Within the different legal and judicial systems of the Member States of the European Union (EU), there is a wide range of legal professions such as lawyers, notaries, judges, prosecutors and judicial officers. Members of legal professions do not hold the same titles in all Member States, and their role and status can vary considerably from one Member State to another.
This page provides you with general information (on the role and functions) on different legal professions.
Please select the relevant country's flag to obtain detailed national information.
If you need to consult or find a legal practitioner in any Member State of the European Union, you can visit the Find a legal professional section.
Apart from lawyers, European Union law does not regulate the conditions for exercising as a legal professional. Legal professions are generally regulated at national level. Although there may be natural similarities between them, these national regulations differ quite substantially from one country to another because they reflect the continuation of often ancient traditions.
The Committee of Ministers of the Council of Europe (COE) has issued a number of recommendations on the legal professions. One of these initiatives concerns the exercise of the profession of lawyer. Another concerns the independence of judges. COE recommendations and other information on this issue may be found on its website.
In addition, the European Convention on Human Rights states that everyone charged with a criminal offence has the right to defend himself in person or through legal assistance of his own choosing or, if he has not sufficient means to pay for legal assistance, to be given it free when the interests of justice so require. This clause mainly refers to criminal cases, but the European Court of Human Rights (ECHR) has extended it to cover also civil cases.
A judge, or arbiter of justice, is a lead official who presides over a court of law, either alone or as part of a panel of judges. The powers, functions, method of appointment, discipline, and training of judges vary widely across different jurisdictions. The judge is like an umpire in a game and conducts the trial impartially and in an open court. The judge hears all the witnesses and any other evidence presented by the parties of the case, assesses the credibility of the parties, and then issues a ruling on the matter at hand based on his or her interpretation of the law and his or her own personal judgment.
You can find more information about this profession at the following websites:
In criminal proceedings, the prosecution service or office of public prosecution plays a very important role. The Member States' systems are also very diverse as regards the role, tasks and powers of prosecutors.
The functions and titles of court staff can be very different, for example: "Greffier" in France, "Rechtspfleger" in Germany.
In addition, functions held by them vary widely from one legal system to another: assisting judges or prosecutors, management of courts, responsibilities in certain procedures. Depending on the country, they are subject to legal studies, can provide legal advice and/or benefit from continuous training.
In each case, they play an important part in courts, through their role in welcoming victims as well as defendants and in the overall efficiency of the justice system.
Members of this profession are represented at the European level by the European Union of Rechtspfleger (E.U.R), a non-governmental organization that brings together professional associations from the several countries. The E.U.R's objectives include participation in the creation, development and the harmonization of law on the European and international levels; working with the European institutions; representation of the professional interests of its members and promotion of the profession in the interest of a better functioning justice system.
The judicial officers' profession is regulated by the law of the individual Member State and these regulations differ from one Member State to another.
Members of this profession are represented at European level by the International Union of Judicial Officers (UIHJ). The purpose of UIHJ is to represent its members in international organisations and ensure collaboration with national professional bodies. It works to improve national procedural law and international treaties and makes every effort to promote ideas, projects and initiatives which help to move forward and elevate the independent status of judicial officers.
The European Chamber of Judicial Officers (whose French acronym is CEHJ) also represents judicial officers. A non-profit making association governed by Belgian law, the CEHJ aims to promote greater involvement of judicial officers in the concerted action of legal professionals in the European debate.
The lawyer’s role, whether retained by an individual, a corporation or the state, is as the client’s trusted adviser and representative, as a professional respected by third parties, and as an indispensable participant in the fair administration of justice. By embodying all these elements, the lawyer, who faithfully serves his or her own client’s interests and protects the client’s rights, also fulfils the functions of the lawyer in society - which are to forestall and prevent conflicts, to ensure that conflicts are resolved in accordance with recognised principles of civil, public or criminal law and with due account of rights and interests, to further the development of the law, and to defend liberty, justice and the rule of law.
In their activity, lawyers are governed by professional organisations or authorities within their Member State – the bars and law societies – which are responsible for the laying down of rules of professional conduct and the administration of discipline of lawyers.
European Union law does not regulate the conditions for exercising a legal profession. However, the 1998 Directive sets out the conditions in which a lawyer who has qualified in one Member State can exercise his or her profession on a permanent basis in another Member State.
At EU level, lawyers are represented by the Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE) - an international non-profit-making association founded in 1960. It acts as the liaison between the EU and Europe's national bars and law societies on all matters of mutual interest relating to the exercise of the profession of lawyer.
Notaries are legal practitioners specialised and authorised to act in certain legal matters. By virtue of their tasks and responsibilities, notaries play an important role in the State legislature in the 22 Member States where the legal order is based on Latin civil law. Ireland is the single Common Law Jurisdiction within the European Union also has a notarial profession whose practice extends across a wide range of legal services and whose functions and authority are principally exercised in relation to legal acts and instruments to be used in overseas jurisdictions. They have a significant role in the international trade and commerce of their domestic jurisdiction.
Notaries tasks in particular are:
Notaries are public officials – States delegate a portion of public power to allow them to fulfil a public service mission - exercising their functions within the framework of an independent profession.
Notaries are bound by professional confidentiality. The conditions of the notary’s nomination are similar to that of a magistrate and s/he is subject to the same independence, permanence of office, impartiality, conclusive power and enforceability of her/his actions in addition to the supervision of her/his activities by the Ministry of Justice.
There are approximately 35.000 notaries, throughout the 22 Member States of the European Union whose legal systems are based on Latin civil law.
In dealings with the European institutions, notaries in the Latin civil law jurisdictions of the European Union are represented by the Council of the Notariats of the European Union (CNUE) which was set up in 1993. The CNUE represents the Notariats of all EU Member States where the role of Latin Civil Law notary exists: Austria, Belgium, Bulgaria, Croatia, Czech Republic, Estonia, France, Germany, Greece, Hungary, Italy, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, the Netherlands, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia and Spain. Ireland has its own national representative body, however internationally, it is represented by the "UK and Ireland Notarial Forum".
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Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Rechtsberufe in Belgien.
Dieser Teil enthält Informationen zu folgenden Rechtsberufen:
Der Staatsanwaltschaft (ministère public/openbaar ministerie, auch als parquet/parket bezeichnet), die im Wesentlichen die Anklage erhebt (siehe unten), gehören Beamte an, die zur Ausübung des Richteramts (magistrats/magistraten) befähigt sind und ihre Amtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Gerichts wahrnehmen, dem sie zugeordnet sind.
Auf Gerichtsbezirksebene (arrondissement judiciare/gerechtelijk arrondissement) nehmen der Prokurator des Königs (procureur du Roi/procureur des Konings), die Ersten Staatsanwälte (premiers substituts/eerste substituten) und die Staatsanwälte (substituts/substituten-procureur) die Aufgaben der Staatsanwaltschaft am Gericht Erster Instanz (tribunal de première instance/rechtbank van eerste aanleg) sowie am Jugendgericht (tribunal de la jeunesse/jeugdrechtbank), einer Abteilung des Gerichts Erster Instanz, wahr. Sie üben dieses Amt auch an den Polizeigerichten (tribunal de police/politierechtbank) und dem Handelsgericht (tribunal de commerce/handelsrechtbank) ihres Gerichtshofsbereichs aus.
An den Arbeitsgerichten (tribunaux de travail/arbeidsrechtbanken) hat der Arbeitsauditor (auditeur du travail/arbeidsauditeur) dieses Amt inne, dem Staatsanwälte und gegebenenfalls Erste Staatsanwälte zur Seite stehen. Sie werden auch beim Korrektionalgericht (tribunal correctionnel/correctionele rechtbank), einer Abteilung des Gerichts Erster Instanz, und den Polizeigerichten tätig, wenn Strafsachen in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
An den Appellationshöfen (cour d’appel/hof van beroep) und den Arbeitsgerichtshöfen (cour du travail/arbeidshof) nimmt der Generalprokurator (procureur-général/procureur-generaal) die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr. Ihm obliegt die Leitung und Aufsicht über die Staatsanwälte der Generalanwaltschaft (parquet général/parket-generaaal) und dem Generalarbeitsauditorat (auditorat général/arbeidsauditoraat-generaal). Bei der Generalanwaltschaft stehen dem Generalprokurator ein Erster Generalanwalt (premier avocat-général/eerste advocaat-generaal), Generalanwälte (avocats généraux/advocaten-generaal) und Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft (substituts généraux/substituten-generaal) zur Seite. An den Arbeitsgerichtshöfen wird der Generalprokurator ebenfalls von einem Ersten Generalanwalt, den Generalanwälten und den Staatsanwälten bei der Generalstaatsanwaltschaft unterstützt.
Am Kassationshof (Cour de cassation/Hof van cassatie) besteht die Staatsanwaltschaft aus dem Generalprokurator beim Kassationshof, der von einem Ersten Generalanwalt und Generalanwälten unterstützt wird. Obwohl man hier auch von Staatsanwaltschaft spricht, hat diese eine völlig andere Funktion, denn der Kassationshof entscheidet nicht in der Sache selbst, sondern prüft und klärt Rechts- und Verfahrensfragen.
Die Staatsanwaltschaft ist bei der Durchführung ihrer Ermittlungen und Verfolgungen unabhängig, unbeschadet des Rechts des zuständigen Ministers, Verfolgungen anzuordnen und verbindliche kriminalpolitische Richtlinien zu erlassen, auch für den Bereich der Ermittlung und Verfolgung.
Die Staatsanwaltschaft hat eine ganze Reihe von Aufgaben und Pflichten. Sie befasst sich mit der Bearbeitung und Weiterverfolgung von Strafsachen und Zivilsachen.
Über ihre eigentlichen Hauptaufgaben hinaus ist die Staatsanwaltschaft innerhalb ihres Gerichtshofsbereichs auch für die Durchführung und Überwachung von kriminalpolitischen Beschlüssen und Richtlinien zuständig.
Der Justizminister legt nach Anhörung des Kollegiums der Generalprokuratoren (collège des procureurs généraux/college van procureurs-generaal), das sich aus fünf Generalprokuratoren am Appellationshof zusammensetzt, die kriminalpolitischen Richtlinien fest.
Das Kollegium ist dem Justizminister unterstellt und trifft Entscheidungen mit dem Ziel, eine möglichst kohärente Gestaltung und Koordinierung der Kriminalpolitik und allgemein eine effiziente Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft zu gewährleisten.
Die Zuständigkeit des Kollegiums erstreckt sich auf das gesamte Königreich und seine Beschlüsse sind für die Generalprokuratoren am Appellationshof und für alle ihnen unterstellten Mitglieder der Staatsanwaltschaft verbindlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Staatsanwaltschaft.
Der belgische Staat gründet sich auf den Grundsatz der Gewaltenteilung, d. h. die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative. Die Judikative ist unabhängig.
Es wird zwischen der Richterschaft (la magistrature assise/de zittende magistratuur), also den Richtern an Gerichten und den Gerichtsräten an Gerichtshöfen, und der Staatsanwaltschaft (la magistrature debout/de staande magistratuur) (siehe oben) unterschieden.
Die Judikative umfasst die Gerichte und Gerichtshöfe, die Urteile in Rechtssachen fällen. Sie überprüft zudem die Rechtsmäßigkeit der Handlungen der Exekutive.
Im Allgemeinen werden Richter an Gerichten als Richter («juges/rechters») bezeichnet, an Gerichtshöfen heißen sie Gerichtsräte («conseillers/raadsheren»).
Es ist Aufgabe der Richter und Gerichtsräte, auf Zivilsachen, mit denen sie befasst werden, und auf Personen, die eine Straftat begangen haben, das Recht anzuwenden.
An einigen Gerichten nehmen neben Berufsrichtern auch Laienrichter an den Verhandlungen teil. Laienrichter gibt es an folgenden Gerichten:
Die Staatsanwaltschaft nimmt innerhalb der Justiz einen besonderen sozialen Auftrag wahr, der neben der Einhaltung der strafrechtlichen Bestimmungen auch Aufgaben zivilrechtlicher Art in den Bereichen Arbeits-, Jugend- und Handelsrecht umfasst.
Die Gerichte und Gerichtshöfe sind Teil der Judikative. In einem demokratischen Rechtsstaat tragen sie entsprechend den ihnen vom Gesetzgeber übertragenen Zuständigkeiten auf unabhängige, unparteiische und professionelle Weise dazu bei, Konflikte zu lösen oder zu vermeiden. Sie beachten die gesetzlichen Vorschriften und nutzen die verfügbaren Ressourcen, um die höchsten Qualitätsansprüche zu erfüllen.
Das Kollegium der Gerichte und Gerichtshöfe (Collège des cours et tribunaux/College van de hoven en rechtbanken) unterstützt die Gerichte und Gerichtshöfe bei der Erfüllung ihrer grundlegenden Aufgaben, indem es
Neben den fünf Generalprokuratoren setzt sich das Kollegium der Staatsanwaltschaft (Collège du ministère public/College van het openbaar ministerie) aus dem Föderalprokurator (procureur fédéral/federale procureur), drei Räten der Prokuratoren des Königs (Conseil des procureurs du Roi/Raad van procureurs des Konings) und einem Rat der Arbeitsauditoren (Conseil des auditeurs du travail/Raad van arbeidsauditeurs) zusammen. Gemeinsam befassen sie sich mit Fragen der verantwortungsvollen Verwaltung der Staatsanwaltschaft.
Der Präsident des Kollegiums der Generalprokuratoren ist auch der Präsident der Staatsanwaltschaft.
Das Kollegium der Staatsanwaltschaft unterstützt in erster Linie die Umsetzung der kriminalpolitischen Richtlinien, die vom Kollegium der Generalprokuratoren festgelegt wurden. Außerdem bemüht es sich um höchste Qualitätsstandards in den Bereichen Kommunikation, Wissensmanagement, Einführung eines EDV-gestützten Systems, Erfassung der Arbeitsbelastung, Arbeitsabläufe, Statistiken und strategisches Personalmanagement innerhalb der Staatsanwaltschaft. Ferner unterstützt es die Justizbehörden, d. h. den Generalprokurator, das Generalarbeitsauditorat (auditorats généraux du travail/arbeidsauditoraten), die Staatsanwaltschaft des Prokurators des Königs (parquets du procureur du Roi/parketten van de procureur des Konings), das Arbeitsauditorat (auditorats du travail/arbeidsauditoraten) und die Föderalstaatsanwaltschaft (parquet fédéral/federaal parket).
Dazu ergreift das Kollegium der Staatsanwaltschaft die erforderlichen Maßnahmen und kann verbindliche Empfehlungen und Weisungen erteilen.
Es tritt einmal wöchentlich zusammen. Es berät sich regelmäßig mit dem Justizministerium.
Der Beirat der Richter und Staatsanwälte (Conseil consultatif de la magistrature/Adviesraad van de magistratuur) vertritt die Justiz gegenüber den Behörden in Fragen des Status, der Arbeitsbedingungen und der Rechte der Richter.
Der Hohe Justizrat (Conseil supérieur de la Justice/Hoge Raad voor Justitie) hat die Aufgabe, die belgische Justiz bei der Steigerung ihrer Effizienz zu unterstützen, indem er eine zentrale Rolle bei der Auswahl und Ernennung von Richtern spielt und die Arbeitsweise der Justiz extern überprüft, insbesondere durch Audits, Einzeluntersuchungen, die Bearbeitung von Beschwerden und die Abgabe von Stellungnahmen.
Der Hohe Justizrat ist unabhängig vom Parlament, der Regierung und der Justiz.
Institut für Ausbildungen im Gerichtswesen
Das Institut für Ausbildungen im Gerichtswesen (Institut de formation judiciaire/Instituut voor Gerechtelijke Opleiding) ist eine unabhängige föderale Einrichtung, die für die Ausarbeitung und Umsetzung umfassender Richtlinien für die Förderung und Ausbildung von Richtern und Justizbediensteten zuständig ist und zu hohen Qualitätsstandards beiträgt.
Aufgaben und Pflichten
Ein Rechtsanwalt (avocats/advocaten) ist ein Experte im Bereich Recht und Justiz. Er unterliegt Standesregeln, die seine völlige Unabhängigkeit gewährleisten. Er ist im Übrigen an das Berufsgeheimnis gebunden.
Seine Ausbildung ermöglicht dem Rechtsanwalt, in den verschiedensten Rechtsbereichen tätig zu werden, die sich häufig nicht voneinander trennen lassen (Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Familienrecht usw.). Im Laufe seiner Tätigkeit kann sich der Rechtsanwalt auf einen oder mehrere Bereiche spezialisieren, in denen er besonderes Fachwissen erworben hat.
Die Aufgabe des Rechtsanwalts besteht darin, seinen Mandanten nicht nur vor Gericht, sondern in allen Situationen beizustehen, in denen sie die Hilfe einer Person benötigen, die sie juristisch unterstützt, für sie spricht, für sie Schriftstücke abfasst oder ihnen auch moralische Unterstützung bietet.
Es lässt sich also sagen, dass der Rechtsanwalt im Allgemeinen drei Funktionen hat:
Der Rechtsanwalt kann seine Mandanten vor allen Gerichten des Königreichs (Polizeigericht, Friedensgericht (justice de paix/vredegerecht), Gericht Erster Instanz, Handelsgericht, Arbeitsgericht, Appellationshof, Arbeitsgerichtshof, Assisenhof, Staatsrat (Conseil d'État/Raad van State)) sowie in anderen Ländern der Europäischen Union vertreten und dort für sie plädieren.
Er leistet ferner Hilfe bei Schlichtungs- oder Mediationsverfahren im Rahmen alternativer Streitbeilegungsverfahren oder auch bei allen sonstigen Zusammenkünften.
Ein Rechtsanwalt wird aber nicht nur bei Konflikten tätig. Mit seinem Rat und den Verträgen, die er abfasst oder ändert, hilft er häufig, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Bei Bedarf hilft er Ihnen auch beim Anmieten oder beim Kauf einer Immobilie, wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, wenn Sie mit Schulden konfrontiert sind, wenn Sie einen Vertrag mit einem neuen Arbeitgeber schließen wollen, wenn Sie einen Unfall erlitten haben oder angegriffen worden sind, wenn Sie vor Gericht geladen werden, wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten trennen wollen usw.
Ein Rechtsanwalt für alle:
Für Menschen mit geringem Einkommen ist eine Prozesskostenhilfe (aide juridique/juridische bijstand, früher „pro deo“ genannt) und ein Rechtsbeistand(assistance judiciaire/rechtsbijstand) gesetzlich vorgesehen.
Prozesskostenhilfe bedeutet, dass die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden können und die Kosten hierfür ganz oder teilweise übernommen werden. Er umfasst zwei Stufen:
Verfahrenskostenhilfe bedeutet, dass die Verfahrenskosten – Kanzlei- und Registrierungsgebühren (droit de greffe/griffierechten oder droits d’enregistrement/registratierechten), die Kosten der Gerichtsvollzieher (huissiers de justice/rechtsdeurwaarders), der Notare (notaires/notarissen) oder der Sachverständigen – gar nicht oder nur teilweise erhoben werden. Der Mandant beantragt diese Hilfe selbst oder über seinen Rechtsanwalt beim Büro für Gerichtskostenhilfe.
Aufsichtsbehörden
Alle Rechtsanwälte gehören einer Anwaltskammer (barreau/balie) an. In Belgien gibt es derzeit 25 Anwaltskammern.
Die Dachorganisation der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften (Ordre des barreaux francophones et germanophone; avocats.be) ist die Organisation, in der alle Rechtsanwaltskammern der französischsprachigen und der deutschsprachigen Gemeinschaft des Landes zusammengefasst sind (11 französischsprachige Kammern und eine deutschsprachige Kammer).
In der Dachorganisation der niederländischsprachigen Anwaltschaften (Orde van Vlaamse Balies (OVB)) sind die Anwaltskammern der niederländischsprachigen Gemeinschaft des Landes zusammengefasst (13 Kammern).
Mehr Informationen zum Thema Rechtsanwalt sind auf folgenden Websites verfügbar:
Der Zugang zu diesen Datenbanken ist kostenlos.
Notare sind vom König ernannte öffentliche Amtsträger. Ihre wichtigste Aufgabe besteht in der Beurkundung der vor ihnen vorgenommenen Rechtshandlungen. Für bestimmte Rechtshandlungen ist laut Gesetz die Einschaltung eines Notars erforderlich, damit ein zwischen zwei Parteien geschlossener Vertrag öffentlich beurkundet wird („öffentliche Urkunde“, actes authentiques/authentieke akten). So muss beispielsweise der Verkauf einer Immobilie öffentlich beurkundet werden. Über öffentliche Beurkundungen hinaus können auch Erbschaftsangelegenheiten, die Ausstellung von Privaturkunden oder die Einholung eines Gutachtens den Gang zum Notar erforderlich machen.
Notare sind hauptsächlich für drei wichtige Bereiche zuständig:
Es gibt eine nationale Notarkammer (Chambre nationale des notaires/Nationale Kamer van Notarissen). Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählen
Darüber hinaus gibt es Notarkammern auf der Ebene der Provinzen; als Disziplinarorgane des Berufsstandes haben sie im Wesentlichen die Aufgabe, die Einhaltung der Standesregeln zu überwachen und berufliche Streitigkeiten beizulegen (z. B. Bearbeitung von Beschwerden). Für Beschwerden wurde zudem eine nationale Schlichtungsstelle für Notare eingerichtet (www.ombudsnotaire.be).
Ein weitere Zusammenschluss der Notare ist der Königliche Verband der belgischen Notare (Fédération Royale du Notariat Belge (Fednot)/Koninklijke Federatie van het Belgisch Notariaat (Fednot)). Fednot ist ein Berufsverband der Notare, der die Kanzleien dabei unterstützt, Rechtsgutachten zu erstellen, Beratung zu leisten und Empfehlungen zur Verwaltung von Kanzleien, zu EDV-Lösungen, zur Ausbildung und zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit abzugeben. Dem Fednot-Netzwerk gehören 1150 Kanzleien an, darunter 1550 Notare und 8000 Kanzleimitarbeiter.
Weitere Informationen sind auf der Website des Königlichen Verbands der belgischen Notare zu finden.
Der Gerichtsvollzieher ist ein ministerieller und öffentlicher Amtsträger, der sein Amt aber unter einem freiberuflichen Status ausübt. Dadurch verfügt er über eine doppelte berufliche Identität: Einerseits ist er Beamter, andererseits übt er seine Tätigkeit selbstständig aus.
Da der Staat ihn mit öffentlicher Gewalt ausgestattet hat, ist der Gerichtsvollzieher als ministerieller und öffentlicher Beamter tätig. Er muss somit immer dann tätig werden, wenn er darum ersucht wird, es sei denn, die Standesregeln seines Berufs oder das Gesetz verbieten ihm dies, beispielsweise bei einem Interessenkonflikt oder wenn der Auftrag rechtswidrig ist. Der Gerichtsvollzieher handelt also nicht aus eigenem Antrieb, sondern stets auf Ersuchen einer Person oder Partei, die ihm einen förmlichen Auftrag erteilt hat. Dabei hält er sich stets streng an die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften. Um seine Kosten ganz oder teilweise zu decken, darf der Gerichtsvollzieher seine Tätigkeit in Rechnung stellen.
Als Vertreter eines freien Berufs wird der Gerichtsvollzieher selbstständig und unparteiisch tätig. Er kann seine beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen jedem zur Verfügung stellen, was auch bedeutet, dass er seitens der Behörden weder eine Vergütung noch eine Entschädigung oder sonstige Leistungen erhält. Er arbeitet auf eigene Rechnung.
Das Tätigkeitsfeld des Gerichtsvollziehers umfasst zwei große Bereiche: den sogenannten „außergerichtlichen“ Bereich (interventions extrajudiciaires/buitengerechtelijke tussenkomsten, wie die gütliche Beitreibung von Schulden oder die amtliche Feststellung von Tatsachen) und den „gerichtlichen“ Bereich (interventions judiciaires/gerechtelijke tussenkomsten, also die Zustellung oder Vollstreckung einer Entscheidung). Wenn ein Gerichtsvollzieher in einem dieser Bereiche tätig wird, gehört es oft zu seinen Aufgaben, die Parteien darüber zu belehren, wie sie ihre Rechte wahrnehmen können, und er muss auch ihre Fragen zu seinem Auftrag beantworten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Gerichtsvollzieher von Ihnen beauftragt wurde oder ob Sie Adressat seines Auftrags sind.
In jedem Gerichtsbezirk gibt es eine Kammer (chambre/kamer), der alle Gerichtsvollzieher des Bezirks angehören. Diese Kammer wacht u. a. darüber, dass die Gerichtsvollzieher des Bezirks die Berufsregeln und die sie betreffenden Gesetze und Verordnungen einhalten, und schlichtet etwaige Streitigkeiten zwischen Gerichtsvollziehern.
Darüber hinaus gibt es die Nationale Gerichtsvollzieherkammer Belgiens (Chambre nationale des huissiers de justice de Belgique/Nationale Kamer van Gerechtsdeurwaarders van België), die im Wesentlichen folgende Aufgaben hat:
Weitere Informationen sind auf der Website der Nationalen Gerichtsvollzieherkammer Belgiens zu finden.
Richter und Staatsanwälte werden von verschiedenen Verwaltungs- und Justizfachkräften wie Greffiers, Referenten, Juristen bei der Staatsanwaltschaft, Sekretären bei der Staatsanwaltschaft und Verwaltungsmitarbeitern unterstützt.
In jeder Verhandlung wird der Richter durch einen Greffier (greffier/griffier) unterstützt. Er nimmt dem Richter die Vorarbeiten ab, beispielsweise durch Vorbereitung der für die Verhandlung erforderlichen Akten. In der Verhandlung schreibt er den Verhandlungsablauf und die Wortmeldungen mit und sorgt dafür, dass alle Unterlagen rechtsgültig abgefasst sind. Darüber hinaus übernimmt und koordiniert er die Verwaltungs- und Buchführungsarbeiten in der Kanzlei (greffe/griffie). An jedem Gericht gibt es eine Kanzlei unter der Leitung des Chefgreffiers (greffier en chef/hoofdgriffier). Je nach Größe des Gerichts ist die Kanzlei mit einem oder mehreren Greffiers besetzt. Den Greffiers wiederum arbeiten Verwaltungsmitarbeiter zu.
Referenten (référendaires/referendarissen) sind Juristen, die die Richter an den Gerichten und Gerichtshöfen bei den Vorarbeiten für das Urteil entlasten. Sie helfen bei der Bearbeitung der Gerichtsakten unter der Aufsicht und nach den Weisungen eines oder mehrerer Richter. Sie durchforsten Akten, klären die juristischen Probleme und bereiten Urteilsentwürfe auf rechtlicher Ebene vor.
Die Staatsanwälte können Juristen zur juristischen Vorbereitung ihrer Fälle hinzuziehen. Sie werden in der Staatsanwaltschaft als „Juristen bei der Staatsanwaltschaft“ (juristes du parquet/parketjuristen) bezeichnet. Sie führen insbesondere Rechtsrecherchen durch, steuern den Informationsfluss und bereiten Anträge und Ladungen auf juristischer Ebene unter der Aufsicht und nach den Weisungen eines oder mehrerer Magistrate der Staatsanwaltschaft vor.
Zu jeder Staatsanwaltschaft gehört ein eigenes Sekretariat, das einem Chefsekretär untersteht. Die Sekretäre bei der Staatsanwaltschaft unterstützen die Staatsanwälte insbesondere bei Dokumentations- und Recherchearbeiten und bei der Anlage von Akten. Sie halten die Unterlagen und Register der Staatsanwaltschaft auf dem neuesten Stand, führen die Archive usw. Die Anzahl der bei einer Staatsanwaltschaft beschäftigten Sekretäre hängt von deren Größe ab. Den Sekretären bei der Staatsanwaltschaft wiederum arbeiten Verwaltungsmitarbeiter zu.
In den Kanzleien und Sekretariaten der Staatsanwaltschaft sind zahlreiche Verwaltungsmitarbeiter tätig. Das Verwaltungspersonal übernimmt die organisatorische Bearbeitung der zugeteilten Akten und die Kodierung der Akten als Datensätze. Die Verwaltungsmitarbeiter sind für den Posteingang und die Ablage zuständig und sie betreuen Besucher in der Kanzlei oder in der Staatsanwaltschaft.
Ausführlichere Informationen zu diesen Berufsgruppen sind hier (378 Kb) zu finden.
Jeder Bürger kann eine kostenlose Erstberatung durch Angehörige der Rechtsberufe in Anspruch nehmen, eine erste Prozesskostenhilfe (siehe oben). Sie umfasst
Dabei handelt es sich lediglich um eine erste Orientierung in der Sache, der Fall selbst wird nicht gelöst. In den Gerichtsgebäuden, den Justizhäusern (maisons de justice/justitiehuizen), einigen Gemeindeverwaltungen (administrations communales/gemeentelijke diensten), den meisten öffentlichen Sozialhilfezentren (centres publiques d'action sociale/openbare centra voor maatschappelijk welzijn) und bei verschiedenen gemeinnützigen Vereinen gibt es entsprechende juristische Bereitschaftsdienste.
Weitere Informationen finden Sie in der Online-Broschüre: Aide juridique: Un meilleur accès à la justice.
Informationen sind auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz (Justizministerium) zu finden.
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Diese Seite enthält Informationen über die Rechtsberufe in Bulgarien.
Im Folgenden sind die wichtigsten Rechtsberufe in Bulgarien aufgeführt: Staatsanwalt, Untersuchungsrichter, Richter, Rechtsanwalt, Notar, freiberuflicher und staatlicher Vollzugsbeauftragter und Registerrichter. In der Verfassung der Republik Bulgarien und im Gesetz über das Justizsystem sind die Anforderungen für diese Berufe festgelegt.
Die Staatsanwaltschaft in der Republik Bulgarien besteht aus dem Generalstaatsanwalt, der Staatsanwaltschaft des Obersten Kassationsgerichts, der Staatsanwaltschaft des Obersten Verwaltungsgerichts, dem Nationalen Ermittlungsdienst, den Staatsanwaltschaften der Appellationsgerichte, der Staatsanwaltschaft des Appellationsgerichts für organisierte Kriminalität, der Staatsanwaltschaft des Militärappellationsgerichts, den Bezirksstaatsanwaltschaften, der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität, den Bezirksstaatsanwaltschaften der Militärgerichte und den Kreisstaatsanwaltschaften. In den Bezirksstaatsanwaltschaften und in der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität gibt es Ermittlungsabteilungen. Die Bezirksstaatsanwaltschaften verfügen zudem über Verwaltungsabteilungen, deren Staatsanwälte an Verwaltungsverfahren teilnehmen.
Die Staatsanwaltschaft ist einheitlich und zentral organisiert. Sämtliche Staatsanwälte und Untersuchungsrichter sind dem Generalstaatsanwalt unterstellt. Jeder Staatsanwalt untersteht dem jeweiligen übergeordneten Staatsanwalt und alle Staatsanwälte und Untersuchungsrichter sind dem Verwaltungsleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft unterstellt. Militärstaatsanwälte und ‑untersuchungsrichter sind bei der Ausübung ihrer Pflichten unabhängig von den Militärbehörden.
Der Generalstaatsanwalt wird vom Präsidenten der Republik Bulgarien auf Vorschlag des Obersten Justizrats (Vissh Sadeben Savet) (VSS) für einen Zeitraum von sieben Jahren ernannt (und entlassen); eine zweite Amtszeit ist nicht möglich.
Staatsanwälte werden durch Beschluss des Obersten Justizrats bestellt, befördert, herabgestuft, versetzt und entlassen.
Staatsanwälte werden durch Beschluss des Obersten Justizrats bestellt, befördert, herabgestuft, versetzt und entlassen:
Staatsanwälte werden durch Beschluss des Obersten Justizrats nach Vollendung einer fünfjährigen Dienstzeit und nach einer umfassenden positiven Leistungsbeurteilung auf Dauer ernannt.
Der Generalstaatsanwalt leitet das Büro der Staatsanwaltschaft und gibt Anweisungen und Leitlinien für die staatsanwaltschaftliche Arbeit heraus; zusammen mit Ministerien und staatlichen Einrichtungen richtet er fachübergreifende Referate zur Unterstützung von Ermittlungen unter der Verfahrensführung eines von ihm bestellten Staatsanwalts ein. Der Generalstaatsanwalt kann das Verfassungsgericht befassen.
Der Staatsanwalt führt die Aufsicht über die Ermittlungen. Er kann innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen und unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen Widerspruch einlegen und die Aufhebung oder Änderung rechtswidriger Maßnahmen beantragen. Er kann die Ausführung einer Maßnahme aussetzen, bis ein Widerspruch von der zuständigen Stelle geprüft worden ist. Gegen alle Handlungen einer Staatsanwaltschaft können bei der unmittelbar übergeordneten Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt werden, sofern sie nicht der Nachprüfung durch ein Gericht unterliegen. Ein übergeordneter Staatsanwalt oder ein Staatsanwalt einer übergeordneten Staatsanwaltschaft kann Handlungen ausführen, die in die Zuständigkeit von nachgeordneten Staatsanwälten fallen, und deren Entscheidungen in gesetzlich festgelegten Fällen schriftlich aussetzen oder aufheben.
Staatsanwälte üben ihr Amt unabhängig und im Einklang mit dem Gesetz aus. Sie sind politisch neutral und stützen sich bei ihren Entscheidungen auf das Gesetz und auf die in einem Fall erhobenen Beweise. Staatsanwälte lassen sich von ihrem Gewissen und ihren inneren Überzeugungen leiten.
Weitere Informationen sind auf der Website des Büros der Staatsanwaltschaft der Republik Bulgarien (Prokuraturata na Republika Balgariya) zu finden.
Die Vereinigung der Staatsanwälte in Bulgarien ist ein freiwilliger nichtpolitischer Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten, die in Staatsanwaltschaften des Landes tätig sind oder waren. Ziel der Vereinigung ist es, Staatsanwälte aus dem ganzen Land zusammenzubringen und ihnen ein Forum für die Bereitstellung notwendiger Informationen und den Meinungsaustausch zu Fragen der staatsanwaltschaftlichen Arbeit zu bieten; zugleich sollen die internationalen Kontakte der Staatsanwaltschaften und ihrer Staatsanwälte ausgebaut werden. Weitere Informationen sind auf der Website der Vereinigung zu finden: http://ecocrime.bg.
Nach dem Gesetz über das Justizsystem haben Untersuchungsrichter in der Republik Bulgarien den Status von Richtern und Staatsanwälten.
Die Ermittlungsbehörden sind der Nationale Ermittlungsdienst (NSIS), die Bezirksermittlungsabteilungen der Bezirksstaatsanwaltschaft und die Ermittlungsabteilung bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität. Die Ermittlungsabteilung der Staatsanwaltschaft Sofia hat den Status einer Bezirksermittlungsabteilung.
Der Nationale Ermittlungsdienst wird unmittelbar vom Generalstaatsanwalt oder vom Direktor geleitet, der bei Ermittlungen auch als stellvertretender Generalstaatsanwalt auftritt. Dem Direktor des Nationalen Ermittlungsdienstes obliegt die administrative und organisatorische Leitung der Untersuchungsrichter und ‑beamten des Dienstes; er gibt den Untersuchungsrichtern der Bezirksermittlungsabteilungen bei der Bezirksstaatsanwaltschaft methodische Leitlinien an die Hand.
Die Bezirksermittlungsabteilungen bei den Bezirksstaatsanwaltschaften und die Ermittlungsabteilung bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität bestehen aus Untersuchungsrichtern.
Die Untersuchungsrichter in den Bezirksermittlungsabteilungen bei den Bezirksstaatsanwaltschaften und in der Ermittlungsabteilung bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität ermitteln in Fällen, die ihnen vom Verwaltungsleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft zugewiesen werden.
Bei der Ausübung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit Strafverfahren unterstehen die Ermittlungsbehörden der Leitung und Aufsicht eines Staatsanwalts.
Im Rahmen einer Ermittlung erlassene Anordnungen von Untersuchungsrichtern sind für alle staatlichen Stellen sowie juristische und natürliche Personen bindend.
Richter werden in Bulgarien durch Beschluss des Obersten Justizrats ernannt, befördert, herabgestuft, versetzt oder aus dem Amt entfernt.
Für Richter gibt es die folgenden Funktionen bei entsprechender Erfahrung:
Richter werden durch Beschluss des Obersten Justizrats nach Vollendung einer fünfjährigen Dienstzeit und nach einer umfassenden positiven Leistungsbeurteilung auf Dauer ernannt.
Die Union der Richter Bulgariens (SSB) wurde am 28. März 1997 in Sofia von 30 Gründungsmitgliedern gegründet, darunter Richter am Obersten Kassationsgericht und von Bezirks- und Kreisgerichten im ganzen Land.
Die Union trat die Nachfolge der Union bulgarischer Richter an, die 1919 gegründet wurde und bis 1945 als informelle Berufsorganisation von Richtern tätig war, und hat wie diese die Zielsetzung, die Richterschaft zu vereinen und die Berufsinteressen von Richtern zu schützen sowie Lösungen für ihre Probleme zu erörtern und herbeizuführen.
Weitere Informationen sind auf der Website der Union der Richter Bulgariens (Sayuz na Sadiite v Balgariya) zu finden.
Der bulgarische Richterverband wurde gebildet, um Fairness, Transparenz und den Zugang der Öffentlichkeit zur Rechtsprechung sicherzustellen.
Im Rahmen des Justizsystems strebt der Verband an, gemäß der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen tätig zu sein und zugleich den Standesregeln zu folgen. Weitere Informationen sind auf der Website des bulgarischen Richterverbands https://judgesbg.org zu finden.
Die Union der Richter Bulgariens führt Dossiers unter anderem über Disziplinarverfahren gegen Richter, tritt als Mediator bei Streitigkeiten zwischen Richtern und anderen öffentlichen Bediensteten auf, unterstützt den Gesetzgeber bei der Gesetzgebung, führt Register und gibt ein Journal heraus.
An den Bezirks- und Verwaltungsgerichten, an den Appellationsgerichten, am Obersten Kassationsgericht und am Obersten Verwaltungsgericht sind Gerichtsassistenten tätig.
Bei den Bezirksstaatsanwaltschaften und den Staatsanwaltschaften bei den Appellationsgerichten, bei der Staatsanwaltschaft des Obersten Kassationsgerichts und der Staatsanwaltschaft des Obersten Verwaltungsgerichts sind Staatsanwaltsassistenten tätig.
Zum Gerichtsassistenten oder Staatsanwaltsassistenten wird ernannt, wer die Voraussetzungen für das Amt des Richters, des Staatsanwalts oder Untersuchungsrichters erfüllt und ein Auswahlverfahren für Justizbeamte mit Erfolg durchlaufen hat.
Gerichtsassistenten werden vom Verwaltungsleiter des jeweiligen Gerichts ernannt. Staatsanwaltsassistenten werden vom Generalstaatsanwalt oder vom Verwaltungsleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft ernannt.
Der Beruf des Rechtsanwalts ist in der bulgarischen Verfassung festgeschrieben. Nur Personen, die einen Eid abgelegt haben und im Verzeichnis einer Anwaltskammer eingetragen sind, können als Rechtsanwalt tätig sein. In jedem Gerichtsbezirk eines Bezirksgerichts gibt es eine Anwaltskammer, die dem Obersten Rat der Anwaltschaft mit Sitz in Sofia untersteht. Im Anwaltschaftsgesetz sind der Status, die Rechte und die Pflichten von Rechtsanwälten festgelegt.
Der Oberste Rat der Anwaltschaft ist eine Körperschaft, die aus Vertretern der Anwaltskammern besteht; ein Vertreter repräsentiert 40 Rechtsanwälte.
