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Elterliche Sorge und Umgangsrecht/Besuchsrecht

Lettland
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Was bedeutet der Ausdruck "Elterliche Verantwortung" in der Praxis? Was sind die Rechte und Pflichten des Inhabers elterlicher Verantwortung?

Ein Kind untersteht bis zum Erreichen der gesetzlichen Volljährigkeit der elterlichen Sorge.

Die elterliche Sorge umfasst die Rechte und Pflichten der Eltern in Bezug auf die Versorgung des Kindes, die Verwaltung seines Vermögens und die Vertretung des Kindes in persönlichen Angelegenheiten und im Zusammenhang mit seinem Vermögen.

Die Versorgung des Kindes umfasst die Betreuung, Aufsicht und das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes festzulegen.

Mit „Betreuung des Kindes“ ist der Unterhalt des Kindes gemeint, d. h. die Versorgung des Kindes mit Ernährung und Kleidung, seine Unterbringung, Gesundheitsversorgung, Pflege, Bildung und Erziehung. Dabei soll die geistige und körperliche Entwicklung des Kindes gewährleistet sein; zudem müssen die Persönlichkeit, Fähigkeiten und Interessen des Kindes – soweit möglich – berücksichtigt werden. Ziel ist es, das Kind auf eine gesellschaftlich nützliche Arbeit vorzubereiten.

Mit der Aufsicht über das Kind ist gemeint, dass die Sicherheit des Kindes gewährleistet und es vor Gefahren, die von Dritten ausgehen, geschützt werden muss. Das Recht zur Festlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes bedeutet die geografische Festlegung des Wohnorts und die Wahl des Wohnraums.

Die Verwaltung des Vermögens des Kindes bedeutet, dass die Eltern das Vermögen des Kindes verwalten und so anlegen müssen, dass dieses erhalten bleibt bzw. der Wert gesteigert wird.

2 Wer hat generell die elterliche Verantwortung für ein Kind?

Eltern, die zusammenleben, üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Wenn die Eltern sich trennen, besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort. Für die Versorgung des Kindes und für die Aufsicht ist der Elternteil zuständig, bei dem das Kind lebt. Entscheidungen, die sich wesentlich auf die Entwicklung des Kindes auswirken können, werden von den Eltern gemeinsam getroffen.

3 Kann eine andere Person statt der Eltern ernannt werden, wenn diese die elterliche Verantwortung für ihre Kinder nicht ausüben können oder wollen?

Wenn die Gesundheit oder das Leben des Kindes aufgrund eines Verschuldens eines Elternteils (d. h. aufgrund eines absichtlichen Verhaltens oder Vernachlässigung) gefährdet ist, oder wenn der Elternteil seine Rechte missbraucht oder das Kind nicht angemessen versorgt und beaufsichtigt und so dessen körperliche, geistige und moralische Entwicklung gefährdet, kann das Gericht diesem Elternteil das Sorgerecht entziehen.

Wenn das Gericht einem Elternteil das Sorgerecht entzieht, überträgt es dem anderen Elternteil die alleinige elterliche Sorge für das Kind. Wenn auch der andere Elternteil nicht in der Lage ist, bei der Ausübung der elterlichen Sorge das Kind ausreichend vor Gefahren zu schützen, oder wenn beiden Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, beauftragt das Gericht das Familiengericht damit, für eine Fremdunterbringung des Kindes zu sorgen.

4 Wie wird die Frage elterlicher Verantwortung für die Zukunft geregelt, wenn sich die Eltern scheiden lassen oder trennen?

Wenn die Eltern sich trennen, besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort. Für die Versorgung des Kindes und für die Aufsicht ist der Elternteil zuständig, bei dem das Kind lebt. Entscheidungen, die sich wesentlich auf die Entwicklung des Kindes auswirken können, werden von den Eltern gemeinsam getroffen. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die gemeinsame elterliche Sorge endet, wenn einem Elternteil mittels einer von den Eltern getroffenen Vereinbarung oder durch eine Gerichtsentscheidung das alleinige Sorgerecht übertragen wird.

