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Elterliche Sorge und Umgangsrecht/Besuchsrecht

Polen
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Was bedeutet der Ausdruck Elterliche Verantwortung in der Praxis? Was sind die Rechte und Pflichten des Inhabers elterlicher Verantwortung?

Die elterliche Verantwortung umfasst insbesondere die Pflichten und das Recht der Eltern, für die Person des Kindes zu sorgen und sein Vermögen zu verwalten und das Kind unter Achtung der Würde und der Rechte des Kindes zu erziehen (Artikel 95 Absatz 1 des Familien- und Vormundschaftsgesetzbuchs (KRiO)).

2 Wer hat generell die elterliche Verantwortung für ein Kind?

Beide Eltern haben die elterliche Verantwortung für ein Kind. Wenn ein Elternteil stirbt oder nicht voll geschäftsfähig ist, trägt der andere Elternteil die elterliche Verantwortung. Das gilt auch für den Fall, dass einem Elternteil die elterliche Verantwortung entzogen wird.

Die elterliche Verantwortung kann auch durch eine Gerichtsentscheidung eingeschränkt werden. In diesem Fall darf der andere Elternteil die elterliche Verantwortung für das Kind in dem durch die Gerichtsentscheidung festgelegten Maße ausüben.

3 Kann eine andere Person statt der Eltern ernannt werden, wenn diese die elterliche Verantwortung für ihre Kinder nicht ausüben können oder wollen?

Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die elterliche Verantwortung auszuüben, können sie beim Vormundschaftsgericht (sąd opiekuńczy) oder einer anderen Behörde die Unterbringung des Kindes in einer Pflegeeinrichtung beantragen. In dringenden Fällen kann das Kind auf Antrag oder mit Zustimmung der Eltern auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Landrat (starosta) und einer Pflegefamilie oder Personen, die ein Familienkinderheim (rodzinny dom dziecka) betreiben, in einer Pflegefamilie untergebracht werden.

Wenn die Eltern die elterliche Verantwortung für ein Kind nicht ausüben wollen, können sie das Kind zur Adoption freigeben. Es gibt im polnischen Recht drei Formen der Adoption: anonym, vollständig und unwiderruflich (auch als „Volladoption“ bezeichnet) und unvollständig.

Sollten die Eltern, die ihre elterliche Verantwortung ordnungsgemäß ausüben, das Wohl des Kindes gefährden, kann das Vormundschaftsgericht die elterliche Verantwortung mittels einer gerichtlichen Entscheidung einschränken und veranlassen, dass das Kind in einer Pflegefamilie, einem Familienkinderheim, einer staatlichen Pflegeeinrichtung, einem Pflege- und Therapiezentrum, einem Krankenpflegezentrum oder in einem therapeutischen Rehabilitationszentrum untergebracht wird.

4 Wie wird die Frage elterlicher Verantwortung für die Zukunft geregelt, wenn sich die Eltern scheiden lassen oder trennen?

Wenn ein polnisches Gericht eine Entscheidung über eine Scheidung, eine Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder eine Ungültigerklärung einer Ehe fällt, ist es verpflichtet, auch die Frage der elterlichen Verantwortung für ein Kind zu regeln. Dies gilt nicht, wenn dieses polnische Gericht in dem konkreten Fall nicht für die Entscheidung über die elterliche Verantwortung zuständig ist. Im Zusammenhang mit der Frage der elterlichen Verantwortung kann das Gericht eine schriftliche Vereinbarung, die die Ehegatten im Hinblick auf die elterliche Verantwortung getroffen haben, berücksichtigen, sofern diese Vereinbarung im Einklang mit dem Wohl des Kindes steht.

Wenn die Eltern keine Vereinbarung getroffen haben, kann das Gericht unter Berücksichtigung des Rechts des Kindes, von beiden Eltern erzogen zu werden,

  1. beiden Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung für das Kind übertragen;
  2. einem Elternteil die elterliche Verantwortung übertragen und die Verantwortung des anderen Elternteils auf bestimmte Pflichten und Rechte gegenüber dem Kind beschränken.