Der Oberste Rat der Anwaltschaft beruft Tagungen der Generalversammlung der bulgarischen Rechtsanwälte ein und organisiert diese Tagungen, führt deren Beschlüsse durch, erstellt Berichte für die Generalversammlung und legt der Generalversammlung diese Berichte vor, bestimmt den Aufnahmebeitrag und die Jahresbeiträge der Rechtsanwälte zu seinem Haushalt, erlässt Verfügungen im Einklang mit dem Anwaltschaftsgesetz, befindet über Einsprüche gegen unrechtmäßige Beschlüsse von Generalversammlungen der Anwaltskammern und gegen die Rechtmäßigkeit der Wahlen von Anwaltsräten, befindet über Rechtsbehelfe und Beschwerden gegen Entscheidungen von Anwaltsräten über die Zulassung zum Rechtsanwaltsreferendariat und gegen die Ablehnung der Eintragung von Anwälten und gewährleistet und billigt Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit des Obersten Kontrollgremiums und dem Obersten Disziplinargericht.
Der Oberste Rat der Anwaltschaft führt ein Verzeichnis der Rechtsanwälte, ein Verzeichnis der Junioranwälte und Anwaltskanzleien und ein Verzeichnis ausländischer Rechtsanwälte, die berechtigt sind, als Anwalt der Verteidigung vor bulgarischen Gerichten aufzutreten.
Weitere Informationen sind auf der Website des Obersten Rates der Anwaltschaft (Visshiya Advokatski Savet) zu finden.
Der Notar ist eine Person, die vom Staat mit der Vornahme notarieller Handlungen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen betraut wurde. Der Notar ist in der Ausübung seines Amts unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. Der Justizminister überwacht die Tätigkeiten aller Notare, was die Einhaltung der Gesetze und der Satzung der Notarkammer anbelangt.
Der Status, die Rechte und die Pflichten des Notars sind im bulgarischen Notar- und Notariatsausübungsgesetz festgelegt.
Die Notarkammer (Notarialnata Kamara) ist die Berufsvertretung der Notare in der Republik Bulgarien, die nach dem Notar- und Notariatsausübungsgesetz gegründet wurde. Alle Notare sind von Rechts wegen Mitglied. Die Notarkammer ist eine Körperschaft mit Sitz in Sofia
Die Leitungsorgane der Notarkammer sind die Generalversammlung, der Notarrat, der Aufsichtsrat und die Disziplinarkommission. Die Notarkammer wird vom Vorsitzenden des Notarrats vertreten.
Die Notarkammer organisiert und leistet Unterstützung für die Tätigkeit der Notare, schützt und fördert das Ansehen des Berufsstands und unterhält Beziehungen zu internationalen Organisationen, die vergleichbare Aufgaben wahrnehmen.
Weitere Informationen sind auf der Website der Notarkammer (Notarialnata Kamara) zu finden.
Freiberufliche Gerichtsvollzieher sind Personen, die der Staat mit der Vollstreckung ziviler Forderungen und der Beitreibung öffentlicher Forderungen betraut hat. Sie sind im Bezirk des für sie zuständigen Bezirksgerichts tätig.
Die Kammer der freiberuflichen Gerichtsvollzieher hat die Aufgabe, den Berufsstand zu fördern und das Vollstreckungsverfahren in Bulgarien zu verbessern und gleichzeitig ihre Mitglieder zu unterstützen und das öffentliche Interesse zu schützen.
Die Kammer der freiberuflichen Gerichtsvollzieher (Kamara na Chastnie Sadebni Izpalnitelni) führt ein Verzeichnis der freiberuflichen Gerichtsvollzieher.
Das Verzeichnis ist öffentlich und kann über die Website der Kammer eingesehen werden. Jeder ist berechtigt, das Verzeichnis einzusehen und Auszüge daraus zu erhalten (Gesetz über freiberufliche Gerichtsvollzieher).
Freiberufliche Gerichtsvollzieher müssen dem Justizministerium halbjährliche und jährliche Tätigkeitsberichte übermitteln, die vom Justizministerium als Grundlage für den Aufbau, die Pflege und die Weiterentwicklung eines Vollstreckungs-Informationssystems verwendet werden. Für die Nutzung des Informationssystems erhebt das Justizministerium eine Gebühr, deren Höhe in einer Gebührenordnung festgelegt und vom Ministerrat gebilligt wird. Der amtliche Zugriff auf das Informationssystem ist für Behörden, Organe der lokalen Gebietskörperschaften sowie für Amtsträger gebührenfrei.
Staatliche Gerichtsvollzieher haben die Aufgabe, zivilrechtliche Forderungen zu vollstrecken. Sie können vom Staat auch mit der Beitreibung öffentlicher Forderungen betraut werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.
Die Zahl der staatlichen Gerichtsvollzieher wird vom Justizminister festgelegt.
An Kreisgerichten ohne staatliche Gerichtsvollzieher werden deren Aufgaben von einem Kreisrichter wahrgenommen, der dafür vom Präsidenten des jeweiligen Gerichts benannt wird; der Justizminister wird darüber unterrichtet.
Staatliche Gerichtsvollzieher werden vom Justizminister nach einem Auswahlverfahren ernannt. Der Justizminister kann ein Auswahlverfahren auch auf Vorschlag des Präsidenten eines Kreisgerichts veranlassen.
Derbulgarische Verband staatlicher Gerichtsvollzieher (Asotsiatsiya na Darzhavnite Sadebni Izpalnitelni v Balgariya) ist eine unabhängige und freiwillige Standesorganisation für staatliche Gerichtsvollzieher in Bulgarien. Er setzt sich für die beruflichen, intellektuellen, kulturellen, sozialen und materiellen Interessen der staatlichen Gerichtsvollzieher ein und trägt zur Förderung des Berufes und seines Ansehens in Staat und Gesellschaft bei.
Auf der Internet-Seite des bulgarischen Verbands staatlicher Gerichtsvollzieher ist das Verzeichnis staatlicher Gerichtsvollzieher (Registar na Darzhavnite Sadebni Izpalnitelni) abrufbar.
Registerrichter sind an Kreisgerichten tätig und mit folgenden Aufgaben betraut:
Sie veranlassen oder verweigern Eintragungen, Vermerke oder Streichungen im Grundbuch und entscheiden über die Ausstellung von Auszügen und Bescheinigungen; sie nehmen notarielle oder sonstige gesetzlich vorgesehene Aufgaben wahr. Registerrichter dürfen nur in ihrem eigenen Kreis tätig werden.
Über die Anzahl der Registerrichter entscheidet der Justizminister.
An Kreisgerichten, an denen es keinen Registerrichter gibt oder der Registerrichter seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann, werden seine Aufgaben von einem Kreisrichter wahrgenommen; der Justizminister wird darüber unterrichtet.
Der Justizminister kann einem staatlichen Gerichtsvollzieher am gleichen Gericht die Aufgaben eines Registerrichters zuweisen.
Registerrichter werden vom Justizminister nach einem Auswahlverfahren ernannt. Der Justizminister kann ein Auswahlverfahren auch auf Vorschlag des Präsidenten eines Kreisgerichts veranlassen.
Der bulgarische Verband der Registerrichter ist eine unabhängige und freiwillige Standesorganisation, die sich für die beruflichen, intellektuellen, kulturellen, sozialen und materiellen Interessen der Registerrichter in Bulgarien einsetzt und zur Förderung des Berufes und seines Ansehens in Staat und Gesellschaft beiträgt. Weitere Informationen sind auf der Website des Verbands – http://www.basv.free.bg – zu finden.
Ausführlichere Informationen zur personellen Struktur der Gerichte sind hier(378 Kb) zu finden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite gibt einen Überblick über die Rechtsberufe in der Tschechischen Republik.
Zu den Rechtsberufen gehören Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar und Gerichtsvollzieher.
Staatsanwälte sind Juristen, die in einer Staatsanwaltschaft tätig sind. Staatsanwaltschaften sind öffentliche Organe, die den Staat zum Schutz des öffentlichen Interesses in klar definierten Angelegenheiten vertreten. Staatsanwälte bearbeiten Rechtssachen, die in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fallen. Keinen anderen Organen oder Personen ist es gestattet, sich in ihren Tätigkeitsbereich einzumischen oder sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu ersetzen oder zu vertreten.
Der Aufbau der Staatsanwaltschaft entspricht dem Gerichtsaufbau (Kreis-, Bezirks- und Obere Staatsanwaltschaft). An der Spitze steht die Oberste Staatsanwaltschaft mit Sitz in Brünn. Sie führt die Aufsicht über den Berufsstand. Der Oberste Staatsanwalt wird auf Empfehlung des Justizministers von der Regierung ernannt und auch entlassen.
Der tschechische Verband der Staatsanwälte (Unie státních zástupců České republiky) ist ein freiwilliger Berufsverband, der die Staatsanwaltschaft bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt und sich für eine rechtmäßige, unbeeinflusste Entscheidungsfindung einsetzt. Der Verband vertritt die Interessen von Staatsanwälten und wirkt bei der Ausbildung von Staatsanwälten und Staatsanwaltsanwärtern mit.
Der Berufsstand unterliegt dem Berufskodex für Staatsanwälte.
Eine nach Staatsanwaltschaften gegliederte Liste aller Staatsanwälte steht auf der Website des Justizministeriums zur Verfügung: Justizministerium.
Staatsanwälte sind Beamte, die als Vertreter des Staates zum Schutz des öffentlichen Interesses auftreten, u. a. durch Erhebung der Anklage im Strafverfahren, Überwachung der Rechtsbefolgung in Untersuchungshaft- und Strafvollzugsanstalten, in Einrichtungen für schwer erziehbare und straffällige Minderjährige und bei ärztlicher Zwangsbehandlung sowie durch Maßnahmen zur Verhütung von Straftaten und Unterstützung der Opfer von Straftaten.
Staatsanwälte sind befugt, in jeder Phase des Strafverfahrens als Strafverfolgungsbehörde tätig zu werden. Sie haben im Verfahren bestimmte Rechte und Pflichten.
Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ist im Gesetz Nr. 283/1993 geregelt. Ihr obliegen insbesondere die Erhebung der öffentlichen Klage und weitere Aufgaben, die in der Strafprozessordnung aufgeführt sind. Sie überwacht zudem die Rechtsbefolgung in Untersuchungshaft- und Strafvollzugsanstalten, in Einrichtungen für schwer erziehbare und straffällige Minderjährige, bei ärztlicher Zwangsbehandlung und bei Sicherheitsverwahrung sowie in anderen Fällen, in denen eine Freiheitsbeschränkung gesetzlich zulässig ist. Die Staatsanwaltschaft wird auch in nicht strafrechtlichen Verfahren tätig und nimmt weitere in einem speziellen Gesetz vorgesehene Aufgaben wahr.
Staatsanwälte wachen auch in der Phase vor dem Hauptverfahren darüber, dass das Recht beachtet wird. In dieser Phase können der Strafprozessordnung zufolge (Gesetz Nr. 141/1961) bestimmte Maßnahmen nur vom Staatsanwalt angeordnet werden.
Der Staatsanwalt kann die Strafverfolgung erst einleiten, nachdem ihm Tatsachen zur Kenntnis gebracht wurden, die darauf hinweisen, dass eine Straftat begangen wurde (§ 158 Absatz 2 Strafprozessordnung).
Das Verfahren vor dem zuständigen Gericht wird durch förmliche Klageerhebung durch den Staatsanwalt eingeleitet. Der Staatsanwalt muss der Hauptverhandlung beiwohnen, die mit der Verlesung der Anklage beginnt und mit seinem Schlussplädoyer endet.
Der Staatsanwalt kann auch einen Vergleich über die Schuldfrage und Strafzumessung erwirken.
Er kann in Berufung gehen, wenn er der Ansicht ist, dass das Urteil zu Unrecht ergangen ist. Die Berufung kann zugunsten oder zum Nachteil des Angeklagten eingelegt werden.
Der Oberste Staatsanwalt kann ein weiteres Rechtsmittel einlegen.
Der Staatsanwalt kann zudem die Wiederaufnahme eines Verfahrens zugunsten oder zum Nachteil der verurteilten Person empfehlen.
Bei Verfahren gegen einen jugendlichen Straftäter muss der Staatsanwalt immer anwesend sein, und zwar nicht nur bei der Hauptverhandlung, sondern auch bei öffentlichen Anhörungen (Gesetz Nr. 218/2003 über Strafverfahren nach dem Jugendstrafrecht).
Über die außergerichtliche Erledigung einer Strafsache vor Einleitung des Gerichtsverfahrens entscheidet allein der Staatsanwalt.
Die Staatsanwaltschaft kann auch die Einleitung eines Zivilverfahrens empfehlen oder in ein laufendes Zivilverfahren eingreifen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Grundlage für die Intervention der Staatsanwaltschaft in Zivilverfahren ist Artikel 80 der tschechischen Verfassung. Danach kann die Staatsanwaltschaft – neben der Erhebung der öffentlichen Klage – weitere Befugnisse ausüben, sofern sie im Gesetz festgelegt sind. Nach dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft kann diese außer in Strafsachen auch in anderen Rechtssachen tätig werden. Welche Befugnisse dies im Einzelnen sind und wann die Staatsanwaltschaft in laufende Zivilverfahren eingreifen darf, ist in der Zivilprozessordnung geregelt.
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die Möglichkeit, einem Zivilverfahren beizutreten, sie kann auch empfehlen, dass der Oberste Staatsanwalt ein Verfahren einleitet, beispielsweise auf der Grundlage des Familiengesetzes bei Ablehnung der Vaterschaft.
Staatsanwälte treten mit ihrer Ernennung ins Amt. Sie werden vom Justizminister auf Empfehlung des Obersten Staatsanwalts auf unbestimmte Zeit ernannt. Ein Staatsanwalt leistet vor dem Justizminister einen Eid.
Um in das Amt eines Staatsanwalts berufen zu werden, muss die Person die tschechische Staatsangehörigkeit besitzen und darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen:
Staatsanwälte werden auf unbefristete Zeit ernannt. Sie können jedoch vom Justizminister vorübergehend von ihren Amtspflichten entbunden werden. Ihre Amtszeit endet mit Vollendung des 70. Lebensjahrs, durch Tod oder wenn sie für tot erklärt werden, bei Geschäftsunfähigkeit oder beschränkter Geschäftsfähigkeit, wenn sie die Ablegung des Eides verweigern, wenn sie die tschechische Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie ein Amt antreten, das mit dem eines Staatsanwalts unvereinbar ist, wenn sie sich einer Straftat schuldig machen, bei Amtsunfähigkeit oder wenn ihr Gesundheitszustand sie dauerhaft daran hindert, ihre Amtstätigkeit ordnungsgemäß auszuüben. Staatsanwälte können auch im Wege eines Disziplinarverfahrens ihres Amtes enthoben werden oder ihr Amt niederlegen.
Der Justizminister legt den Haushalt für die Staatsanwaltschaft fest. Die Stellung des Staatsanwalts ist in Gesetz Nr. 283/1993 geregelt.
Abgesehen von den gesetzlich festgelegten Ausnahmen darf der Staatsanwalt nicht als Schiedsrichter oder Schlichter an der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten mitwirken, Beteiligte in Gerichtsverfahren vertreten oder als Kläger- oder Parteivertreter in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren auftreten. Darüber hinaus ist die Amtstätigkeit des Staatsanwalts – abgesehen vom Amt des Staatsanwalts, eines leitenden Staatsanwalts oder seines Stellvertreters sowie von einer befristeten Berufung in ein Ministerium oder die Justizakademie – nicht vereinbar mit einem anderen vergüteten Amt oder einer anderen Erwerbstätigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verwaltung des eigenen Vermögens oder eine wissenschaftliche, pädagogische, literarische, publizistische oder künstlerische Tätigkeit oder eine Tätigkeit in einer Beratungsstelle der Regierung oder eines Ministeriums oder in parlamentarischen Gremien.
Die Vergütung eines Staatsanwalts ist gesetzlich geregelt und wird vom Staat übernommen.
Der Staat haftet nach Maßgabe eines speziellen Gesetzes für den durch unrechtmäßige Entscheidungen oder Amtsfehler von Staatsanwälten verursachten Schaden.
Staatsanwälte können auch disziplinarrechtlich verfolgt werden.
Grundlage für die Stellung des Richters ist Artikel 82 Absatz 1 der tschechischen Verfassung, wonach Richter in der Ausübung ihres Amtes unabhängig sind und niemand ihre Unparteilichkeit bedrohen darf. Weitere Vorschriften sind in Gesetz Nr. 6/2002 über Gerichte und Richter enthalten.
Wenn Richter alle Anforderungen erfüllen, werden sie vom Präsidenten der Republik ernannt und leisten bei Amtsantritt einen Eid. Allerdings gibt es keinen rechtlichen Anspruch, als Richter ernannt zu werden.
Die Vorbereitung auf das Richteramt umfasst eine dreijährige Dienstzeit als Richter auf Probe an einem Gericht, nach deren Abschluss eine richterliche Berufseignungsprüfung abzulegen ist.
Die Amtszeit eines Richters ist nicht befristet. Ein Richter kann jedoch vom Justizminister vorübergehend von seinen Amtspflichten entbunden werden. Die Amtszeit endet zum Ende des Jahres, in dem der Richter sein siebzigstes Lebensjahr vollendet, durch Tod oder wenn er für tot erklärt wird, wenn seine Amtsunfähigkeit festgestellt wird oder wenn er sein Amt niederlegt.
Um zum Richter ernannt zu werden, muss die betreffende Person folgende Voraussetzungen erfüllen:
Laienrichter werden aus der Öffentlichkeit berufen (sofern sie nicht vorbestraft sind). Sie legen vor dem Gerichtspräsidenten einen Eid ab und üben ihr Amt vier Jahre lang aus.
Richter dürfen keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen (abgesehen vom Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden eines Gerichts). Gestattet ist ihnen jedoch die Verwaltung ihres eigenen Vermögens sowie eine wissenschaftliche, pädagogische, literarische, publizistische oder künstlerische Betätigung, eine Tätigkeit in den Beratungsstellen eines Ministeriums oder der Regierung sowie in parlamentarischen Gremien.
Die Vergütung von Richtern ist gesetzlich geregelt.
Die Unabhängigkeit bei der Amtsausübung ist gleichermaßen Recht und Pflicht des Richters. Richter sind bei ihren Entscheidungen lediglich an das Gesetz gebunden, das sie nach bestem Wissen und Gewissen auslegen müssen. Sie dürfen sich nicht durch politische Parteien, die öffentliche Meinung, die Medien oder von anderer Seite beeinflussen lassen. Es ist verboten, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Richtern zu verletzen oder zu gefährden.
Der Richter ist gehalten, Urteile innerhalb einer angemessenen Frist und ohne Verzögerung zu fällen sowie den Prozessparteien und ihren Vertretern Gelegenheit zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu geben; er darf mit ihnen nicht den Inhalt des zur Entscheidung stehenden Falls oder Verfahrensfragen, die den Fall beeinflussen könnten, erörtern.
Der Richter unterliegt auch nach dem Ende seiner Amtszeit der Schweigepflicht in Bezug auf alle Umstände, die ihm im Rahmen seiner Amtsausübung bekannt geworden sind. Von dieser Verpflichtung kann er nur in Ausnahmefällen entbunden werden.
Eine Liste der Richter und der Gerichte, denen sie zugewiesen wurden, ist auf der Website des Justizministeriums zu finden: Justizministerium.
Die Mitgliedschaft im Richterverband (Soudcovská unie) ist freiwillig, sodass dort nicht alle Richter vertreten sind. Die Generalversammlung des Richterverbandes hat in einem richterlichen Verhaltenskodex die ethischen Grundprinzipien für die Ausübung des Richteramts festgelegt.
Neben ihrer Rechtsprechungstätigkeit können Richter auch die Aufgaben eines Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden am Gericht wahrnehmen. Die Ernennung erfolgt entweder durch den Präsidenten der Republik (für das Oberste Gericht und das Oberste Verwaltungsgericht) oder den Justizminister (für die Oberen Gerichte, Bezirks- und Kreisgerichte). In diesen Ämtern sind sie unter anderem für die Gerichtsverwaltung zuständig.
Ferner können Richter den Vorsitz im Senat des Obersten Gerichts oder des Obersten Verwaltungsgerichts oder den Kammervorsitz eines Gerichts übernehmen.
Die Kreis-, Bezirks- und Oberen Gerichte sind in Abteilungen unterteilt, die sich auf einzelne Bereiche der Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit spezialisiert haben.
Der Staat haftet für Schäden oder Verluste, die sich aus fehlerhaften Urteilssprüchen, Haftanordnungen, Strafen oder Sicherungsmaßnahmen oder aus Unregelmäßigkeiten im Verfahren ergeben. Vom betreffenden Richter kann nur dann eine Entschädigung gefordert werden, wenn er sich eines disziplinarischen Vergehens oder einer Straftat schuldig gemacht hat. Die Richter sind für die fachgerechte Ausübung ihrer richterlichen Pflichten verantwortlich.
Assistenz des Richters/Assistenz des Staatsanwalts (374 Kb)
Urkundsbeamter an höheren Gerichten/Urkundsbeamter bei der oberen Staatsanwaltschaft (372 Kb)
Notare und ihre Tätigkeiten sind durch das Gesetz Nr. 358/1992 über Notare und deren Tätigkeiten (Notarordnung) geregelt.
Notare müssen der Notarkammer (Notářská komora) angehören, die für die Verwaltung des Berufsstandes verantwortlich ist. Die Kammer organisiert zudem die berufliche Ausbildung und Prüfungen für Notaranwärter. Eine nach Regionen aufgeschlüsselte Liste aller Notare ist auf der Website der Notarkammer verfügbar.
Notare werden vom Justizminister nach einem Auswahlverfahren auf Empfehlung der Kammer auf eine freie Notarstelle ernannt. Der Notar übt sein Amt ab Eintragung in das von der Notarkammer geführte Notarverzeichnis aus.
Ein Notaranwärter bereitet sich durch die Arbeit für einen Notar auf seinen Beruf vor. Der nächste Schritt in der Vorbereitung umfasst den Übergang in den Status eines Notarkandidaten nach Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung und Bestehen der Notarprüfung.
Der Notar wird auf unbestimmte Zeit bestellt, kann jedoch suspendiert werden. Die Amtszeit des Notars endet, wenn er sein siebzigstes Lebensjahr vollendet hat, durch Tod oder wenn er für tot erklärt wird, bei Amtsenthebung, bei Verlust der tschechischen Staatsbürgerschaft, bei Geschäftsunfähigkeit, wenn er sich weigert, den Eid abzulegen, oder wenn ihn sein Gesundheitszustand dauerhaft daran hindert, sein Amt ordnungsgemäß auszuüben.
Die Anzahl der Notariate im Zuständigkeitsbereich eines Kreisgerichts wird vom Justizminister nach Rücksprache mit der Notarkammer festgelegt.
Notare üben ihr Amt unabhängig aus. Sie sind lediglich an das Gesetz gebunden. Die Tätigkeit eines Notars ist mit anderer Erwerbstätigkeit unvereinbar (sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt).
Um zum Notar ernannt zu werden, muss die betreffende Person folgende Voraussetzungen erfüllen:
Um als Notar praktizieren zu können, muss die betreffende Person
Das Amt des Notars ist mit einer anderen Erwerbstätigkeit nicht vereinbar, es sei denn, es handelt sich um die Verwaltung des eigenen Vermögens. Der Notar kann jedoch gegen Entgelt eine wissenschaftliche, publizistische, pädagogische oder künstlerische Tätigkeit sowie eine Dolmetsch- oder Sachverständigentätigkeit ausüben.
Laut der Notarordnung übt der Notar seine Tätigkeit gegen Entgelt aus. Dieses besteht im Wesentlichen aus der Notargebühr sowie der Vergütung des Zeitaufwands und der Erstattung der Barauslagen. Die Kosten sind von der Person zu tragen, die den Notar mit der Vornahme einer notariellen Amtshandlung beauftragt; der Notar kann einen angemessenen Vorschuss auf die Gebühr und die Barauslagen verlangen. Einzelheiten zur Notargebühr sind in einer gesonderten Regelung festgelegt.
Der Notar ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Amtes die Gesetze und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften zu befolgen. Bei Beratungsleistungen ist er zudem an die Weisungen des Mandanten gebunden. Der Notar kann die Ausführung notarieller Amtshandlungen ablehnen, wenn die Handlungen im Widerspruch zu Gesetzen oder allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften stehen, wenn der Notar oder ein Angehöriger des Notars an der betreffenden Sache beteiligt ist, wenn er in der Sache schon einer anderen Person mit anderer Interessenlage Rechtsbeistand gewährt hat oder wenn der Mandant ohne triftigen Grund keinen angemessenen Vorschuss auf die Notargebühr leistet. Der Notar kann von einem Vertrag mit einem Mandanten zurücktreten oder den Rechtsbeistand verweigern, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist.
Der Notar unterliegt der Schweigepflicht in Bezug auf sämtliche Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes bekannt werden und die berechtigte Interessen eines Mandanten oder einer Person, die Rechtsbeistand begehrt, berühren können. Von dieser Pflicht kann er nur von denjenigen Personen entbunden werden, die die jeweiligen Handlungen betreffen.
Die juristischen und sonstigen Dienstleistungen von Notaren umfassen:
Sie stellen zudem Auszüge aus dem tschechischen Grundbuch aus.
Notare haften gegenüber Mandanten, Rechtsuchenden oder anderen Personen für die im Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung verursachten Schäden sowie für Schäden, die ihre Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeit verursacht haben. Notare sind deshalb zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet.
Notare können auch disziplinarisch belangt werden.
Notare unterstehen der Aufsicht des Justizministeriums, der tschechischen Notarkammer und der einzelnen Notarkammern.
Die laut Gesetz im Bezirk eines jeden Kreisgerichts sowie im Bezirk des Prager Stadtgerichts errichteten Notarkammern vereinen alle Notare mit Sitz im jeweiligen Bezirk. Eine Notarkammer ist eine juristische Person mit eigenen Organen und Einkünften.
Die Notarkammer der Tschechischen Republik (Notářská komora ČR) ist ein autonomer Berufsverband, der aus den einzelnen Notarkammern besteht. Sie ist eine juristische Person mit eigenen Einkünften und Organen. Zu ihren Aufgaben zählt die Führung und Verwaltung des Testamentsregisters. Dies ist ein nicht öffentliches elektronisches Verzeichnis, in dem Testamente, Enterbungsurkunden und Urkunden über den Widerruf dieser Rechtshandlungen sowie Urkunden über die Bestellung und Abberufung von Nachlassverwaltern in Erbschaftssachen erfasst sind. Die Notarkammer der Tschechischen Republik führt außerdem ein Pfandregister.
Rechtsanwälte müssen Mitglieder der tschechischen Anwaltskammer (Česká advokátní komora) sein, einer zentralen und selbst verwalteten Nichtregierungsorganisation, die für die Organisation des Berufsstands verantwortlich ist.
Die Erbringung von Dienstleistungen durch Rechtsanwälte ist im Gesetz Nr. 85/1996 über den Anwaltsberuf geregelt.
Um als Rechtsanwalt praktizieren zu können, muss die betreffende Person im Anwaltsregister eingetragen sein, das von der tschechischen Anwaltskammer geführt wird. Für die Eintragung in das Register ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antragsteller muss zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:
In der Tschechischen Republik dürfen juristische Dienste systematisch und gegen Entgelt nur von folgenden Personen erbracht werden:
In der Tschechischen Republik gibt es nur den allgemeinen Anwaltsberuf ohne Spezialisierung. Rechtsanwälte erwerben ihre Fachkompetenz in einem speziellen Rechtsbereich erst im Laufe ihrer Tätigkeit.
Der Rechtsanwalt erhält seine Zulassung mit der Eintragung in das Anwaltsverzeichnis.
Die Berufsvorbereitung erfolgt in Form eines Rechtspraktikums als Anwaltsassessor bei einem Rechtsanwalt.
Die Eintragung in das Anwaltsverzeichnis ist unbefristet. Die Zulassung kann jedoch auf gesetzlicher Grundlage oder auf Beschluss der tschechischen Anwaltskammer ausgesetzt werden.
Die Anwaltszulassung erlischt mit der Streichung des Rechtsanwalts aus dem Anwaltsverzeichnis. Diese ist gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Gründe für die Streichung aus dem Anwaltsverzeichnis sind Tod oder Toterklärung, Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte Geschäftsfähigkeit, Disziplinarmaßnahmen, die die Streichung aus dem Anwaltsverzeichnis zur Folge haben, Insolvenz oder ein eigener Antrag des Anwalts auf Streichung aus dem Verzeichnis. Ferner kann ein Rechtsanwalt auf Beschluss der tschechischen Anwaltskammer aus dem Anwaltsverzeichnis gestrichen werden.
Laut Gesetz darf ein praktizierender Rechtsanwalt nicht in einem Beschäftigungs- oder vergleichbaren Verhältnis stehen (außer als Hochschullehrer) und keine andere Tätigkeit ausüben, die mit dem Anwaltsberuf unvereinbar ist.
In der Regel erbringt der Rechtsanwalt seine Rechtsdienstleistungen gegen eine vom Mandanten zu zahlende Gebühr. Der Anwalt ist berechtigt, auf die Gebühr einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Berechnung dieser Gebühr sowie die Erstattung von Barauslagen und die Vergütung des Zeitaufwands sind verbindlich geregelt. Im Allgemeinen werden die Anwaltsgebühren vertraglich mit dem Mandanten vereinbart (Vertragshonorar). Geschieht dies nicht, richtet sich die Vergütung nach den Gebührensätzen für die außervertragliche Entlohnung. Wird ein Rechtsanwalt vom Staat beigeordnet, übernimmt der Staat auch die Anwaltskosten.
Die tschechische Anwaltskammer mit Sitz in Prag und einer Außenstelle in Brünn ist ein autonomer Berufsverband für alle Rechtsanwälte. Sie verfügt über eigene Organe und erlässt verbindliche Standesvorschriften, die im Amtsblatt der tschechischen Anwaltskammer veröffentlicht werden.
Zu diesen Standesvorschriften zählen die Regeln für Berufsethik und Wettbewerb.
Der Rechtsanwalt haftet gegenüber seinem Mandanten für Schäden, die dem Mandanten durch den Rechtsanwalt, seine Angestellten oder Vertreter im Zusammenhang mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen entstehen. Zu diesem Zweck muss er eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen.
Rechtsanwälte können ferner für Disziplinarvergehen (erhebliche oder wiederholte Verletzungen ihrer Pflichten) haftbar gemacht werden.
Ein Verzeichnis aller Rechtsanwälte ist auf der Website der tschechischen Anwaltskammer verfügbar. Auf dieser Website kann eine Suche nach Rechtsanwälten nicht nur nach Standort, sondern auch nach Fachgebiet und Sprachkenntnissen durchgeführt werden.
Ja, der Zugang zu dieser Datenbank ist kostenlos.
In der Tschechischen Republik gibt es nur den allgemeinen Anwaltsberuf.
Ein Gerichtsvollzieher ist als selbstständiger Jurist tätig, der Vollstreckungsaufgaben nach Maßgabe des Vollstreckungsgesetzes wahrnimmt. Alle Gerichtsvollzieher müssen Mitglied der selbst verwalteten Gerichtsvollzieherkammer sein.
Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit ist das Gesetz Nr. 120/2001 über Gerichtsvollzieher und die Vollstreckung (Vollstreckungsgesetz).
Gerichtsvollzieher werden vom Justizminister ernannt.
In der Tschechischen Republik gelten Gerichtsvollzieher als Amtsträger, deren Handlungen als gerichtliche Handlungen betrachtet werden.
Voraussetzung für die Ernennung zum Gerichtsvollzieher ist die tschechische Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus muss die betreffende Person folgende Anforderungen erfüllen:
Gerichtsvollzieher werden nach Vereidigung vom Justizminister bestellt. Freie Gerichtsvollzieherstellen werden öffentlich ausgeschrieben. Mit der Bestellung wird der Gerichtsvollzieher Mitglied der Gerichtsvollzieherkammer. Die Berufsvorbereitung erfolgt zunächst als Gerichtsvollzieher auf Probe (als Angestellter eines Gerichtsvollziehers) und später als Gerichtsvollzieheranwärter. Nach dreijähriger Erfahrung in der Vollstreckungspraxis und Ablegen der Gerichtsvollzieherprüfung können sich die Anwärter in das Gerichtsvollzieherverzeichnis eintragen lassen.
Die Ernennung ist zeitlich unbegrenzt, allerdings kann der Justizminister einen Gerichtsvollzieher suspendieren. Während dieser Zeit darf ein Gerichtsvollzieher sein Amt nicht ausüben. Für ihn wird eine Vertretung bestellt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Gerichtsvollzieher verhindert ist (z. B. bei Krankheit, Urlaub).
Die Amtszeit des Gerichtsvollziehers endet, sobald er nicht mehr der Gerichtsvollzieherkammer angehört. Gründe dafür können der Tod des Gerichtsvollziehers, seine Toterklärung, seine Pensionierung, der Verlust der tschechischen Staatsbürgerschaft sowie Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte Geschäftsfähigkeit sein.
Die Vollstreckungstätigkeit des Gerichtsvollziehers ist mit einer anderen Erwerbstätigkeit nicht vereinbar, es sei denn, es handelt sich um die Verwaltung des eigenen Vermögens. Der Notar kann jedoch gegen Entgelt eine wissenschaftliche, publizistische, pädagogische oder künstlerische Tätigkeit sowie eine Dolmetsch- oder Sachverständigentätigkeit ausüben.
Der Gerichtsvollzieher führt Vollstreckungen und andere Tätigkeiten gegen ein Entgelt aus, das sich im Wesentlichen aus der Gerichtsvollziehergebühr, der Erstattung von Barauslagen, der Vergütung des Zeitaufwands für Vollstreckungsmaßnahmen und der Vergütung für die Zustellung von Dokumenten zusammensetzt. Die Gerichtsvollziehergebühr kann zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem Vollstreckungsgläubiger vertraglich vereinbart werden. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung richtet sich die Gebühr nach einer allgemein verbindlichen Regelung. Der Gerichtsvollzieher kann von dem Vollstreckungsgläubiger einen angemessenen Vorschuss auf die Vollstreckungskosten verlangen.
Der Gerichtsvollzieher haftet für von ihm selbst oder von seinen Angestellten im Rahmen von Vollstreckungen verursachte Schäden oder Verluste. Er muss daher eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen.
Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherkandidaten können ferner bei Verstoß gegen ihre gesetzlichen Pflichten oder bei erheblicher oder wiederholter Verletzung der Würde des Berufsstands disziplinarisch belangt werden.
Weitere Einzelheiten sind der Website der Gerichtsvollzieherkammer zu entnehmen.
Es gibt eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen, die Rechtsberatung in verschiedenen Bereichen bieten, beispielsweise Umweltrechtsdienst, Iuridicum remedium.
In besonderen Fällen bietet die tschechische Anwaltskammer eine kostenlose Rechtsberatung.
Die tschechische Gerichtsvollzieherkammer bietet kostenlose Rechtsberatung in Vollstreckungsangelegenheiten.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Dänemark.
Die dänische Staatsanwaltschaft (den danske anklagemyndighed) ist dem Justizministerium unterstellt. Die Staatsanwaltschaft setzt sich zusammen aus dem Generalstaatsanwalt (rigsadvokaten), den Staatsanwälten (statsadvokaterne) und den Polizeidirektoren (politidirektørerne).
Der Generalstaatsanwalt leitet Strafverfahren vor dem Obersten Gerichtshof und nimmt ferner an Anhörungen vor dem Besonderen Klagegericht für Disziplinar- und Wiederaufnahmeverfahren (Den Særlige Klageret) teil.
Der Generalstaatsanwalt ist der Dienstvorgesetzte der anderen Staatsanwälte und hat die Aufsicht über deren Arbeit. Er ist auch für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Staatsanwälte in erster Instanz zuständig.
Die Aufgaben und die Organisation der Staatsanwaltschaft sind in Kapitel 10 des Gesetzes über die Ausübung der Rechtspflege (retsplejeloven) (§§ 95–107) festgelegt.
Die Staatsanwaltschaft ist in Zusammenarbeit mit der Polizei für die Verfolgung von Straftaten in Übereinstimmung mit den im Gesetz über die Ausübung der Rechtspflege festgelegten Bestimmungen zuständig. In § 96 Absatz 2 heißt es, dass die Staatsanwaltschaft alle Verfahren mit der durch die Art des Falles bedingten Geschwindigkeit vorantreibt. Dabei hat sie dafür Sorge zu tragen, dass Straffällige verfolgt werden, Unschuldige aber nicht belangt werden (Grundsatz der Objektivität).
Für die Berufungs- und Schöffenverfahren vor den oberinstanzlichen Gerichten sind sechs regionale Staatsanwälte zuständig, die auch die Bearbeitung von Strafsachen durch die Polizei überwachen. Die regionalen Staatsanwälte befassen sich auch mit Rechtsmitteln gegen Entscheidungen, die die Polizei im Rahmen der Strafverfolgung getroffen hat. Schließlich befassen sich die Staatsanwälte mit Entschädigungsfällen im Zusammenhang mit Strafverfolgungen und Beschwerden gegen die Polizei.
Der Staatsanwalt für schwere Wirtschaftsstraftaten (Statsadvokaten for Særlig Økonomisk Kriminalitet) ist landesweit für die Verfolgung schwerer Wirtschaftsstraftaten zuständig.
Der Staatsanwalt für besondere internationale Strafsachen (Statsadvokaten for Særlige Internationale Straffesager) ist für die Verfolgung von im Ausland begangenen internationalen Verbrechen zuständig, darunter Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Die Polizeidirektoren vertreten die Anklage vor den Bezirksgerichten (erste Instanz) und sind somit zusätzlich zur Leitung der Polizeikräfte auch für die von den Polizeirevieren durchgeführten Ermittlungen und die Tätigkeiten der lokalen Staatsanwaltschaft verantwortlich.
Der Rat für Ernennungen im Justizwesen (Dommerudnævnelsesrådet) ist dafür zuständig, dem Justizminister Empfehlungen bezüglich der Ernennung von Richtern zu unterbreiten, mit Ausnahme des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs. In der Praxis folgt der Justizminister immer den Empfehlungen des Rates.
Für disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Richter und andere bei den dänischen Gerichten beschäftigte Justizbedienstete ist das Besondere Klagegericht für Disziplinar- und Wiederaufnahmeverfahren (Den Særlige Klageret) zuständig.
Die dänische Gerichtsverwaltung (Domstolsstyrelsen) ist für die Ausbildung der Angehörigen der Rechtsberufe an den Gerichten zuständig.
Berufsrichter sind in Dänemark in der Regel nicht auf ein Fachgebiet spezialisiert. Richter können auf eine unbefristete oder befristete (kommissarische) Stelle ernannt werden. Gerichtsassessoren (retsassessorer) und stellvertretende Richter (dommerfuldmægtige) befassen sich in der Regel mit Bagatellsachen (z. B. Gerichtsvollzieher).
Mit einigen wenigen Ausnahmen nehmen Laienrichter (lægdommere) an allen Strafverfahren teil, die vor den Gerichten der ersten und zweiten Instanz verhandelt werden. In Zivilsachen, die in erster und zweiter Instanz verhandelt werden, können sachverständige Beisitzer (sagkyndige domsmænd) hinzugezogen werden. Die Laienrichter und sachverständigen Beisitzer werden für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt.
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen finden Sie unter:
Website der dänischen Richtervereinigung (Den Danske Dommerforening)
Homepage der Vereinigung der stellvertretenden Richter (Dommerfuldmægtigforeningen)
Informationen über Angestellte der Gerichte (361 Kb)
Niedergelassene Rechtsanwälte
Alle dänischen Rechtsanwälte sind Mitglieder der dänischen Rechtsanwaltskammer (Advokatsamfundet), die im Jahr 1919 gegründet wurde.
Angestellte Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (advokatfuldmægtige)
Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sind in dem Verband angestellter Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (Foreningen af Advokater og Advokatfuldmægtige – FAAF) organisiert, der zum dänischen Verband der Rechtsanwälte und Ökonomen (Danmark Jurist- og Økonomforbund – DJØF) gehört. Der DJØF ist Dänemarks größte Gewerkschaft sowie Interessenvertretung von Studierenden und Beschäftigten in den Bereichen Recht, Verwaltung, Regierung, Forschung, Bildung, Kommunikation, Wirtschaft und Politikwissenschaften. Der Gewerkschaft gehören etwa 50 000 Mitglieder an, die in diesen Bereichen tätig sind. Von den rund 1500 Mitgliedern des FAAF sind etwa 900 niedergelassene Rechtsanwälte.
