 2016 wiedergegeben. Gerichtsgebühren können sich ändern, sodass Sie sich stets mit dem Gericht, rechtlichen Vertreter und allen sonstigen beteiligten Personen oder Organisationen in Verbindung setzen sollten, um zu prüfen, ob die Gebühren noch Gültigkeit haben. Die Gebühren sind in Pfund Sterling (GBP) angegeben. Um den Gegenwert in Euro zu erhalten, müssen Sie für die Umrechnung den Kurs des Tages zugrunde legen, an dem Sie den Antrag stellen möchten.

1.1 Die bei der Antragstellung (einschließlich bei Klageerhebung nach Ergehen der Klageerlaubnis) fällige Gebühr richtet sich nach dem Forderungsbetrag:

Zu entrichtende Gebühr (GBP)

a) bis 300 GBP

35 GBP

b) über 300 GBP und bis 500 GBP

50 GBP

c) über 500 GBP und bis 1 000 GBP

70 GBP

d) über 1 000 GBP und bis 1 500 GBP

80 GBP

e) über 1 500 GBP und bis 3 000 BGP

115 GBP

f) über 3 000 GBP und bis 5 000 GBP

205 GBP

g) über 5 000 GBP und bis 10 000 GBP

455 GBP

h) über 10 000 GBP und bis 200 000 GBP

5 % der Forderungssumme.

i) über 200 000 GBP.

10 000 GBP

Für etwaige Vollstreckungsmaßnahmen fallen weitere Gebühren an.

Eine Gerichtsgebühr ist zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht fällig sowie erneut im späteren Verlauf des Gerichtsverfahrens. Je nach Ihren persönlichen Umständen können Sie Anspruch auf Gebührenbefreiung (fee remission) haben, d. h. Sie brauchen keine Gerichtsgebühren oder nur einen Teil davon zu zahlen. Sie müssen allerdings für jede während des Gerichtsverfahrens zu entrichtende Gebühr einen gesonderten Befreiungsantrag stellen. Beispielsweise wird ein Antrag auf Gebührenbefreiung bei der Klageerhebung nur eine Befreiung von dieser ersten Antragsgebühr bewirken. Der Grund dafür ist, dass sich Ihre persönlichen Umstände während der Gerichtsverhandlung ändern können, sodass Sie in der Folge möglicherweise keinen Anspruch auf Gebührenbefreiung mehr haben. Oder aber Sie können während des Verfahrens einen Anspruch auf Gebührenbefreiung erlangen, den Sie zu Anfang des Verfahrens nicht besaßen.

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Wenn der Antragsteller die Kreditkartendaten nicht ordnungsgemäß angegeben hat oder die Zahlung aus einem anderen Grund fehlschlägt, übermittelt das Gericht dem Antragsteller das Formblatt B „Aufforderung zur Vervollständigung und/oder Berichtigung eines Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls“ mit der Bitte, die erforderlichen Angaben zu einer gültigen Kreditkarte zu machen, um die Zahlung der Gerichtsgebühren zu ermöglichen. Wenn die Zahlung nicht ordnungsgemäß eingeht, wird der Antrag nicht weiterverfolgt.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Um die Gerichtsgebühren zu begleichen, müssen Sie dem Gericht Ihre Zahlungsdaten übermitteln. Bei der Antragstellung können Sie diese Angaben in der Anlage 1 zum Formblatt A „Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls“ machen.

Die Zahlung erfolgt gewöhnlich per Debit- oder Kreditkarte. Das Gericht, bei dem der Antrag gestellt wird, akzeptiert möglicherweise nicht alle im Formblatt A vorgesehenen Zahlungsmethoden. Daher sollte sich der Antragsteller im Voraus mit dem Gericht in Verbindung setzen und prüfen, welche Zahlungsmethode verwendet werden kann.

Zuweilen besteht auch die Möglichkeit, per Telefon mit der Kreditkarte zu bezahlen. Viele Gerichte bieten dies an, kontaktieren Sie aber dennoch zuvor das in Ihrem Fall zuständige Gericht, um sicherzustellen, dass diese Zahlungsmethode für Sie besteht.

Elektronische Zahlungen stehen nur Personen mit einer Adresse im Vereinigten Königreich offen.

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Wurde der Antrag ordnungsgemäß gestellt, so stellt das Gericht dem Antragsgegner einen Europäischen Zahlungsbefehl (Formblatt E) zu. Gleichzeitig erhält der Antragsteller einen Zustellungsbescheid sowie eine Quittung über den Eingang der Zahlung.

Die Quittung ist in der Regel ein Dokument im Format 8 x 12 cm, auf dem oben der Name und die Postanschrift des Gerichts aufgedruckt und unten der Betrag sowie das Datum und die Uhrzeit der Zahlung angegeben sind.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten zu grenzüberschreitenden Forderungen innerhalb der EU:European Union cross-border claims

Letzte Aktualisierung: 04/05/2020

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