Sofern es für das Wohl des Kindes gerechtfertigt ist, kann das Vormundschaftsgericht (sąd opiekuńczy) eine Entscheidung über die elterliche Verantwortung und die Art und Weise ihrer Ausübung in einer Entscheidung über eine Scheidung, eine Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder eine Ungültigerklärung einer Ehe ändern (Artikel 106 KRiO).

5 Welche Formalitäten müssen beachtet werden, um eine Einigung der Eltern über die elterliche Verantwortung rechtlich bindend zu machen?

Für eine solche Vereinbarung ist gesetzlich keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es ist jedoch zu beachten, dass eine von den Eltern getroffene Vereinbarung über die künftige Ausübung der elterlichen Verantwortung rechtlich nicht bindend ist und lediglich als Grundlage für die entsprechende gerichtliche Entscheidung dienen kann. Die Vereinbarung kann auch um Wege der Mediation herbeigeführt werden. In diesem Fall erfordert sie die Schriftform und wird von beiden Elternteilen und einem Mediator unterzeichnet. Sie muss gerichtlich genehmigt werden, um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen.

6 Was sind andere Wege der Konfliktlösung, ohne vor Gericht zu gehen, wenn die Eltern nicht zu einer Einigung über die elterliche Verantwortung kommen können?

Die Eltern können von einem Mediator unterstützt werden. Grundlage für Mediationsdienstleistungen sind entweder ein Mediationsvertrag oder eine Entscheidung des Gerichts, die die Eltern zur Teilnahme an einer Mediation verpflichtet. Ein Mediationsvertrag kann auch durch die Zustimmung eines Elternteils zur Mediation geschlossen werden, wenn der andere Elternteil eine Mediation gefordert hat. Allerdings hat ein mithilfe eines Mediators erzielter Vergleich nicht dieselbe rechtliche Wirkung wie ein gerichtlicher Vergleich, bis er vom Gericht genehmigt wird.

7 Welche Angelegenheiten kann der Richter in Bezug auf das Kind entscheiden, wenn die Eltern vor Gericht gehen ?

Die Eltern können ein polnisches Vormundschaftsgericht anrufen, um verschiedene Angelegenheiten im Zusammenhang mit der elterlichen Verantwortung für ein Kind klären zu lassen. Dazu zählen zum Beispiel:

  1. Die Art der Ausübung der elterlichen Verantwortung und des Umgangs mit dem Kind für den Fall, dass die elterliche Verantwortung beiden Eltern übertragen wurde und diese getrennt leben.
  2. Die Beilegung von Streitigkeiten, falls sich die Eltern bei wichtigen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, nicht einigen können. Dies betrifft unter anderem die Bestimmung des Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts, die Wahl der Schule, die Wahl des Vornamens und des Familiennamens sowie Entscheidungen über medizinische Behandlungen oder Auslandsreisen.
  3. Die Rechtsgeschäfte zwischen einem Kind und einem Elternteil, wenn solche Rechtsgeschäfte über die übliche Verwaltung der Vermögensgegenstände des Kindes hinausgehen.

8 Bedeutet es, wenn das Gericht entscheidet, dass ein Elternteil die alleinige elterliche Verantwortung für ein Kind hat, dass er oder sie alle Angelegenheiten in Bezug auf das Kind entscheiden kann, ohne sich zuerst mit dem anderen Elternteil zu beraten?

Hat das Gericht die Ausübung der elterlichen Verantwortung lediglich einem Elternteil zugesprochen, so kann dieser Elternteil über alle das Kind betreffende Angelegenheiten entscheiden, ohne den andern Elternteil fragen oder dessen Einwilligung einholen zu müssen.