Syndikusanwälte
Syndikusanwälte sind in der dänischen Rechtsanwaltskammer organisiert, können aber auch dem Verband der Syndikusanwälte (Danske Virksomhedsjurister – DVJ) beitreten. Derzeit sind etwa zwei Drittel der Mitglieder des DVJ Anwälte mit dänischer Zulassung. Im Allgemeinen vertritt der DVJ die beruflichen Interessen der Syndikusanwälte. Der Verband setzt sich auch für die Anerkennung und das Verständnis der Arbeit von Syndikusanwälten und ihrer wachsenden Bedeutung für Unternehmen, Behörden, nichtstaatliche Organisationen und die Gesellschaft insgesamt ein. Der DVJ ist Mitglied des europäischen Verbands der Unternehmensjuristen (European Company Lawyers’ Association – ECLA).
Unterschied zwischen niedergelassenen Rechtsanwälten und Syndikusanwälten
Syndikusanwälte mit einer dänischen Zulassung unterliegen in Dänemark denselben Vorschriften wie niedergelassene Rechtsanwälte. Das Gesetz über die Ausübung der Rechtspflege unterscheidet nicht zwischen den beiden Arten von Rechtsanwälten, die beide in der dänischen Rechtsanwaltskammer organisiert sind.
Das bedeutet im Wesentlichen, dass Syndikusanwälte in Bezug auf die Berufsordnung (advokatetiske regler), das Berufsgeheimnis, die Verschwiegenheitspflicht zwischen Mandanten und Anwälten usw. denselben rechtlichen Status haben wie andere Rechtsanwälte. Die Berufsordnung wurde jedoch geändert, um Syndikusanwälte einzubeziehen, wobei die besonderen Umstände, unter denen sie tätig sind, berücksichtigt wurden.
Der Grundsatz der Vertraulichkeit zwischen Mandant und Anwalt, wie er für Syndikusanwälte gilt, ergibt sich somit aus denselben Vorschriften, die für niedergelassene Rechtsanwälte gelten. Es wurde von den Gerichten noch nicht überprüft, ob die Normen für Syndikusanwälte dieselben sind wie für andere Anwälte oder ob sie niedriger angesetzt sind.
Die einzige Ausnahme von der Regel, dass Syndikusanwälte denselben rechtlichen Status haben wie andere Anwälte, betrifft die Frage, wen ein Syndikusanwalt anwaltlich vertreten darf. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, als Syndikusanwalt tätig zu sein, wird als stillschweigende Ausnahme von § 124 des Gesetzes über die Ausübung der Rechtspflege betrachtet, der die Art von Unternehmen betrifft, für die ein Anwalt tätig sein kann.
Folglich dürfen Syndikusanwälte den Titel „Anwalt“ nur dann führen, wenn sie das Unternehmen oder die Organisation vertreten, bei dem bzw. der sie angestellt sind, es sei denn, sie verfügen nebenbei auch über eine Anwaltskanzlei. Wenn also der Arbeitgeber den Syndikusanwalt bittet, einen Mandanten oder ein Mitglied rechtlich zu beraten, kann der Syndikusanwalt nicht als Rechtsanwalt auftreten, es sei denn, er hat nebenbei auch eine Anwaltskanzlei und berät den Mandanten oder das Mitglied über seine Anwaltskanzlei.
Sollte der Syndikusanwalt nebenbei über keine Anwaltskanzlei verfügen und einen Mandanten oder ein Mitglied, der bzw. das ein Verbraucher ist, rechtlich beraten und sollte die Beratung zu gewerblichen Zwecken erfolgen, gilt für den Syndikusanwalt das Gesetz über die Rechtsberatung (lov om juridisk rådgivning) mit einer Ausnahme: Es gilt nicht für die Rechtsberatung durch Gewerkschaften und nichtstaatliche Organisationen. Dies beruht darauf, dass eine solche Beratung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt und im Allgemeinen als eine Dienstleistung angesehen wird, die über die allgemeine Dienstleistung, die die Gewerkschaft ihren Mitgliedern bei der Verfolgung ihrer Hauptziele erbringt, hinausgeht.
Die Rechtsberatung eines Verbrauchers durch einen Gewerkschaftsangestellten, der über eine Zulassung verfügt, unterliegt daher ausschließlich den allgemeinen Vorschriften über unerlaubte Handlungen oder Handlungen, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt sind, und ist nur mittelbar durch die Berufsordnung geregelt. Nach letzterer (vgl. § 126 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Rechtspflege) darf sich ein Rechtsanwalt (in seiner nicht berufsmäßigen Eigenschaft) nicht in einer Weise verhalten, die für einen Rechtsanwalt unangemessen ist, wenn er in gewerblichen oder finanziellen Angelegenheiten handelt.
Gesetz über die Rechtsberatung
Seit Juli 2006 unterliegt die Rechtsberatung von Verbrauchern zu gewerblichen Zwecken einem eigenen Gesetz, das unabhängig von der Ausbildung der beratenden Person gilt. In dem Gesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass es nicht für die Rechtsberatung gilt, die von Anwälten in Ausübung ihres Berufs als selbstständige Rechtsanwälte geleistet wird. Es findet auch keine Anwendung auf die Rechtsberatung, die von Gewerkschaften oder nichtstaatlichen Organisationen geleistet wird, da eine solche Beratung nicht als zu gewerblichen Zwecken geleistet gilt (siehe oben). Ferner gilt das Gesetz nicht für die Rechtsberatung durch Finanzunternehmen, die unter das Gesetz über Finanzgeschäfte fallen, sofern der Minister für Wirtschaft und Handel Verhaltensregeln in dem betreffenden Bereich erlassen hat.
Wie bereits erwähnt, bedeutet dies jedoch nicht, dass die Rechtsberatung durch eine Person mit einer Zulassung nicht im Gesetz geregelt ist. Berät ein Syndikusanwalt mit einer Zulassung zur Ausübung des Anwaltsberufs einen Verbraucher (d. h. eine andere Person als seinen Arbeitgeber) in rechtlichen Fragen und unterhält der Syndikusanwalt nebenbei keine Anwaltskanzlei, so fällt diese Dienstleistung unter das Gesetz über die Rechtsberatung, sofern davon ausgegangen wird, dass die Beratung zu gewerblichen Zwecken erfolgt ist.
Die wichtigsten Elemente des Gesetzes über die Rechtsberatung sind die folgenden:
Rechtsdatenbanken
Diese Informationen sind auf der Website der dänischen Rechtsanwaltskammer abrufbar.
Die Website enthält Informationen über den Beruf des Rechtsanwalts in Dänemark und ein Verzeichnis der praktizierenden Rechtsanwälte.
In ganz Dänemark gibt es Einrichtungen, die Prozesskostenhilfe anbieten. Wer Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen möchte, kann sich an das Amt für Zivilsachen (Civilstyrelsen) wenden, das die nächste Einrichtung vermittelt. Anschrift:
Amt für Zivilsachen
Toldboden 2, 2. Stock
DK-8800 Viborg
Tel.: +45 33 92 33 34
E-Mail: civilstyrelsen@civilstyrelsen.dk
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite informiert über die Rechtsberufe in Deutschland.
Die Staatsanwaltschaft ist ein selbständiges, den Gerichten gleichgeordnetes Organ der Strafrechtspflege. Der Staatsanwaltschaft obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens, die Erhebung der Anklage und ihre Vertretung in der Hauptverhandlung sowie die Strafvollstreckung. Soweit ein Gesetz nichts anderes bestimmt, ist die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Strafverfahrens auch für die Verfolgung einer Tat als Ordnungswidrigkeit zuständig.
Die Staatsanwaltschaft ist bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten (Legalitätsprinzip). Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft vor ihrer Entscheidung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, jeden ihr bekannt gewordenen Sachverhalt zu erforschen und rechtlich zu prüfen hat. Die Staatsanwaltschaft ist hierbei zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Sie muss sowohl die belastenden als auch die entlastenden Tatsachen ermitteln. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat sie Anklage zu erheben. Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen bedarf es dazu auch der Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts. Dem Beschuldigten können auch Auflagen und Weisungen erteilt werden, nach deren Erfüllung die Einstellung des Verfahrens erfolgt.
Bei den Ermittlungen in Strafverfahren ist die Staatsanwaltschaft dazu befugt, sich anderer Ermittlungspersonen zu bedienen. Dazu zählen Polizeibeamte, Steuerfahnder und Zollbeamte. Diese müssen die Anweisungen der Staatsanwaltschaft befolgen.
Die Anklageerhebung ist in einem Strafverfahren Voraussetzung für das sich anschließende gerichtliche Verfahren. Mit Ausnahme von Ordnungswidrigkeiten muss die Anklage stets von der Staatsanwaltschaft erhoben werden. An der Hauptverhandlung nimmt in der Regel eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt als Vertreter/in der Anklagebehörde teil.
Die Staatsanwaltschaft wird sowohl in der ersten Instanz als auch in den Rechtsmittelinstanzen (Berufung und Revision) tätig.
In der Hauptverhandlung muss die Anklage durch die Staatsanwältin oder den Staatsanwalt verlesen werden. Diese haben das Recht, den Angeklagten und die Zeugen zu befragen. Sie können auch eigene Beweisanträge stellen. Am Ende der Verhandlung hält die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt ein Plädoyer, in dem die Sach- und Rechtslage bewertet wird. Regelmäßig wird die Verurteilung des Angeklagten zu einer bestimmten Strafe oder ein Freispruch beantragt.
Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, des Gerichts und des Angeklagten, kann auch noch in diesem Verfahrensstadium das Strafverfahren eingestellt werden, etwa wenn die Schuld des Angeklagten nach Durchführung der Hauptverhandlung als gering anzusehen ist.
Wenn die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, dass die Entscheidung des Gerichts in sachlicher oder rechtlicher Hinsicht überprüft werden muss, kann sie Rechtsmittel einlegen – auch zu Gunsten des Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft hat ihren Sitz bei dem Landgericht, Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof und ist hierarchisch aufgebaut.
Aufgrund des föderalen Systems in Deutschland muss zwischen den Kompetenzen des Bundes und der Länder unterschieden werden.
Mit Ausnahme der Straftaten, für welche eine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof besteht, sind die Staatsanwaltschaften der Länder für die Strafverfolgung zuständig. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auf Bundesebene und die Staatsanwaltschaften auf Länderebene sind unterschiedliche, voneinander getrennte Behörden. Es gibt keine hierarchische Verbindung zwischen der Bundes- und der Länderebene. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof kann jedoch in Ausnahmefällen Verfahren aus seinem Kompetenzbereich an die Landesstaatsanwaltschaften abgeben oder Verfahren aus deren Bereich an sich ziehen.
Alle 16 Bundesländer haben ihre eigene Staatsanwaltschaft, die folgendermaßen organisiert ist:
Jedem Landgericht ist eine Staatsanwaltschaft zugeordnet, die auch für die Amtsgerichte zuständig ist, die zum Gerichtsbezirk des Landgerichts gehören.
Die Staatsanwaltschaften unterstehen der Generalstaatsanwaltschaft der jeweiligen Oberlandesgerichte, die wiederum der Dienstaufsicht des Landesjustizministeriums unterstellt ist.
Die Generalstaatsanwaltschaft ist für Revisionsverfahren bei den Oberlandesgerichten zuständig. Wenn ein solches Verfahren in den Zuständigkeitsbereich des Bundesgerichtshofs fällt, übernimmt der Generalbundesanwalt die Aufgaben des Staatsanwalts.
Weitere Informationen zur Staatsanwaltschaft sind unter der Rubrik Gerichte und Staatsanwaltschaften auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu finden. Viele Staatsanwaltschaften haben auch eine eigene Website, die über die Justizportale der Länder aufgerufen werden kann.
Die Justiz ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Sache der Länder (Artikel 30, 92, 96 Grundgesetz). „Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof“ ist die einzige Staatsanwaltschaft des Bundes. Sie wird auch als „Bundesanwaltschaft“ bezeichnet. Sie besteht neben dem Generalbundesanwalt aus weiteren Bundesanwälten, Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten sowie weiteren Mitarbeitern. Der Generalbundesanwalt steht der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof vor.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere Sicherheit (insbesondere terroristische Gewalttaten) oder die äußere Sicherheit (Landesverrat und Spionage) in besonderem Maße berühren. Bei anderen Straftaten mit Staatsschutzcharakter übernimmt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Verfolgung unter bestimmten, in § 120 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz gesetzlich geregelten Voraussetzungen (so genanntes Evokationsrecht). Zum Aufgabenbereich des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gehören zudem die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch und die Mitwirkung an den Revisionen und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs.
Der Generalbundesanwalt wird auf Vorschlag des Bundesministers oder der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vom Bundespräsidenten ernannt. Der Vorschlag bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Generalbundesanwalt untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers oder der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Der Bundesminister oder die Bundesministerin kann jedoch keine Dienstaufsicht und kein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten der Länder ausüben.
Der Beruf des Richters sowohl im Bundes- als auch im Landesdienst ist durch das Deutsche Richtergesetz (DRiG) geregelt. In den einzelnen Landesrichtergesetzen sind weitere Vorschriften niedergelegt.
Die Landesjustizministerien üben die Dienstaufsicht über Richter im Landesdienst aus. Die Dienstaufsicht über die Richter im Bundesdienst, mit Ausnahme der Richter des Bundesverfassungsgerichts, obliegt den fachlich zuständigen Bundesministerien.
Berufsrichter sind entweder im Bundesdienst oder im Landesdienst tätig. Richter im Landesdienst versehen ihren Dienst z. B. an einem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht. Die meisten Richter befinden sich im Landesdienst.
Bundesrichter sprechen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, am Bundesarbeitsgericht, am Bundesfinanzhof, am Bundessozialgericht, am Bundesverwaltungsgericht und am Bundespatentgericht Recht.
In Strafverfahren gibt es zusätzlich zu den Berufsrichtern noch Laienrichter (Schöffen). Es handelt sich dabei um ein Ehrenamt, zu dem Bürger berufen werden. Theoretisch kann dies auch ohne die Zustimmung des Betroffenen geschehen. Ein Bürger, der als Schöffe berufen wird, kann nur unter besonderen Umständen von dieser Pflicht befreit werden. Schöffen sind an Amtsgerichten und an den Straf- und Jugendkammern der Landgerichte tätig.
Prinzipiell haben Schöffen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Das bedeutet, dass sie gemeinsam über die Frage der Schuld des Angeklagten und über das Strafmaß entscheiden.
Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) werden Schöffen alle fünf Jahre gewählt. Das Amt des Schöffen kann nur von einem Deutschen versehen werden (§ 31 GVG). Zum Amt des Schöffen soll nicht berufen werden (§ 33 GVG), wer:
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen ist,
Laienrichtern steht eine Entschädigung zu, deren Höhe im Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz geregelt ist (§ 55 GVG). Die Länder stellen Informationsbroschüren bereit, die Laienrichter über ihre Pflichten informieren. Diese Broschüren sind auch im Internet veröffentlicht. Die Länder bieten Schulungen für Laienrichter an.
Rechtspfleger sind Beamte des Justizdienstes. Sie nehmen – als „zweite Säule der dritten Gewalt“ – vorwiegend Aufgaben im Bereich der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wahr (u. a. in Nachlasssachen, Betreuungssachen, Kindschafts- und Adoptionssachen, in Grundbuchsachen, Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen, Vereinssachen, Güterrechtsregistersachen, Schiffsregistersachen etc.), sind darüber hinaus aber auch für eine Vielzahl weiterer gerichtlicher Tätigkeiten zuständig, z. B. im Bereich des gerichtlichen Mahnverfahrens, der Prozesskostenhilfe, der Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, der Insolvenzsachen, im Bereich der Kostenfestsetzung, der Strafvollstreckung, im Verfahren vor dem Bundespatentgericht sowie im internationalen Rechtsverkehr.
Bei den Amtsgerichten ist die Anzahl der Rechtspfleger heute bereits höher als die Anzahl der Richter. Das Tätigkeitsfeld der Rechtspfleger ist im Rechtspflegergesetz (RPflG) geregelt. Rechtspfleger sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei ihren Entscheidungen ebenso wie Richter sachlich unabhängig und nur an Gesetz und Recht gebunden. Gegen ihre Entscheidungen ist grundsätzlich das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässige Rechtsmittel gegeben.
Der Öffentlichkeit zugängliche Datenbanken, die sich dem Beruf der Justiz widmen:
Es können auch Informationen über die Webseiten des Richterbundes Deutscher Richterbund oder des Bundes Deutscher Rechtspfleger abgerufen werden.
In Deutschland gibt es rund 166.000 Rechtsanwälte. Sie müssen die gleiche Ausbildung wie Richter haben und sind befugt, ihre Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und vertreten. Ihnen ist es erlaubt, gerichtlich wie außergerichtlich tätig sein; besondere Anwälte für die Prozessvertretung gibt es nach deutschem Recht nicht. Die gerichtliche Vertretungsbefugnis besteht grundsätzlich unterschiedslos für alle Gerichte in Deutschland. Ausnahme ist insoweit nur die Vertretung in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof, für den besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten. Eine weitere Ausnahme gilt für Syndikusrechtsanwälte (das sind Rechtsanwälte, die bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber angestellt sind, um diesen in dessen Rechtsangelegenheiten zu beraten und zu vertreten). Diese dürfen ihren Arbeitgeber vor einigen Gerichten nicht vertreten.
Die Tätigkeit der Rechtsanwälte unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Außerdem beschließt die Anwaltschaft im Wege der Selbstverwaltung weitere berufsrechtliche Regelungen, und zwar die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO). Die Vergütung der Rechtsanwälte regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Rechtsanwälte sind in 27 regionalen Rechtsanwaltskammern sowie der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof organisiert. Die Kammern sind zuständig für die Zulassung zur Anwaltschaft. Außerdem ist es unter anderem ihre Aufgabe, die Einhaltung der Berufspflichten der Rechtsanwälte zu überwachen.
Umfassende Informationen zur Anwaltschaft hält die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bereit. Darüber hinaus bietet der Deutsche Anwaltverein (DAV), die größte deutsche freie Interessenvertretung für Rechtsanwälte, breitgefächerte Informationen zum Beruf des Rechtsanwalts, auch in englischer und französischer Sprache.
Hilfe bei der Suche nach einem Rechtsanwalt bieten das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis, in dem alle Rechtsanwälte aufgeführt sind (verfügbar in Deutsch und Englisch), sowie die Deutsche Anwaltauskunft.
Etwa 3.500 Patentanwälte sind in Deutschland tätig. Sie verfügen über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium und eine juristische Zusatzausbildung. Ihre Befugnis erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung im Bereich der gewerblichen Schutzrechte (vor allem: Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Design), insbesondere deren Anmeldung und Überwachung. Sie sind berechtigt, ihre Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und in besonderen Fällen vor dem Bundesgerichtshof zu vertreten. Vor den Land- und Oberlandesgerichten sind Patentanwälte nur zu Stellungnahmen für ihren Mandanten berechtigt, dürfen aber keine Anträge stellen.
Die Tätigkeit der Patentanwälte unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Patentanwaltsordnung (PAO). Die Patentanwälte sind in der Patentanwaltskammer organisiert.
Informationen zur Patentanwaltschaft können auf der Internetseite der Patentanwaltskammer eingeholt werden. Dort wird auch das Bundesweite Amtliche Patentanwaltsverzeichnis bereitgestellt.
In Deutschland sind derzeit knapp 7.000 Notare tätig, die grundsätzlich über die gleiche Ausbildung wie ein Richter verfügen müssen. Sie leisten eine unabhängige, unparteiische und objektive Beratung und Betreuung bei wichtigen Rechtsgeschäften und auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Wichtigste Aufgabe ist die Beurkundung von Rechtsvorgängen.
Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland gibt es verschiedene Arten von Notaren: In den meisten Bundesländern übt der Notar seine Tätigkeit hauptberuflich aus (Nurnotariat). In einigen Bundesländern wird der Notarberuf neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt ausgeübt (Anwaltsnotariat). In allen Fällen werden die Notare durch die jeweilige Landesjustizverwaltung ernannt und unterliegen deren Aufsicht.
Die berufsrechtlichen Bestimmungen für Notare finden sich in der Bundesnotarordnung (BNotO). Die Gebühren der Notare regelt die Kostenordnung (KostO).
Notare sind Mitglied der jeweiligen regionalen Notarkammer.
Umfassende Informationen zu verschiedenen Themen der Notare hält die Internetseite der Bundesnotarkammer bereit. Das dortige Verzeichnis der Notare ist außerdem eine Hilfe bei der Suche nach einem Notar. Die Informationen können auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch abgerufen werden.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ermöglicht es Inkassodienstleistern, Rentenberatern und Rechtsdienstleistern mit besonderer Sachkunde in einem ausländischen Recht, Rechtsdienstleistungen in außergerichtlichen Angelegenheiten anzubieten. Inkassodienstleister und Rentenberater sind in bestimmten Fällen auch befugt, ihre Mandanten vor Gericht zu vertreten. Voraussetzung für die Tätigkeit ist eine Registrierung, die auf Antrag durch das Gericht erfolgt. Die Registrierung wird im Rechtsdienstleistungsregister veröffentlicht.
Für diese Rechtsdienstleister gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Kammer oder einer sonstigen berufsständischen Vereinigung. Inkassodienstleister und Rentenberater sind teilweise in Berufsverbänden organisiert; die größten Vereinigungen sind der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen, der Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände/Rechtsdienstleister und der Bundesverband der Rentenberater.
Das Rechtsdienstleistungsregister mit der Liste der Rechtsdienstleister und der für die Registrierung zuständigen Gerichte kann über das deutsche Justizportal eingesehen werden. Die Internetseiten des Bundesverbands Deutscher Inkassounternehmen, des Bundesverbandes Deutscher Rechtsbeistände/Rechtsdienstleister und des Bundesverbands der Rentenberater bieten vielfältige weitergehende Informationen.
In Deutschland wird von zahlreichen Wohltätigkeitsverbänden eine unentgeltliche rechtliche Beratung angeboten (unter Einhaltung der §§ 6 und 8 Rechtsdienstleistungsgesetz). Nachstehend sind einige der wichtigsten Verbände aufgeführt:
Justizportal des Bundes und der Länder
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Estland.
Die Staatsanwaltschaft ist eine dem Justizministerium unterstehende staatliche Stelle. Sie umfasst zwei Ebenen: die Generalstaatsanwaltschaft (als oberste Staatsanwaltschaft) sowie vier Bezirksstaatsanwaltschaften.
Die Generalstaatsanwaltschaft ist für ganz Estland zuständig, während sich der Zuständigkeitsbereich der Bezirksstaatsanwaltschaften mit dem der Polizeipräfekturen deckt. An der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft steht der Generalstaatsanwalt, der auf Vorschlag des Justizministers und nach Anhörung des Rechtsausschusses des estnischen Parlaments von der estnischen Regierung für fünf Jahre in sein Amt berufen wird.
Anlässlich der Frühjahrssitzung des Parlaments legt der Generalstaatsanwalt dem Verfassungsausschuss des Parlaments alljährlich einen Überblick über die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft im vorangegangenen Kalenderjahr vor.
An der Spitze der Bezirksstaatsanwaltschaften steht jeweils ein leitender Staatsanwalt, der auf Vorschlag des Generalstaatsanwalts vom Justizminister ebenfalls für fünf Jahre ernannt wird.
Insgesamt gibt es in Estland acht Arten von Staatsanwälten: Generalstaatsanwalt, leitende Oberstaatsanwälte, Staatsanwälte und Hilfsstaatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft, leitende Oberstaatsanwälte, leitende Staatsanwälte, Sonderstaatsanwälte, Bezirksstaatsanwälte und Hilfsstaatsanwälte bei den Bezirksstaatsanwaltschaften.
Siehe auch das Staatsanwaltschaftsgesetz.
Nach dem Staatsanwaltsgesetz übernimmt die Staatsanwaltschaft folgende Aufgaben:
Die Staatsanwaltschaft übt ihre Pflichten gemäß dem Staatsanwaltsgesetz in völliger Unabhängigkeit aus.
Der für Strafverfahren verantwortliche Staatsanwalt leitet die ermittelnde Behörde bei der Beweiserhebung und entscheidet auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses über die Erhebung der Anklage.
Die Generalstaatsanwaltschaft nimmt die folgenden gesetzlich
vorgeschriebenen Aufgaben wahr:
Richter kann nur werden, wer die estnische Staatsangehörigkeit besitzt, einen in Estland anerkannten Masterabschluss der Rechtswissenschaften, eine gleichwertige Qualifikation im Sinne von Abschnitt 28 Absatz 22 des estnischen Bildungsgesetzes oder einen gleichwertigen ausländischen Abschluss erworben hat, die estnische Sprache auf fortgeschrittenem Niveau beherrscht, einen einwandfreien Leumund nachweisen kann und über die für die Ausübung des Richteramtes erforderlichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften verfügt. Richter werden auf Lebenszeit in ihr Amt berufen. Der Justizminister hat Richtern keine Weisungen zu erteilen und hat ihnen gegenüber auch keine Disziplinarbefugnisse. Ein Richter kann nur aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils aus seinem Amt entfernt werden. Richter können bis zum Alter von 67 Jahren, unter Umständen aber auch länger tätig sein.
Nicht zum Richter berufen werden dürfen Personen,
Jeder, der nach Erlangung des entsprechenden Befähigungsnachweises eine juristische Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren erworben hat oder mindestens drei Jahre lang als Jurist oder Rechtspfleger tätig war und die Richterprüfung bestanden hat oder davon befreit ist, kann als Richter an ein Bezirks- oder Verwaltungsgericht berufen werden.
Als Richter kann an ein Bezirksgericht berufen werden, wer ein erfahrener und anerkannter Anwalt ist und die Richterprüfung besteht. Wurde unmittelbar vor der Berufung eine Tätigkeit als Richter ausgeübt, muss die Richterprüfung nicht abgelegt werden.
Erfahrene und anerkannte Anwälte können als Richter an den Staatsgerichtshof berufen werden.
Richter werden im Zuge eines allgemeinen Auswahlverfahrens berufen.
Abgesehen von einer Funktion in Lehre oder Forschung darf ein Richter nur im Richteramt tätig sein. Ein Richter muss den Gerichtspräsidenten über alle Erwerbstätigkeiten außerhalb des Richteramtes unterrichten. Solche Erwerbstätigkeiten neben dem Richteramt dürfen keinen Einfluss auf die Ausübung der Dienstpflichten des Richters oder seine Unparteilichkeit bei der Rechtsprechung haben. Ein Richter darf nicht Mitglied des estnischen Parlaments (Riigikogu) oder eines Gemeinde- oder Stadtrats, Mitglied einer politischen Partei, Gründer, geschäftsführender Gesellschafter oder Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied eines Unternehmens, Leiter einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens, Insolvenzverwalter, Mitglied eines Insolvenzausschusses, Zwangsverwalter einer Liegenschaft oder von einer Streitpartei bestimmter Schlichter sein.
Ein Richter kann nur aufgrund eines Gerichtsurteils aus dem Amt entfernt werden. Strafanträge gegen einen Richter an einem erst- oder zweitinstanzlichen Gericht dürfen während dessen Amtszeit nur auf Vorschlag des Kollegiums des Staatsgerichtshofs und mit Zustimmung des Staatspräsidenten gestellt werden. Strafanträge gegen einen Richter am Staatsgerichtshof dürfen während dessen Amtszeit nur auf Vorschlag des Justizkanzlers und mit mehrheitlicher Zustimmung des estnischen Parlaments gestellt werden.
In der Gerichtsordnung sind die Voraussetzungen für die Einstellung von Richtern, ihren Vorbereitungsdienst und ihre Verpflichtungen geregelt.
Der Richterberuf ist im Gesetz geregelt. Alle dem Kollegium der estnischen Richterschaft angehörenden Richter haben gemeinsam einen Ethikkodex verabschiedet. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der estnischen Gerichte und des Staatsgerichtshofs.
Die Aufgabe des Richters ist es, im Einklang mit Verfassung und Gesetz Recht zu sprechen. Der Richter entscheidet auf der Grundlage der Verfassung und des Gesetzes und sucht eine gerechte Lösung für die Prozessparteien. Er bildet das Recht fort, indem er das Gesetz auslegt und Nachforschungen anstellt.
Ein Richter übt seine beruflichen Pflichten auf unparteiische Weise ohne jegliches Eigeninteresse aus. Er handelt auch außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit im dienstlichen Interesse. Ein Richter muss sich sowohl beruflich als auch privat tadellos verhalten. Er darf das Gericht durch sein Verhalten nicht in Misskredit bringen. Ein Richter darf keine Informationen offenlegen, die er im Rahmen von nicht öffentlichen Verhandlungen oder von Vergleichsverhandlungen erhalten hat. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach seiner Pensionierung fort. Ein Richter muss Richter der ersten Instanz mit einer Berufserfahrung von weniger als drei Jahren, Richter im Vorbereitungsdienst für das Amt eines Richterassistenten und Referendare betreuen. Ein Richter darf zu keinem Zeitpunkt mehr als zwei Personen gleichzeitig betreuen. Ein Richter ist dazu verpflichtet, sein berufliches Wissen und seine Fähigkeiten regelmäßig zu erweitern und an Schulungen teilzunehmen.
Die Richtern zustehenden Sozialleistungen wie Grundgehalt plus Zulagen, Pensions- und Urlaubsansprüche, Amtsroben und sonstige Leistungen sind gesetzlich geregelt.
Die Dienstbezüge der Richter sind im Gesetz über die Bezüge der höheren Staatsbediensteten festgelegt.
Die Voraussetzungen für die Festsetzung der Pensionsansprüche eines Richters sind in der Gerichtsordnung festgelegt.
Zur Pension eines Richters gehören ein Ruhegehalt, eine Erwerbsminderungsrente, eine Erwerbsunfähigkeitsrente und eine Hinterbliebenenrente für die Angehörigen des Richters. Sie wird erst ab dem Eintritt in den Ruhestand gezahlt. Nimmt ein pensionierter Richter eine anderweitige Erwerbstätigkeit auf, erhält er die volle Pension unabhängig von seinen Einkünften. Wird ein Richter wegen eines Disziplinarvergehens aus dem Amt entfernt oder wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt, erhält er keine Pension. Ebenso erfolgt der Entzug der Pension im Falle einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Rechtspflege.
Ein Richter hat einen jährlichen Urlaubsanspruch. Dieser beträgt 35 Kalendertage, und für die Zeit der Tätigkeit als Richter wird ein zusätzlicher Urlaubsanspruch von bis zu sieben Kalendertagen gewährt, sofern die in der Gerichtsordnung festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Laienrichter sind an der Rechtsprechung der Bezirksgerichte nur in Strafsachen beteiligt, die eine schwere Straftat betreffen. Bei der Rechtsprechung hat ein Laienrichter den gleichen Status und die gleichen Rechte wie ein Berufsrichter. Er kann für bis zu vier Jahre bestellt werden. Für das Amt des Laienrichters kommen nur Personen in Frage, die die estnische Staatsbürgerschaft besitzen, geschäftsfähig und zwischen 25 und 70 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Estland haben, die estnische Sprache auf dem Niveau C1 gemäß dem Sprachengesetz oder auf einem gleichwertigen Niveau beherrschen und über einen angemessenen Leumund verfügen. Ein Laienrichter kann nur zweimal hintereinander bestellt werden.
Nicht als Laienrichter bestellt werden dürfen Personen, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind, die insolvent sind, die aus gesundheitlichen Gründen ungeeignet sind, die ihren ständigen Wohnsitz (d. h. eine beim Melderegister eingetragene Anschrift) seit weniger als einem Jahr in dem Regierungsbezirk haben, in dem sie als Kandidat für das Amt des Laienrichters vorgeschlagen werden, die für ein Gericht, die Staatsanwaltschaft oder die Staatssicherheit arbeiten, die in den Streitkräften tätig sind, die Anwalt, Notar oder Vollziehungsbeamter sind, die bei der estnischen Regierung oder in einer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beschäftigt sind oder die Staatspräsident oder ein Mitglied des Parlaments (Riigikogu) sind. Wer einer Straftat beschuldigt wird, kann während des Strafverfahrens nicht als Laienrichter bestellt werden.
Die Aufgabe eines Laienrichters besteht im Wesentlichen darin, bei der Rechtsprechung die Ansichten eines Durchschnittsbürgers zu vertreten, der das Verfahren eher aus menschlicher und weniger aus rechtlicher Perspektive betrachtet. Für die Auswahl von Kandidaten für das Amt des Laienrichters sind die Gemeinderäte zuständig.
Ein Richterassistent ist ein Gerichtsbediensteter, der gesetzlich festgelegte Aufgaben erfüllt. Er ist unparteiisch, hat aber die Weisungen eines Richters in dem gesetzlich festgelegten Umfang zu befolgen. Er darf Registereinträge (z. B. im Grundbuch oder Handelsregister) vornehmen, Vorschriften für das Führen von Registern erlassen und Geldbußen verhängen. Richterassistenten können ein beschleunigtes Mahnverfahren durchführen. Die Beschränkungen für die Wahrnehmung des Richteramtes gelten auch für sie.
Richterassistent kann jeder werden, der einen in Estland anerkannten Masterabschluss in Rechtswissenschaften, eine gleichwertige Qualifikation im Sinne von Abschnitt 28 Absatz 22 des estnischen Bildungsgesetzes oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation erworben hat, die estnische Sprache auf dem Niveau C1 gemäß dem Sprachengesetz oder auf einem gleichwertigen Niveau beherrscht, einen einwandfreien Leumund nachweisen kann sowie den Vorbereitungsdienst für diese Funktion abgeleistet hat, es sei denn, er wurde vom Prüfungsausschuss von diesem Vorbereitungsdienst befreit. Zudem kann jeder, der die Richterprüfung bestanden hat, zum Richterassistenten berufen werden.
Nicht zum Richterassistent berufen werden dürfen Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, die als Richter, Notar oder Vollziehungsbeamter abberufen wurden, die aus der estnischen Anwaltskammer ausgeschlossen wurden, die wegen eines Disziplinarvergehens aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden, die insolvent sind, deren berufliche Tätigkeit als Rechnungsprüfer beendet wurde, sofern dies nicht auf eigenen Wunsch geschah, denen die Zulassung als Patentanwalt entzogen wurde, sofern dies nicht auf eigenen Wunsch geschah, denen auf der Grundlage von Abschnitt 28 Absatz 3 Nummer 3 des Gesetzes über beeidigte Übersetzer das Recht entzogen wurde, als beeidigter Übersetzer zu arbeiten, die wegen mangelnder Eignung als Richter abberufen wurden, und zwar für einen Zeitraum von drei Jahren nach ihrer Berufung in das Amt.
Die Richterassistenten werden im Zuge eines allgemeinen Auswahlverfahrens bestellt.
Die Anforderungen für Richterassistenten sind in der Gerichtsordnung festgelegt.
Ein Rechtspfleger ist ein Justizbeamter, der unabhängig oder unter der Kontrolle eines Richters an der Vorbereitung und Ermittlung von Rechtssachen mitwirkt, soweit es die Gerichtsverfahrensordnung zulässt. Ein Rechtspfleger kann nach Maßgabe des Gerichtsverfahrensgesetzes dieselben Handlungen vornehmen und dieselben Beschlüsse fassen wie ein Richterassistent oder ein anderer Justizbeamter. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist er unabhängig, er muss aber die Anweisungen eines Richters in dem gesetzlich vorgeschriebenen Maß befolgen.
Für Rechtspfleger gelten dieselben Anforderungen wie für Richterassistenten. Freie Stellen werden über öffentliche Auswahlverfahren besetzt.
Nicht zu Rechtspflegern ernannt werden können Personen, die wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wurden, die wegen einer gegen den Staat gerichteten vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wurden, unabhängig davon, ob die Verurteilungsdaten gelöscht sind oder nicht, denen es aufgrund eines rechtskräftigen Urteils untersagt ist, die Funktion eines Rechtspflegers auszuüben, die einer einen Rechtspfleger direkt kontrollierenden Person nahestehen oder Partner dieser Person sind.
Weitere Gerichtsbedienstete neben den Rechtspflegern (521 Kb) und den Richterassistenten (373 Kb) sind die Geschäftsstellenleiter (367 Kb) und die Gerichtsschreiber (364 Kb).
Dieser Berufsgruppe gehören Prozessanwälte und ihre Mitarbeiter an.
Rechtsanwälte sind Mitglieder der estnischen Anwaltskammer und unterliegen dem estnischen Anwaltsgesetz. Jeder, der die im Anwaltsgesetz festgelegten Anforderungen erfüllt und die Rechtsanwaltsprüfung bestanden hat, kann Mitglied der estnischen Anwaltskammer werden.
Die estnische Anwaltskammer ist ein eigenständiger Berufsverband, der für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Interesse gegründet wurde und die beruflichen Rechte von Rechtsanwälten schützt. Die estnische Anwaltskammer überwacht die berufliche Tätigkeit ihrer Mitglieder und die Einhaltung der berufsethischen Grundsätze. Des Weiteren befasst sich die estnische Anwaltskammer mit der Fortbildung von Rechtsanwälten und organisiert die Prozesskostenhilfe. Die estnische Anwaltskammer stellt durch ihre Mitglieder die staatlich finanzierte Prozesskostenhilfe sicher.
Die estnische Anwaltskammer wird durch ihre Gremien tätig. Dazu gehören die Generalversammlung, der Vorstand, der Vorsitzende, der Rechnungsprüfungsausschuss, das Ehrengericht und der Ausschuss für die Bewertung der beruflichen Eignung.
Prozessanwälte haben folgende Befugnisse:
Die Mitarbeiter der Prozessanwälte haben innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen die Befugnisse eines Prozessanwalts.
Die Mitarbeiter der Prozessanwälte sind nicht befugt, in einem Verfahren nach dem Schlichtungsgesetz als Schiedsrichter oder Schlichter tätig zu werden. Sie dürfen Mandanten nicht vor dem Staatsgerichtshof vertreten oder verteidigen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Ein Mitarbeiter eines Prozessanwalts darf nicht als Insolvenzverwalter tätig werden.
Er darf nur unter Aufsicht seines Vorgesetzten – eines Prozessanwalts – Rechtsdienstleistungen erbringen.
Bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen handelt ein Rechtsanwalt unabhängig und gemäß den Gesetzen, Regelungen und Beschlüssen, die die Gremien der estnischen Anwaltskammer angenommen haben, sowie im Einklang mit den berufsethischen Grundsätzen, bewährten Praktiken und nach seinem Gewissen.
Informationen, die einem Rechtsanwalt mitgeteilt werden, sind vertraulich. Ein Rechtsanwalt oder ein Angestellter der estnischen Anwaltskammer oder einer Anwaltskanzlei, der als Zeuge gehört wird, darf nicht über Angelegenheiten befragt werden, in deren Kenntnis er bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen gekommen ist. Er darf auch nicht zur Abgabe von Erklärungen über solche Angelegenheiten aufgefordert werden.
Datenträger, die mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch einen Rechtsanwalt im Zusammenhang stehen, sind unverletzlich.
Die Ausübung seiner beruflichen Pflichten darf nicht dazu führen, dass der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten oder dem Fall des Mandanten identifiziert wird.
Ein Rechtsanwalt darf nicht wegen seiner beruflichen Aktivitäten festgehalten, durchsucht oder verhaftet werden, sofern nicht eine entsprechende Entscheidung eines Bezirksgerichts vorliegt. Eine Anwaltskanzlei, durch die ein Rechtsanwalt Rechtsdienstleistungen erbringt, darf nicht wegen der beruflichen Aktivitäten des Rechtsanwalts durchsucht werden.
Ein Verzeichnis von Rechtsanwälten und Kanzleien sowie weitere hilfreiche Informationen sind auf der Website der estnischen Anwaltskammer zu finden. Mithilfe der Funktion „Wie finde ich einen Rechtsanwalt“ lässt sich auch nach Rechtsanwälten in der gesamten Europäischen Union suchen.