5 Welche Formalitäten müssen beachtet werden, um eine Einigung der Eltern über die elterliche Verantwortung rechtlich bindend zu machen?

Wenn sich die Eltern in Bezug auf die elterliche Verantwortung einigen und sich bereitwillig an ihre Vereinbarung halten, ist keine behördliche oder gerichtliche Zustimmung erforderlich.

6 Was sind andere Wege der Konfliktlösung, ohne vor Gericht zu gehen, wenn die Eltern nicht zu einer Einigung über die elterliche Verantwortung kommen können?

Streitigkeiten werden vom Familiengericht geklärt. Wenn das Familiengericht nicht in der Lage ist, die Streitigkeiten zwischen den Eltern zu klären, oder wenn die Entscheidung des Familiengerichts nicht vollstreckt wird, können sich die Eltern an das Bezirksgericht (oder das Stadtgericht) wenden.

7 Welche Angelegenheiten kann der Richter in Bezug auf das Kind entscheiden, wenn die Eltern vor Gericht gehen?

Wenn die Eltern vor Gericht gehen, beantragen sie entweder das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht. Darüber hinaus entscheidet das Gericht bei Bedarf über Unterhaltszahlungen, den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts usw. Der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat, übt die elterliche Sorge für das Kind aus. Dies beinhaltet das Recht, das Kind in persönlichen Angelegenheiten und im Zusammenhang mit seinem Vermögen zu vertreten und den Aufenthaltsort des Kindes festzulegen. Jeder Elternteil hat die Pflicht und das Recht, eine persönliche Beziehung zu dem Kind und direkten Kontakt mit ihm zu pflegen. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn das Kind von der Familie getrennt wird und weder bei einem Elternteil noch bei beiden Eltern lebt. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat das Recht, Informationen zu dem Kind zu erhalten. Dies gilt insbesondere für Informationen über die Entwicklung, den Gesundheitszustand, die schulischen Leistungen, Interessen und Lebensumstände des Kindes. Sorgerechtsstreitigkeiten sollten im Einklang mit dem Wohl des Kindes und unter Berücksichtigung seiner Meinung – sofern das Kind in der Lage ist, diese zu äußern – entschieden werden.

8 Bedeutet es, wenn das Gericht entscheidet, dass ein Elternteil die alleinige elterliche Verantwortung für ein Kind hat, dass er oder sie alle Angelegenheiten in Bezug auf das Kind entscheiden kann, ohne sich zuerst mit dem anderen Elternteil zu beraten?

Der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat, übernimmt alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind so zu unterstützen, wie es ihre eigenen Fähigkeiten und ihre finanzielle Lage zulassen. Diese Pflicht gilt für die Eltern so lange, bis das Kind für sich selbst sorgen kann.

Die Pflicht, für das Kind zu sorgen, endet nicht, wenn das Kind von der Familie getrennt wird oder nur bei einem Elternteil lebt.

Wenn die Gerichte über ein alleiniges Sorgerecht entscheiden, berücksichtigen sie die jeweiligen Umstände des Falls, d. h., bei welchem Elternteil das Kind zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage lebt und welcher Elternteil im Alltag die elterliche Sorge ausübt. Das Kind hat das Recht, eine persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen und direkten Kontakt mit ihnen zu pflegen (Umgangsrecht). Jeder Elternteil hat die Pflicht und das Recht, eine persönliche Beziehung zu dem Kind und direkten Kontakt mit ihm zu pflegen. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat das Recht, Informationen zu dem Kind zu erhalten. Dies gilt insbesondere für Informationen über die Entwicklung, den Gesundheitszustand, die schulischen Leistungen, Interessen und Lebensumstände des Kindes. Wenn einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, bedeutet das nicht, dass dem anderen Elternteil das Sorgerecht entzogen wird.

9 Was bedeutet es in der Praxis, wenn das Gericht entscheidet, dass die Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung für ein Kind haben?