Wenn die elterliche Verantwortung nicht ausgeübt werden kann, weil der betreffende Elternteil dazu dauerhaft nicht in der Lage ist, seine elterliche Verantwortung missbraucht oder seine Pflichten gegenüber dem Kind grob vernachlässigt, so kann das Vormundschaftsgericht dem Elternteil die elterliche Verantwortung entziehen.

9 Was bedeutet es in der Praxis, wenn das Gericht entscheidet, dass die Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung für ein Kind haben?

Wenn entschieden wird, dass die Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung für ein Kind haben, bedeutet dies, dass sie dieselben Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind haben. Das heißt unter anderem, dass wichtige Angelegenheiten in Bezug auf das Kind von beiden Eltern gemeinsam entschieden werden. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, entscheidet ein Vormundschaftsgericht.

10 An welches Gericht oder welche Behörde soll ich mich wenden, um einen Antrag in Bezug auf die elterliche Verantwortung zu stellen ? Welche Formalitäten müssen beachtet werden und welche Schriftstücke muss ich meinem Antrag beifügen ?

Fälle betreffend die elterliche Verantwortung werden von dem Bezirksgericht (sąd rejonowy) verhandelt, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Die Familien- und Jugendabteilung des Bezirksgerichts ist das zuständige Vormundschaftsgericht (sąd opiekuńczy). Wenn es keine entsprechende Grundlage gibt, ist das Hauptstädtische Kreisgericht Warschau zuständig.

Einem Antrag sind die Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls die Heiratsurkunde der Eltern sowie weitere einschlägige Unterlagen wie ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse, pädagogische Bewertungen und Abschriften früherer Entscheidungen anderer Gerichte betreffend die elterliche Verantwortung beizufügen.

11 Welches Verfahren findet in diesen Fällen Anwendung? Gibt es ein Eilverfahren?

Über Fragen der elterlichen Verantwortung wird im sogenannten nichtstreitigen Verfahren entschieden, das weniger formell ist als ein streitiges Verfahren.

Zudem kann auf Antrag einer am Verfahren beteiligten Partei das Vormundschaftsgericht eine einstweilige Maßnahme anordnen, die es für den konkreten Fall als angemessen erachtet. Entsprechende Entscheidungen sind ab Erlass wirksam und vollstreckbar.

12 Kann ich Prozesskostenhilfe bekommen, um die Kosten des Verfahrens zu decken?

An Verfahren über die elterliche Verantwortung beteiligte Parteien müssen die im Gesetz über Gerichtskosten in Zivilverfahren (Ustawa o kosztach sądowych w sprawach cywilnych) festgelegten Gebühren und Kosten entrichten. Allerdings kann eine am Gerichtsverfahren beteiligte Partei nach Artikel 102 Absatz 1 des Gesetzes eine Befreiung von diesen Gebühren beantragen, indem sie eine Erklärung einreicht, aus der hervorgeht, dass sie nicht in der Lage ist, diese Kosten nicht ohne Schwierigkeiten für sich selbst oder ihre Familie zu tragen. Dem Antrag auf Befreiung von den Gerichtskosten ist eine Erklärung beizulegen, aus der der Familienstand, das Vermögen, das Einkommen und die Lebenshaltungskosten des Antragstellers hervorgehen. Verfahrensbeteiligte können durch das Gericht teilweise von den Gerichtskosten befreit werden, wenn sie nur einen Teil der Gerichtskosten tragen können (Artikel 101 Absatz 1).

13 Ist es möglich, einen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung in Bezug auf die elterliche Verantwortung einzulegen?

Ja, gegen jede Entscheidung kann vor einem Gericht höherer Instanz ein Rechtsbehelf eingelegt werden. Im Falle von Schutzanordnungen wird bei einem Gericht derselben Instanz Berufung eingelegt. Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen eines Kreisgerichts (sąd rejonowy) über die elterliche Verantwortung können vor einem Bezirksgericht (sąd okręgowy) eingelegt werden. Gegen Entscheidungen über die elterliche Verantwortung, die von einem Bezirksgericht (sąd okręgowy) in Verfahren betreffend die Scheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe erlassen wurden, kann vor einem Appellationsgericht (sąd apelacyjny) ein Rechtsbehelf eingelegt werden.