Abgesehen von dem oben genannten Verzeichnis gibt es keine Datenbanken.
Die Tätigkeit des Rechtsberaters ist in Estland gesetzlich nicht geregelt.
Alle Notare in Estland haben die gleichen Befugnisse. Der Beruf des Notars ist im Notariatsgesetz geregelt. Für die Regulierung und Verwaltung der beruflichen Pflichten von Notaren sind gleichermaßen das Justizministerium und die Notarkammer verantwortlich. Die Notarkammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der alle in ihr Amt bestellten Notare angehören. Die Kammer nimmt folgende Aufgaben wahr: Überprüfung der Notare im Hinblick auf die gewissenhafte und ordnungsgemäße Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten, Harmonisierung der beruflichen Tätigkeiten der Notare, Organisation der Notarausbildung, Hilfestellung für Berufsanwärter, Verwaltung und Weiterentwicklung des elektronischen Informationssystems zu Notaren, Unterstützung des Justizministers bei der Dienstaufsicht usw. Auf der Website der Notarkammer finden Sie weitere Informationen über Notare und notarielle Aufgaben.
Ein Notar hat ein öffentliches Amt inne. Er ist vom Staat dazu ermächtigt, auf Antrag Tatsachen und Ereignisse von rechtlicher Bedeutung zu beurkunden und zur Herstellung von Rechtssicherheit andere Amtstätigkeiten vorzunehmen.
Notare müssen ihre Tätigkeit unparteiisch, zuverlässig und unabhängig ausüben. Sie müssen die tatsächlichen Absichten hinter den Rechtsgeschäften der Parteien ermitteln und feststellen, unter welchen Umständen das Rechtsgeschäft korrekt ausgeführt werden kann. Sie sind dazu verpflichtet, den Parteien die verschiedenen Möglichkeiten zur Vornahme des Rechtsgeschäfts zu erläutern und ihnen die Folgen aufzuzeigen.
Notare nehmen auf Wunsch folgende Amtshandlungen vor:
Der Mandant muss dem Notar die für diese Rechtsgeschäfte gesetzlich festgelegte Gebühr zahlen.
Notare können die folgenden notariellen Dienstleistungen anbieten:
Informationen zu den von Notaren angebotenen Dienstleistungen sind auf der Website der Notarkammer zu finden. Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen werden vor Erbringung der Leistung zwischen dem Mandaten und dem Notar vereinbart.
In Estland gilt der Beruf des Vollziehungsbeamten als freier Beruf. Das heißt, dass Vollziehungsbeamte auf eigene Rechnung tätig werden und für ihre Handlungen haftbar sind. Sie müssen ihre Pflichten unparteiisch und verantwortungsvoll erfüllen. Ihre dienstliche Tätigkeit wird durch das Gesetz über Vollziehungsbeamte geregelt.
Seit Januar 2010 gibt es eine gemeinsame Berufsorganisation für Vollziehungsbeamte und Insolvenzverwalter – die Kammer der Vollziehungsbeamten und Insolvenzverwalter (im Folgenden „Kammer“). Die amtlichen Tätigkeiten von Vollziehungsbeamten, ihre Überwachung, ihre disziplinarische Haftung und die Tätigkeiten des Berufsverbandes sind im Gesetz über Vollziehungsbeamte geregelt. Die Aufgabe der Kammer ist es, die freien Rechtsberufe zu entwickeln und zu fördern. Dazu gehört auch die Entwicklung und Überwachung der Einhaltung einer guten amtlichen und beruflichen Praxis, Empfehlungen für eine Harmonisierung der beruflichen Tätigkeiten, die Organisation der Ausbildung, die Entwicklung eines Informationssystems usw. Die Kammer hat auch ein Ehrengericht. Weitere Informationen zur Tätigkeit der Kammer sind auf der Website der Kammer zu finden.
Die Aufgaben eines Vollziehungsbeamten sind die Folgenden:
Das Honorar des Vollziehungsbeamten für diese amtlichen Tätigkeiten ist im Gesetz über Vollziehungsbeamte geregelt.
Im Auftrag einer Person kann ein Vollziehungsbeamter folgende Dienstleistungen anbieten:
Vollziehungsbeamte haben das Recht, eine in ihren Aufgabenbereich fallende Dienstleistung zu verweigern.
Die Bedingungen für die Erbringung der Leistungen und das Vergütungsverfahren werden mit der Person, die die Dienstleistung in Anspruch nimmt, vor der Erbringung der Dienstleistung schriftlich vereinbart. Die vereinbarten Bedingungen und die Vergütung müssen den Gepflogenheiten der Branche entsprechen.
Bei der Erbringung von Dienstleistungen dürfen Vollziehungsbeamte die ihnen vom Gesetz zur Ausführung ihrer beruflichen Aufgaben gewährten oder von Amts wegen zustehenden Rechte nicht ausüben.
Informationen zu Dienstleistungen von Vollziehungsbeamten sind auf der Website der Kammer erhältlich.
Für die staatliche Aufsicht über die amtlichen Aufgaben des Vollziehungsbeamten sind das Justizministerium und die Kammer zuständig.
Der Vollziehungsbeamte haftet für Schäden, die er im Laufe seiner beruflichen Tätigkeiten schuldhaft verursacht hat, auch dann, wenn der Schaden von einem seiner Mitarbeiter verursacht wurde. Können die Regressansprüche wegen eines Schadens, der durch die beruflichen Tätigkeiten eines Vollziehungsbeamten verursacht wurde, aus dem Vermögen des Vollziehungsbeamten oder einer anderen Person, die für den Schaden haftbar ist, nicht oder nur teilweise befriedigt werden, haftet die Kammer für den verursachten Schaden. Die endgültige Haftung für die Tätigkeiten des Vollziehungsbeamten liegt beim Staat. Sowohl die Kammer als auch der Staat verfügen über ein Regressrecht gegen die für den Schaden verantwortliche Person; der Staat verfügt zudem über ein Regressrecht gegen die Kammer.
Insolvenzverwalter werden vom Gericht bestellt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit führen sie die Insolvenzmasse betreffende Rechtsgeschäfte und andere Handlungen aus. Sie vertreten den Schuldner vor Gericht, wenn es bezüglich der Insolvenzmasse zu Streitigkeiten kommt. Die wichtigste Verpflichtung des Insolvenzverwalters ist es, die Rechte und Interessen aller Gläubiger und des Schuldners zu schützen und ein rechtmäßiges, schnelles und finanziell vernünftiges Insolvenzverfahren sicherzustellen. Ein Insolvenzverwalter erfüllt seine Pflichten persönlich. Die folgenden Personen können als Insolvenzverwalter tätig werden: natürliche Personen, die von der Kammer ermächtigt wurden, als Insolvenzverwalter tätig zu werden, Prozessanwälte, Abschlussprüfer und Vollziehungsbeamte. Die Kammer führt eine Liste der Insolvenzverwalter. Diese Liste enthält Angaben zu allen Personen, die befugt sind, als Insolvenzverwalter tätig zu werden. Sie ist der Öffentlichkeit über die Website der Kammer zugänglich. Ein in die Liste eingetragener Insolvenzverwalter muss sicherstellen, dass seine Angaben richtig sind.
Die wichtigsten Aufgaben des Insolvenzverwalters sind Folgende:
Die administrative Aufsicht über die Tätigkeit des Insolvenzverwalters wird vom Justizministerium auf der Grundlage von Beschwerden oder von Informationen ausgeübt, die an das Justizministerium gesandt werden und die Anlass zu der Vermutung geben, dass der Insolvenzverwalter seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Bei der Überwachung der Tätigkeiten des Insolvenzverwalters ist das Justizministerium dazu befugt, die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit der beruflichen Tätigkeiten des Insolvenzverwalters zu überprüfen. Der Justizminister kann Disziplinarmaßnahmen gegen einen Insolvenzverwalter verhängen, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Diese sind in den Bestimmungen über die berufliche Tätigkeit von Insolvenzverwaltern geregelt. Der Justizminister kann keine Disziplinarmaßnahmen gegen Prozessanwälte verhängen, die als Insolvenzverwalter tätig sind. Er kann jedoch ein Ehrengerichtsverfahren vor der Anwaltskammer anstrengen.
Zusätzlich zu der administrativen Aufsicht werden die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters auch je nach Zuständigkeit von dem Insolvenzausschuss, der Gläubigerhauptversammlung, dem Gericht und der Kammer überwacht.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Irland.
Die rechtsprechende Gewalt wird gemäß Artikel 34 der Verfassung und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften (Courts (Establishment and Constitution) Act 1961 und Courts (Supplemental Provisions) Act 1961) von den Gerichten ausgeübt. Die Berufung ins Richteramt erfolgt aus einem Kreis von Bewerbern, die den Rechtsberufen angehören. Die Richter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an keinerlei Weisungen gebunden. Ihre Unabhängigkeit ist in der Verfassung verankert. Der Anwaltsberuf wird ausgeübt von beratenden Rechtsanwälten (solicitors), die Mandanten außerhalb des Gerichts betreuen, und von plädierenden Prozessanwälten (barristers), die die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht wahrnehmen.
Der Beratende Ausschuss für die Ernennung von Richtern (Judicial Appointments Advisory Board; JAAB) empfiehlt der Regierung für das Richteramt geeignete Personen. Dieser Ausschuss wurde aufgrund des Gerichtsgesetzes und des Gesetzes über die Justizbeamten aus dem Jahr 1995 (Court and Courts Officers Act 1995) ins Leben gerufen. Er besteht aus dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (Chief Justice), den Präsidenten des Obersten Zivil- und Strafgerichts (High Court), des Circuit Court und des District Court, dem Attorney General, den Vertretern der Standesvertretung der Barristers (Bar Council) und der Standesvertretung der Solicitors (Law Society) sowie drei weiteren Personen, die vom Minister für Justiz und Rechtsreform ernannt wurden. Die Richter werden auf Vorschlag der Regierung vom irischen Präsidenten ernannt. Die Richterschaft ist unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen. Nach der Verfassung ist die Anzahl der Richter von Zeit zu Zeit per Gesetz festzulegen.
Der Supreme Court besteht aus dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (Chief Justice), der im Gerichtshof den Vorsitz führt, sowie aus sieben ordentlichen Richtern, die die Bezeichnung „Richter am Supreme Court“ führen. Der Präsident des High Court ist von Amts wegen Mitglied des Supreme Court. Der High Court besteht aus seinem Präsidenten, der für die Geschäftsverteilung zuständig ist, und ordentlichen Richtern, die die Bezeichnung „Richter am High Court“ führen. Der Chief Justice und der Präsident des Circuit Court sind von Amts wegen auch Mitglied des High Court. Der High Court besteht aus seinem Präsidenten und 35 Richtern. Der Circuit Court besteht aus seinem Präsidenten und 37 ordentlichen Richtern, die die Bezeichnung „Richter am Circuit Court“ führen. Der Präsident des District Court ist von Amts wegen Mitglied des Circuit Court. Der District Court besteht aus seinem Präsidenten und 63 weiteren Richtern, die die Bezeichnung „Richter am District Court“ führen. Die Bezüge der Richter sind von Zeit zu Zeit per Gesetz festzulegen.
Die Richter werden aus dem Kreis der qualifizierten Solicitors bzw. Barristers, die ihren Beruf seit einer bestimmten Anzahl von Jahren ausüben (Tätigkeiten in der Lehre zählen nicht dazu) in das Richteramt berufen. Für den District Court bestimmt Artikel 29 Absatz 2 des Courts (Supplemental Provisions) Act 1961, dass eine Person, die seit mindestens zehn Jahren als Barrister oder Solicitor praktiziert, die Qualifikation für die Berufung zum Richter am District Court besitzt. Gemäß Artikel 30 des Courts and Courts Officers Act 1995 besitzt ein Solicitor oder Barrister, der seinen Beruf seit zehn Jahren ausübt, die Qualifikation für die Berufung zum Richter am Circuit Court. Im Gerichtsgesetz und Gesetz über die Justizbeamten aus dem Jahr 2002 (Courts and Courts Officers Act 2002) ist festgelegt, dass eine Person, die seit mindestens zwölf Jahren als Barrister oder Solicitor tätig ist, die Qualifikation für die Berufung zum Richter am High Court, Court of Appeal oder am Supreme Court besitzt. Wie bereits weiter oben dargelegt, ist die Richterschaft unabhängig, da sie nur der Verfassung und dem Gesetz unterliegt. Bei Antritt seines Amtes gibt jeder Richter folgende Erklärung gemäß Artikel 34 Absatz 5 Satz 1 der Verfassung ab:
„In Gegenwart des allmächtigen Gottes verspreche und erkläre ich feierlich und aufrichtig, dass ich das Amt des Obersten Richters (oder welches Amt es sein mag) gegenüber jedermann ordnungsgemäß und treu, nach bestem Wissen und Können, ohne Furcht oder Begünstigung, Zuneigung oder Böswilligkeit ausüben will und dass ich die Verfassung und die Gesetze einhalten werde. Gott möge mich führen und mir beistehen.“
Gemäß der Verfassung können Richter des High Court und des Supreme Court nur wegen erwiesenen Fehlverhaltens oder Unvermögens aus dem Amt entfernt werden, nachdem beide Häuser des irischen Parlaments (Oireachtas) diesbezügliche Entschließungen dazu angenommen haben. Das Gerichtsgesetz (Courts of Justice Act) von 1924 und das Gerichtsgesetz für den District Court (Courts of Justice (District Court) Act) von 1946 enthalten ähnliche Gesetzesbestimmungen für den Circuit Court bzw. den District Court.
Der Generalanwalt (Attorney General) ist nach Artikel 30 der Verfassung „der Ratgeber der Regierung in allen juristischen Fragen“. Er wird auf Vorschlag des irischen Premierministers (Taoiseach) vom irischen Präsidenten ernannt und ist verpflichtet, sein Amt niederzulegen, wenn der Taoiseach aus dem Amt scheidet. Der Generalanwalt ist in der Regel praktizierender Barrister und Rechtsberater (Senior Counsel). Es besteht keine Regelung, wonach der Generalanwalt seine private Kanzleitätigkeit ruhen lassen müsste, aber in den letzten Jahren wurde dies so gehandhabt.
Als juristischer Berater der Regierung überprüft der Generalanwalt alle Gesetzentwürfe, die die Regierung in beiden Häusern des Oireachtas einbringen will. Er berät die Regierung auch in internationalen Angelegenheiten, z. B. bei der Ratifizierung von internationalen Übereinkommen. Eine weitere Funktion des Generalanwalts besteht in der Vertretung der öffentlichen Anklage. Dies geschieht durch die Einleitung von oder den Einspruch gegen Gerichtsverfahren. Zwar wird er vom Taoiseach vorgeschlagen, doch ist er von der Regierung unabhängig. Der Generalanwalt ist immer der Hauptantragsgegner, wenn die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften bestritten wird.
Vor 1976 wurden alle schweren Straftaten im Namen des Generalanwalts verfolgt. Nach der Verfassung ist vorgesehen, dass diese Aufgabe auch von einer anderen Person wahrgenommen werden kann, wenn sie kraft Gesetzes dazu ermächtigt ist. So wurde auf der Grundlage des Artikels 2 des Strafverfolgungsgesetzes von 1974 (Prosecution of Offences Act 1974), das 1976 in Kraft trat, das Amt des Generalstaatsanwalts (Office of the Director of Public Prosecutions) geschaffen. Dem lag der Gedanke zugrunde, einen Beamten, der unabhängig von politischen Zusammenhängen handeln kann, mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu betrauen. Der Generalstaatsanwalt wird zwar von der Regierung ernannt, ist aber Staatsbeamter, sodass er – im Unterschied zum Generalanwalt – sein Amt nicht niederlegt, wenn die Regierung aus dem Amt scheidet. Dies gewährleistet Kontinuität in der Strafverfolgung. Im Strafverfolgungsgesetz von 1974 ist auch festgelegt, dass der Generalstaatsanwalt bei der Ausübung seiner Amtspflichten unabhängig ist. Zwar kann er von der Regierung aus seinem Amt abberufen werden, dies ist aber nur auf der Grundlage eines Berichts über seine Gesundheit oder Amtsführung möglich, den ein Gremium, dem der Chief Justice, ein Richter des High Court und der Generalanwalt angehören, erstellt hat.
Der Generalstaatsanwalt (Director of Public Prosecutions) trifft daher die Entscheidung, ob eine Person wegen einer schweren Straftat anzuklagen ist und welche Anklage erhoben werden soll. Gegen alle Straftaten wird im Namen des Generalstaatsanwalts ermittelt, aber die meisten weniger schweren Delikte können auch von der irischen Polizei (Gardaí) strafrechtlich verfolgt werden, ohne die betreffende Ermittlungsakte dem Generalstaatsanwalt zuzuleiten. In diesen Fällen ist der Generalstaatsanwalt jedoch befugt, die Gardaí anzuweisen, wie der Fall zu handhaben ist. Der Generalstaatsanwalt hat damit die Rolle des Generalanwalts bei der Strafverfolgung übernommen. Bei Fällen mit internationalem Bezug allerdings, z. B. in Auslieferungsangelegenheiten, wird der Generalanwalt tätig.
Der irische Gerichtsdienst (Courts Service) beschäftigt Geschäftsstellenbedienstete (Court Registrars und Court Clerks).
Die Court Clerks sind für die allgemeine Verwaltung des Gerichts zuständig, während Court Registrars den Richter beim ordnungsgemäßen Verlauf der Gerichtsverhandlung unterstützen und sicherstellen, dass die für einen reibungslosen Gerichtsbetrieb erforderlichen Verwaltungsaufgaben effizient bewältigt werden.
Der irische Gerichtsdienst ist eine eigenständige Behörde, die von der Regierung auf der Grundlage des Gesetzes über den Gerichtsdienst von 1998 (Courts Service Act 1998) errichtet wurde und im November 1999 ihren Dienst aufnahm. Der Gerichtsdienst ist gegenüber dem Minister für Justiz und Gleichstellung rechenschaftspflichtig und somit auch gegenüber der Regierung.
Der Gerichtsdienst hat fünf Aufgabenbereiche:
In Irland hat jede Grafschaft (County) einen Gerichtsvollzieher (Sheriff), der der öffentlichen Verwaltung angehört. Sein Aufgabe besteht unter anderem darin, durch Gerichtsurteil bestätigte Schulden durch Einziehung und Verwertung von Sachen abzulösen. Gerichtsvollzieher werden nach dem Gesetz über die Gerichtsbeamten (Court Officers Act 1945) bestellt. Nach Artikel 12 Absatz 5 dieses Gesetzes ist die Zulassung zu diesem Beruf auf Personen beschränkt, die fünf Jahre als Barrister oder Solicitor praktiziert haben, bzw. auf Personen, die mindestens fünf Jahre als leitender Geschäftsstellenbediensteter (Managing Clerk) oder stellvertretender leitender Beamter (Principal Assistant) eines Untersheriffs (Under-Sheriff) oder eines Gerichtsvollziehers (Sheriff) tätig waren. In Artikel 12 Absatz 6 Buchstabe g dieses Gesetzes ist festgelegt, dass die Beschäftigungsbedingungen von Zeit zu Zeit durch den Finanzminister in Absprache mit dem Justiz- und Gleichstellungsminister festgelegt werden.
Die Standesvertretung der beratenden Anwälte (Law Society of Ireland) beaufsichtigt die Ausbildung der Studenten, die Solicitor werden wollen. Außerdem übt sie die Disziplinargewalt über die qualifizierten Solicitors aus. Um als Solicitor zugelassen zu werden, muss das Abschlussexamen (FE-1-Prüfung) abgelegt werden, das zweimal im Jahr stattfindet, üblicherweise im Frühjahr und im Herbst. Die FE-1-Prüfung umfasst acht Prüfungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Verfassungsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Billigkeitsrecht, Unionsrecht, Liegenschaftsrecht und Deliktsrecht. Die Anwärter müssen anschließend einen geeigneten (praktizierenden) Solicitor finden, der als ausbildender Solicitor tätig ist, um den Kurs für die Berufspraxis I (Professional Practice Course I; PPC I) beginnen zu können. Der PPC I findet von September bis März statt und umfasst Folgendes: angewandtes Grundstücksrecht, Nachlass- und Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, einen Grundkurs, Klagen (Zivil- und Strafrecht), Kenntnisse der Rechtssprache in der irischen Sprache (Legal Practice Irish; LPI) und Fertigkeiten wie Zivil- und Rechtsberatung, Gesprächsführung und Beratung, juristische Recherche, juristische Präsentationsfähigkeiten, juristisches Schreiben und Abfassen von Schriftsätzen, Verhandlung und berufliche Entwicklung. Der Vertrag mit dem Anwärter tritt dann 14 Tage nach der Abschlussprüfung des PPC I in Kraft. Bevor die Teilnahme am PPC-II-Kurs möglich ist, muss eine Person vom Berufsausbildungsausschuss den Nachweis erhalten, den PPC I bestanden zu haben. Nach 11 Monaten der 24-monatigen Schulungszeit kehrt der Anwärter an die juristische Fakultät zurück, um den PPC-II-Kurs zu absolvieren. Die Themen, die in dem Kurs behandelt werden, sind Berufspraxis, Verhalten und Verwaltung (Pflichtfächer) und eine Reihe von Wahlfächern unter den drei Rubriken „Beruf, Praxis und Verfahren sowie Privatmandanten“. Er beginnt in der Regel im April jeden Jahres und dauert 11 Wochen, einschließlich der Prüfungen. Nach Abschluss des PPC II kehren die Teilnehmer in die Kanzlei des ausbildenden Solicitors zurück, um die noch ausstehende Zeit zu absolvieren – zehn Monate, wenn die vor dem PPC I geleistete Arbeit des Anwärters nicht angerechnet wird, oder sechs Monate, wenn eine Anrechnung erfolgt.
Ein Anwärter kann einen Antrag auf Eintragung in die Anwaltsliste stellen, wenn
Schließlich kann eine Erlaubnis zur Ausübung des Anwaltsberufs beantragt werden, sobald der Name der Person in die Anwaltsliste aufgenommen worden ist.
Jeder qualifizierte Solicitor unterliegt der Disziplinargewalt der Law Society. Nach den Gesetzen über Solicitors von 1954 bis 1994 (Solicitors Acts 1954 to 1994) ist die Disziplinarkommission der Law Society befugt, angebliches Fehlverhalten, z. B. die Veruntreuung von Geldern, zu überprüfen. Wird ein Fehlverhalten festgestellt, kann die Kommission selbst eine Sanktion gegen den Solicitor verhängen (dies kann auch die Anordnung umfassen, einen Betrag von höchstens 15 000 EUR an eine geschädigte Partei zu zahlen) oder die Kommission kann ihre Feststellungen und Empfehlungen an den Präsidenten des High Court verweisen, der letztlich über die Art der gegen den Solicitor zu verhängenden Sanktion entscheidet. Der Präsident kann einen Solicitor von der Berufsausübung suspendieren und eine Suspendierung auch wieder aufheben. Die Disziplinarkommission kann verlangen, dass Honorare an Mandanten zurückgezahlt werden, wenn der Solicitor ihrer Auffassung nach eine überhöhte Vergütung in Rechnung gestellt hat.
Nach der Rechtsverordnung 732 vom Dezember 2003 zur Umsetzung der Niederlassungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften für Rechtsanwälte (Statutory Instrument 732 of 2003, European Communities (Lawyers’ Establishment) Regulations 2003) können Rechtsanwälte aus einem anderen Mitgliedstaat, die die Tätigkeit eines Barrister oder Solicitor ausüben wollen, ihre Zulassung beim Bar Council oder bei der Law Society beantragen. Eine Ablehnung seitens des Bar Council oder der Law Society kann mit Rechtsmitteln vor dem High Court angefochten werden.
Die Gesellschaft der King’s Inns (Honorable Society of King’s Inns) bietet Postgraduierten eine juristische Ausbildung an, die zum Erwerb des akademischen Grades des Barrister-at-Law führt; er gilt als der Befähigungsnachweis für Anwälte, die ihre Mandanten vor Gericht vertreten möchten. Die Gesellschaft der King’s Inns arbeitet als freiwillige Vereinigung unter der Kontrolle der Richterbank der Gesellschaft der King’s Inns, die Mitglieder der Richterschaft und Senior-Barrister sind. Als Zugangsvoraussetzung zu diesem Postgraduiertenstudium müssen Graduierte des King’s Inns Diploma in Legal Studies oder examinierte Absolventen der Rechtswissenschaften eine Aufnahmeprüfung bestehen. Der Kurs für das Diplom in Rechtswissenschaften dauert zwei Jahre (bei Teilzeit-Belegung) und das Studium zum Barrister-at-Law wird in Vollzeitbelegung als einjähriger Kurs oder in modularer Form als zweijähriger Kurs angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss des Barrister-Kurses werden die Absolventen vom Obersten Richter des Landes (Chief Justice) zum Gerichtshof (Supreme Court) einbestellt („called to the Bar“). Nach dieser Zeremonie werden die Absolventen in die Anwaltsliste eingetragen.
Jedoch sind noch weitere Anforderungen zu erfüllen, bevor sie gegen Honorar tätig werden dürfen. Um praktizieren zu können, müssen Barristers auch Mitglieder der Rechtsbibliothek (Law Library) sein. Gegen eine Jahresgebühr bietet die Rechtsbibliothek einen Arbeitsplatz und Zugang zu Rechtstexten und Rechtsmaterialien. Bevor ein Barrister Mitglied der Rechtsbibliothek wird, muss er sich einen Meister (Master) suchen, also einen niedergelassenen Barrister mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung. Während er unter der Anleitung seines Meisters arbeitet, was in der Regel für ein Jahr der Fall ist, wird der Neu-Barrister als „Teufel“ (Devil) bezeichnet. Der Meister führt den „Teufel“ in die Berufspraxis eines Barristers ein und wird ihm für gewöhnlich auftragen, bei der Ausarbeitung von Plädoyers und Schriftsätzen und bei juristischen Recherchen zu helfen und in seinem Namen an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen.
Die Standesvertretung der Prozessanwälte von Irland (General Council of the Bar of Ireland), bei der es sich um ein nicht gesetzlich verankertes Organ handelt, überwacht das Gebaren der Barristers. Die Standesvertretung wird jährlich von den Mitgliedern neu gewählt und gibt Berufs- und Standesregeln heraus, die von Zeit zu Zeit von ihren Mitgliedern ergänzt werden. In diesem Verhaltenskodex wird festgelegt, was von einem Barrister erwartet wird.
Angebliche Verletzungen des Verhaltenskodexes werden vom Ausschuss für Berufspraktiken des Generalrates untersucht, dem auch Nichtmitglieder des Bar angehören. Der Ausschuss ist befugt, Geldbußen und Verwarnungen zu verhängen und ein Mitglied aus der Rechtsbibliothek zu suspendieren oder auszuschließen. Gegen seine Entscheidungen können Rechtsmittel beim Beschwerdegremium (Appeals Board) eingelegt werden, dem ein Richter des Circuit Court und auch ein Laienmitglied angehören.
Ein Barrister war traditionsgemäß gehalten, nur die Mandanten anzunehmen, die von einem Solicitor an ihn überwiesen wurden; der direkte Zugang zu einem Barrister war untersagt. Diese Praxis wurde von der Wettbewerbsbehörde (Fair Trade Commission) untersucht, die in ihrem Bericht aus dem Jahr 1990 feststellte, dass das generelle Verbot des Direktzugangs eine wettbewerbsbeschränkende Praxis darstellt und daher aus dem Verhaltenskodex gestrichen werden sollte. Die Wettbewerbsbehörde akzeptierte sehr wohl das Argument, dass in bestimmten Fällen eine fortgesetzte Beteiligung des Solicitors wünschenswert ist. Sie empfahl, dass es keine gesetzlichen oder anderweitigen Regelungen geben sollte, wonach die physische Anwesenheit eines Solicitors vor Gericht erforderlich ist, um dem Barrister Anweisungen geben zu können. Diese Empfehlungen wurden zwar nicht vollständig umgesetzt, aber im Verhaltenskodex wurde eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um einen direkten Zugang vonseiten bestimmter zugelassener Berufsvertretungen zu gestatten.
Barrister sind entweder Junior oder Senior Counsel. Für Mitglieder des Bar ist es Tradition, für eine Reihe von Jahren als Junior Counsel zu praktizieren und dann den Schritt zu Senior Counsel zu erwägen. Dies ist keine Frage einer automatischen Beförderung, und einige Junior Counsel entscheiden sich dafür, sich nie auf einen Senior Counsel zu bewerben. Im Allgemeinen erwägen die meisten Barrister, nach 15 Jahren Berufspraxis Senior Counsel zu werden. Diejenigen, die dies werden wollen, bewerben sich beim Generalanwalt, aber die tatsächliche Ernennung erfolgt durch die Regierung auf Empfehlung des Generalanwalts, der sich auch mit dem Chief Justice, dem Präsidenten des High Court und dem Vorsitzenden der Standesvertretung der Barristers ins Benehmen setzt.
Im Allgemeinen verfassen Junior Counsel Schriftsätze und bereiten sie vor und führen einige Gerichtsverfahren durch, in der Regel vor den unteren Gerichten, aber nicht ausschließlich. Zu den Aufgaben eines Senior Counsel gehört die Prüfung von Entwürfen von Schriftsätzen, die von Junior Counsel erstellt wurden, und die Durchführung der schwierigeren Rechtssachen vor dem Obersten Gerichtshof.
Rechtspfleger am Circuit Court (County registrars) sind ausgebildete Solicitors und werden von der Regierung in ihr Amt berufen. Sie erfüllen am Circuit Court quasirichterliche Aufgaben und sind für die Verwaltung der Geschäftsstellen des Circuit Court verantwortlich.
Außer in Dublin und Cork werden sie auch als Gerichtsvollzieher (County Sheriff) tätig.
Die öffentlich bestellten Notare werden vom Präsident des Obersten Gerichtshofs (Chief Justice) in öffentlicher Sitzung ernannt. Zu den wichtigsten Aufgaben öffentlich bestellter Notare zählen:
Bewerbungen sind im Rahmen eines Antrags einzureichen, aus dem Wohnsitz und Beruf des Antragstellers ersichtlich sind, ferner die Anzahl der öffentlich bestellten Notare im betreffenden Bezirk, die Bevölkerungszahlen in diesem Bezirk und die Umstände, aus denen sich die Notwendigkeit eines weiteren öffentlich bestellten Notars ergibt, und/oder wie die freie Stelle entstanden ist. Der Antrag ist durch eidesstattliche Erklärung des Antragstellers zu bestätigen, die sich auch auf eine Eignungsbescheinigung erstreckt, die in der Regel von sechs örtlich tätigen Solicitors und sechs Wirtschaftsführern der örtlichen Geschäftswelt unterzeichnet sein muss. Der Antrag ist durch Mitteilung über die Antragstellung (Notice of Motion) beim Chief Justice zu stellen, die durch die Geschäftsstelle des Supreme Court dem Registerführer der Fakultät für öffentlich bestellte Notare in Irland, dem Sekretär der Law Society (Standesvertretung der beratenden Anwälte) und allen öffentlich bestellten Notaren, die im County des Antragstellers und in den benachbarten Counties praktizieren, zugestellt wird.
Es ist allgemeine Praxis, nur Solicitors zu öffentlich bestellten Notaren zu berufen. Bewirbt sich eine Person, die selbst kein Solicitor ist, auf die Stelle eines öffentlich bestellten Notars, verlangt die Law Society, dass der Antragsteller eine Verpflichtungserklärung beim Chief Justice dazu abgibt, sich nicht in Angelegenheiten der Eigentumsübertragung oder bei juristischen Arbeiten zu betätigen, die normalerweise von einem Solicitor erledigt werden. Jeder Antragsteller, der zu einem öffentlich bestellten Notar berufen werden will, muss zuvor eine Prüfung bei der Fakultät für öffentlich bestellte Notare in Irland ablegen.
Anfragen zur aktuellen Besoldung des Generalanwalts, des Director of Public Prosecutions, der Gerichtsbediensteten und der Sheriffs können
Barristers sind als selbstständige Anwälte freiberuflich tätig und haben ein unterschiedlich hohes Einkommen.
Solicitors können entweder als selbstständige Anwälte (mit eigener Kanzlei) oder als angestellte Anwälte tätig sein. Ihr Einkommen variiert ebenfalls erheblich.
Öffentlich bestellte Notare verlangen für jedes notariell beglaubigte oder beurkundete Dokument eine Gebühr. Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung, aber die Notare berechnen ihre Gebühren in der Regel nach Zeit- und Reiseaufwand sowie dem Betrag, den eine Fachkraft für eine Dienstleistung in Rechnung stellen dürfte.
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Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Griechenland.
Als Justizbehörden gehören die Staatsanwaltschaften (eisangelíes) dem judikativen Bereich an und wirken an der Rechtspflege mit. Staatsanwälte (eisangeleís) genießen sachliche und persönliche Unabhängigkeit.
Bei allen Gerichten – mit Ausnahme der Gerichte für Ordnungswidrigkeiten – gibt es eine Staatsanwaltschaft, die als unabhängige Justizbehörde tätig ist. Sie ist insbesondere für die Vorbereitung von Strafverfahren zuständig. Zu den Hauptaufgaben der Staatsanwaltschaft gehören die Einleitung von Strafverfahren, die Aufsicht über das Ermittlungsverfahren und die Einlegung von Rechtsmitteln.
In Griechenland sind Staatsanwälte nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert.
Für die allgemeinen Beschäftigungsbedingungen der Staatsanwälte ist das Justizministerium zuständig.
Es gibt keine spezielle Website für Staatsanwälte. Informationen über ihre Beschäftigungsbedingungen liegen beim Justizministerium vor.
Staatsanwälte sind verantwortlich für
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unterstehen Staatsanwälte der Aufsicht der Richter des Obersten Gerichtshofs und der Oberstaatsanwälte.
Die Rechtsprechung obliegt Gerichten, die sich aus ordentlichen Richtern (taktikoí dikastés) zusammensetzen, die sachlich und persönlich unabhängig sind.
Bei der Ausübung ihres Amtes sind Richter (dikastés) nur der Verfassung und den Gesetzen unterworfen und sind nicht an die Einhaltung von Bestimmungen gebunden, die gegen die Verfassung verstoßen.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unterstehen ordentliche Richter der Aufsicht der ihnen übergeordneten Richter und der stellvertretenden Staatsanwälte (antieisangeleís) am Obersten Gerichtshof (Áreios Págos).
Für die Beschäftigungsbedingungen der Richter ist das Justizministerium zuständig.
Es gibt keine spezielle Website für Richter. Informationen über ihre Beschäftigungsbedingungen liegen beim Justizministerium vor.
In Griechenland sind Rechtsanwälte (dikigóroi) unbesoldete Beamte, die sich nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren müssen.
Für die Beschäftigungsbedingungen der Rechtsanwälte ist das Justizministerium zuständig.
Es gibt in Griechenland 63 Anwaltskammern (dikigorikoí sýllogoi) – eine am Sitz jedes Gerichts erster Instanz (protodikeío).
Der Justizminister ist für die Aufsicht über alle Anwaltskammern in Griechenland zuständig.
Rechtsdatenbanken
Informationen sind auf der Website der Versammlung der Anwaltskammern zu finden. Der Zugang ist allerdings auf die Mitglieder jeder Kammer beschränkt.
In Griechenland sind Rechtsanwälte auch als Rechtsberater (nomikoí sýmvouloi) tätig.
Rechtsdatenbanken
Informationen sind auf der Website der Versammlung der Anwaltskammern zu finden. Der Zugang ist allerdings auf die Mitglieder jeder Kammer beschränkt.
Notare (symvolaiográfoi) sind unbesoldete Beamte, deren Hauptaufgabe darin besteht, Dokumente aufzusetzen und zu verwahren, die Rechtshandlungen und Erklärungen betroffener Parteien darstellen oder als Nachweis dafür dienen, wenn solche Dokumente gesetzlich erforderlich sind oder die Parteien solche Dokumente in amtlicher Form wünschen.
In Griechenland sind Notare nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert.
Am Sitz jedes Bezirksgerichts für Zivilsachen (eirinodikeío) gibt es mindestens eine Notarstelle, die durch eine Präsidialverordnung eingerichtet wurde.
Für die Beschäftigungsbedingungen der Notare ist das Justizministerium zuständig.
Es gibt in Griechenland neun Notarkammern (symvolaiografikoí sýllogoi), die an den Sitzen der Berufungsgerichte (efeteía) tätig sind.
Das Justizministerium führt die Aufsicht über die Notarkammern.
Informationen zu Notaren sind auf der Website der Notarkammer der Berufungsgerichte von Athen, Piräus, Ägäis und Dodekanes sowie auf der Website des Europäischen Notarverzeichnisses des Rats der Notariate der Europäischen Union (CNUE) zu finden.
Gerichtsvollzieher (dikastikoí epimelités) sind unbesoldete Beamte.
Gerichtsvollzieher sind verantwortlich für
Für die Beschäftigungsbedingungen der Gerichtsvollzieher ist das Justizministerium zuständig.
Es gibt in Griechenland acht Gerichtsvollzieherkammern (sýllogoi dikastikón epimelitón)
Für die Beschäftigungsbedingungen der Angestellten in griechischen Gerichten ist das Justizministerium zuständig.
Geschäftsstellenbeamte (376 Kb)
Versammlung der griechischen Anwaltskammern
Notarkammer der Berufungsgerichte von Athen, Piräus, Ägäis und Dodekanes
Notarkammer des Berufungsgerichts von Thessaloniki
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In Spanien versteht man unter einem Rechtsberuf einen Beruf, für den eine spezielle juristische Ausbildung erforderlich ist, da bei seiner Ausübung Recht angewandt wird.
In Spanien versteht man unter einem Rechtsberuf einen Beruf, für den eine spezielle juristische Ausbildung erforderlich ist, da bei seiner Ausübung Recht angewendet wird.
Die wichtigsten Rechtsberufe in Spanien sind: Staatsanwalt (fiscal), Einzelrichter (juez) und Kollegialrichter (magistrado), Rechtsanwalt (abogado), Notar (notario), Urkundsbeamter der Geschäftsstelle (letrado de la administración de justicia), Registerführer im Grundbuchamt und beim Handelsregister und Prozessbevollmächtigter (procurador).
Das vom Volk ausgehende Recht wird im Namen des Königs durch Einzel- und Kollegialrichter gesprochen, die die richterliche Gewalt innehaben. Sie sind die einzigen, die Recht sprechen können, d. h., nur sie können Entscheidungen verhängen und diese auch vollstrecken lassen.
Richter sind unabhängig von den übrigen Gewalten im Staat und nur an die Verfassung und das Gesetz gebunden.
Der Zugang zu einer richterlichen Laufbahn gründet auf den Grundsätzen von Verdienst und Befähigung. Das Auswahlverfahren ist objektiv und transparent und garantiert allen, die die Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Fähigkeiten sowie die berufliche Eignung zur Ausübung des Richterberufs verfügen, Chancengleichheit.
Das Gerichtsverfassungsgesetz teilt den Richterberuf in drei Laufbahngruppen ein:
Die zahlenmäßig stärkste Kategorie ist die der Einzelrichter. Das Gerichtsverfassungsgesetz schreibt für die Zulassung zum Beruf des Richters die Teilnahme an einer Auswahlprüfung für graduierte Juristen und an einem Lehrgang an der Richterakademie (Escuela Judicial) vor.
Eine geringere Anzahl übt den Richterberuf als Kollegialrichter und Richter am Obersten Gerichtshof aus.
Die Bestellung zum Richter am Obersten Gerichtshof Spaniens erfolgt durch den Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) unter Richtern, die mindestens fünfzehn Jahre im Staatsdienst gearbeitet haben und davon zehn an einem Kollegialgericht. Ein Fünftel der Kollegialrichter am Obersten Gerichtshof wird unter Rechtsanwälten mit mindestens fünfzehn Jahren Berufserfahrung und anerkannter fachlicher Kompetenz ausgewählt.
Die Richter und Gerichte befassen sich ausschließlich mit Rechtssachen, in denen sie nach dem Gerichtsverfassungsgesetz oder nach anderen Gesetzen zuständig sind.
