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EU-Recht

Die Europäische Union (EU) verfügt über eine eigene Rechtsordnung mit eigenen Rechtsvorschriften: Die wichtigsten Rechtsregeln und Rechtsgrundsätze sind in den Gründungsverträgen festgelegt. Die EU kann Rechtsakte erlassen, die von den Mitgliedstaaten anzuwenden und einzuhalten sind.

Das EU-Recht ist rechtsverbindlich und liegt in allen Amtssprachen der EU vor. Über die Website EUR-Lex haben Sie in allen diesen Sprachen Zugriff auf den vollständigen Wortlaut der Rechtstexte der EU und können dort nach bestimmten Regelungen oder Vorschriften suchen.

Quellen des EU-Rechts

Die beiden wichtigsten Quellen des EU-Rechts sind das Primärrecht und das abgeleitete Recht.

Das Primärrecht besteht aus den Verträgen, die den Rechtsrahmen der Europäischen Union festlegen. Unter dem abgeleiteten Recht sind die Rechtsakte zu verstehen, die auf diese Verträge gestützt sind, wie z. B. Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse/Entscheidungen und Abkommen oder Übereinkommen. Ferner gelten die allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts, die Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und das internationale Recht.

Das besondere Merkmal des EU-Rechts besteht darin, dass es vor den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht und durchgesetzt werden kann (es entfaltet „unmittelbare Wirkung“) und dass Gesetze der EU-Mitgliedstaaten als unwirksam gelten, wenn sie mit dem EU-Recht nicht vereinbar sind (Grundsatz des „Vorrangs der höherrangigen Norm“).

Primäres EU-Recht: Die Verträge

Das Primärrecht gilt als höchstrangige Rechtsquelle der Europäischen Union. Es steht in der europäischen Rechtsordnung an oberster Stelle und besteht hauptsächlich aus folgenden Verträgen:

Gemeinsam regeln diese Verträge die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und bestimmen den Entscheidungsfindungs- und Beschlussfassungsprozess, die Befugnisse der EU-Organe und Einrichtungen und den Aktionsradius ihrer Tätigkeiten in den einzelnen Politikbereichen.

Die letzte Änderung des primären EU-Rechts erfolgte durch den Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2009 in Kraft trat (die aufgrund des Vertrags von Lissabon eingetretenen Änderungen wurden in die oben erwähnten Verträge eingearbeitet).

Abgeleitetes EU-Recht: Rechtsvorschriften (Gesetzgebung), Abkommen/Übereinkommen usw.

Das abgeleitete Recht besteht aus sogenannten einseitigen Rechtsakten und Übereinkünften.

Einseitige Rechtsakte sind im Wesentlichen die in Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführten Instrumente: Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. Ferner gibt es auf der Rechtsgrundlage der vorhergehenden Verträge spezifische Rechtsakte: So finden beispielsweise auf dem Gebiet der Zusammenarbeit in Strafsachen die „Rahmenbeschlüsse“ weiterhin Anwendung (sie wurden vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen, als die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen eine besondere Rechtsstellung hatte). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Weblink: Zusammenfassungen - Zusammenarbeit in Strafsachen bis November 2009. Verbindliche Rechtsakte, die auf der Grundlage eines Gesetzgebungsverfahrens erlassen wurden (wie Verordnungen, Richtlinien und Rahmenbeschlüsse), werden als Gesetzgebungsakte bzw. „Gesetzgebung“ bezeichnet.

Zu den Übereinkünften zählen internationale Abkommen und Übereinkommen, die von der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union und einem Drittland oder einer Nicht-EU-Organisation als Vertragsparteien geschlossen werden, Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen verschiedenen EU-Institutionen.

Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung und weitere Informationen

Die Datenbank EUR-Lex ermöglicht nicht nur den Zugriff auf alle Rechtsakte der EU im Volltext, sie bietet auch sogenannte „Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung“. Dabei handelt es sich um kurze, leicht verständliche Erläuterungen der wichtigsten EU-Rechtsvorschriften. Es gibt etwa 2000 solcher Zusammenfassungen, die entsprechend den Tätigkeitsbereichen der EU nach Themen geordnet sind. Diese Themenkreise reichen von der Landwirtschaft bis zum Verkehr und bieten eine umfassende, aktuelle Darstellung der EU-Gesetzgebung. Nicht erfasst sind allerdings rechtlich verbindliche Beschlüsse, die nur vorübergehend von Belang sind, wie z. B. Beschlüsse über die Vergabe von Zuschüssen.

Des Weiteren können Sie mithilfe der Datenbank EUR-Lex den Werdegang aller Gesetzgebungsvorschläge im Beschlussfassungsprozess der EU-Organe und Institutionen mitverfolgen. Europe Direct ergänzt das vorstehende Angebot mit benutzerfreundlichen Zusammenfassungen der mitunter recht voluminösen und technischen EU-Vorschriften (beantwortet werden auch Anfragen der Bürger zur EU).

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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