14 In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, sich an ein Gericht oder eine andere Behörde zu wenden, um eine Entscheidung zur elterlichen Verantwortung zu vollstrecken. Welches Verfahren findet in solchen Fällen Anwendung?

Das Vollstreckungsorgan des Gerichts für Fälle betreffend die Rückgabe eines Kindes ist der gerichtlich bestellte Vormund (kurator sądowy). Falls eine gerichtliche Entscheidung, die die Rückgabe eines Kindes anordnet, nicht befolgt wird, sollte die Person, die Anspruch auf die Rückgabe des Kindes hat, bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, eine Anordnung zur obligatorischen Rückgabe des Kindes durch einen gerichtlich bestellten Vormund beantragen. Falls der Aufenthalt einer Person, die der elterlichen Verantwortung untersteht, unbekannt ist, führt das Gericht eine Untersuchung durch, um den Aufenthaltsort zu ermitteln. Die Anordnung ergeht an den gerichtlich bestellten Vormund in Form einer Entscheidung des Gerichts, die in einer nicht öffentlichen Sitzung erlassen werden kann. Gegen eine solche Entscheidung kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden. Der gerichtlich bestellte Vormund bestimmt das Datum für die Rückgabe des Kindes und informiert die berechtigte Person. Der gerichtlich bestellte Vormund kann das Kind jeder Person wegnehmen, bei der sich das Kind aufhält. Zu diesem Zweck kann der gerichtlich bestellte Vormund die Hilfe von Polizeibeamten, Psychologen usw. in Anspruch nehmen.

Bei Entscheidungen über den Umgang mit dem Kind sieht die Zivilprozessordnung (Kodeks postępowania cywilnego) ein anderes Verfahren vor. In diesem Fall droht das Vormundschaftsgericht (sąd opiekuńczy) auf Antrag der Person, die ein Recht auf Umgang mit dem Kind hat, der sorgeberechtigten Person, die ihre Pflichten aus einer gerichtlichen Entscheidung oder einem Vergleich in Bezug auf den Umgang mit dem Kind nicht erfüllt, die Anordnung eines Bußgelds in einer bestimmten Höhe an, das die sorgeberechtigte Person für jede Pflichtverletzung an die umgangsberechtigte Person zahlen muss. Falls eine Person, die ein Recht auf Umgang mit einem Kind hat, oder eine Person, der ein solcher Umgang untersagt ist, gegen die mit der Entscheidung auferlegten Pflichten verstößt, droht das Vormundschaftsgericht die Anordnung eines Bußgelds in einer bestimmten Höhe an, das diese Person an die sorgeberechtigte Person zahlen muss. Falls eine Person, die vom Vormundschaftsgericht zur Zahlung eines Bußgelds bestimmt wird, ihren Pflichten weiterhin nicht nachkommt, verurteilt das Gericht diese Person zur Zahlung eines Geldbetrags, der entsprechend der Anzahl der Pflichtverletzungen festgelegt wird.

Dem oben genannten Antrag muss eine Ausfertigung der vollstreckbaren Entscheidung oder des Vergleichs über den Umgang mit dem Kind beigefügt werden.

15 Was soll ich tun, um eine Entscheidung zur elterlichen Verantwortung, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangen ist, in diesem Mitgliedstaat anerkennen und vollstrecken zu lassen?