Um sich mit den verschiedenen Gerichtszweigen vertraut zu machen, konsultieren Sie bitte den Abschnitt „Gerichtsorganisation in Spanien“.
Einzel- und Kollegialrichter üben ihre richterliche Gewalt unabhängig von den übrigen Organen der Judikative und den staatlichen Organen der Justiz aus.
Einzel- und Kollegialrichter können in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form straf- und zivilrechtlich haftbar gemacht werden und unterliegen gemäß den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes disziplinarischen Maßnahmen.
Für weitere Informationen siehe: Allgemeiner Rat der rechtsprechenden Gewalt.
Die Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) ist ein verfassungsmäßig wichtiges Organ mit eigener Rechtspersönlichkeit, das im Rahmen der rechtsprechenden Gewalt funktionell eigenständig ist. Sie übt ihre Funktionen durch eigene Organe gemäß den Prinzipien der Handlungseinheit und Weisungsgebundenheit und in jedem Fall unter Achtung der Grundsätze der Legalität und Unparteilichkeit aus.
Der Generalstaatsanwalt (Fiscal General del Estado) ist der oberste Vertreter der Staatsanwaltschaft für das gesamte Staatsgebiet Spaniens. Ihm obliegt es, die für die Dienstausübung der Staatsanwaltschaft erforderlichen Weisungen zu erteilen sowie allgemein die Leitung und Kontrolle der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen.
Staatsanwälte sind Beamte, die im Rahmen einer Auswahlprüfung ausgewählt werden, für die ein Hochschulabschluss oder ein Doktortitel in Rechtswissenschaften Voraussetzung ist. Organisatorisch unterstehen sie der Generalstaatsanwaltschaft und den jeweiligen Staatsanwaltschaften der autonomen Gemeinschaften.
Artikel 124 der spanischen Verfassung von 1978 besagt, dass die Staatsanwaltschaft „unbeschadet der anderen Organen übertragenen Funktionen die Aufgabe hat, von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Personen die Tätigkeit der Justiz zu unterstützen, um Rechtsstaatlichkeit, Bürgerrechte und das öffentliche Interesse nach Maßgabe des Gesetzes zu wahren, sowie über die Unabhängigkeit der Gerichte zu wachen und sich vor diesen für das soziale Wohl der Betroffenen einzusetzen“.
Die Staatsanwaltschaft hat unter anderem folgende Aufgaben:
Für weitere Informationen siehe: Staatsanwaltschaft.
Die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sind ein leitendes Organ der Justizverwaltung. Als dem Justizministerium unterstellte Beamte üben sie ihr Amt eigenständig aus.
Urkundsbeamte der Geschäftsstelle müssen einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften haben und nach bestandener Auswahlprüfung einen Kurs an der juristischen Fortbildungsakademie (Centro de Estudios Jurídicos) absolvieren.
Urkundsbeamte unterstehen dem Justizministerium und dem Leiter der Geschäftsstelle (Secretarios de Gobierno) des jeweiligen Obergerichts. Sie unterliegen praktisch denselben Unvereinbarkeitsregeln und Verboten wie Richter.
Zu den Aufgaben der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gehört die Ausführung bzw. Überwachung der Ausführung aller in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden richterlichen bzw. gerichtlichen Entscheidungen und Beschlüsse. Sie handeln stets im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit und Unparteilichkeit, sind bei gerichtlichen Beurkundungen eigenständig und unabhängig und unterliegen bei der Ausübung aller anderen Funktionen dem Grundsatz der Handlungseinheit und Weisungsgebundenheit.
Urkundsbeamte der Geschäftsstelle sind für die Zusammenstellung von Unterlagen und das Führen von Akten zuständig. Sie nehmen gerichtliche Entscheidungen zu den Akten, sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf von Gerichtsverfahren und sind für die gerichtliche Personalplanung zuständig. Sie sind auch für die Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Verwaltungen zuständig und erstellen Gerichtsstatistiken.
Für weitere Informationen zu den Gerichtsbediensteten Spaniens siehe:
Der Beruf des Rechtsanwalts gehört zu den freien Berufen. Anwälte sind unabhängig und stehen im Dienste der Gesellschaft. Sie sind keine Beamten und üben ihren Beruf in freiem und lauterem Wettbewerb aus (Artikel 1 der spanischen Anwaltsordnung (Estatuto General de la Abogacía Española)).
Zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts gehören die Anleitung und Verteidigung der Parteien in allen Arten von Gerichtsverfahren sowie die Beratung und Vertretung ihrer Mandanten, sofern das Gesetz hierfür nicht eine andere Berufsgruppe vorsieht.
Wer als Rechtsanwalt arbeiten möchte, muss:
Die Vergütung der von Rechtsanwälten geleisteten Dienste erfolgt entweder durch ein festgelegtes Honorar, einen Stundensatz oder Abschlagszahlungen . Mandant und Anwalt können die Höhe des Honorars frei vereinbaren, solange die berufsständischen Grundsätze eingehalten werden und kein unlauterer Wettbewerb vorliegt.
Für weitere Informationen siehe: Allgemeiner Rat der spanischen Anwaltschaft.
Rechtsdatenbanken
Ja, der Zugang ist kostenlos.
Siehe den Abschnitt „Rechtsanwalt“.
Der Notar hat zwei untrennbar miteinander verbundene Aufgaben: Er ist öffentlicher Bediensteter und Rechtsexperte, dessen wichtigste öffentliche Funktion die Beglaubigung von rechtlichen Urkunden und sonstigen außergerichtlichen Schriftstücken ist. Er erstellt diese Schriftstücke gemäß den Wünschen der Parteien und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die er überprüft, auslegt und über deren Wirkungen er die Parteien informiert.
Da er öffentlicher Bediensteter ist, haben die von ihm beurkundeten oder beglaubigten Dokumente (notarielle Beurkundungen – escrituras publicas; Policen – pólizas mercantiles oder beglaubigte Kopien – testimonios) je nach Art des Dokuments besondere gerichtliche oder außergerichtliche Wirkungen.
In Spanien sind alle Aspekte des Amtes eines Notars strikt reguliert (Bestellung durch das Justizministerium, Zulassung durch Auswahlprüfungen; begrenzte Anzahl an Stellen; Vergütung nach einer vom Staat festgesetzten Gebührenordnung; Ruhestand; Disziplinarmaßnahmen). Beförderungen erfolgen nach dem Dienstalter oder durch Auswahlverfahren des Justizministeriums.
Für die Teilnahme an den Auswahlverfahren für Notare ist ein Hochschulabschluss oder Postgraduiertenabschluss in Rechtswissenschaften erforderlich.
Notare sind in den Notarkammern (Colegios Notariales) der einzelnen autonomen Gemeinschaften zusammengeschlossen. Darüber steht der Allgemeine Rat der Notarschaft (Consejo General del Notariado), dem der Staat bestimmte Aufsichtsbefugnisse übertragen hat.
Notare unterstehen über die Generaldirektion für das Register- und Notariatswesen (Dirección General de los Registros y del Notariado), die die von Notaren erbrachten Leistungen überprüft und überwacht, direkt dem Justizministerium.
Für weitere Informationen siehe: Allgemeiner Rat der Notarschaft Spaniens (www.notariado.org).
Das Grundbuchamt, das Handelsregister und das Verzeichnis beweglicher Vermögensgegenstände dienen der öffentlichen Aufzeichnung bestimmter Rechtsansprüche, Urkunden oder Rechtsgeschäfte, die ihrem Inhaber ein absolutes Recht verleihen, so dass Dritte von deren Legitimität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit ausgehen können. Dies bedeutet, dass keine weiteren Garantien benötigt werden (Eigentumstitel, Garantien usw.), um sich als Inhaber solcher Rechte auszuweisen. Die Register sind folglich ein sichereres und kostenwirksameres System, da nur noch eine einmalige Gebühr zu entrichten ist und die Wirkung sofort eintritt und dauerhaft ist.
Die Registerführer sind öffentliche Bedienstete, die für das Führen der Grundbücher, Handelsregister und Vermögensregister in Spanien zuständig sind. Sie sind sowohl öffentliche Bedienstete als auch Angehörige der Rechtsberufe: sie handeln eigenverantwortlich und führen bestimmte öffentliche Aufgaben durch, die ihnen per Gesetz übertragen wurden, insbesondere durch die Hypotheken-, Handels- und Verwaltungsgesetze. Die Eigenschaft als öffentliche Bedienstete verleiht ihnen das Hypothekengesetz (Ley Hipotecaria), und als solche genießen sie die ihnen laut Verwaltungsgesetzgebung zustehenden Rechte.
Für Zulassung, geografische Verteilung und Anzahl der Stellen, die Vergütung, disziplinarische Maßnahmen und Ruhestandsregelungen ist der Staat zuständig. Registerführer müssen einen Hochschulabschluss oder Postgraduiertenabschluss in Rechtswissenschaften haben und an vom Staat organisierten Auswahlverfahren teilnehmen.
Die Vergütung erfolgt in Form von Gebühren, die vom Staat festgesetzt werden.
Die Registerführer im Grundbuchamt, beim Handelsregister und beim Verzeichnis der beweglichen Vermögensgegenstände sind Mitglieder der Nationalen Kammer der Registerführer Spaniens (Colegio Nacional de Registradores de España), der der Staat bestimmte Überwachungsbefugnisse übertragen hat.
Sie unterstehen über die Generaldirektion für das Register- und Notariatswesen (Dirección General de los Registros y del Notariado), die eine Überprüfungs- und Überwachungsfunktion über die Register ausübt, direkt dem Justizministerium
Aufgabe der Registerführer ist es, die Dokumente zu beurteilen, die in die von ihnen betreuten Register eingetragen werden sollen, und die Öffentlichkeit in Registerfragen zu beraten. Außerdem sorgen sie für den Zugang der Öffentlichkeit zu den eingetragenen Daten und kontrollieren gegebenenfalls, ob bei den Personen, die einen Antrag auf Zugang stellen, ein berechtigtes Interesse besteht. Sie schützen sensible Daten auf angemessene Weise.
Für weitere Informationen siehe: Nationale Kammer der Registerführer Spaniens.
Der Prozessbevollmächtigte (procurador) vertritt kraft der ihm hierfür verliehenen Befugnisse die Rechte und Interessen der Parteien vor den ordentlichen Gerichten, stellt die Beweiskraft der Mitteilungen zwischen Gericht und Partei sicher und führt weitere, gesetzlich vorgeschriebene Pflichten aus.
Den Beruf des Prozessbevollmächtigten ausüben darf nur, wer über eine Qualifikation als Prozessbevollmächtigter oder Gerichtsbevollmächtigter verfügt (im letztgenannten Fall siehe hierzu Gesetz Nr. 30/2006 vom 30. Oktober 2006 über die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwaltes oder Gerichtsbevollmächtigten), bei der Kammer der Prozessbevollmächtigten (Colegio de Procuradores) eingetragen ist, eine Bürgschaft hinterlegt und einen Eid ableistet oder eine eidesstattliche Versicherung abgibt.
Die Prozessbevollmächtigten unterstehen der Kammer der Prozessbevollmächtigten, deren Vorstand die angemessene Berufsausübung durch seine Mitglieder überwacht.
Die Vergütung erfolgt in Form von Gebühren, die vorab vom Justizministerium festgesetzt werden.
Für weitere Informationen siehe: Allgemeiner Rat der Prozessbevollmächtigten Spaniens.
Der Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater (graduado social) ist ein Fachmann, der an arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verfahren teilnehmen kann, die vor Gericht verhandelt werden.
Ein Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater kann an allen Verfahren vor Gerichten unterer und oberer Instanz teilnehmen und Rechtsmittel einlegen. Bei der Einlegung eines Rechtsmittels vor dem Obersten Gerichtshof ist allerdings die Anwesenheit eines Rechtsanwalts erforderlich.
In Spanien gibt es über 25 000 Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen beraten.
ALLGEMEINER RAT DER RECHTSPRECHENDEN GEWALT SPANIENS
NATIONALE KAMMER DER REGISTERFÜHRER SPANIENS
ALLGEMEINER RAT DER SPANISCHEN ANWALTSCHAFT
ALLGEMEINER RAT DER PROZESSBEVOLLMÄCHTIGTEN SPANIENS
ALLGEMEINER RAT DER NOTARSCHAFT SPANIENS
NATIONALE KAMMER DER REGISTERFÜHRER SPANIENS
ALLGEMEINER RAT DER BERUFSVEREINIGUNGEN DER RECHTSBERATER IN SPANIEN
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Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Rechtsberufe.
In Frankreich werden Richter und Staatsanwälte in der Gruppe der „magistrats“ zusammengefasst. Richter im eigentlichen Sinne befinden über Rechtssachen, mit denen sie befasst werden, und werden als „magistrats du siège“ bezeichnet. Die Staatsanwälte sind für die Staatsanwaltschaft (ministère public oder parquet) tätig und werden als „magistrats du parquet“ bezeichnet.
Richter entscheiden über die bei ihnen anhängigen Streitsachen; die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, im Interesse der Allgemeinheit zu handeln und für die Einhaltung geltenden Rechts zu sorgen. Die Rechtsstellung von Richtern und Staatsanwälten ist in der Verordnung (ordonnance) Nr. 58-1270 vom 22. Dezember 1958 als Organgesetz (loi organique) für das Statut von Richtern und Staatsanwälten geregelt. Gemäß Artikel 1 dieser Verordnung ist es ihnen während ihrer beruflichen Laufbahn möglich, zwischen dem Richteramt und den Aufgaben des Staatsanwalts zu wechseln. Dies ist der Grundsatz der Einheit der Justizorgane, den der Verfassungsrat insbesondere in seiner Entscheidung vom 11. August 1993 erneut bekräftigt hat. Richter und Staatsanwälte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die gemäß Artikel 66 der Verfassung über die bürgerlichen Freiheiten des Einzelnen wacht. Es gibt dennoch eine Reihe von Unterschieden in ihrer Stellung: Richter unterstehen nicht der Dienstaufsicht einer übergeordneten Behörde und genießen eine Dienstsicherheit. Sie können ohne ihre Zustimmung nicht versetzt werden. Auch die Art und Weise, wie beide ernannt werden, unterscheidet sich: Die Ernennung der Richter erfolgt mit Zustimmung des Obersten Justizrats (Conseil supérieur de la magistrature) oder auf dessen Vorschlag, wenn es sich um die Richter am Kassationsgerichtshof, die Präsidenten der Berufungsgerichte und die Präsidenten der Gerichte handelt. Der Oberste Justizrat verfügt letztlich über Disziplinarbefugnisse gegenüber allen Richtern, die über Rechtssachen befinden. Die Staatsanwälte hingegen werden nach Anhörung des Obersten Justizrats ernannt, wobei der Justizminister für die Ernennung und die Ausübung der Disziplinargewalt zuständig ist.
Die meisten Richter und Staatsanwälte werden über Auswahlverfahren (concours) eingestellt. Zum ersten Auswahlverfahren, das allen Studierenden offen steht, werden nur Kandidaten zugelassen, die ein mindestens vierjähriges Studium absolviert haben und einen entsprechenden Master-Abschluss vorweisen können. Wer das Auswahlverfahren besteht, wird zum Richter oder Staatsanwalt auf Probe (auditeurs de justice) ernannt und durchläuft dann eine einheitliche Ausbildung an der Staatlichen Richterschule (École nationale de la magistrature – ENM). Auch der direkte Einstieg ist möglich. Mit Abschluss ihres Studiums an der ENM erhalten die Richter und Staatsanwälte auf Probe ihre Ernennung (per Dekret (décret)) an ein Gericht oder in eine Staatsanwaltschaft, dem bzw. der sie dann unterstellt sind.
Neben ihren Aufgaben in der Rechtspflege nehmen die Gerichtspräsidenten und Leiter der Staatsanwaltschaft (je nach Gericht der Präsident und der Staatsanwalt oder der Präsident und der Generalstaatsanwalt) an den erst- und zweitinstanzlichen Gerichten auch Verwaltungsaufgaben wahr (z. B. Festsetzen der Verhandlungstermine).
Am 1. Januar 2018 waren 8412 Richter und Staatsanwälte im Amt, davon 7881 an den Gerichten oder in der Staatsanwaltschaft.
Die Regelungen für den Obersten Justizrat (Conseil supérieur de la magistrature – CSM) sind in Artikel 65 der Verfassung verankert. Mit dem Verfassungsgesetz vom 23. Juli 2008 wurden seine Zusammensetzung und seine Aufgaben (bei der Ernennung) neu geregelt; dazu gehört auch die Möglichkeit für einen Rechtsuchenden, den CSM anzurufen. Seither gehört auch der Präsident der Republik nicht mehr dem CSM an.
Das für Richter zuständige Gremium des CSM untersteht dem Präsidenten des Kassationsgerichtshofs. Ihm gehören zudem fünf Richter, ein Staatsanwalt, ein vom Staatsrat (Conseil d’État) bestimmtes Staatsratsmitglied, ein Rechtsanwalt (avocat) und sechs qualifizierte Persönlichkeiten an, die nicht im Parlament sitzen noch aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommen dürfen. Vom Präsidenten der Republik, dem Präsidenten der Nationalversammlung (Assemblée nationale) und dem Senatspräsidenten werden jeweils zwei qualifizierte Persönlichkeiten benannt.
Das für Staatsanwälte zuständige Gremium des CSM steht unter der Leitung des Generalstaatsanwalts (procureur général) am Kassationsgerichtshof. Ihm gehören zudem fünf Staatsanwälte, ein Richter sowie das Staatsratsmitglied, der Rechtsanwalt und die oben genannten sechs qualifizierten Persönlichkeiten an.
Das für die Richter zuständige Gremium schlägt die Richter am Kassationsgerichtshof, die Präsidenten der Berufungsgerichte (cours d’appel) und die Präsidenten der Regionalgerichte (tribunaux de grande instance) vor. Die übrigen Richter werden mit dessen Einwilligung ernannt.
Dieses Gremium entscheidet als Disziplinarorgan über Verfehlungen von Richtern. In dieser Zusammensetzung umfasst es dann auch den Richter aus dem für Staatsanwälte zuständigen Gremium.
Das für Staatsanwälte zuständige Gremium des CSM nimmt zu den Ernennungen der Staatsanwälte Stellung. In dieser Zusammensetzung nimmt der Oberste Justizrat auch Stellung zu den gegen einzelne Staatsanwälte verhängten Disziplinarmaßnahmen. Neben den in Artikel 65 Absatz 3 bezeichneten Mitgliedern umfasst er dann auch den Staatsanwalt aus dem für Richter zuständigen Gremium.
Die Staatsanwaltschaft ist durch Staatsanwälte vertreten, die die Aufgabe haben, als Vertreter der Anklage im Interesse der Allgemeinheit zu handeln und für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen.
Von der Generalstaatsanwaltschaft (parquet général) am Kassationsgerichtshof, die eine Sonderstellung einnimmt, einmal abgesehen, ist die Staatsanwaltschaft in Frankreich streng hierarchisch in Pyramidenform aufgebaut und untersteht der Dienstaufsicht des Justizministers. In Artikel 30 der Strafprozessordnung ist verankert, dass der Justizminister die Vorgaben für die Strafverfolgungspolitik der Regierung festlegt. Er trägt dafür Sorge, dass diese Vorgaben auf französischem Staatsgebiet einheitlich angewendet werden, und ist hierzu gegenüber den Mitgliedern der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt.
An jedem Regionalgericht (tribunal de grande instance) gibt es eine Staatsanwaltschaft, der mehrere Staatsanwälte angehören, die den Weisungen des Leiters der Staatsanwaltschaft (procureur de la République) unterstehen. Dieser ist für die Verwaltung zuständig und verteilt die Aufgaben an die einzelnen Staatsanwälte entsprechend ihrem Dienstrang (procureurs adjoints, vice-procureurs und substituts). Der Leiter der Staatsanwaltschaft wiederum steht unter der Dienstaufsicht des Generalstaatsanwalts (procureur général) und ist ihm gegenüber weisungsgebunden.
Trotz dieses streng hierarchischen Aufbaus ist die Staatsanwaltschaft in ihrer Funktion unteilbar: Ein rangniedriger Staatsanwalt benötigt nicht erst die Erlaubnis seines Vorgesetzten, um tätig werden zu können, und jede seiner Handlungen ist für die Staatsanwaltschaft als Ganzes bindend.
Die Staatsanwaltschaft ist hauptsächlich für strafrechtliche Aufgaben zuständig. Sie leitet die Ermittlungen und ergreift selbst alle für die Verfolgung von Straftaten erforderlichen Schritte oder sorgt dafür, dass entsprechende Schritte unternommen werden. So entscheidet sie nach dem Opportunitätsprinzip, wie in einer Strafsache weiter zu verfahren ist (z. B. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (ouverture d’une information judiciaire), Überweisung an ein erkennendes Gericht (renvoi devant une juridiction de jugement) oder Einstellung des Verfahrens (classement sans suite)). Sie ist verpflichtet, an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen, und tritt dort durch freie mündliche Ausführungen (zum Tatbestand, zur Person des Beschuldigten und zum Strafmaß) auf, wie sie dies im Sinne einer funktionierenden Rechtspflege für angemessen hält. Ihr obliegt außerdem die Strafvollstreckung.
Sie ist ferner zuständig für den Schutz schutzbedürftiger Minderjähriger und für bestimmte Aufgaben im Zivilrecht, etwa im Zusammenhang mit dem Personenstand (z. B. Familienstandsänderungen oder Eintragung in Geburts- oder Sterberegistern), in der Verwaltung (z. B. Getränkeausschank, Zeitschriften, Haustürgeschäfte usw.) und in Handel und Gewerbe (z. B. Insolvenzverfahren).
Welche Rolle und Aufgaben Richter (magistrats du siège) übernehmen, wird im Abschnitt über die ordentlichen Gerichte ausführlich erläutert.
Mit dem Ziel, die Rechtspflege bürgernäher zu gestalten, kann ein Vertreter der Zivilgesellschaft als vorübergehend ernannter Laienrichter (magistrat exerçant à titre temporaire – MTT) berufen werden, um die Justiz gemäß den Artikeln 41-10 ff. der Verordnung (ordonnance) Nr. 58-1270 vom 22. Dezember 1958 als Organgesetz (loi organique) für das Statut von Richtern und Staatsanwälten in seiner geänderten Fassung vorübergehend zu unterstützen.
Eine Besonderheit dieser Rolle besteht darin, dass vorübergehend ernannte Laienrichter für eine bestimmte Zeit die Aufgaben eines Richters an einem Bezirksgericht, eines Richters an einem Polizeigericht und/oder eines Beisitzers in Rechtssachen, die von einem Spruchkörper bestehend aus drei Richtern an den Regionalgerichten verhandelt werden, wahrnehmen können, gleichzeitig aber auch eine berufliche Tätigkeit ausüben können, die mit ihren richterlichen Aufgaben kompatibel ist.
Der jüngste Anstieg der Zahl der vorübergehend ernannten Laienrichter ergibt sich unmittelbar aus der Abschaffung des ursprünglich durch ein Gesetz vom 9. September 2002 eingeführten Amts des Proximitätsrichters (juge de proximité) gemäß Artikel 15 des Gesetzes Nr. 2016-1547 vom 18. November 2016 zur Modernisierung und Anpassung des Justizsystems an das 21. Jahrhundert und dem Dekret Nr. 2017-683 vom 28. April 2017 .
Mit dem am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Organgesetz (loi organique) Nr. 2016-1090 vom 8. August 2016 wurden die Aufgaben des Richters der ersten Instanz vor Ort und des vorübergehend ernannten Laienrichters zusammengeführt.
Vorübergehend ernannte Laienrichter werden regelmäßig auf der Grundlage von Bewerbungsunterlagen (und nicht nach einem Auswahlverfahren) in ihr Amt berufen.
Bedingungen für den Zugang zum Amt des vorübergehend ernannten Laienrichters
Laienrichter müssen die französische Staatsbürgerschaft besitzen, zwischen 35 und 75 Jahre alt sein, voll geschäftsfähig sein, einen guten Leumund vorweisen, die Voraussetzungen für den öffentlichen Dienst erfüllen und körperlich in der Lage sein, die geforderten Aufgaben zu erfüllen, wobei eventuelle Behinderungen zu berücksichtigen sind.
Die Kandidaten erfüllen zudem eine der folgenden Bedingungen:
Status von vorübergehend ernannten Laienrichtern
Das für Richter zuständige Gremium des CSM nimmt zu den vom Justizminister vorgeschlagenen Kandidaten Stellung.
Für vorübergehend ernannte Laienrichter, die per Dekret (décret) des Präsidenten der Republik ernannt werden, gelten die Vorschriften für Berufsrichter.
Sie werden für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt, die einmal verlängert werden kann, sie können ihr Amt jedoch nicht über das 75. Lebensjahr hinaus ausüben.
Sie können neben ihrer Tätigkeit bei Gericht eine berufliche Tätigkeit ausüben, sofern diese in den Bewerbungsunterlagen nicht in der Liste der Tätigkeiten, die mit dem Amt unvereinbar sind, aufgeführt ist.
Pflichten von vorübergehend ernannten Laienrichtern
Vorübergehend ernannte Laienrichter nehmen die folgenden Aufgaben wahr:
Schulung von vorübergehend ernannten Laienrichtern
Vorübergehend ernannte Laienrichter absolvieren eine zehntägige theoretische Schulung an der Staatlichen Richterschule (ENM).
Auf Beschluss des Obersten Justizrats absolvieren sie entweder eine Probezeit bei Gericht mit einer Dauer von 40 bis 80 Tagen, die in einem Zeitraum von sechs Monaten zu erbringen ist, oder ein Referendariat bei Gericht mit einer Dauer von 40 Tagen, das in Ausnahmefällen je nach Berufserfahrung des Kandidaten verkürzt werden kann.
Vergütung von vorübergehend ernannten Laienrichtern
Vorübergehend ernannte Laienrichter werden für ihre Arbeit nach geleisteter Dienstzeit vergütet.
Der Einheitssatz für eine Dienstzeit beträgt 106,28 EUR brutto (gemäß dem Index für die Bezüge im öffentlichen Dienst vom 1. Februar 2017), wobei jedoch 300 Dienstzeiten pro Jahr nicht überschritten werden dürfen.
Vorübergehend ernannte Laienrichter erhalten keine Reisekostenvergütung für die Fahrt von ihrem Wohnsitz zu dem Gericht, dem sie zugewiesen sind.
Die 1806 geschaffenen Arbeitsschiedsgerichte sind Gerichte erster Instanz, die auf die Beilegung individueller Streitsachen zwischen Arbeitnehmern oder Auszubildenden und Arbeitgebern im Zusammenhang mit ihren Verträgen spezialisiert sind. Die Richter (Mitglieder) der Arbeitsschiedsgerichte werden aus Vertretern der Wirtschaft und des Handels ausgewählt.
Das System der Arbeitsschiedsgerichte beruht auf dem Gedanken, dass Arbeitsbeziehungen, die von Natur aus spezifisch und komplex sind, einer Prüfung durch einen Richter bedürfen, der Erfahrung mit solchen Beziehungen hat, sei es entweder als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber.
Die Arbeitsschiedsgerichte setzen sich daher zwangsläufig aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern (gemeinsame Gremien) zusammen. Die Mitglieder des Gerichts sind in zwei Kollegien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und fünf Fachabteilungen (Wirtschaft, Handel, Landwirtschaft, sonstige Tätigkeiten und Verwaltung) unterteilt.
Die 14 512 Mitglieder nehmen ihre Aufgaben an 210 Arbeitsschiedsgerichten im zum europäischen Kontinent gehörenden Teil Frankreichs und in den Überseegebieten wahr und bearbeiten rund 142 500 Fälle pro Jahr.
Sie sind in erster Linie dafür zuständig, zwischen den Parteien zu vermitteln und, sollte dies nicht möglich sein, über die Streitigkeit zwischen ihnen zu entscheiden.
Ernennungsverfahren
Seit 1979 werden die Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen von ihren Amtskollegen gewählt. Angesichts der sinkenden Wahlbeteiligung und der damit einhergehenden schwindenden Legitimität des Systems der Arbeitsschiedsgerichte wurden neue Verfahren zur Ernennung von Mitgliedern dieser Gerichte geprüft.
So wurde durch die Verordnung (ordonnance) Nr. 2016-388 vom 31. März 2016, mit der die Besonderheit des Systems der Arbeitsschiedsgerichte zwar bestätigt wurde, die direkte Wahl durch eine Ernennung auf Vorschlag der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ersetzt. Dem geht die Berechnung der Repräsentativität der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände im Rahmen des Verfahrens zur Messung der Repräsentativität der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände voraus.
Alle vier Jahre findet nunmehr eine allgemeine Ernennungsrunde für die Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte statt. Die Ernennung erfolgt durch gemeinsamen Beschluss (arrêté) des Justiz- und des Arbeitsministers. Stellen, die während der Amtszeit frei werden, werden im Rahmen von Nachbesetzungsrunden ausgeschrieben und nach dem gleichen Verfahren wie bei den allgemeinen Ernennungsrunden besetzt.
Ausbildung
Mit dem Gesetz Nr. 2015-990 vom 6. August 2015 über Wachstum, Tätigkeit und Chancengleichheit in der Wirtschaft soll die berufliche Stellung der Mitglieder eines Arbeitsschiedsgerichts verbessert werden, insbesondere durch die Einführung einer verpflichtenden Aus- und Weiterbildung.
Die Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte absolvieren daher eine verpflichtende Erstausbildung, bevor sie ihre richterliche Tätigkeit aufnehmen, und nehmen anschließend an Weiterbildungsmaßnahmen teil.
Die Erstausbildung ist für alle Mitglieder, egal, ob sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vertreten, gleich. Sie wird von der Staatlichen Richterschule (ENM) organisiert und durchgeführt und umfasst mehrere theoretische und praktische Module. Insgesamt dauert sie fünf Tage. Jedes Mitglied eines Arbeitsschiedsgerichts, das die Erstausbildung nicht innerhalb von 15 Monaten nach dem ersten Tag des zweiten Monats nach seiner Ernennung abgeschlossen hat, gilt als von seinem Amt zurückgetreten.
Die Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte nehmen während ihrer vierjährigen Amtszeit zudem an einer Fortbildung mit einer Dauer von sechs Wochen teil. Für diese Fortbildung ist das Arbeitsministerium zuständig.
Standesregeln
Die Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte legen einen Eid ab. Sie unterliegen den Standesregeln, die für Richter und Staatsanwälte gelten: Sie müssen ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Würde und Redlichkeit wahren und sich so verhalten, dass jeder berechtigte Zweifel in dieser Hinsicht ausgeräumt wird. Sie sind auch an die Vertraulichkeit des Beschlussfassungsprozesses gebunden.
Mit dem Dekret Nr. 2016-1948 vom 28. Dezember 2016 über die Standesregeln und Disziplinarverfahren für Mitglieder von Arbeitsschiedsgerichten, das in Anwendung des Gesetzes Nr. 2015-990 vom 6. August 2015 über Wachstum, Tätigkeit und Chancengleichheit in der Wirtschaft verabschiedet wurde, wurde ein neuer Artikel R.1431-3-1 in das Arbeitsgesetz eingefügt, mit dem der Oberste Rat der Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte (Conseil supérieur de la prud’homie) mit der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für die Mitglieder der Gerichte betraut wird, der veröffentlicht werden muss.
Der Verhaltenskodex wurde vom Obersten Rat der Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte am 26. Januar 2018 gebilligt.
Stellung
Die aktiven Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte genießen bei der Ausübung ihres Amtes die Stellung eines geschützten Arbeitnehmers, d. h. sie können nicht ohne vorherige Genehmigung der Arbeitsaufsichtsbehörde entlassen werden und sie haben das Recht, während ihrer Arbeitszeit abwesend zu sein.
Solche Abwesenheiten gelten als effektive Arbeitszeit und werden als solche vom Arbeitgeber vergütet und von der Sozialversicherung abgedeckt. Die während der Arbeitszeit für das Arbeitsschiedsgericht aufgewendete Zeit führt daher nicht zu Gehaltseinbußen oder einem Verlust von Leistungen. Dem Arbeitgeber wird das Gehalt vom Staat erstattet.
Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmer, die nicht in die oben genannte Kategorie fallen (Arbeitsuchende, Rentner, Mitglieder des Gerichts, die außerhalb ihrer Arbeitszeit im Gericht tätig sind), erhalten für ihre Dienstzeiten eine Vergütung, die per Dekret (décret) festgelegt wird.
Ihre Reisekosten können ebenfalls erstattet werden.
Es gibt 134 Handelsgerichte der ersten Instanz, die über das gesamte zum europäischen Kontinent gehörende Gebiet Frankreichs verteilt sind, mit Ausnahme von Elsass-Mosel (wo eine Abteilung des Regionalgerichts aufgrund einer Ausnahmeregelung des vor Ort geltenden Rechts für Handelsstreitigkeiten zuständig ist), sowie neun gemischte Handelsgerichte in den Überseegebieten.
Die Handelsgerichte entscheiden über Streitigkeiten zwischen Händlern oder zwischen Händlern und Handelsgesellschaften sowie über Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handelsgeschäften.
Ein Handelsrichter (juge consulaire) ist ein Händler oder ein Geschäftsführer von Unternehmen. Er verfügt daher über Berufserfahrung in der Wirtschaft.
Derzeit gibt es mehr als 3400 Handelsrichter.
Ein Handelsrichter wird von seinen Amtskollegen in einem jährlich stattfindenden, zweistufigen Verfahren gewählt.
Er wird zunächst für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Anschließend kann er maximal viermal jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren am gleichen Gericht oder an einem anderen Handelsgericht wiedergewählt werden. Eine Ausnahme bildet der scheidende Präsident, der als einziger für eine fünfte Amtszeit als Kammermitglied wiedergewählt werden kann.
Ein Handelsrichter leistet einen Eid und unterliegt demselben Verhaltenskodex wie Berufsrichter.
Er ist ehrenamtlich tätig. Ein Handelsrichter muss für seinen Dienst verfügbar und bereit sein, sich persönlich zu engagieren, insbesondere durch die Teilnahme an den verpflichtenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Mit dem Gesetz Nr. 2016-1547 vom 18. November 2016 zur Modernisierung der Justiz für das 21. Jahrhundert wurde die Stellung von Handelsrichtern umfassend reformiert. So wurden insbesondere die Bestimmungen über den Verhaltenskodex und die Disziplinarverfahren überarbeitet und die berufliche Stellung der Richter verbessert, indem verpflichtende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eingeführt wurden, die an der Staatlichen Richterschule zu absolvieren sind.
Beisitzer an Sozialgerichten (tribunaux des affaires de la sécurité sociale) werden vom Präsidenten des Berufungsgerichts anhand einer Liste, die im jeweiligen Gerichtsbezirk vom Regionalleiter für Jugend, Sport und sozialen Zusammenhalt auf Vorschlag der repräsentativsten Berufsorganisationen erstellt wird, für drei Jahre ernannt.
Mit dem Gesetz vom 18. November 2016 zur Modernisierung der Justiz für das 21. Jahrhundert wurden die Sozialgerichte abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2019 nehmen speziell dafür vorgesehene Regionalgerichte nunmehr ihre Aufgaben wahr. Dort verhandeln die Beisitzer die Fälle.
Beisitzer an Gerichten für Erwerbsunfähigkeitsverfahren (tribunaux du contentieux de l’incapacité) werden vom Präsidenten des Berufungsgerichts im jeweiligen Gerichtsbezirk anhand von Listen, die auf Vorschlag der repräsentativsten Berufsvereinigungen vom Regionalleiter für Jugend, Sport und sozialen Zusammenhalt erstellt werden, für die Dauer von drei Jahren ernannt.
Mit dem Gesetz vom 18. November 2016 zur Modernisierung der Justiz für das 21. Jahrhundert wurden die Gerichte für Erwerbsunfähigkeitsverfahren abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2019 nehmen speziell dafür vorgesehene Regionalgerichte nunmehr ihre Aufgaben wahr. Dort verhandeln die Beisitzer die Fälle.
Beisitzer in den Kammern für Sozialangelegenheiten der Regionalgerichte
Seit dem 1. Januar 2019 gehören diese Beisitzer den Kammern der Regionalgerichte an, die speziell für die Behandlung von Streitigkeiten im Bereich der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe zuständig sind.
Sie werden vom Präsidenten des Berufungsgerichts nach Anhörung des Präsidenten des Regionalgerichts anhand von Listen, die auf Vorschlag der repräsentativsten Berufsvereinigungen für das jeweilige Gericht erstellt werden, für die Dauer von drei Jahren ernannt.
Die Kandidaten müssen die französische Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 23 Jahre alt sein, die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Beisitzer erfüllen, dürfen nicht wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über die Land- und Seefischerei oder das Gesetz über die soziale Sicherheit rechtskräftig verurteilt worden sein und dürfen nicht dem Vorstand einer Sozialversicherungsanstalt oder eines Vereins auf Gegenseitigkeit angehören. Ihre Aufgaben sind mit denen der Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte vereinbar.
Beisitzer an den Jugendgerichten (tribunaux pour enfants) werden vom Justizminister anhand einer Liste von Kandidaten, die vom Präsident des Berufungsgerichts, dem das Jugendgericht untersteht, vorgelegt wird, für vier Jahre ernannt.
Die Kandidaten müssen die französische Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 30 Jahre alt sein und sich in irgendeiner Eigenschaft besonders für die Belange junger Menschen einsetzen.
Die Beisitzer an paritätischen Gerichten für Landpachtverträge (tribunaux paritaires des baux ruraux) werden vom Präsidenten des Berufungsgerichts anhand von Listen, die vom Präfekten auf Vorschlag der repräsentativsten Berufs- und Grundeigentümerorganisationen für das jeweilige Gericht erstellt werden, für sechs Jahre ernannt.
Unter den Beisitzern finden sich Verpächter, die nicht gleichzeitig Pächter sind, und Pächter, die nicht gleichzeitig Verpächter sind, gegebenenfalls aufgeteilt in zwei Bereiche eines gemeinsamen Gerichts, von denen der eine Verpächter und Pächter mit Pachtverträgen und der andere Verpächter und Pächter umfasst, die Pachtverträge mit Vereinbarungen über eine Teilpacht geschlossen haben.
Die Kandidaten müssen die französische Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 26 Jahre alt sein, im Besitz ihrer bürgerlichen, staatsbürgerlichen und beruflichen Rechte sein und seit mindestens fünf Jahren als Verpächter oder Pächter im Rahmen eines Pachtvertrags mit oder ohne Teilpachtvereinbarung tätig sein.
Urkundsbeamte (greffiers) sind Spezialisten in Gerichtsverfahren, die die Richter bei seinen Amtshandlungen unterstützen. Sie fassen gerichtliche Schriftstücke ab und nehmen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Beurkundungen dieser Schriftstücke vor.
Als unverzichtbare Mitarbeiter des Richters helfen Urkundsbeamte bei der Vorbereitung und Bearbeitung von Fällen und bei der juristischen Recherche. Auf Anweisung der Richter fassen sie Entscheidungen und Urteilsbegründungen ab. Zu den Aufgaben der Urkundsbeamten gehört es, die Öffentlichkeit zu informieren, zu beraten oder zu unterstützen, wenn es um die Erledigung gerichtlicher Formalitäten oder Verfahren geht. Sie können auch mit Aufgaben der beruflichen Fortbildung betraut werden.
Urkundsbeamte üben ihre Funktionen hauptsächlich in den verschiedenen Dienststellen der Gerichte aus. Je nach Größe und Aufbau des Gerichts können Urkundsbeamte als Geschäftsstellenleiter, stellvertretender Leiter oder Sachgebietsleiter mit Führungsaufgaben betraut werden.
Leiter der Urkundsbeamten (378 Kb)
Am 1. Januar 2018 betreute die Personalabteilung des Justizministeriums in den Kanzleien 10 931 Mitarbeiter, von denen 9368 den Gerichten zugewiesen waren.