Wenn die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ein Kind haben, können beide Eltern ihr Kind in persönlichen Angelegenheiten und im Zusammenhang mit seinem Vermögen vertreten. Alle Angelegenheiten in Bezug auf die Entwicklung des Kindes entscheiden die Eltern gemeinsam.

10 An welches Gericht oder welche Behörde soll ich mich wenden, um einen Antrag in Bezug auf die elterliche Verantwortung zu stellen? Welche Formalitäten müssen beachtet werden und welche Schriftstücke muss ich meinem Antrag beifügen?

Forderungen im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge und dem Umgang müssen bei dem Gericht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes geltend gemacht werden. Bei Forderungen im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge und dem Umgang gilt der gemeldete Wohnsitz der Eltern als Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes. Wenn die Wohnorte der Eltern in verschiedenen Verwaltungsbezirken liegen, gilt der Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt, als Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes. Wenn die Eltern des Kindes oder das Kind keinen gemeldeten Wohnsitz haben, gilt der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der Eltern als der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes.

Die Klageschrift ist gemäß Artikel 128 der Zivilprozessordnung einzureichen. In Artikel 129 der Zivilprozessordnung ist festgelegt, welche Schriftstücke der Klageschrift beizufügen sind.

Es ist auch möglich, der Klageschrift eine Einschätzung des Familiengerichts in der Sache beizufügen.

11 Welches Verfahren findet in diesen Fällen Anwendung? Gibt es ein Eilverfahren?

Für Zivilverfahren gelten die Bestimmungen der lettischen Zivilprozessordnung. Fälle im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte und Interessen eines Kindes werden von den Gerichten außer der Reihe gehört. Das Gericht fordert bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gewährung des Sorgerechts, der Kinderbetreuung und der Umgangsregelung eine Einschätzung des Familiengerichts an und lädt einen Vertreter des Familiengerichts dazu ein, der Anhörung beizuwohnen und die Meinung des Kindes zu erfahren, wenn das Kind – unter Berücksichtigung seines Alters und seiner persönlichen Reife – in der Lage ist, seine Meinung zu äußern.

Zivilverfahren werden öffentlich verhandelt. Davon ausgenommen sind jedoch beispielsweise Verhandlungen über das Sorge- und Umgangsrecht. Zudem kann das Gericht eine Anhörung aufgrund eines hinreichend begründeten Antrags der Verfahrensbeteiligten oder im eigenen Ermessen vollständig oder teilweise für nicht öffentlich erklären, wenn dies im Einklang mit dem Wohl des minderjährigen Kindes steht.

Die Parteien können bei Gericht einen hinreichend begründeten Antrag auf schnellere Bearbeitung des Falls stellen. Das Gericht prüft dann diesen Antrag.

Auf Antrag einer der Parteien kann in der Gerichtsentscheidung erklärt werden, dass Entscheidungen zum Unterhalt des Kindes und zum Sorge- und Umgangsrecht vollständig oder teilweise sofort vollstreckbar sind.

Auf Antrag einer der Parteien kann das Gericht entschieden, dass bis zur endgültigen Entscheidung vorläufige Unterhaltszahlungen für das Kind zu leisten sind.

12 Kann ich Verfahrenskostenhilfe bekommen, um die Kosten des Verfahrens zu decken?

Einkommensschwache oder bedürftige Personen, deren Bedarf gemäß den gesetzlichen Verfahren festgestellt wurde, und Personen, die unversehens in eine finanzielle Lage geraten, die es ihnen unmöglich macht, ihre Rechte zu verteidigen (aufgrund von Naturkatastrophen, Ereignissen höherer Gewalt oder anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle dieser Personen liegen) oder Personen, die der Sorge des Staates oder der Gemeinde unterstehen, haben Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.

Betroffene Personen müssen dafür zunächst einen hinreichend begründeten Antrag stellen. Das Gericht prüft daraufhin die finanzielle Lage der Person und befreit sie vollständig oder teilweise von der Pflicht zur Zahlung der Gerichtskosten an die Staatskasse, setzt die Zahlungspflicht aus oder ordnet Ratenzahlungen an.