Es gelten die einschlägigen Bestimmungen aus Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung. Solche Entscheidungen werden grundsätzlich ohne weitere Verfahren anerkannt und vollstreckt. Es ist jedoch möglich, bei einem Bezirksgericht einen Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung zu stellen. Für die Prüfung eines Antrags auf Erklärung der Vollstreckbarkeit ist ebenfalls das Bezirksgericht zuständig. In beiden Fällen sollte der Antrag die Kriterien eines Verfahrensdokuments erfüllen. Dies bedeutet, dass er die konkrete Forderung enthalten muss sowie den Sachverhalt, der die Forderung begründet, und die Angabe, ob die Parteien versucht haben, den Sachverhalt mittels einer Mediation zu klären.

16 An welches Gericht in diesem Mitgliedstaat soll ich mich wenden, um gegen die Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung zur elterlichen Verantwortung vorzugehen, die von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats getroffen wurde? Welches Verfahren findet in solchen Fällen Anwendung?

Nach dem Gesetz werden Entscheidungen ausländischer Gerichte in Zivilsachen anerkannt, es sei denn, es besteht ein Hindernis nach der Zivilprozessordnung.

Jede Person, die ein rechtliches Interesse hat, kann die Anerkennung oder die Versagung der Anerkennung einer von einem ausländischen Gericht ergangenen Entscheidung beantragen. Einem Antrag auf Anerkennung einer von einem ausländischen Gericht ergangenen Entscheidung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine amtliche Ausfertigung der Entscheidung,
  • ein Dokument, in dem bestätigt wird, dass die Entscheidung rechtskräftig ist, es sei denn, dies geht aus dem Wortlaut der Entscheidung hervor,
  • eine beglaubigte Übersetzung ins Polnische.

Einem Antrag auf Versagung einer von einem ausländischen Gericht ergangenen Entscheidung sind eine amtliche Ausfertigung der Entscheidung und eine beglaubigte Übersetzung ins Polnische beizufügen.

Der Antrag wird von einem Bezirksgericht (sąd okręgowy) geprüft, das örtlich für die Prüfung des durch die Entscheidung des ausländischen Gerichts geregelten Sachverhalts zuständig wäre, oder von dem Bezirksgericht der Region, in der das örtlich zuständige Bezirksgericht (sąd rejonowy) liegt, oder in Ermangelung eines solchen Gerichts, von dem Bezirksgericht Warschau (Sąd Okręgowy w Warszawie).

Gegen eine Anerkennungsentscheidung des Bezirksgerichts ist eine einstweilige Beschwerde (zażalenie) und gegen die Entscheidung des Appellationsgerichts eine Kassationsbeschwerde (skarga kasacyjna) zulässig. Es ist auch möglich, die Wiederaufnahme eines durch eine endgültige Anerkennungsentscheidung abgeschlossenen Verfahrens und die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser endgültigen Entscheidung zu beantragen.

Im Hinblick auf die Vollstreckung ausländischer gerichtlicher Entscheidungen sind die Verfahren je nach Art des Verfahrens so unterschiedlich, dass es immer ratsam ist, sich im Vorfeld bei der Zentralen Behörde über das weitere Vorgehen zu informieren.

17 Welches Recht ist in einem Verfahren zur elterlichen Verantwortung anwendbar, wenn das Kind oder die Beteiligten nicht in diesem Mitgliedstaat leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben?

In Angelegenheiten, die die elterliche Verantwortung und den Umgang betreffen, ist das Recht anwendbar, das im Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern, sowie in den bilateralen Abkommen, die Polen abgeschlossen hat, festgelegt ist. Wenn keines dieser Rechtsinstrumente anwendbar ist, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über das Internationale Privatrecht vom 4. Februar 2011 (Ustawa z dnia 4 lutego 2011 r. – Prawo prywatne międzynarodowe). Falls der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in ein Land verlegt wird, das dem Übereinkommen nicht beigetreten ist, bestimmt ab diesem Zeitpunkt das Recht dieses Landes die Bedingungen für die Anwendung der Maßnahmen, die im Land des früheren gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes getroffen wurden.

 

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Letzte Aktualisierung: 03/04/2023

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