Rechtsanwälte (avocats) sind Hilfsorgane der Rechtspflege. Der Anwaltsberuf gehört zu den freien Berufen mit Selbstständigenstatus. Die Rechtsstellung der Anwälte ist weitestgehend im Gesetz Nr. 71-1130 vom 31. Dezember 1971 über die Reform bestimmter Berufe in Justiz und Rechtspflege und im Dekret (décret) Nr. 91-1197 vom 27. November 1991 zur Neuordnung des Anwaltsberufs geregelt. Mit dem Gesetz Nr. 90-1259 vom 31. Dezember 1990 zur Änderung des Gesetzes von 1971 und der dazugehörigen Durchführungsverordnungen entstand das neue Berufsbild Rechtsanwalt (avocat), in dem der Rechtsanwalt (avocat) und der außergerichtlich tätige Rechtsberater (conseil juridique) zusammengeführt sind. Mit dem Gesetz vom 25. Januar 2011 über die Reform der Rechtsverteidigung vor den Berufungsgerichten wurden die Aufgaben des Rechtsanwalts und des Rechtsanwalts beim Berufungsgericht (avoué près les cours d’appel) zusammengeführt.
Rechtsanwälte erfüllen in ihrer täglichen Arbeit zwei Funktionen: Zum einen unterstützen und vertreten sie Mandanten vor Gericht (gerichtliche Funktion) und zum anderen bieten sie Rechtsberatung und erarbeiten Rechtsinstrumente (rechtliche Funktion).
Durch Artikel 4 Unterabsatz 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1971 wurde Rechtsanwälten eine weitgehende Monopolstellung bei der Vertretung der Parteien als Rechtsbeistand, bei der Prozessvertretung und in den Plädoyers vor Gericht und gegenüber beliebigen Justiz- oder Disziplinarorganen zuerkannt.
Es gibt keine übergeordnete nationale Berufsorganisation für Rechtsanwälte, da es ihnen auf eine gerechte Vertretung aller Anwaltskammern ankommt. Auf dem zum europäischen Kontinent gehörenden Gebiet Frankreichs und in den Übersee-Gebieten sind Anwälte in 16 Anwaltskammern (barreaux) jeweils am Sitz des Regionalgerichts (tribunal de grande instance) organisiert. Jede Kammer wird von einem Kammerpräsidenten (bâtonnier) geführt und von einem Kammerrat (conseil de l’ordre) verwaltet. Dieser ist für die Klärung aller berufsrelevanten Fragen zuständig, überwacht die Einhaltung der Anwaltspflichten und sorgt für den Schutz der anwaltlichen Rechte.
Der Nationale Rat der Anwaltskammern (Conseil national des barreaux – CNB) wurde durch das Gesetz vom 31. Dezember 1990 (Artikel 15) als rechtlich eigenständige, gemeinnützige Einrichtung (établissement d’utilité publique) geschaffen. Er hat die Aufgabe, den Berufsstand gegenüber dem Staat zu vertreten und für eine einheitliche Durchsetzung der anwaltlichen Standesregeln zu sorgen.
Der CNB unterhält eine Internetseite, von der Informationen über die Berufsorganisation, aktuelle Themen und ein Verzeichnis aller in den französischen Anwaltskammern zugelassenen Rechtsanwälte kostenlos heruntergeladen werden können. Die größeren Anwaltskammern betreiben zumeist eigene Internetseiten, die frei und kostenlos zugänglich sind; die entsprechenden Adressen findet man im Verzeichnis der Anwaltskammern auf der Website des CNB.
Der CNB erlässt im Wege von im Amtsblatt veröffentlichten Regierungsbeschlüssen nationale Verhaltensregeln, die unmittelbar für Rechtsanwälte gelten.
Die Anwälte im Staatsrat und am Kassationsgerichtshof haben eine Sonderstellung: Als Inhaber eines öffentlichen Amts werden sie durch Verordnung des Justizministers ernannt. Nur sie dürfen Mandanten vor den höchsten Gerichtsinstanzen vertreten, sofern eine Vertretung vorgeschrieben ist. Ihre Rechtsstellung wird hauptsächlich durch die Verordnung (ordonnance) vom 10. September 1817 über die Errichtung der Anwaltskammer im Staatsrat und am Kassationsgerichtshof, das Dekret (décret) Nr. 91-1125 vom 28. Oktober 1991 über die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Beruf und das Dekret (décret) Nr. 2002-76 vom 11. Januar 2002 über die Disziplin der hier tätigen Anwälte geregelt.
Die Rechtsanwälte beim Staatsrat und am Kassationsgerichtshof bilden eine eigenständige Kammer, an deren Spitze ein Präsident steht, unterstützt von einem elfköpfigen Kammervorstand. Dieses standesrechtliche Gremium verhängt Disziplinarmaßnahmen und vertritt den Berufsstand.
Auf der Website der Anwaltskammer für Anwälte beim Staatsrat und am Kassationsgerichtshof finden Sie alle Informationen hierzu.
Der Nationale Rat der Anwaltskammern betreibt eine entsprechende Datenbank auf der Grundlage der Liste der Rechtsanwälte, die laut Verzeichnis der einzelnen Anwaltskammern in Frankreich zugelassen sind.
Datenbankabfragen auf der Website des Nationalen Rats der Anwaltskammern sind kostenfrei.
Notare (notaire) sind mit öffentlichem Glauben ausgestattete Amtsträger und werden durch Verordnung (arrêté) des Justizministers ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit freiberuflich aus. Ihre Rechtsstellung ergibt sich hauptsächlich aus dem Gesetz vom 16. März 1803 (Loi du 25 Ventôse An XI), der Verordnung (ordonnance) Nr. 45-2590 vom 2. November 1945, dem Dekret (décret) Nr. 45-0117 vom 19. Dezember 1945 über die Neuordnung des Notarwesens, dem Dekret (décret) Nr. 73-609 vom 5. Juli 1973 über die Berufsausbildung und die Zulassungsvoraussetzungen für den Notarberuf und aus dem Dekret (décret) Nr. 78-262 vom 8. März 1978 zur Festsetzung der Gebührenordnung für Notare.
Notare sind auf der Ebene der Départements und Regionen in Kammern organisiert, die als Aufsichtsorgan für das standeskonforme Verhalten der Notare im jeweiligen Einzugsgebiet zuständig sind. Nationales Vertretungsorgan der Notare gegenüber dem Staat ist der Oberste Rat der Notare (Conseil supérieur du notariat).
Neben der Vertretung gegenüber staatlichen Instanzen vermittelt der Oberste Rat vorbeugend und schlichtend in beruflichen Streitfällen zwischen Notaren, die zu verschiedenen regionalen Notarkammern gehören. Der Conseil supérieur du notariat betreibt eine kostenlos zugängliche Website mit einer Beschreibung der Hauptmerkmale des Notarberufs, von der ein Notar- und Kammerverzeichnis für die einzelnen Departements und Regionen heruntergeladen werden kann.
Notare sind mit öffentlichem Glauben ausgestattet, d. h. sie dürfen Urkunden ausstellen, die ohne richterlichen Beschluss vollstreckbar sind.
Ferner beraten sie Privatpersonen und Unternehmen – auch bei der Abfassung von Urkunden – und können nebenamtlich als Vermögensverwalter und Makler bei der Vermittlung von Immobilien tätig werden.
Gerichtsvollzieher (huissiers de justice) üben ein öffentliches Amt aus und werden durch Verordnung (arrêté) des Justizministers ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit jedoch freiberuflich aus. Ihre Rechtsstellung ist insbesondere im Gesetz vom 27. Dezember 1923, in der Verordnung (ordonnance) Nr. 45-2592 vom 2. November 1945, im Dekret (décret) Nr. 56-222 vom 29. Februar 1956 und im Dekret (décret) Nr. 75-770 vom 14. August 1975 geregelt.
Sie allein sind zur Zustellung prozessualer Schriftstücke und zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und vollstreckbarer Urkunden oder Titel befugt. Außerdem können sie im Auftrag der Gerichte oder auf Antrag von Privatpersonen Feststellungsprotokolle aufnehmen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, nach entsprechender Anmeldung bei der für sie zuständigen Regionalkammer und beim Generalstaatsanwalt (procureur général) am Berufungsgericht in dem Bezirk, in dem ihre Geschäftsstelle liegt, einer Nebentätigkeit als Mediator, Hausverwalter oder Versicherungsmakler nachzugehen.
Für ihre Amtshandlungen in Zivil- und Handelssachen erhalten Gerichtsvollzieher ein festes Honorar nach Gebührenordnung, die im Dekret (décret) Nr. 96-1080 vom 12. Dezember 1996 geregelt ist.
Die Berufsvertretung der Gerichtsvollzieher übernehmen Kammern auf der Ebene der Departements und Regionen im Bezirk eines Berufungsgerichts. Eine nationale Kammer vertritt zudem den gesamten Berufsstand gegenüber dem Staat und regelt Streitigkeiten zwischen den Kammern und Gerichtsvollziehern, die nicht derselben Kammer unterstehen. Die Nationale Gerichtsvollzieherkammer betreibt eine kostenlose Website, auf der die wichtigsten Merkmale des Gerichtsvollzieherberufs beschrieben werden und ein Berufsverzeichnis eingesehen werden kann.
Mit der Verordnung (ordonnance) vom 2. Juni 2016 wurde das Berufsbild Gerichtsvollzieher (commissaire de justice) neu geschaffen, das ab dem 1. Juli 2022 die Aufgaben des Gerichtsvollziehers und des Gerichtsversteigerers (commissaire-priseur judiciaire) umfasst.
In der Verordnung sind die Vorschriften für Gerichtsvollzieher festgelegt und es ist vorgesehen, dass das neue Berufsbild bis zum 1. Juli 2022 durch Übergangsregelungen schrittweise eingeführt wird. Da sich die Aufgaben des Gerichtsvollziehers und des Gerichtsversteigerers teilweise ähneln und ergänzen, wurde beschlossen, die bisherige Organisation der Berufe zu straffen und sie zu einem einzigen Beruf, dem des Gerichtsvollziehers, zusammenzufassen.
Die Vorschriften für Gerichtsvollzieher gelten ab dem 1. Juli 2022 in vollem Umfang. Ab dem 1. Juli 2026 werden die bisherigen Berufsbilder vollständig ersetzt: Gerichtsvollzieher und Gerichtsversteigerer, die keine spezielle Fortbildung für das neue Berufsbild des Gerichtsvollziehers absolviert haben, dürfen ihren Beruf nicht mehr ausüben. Seit dem 1. Januar 2019 ersetzt die Nationale Kammer der Gerichtsvollzieher (Chambre nationale des commissaires de justice) die alte Nationale Gerichtsvollzieherkammer bzw. die Kammer der Gerichtsversteigerer, um eine schrittweise Angleichung und spätere Zusammenlegung beider Berufe vorzubereiten.
An den Handelsgerichten gibt es spezielle Geschäftsstellenbeamte (greffiers de tribunaux de commerce), die in erster Linie dafür zuständig sind, den Mitgliedern des Handelsgerichts in den Verhandlungen zuzuarbeiten und den Gerichtspräsidenten bei allen ihm obliegenden Verwaltungsaufgaben zu unterstützen. Sie leiten den Dienstbetrieb in der Geschäftsstelle, führen das Handels- und Gesellschaftsregister (registre du commerce et des sociétés – RCS) und verwalten die Gerichtsregistratur und die Gerichtsakten. Sie stellen Ausfertigungen und Zweitschriften von Urkunden aus, verwahren die Amtssiegel und die bei der Geschäftsstelle hinterlegten Gelder, setzen Urkunden der Geschäftsstelle auf und erledigen die in ihre Zuständigkeit fallenden Formalitäten.
Dieser Berufsstand ist in den Artikeln L. 741-1 ff. bis R. 741-1 des Handelsgesetzbuchs geregelt.
Der Berufsstand wird gegenüber dem Staat durch den Nationalen Verband der Urkundsbeamten am Handelsgericht (Conseil national des greffiers des tribunaux de commerce – CNGTC) vertreten, eine rechtlich selbstständige, gemeinnützige Einrichtung (établissement d’utilité publique), die die Interessenvertretung der Berufsgruppe übernimmt. Sie ist für die Wahrung der gemeinsamen Interessen des Berufsstands zuständig und organisiert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Urkundsbeamte und Geschäftsstellenmitarbeiter, veranstaltet Fachprüfungen und betreut und beaufsichtigt die Vergabe von Praktika. Entsprechende Informationen finden Sie auf der Website des Nationalen Verbands der Urkundsbeamten am Handelsgericht.
Urkundsbeamte am Handelsgericht (366 Kb)
Urkundsbeamte am Handelsgericht mit Arbeitsvertrag (366 Kb)
Der Beruf des Rechtsberaters (conseil juridique) wurde durch das Gesetz Nr. 90-1259 vom 31. Dezember 1990 mit dem des Rechtsanwalts (avocat) zusammengeführt.
In Unternehmen beschäftigte Juristen (juristes), die nicht als Rechtsanwälte (avocats) freiberuflich tätig sind, sind keinen speziellen Berufsvorschriften unterworfen.
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Bei den Mitarbeitern in den Justizbehörden handelt es sich um Beamte der Justiz, des öffentlichen Dienstes sowie um Hilfskräfte.
Richter sind Justizbeamte in Planstellen. Personen mit kroatischer Staatsbürgerschaft können zu Richtern ernannt werden.
Absolventen der Staatlichen Schule für Justizbeamte (Državna škola za pravosudne dužnosnike) oder Personen, die bereits richterliche Aufgaben wahrnehmen, können zu Richtern an Amtsgerichten (općinski sud), Handelsgerichten (trgovački sud) oder Verwaltungsgerichten (upravni sud) ernannt werden.
Personen, die mindestens zehn Jahre als Justizbeamte tätig waren, können zu Richtern an Gespanschaftsgerichten (županijski sud) ernannt werden.
Personen, die mindestens zwölf Jahre als Justizbeamte tätig waren, können zu Richtern an dem Hohen Gericht für Ordnungswidrigkeiten der Republik Kroatien (Visoki prekršajni sud Republike Hrvatske), dem Hohen Handelsgericht der Republik Kroatien (Visoki trgovački sud Republike Hrvatske) und dem Hohen Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien (Visoki upravni sud Republike Hrvatske) ernannt werden.
Voraussetzung für die Ernennung zum Richter des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien(Vrhovni sud Republike Hrvatske)sind mindestens 15 Jahre Berufspraxis als Justizbeamter, Anwalt, Notar oder Hochschulprofessor für Rechtswissenschaften (bei Letzteren zählt die Berufstätigkeit nach bestandener Rechtsanwaltsprüfung) oder eine Tätigkeit als renommierter Anwalt mit bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung, mindestens 20 Jahren Berufspraxis und nachweislicher Fachkompetenz auf einem speziellen Rechtsgebiet und in Form von fachlichen und wissenschaftlichen Arbeiten.
Gerichtsgesetz (Zakon o sudovima)
Gesetz über den nationalen Richterrat (Zakon o Državnom sudbenom vijeću)
Gesetz über die Besoldung von Richtern und anderen Justizbeamten (Zakon o plaćama sudaca i drugih pravosudnih dužnosnika)
Die Anzahl der Justizbeamten und Hilfskräfte, die an den Gerichten für fachliche Tätigkeiten, Büroarbeiten und technische Aufgaben benötigt werden, wird vom Justizministerium festgelegt.
Die Beschäftigung von Beamten und von Hilfspersonal an den Gerichten, Praktika, das Verfahren, die Methoden und das Programm für das juristische Staatsexamen, die Vergütung und andere tätigkeitsbezogenen Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten sowie die Haftung bei beruflichen Verfehlungen werden durch die Verordnungen für Beamte und Hilfspersonal und die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen geregelt.
Frei werdende Stellen an Gerichten dürfen nur mit Zustimmung des Justizministeriums neu besetzt werden.
Bei der Einstellung von Justizbeamten und Hilfskräften an den Gerichten ist darauf zu achten, dass Angehörige nationaler Minderheiten vertreten sind.
Regelungen zu den Ausbildungsanforderungen an Justizbeamte und Hilfskräfte werden vom Justizminister erlassen.
Gerichtsberater (sudski savjetnici; Sing. sudski savjetnik), Hauptgerichtsberater(viši sudski savjetnici; Sing. viši sudski savjetnik) und spezialisierte Hauptgerichtsberater (viši sudski savjetnici – specijalisti; Sing. viši sudski savjetnik – specijalist)
Personen mit einem Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einem integrierten grundständigen oder weiterführenden Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften und bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung können als Gerichtsberater tätig sein.
Personen mit einem Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einem Abschluss eines integrierten Grund- oder Aufbaustudiums in Rechtswissenschaften, bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis als Gerichtsberater oder Berater eines Staatsanwalts oder als Justizbeamter, Anwalt oder Notar oder Personen, die nach bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung mindestens fünf Jahre in anderen Rechtsangelegenheiten tätig gewesen sind, können zum Hauptgerichtsberater oder Gerichtsberater beim Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien ernannt werden.
Personen mit einem Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einem Abschluss eines Grund- oder Aufbaustudiums in Rechtswissenschaften, bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung und mindestens vier Jahren Berufspraxis als Gerichtsberater oder Berater eines Staatsanwalts oder als Justizbeamter, Anwalt oder Notar oder Personen, die nach bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung mindestens acht Jahre in anderen Rechtsangelegenheiten tätig gewesen sind, können zum spezialisierten Hauptgerichtsberater ernannt werden.
Personen mit einem Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einem Abschluss eines integrierten grundständigen oder weiterführenden Hochschulstudiums in Rechtswissenschaften, bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung und mindestens vier Jahren Berufspraxis als Gerichtsberater oder Berater eines Staatsanwalts oder Justizbeamter, Anwalt oder Notar oder Personen, die nach bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung mindestens acht Jahre in anderen Rechtsangelegenheiten tätig gewesen sind, können zum Hauptgerichtsberater beim Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien ernannt werden.
Personen mit einem Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einem Abschluss eines integrierten grundständigen oder weiterführenden Hochschulstudiums in Rechtswissenschaften, bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung und mindestens sechs Jahren Berufspraxis als Gerichtsberater oder Berater eines Staatsanwalts oder als Justizbeamter, Anwalt oder Notar oder Personen, die nach bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung mindestens zehn Jahre in anderen Rechtsangelegenheiten tätig gewesen sind, können zum spezialisierten Hauptgerichtsberater beim Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien ernannt werden.
Gerichtsberater, Hauptgerichtsberater und spezialisierte Hauptgerichtsberater nehmen an Gerichtsverhandlungen teil und sind ermächtigt, bestimmte Gerichtsverfahren eigenständig zu führen, Beweismittel zu bewerten und Tatsachen festzustellen. Nach Abschluss des Verfahrens legen sie dem Richter einen Entwurf vor, der die Grundlage für seine Entscheidung bildet, und sie veröffentlichen die angenommene Entscheidung mit der Genehmigung des Richters.
Nach den geltenden Bestimmungen des Gerichtsgesetzes dürfen Gerichtsberater, Hauptgerichtsberater und spezialisierte Hauptgerichtsberater in folgenden Fällen Gerichtsverfahren leiten bzw. dem Richter Vorlagen zur Entscheidung unterbreiten:
Gerichtsberater, Hauptgerichtsberater und spezialisierte Hauptgerichtsberater sind in bestimmten gesetzlich geregelten Verfahren handlungs- und entscheidungsbefugt.
In zweitinstanzlichen Verfahren und im Falle von außerordentlichen Rechtsmitteln erstatten die Gerichtsberater, Hauptgerichtsberater bzw. spezialisierten Gerichtsberater Bericht über den Verfahrensstand und erarbeiten einen Entscheidungsentwurf.
Das Justizministerium entscheidet jährlich über die Zahl der an den Gerichten beschäftigten Richter auf Probe entsprechend den dafür im Staatshaushalt vorgesehenen Mitteln.
Die für die Einstellung von Richtern auf Probe geltenden Bedingungen, das eigentliche Einstellungsverfahren sowie Dauer und Modalitäten der Probezeiten werden durch ein gesondertes Gesetz geregelt.
An den Gerichten können auch Mitarbeiter beschäftigt sein, die eine einschlägige Berufsausbildung oder ein grundständiges oder weiterführendes Hochschulstudium abgeschlossen haben und über die notwendige Berufserfahrung in Defektologie, Soziologie, Bildung, Volkswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Finanzen oder anderen relevanten Bereichen verfügen.
Fachkräfte und Fachhilfskräfte(stručni pomoćnici; Sing.stručni pomoćnik) unterstützen die Richter in ihrer Arbeit, wenn die entsprechenden Fälle Sachkunde erfordern.
Laienrichter sind kroatische Staatsbürger, die in bestimmten Verfahren an Gerichtsverhandlungen teilnehmen und die Funktion eines Richters nicht hauptberuflich ausüben. Stattdessen sind sie als Mitglieder der Gerichtskammer den Richtern gleichgestellt, wenn es darum geht, über Angelegenheiten zu entscheiden, über die in einem Strafverfahren befunden werden muss.
Zu Laienrichtern können nur volljährige kroatische Staatsbürger ernannt werden, die für die Wahrnehmung einer solchen Funktion geeignet sind.
Laienrichter werden für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt und können danach wiederernannt werden.
Laienrichter an Amts- und Gespanschaftsgerichten werden durch die Gespanschaftsversammlung (županijska skupština) bzw. in Zagreb durch die Zagreber Stadtverordnetenversammlung (Gradska skupština Grada Zagreba) auf Vorschlag des Gemeinde- oder Stadtrats, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und der Wirtschaftskammer ernannt.
Vor der Ernennung von Laienrichtern ist unbedingt die Stellungnahme des Präsidenten des betreffenden Gerichts zu den vorgeschlagenen Kandidaten einzuholen.
Ein Gericht, an dem mehr als 15 Richter tätig sind, beschäftigt einen Verwaltungsdirektor.
Der Direktor der Gerichtsverwaltung unterstützt den Präsidenten des Gerichts bei den Aufgaben der Gerichtsverwaltung, insbesondere durch
Der Direktor der Gerichtsverwaltung ist gegenüber dem Präsidenten des Gerichts rechenschaftspflichtig.
Zum Direktor der Gerichtsverwaltung kann ernannt werden, wer einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einen Abschluss eines integrierten grundständigen oder weiterführenden Hochschulstudiums in Rechtswissenschaften oder einen Abschluss eines speziellen weiterführenden Fachstudiums in Wirtschaftswissenschaften erworben hat und über eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren in einer entsprechenden Tätigkeit verfügt.
Jedes Gericht hat einen Sprecher.
Als Gerichtssprecher fungiert ein Richter, ein Gerichtsberater oder eine vom Präsidenten des Gerichts im Jahresdienstplan benannte Person.
Der Präsident eines Gespanschaftsgerichts kann einen an diesem Gericht tätigen Richter zum Sprecher dieses Gerichts und der in seinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Amtsgerichte bestimmen. Es kann ein stellvertretender Sprecher benannt werden.
Der Gerichtssprecher erteilt Auskunft über die Tätigkeit des Gerichts gemäß dem Gerichtsgesetz, der Verfahrensordnung des Gerichts(Sudski poslovnik)und dem Gesetz über die Informationsfreiheit(Zakon o pravu na pristup informacijama).
Zum Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien (Glavni državni odvjetnik Republike Hrvatske) kann ernannt werden, wer die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Ernennung zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien (zamjenik Glavnog državnog odvjetnika Republike Hrvatske) erfüllt.
Die Staatsanwälte der Gespanschaften (županijski državni odvjetnici) werden aus den Reihen der Staatsanwälte, der stellvertretenden Generalstaatsanwälte, der Stellvertreter in einer spezialisierten Staatsanwaltschaft und der stellvertretenden Staatsanwälte in den Gespanschaften ernannt und müssen mindestens zwei Jahre lang die Aufgaben eines stellvertretenden Staatsanwalts in einer Gespanschaft wahrgenommen haben.
Die Staatsanwälte der Gespanschaften werden vom Rat der Staatsanwaltschaft (Državnoodvjetničko vijeće) auf Vorschlag des Generalstaatsanwalts der Republik Kroatien und nach Stellungnahme des Kollegiums der Staatsanwaltschaften der Republik Kroatien (Kolegij Državnog odvjetništva Republike Hrvatske) für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.
Staatsanwälte an den kommunalen Gerichten (općinski državni odvjetnici) werden aus den Reihen der Staatsanwälte und stellvertretenden Staatsanwälte ernannt.
Die Staatsanwälte an den kommunalen Gerichten werden vom Rat auf Vorschlag des Generalstaatsanwalts der Republik Kroatien und nach Stellungnahme des Kollegiums der Staatsanwaltschaften der Republik Kroatien und der Staatsanwaltschaft der Gespanschaft für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.
Stellvertretende Staatsanwälte werden in einer Weise, unter den Bedingungen und im Rahmen eines Verfahrens ernannt, die ihre Sachkenntnis, ihre Unabhängigkeit und ihre Eignung zur Ausübung des Amtes eines Staatsanwalts gewährleisten.
Zum stellvertretenden Staatsanwalt wird ernannt, wer kroatischer Staatsangehöriger ist, das juristische Staatsexamen bestanden hat und die im Gesetz über den Rat der Staatsanwaltschaft (Zakon o državnoodvjetničkom vijeću) festgelegten besonderen Voraussetzungen erfüllt.
Absolventen der Staatlichen Schule für Justizbeamte können zum stellvertretenden Staatsanwalt an einem kommunalen Gericht ernannt werden.
Zum stellvertretenden Staatsanwalt kann ernannt werden, wer mindestens zehn Jahre in einem richterlichen Amt tätig war.
Voraussetzung für die Ernennung zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien sind mindestens 15 Jahre Berufspraxis in einem Justizorgan oder eine mindestens ebenso lange Tätigkeit als Anwalt, Notar oder Hochschulprofessor für Rechtswissenschaften mit bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung (bei Letzteren zählt die Berufstätigkeit nach bestandener Rechtsanwaltsprüfung) oder eine Tätigkeit als renommierter Anwalt mit bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung, mindestens 20 Jahren Berufspraxis und nachweislicher Fachkompetenz auf einem speziellen Rechtsgebiet und in Form von fachlichen und wissenschaftlichen Arbeiten.
Voraussetzung für die Ernennung zum stellvertretenden Staatsanwalt in einer Oberstaatsanwaltschaft ist neben der Erfüllung der im Gesetz festgelegten Anforderungen, dass die betreffende Person bei ihrer letzten Beurteilung mindestens als »erfolgreich in der Erfüllung ihrer Aufgaben« beurteilt wurde.
Bei der Staatsanwaltschaft werden ein oder mehrere Staatsanwälte ernannt, die ihre Aufgaben dauerhaft ausüben.
Staatsanwälte und stellvertretende Staatsanwälte müssen sich so verhalten, dass sie ihren eigenen Ruf nicht schädigen, die Staatsanwaltschaft nicht in Verruf bringen und keine Zweifel an ihrer Unparteilichkeit oder an der Autonomie und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft begründen.
Im Rahmen ihrer Vertretungstätigkeit und in ihren Beziehungen zu staatlichen Organen und juristischen Personen sind Staatsanwälte und stellvertretende Staatsanwälte verpflichtet, die Rechtmäßigkeit, Professionalität und Unparteilichkeit zu wahren, die Fristen für bestimmte Verfahren zu beachten und die Vorschriften über den Vorrang bei der Bearbeitung von Fällen zu befolgen.
Treten Staatsanwälte und stellvertretende Staatsanwälte in Verfahren vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde auf, müssen sie die Würde des betreffenden Gerichts oder der betreffenden Behörde, ihre eigene persönliche Würde und die Würde der Staatsanwaltschaft achten und wahren.
Staatsanwälte und stellvertretende Staatsanwälte sind verpflichtet, sämtliche Daten und sonstigen Kenntnisse über das Privat- und Familienleben der Parteien und anderer Personen, die sie bei der Ausübung ihres Amtes erlangen und die nicht durch die Rechtsvorschriften über das Dienstgeheimnis geschützt sind, geheim zu halten, sofern dies keine Straftat darstellt. Zudem müssen sie sämtliche Daten geheim halten, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Staatsanwälte und stellvertretende Staatsanwälte dürfen keiner politischen Partei angehören und nicht in die Politik eingebunden sein.
Der Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien, die stellvertretenden Generalstaatsanwälte der Republik Kroatien, die Staatsanwälte und die stellvertretenden Staatsanwälte können nicht für rechtliche Stellungnahmen in einem ihnen zugewiesenen Fall haftbar gemacht werden, es sei denn, sie begehen dabei einen Gesetzesverstoß und eine Straftat.
Berater eines Staatsanwalts, leitende Berater eines Staatsanwalts (viši državnoodvjetnički savjetnici) und leitende Fachberater eines Staatsanwalts (viši državnoodvjetnički savjetnici – specijalisti) unterstützen den Staatsanwalt und seinen Stellvertreter bei ihrer Arbeit, arbeiten Entwürfe für Beschlüsse aus, geben Berichte, Eingaben und Erklärungen von Einzelpersonen zu Protokoll und nehmen andere ihnen durch das Gesetz und die Durchführungsverordnungen auferlegte Fachaufgaben selbstständig oder unter Aufsicht und nach den Weisungen des Staatsanwalts oder seines Stellvertreters wahr.
In den Abteilungen für Strafsachen der Staatsanwaltschaften können sie Anklage in Verfahren wegen Straftaten erheben, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
In den Abteilungen für Zivil- oder Verwaltungssachen der Staatsanwaltschaften können sie vor Gerichten, Verwaltungsbehörden und anderen Stellen auf der Grundlage einer vom zuständigen Staatsanwalt ausgestellten besonderen Vollmacht wie folgt auftreten:
Das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität ist eine für ganz Kroatien zuständige Sonderstaatsanwaltschaft, die sich mit Straftaten im Zusammenhang mit Korruption und organisierter Kriminalität befasst.
Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität
Gajeva 30a
10 000 Zagreb
Tel.: +385 4591 874
Fax: + 385 1 4591 878
E-Mail: tajnistvo@uskok.dorh.hr
Gesetz über das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (Zakon o Uredu za suzbijanje korupcije i organiziranog kriminaliteta)
Die Arbeit des USKOK wird vom Direktor geleitet, der nach Stellungnahme sowohl des Justizministers als auch des Kollegiums der Staatsanwaltschaften der Republik Kroatien vom Generalstaatsanwalt ernannt wird. Der Direktor wird für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt und kann danach wiederernannt werden.
Anwälte erbringen unabhängige und autonome Dienstleistungen in Form rechtlichen Beistands für natürliche und juristische Personen, damit diese ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend machen und durchsetzen können.
Rechtsanwälte können alle Arten von Rechtsbeistand anbieten.
Sie bieten insbesondere rechtliche Beratung, erstellen Dokumente (Verträge, Testamente, Erklärungen/Aussagen usw.), setzen Klageschriften, Beschwerden, Antragsschriften, Aufforderungsschreiben, Gesuche, außerordentliche Rechtsbehelfe und andere Schriftsätze auf und vertreten ihre Mandanten.
Sie können ihre anwaltliche Tätigkeit selbstständig oder in einer Anwaltssozietät oder -kanzlei ausüben und dürfen keine Tätigkeiten verrichten, die mit dem Ansehen und der Unabhängigkeit eines Rechtsanwalts unvereinbar sind.
Rechtsanwälte müssen die Vertraulichkeit aller Auskünfte, die sie von ihren Mandanten erhalten, und aller Kenntnisse, die sie auf andere Weise durch die Vertretung ihrer Mandaten erwerben, wahren. Diese Vertraulichkeit muss auch von allen anderen Angestellten oder ehemaligen Angestellten der Kanzlei gewahrt werden.
Ein Rechtsanwalt ist berechtigt, ein Honorar für juristische Dienstleistungen nach dem von der kroatischen Rechtsanwaltskammer (Hrvatska odvjetnička komora) festgelegten und vom Justizminister genehmigten Tarif sowie die Erstattung sämtlicher im Zusammenhang mit der geleisteten Arbeit entstandener Barauslagen zu verlangen.
Übernimmt ein Rechtsanwalt die Verteidigung von Amts wegen, so wird die Höhe des Honorars für diese Tätigkeit vom Justizministerium festgelegt.
Die Vertretung eines Beschuldigten vor einem Gespanschaftsgericht (županijski sud) kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen, d. h., dass nur ein Rechtsanwalt mit einer Berufserfahrung von mindestens acht Jahren oder ein Beamter einer Justizbehörde in einem Strafverfahren wegen einer Straftat, die mit einer langjährigen Freiheitsstrafe geahndet wird, von Amts wegen oder auf Kosten des Staates die Verteidigung übernehmen kann.
Rechtsanwälte müssen ihren Mandanten bei Erbringung einer Dienstleistung eine Rechnung ausstellen. Wird die Vertretungsvollmacht aufgehoben oder widerrufen, stellt der Anwalt innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Aufhebung oder des Widerrufs der Vollmacht eine Rechnung aus.
Rechtsanwälte müssen der kroatischen Anwaltskammer angehören. Die Anwaltskammer ist eine selbstständige unabhängige Organisation mit den Merkmalen einer juristischen Person. Die kroatische Anwaltskammer vertritt die gesamte Anwaltschaft der Republik Kroatien.
Mit der Eintragung in das Anwaltsverzeichnis wird das Recht erworben, als Rechtsanwalt in der Republik Kroatien tätig zu sein.
Kroatische Anwaltskammer
Koturaška 53/II
10 000 Zagreb
Tel.: +385 1 6165 200
Fax: +385 1 6170 686
hok-cba@hok-cba.hr
http://www.hok-cba.hr/
Gesetz über die Rechtsberufe
Notare genießen öffentliches Vertrauen und werden vom Justizminister nach einem von der kroatischen Notarkammer (Hrvatska javnobilježnička komora) durchgeführten Auswahlverfahren ernannt.
Sie sind qualifizierte Juristen, die die nationale Rechtsanwaltsprüfung und die nationale Notarprüfung bestanden haben, über die erforderliche Erfahrung verfügen und selbstständig und unabhängig eine öffentliche Dienstleistung erbringen sowie als unparteiische Sachverständige im Auftrag der Mandanten dienen.
Sie sind befugt,
Da die Zuständigkeit des Gerichts in einem Nachlassverfahren von den Parteien nicht geändert werden kann, können sie auch keinen Notar als gerichtlich bestellten Treuhänder wählen.
Wenn ein Notar eine Partei vor einem Gericht oder einer anderen öffentlichen Stelle vertritt, hat er die Rechte und Pflichten eines Rechtsanwalts.
Ohne rechtfertigende Gründe dürfen Notare keine Amtspflichten ablehnen, und sie müssen die Kenntnisse, die sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erlangen, vertraulich behandeln.
Notare haben gemäß den Vorschriften über den vorläufigen Tarif der Notare (Pravilnik o privremenoj javnobilježničkoj tarifi), den Vorschriften über die Vergütung und Erstattung der Kosten von Notaren, die als gerichtlich bestellte Treuhänder in Nachlassverfahren tätig sind (Pravilnik o visini nagrade i naknade troškova javnog bilježnika kao povjerenika suda u ostavinskom postupku) und den Vorschriften über die Vergütung und Erstattung von Kosten von Notaren in Vollstreckungsverfahren (Pravilnik o nagradama i naknadi troškova javnih bilježnika u ovršnom postupku) Anspruch auf Notargebühren und die Erstattung der Kosten für die Vornahme von Amtshandlungen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Notare in der Republik Kroatien müssen der kroatischen Notarkammer beitreten.
Die kroatische Notarkammer und das Justizministerium überwachen die Tätigkeit der Notare in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.
Die Tätigkeit eines Notars als gerichtlich bestellter Treuhänder in Nachlassverfahren wird von dem Gericht überwacht, das ihn bestellt hat.
Kroatische Notarkammer
Koturaška 34/II
10 000 Zagreb
Tel.: +385 1 4556 566
Fax: +385 1 4551 544
E-Mail: hjk@hjk.hr
http://www.hjk.hr/Uredi
Notarordnung (Zakon o javnom bilježništvu)
Gebührenordnung für Notare (Zakon o javnobilježničkim pristojbama)
Die Justizakademie ist eine unabhängige öffentliche Einrichtung, die Kandidaten eine allgemeine Aus- und Weiterbildung zur selbstständigen, verantwortungsvollen und unabhängigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Justiz, eine fachliche Ausbildung von Referendaren, Beratern in den Justizbehörden und anderen Justizbeamten sowie eine Fortbildung für Justizbeamte anbietet. Die Akademie wird von einem Direktor geleitet und von einem Lenkungsausschuss, der aus neun Mitgliedern besteht, verwaltet. Das Lehrpersonal der Akademie setzt sich aus qualifizierten Personen zusammen, die aus den Reihen von Richtern, Staatsanwälten und stellvertretenden Staatsanwälten, Hochschuldozenten und gegebenenfalls auch anderen Berufsgruppen stammen.
Die Akademie bemüht sich aktiv um die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und beteiligt sich als Begünstigter oder Teilnehmer an Projekten der Europäischen Union. Ziel dieser Projekte ist es, die Akademie als Institution zu stärken und für die berufliche Entwicklung ihrer Zielgruppen Sorge zu tragen.
Gesetz über die Justizakademie (Zakon o Pravosudnoj akademiji)
Der Nationale Richterrat ist ein eigenständiges, unabhängiges Gremium, das die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Justiz in der Republik Kroatien sicherstellt. Er entscheidet im Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz eigenständig über die Ernennung, Beförderung, Versetzung, Entlassung und disziplinarische Verantwortung von Richtern und Präsidenten des Gerichts, ausgenommen im Falle des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien. Der Nationale Richterrat besteht aus elf Mitgliedern, darunter sieben Richter, zwei Hochschulprofessoren für Recht und zwei Mitglieder des Parlaments, von denen einer aus den Reihen der Opposition kommen muss.
Zakon o državnom sudbenom vijeću(Zakon o državnom sudbenom vijeću)
Der Rat der Staatsanwaltschaft ist ein eigenständiges, unabhängiges Gremium, das die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in der Republik Kroatien sicherstellt.
Er ist für die Ernennung und Entlassung von stellvertretenden Staatsanwälten sowie von Staatsanwälten auf der Ebene der Gespanschaften und der Kommunen, für die Durchführung von Verfahren und die Beurteilung der disziplinarischen Verantwortung von stellvertretenden Staatsanwälten, für die Versetzung von stellvertretenden Staatsanwälten, für die Verwaltung und Überprüfung der Vermögenserklärungen von Staatsanwälten und stellvertretenden Staatsanwälten sowie für die Wahrnehmung weiterer Aufgaben nach Maßgabe des Gesetzes zuständig.
Er besteht aus elf Mitgliedern, darunter sieben stellvertretende Staatsanwälte, zwei Hochschulprofessoren für Rechtswissenschaften und zwei Mitglieder des Parlaments, von denen einer aus den Reihen der Opposition kommen muss.
Die Mitglieder des Rats der Staatsanwaltschaft werden für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt, wobei niemand zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben darf.
Gesetz über den Rat der Staatsanwaltschaft (Zakon o Državnoodvjetničkom vijeću)
In der Verfassung der Republik Kroatien (Ustava Republike Hrvatske) und in dem Verfassungsgesetz über das Verfassungsgericht der Republik Kroatien (Ustavni zakon o Ustavnom sudu Republike Hrvatske) sind die Schaffung, Organisation und Zuständigkeit des Verfassungsgerichts festgelegt.
Im Verfassungsgericht der Republik Kroatien sind 13 Richter tätig, die vom kroatischen Parlament mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Gesamtzahl der Mitglieder des Parlaments aus den Reihen herausragender Juristen, insbesondere Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Hochschulprofessoren der Rechtswissenschaften, in einer Weise und nach dem Verfahren gewählt werden, die im Verfassungsgesetz festgelegt sind. Die Amtszeit eines Richters am Verfassungsgericht beträgt acht Jahre und wird in Ausnahmefällen um bis zu sechs Monate verlängert. Die Amtszeit eines Richters endet, bevor ein neuer Richter ernannt wird oder sein Amt antritt. Das Verfahren zur Einholung von Bewerbungen künftiger Richter des Verfassungsgerichts und zum Vorschlag von Kandidaten für die Wahl durch das kroatische Parlament wird von dem für Verfassungsfragen zuständigen Ausschuss des Parlaments durchgeführt. Das Verfassungsgericht der Republik Kroatien wählt einen Präsidenten des Gerichts für die Dauer von vier Jahren.