Nach der Zivilprozessordnung sind die Kläger bei Klagen betreffend den Unterhalt für ein Kind von der Pflicht zur Zahlung der Gerichtskosten an die Staatskasse befreit.

13 Ist es möglich, einen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung in Bezug auf die elterliche Verantwortung einzulegen?

Gegen eine Entscheidung kann gemäß den allgemeinen Verfahren ein Rechtsbehelf eingelegt werden, d. h. durch Einlegen eines Rechtsbehelfs (beim Regionalgericht) oder einer Kassationsbeschwerde (beim Obersten Gerichtshof).

14 In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, sich an ein Gericht oder eine andere Behörde zu wenden, um eine Entscheidung zur elterlichen Verantwortung zu vollstrecken. Welches Verfahren findet in solchen Fällen Anwendung?

Gerichtsentscheidungen werden entweder dann vollstreckt, wenn sie in Kraft treten, oder sofort, wenn sie für unmittelbar vollstreckbar erklärt werden.

Gerichtsentscheidungen werden von einem vereidigten Gerichtsvollzieher vollstreckt.

15 Was soll ich tun, um eine Entscheidung zur elterlichen Verantwortung, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangen ist, in diesem Mitgliedstaat anerkennen und vollstrecken zu lassen?

Entscheidungen ausländischer Gerichte werden von den lettischen Gerichten anerkannt und vollstreckt.

Entscheidungen ausländischer Gerichte werden gemäß den in der Zivilprozessordnung festgelegten Verfahren und der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 von den lettischen Gerichten anerkannt und vollstreckt.

Dazu ist beim Bezirksgericht (oder beim Stadtgericht) am ständigen Wohnsitz der Person, gegen die eine Vollstreckung erwirkt werden soll, oder am ständigen Wohnsitz des Kindes, auf das sich die Vollstreckung bezieht, ein Antrag auf Vollstreckbarerklärung zu stellen. Der Richter entscheidet im eigenen Ermessen und auf Grundlage des eingereichten Antrags und der beigefügten Schriftstücke innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Antragstellung und ohne Anhörung der Parteien, ob die Vollstreckbarerklärung gewährt oder versagt wird.

16 An welches Gericht in diesem Mitgliedstaat soll ich mich wenden, um mich gegen die Anerkennung einer Entscheidung zur elterlichen Verantwortung zu wenden, die von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats getroffen wurde? Welches Verfahren findet in solchen Fällen Anwendung?

Im Falle einer Anerkennung einer Entscheidung eines ausländischen Gerichts kann beim Bezirksgericht eine Individualbeschwerde gegen die Entscheidung eines Gerichts der ersten Instanz eingelegt werden. Gegen die Entscheidung des Bezirksgericht in Bezug auf die Individualbeschwerde kann die Person, die die Individualbeschwerde eingelegt hat, beim Senat einen Rechtsbehelf einlegen.

Verfahrensbeteiligte, deren gemeldeter Wohnsitz oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts in Lettland legt, müssen eine solche Individualbeschwerde innerhalb von 30 Tagen ab Ausfertigung der Gerichtsentscheidung einlegen. Verfahrensbeteiligte, deren gemeldeter Wohnsitz oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts nicht in Lettland liegt, können eine solche Beschwerde innerhalb von 60 Tagen ab Ausfertigung der Gerichtsentscheidung einlegen.

17 Welches Recht ist in einem Verfahren zur elterlichen Verantwortung anwendbar, wenn das Kind oder die Beteiligten nicht in diesem Mitgliedstaat leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben?

Lettland ist an das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern sowie an bilaterale Rechtshilfeabkommen, die zwischen der Republik Lettland und der Russischen Föderation, der Ukraine, der Republik Weißrussland, der Republik Usbekistan, der Republik Kasachstan und der Republik Moldau abgeschlossen wurden, gebunden.

 

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Letzte Aktualisierung: 05/04/2024

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