Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?
Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?
Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?
Die Gerichtsgebühren in der Republik Kroatien sind im Gerichtsgebührengesetz geregelt (Amtsblatt der Republik Kroatien (Narodne novine – NN) Nr. 74/1995, 57/1996, 137/2002, 125/2011, 112/2012 und 157/2013), in dem die Gerichtsgebührenordnung enthalten ist.
Gemäß Artikel 6 Gerichtsgebührengesetz sind die Gebühren nach Maßgabe der Gerichtsgebührenordnung in Stempelmarken der Republik Kroatien zu entrichten und nur dann in bar, wenn ein Steuerzahler zur Zahlung von Gebühren verpflichtet ist, die 100 HRK übersteigen.Gerichtsgebühren werden in allen Zivilverfahren gemäß Artikel 16 Gerichtsgebührengesetz erhoben. Ausgenommen hiervon sind:
Ein ausländischer Staat ist von den Gebühren befreit, wenn dies in einem internationalen Abkommen oder nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit vorgesehen ist.
Bei Zweifeln im Hinblick auf die in Absatz 2 des betreffenden Artikels genannten Bedingungen fordert das Gericht das Justizministerium zur Stellungnahme auf.
Die Bestimmungen in Absatz 1 Nummer 10 gelten für humanitäre Organisationen, die von dem für Sozialfürsorge zuständigen Minister bestimmt wurden.
Die Bestimmung in Absatz 1 des betreffenden Artikels gilt nicht für Einrichtungen der Städte und Gemeinden, es sei denn, ihnen wird durch ein Spezialgesetz die Ausübung öffentlicher Gewalt übertragen.
Im Europäischen Mahnverfahren sind wie folgt Gebühren zu entrichten:
Kommt der Rechtsstreit vor Gericht:
II. Die Hälfte der unter I. genannten Gebühren fällt für einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls, eine Entscheidung über den Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls, eine Berufungs- oder Revisionserwiderung an.
III. Das Doppelte der unter I. genannten Gerichtsgebühren ist bei Berufung gegen ein Urteil oder bei Revision fällig.
IV. Eine Gerichtsgebühr fällt nicht an, wenn während des Gerichtsverfahrens ein Prozessvergleich erfolgt.
Die Gerichtsgebühren werden zwangsweise beigetrieben. Wenn sie nicht unverzüglich entrichtet werden, wird eine Zusatzgebühr von 100,00 HRK fällig.
Gemäß Artikel 39 Gerichtsgebührengesetz muss das Gericht die Partei zunächst zur Zahlung der Gebühr unter Setzung einer Frist von drei Tagen auffordern. Kommt die Partei der Aufforderung nicht nach, ergeht ein Gerichtsbeschluss über die Gebühren zuzüglich eines Aufschlags von 100 HRK.Gerichtsgebühren über 100 HRK sind bei einer Bank oder einem Postamt auf das Konto der Staatskasse der Republik Kroatien zu überweisen.
Für die Überweisung von Gerichtsgebühren aus dem Ausland sind folgende Angaben erforderlich:
SWIFT: NBHRHR2X
IBAN: HR1210010051863000160
Girokonto (CC): 1001005-1863000160
Modell: HR64
Referenznummer: 5045-20735-Persönliche Identifikationsnummer (oder eine sonstige Identifikationsnummer für den Zahler)
Empfänger: Finanzministerium der Republik Kroatien, zu Händen des Handelsgerichts in Zagreb
Aus dem Verwendungszweck sollte hervorgehen, dass es sich um die Gebühr für die Rechtssache ________ handelt (Aktenzeichen und eine Beschreibung der Zahlung, z. B. Gerichtsgebühr für einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls)
Ist die Gebühr entrichtet, muss ein Zahlungsbeleg an das Gericht übermittelt werden, das mit dem Fall befasst ist (unter Angabe des Aktenzeichens der Rechtssache, sofern dieses bekannt ist). Wurde der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls zeitgleich eingereicht, muss dem Antrag ein Zahlungsbeleg beigefügt werden.
Die Parteien müssen die Unterlagen regulär per Post an das Gericht übersenden (als Einschreiben oder normale Sendung).
I. Für eine Klage, eine Widerklage, ein Urteil und einen Zahlungswiderspruch wird eine Gerichtsgebühr fällig, die zum Streitwert in einem angemessenen Verhältnis steht (zur Berechnung herangezogen wird nur der Wert des Hauptantrags, ohne Zinsen und Kosten): |
||
mehr als |
bis zu HRK |
HRK |
0,00 |
3 000,00 |
100,00 |
3 000,00 |
6 000,00 |
200,00 |
6 000,00 |
9 000,00 |
300,00 |
9 000,00 |
12 000,00 |
400,00 |
12 000,00 |
15 000,00 |
500,00 |
Bei Beträgen über 15 000,00 HRK wird eine Gebühr von 500,00 HRK plus 1 % für die Differenz zu 15 000,00 HRK fällig, jedoch nicht mehr als 5 000,00 HRK. |
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