Im Verfassungsgesetz über das Verfassungsgericht der Republik Kroatien sind die Voraussetzungen und das Verfahren für die Wahl der Richter des Verfassungsgerichts und das Ende ihrer Amtszeit, die Bedingungen und Fristen für die Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung der Vereinbarkeit eines Gesetzes mit der Verfassung und der Vereinbarkeit anderer Vorschriften mit der Verfassung und dem geltenden Recht, das Verfahren und die Rechtswirkungen der Entscheidungen des Verfassungsgerichts, der Schutz der durch die Verfassung garantierten Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie andere Fragen, die für die Wahrnehmung der Aufgaben und die Arbeit des Verfassungsgerichts von Bedeutung sind, geregelt.
Der Verfassungsgerichtshof wacht über die Einhaltung und Anwendung der Verfassung der Republik Kroatien und stützt sein Handeln auf die Bestimmungen der Verfassung und des Verfassungsgesetzes über das Verfassungsgericht der Republik Kroatien.
Das Verfassungsgericht ist von allen Behörden unabhängig und entscheidet eigenständig darüber, wie es die ihm im Staatshaushalt zugewiesenen Mittel im Rahmen seines jährlichen Haushalts und des Gesetzes verwendet, um seine Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Die interne Organisation des Verfassungsgerichts ist in der Verfahrensordnung des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien geregelt. Die Tätigkeit des Verfassungsgerichts ist öffentlich und seine Richter genießen Immunität, so wie die Mitglieder des kroatischen Parlaments.
Verfassungsgericht der Republik Kroatien
Trg Svetoga Marka 4
10 000 Zagreb
Tel.: +385 1 640 02 50
Fax: +385 1 455 10 55
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Italien.
Die wichtigsten Rechtsberufe in Italien sind Richter und Staatsanwalt (magistrati) (dazu gehören das Amt des Richters (giudici) und des Staatsanwalts (pubblici ministeri)), Rechtsanwalt und Notar.
Das System, nach dem Richter und Vertreter der öffentlichen Anklage ihre justiziellen Aufgaben wahrnehmen, wird durch die Verfassung vorgegeben.
Die Rechtsprechung wird im Namen des Volkes ausgeübt. Richter sind lediglich an das Gesetz gebunden (Artikel 101 der Verfassung).
Das System, nach dem Richter ihre justiziellen Aufgaben wahrnehmen, wird durch die Justizgesetze vorgegeben und geregelt.
Es dürfen keine „außerordentlichen“ oder „besonderen“ Gerichte eingerichtet werden, sondern lediglich Fachkammern bei den ordentlichen Gerichten. Wie und wann sich die Öffentlichkeit unmittelbar an der Ausübung der Justiz beteiligen darf, wird gesetzlich bestimmt
Stellen für Richter werden öffentlich ausgeschrieben. Allerdings können auch Laienrichter ernannt werden, die alle Aufgaben eines ordentlichen Richters wahrnehmen.
Die Richter bilden einen selbstständigen und von jeder anderen Gewalt unabhängigen Stand (Artikel 104 der Verfassung).
Dafür sorgt der Oberste Gerichtsrat (Consiglio Superiore della Magistratura), ein Selbstverwaltungsorgan, mit Zuständigkeit für die Einstellung, die Aufgabenzuteilung, die Versetzung, die Beförderung und Disziplinarmaßnahmen hinsichtlich der Richter (Artikel 105 der Verfassung).
Unterschiede zwischen den Richtern ergeben sich nur aus der Verschiedenartigkeit ihrer Funktionen.
Richter werden auf Lebenszeit ernannt und können nur aufgrund einer Entscheidung, die der Oberste Gerichtsrat gemäß den Justizgesetzen und unter Wahrung der darin festgelegten Garantien trifft, oder mit Zustimmung des betroffenen Richters entlassen oder suspendiert werden.
In der Verfassung sind auch die Grundsätze der Unabhängigkeit und Autonomie der Staatsanwaltschaft verankert (Artikel 107).
In Artikel 112 wird die Pflicht zur Verfolgung von Straftaten begründet: Erlangt die zuständige Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat, muss sie Ermittlungen aufnehmen und deren Ergebnisse zusammen mit den entsprechenden Anträgen einem Richter zur Würdigung vorlegen. Die Verpflichtung zur Strafverfolgung und Anklageerhebung garantiert auf der einen Seite die Unabhängigkeit des Staatsanwalts und unterstreicht auf der anderen Seite die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz.
Staatsanwaltschaften sind dem Kassationsgerichtshof, den Berufungsgerichten, den ordentlichen Gerichten und den Jugendgerichten angegliedert.
Die Staatsanwaltschaft ist an allen Strafverfahren beteiligt und handelt im Namen des Staates. Die Staatsanwälte nehmen auch an Zivilverfahren teil, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei bestimmten Familiensachen, Betreuungssachen usw.).
In den Gerichtskanzleien und den Sekretariaten der Staatsanwaltschaften sind Verwaltungsangestellte verschiedener Kategorien (Dezernatsleiter, Beamte, Urkundsbeamte, Sachbearbeiter, Stellvertreter usw.) beschäftigt, die im Rahmen von öffentlichen Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen eingestellt und als öffentliche Bedienstete anerkannt werden, die einem nationalen Tarifvertrag für Ministerien unterliegen.
Sie werden von der Abteilung für die Organisation, das Personal und die Dienste der Justiz des Justizministeriums
(Dipartimento dell’organizzazione giudiziaria, del personale e dei servizi) beschäftigt und nehmen Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Registratur und der Akten wahr und unterstützen die Gerichte und Staatsanwaltschaften bei sämtlichen Verfahrensarten.
Für ihre Aus- und Fortbildung ist die Generaldirektion für Personal, Aus- und Fortbildung (Direzione Generale del Personale e della Formazione) des Justizministeriums zuständig.
Ein Rechtsanwalt ist ein freiberuflich tätiger Jurist, der von seinen Mandanten – Einzelpersonen, Unternehmen oder staatliche Stellen – mit der Vertretung und Unterstützung vor einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgericht beauftragt wird.
Der Rechtsanwalt verteidigt seine Mandanten auf der Grundlage einer Vertretungsvereinbarung und gegen Zahlung einer Gebühr.
Jedem Gericht ist eine Kammer aus Rechtsanwälten des Gerichtsbezirks (Consiglio dell'ordine) zugeordnet.
Auf nationaler Ebene besteht ein Nationaler Rat der Rechtsanwaltskammern (Consiglio Nazionale Forense).
Mit dem Gesetz Nr. 247 vom 31. Dezember 2012 wurden neue Bestimmungen für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs eingeführt.
Ein Notar ist ein freiberuflich tätiger Jurist, der ein öffentliches Amt ausübt: Er beurkundet Rechtsgeschäfte, die in seiner Gegenwart abgeschlossen werden.
Der Beruf des Notars ist durch das Gesetz Nr. 89 vom 16. Februar 1913 über die Notariatsordnung und Ordnung der Notararchive geregelt.
Die Notare sind in einem nationalen Rat der Notarkammern (Consiglio Nazionale del Notariato) zusammengeschlossen.
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In Zypern gibt es keine ähnlichen Berufe, z. B. den Beruf des Notars. Alles, was mit juristischen Angelegenheiten zu tun hat, gilt als Rechtssache, und gemäß den einschlägigen Gesetzen dürfen nur Mitglieder der Anwaltskammer Zyperns (Pankýprios Dikigorikós Sýllogos) praktizieren. Rechtsanwälte im Ruhestand können natürlich als interne Rechtsberater in bestehenden Rechtsanwaltskanzleien oder in anderen Organisationen weiterarbeiten.
Der Beruf des Rechtsanwaltsgehilfen (dikigorikoí ypálliloi) könnte als ähnlicher Beruf gesehen werden. Für diesen gibt es gesonderte Rechtsvorschriften. Wer Rechtsanwaltsgehilfe werden möchte, muss die höhere Schule abgeschlossen haben, für die Dauer von mindestens sechs aufeinanderfolgenden Monaten in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet haben, einen einwandfreien Charakter aufweisen und sich bei der Kanzlei (Protokollitís) des Bezirksgerichts (Eparchiakó Dikastírio) bewerben, in dessen Bezirk sich die Rechtsanwaltskanzlei befindet, für die der Kandidat arbeitet.
Allgemeines
Zusätzlich zu seiner Funktion als Rechtsberater des Staates ist der Generalstaatsanwalt (Genikós Eisangeléas) der Republik der Leiter des Juristischen Dienstes (Nomikí Ypiresía) und der Direktor der Staatsanwaltschaft (Ypéfthynos tis Ypiresías Diacheírisis Poinikón Ypothéseon).
Beim Juristischen Dienst der Republik, dem der Generalstaatsanwalt vorsteht, sind Anwälte angestellt, von denen sich manche auf Strafrecht spezialisiert haben und die vor dem Schwurgericht (Kakourgiodikeía) anhängigen Fälle bearbeiten. Der Generalstaatsanwalt ist über jeden Fall informiert und gibt die entsprechenden Leitlinien.
Darüber hinaus arbeiten beim Juristischen Dienst auch Angehörige der zyprischen Polizei (Astynomikí Dýnami Kýprou) als Staatsanwälte, die einen Hochschulabschluss der Rechtswissenschaften und die Qualifikationen für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs haben. Obwohl sie Polizisten sind, unterstehen sie dem Generalstaatsanwalt und sind diesem gegenüber rechenschaftspflichtig, solange sie als Staatsanwalt arbeiten. Der Generalstaatsanwalt hat gegenüber der Arbeit dieser Personen dieselben Befugnisse wie gegenüber der Arbeit der im Juristischen Dienst tätigen Anwälte.
In Ausnahmefällen ist der Generalstaatsanwalt befugt, bestimmte Fälle an angesehene Rechtsanwälte zu verweisen.
Amt und Aufgaben des Staatsanwalts
Die Staatsanwaltschaft (Katigoroúsa Archí) bei den Bezirksgerichten für Strafsachen wird von Anwälten geleitet, die bei den polizeilichen Strafverfolgungsstellen arbeiten. Das heißt natürlich nicht, dass in bestimmten Fällen nicht auch ein Mitglied des Juristischen Dienstes mit der Ausführung dieser Arbeit betraut werden kann. Die Staatsanwaltschaft bei den Schwurgerichten wird durch Anwälte im Juristischen Dienst geleitet. Unabhängig davon, wer die Staatsanwaltschaft leitet, unterliegt sie in jedem Fall der Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts, der jederzeit eingreifen und ein Strafverfahren gegebenenfalls einstellen kann.
Der Generalstaatsanwalt steht dem Juristischen Dienst vor. Er wird dabei von dem Stellvertretenden Generalstaatsanwalt (Voithós Genikós Eisangeléas) unterstützt, gefolgt von den Staatsanwälten der Republik (Eisangeleís tis Dimokratías), den Leitenden Amtsanwälten der Republik (Anóteroi Dikigóroi tis Dimokratías) und den Amtsanwälten der Republik (Dikigóroi tis Dimokratías). Einer der Staatsanwälte leitet die Strafrechtsabteilung (Poinikó Tmíma). Auch er untersteht dem Generalstaatsanwalt.
Das Anhörungssystem ist kontradiktorischer Art. Die Staatsanwaltschaft legt ihre Beweise vor und die von ihr aufgerufenen Zeugen werden vernommen, ins Kreuzverhör genommen und erneut vernommen. Sobald alle Zeugen von der Staatsanwaltschaft aufgerufen wurden, entscheidet das Gericht, ob die Staatsanwaltschaft einen Prima-facie-Fall vorgelegt hat. Wenn ja, wird der Angeklagte zur Stellungnahme aufgefordert und das Gericht klärt ihn darüber auf, dass er seine eigenen Zeugen benennen und unter Eid aussagen kann. Dann werden sowohl die Zeugen des Angeklagten, als auch der Angeklagte selbst von der Staatsanwaltschaft ins Kreuzverhör genommen. Andernfalls kann der Angeklagte eine unbeeidigte Aussage von der Anklagebank aus machen. Dann findet kein Kreuzverhör statt.
Am Ende der Verhandlung erlässt das Gericht die Entscheidung. Wird der Angeklagte freigesprochen, wird er entlassen. Im Fall einer Verurteilung bekommt die Verteidigung die Möglichkeit, ein geringeres Strafmaß zu beantragen. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, erlässt das Gericht die angemessene Entscheidung.
Die Struktur der Gerichte in Zypern ist sehr unkompliziert.
Der Oberste Gerichtshof wurde auf der Grundlage der Bestimmungen des Rechtspflegegesetzes (Schlussbestimmungen) von 1964 (O perí Aponomís tis Dikaiosínis (Poikílai Diatáxeis) Nómos tou 1964) [Gesetz 33/1964] eingerichtet, nachdem sowohl der Präsident des Obersten Gerichtshofs als auch der des Obersten Verfassungsgerichts (Anótato Syntagmatikó Dikastírio) zurückgetreten waren und die jeweiligen Gerichte im Wesentlichen aufgelöst hatten, als die Vertreter der türkischen Gemeinde nicht erschienen waren und den erforderlichen Entscheidungen nicht zugestimmt hatten.
Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden durch den Präsidenten der Republik Zypern ernannt. Der Oberste Gerichtshof hat derzeit 13 Mitglieder, von denen eins zum Präsidenten ernannt wird. Personen mit einwandfreiem Charakter, die mindestens 12 Jahre in einem Rechtsberuf gearbeitet haben, können zum Richter am Obersten Gerichtshof ernannt werden.
Das Schwurgericht ist das Oberste Strafgericht erster Instanz der Republik. Es besteht aus drei Richtern (dem Präsidenten (Próedros), einem Obersten Bezirksrichter (Anóteros Eparchiakós Dikastís) und einem Bezirksrichter (Eparchiakós Dikastís)). Die Mitglieder des Schwurgerichts werden vom Obersten Gerichtshof für eine Amtszeit von zwei Jahren ernannt; sie werden aus den Reihen der Präsidenten des Bezirksgerichts, der Obersten Bezirksrichter beziehungsweise der Bezirksrichter ausgewählt.
Es gibt in jedem Bezirk der Republik Zypern ein Bezirksgericht mit uneingeschränkter Zuständigkeit, mit Ausnahme natürlich der Fälle, die in die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs und der unten genannten Fachgerichte fallen. An den Bezirksgerichten gibt es Präsidenten des Bezirksgerichts, Oberste Bezirksrichter und Bezirksrichter. Bezirksrichter werden vom Obersten Gerichtshof ernannt, versetzt und befördert.
Die Familiengerichte wurden auf der Grundlage des Familiengerichtsgesetzes (O perí Oikogeneiakón Dikastiríon Nómos) (Gesetz 23/90) errichtet. Sie setzen sich aus drei Mitgliedern zusammen (einem Präsidenten und zwei beisitzenden Richtern), die alle über juristische Kenntnisse verfügen und vor ihrer Ernennung erfolgreich in Rechtsberufen tätig waren.
Dieses Fachgericht setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen: einem Präsidenten und zwei beisitzenden Richtern. Der Präsident des Liegenschaftsgerichts muss mindestens ebenso viele Jahre als Anwalt praktiziert haben, wie für die Berufung als Richter an das Bezirksgericht erforderlich.
Wie das Liegenschaftsgericht setzt sich auch das Arbeitsgericht aus drei Mitgliedern zusammen, nämlich aus einem Präsidenten und zwei beisitzenden Richtern. Der Präsident ist ein Rechtsanwalt, der vor seiner Ernennung an das Gericht mindestens fünf Jahre lang als Rechtsanwalt gearbeitet haben muss.
Das letzte Fachgericht ist das Militärgericht, dem ein angesehener Anwalt vorsitzt. Zum Zeitpunkt seiner Ernennung muss er über die Qualifikationen verfügen, die für die Ernennung zum Richter an einem Bezirksgericht erforderlich sind. Der Präsident des Militärgerichts muss ein bevollmächtigter Militäroffizier sein, der mindestens den Rang eines Obersts hat. Die beisitzenden Richter des Militärgerichts müssen Berufsmilitärs sein, die in der Armee dienen.
Auf der Website des Obersten Gerichtshofs gibt es ein Verzeichnis, das einige allgemeine Informationen zu den Gerichten in Zypern bereithält.
Oberster Gerichtshof (Anótato Dikastírio)
Der Oberste Gerichtshof ist Appellationsgericht für alle Entscheidungen der nachgeordneten Gerichte der Republik Zypern und erstinstanzliches Gericht für verschiedene Bereiche wie Verwaltungs- und Seerechtssachen. Es erlässt auch Certoriari- und Mandamus- sowie andere Verfügungen und überwacht alle anderen Gerichte der Republik Zypern, um sicherzustellen, dass diese einwandfrei arbeiten, und übt die Disziplinargewalt über die Justizangehörigen aus.
Schwurgerichte (Kakourgiodikeía)
Mit der Ausnahme bestimmter sehr schwerwiegender Straftaten ist jedes Schwurgericht in erster Instanz für Straftaten zuständig, die gemäß dem Strafgesetzbuch (Poinikós Kódikas) oder einem anderen Gesetz zu bestrafen sind und innerhalb der Grenzen der Republik Zypern oder in den zyprischen Teilen der souveränen Militärstützpunkte verübt wurden und in die Zyprer entweder als Täter oder als Opfer verwickelt wurden, sowie für Straftaten, die in einem anderen Land verübt wurden, während der Angeklagte im Dienst der Republik stand oder auf einem Schiff oder in einem Flugzeug in der Republik oder an anderen Orten und unter anderen Umständen verübt wurden, die vom Gesetz vorgesehen sind.
Bezirksgerichte (Eparchiaká Dikastíria)
Bezirksgerichte haben einen Präsidenten und sind als erstinstanzliches Gericht für alle Sachen zuständig, die in ihre örtliche Zuständigkeit fallen.
Ein Oberster Bezirksrichter ist zuständig (mit einigen Ausnahmen) für Sachen, deren Streitwert 500 000,00 EUR nicht übersteigt; ein Bezirksrichter ist zuständig für Sachen (mit einigen Ausnahmen), deren Streitwert 100 000,00 EUR nicht übersteigt.
Die Zuständigkeit des Bezirksgerichts für Strafsachen erstreckt sich auf alle Straftaten, die innerhalb der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts begangen wurden und die laut Gesetz mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis oder mit einer Geldbuße bis zu 50 000,00 EUR und/oder mit beiden Strafen bedroht sind und bei denen das Gericht dem Opfer eine Entschädigung bis zu 6 000,00 EUR zusprechen kann.
Gegen alle Entscheidungen des Bezirksgerichts sowohl in Straf- als auch in Zivilsachen können ohne Einschränkungen Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden.
Fachgerichte
Die Zuständigkeit der Familiengerichte erstreckt sich auf fast alle Ehestreitigkeiten. Die Zuständigkeit des Liegenschaftsgerichts beschränkt sich auf Streitigkeiten in Bezug auf Gebäude mit Mietpreisbindung. Das Arbeitsgericht ist nur zuständig für die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, insbesondere im Fall einer angeblichen ungerechtfertigten Entlassung. Das Militärgericht ist für Straftaten zuständig, die von Angehörigen der Nationalgarde (Ethnikí Frourá) begangen wurden oder wenn die Bestimmungen der Nationalgarde verletzt wurden.
Gegen alle Entscheidungen der vorgenannten Gerichte können Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden.
Es gibt ein Standardsystem für die Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen in der Republik Zypern und jeder, der solche Dienste anbietet, wird als Rechtsanwalt bezeichnet, unabhängig davon, in welchem Land er studiert hat und welchen Universitätsabschluss er während seines Studiums der Rechtswissenschaften erlangt hat.
Es gibt im Internet ein Rechtsanwaltsverzeichnis, zu dem Rechtsanwälte und Richter freien Zugang haben und in das die Öffentlichkeit gegen Zahlung einer Gebühr Einsicht nehmen kann.
Es gibt keine offizielle Website, auf der Urteile veröffentlicht werden. Einige ausgewählte aktuelle Urteile wurden auf der Website des Obersten Gerichtshofs veröffentlicht.
Es gibt eine Reihe privater Websites, die den Zugang zur Rechtsprechung entweder gegen ein Entgelt oder kostenlos anbieten. Auf der Website leginetcy können Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsakte eingesehen werden. Die Website ist für Rechtsanwälte, Richter und Regierungsangestellte kostenlos. Andere Personen, die den Zugang zu dieser Website wünschen, müssen eine Anmeldegebühr bezahlen. Auf der Website cylaw können Gerichtsentscheidungen abgerufen werden; sie ist kostenlos zugänglich.
Wie bereits erwähnt, gibt es in Zypern ein einheitliches System, nach dem Rechtsanwälte/Rechtsberater praktizieren.
Der Beruf des Notars ist in Zypern unbekannt. Tätigkeiten, die üblicherweise ein Notar ausübt, werden von einem Rechtsanwalt ausgeführt.
In der Republik Zypern stehen auch die folgenden Berufe im Zusammenhang mit der Justiz.
Kanzleibeamte werden vom Obersten Gerichtshof bestellt. Es handelt sich dabei um Gerichtsvollzieher, die in der Regel Anwälte sind und über fundierte Rechtskenntnisse verfügen. Sie haben bestimmte, gesetzlich festgelegte Aufgabenbereiche. Die Gerichtsbediensteten unterstehen dem ranghöchsten Kanzleichef, der für ihre allgemeine Aufsicht zuständig ist. Dieser kann zu diesem Zweck auch vom Obersten Gerichtshof ernannt werden.
Es gibt zwei Arten von Gerichtsvollziehern: Die Tätigkeit von Gerichtsvollziehern, die im privaten Sektor arbeiten, ist auf die Zustellung verschiedener gerichtlicher Schriftstücke beschränkt. Bei den Gerichten sind Gerichtsvollzieher in erster Linie an der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen beteiligt.
Rechtsanwaltsgehilfe (dikigorikós ypállilos) wird, wer sechs Monate in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet und sich bei der Kanzlei des Bezirksgerichts beworben hat, in dessen örtliche Zuständigkeit die Kanzlei fällt, in der der Kandidat arbeitet.
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Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Lettland.
Die Staatsanwaltschaft der Republik Lettland (Prokuratūra) ist eine zentrale Justizbehörde in einem dreigliedrigen System. An ihrer Spitze steht der Generalstaatsanwalt (ģenerālprokurors). Seine Aufgabe ist es, gegen Gesetzesverstöße vorzugehen und dafür zu sorgen, dass Fälle im Zusammenhang mit solchen Verstößen nach dem gesetzlich vorgesehen Verfahren beurteilt werden. Zur Staatsanwaltschaft gehören:
Bei Bedarf kann der Generalstaatsanwalt eine Sonderstaatsanwaltschaft einrichten, die den Status einer Bezirks- oder Regionalstaatsanwaltschaft hat. Derzeit verfügt Lettland über fünf Sonderstaatsanwaltschaften:
Die Generalstaatsanwaltschaft kann auch die Tätigkeiten von Behörden beaufsichtigen, die zwar keine staatsanwaltschaftlichen Aufgaben, dafür aber bestimmte Aufgaben im Rahmen von Strafverfahren wahrnehmen, für die sie zuständig sind. Der Generalstaatsanwalt ist dafür zuständig, solche Stellen einzusetzen, umzustrukturieren und aufzulösen. Er trifft auch Entscheidungen in Bezug auf die Struktur und die Personalausstattung dieser Stellen in Übereinstimmung mit den bewilligten Haushaltsmitteln. Bislang wurde nur eine solche Stelle eingerichtet, nämlich das Amt zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Die Staatsanwaltschaften sind Teil des Gerichtssystems; demnach sind sie unabhängig von der Legislative und der Exekutive tätig. Das lettische Parlament (die Saeima), das Kabinett und der Präsident können eine Staatsanwaltschaft damit beauftragen, Sachverhalte im Zusammenhang mit Gesetzesverstößen zu überprüfen, und sie können Informationen von der Generalstaatsanwaltschaft einholen. Sie dürfen sich jedoch nicht in die Arbeit der betreffenden Staatsanwaltschaft einmischen, auch nicht, wenn es um Straftaten von erheblicher Bedeutung für den Staat geht.
Staatsanwälte können vom Kabinett oder von Behörden erlassene Rechtsakte anfechten, wenn sie nicht gesetzeskonform sind. Der Generalstaatsanwalt und die leitenden Staatsanwälte der einzelnen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft können an Kabinettssitzungen teilnehmen und sich zu den behandelten Themen äußern.
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Vorverfahren sind in Artikel 2 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft festgelegt.
Die Staatsanwaltschaft:
In Artikel 36 Absatz 1 der Strafprozessordnung ist vorgesehen, dass ein Staatsanwalt in einem Strafverfahren Aufgaben im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung der Ermittlungen, den Ermittlungen, der Strafverfolgung, der Aufrechterhaltung einer strafrechtlichen Verfolgung sowie andere Aufgaben wahrnimmt.
Der leitende Staatsanwalt beaufsichtigt die Ermittlungen in einer Strafsache und kann
Der leitende Staatsanwalt (oder ein anderer Staatsanwalt im Auftrag eines Oberstaatsanwalts) kann die Leitung des Verfahrens (procesa virzītājs) übernehmen. In dieser Funktion leitet er das Strafverfahren und entscheidet über die Einleitung der Strafverfolgung. In besonderen Fällen kann der Generalstaatsanwalt, die Strafrechtsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft oder der leitende Staatsanwalt an einem Regionalgericht schon im Ermittlungsverfahren einen Staatsanwalt zum Leiter des Verfahrens ernennen.
In seiner Eigenschaft als Leiter des Verfahrens kann der Staatsanwalt
Der Leiter des Verfahrens kann alle Entscheidungen hinsichtlich des Verfahrens treffen und alle damit verbundenen Maßnahmen durchführen oder ein Mitglied der Ermittlergruppe oder eine Person, die verfahrensrechtliche Aufgaben wahrnimmt, damit betrauen.
Gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren achtet ein Oberstaatsanwalt darauf, dass ein Staatsanwalt seinen Verpflichtungen nachkommt, und befasst sich mit Beschwerden und Rügen in Bezug auf Beschlüsse und Maßnahmen des leitenden Staatsanwalts bzw. des Leiters des Verfahrens. Er kann beispielsweise darüber entscheiden, ob der unmittelbare Vorgesetzte eines Ermittlers oder einer Ermittlergruppe auf Vorschlag des leitenden Staatsanwalts ausgetauscht werden soll oder ob rechtmäßig auf die Anklageerhebung verzichtet wurde.
Der Oberstaatsanwalt kann
Auf Anordnung des Oberstaatsanwalts kann ein Staatsanwalt in eine Ermittlergruppe aufgenommen werden. Der Leiter des Verfahrens kann den Staatsanwalt mit einer oder mehreren Verfahrenshandlungen betrauen.
Die Artikel 82 bis 86 der Verfassung der Republik Lettland (Latvijas konstitūcija) bilden die verfassungsmäßige Grundlage für die Befugnisse der Judikative. Danach steht die Rechtsprechung ausschließlich den Gerichten zu. Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Judikative unterliegt dem Gesetz über die rechtsprechende Gewalt. Nach lettischem Recht sind Richter Beamte.
Behörden, soziale und politische Organisationen und andere juristische und natürliche Personen müssen die Unabhängigkeit der Gerichte und die Immunität der Richter achten. Niemand ist berechtigt, von einem Richter eine Rechtfertigung oder Erklärung für sein Vorgehen in einer bestimmten Sache zu verlangen oder sich in die Gerichtsverwaltung einzumischen, aus welchen Gründen auch immer. Richter sind durch richterliche Immunität geschützt, während sie ihre Pflichten in Bezug auf die Rechtspflege erfüllen. Das Richteramt ist mit der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder einer anderen politischen Organisation nicht vereinbar.
Es ist Aufgabe der Richter, in Zivil-, Verwaltungs- und Strafsachen nach Maßgabe der geltenden Gesetze Recht zu sprechen.
In Zivilsachen verhandeln und entscheiden die Richter über Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte (Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht usw.) und der legitimen Interessen natürlicher und juristischer Personen.
In Strafsachen entscheiden Richter über die gegen eine Person erhobenen Anklagen sowie über deren Begründetheit. Richter können die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten feststellen und Strafen verhängen.
In Verwaltungssachen überprüfen die Richter die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten der Exekutive (von Behörden erlassene Verwaltungsakte oder von ihnen ergriffene konkrete Maßnahmen) und befassen sich mit Streitigkeiten im Rahmen öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Außerdem stellen Richter die Rechte und Pflichten von natürlichen Personen nach Maßgabe des öffentlichen Rechts fest und verhandeln und befinden über verwaltungsrechtliche Verstöße.
Die Amtspflichten eines Richters umfassen alle im Verfahrensrecht vorgesehenen Pflichten von Richtern und Gerichten.
Die Justiz verfügt mit dem Nationalen Gerichtsportal Lettlands über ein eigenes Internetportal, das derzeit nur in lettischer Sprache zur Verfügung steht. Es enthält Informationen über das lettische Gerichtssystem, ein Verzeichnis der lettischen Gerichte und Richter, Gerichtsstatistiken und eine kurze Beschreibung der für verschiedene Gerichtsverfahren geltenden Verfahren, wobei die wesentlichen Merkmale und Unterschiede hervorgehoben werden, sowie Informationen darüber, wie ein Gerichtsverfahren angestrengt werden kann.
Das Portal für elektronische Dienste der lettischen Gerichte bietet seinerseits Zugang zu anonymisierten Gerichtsentscheidungen, zur Rechtsprechung, zu dem Terminkalender für Gerichtsverhandlungen und weitere Informationen. Wird in die Rubrik „Tiesvedības gaita“ (Verfahrensstand) ein Aktenzeichen einer Rechtssache oder einer Ladung eingegeben, gibt das System Auskunft zum Stand des Verfahrens und zeigt an, bei welchem Gericht und in welcher Instanz die Sache verhandelt wird. Außerdem werden ein Zeitplan für die nächsten Verhandlungstermine sowie Informationen zu ergangenen Entscheidungen, eingelegten Einsprüchen und zum Ausgang des Verfahrens angezeigt.
Tätigkeitsberichte der Gerichte werden auf der Website der Gerichtsverwaltung veröffentlicht.
Aktuelle politische Themen im Zusammenhang mit dem Justizsystem werden auf der Website des Justizministeriums der Republik Lettland veröffentlicht. Das Portal ist auch in englischer Sprache verfügbar.
Online-Informationen über den Obersten Gerichtshof und seine Tätigkeit sind auf der Website des Obersten Gerichtshofs verfügbar. Das Portal ist auch in englischer Sprache verfügbar.
Rechtsanwälte (advocates) sind unabhängige Angehörige der Rechtsberufe, die Rechtsbeistand leisten, indem sie die legitimen Interessen natürlicher Personen vor Gericht und in Voruntersuchungen verteidigen und vertreten, Rechtsberatung leisten, amtliche Schriftstücke aufsetzen und andere juristische Aufgaben wahrnehmen.
Sie sind Mitglieder des Justizsystems, die in der Republik Lettland vor jedem Gericht oder jeder Ermittlungsbehörde ein Verfahren führen dürfen, nachdem sie von den Streitparteien, Beschuldigten und anderen Parteien (ihren Mandanten) ausgewählt und beauftragt wurden. Sie dürfen auch in den gesetzlich vorgesehen Fällen im Auftrag des Gerichtspräsidenten, des Leiters einer Ermittlungsbehörde oder des Lettischen Rates vereidigter Rechtsanwälte Verfahren führen. Rechtsanwälte leisten auch andere Arten von Rechtsbeistand im Einklang mit dem gesetzlich vorgesehen Verfahrenhttp://www.likumi.lv/doc.php?id=59283.
In Lettland können folgende Personen als Rechtsanwalt tätig sein:
Alle vereidigten Rechtsanwälte sind freiberuflich tätig. Sie haben sich in der Lettischen Rechtsanwaltskammer vereidigter Rechtsanwälte (Latvijas Zvērinātu advokātu kolēģija), einem unabhängigen Berufsverband vereidigter Rechtsanwälte, zusammengeschlossen. Die Lettische Rechtsanwaltskammer vereidigter Rechtsanwälte umfasst die Generalversammlung vereidigter Rechtsanwälte, den Lettischen Rat vereidigter Rechtsanwälte, den Prüfungsausschuss und den Disziplinarausschuss.
Informationen über die Tätigkeiten der Lettischen Rechtsanwaltskammer vereidigter Rechtsanwälte und des Lettischen Rates vereidigter Rechtsanwälte, über die für Rechtsanwälte geltenden Rechtsvorschriften und die Gerichte, bei denen sie tätig sind (einschließlich Kontaktdaten), sowie andere Informationen über den Beruf des Rechtsanwalts in Lettland finden sich auf der Website des Lettischen Rates vereidigter Rechtsanwälte.
Notarielle Aufgaben, die unter der Aufsicht der Justizbehörden stehen, werden gemäß dem im Notargesetz festgelegten Verfahren vereidigten Notaren anvertraut. Vereidigte Notare sind Mitglieder des Justizsystems, die den Regionalgerichten zugeordnet sind, bei denen sie die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen. Bei der Ausübung ihres Amtes sind vereidigte Notare Beamten gleichgestellt. Vereidigte Notare sind bei der Ausübung ihres Amtes auf eigene Rechnung tätig. Ihre Honorarsätze werden vom Ministerkabinett festgelegt.
Nach dem Notargesetz sind vereidigte Notare zuständig für:
Nach dem Notargesetz können vereidigte Notare auch zuständig sein für:
Alle vereidigten Notare Lettlands haben sich in der Lettischen Kammer vereidigter Notare (Latvijas Zvērinātu notāru kolēģija), einem unabhängigen Berufsverband vereidigter Notare, zusammengeschlossen. Der Lettische Rat vereidigter Notare (Latvijas Zvērinātu notāru padome) ist das Vertretungs- und Aufsichtsorgan für vereidigte Notare und das Verwaltungs- und Exekutivorgan der Lettischen Kammer vereidigter Notare. Seine Aufgaben sind in Artikel 230 des Notargesetzes festgelegt.
Die offizielle Website der lettischen Notare enthält Informationen über die Tätigkeit und die Anzahl vereidigter Notare, Angaben zu ihrem Kanzleistandort und andere Informationen über das lettische Notariatssystem.
Vereidigte Gerichtsvollzieher (Zvērināti tiesu izpildītāji) sind Mitglieder des Justizsystems. Sie sind den Regionalgerichten zugeordnet und vollstrecken die Entscheidungen der Gerichte und weiterer Einrichtungen und üben andere gesetzlich vorgesehene Tätigkeiten aus.
Vereidigte Gerichtsvollzieher sind freiberuflich tätige Angehörige der Rechtsberufe. In Ausübung ihres Amtes sind sie jedoch Beamten gleichgestellt. Dabei sind sie unabhängig und unterliegen lediglich dem Gesetz. Die von vereidigten Gerichtsvollziehern in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten ausgestellten Forderungen und Anordnungen sind für alle Parteien im Staatsgebiet verbindlich.
Vereidigte Gerichtsvollzieher arbeiten im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Regionalgerichts, dem sie zugeordnet sind. Die Anzahl der vereidigten Gerichtsvollzieher, ihre Ämter, Bezirke und deren Abgrenzung werden vom Ministerkabinett festgelegt.
Vereidigte Gerichtsvollzieher üben ihr Amt nach Maßgabe der Zivilprozessordnung und anderer Rechtsvorschriften aus und halten sich an die vom Lettischen Rat vereidigter Gerichtsvollzieher (dem Vertretungs- und Aufsichtsorgan der vereidigten Gerichtsvollzieher in Lettland) anerkannten Verfahrensweisen und die aus der Rechtsprechung gewonnenen Erkenntnisse.
Informationen darüber, wo sich Kanzleien vereidigter Gerichtsvollzieher befinden, sowie Einzelheiten zu den für vereidigte Gerichtsvollzieher geltenden Rechtsvorschriften und zu den Tätigkeiten des Lettischen Rates vereidigter Gerichtsvollzieher finden sich auf der Website des Lettischen Rates vereidigter Gerichtsvollzieher. Das Portal ist derzeit nur in lettischer Sprache verfügbar.
In Lettland gibt es kein Verzeichnis von Einrichtungen dieser Art.
Amt zur Bekämpfung von Geldwäsche
Nationales Gerichtsportal Lettlands
Lettischer Rat vereidigter Rechtsanwälte
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite enthält einen Überblick über Rechtsberufe in Litauen.
Rechtsberufe – Einführung
Zu den Rechtsberufen in Litauen zählen:
Staatsanwalt
Organisation
In Litauen gibt es 56 örtliche Staatsanwaltschaften:
Die örtlichen Staatsanwaltschaften (teritorinės prokuratūros) unterstehen der Generalstaatsanwaltschaft (Generalinė prokuratūra). Der Generalstaatsanwalt wird vom Präsidenten der Republik Litauen (Lietuvos Respublikos Prezidentas) mit Zustimmung des Parlaments (Seimas) für eine siebenjährige Amtsperiode bestellt.
Der Generalstaatsanwalt legt dem Parlament und dem Präsidenten gegenüber Rechenschaft ab. Zur Staatsanwaltschaft gehören:
Die Staatsanwaltschaft ist gegenüber dem Justizministerium nicht weisungsgebunden noch bestehen gemeinsamen Zuständigkeiten oder sonstige Beziehungen besonderer Art.
Rolle und Funktion
Die Staatsanwaltschaft erfüllt folgende Aufgaben:
Staatsanwälte sind an allen Strafsachen beteiligt sowie je nach Art der Forderung auch an Zivil- oder Verwaltungssachen.
Richter
Organisation
In Litauen gibt es keine unterschiedlichen Arten von Richtern. Sämtliche Richter sind Berufsrichter (profesionalūs teisėjai).
Die allgemeinen Grundsätze der Justiz sind in der Verfassung und im Gerichtsgesetz geregelt. Die Gerichte sind unabhängig und verfügen über folgende Selbstverwaltungsgremien:
Die Gerichte werden von der nationalen Gerichtsverwaltung (Nacionalinė teismų administracija) unterstützt.
Organisation der Rechtsberufe: Anwälte
Rechtsanwalt
In Litauen gibt es Rechtsanwälte (advokatai) und Rechtsassessoren (advokatų padėjėjai). Assessoren können ihre Mandanten in Zivilsachen vertreten sowie mit Genehmigung des zuständigen Anwalts und sofern gesetzlich zulässig auch in Strafsachen verteidigen.
Bei Rechtsanwälten und Assessoren wird nicht weiter nach Arten unterschieden. Rechtsanwälte können ihre Fachgebiete frei wählen (anwaltliche Spezialisierung).
Rechtsdatenbanken
Näheres hierzu siehe die Website der litauischen Anwaltskammer (Lietuvos advokatūra).
Ist der Zugang zu dieser Datenbank kostenlos?
Ja, die Informationen auf der Website der litauischen Anwaltskammer sind gratis.
Solicitor / Rechtsberater
Das litauische Rechtssystem nimmt keine solche Unterscheidung vor.
Notar
Organisation
Der Berufsstand der Notare (notarai) ist in Litauen nicht weiter untergliedert. Die Anzahl der Notare, ihre Kanzleien und geografischen Zuständigkeiten werden vom Justizminister (Teisingumo ministerija) festgelegt. Notare werden vom Minister ernannt und entlassen.
Notare gehören der Notarkammer (Notarų rūmai) an. Die Notarkammer legt dem Justizministerium alljährlich einen ausführlichen Tätigkeitsbericht einschließlich einer Prognose und Leitlinien für die Aktivitäten der Notare im kommenden Jahr vor.
Die Notarordnung wird vom Justizminister unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Präsidiums der Notariatskammer (Notarų rūmų prezidiumas) gebilligt.
Ist der Justizminister der Auffassung, dass ein Beschluss oder eine Entscheidung der Notarkammer im Widerspruch zu den Gesetzen der Republik Litauen steht, kann er beim Bezirksgericht Vilnius (Vilniaus apygardos teismas) die Aufhebung des Beschlusses bzw. der Entscheidung beantragen.
Weitere Informationen liefert die Website der litauischen Notarkammer.
Rolle und Funktion
Die Notarkammer erfüllt vor allem folgende Aufgaben:
Andere Rechtsberufe
Gerichtsvollzieher
Der Berufsstand der Gerichtsvollzieher (antstoliai) wird in Litauen nicht nach Sparten untergliedert.
Mehr Informationen bieten die Website über den Beruf des Gerichtsvollziehers und die Website der Kammer der Gerichtsvollzieher (Antstolių rūmai).
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Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Rechtsberufe.
In dieser Rubrik finden sich Informationen über die Berufe im Bereich Justiz (Beschreibung, Zulassungsvoraussetzungen zum Beruf usw.).
In Luxemburg sind die Gerichte in zwei Gerichtsbarkeiten unterteilt: die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Art des Streitfalls bestimmt, welche Gerichtsbarkeit den Fall verhandelt.
Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit (l’ordre judiciaire) gehören drei Friedensgerichte (Justices de Paix), zwei Bezirksgerichte (Tribunaux d’arrondissement), ein Appellationsgerichtshof (Cour d’appel) und ein Kassationsgerichtshof (Cour de cassation). Diese Gerichte sind im Wesentlichen für Streitfälle aus den Bereichen Zivil-, Handels-, Straf- und Arbeitsrecht zuständig. Sowohl Richter (magistrats du siège) als auch Staatsanwälte oder stellvertretende Staatsanwälte (magistrature debout) zählen zu dieser Gerichtsbarkeit.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst ein Verwaltungsgericht erster Instanz (Tribunal administratif) und ein Oberverwaltungsgericht (Cour administrative). Diese Gerichte entscheiden in verwaltungs- und steuerrechtlichen Angelegenheiten (direkte Steuern; impôts directs).
Das Verfassungsgericht (Cour constitutionnelle) setzt sich aus Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammen. Es überprüft die Übereinstimmung der Gesetze mit der Verfassung als der höchsten Rechtsnorm des Landes.
Der Zugang zum Richteramt kann auf zweierlei Weise erfolgen:
Die künftigen Richter, d. h. die Richter auf Probe (attachés de justice), müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen. Um zur Auswahlprüfung zugelassen zu werden, müssen die Anwärter:
Die Auswahlverfahren zur Berufung in das Richteramt werden von der ausschließlich aus Richtern gebildeten Kommission zur Anstellung und Unterweisung von Richtern auf Probe (Richter-Kommission) durchgeführt. Das Verfahren besteht aus insgesamt drei schriftlichen Prüfungen in Zivil- und Zivilprozessrecht, Straf- und Strafprozessrecht sowie Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. Gefordert wird im Wesentlichen die Abfassung von Vorlagen für gerichtliche Entscheidungen und Urteile. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen Prüfungen zusammengenommen mindestens drei Fünftel aller Punkte und in jeder Einzelprüfung mindestens die Hälfte aller Punkte erreicht wurden. Die Richter-Kommission legt anhand der Gesamtnote eine Rangfolge fest. Die am besten Platzierten werden in den Richterstand auf Probe erhoben.
Dieses alternative Verfahren kommt nur dann zum Zuge, wenn die Zahl der vom Justizministerium jährlich festgelegten Zahl von Richtern auf Probe mit den Auswahlverfahren nicht erreicht wurde.
Bewerben kann sich, wer
Die Richter-Kommission lädt die Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein. Ein Psychologe nimmt an dem Vorstellungsgespräch teil und gibt zu jeder Person ein Gutachten ab. Die Richter-Kommission trifft ihre Auswahl anhand der Ergebnisse der Zusatzprüfung in luxemburgischem Recht und des juristischen Abschlussexamens, der Berufserfahrung sowie etwaiger Zusatzqualifikationen oder Veröffentlichungen.
In der Verfassung wird die Unabhängigkeit der Richter von der Staatsgewalt garantiert. Ein Richter ist unabsetzbar. Er kann nur mit einem Gerichtsurteil aus dem Amt entfernt oder vorläufig seines Amtes enthoben werden. Seine Versetzung kann nur mit einer erneuten Ernennung und mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei einem Gebrechen oder Fehlverhalten können Richter allerdings nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorläufig ihres Amtes enthoben, abberufen oder versetzt werden.
Das Richteramt ist nicht vereinbar mit einem Regierungsamt, mit dem Mandat eines Abgeordneten, Bürgermeisters, Stadtverordneten oder Gemeinderats sowie mit einer Tätigkeit als Arbeitnehmer in einem öffentlichen oder staatlichen Unternehmen, mit den Ämtern des Notars und Gerichtsvollziehers, mit der Zugehörigkeit zu den Streitkräften oder zum Klerus sowie mit dem Beruf des Rechtsanwalts. Richter haben unabhängig zu urteilen und sind an das Berufsgeheimnis gebunden. Ihre Besoldung ist gesetzlich geregelt.
Nähere Informationen finden sich auf der Seite über den Richterberuf auf der Website des Justizministeriums.
Der Anwaltsberuf (avocat) ist im Gesetz vom 10. August 1991 über den Berufsstand des Rechtsanwalts in der geänderten Fassung geregelt.
Der Anwaltsberuf zählt zu den freien Berufen. Der Anwaltsberuf kann einzeln ausgeübt werden, Anwälte können sich aber auch zu einer Anwaltssozietät zusammenschließen. Nur Rechtsanwälte sind befugt, die Parteien zu beraten oder zu vertreten, vor Gericht aufzutreten oder für sie vor allen Arten von Gerichten zu plädieren, Schriftstücke und Titel in Empfang zu nehmen, um sie dem Gericht vorzulegen, die Schriftstücke auszufertigen und zu unterzeichnen, die für ein Verfahren notwendig sind und um die Rechtssache entscheidungsreif zu machen.
Nur Rechtsanwälte dürfen gewerbsmäßig und gegen Entgelt Rechtsberatung erteilen oder für andere Privaturkunden abfassen. Rechtsanwälte vertreten oder beraten ihre Mandanten auch vor internationalen Gerichten wie dem Gerichtshof der Europäischen Union oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie unterliegen dem Berufsgeheimnis, das unbedingt zu wahren ist und dessen Verletzung strafrechtlich geahndet wird.
Damit ein Anwalt in Luxemburg seinen Beruf ausüben kann, muss er sich in das Verzeichnis einer im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Anwaltskammer eingetragen haben. Dies gilt auch für Anwälte aus anderen europäischen Ländern, die unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung in Luxemburg praktizieren möchten.
Das Verzeichnis der Anwaltskammer (ordre des avocats) besteht aus sechs Listen:
Liste 1: Beim höchsten Gericht zugelassene Anwälte (avocats à la Cour)
Liste 2: Rechtsanwälte
Liste 3: Honoraranwälte (avocats honoraires)
Liste 4: Anwälte aus der Europäischen Union, die unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung praktizieren
Liste 5: Anwaltssozietäten mit Anwälten, die am höchsten Gericht zugelassen sind
Liste 6: Sonstige Anwaltssozietäten
Um sich in das Verzeichnis einer Anwaltskammer in Luxemburg eintragen zu können, muss ein Anwalt folgende Voraussetzungen erfüllen:
Weitere Hinweise zu den geforderten Sprachkenntnissen:
Zugelassene Einzelanwälte müssen unbeschadet der vorstehenden Ausführungen die Sprache der Gesetzgebung im Sinne des Gesetzes vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung und jede weitere für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erforderliche Sprache beherrschen.
In Liste II eingetragene Anwälte müssen außerdem die Verwaltungs- und Gerichtssprachen des Großherzogtums Luxemburg beherrschen, die für die Erfüllung ihrer an das Rechtsreferendariat geknüpften Verpflichtungen erforderlich sind.
Ein Anwalt, der das Mandat für eine Rechtssache annimmt, muss über die erforderliche fachliche und sprachliche Eignung verfügen; bei Verstößen drohen disziplinarrechtliche Strafen.
Nach Stellungnahme des Justizministeriums kann der Vorstand der Anwaltskammer von der Bedingung der Staatsangehörigkeit absehen, sofern das nicht der Europäischen Union angehörende Land, dessen Staatsbürgerschaft der Anwärter hat, im umgekehrten Fall ebenso verfahren würde. Gleiches gilt für Bewerber, die als politische Flüchtlinge anerkannt sind und denen im Großherzogtum Asyl gewährt wurde.
Nur die Anwälte, die auf der Liste I der Rechtsanwälte stehen, dürfen den Titel eines beim Appellationsgerichtshof zugelassenen Anwalts (avocat de la Cour) tragen. Hierfür müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nur die beim Appellationsgerichtshof zugelassenen Anwälte sind zu Handlungen befugt, für die nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist, d. h. nur sie dürfen Parteien vor dem Verfassungsgericht, den Verwaltungsgerichten, dem Obersten Gerichtshof und den Bezirksgerichten in zivilrechtlichen Sachen vertreten, Anträge für sie stellen, ihre Schriftstücke und Titel in Empfang nehmen, um sie dem Gericht vorzulegen, und die Schriftstücke unterzeichnen lassen, um die Rechtssache entscheidungsreif machen.
Auf der Liste II der Anwälte stehende Rechtsanwälte sowie europäische Anwälte, die unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung praktizieren dürfen und auf der Liste IV der Anwälte stehen, dürfen die genannten Handlungen nur vornehmen, wenn sie dabei von einem auf der Liste I der Anwälte stehenden, beim Appellationsgerichtshof zugelassenen Anwalt unterstützt werden. Da vor allen Gerichten, bei denen die anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben ist, die Parteien frei über ihre Vertretung entscheiden können, können die auf der Anwaltsliste II oder IV stehenden Rechtsanwälte dort die Parteien ohne die Unterstützung eines beim Appellationsgerichtshof zugelassenen Anwalts vertreten.
Der Zugang zur Anwaltsausbildung, der in der großherzoglichen Verordnung vom 10. Juni 2009 über die Organisation des Referendariats und die Regelung des Zugangs zum Notarstand geregelt ist, eröffnet sich über ein Berufspraktikum, das aus ergänzenden Kursen in luxemburgischem Recht mit anschließendem Praktikum besteht.
Nach erfolgreichem Abschluss der Zusatzausbildung in luxemburgischem Recht können sich die Absolventen in die Liste II einer der luxemburgischen Anwaltskammern eintragen lassen.
Das Referendariat dient dem Erlernen der praktischen Ausübung des Anwaltsberufs. Im Verlauf des Studiums hat der Referendar gründliche Kenntnisse des Rechts erworben, und die Zusatzausbildung in luxemburgischem Recht diente einer Erweiterung dieser Kenntnisse durch die Beschäftigung mit den Besonderheiten des luxemburgischen Rechts. Im Mittelpunkt des Referendariats steht im Wesentlichen das Erlernen der praktischen Ausübung des Anwaltsberufs, das unter Anleitung eines Betreuers sowie mithilfe von Kursen erfolgt, die speziell auf das Erlernen der Berufsausübung ausgerichtet sind.
Das Referendariat dauert mindestens zwei Jahre und wird mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen. Nach Bestehen des Examens ist der Absolvent beim Appellationsgerichtshof zugelassener Anwalt und wird in die Liste I aufgenommen.
Auf begründeten Antrag hin kann dem Referendar vom Lenkungsausschuss gestattet werden, mindestens drei und höchstens sechs Monate seines Referendariats in einer Anwaltskanzlei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu absolvieren. Dieser besonders genehmigte Abschnitt des Referendariats wird auf das Gesamtreferendariat angerechnet.
Rechtsanwälte sind Mitglieder in einer Kammer (ordre des avocats), die vom Staat sowie von den Richtern und Staatsanwälten unabhängig ist. Es gibt eine Anwaltskammer in Luxemburg und eine Anwaltskammer in Diekirch. Beide Kammern haben eigene Rechtspersönlichkeit. Zur Anwaltskammer gehören folgende Gremien: die Versammlung, der Vorstand der Kammer, der Präsident der Kammer sowie der Disziplinar- und Verwaltungsrat für den gesamten Berufsstand.
Nähere Informationen finden sich auf der Seite über den Anwaltsberuf auf der Website des Justizministeriums.
Gemäß Artikel 13 des geänderten Gesetzes vom 9. Dezember 1976 über die Organisation des Notarstandes wird die Anzahl der Notare (notaire) in einer großherzoglichen Verordnung festgelegt. Derzeit gibt es in ganz Luxemburg 36 Notare.
Notare sind Amtsträger, die zur Entgegennahme aller Urkunden und Verträge befugt sind, die die Parteien in Zusammenhang mit Handlungen der öffentlichen Gewalt beglaubigen lassen wollen oder müssen, deren Datum sie feststellen, die sie hinterlegen, deren Zweitausfertigung und Abschriften sie ausfertigen.
Es ist Notaren untersagt, selbst oder über Mittelspersonen, unmittelbar oder mittelbar folgende Handlungen vorzunehmen: ein Geschäft zu betreiben, Geschäftsführer, Gesellschafter, Insolvenz- oder Konkursverwalter einer Handelsgesellschaft oder eines Industrie- oder Handelsbetriebs zu sein, in die Verwaltung oder Aufsicht von Gesellschaften, Unternehmen oder Agenturen einzugreifen, deren Zweck der Kauf, der Verkauf, die Parzellierung oder die Bebauung von Grundstücken ist, oder eine Beteiligung an diesen zu haben, mit derartigen Gesellschaften, Unternehmen oder Agenturen fortgesetzte Beziehungen zu unterhalten, die die freie Wahl des Notars durch die Parteien beeinträchtigen könnten, regelmäßig Bank-, Diskont- und Maklergeschäfte zu tätigen oder an der Börse zu spekulieren (ausgenommen davon sind Diskontgeschäfte im Zusammenhang mit Handlungen im Rahmen ihres Amtes), Gelder in Verwahrung zu nehmen (ausgenommen sind Hinterlegungen im Hinblick auf oder anlässlich von Handlungen im Zusammenhang mit ihrem Amt oder der Liquidation eines Nachlassvermögens), ihr Amt in einer Sache auszuüben, in der sie selbst Beteiligte sind, sich eines Strohmanns für Handlungen zu bedienen, die sie selbst nicht ausführen dürfen, in ihren Diensten Vermittler oder Makler zu haben, gleichgültig unter welcher Bezeichnung.
Notariell beglaubigte Urkunden sind nach dem Zivilgesetzbuch verbindlich. Sie sind vollstreckbar, sofern sie mit einer Vollstreckungsklausel versehen sind. Notare sind verpflichtet, sich bei der Abfassung von Urkunden je nach Entscheidung der Parteien der französischen oder der deutschen Sprache zu bedienen.
Notare üben ihr Amt im gesamten luxemburgischen Hoheitsgebiet aus. Mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nehmen sie an der Ausübung der Staatsgewalt teil.
Die Notarkammer (Chambre des Notaires) besteht aus sieben Mitgliedern, die von der Generalversammlung der Notare aus den Reihen aller luxemburgischen Notare gewählt werden.
Abgesehen von den ihr durch Gesetze und Verordnungen übertragenen Befugnissen erfüllt die Notarkammer im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Der Disziplinarrat besteht aus dem Präsidenten des Bezirksgerichts Luxemburg bzw. dem ihn vertretenden Richter als Vorsitzendem sowie vier Mitgliedern der Notarkammer, die nach ihrem Dienstalter benannt werden.
Der Disziplinarrat übt die Disziplinargewalt über alle Notare in folgenden Fällen aus: Verstoß gegen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Ausübung des Berufs, standeswidriges Verhalten und Fahrlässigkeit in der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen das Gebot der Zurückhaltung und gegen die Würde des Amtes sowie gegen die Ehre und die Redlichkeit, dies gilt unbeschadet etwaiger Gerichtsverfahren in diesen Sachen. Gegen die Entscheidung des Disziplinarrats kann sowohl vom betroffenen Notar als auch vom Generalstaatsanwalt Berufung eingelegt werden. Über die Berufung wird vor der Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs verhandelt, die abschließend entscheidet.
Voraussetzungen für das Amt eines Notars sind:
Nähere Informationen finden sich auf der Seite über den Notarberuf auf der Website des Justizministeriums.
Der Gerichtsvollzieher (huissier de justice) ist ein Justizbeamter, der allein befugt ist,
Der Gerichtsvollzieher kann
Er kann vom Gericht bestellt werden zu
Die Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher ist in einer großherzoglichen Verordnung festgelegt.
Die Gerichtsvollzieherkammer (Chambre des huissiers de justice) vertritt den Berufsstand auf nationaler Ebene. Sie wird von einem dreiköpfigen Vorstand geführt, dem ein Präsident, ein Sekretär und ein Schatzmeister angehören. Der Präsident vertritt die Gerichtsvollzieherkammer in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.
Nähere Informationen finden sich auf der Seite zum Gerichtsvollzieherberuf auf der Website des Justizministeriums.
Der leitende Urkundsbeamte (greffier en chef) leitet die Geschäftsstelle des Gerichts und fungiert als Personalchef. Zu seinen administrativen Aufgaben gehören die Ausfertigung von Abschriften für Rechtsanwälte und Privatpersonen (z. B. von Scheidungsurkunden für die Eintragung in ein ausländisches Register), die Erstellung von (vollstreckbaren) Ausfertigungen von Urkunden und Gerichtsurteilen, die Hinterlegung von handschriftlichen Testamenten, die Anzeige von Erbfällen, die Vereidigung der Urkundsbeamten, die Vorbereitung von Generalversammlungen, die Erstellung von Statistiken und die Überwachung der Archive. Außerdem nimmt er die Anträge auf Ablehnung eines Richters entgegen.
Urkundsbeamte unterstützen den Richter bei all seinen Amtshandlungen und Protokollpflichten, d. h. bei Gerichtsverhandlungen, Zeugenvernehmungen, Untersuchungen, Ortsbegehungen, Autopsien, der Inventarisierung des Gesellschaftsvermögens im Falle von Insolvenzen oder der Niederschrift von gerichtlichen Entscheidungen oder Anhörungen gegenüber Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen. Ein Richter kann ohne einen Urkundsbeamten nicht tätig werden.
Die Aufgaben eines Urkundsbeamten sind in den Artikeln 78 ff. des geänderten Gesetzes vom 7. März 1980 über die Gerichtsverfassung geregelt.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Urkundsbeamten sind in dem geänderten Beamtengesetz vom 16. April 1979 geregelt.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Rechtsberufe in Ungarn.
Rechtsberufe - Einführung
Staatsanwalt
Richter
Rechtsanwälte
Notare
Andere Rechtsberufe
Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Rechtsberufe in Ungarn (Staatsanwalt, Richter, Rechtsanwalt, Notar und Gerichtsvollzieher).
In Ungarn sind Vertreter der Rechtsberufe (Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher) unabhängige Organe der Rechtspflege, die sich mit Hilfe eines Kammersystems selbst verwalten. Die Mitgliedschaft in einer Kammer ist Voraussetzung für die Ausübung ihres Berufs. Die Kammern üben die Aufsicht über ihre Mitglieder aus und stellen sicher, dass Letztere Dienstleistungen in angemessener Qualität anbieten.
Der Staatsanwalt (Ügyészség) übt nach Maßgabe der Verfassungsregeln der Republik Ungarn gesetzlich festgelegte Befugnisse in Verbindung mit der Ermittlung und gerichtlichen Verfolgung von Straftaten aus. Darüber hinaus ist er für die Überwachung der Rechtmäßigkeit von Strafmaßnahmen zuständig.
Das Amt des Staatsanwalts hat das Ziel, die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten und den Gesetzen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften Geltung zu verschaffen, wenn gegen sie verstoßen wird.
Die Staatsanwaltschaft (Ügyészség) ist eine zentralisierte Behörde unter der Leitung des Generalstaatsanwalts (legfőbb ügyész), der gegenüber dem Parlament rechenschaftspflichtig ist. Die Staatsanwälte werden vom Generalstaatsanwalt in ihr Amt berufen. Dieser ist auch befugt, sie aus ihrem Amt zu entlassen.
Zunächst werden Staatsanwälte für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt, danach wird das Dienstverhältnis auf unbefristete Zeit verlängert.
Die für die Staatsanwaltschaft geltenden Vorschriften beruhen auf Gesetz.
Aufgaben, Pflichten und Rechtsstellung der Staatsanwälte sind gesetzlich vorgegeben. Die Staatsanwaltschaft ist ein einheitliches Gebilde, dessen Angehörige alle über den gleichen Rechtstatus verfügen.
Die Staatsanwaltschaft (ügyészség):
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen können von der Internetseite der Staatsanwaltschaft der Republik Ungarn (Magyar Köztársaság Ügyészsége) abgerufen werden.
Die Unabhängigkeit der Richter ist in der Verfassung verankert. Richter entscheiden nach eigenem Gutdünken auf der Grundlage von Recht und Gesetz, sie dürfen bei ihrer Entscheidungsfindung in keiner Weise beeinflusst werden.
Das Recht zur Ernennung von Richtern obliegt dem Staatspräsidenten der Republik Ungarn (köztársasági elnök).
Zum Richter ernannt werden kann, wer:
Die Verfassung erlaubt die Beteiligung von Laienrichtern / Beisitzern (nem hivatásos bíró/ülnök) an gerichtlichen Verfahren.
Personen, die sich um das Amt eines Laienrichters bewerben, dürfen keine Eintragung im Strafregister haben, müssen wahlberechtigt sein, die ungarische Staatsbürgerschaft besitzen und älter als 30 Jahre sein. Darüber hinaus müssen die Beisitzer eines Militärgerichts (katonai ülnök) Angehörige der ungarischen Streitkräfte (Magyar Honvédség) oder bei einer Strafverfolgungsbehörde beschäftigt sein.
Beisitzer werden für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt.
Bei Strafverfahren setzt sich der Spruchkörper am Amtsgericht aus einem Berufsrichter (hivatásos bíró) und zwei Schöffen zusammen, wenn die zu verhandelnde Straftat mit mindestens acht Jahren Freiheitsentzug bedroht ist. Die Spruchkörper (tanács) der Komitatsgerichte (megyei bíróság) können im ersten Rechtszug ebenfalls aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen bestehen.
Bei Zivilverfahren besteht der Spruchkörper in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.
Die Absolventen juristischer Fakultäten sind bei den Gerichten als Assessoren tätig, um Kenntnisse und Berufserfahrung für eine spätere Laufbahn als Richter zu sammeln. Sie dürfen wie auch Rechtspfleger nur unter ganz bestimmten Bedingungen in gesetzlich geregelten Fällen als Richter tätig werden.
Informationen zu den Mitarbeitern bei Gericht sind unter folgenden Links zu finden:
Rechtsanwälte (ügyvéd) helfen ihren Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Pflichten. Sie sind zur rechtlichen Vertretung ihrer Mandanten in allen Rechtsachen und vor allen Behörden befugt. Da Rechtsanwälte ein freies Organ der Rechtspflege sind, dürfen sie bei der Wahrnehmung ihres Mandats nicht beeinflusst werden und darüber hinaus keinerlei Verpflichtungen eingehen, die ihre Unabhängigkeit gefährden würden.
Zu den gebührenpflichtigen Tätigkeiten, die nur ein Rechtsanwalt erledigen darf, zählen:
Dienstleistungen wie Steuerberatung, Abwicklung von Immobiliengeschäften und außergerichtliche Mediation (peren kívüli közvetítés) fallen zwar nicht in den eigentlichen Tätigkeitsbereich der Rechtsanwälte, doch erfordern es die Umstände des modernen Wirtschaftslebens, dass sie auch von Rechtsanwälten erbracht werden dürfen.
Die anwaltliche Tätigkeit kann von allen Personen ausgeübt werden, die bei der Anwaltskammer (kamara) zugelassen sind und den Anwaltseid (ügyvédi eskü) geleistet haben.
Als Anwalt zugelassen werden kann, wer
Rechtsanwälte, die aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammen, dürfen in Ungarn grundsätzlich auf drei Arten tätig werden: als Erbringer von punktuellen Dienstleistungen, auf regelmäßiger Basis und als selbständige, bei der Anwaltskammer zugelassene Anwälte. Anwälte die ein einmaliges Mandat erfüllen, müssen dies bei der Anwaltskammer (ügyvédi kamara) anzeigen, die für den Ort, an dem die Dienstleistung erbracht wird, zuständig ist. Anwälte hingegen, die auf dauerhafter Basis rechtliche Dienstleistungen erbringen möchten, müssen die Zulassung bei der zuständigen Anwaltskammer beantragen.
Registrierte Rechtsanwälte aus der Europäischen Union (európai közösségi ügyvéd) können die Zulassung bei der Anwaltskammer beantragen, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (praktische Ausübung des Anwaltsberufs während einer gesetzlich festgelegten Anzahl von Jahren, nachweisliche Kenntnis des ungarischen Rechts und des Rechts der Europäischen Union, Beherrschung der ungarischen Sprache in einem für die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit erforderlichen Maße usw.). Ein bei der ungarischen Anwaltskammer zugelassener Anwalt aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union darf die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt (ügyvédi cím) führen und ist den gleichen Regeln unterworfen wie ungarische Rechtsanwälte.
Rechtsanwälte sind im Hinblick auf alle ihnen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit anvertrauten Tatsachen und Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Entschädigung des Rechtsanwalts unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten. Das Honorar eines Rechtsanwalts ist nur dann bestimmten Regelungen unterworfen, wenn er vor Gericht als Pflichtverteidiger (kirendelt védő) tätig wird.
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen sind der Internetseite der ungarischen Anwaltskammer (Magyar Ügyvédi Kamara) zu entnehmen.
Die eigentliche Aufgabe eines Justiziars besteht darin, die Geschäftstätigkeit der Organisation, bei der er beschäftigt ist, zu unterstützen. Justiziare vertreten ihren Arbeitgeber nach innen, stellen Rechtsberatung und Rechtsauskünfte zur Verfügung, erstellen Anträge, Verträge und andere Schriftsätze und wirken an der Organisation der rechtlichen Tätigkeiten und Aufgaben ihres Arbeitgebers mit. Justiziare erfüllen ihre im Vergleich zu den niedergelassenen Anwälten weniger umfangreichen Aufgaben grundsätzlich im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses. Ihr Entgelt ist arbeitsrechtlichen Regelungen unterworfen.
Jede in das Verzeichnis der Komitatsgerichte oder des Hauptstädtischen Gerichts Budapest (Fővárosi Bíróság)eingetragene Person kann als Justiziar tätig werden. Wer sich als Justiziar bewirbt,
In bestimmten Fällen kann der Justizminister (az igazságügyért felelős miniszter) von dem Erfordernis der Staatsbürgerschaft absehen.
Notare (közjegyző) sind in Ausübung ihrer gesetzlich geregelten Pflichten als Teil des staatlichen Rechtssystems eine Institution der Rechtspflege.
Das Ziel ihrer Tätigkeit ist es, die Entstehung von Rechtstreitigkeiten zu verhindern. Die Aufnahme in eine Notarkammer (Közjegyzői Kamara) ist eine Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs. Notare werden vom Justizminister kraft Gesetzes für einen unbefristeten Zeitraum ernannt und üben ihren Beruf an einem vorgegebenen Amtssitz aus.
Notare sind dazu verpflichtet, für die Dauer ihrer Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.
Zu den ausschließlich dem Notar vorbehaltenen Tätigkeiten zählt die öffentliche Beurkundung (közokirat) von Rechtsgeschäften, Erklärungen und Sachverhalten. Zu den traditionellen Aufgaben des Notars zählen auch Erbschafts- und Testamentsangelegenheiten und andere nicht streitige Verfahren. Außerdem erfüllt er mit der Eintragung von Pfandrechten an beweglichen Sachen in das von der Notarkammer geführte elektronische Pfandregister und der Verwahrung hinterlegter Sicherheiten eine wichtige Funktion. In diesem Zusammenhang nimmt der Notar Geldmittel, Wertsachen und Wertpapiere aufgrund der Bevollmächtigung durch die beteiligten Parteien zur Weiterleitung an die berechtigte Partei entgegen.
Für in ihren Kanzleien durchgeführte Tätigkeiten, die einen normalen Zeit- und Arbeitsaufwand erfordern, haben Notare einen Anspruch auf ein gesetzlich festgelegtes Honorar. Wenn in besonders schwierigen Fällen über das normale Maß hinausgehende Fachkenntnisse vonnöten sind, kann das Honorar des Notars ausnahmsweise von den üblichen Sätzen abweichen. Wenn der Wert des Gegenstands ermittelt werden kann, auf den sich die notarielle Handlung bezieht, so wird das Honorar auf dieser Grundlage berechnet. Andernfalls dient der tatsächlich angefallene Zeitaufwand als Basis für das Entgelt des Notars. Beglaubigt der Notar Ausfertigungen von Schriftstücken und Dokumenten, so gilt ein Festpreis.
Da die ungarische Staatsbürgerschaft eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der Berufe des Richters, Staatsanwalts, Richters auf Probe, Gerichtsvollziehers und Notars ist, können ausländische Staatsbürger in Ungarn nicht in diese Ämter berufen werden.
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Weitere Informationen können der Website der ungarischen Notarkammer (Magyar Országos Közjegyzői Kamara) entnommen werden.
Für die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen sind selbständige Gerichtsvollzieher (önálló bírósági végrehajtó) und die Gerichtsvollzieher der Landgerichte (megyei bírósági végrehajtó) zuständig.
Forderungen aus zivilrechtlichen Gerichtsentscheidungen (bírósági határozat) werden grundsätzlich von selbständigen Gerichtsvollziehern vollstreckt. Selbständige Gerichtsvollzieher werden vom Justizminister auf unbefristete Zeit an ein Amtsgericht berufen.
Sie sind keine Bediensteten oder Angestellten des Staates. Ihre Einnahmen stammen aus dem Entgelt, das ihnen die Kunden für ihre Tätigkeit entrichten.
Sie werden mit den folgenden Aufgaben betraut:
Angestellte Gerichtsvollzieher sind für die Landgerichte und das Landgericht Budapest (Fővárosi Bíróság) tätig. Ein Gerichtsvollzieher an einem Landgericht wird vom Vorsitzenden Richter des Landgerichts unbefristet für die Tätigkeit an einem bestimmten Landgericht ernannt. Die Stelle des Gerichtsvollziehers wird vom Vorsitzenden Richter des Landgerichts ausgeschrieben. Der Gerichtsvollzieher ist Angestellter des Landgerichts und bezieht von diesem ein Gehalt.
Angestellte Gerichtsvollzieher übernehmen die Beitreibung von gerichtlichen Forderungen in Zivil- oder Strafverfahren. In den Aufgabenbereich angestellter Gerichtsvollzieher fallen somit die Beitreibung von im Strafverfahren angefallenen Kosten und von Geldstrafen sowie die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten. Zuständig sind sie darüber hinaus für die Beitreibung von Unterhaltszahlungen, wenn der Staat in Vorleistung getreten ist, sowie für die Vollstreckung eines wirksamen Titels des Landesrichterrates, des Landesgerichtsamts, des Justizministeriums, eines rechtswissenschaftliches Instituts oder des Staates.
Der Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers ist mit dem Zuständigkeitsbereich des Gerichts, an dem er tätig ist, identisch.
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Weitere Informationen sind von der Internetseite der ungarischen Gerichtsvollzieherkammer (Magyar Bírósági Végrehajtói Kamara) abrufbar.
An Universitäten und bei mehreren nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, die auf diesem Gebiet tätig sind, wird eine Rechtsambulanz unterhalten.
Website der ungarischen Notarkammer (A Magyar Országos Közjegyzői Kamara honlapja)
Website der ungarischen Gerichtsvollzieherkammer (A Magyar Bírósági Végrehajtói Kamara honlapja)
Website der Staatsanwaltschaft der Republik Ungarn (A Magyar Köztársaság Ügyészségének honlapja)
Website der ungarischen Anwaltskammer (A Magyar Ügyvédi Kamara honlapja)
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Malta.
Rechtsberufe – Einführung
In Malta gehören zu den Rechtsberufen der Beruf des Rechtsanwalts (Lawyer und Legal Procurator) und des Notars (Notary Public).
Der Rechtsberuf ist in Malta nach einem einheitlichen System organisiert. Staatsanwälte werden unter den praktizierenden Rechtsanwälten ausgewählt und bestellt.
Organisation
Artikel 91 der Verfassung verleiht dem Generalstaatsanwalt (Attorney General) verfassungsmäßige Aufgaben. Die Staatsanwaltschaft ist gemäß der Generalstaatsanwaltschaftsverordnung (Attorney General Ordinance), Kapitel 90 der Gesetzessammlung für Malta, ein staatliches Organ und als Verteidigungsanwalt der Republik eingerichtet.
Nach den Bestimmungen der Verfassung von Malta ist der Generalstaatsanwalt vor Amtsenthebung geschützt und entscheidet unabhängig in Angelegenheiten, die die Strafverfolgung betreffen. Er nimmt darüber hinaus die Aufgaben wahr, die im Strafgesetzbuch in Bezug auf die Strafverfolgung niedergelegt sind.
Der Generalstaatsanwalt wird durch den stellvertretenden Generalstaatsanwalt (Deputy Attorney General) und andere Beamte der Staatsanwaltschaft unterstützt.
Amt und Pflichten
Der Generalstaatsanwalt ist der Hauptankläger vor den Strafgerichten. Gemäß den Verordnungen über die Strafverfolgung (Übergangsbestimmungen) von 2020 (Gesetzesmitteilung 378 aus dem Jahr 2020), die am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten sind, ist der Generalstaatsanwalt befugt, zu entscheiden, ob eine Anklage vor einem Amtsgericht (Court of Magistrates) als Untersuchungsgericht wegen einer der folgenden Kategorien schwerer Straftaten erhoben werden soll:
Der Generalstaatsanwalt ist bei der Ausübung seiner Befugnisse zur Einleitung, Durchführung oder Einstellung von Strafverfahren, die ihm durch ein ihn zur Ausübung dieser Befugnisse ermächtigendes Gesetz übertragen wurden, keiner anderen Person oder Behörde gegenüber weisungsgebunden und unterliegt auch keiner Aufsicht, es sei denn, in einem bestimmten Gesetz ist Folgendes vorgesehen:
Organisation
Die Staatsanwaltschaft (Office of the State Advocate) wurde am 18. Dezember 2019 als eigenständige juristische Person eingerichtet und nimmt bestimmte Funktionen und Aufgaben wahr, die zuvor in die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft fielen. Gemäß Artikel 91A der Verfassung hat die Staatsanwaltschaft verfassungsmäßige Aufgaben. Sie ist eine Regierungsbehörde, die gemäß dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft (State Advocate Act), Kapitel 603 der Gesetzessammlung für Malta, eingerichtet wurde.
Gemäß der Verfassung von Malta sind Staatsanwälte ebenso wie der Generalstaatsanwalt vor Amtsenthebung geschützt. Bei der Ausübung seiner Funktionen handelt ein Staatsanwalt nach eigenem Ermessen und darf weder der Weisung noch der Kontrolle einer anderen Person oder Behörde unterliegen.
Ein Staatsanwalt wird von einem stellvertretenden Staatsanwalt (Deputy State Advocate) und anderen Justizbeamten unterstützt.
Amt und Pflichten
Ein Staatsanwalt ist der oberste Rechtsberater der Regierung, während die Justizbeamten der Staatsanwaltschaft die Regierung vor den Zivil- und Verfassungsgerichten vertreten.
Die Staatsanwaltschaft vertritt die Republik Malta vor internationalen Gerichten, einschließlich des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, und ihre Beamten vertreten die Regierung auf internationalen Tagungen zum Thema Zusammenarbeit im Bereich Recht und Justiz.
Des Weiteren unterstützt die Staatsanwaltschaft bei der Ausarbeitung von Gesetzen und der Ratifizierung von Gesetzen durch das Parlament.
Organisation
Richter (Judges und Magistrates) werden vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag des gemäß Artikel 96A der Verfassung eingesetzten Ausschusses für die Ernennung von Richtern (Judicial Appointments Committee) ernannt. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs (Chief Justice) wird vom Präsidenten der Republik aufgrund eines Beschlusses des Repräsentantenhauses ernannt, der mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder gefasst wird.
Alle Richter üben ihr Amt unabhängig von der Exekutive aus und sind vor Amtsenthebungen geschützt. Zum Richter an einem erstinstanzlichen Gericht (Magistrate) kann nur ernannt werden, wer bereits seit mindestens sieben Jahren als Rechtsanwalt in Malta tätig war. Um als Richter an einem höherinstanzlichen Gericht (Judge) arbeiten zu können, sind zwölf Jahre erforderlich. Disziplinarmaßnahmen im Bereich der Justiz, die nicht zur Amtsenthebung eines Richters führen, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für die Justizverwaltung (Commission for the Administration of Justice). Gegen diesbezügliche Entscheidungen kann vor dem Verfassungsgericht ein Rechtsmittel eingelegt werden. Bei der Ausübung seiner Aufgaben ist der Ausschuss mit allen Befugnissen der Zivilgerichte ausgestattet. Stellt der Ausschuss fest, dass das Verhalten, das Gegenstand der Untersuchung ist, zur Amtsenthebung eines Richters führen könnte, sollte er dem Präsidenten der Republik vorschlagen, den Richter aufgrund eines nachgewiesenen Fehlverhaltens oder einer nachgewiesenen Unfähigkeit zur Ausübung seiner Funktion seines Amtes zu entheben. Der Richter kann gegen diesen Vorschlag vor dem Verfassungsgericht Rechtsmittel einlegen.
Amt und Pflichten
Rechtsanwälte (Lawyers) sind zur Rechtsberatung und Erstellung von Gutachten befugt. Sie vertreten ihre Mandanten vor Gericht und anderen Instanzen der Justiz.
Zur Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts in Malta ist eine Bestallungsurkunde des Präsidenten der Republik mit dem Siegel der Regierung von Malta erforderlich. Nach dem Erhalt einer solchen Urkunde muss der Rechtsanwalt in öffentlicher Sitzung vor dem Berufungsgericht (Court of Appeal) einen Eid auf die Verfassung und einen Amtseid leisten.
Organisation
Die Rechtsanwaltskammer von Malta (Malta Chamber of Advocates) vertritt die Rechtsanwälte, die der Rechtsanwaltschaft von Malta (Bar of Malta) angehören. Dabei handelt es sich um eine freiwillige, nicht politische nichtstaatliche Organisation, die sich über die Mitgliedsgebühren finanziert sowie durch die Einnahmen aus Aktivitäten, die die Kammer organisiert. Die Kammer ist rechtlich als Organ von Rechtsanwälten anerkannt, das bei Angelegenheiten betreffend die Organisation und Verwaltung der Justiz mitwirkt.
In Malta gibt es nur eine Art von Rechtsanwalt. Die beiden für Rechtsanwälte verwendeten Bezeichnungen „Lawyer“ und „Advocate“ sind austauschbar. Der Beruf des Rechtsanwalts wird durch den Ausschuss für die Justizverwaltung (Commission for the Administration of Justice) geregelt. Diesem Ausschuss gehören der Präsident von Malta, der Chief Justice, zwei Richter, zwei Staatsanwälte, der Präsident der Rechtsanwaltskammer und zwei Juristen an. Beschwerden gegen einen Rechtsanwalt werden in einem Ausschuss behandelt, der sich aus fünf Rechtsanwälten zusammensetzt. Er schlägt dem Ausschuss für die Justizverwaltung Disziplinarmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt vor. Die Rechtsanwaltskammer bestimmt drei der fünf Mitglieder dieses Ausschusses, sodass sie große Einflussmöglichkeiten auf den Berufsstand hat.
Die Rechtsanwaltskammer unterhält eine Website, die über den Beruf des Rechtsanwalts informiert und ein Verzeichnis der Rechtsanwälte enthält. Dieses Verzeichnis ist in zwei Teile gegliedert: in einen der Öffentlichkeit zugänglichen Teil, der Angaben zu allen Rechtsanwälten enthält, die Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind, und einen Teil, der nur den Mitgliedern zugänglich ist, mit Angaben zu allen Rechtsanwälten, die der Kammer bekannt sind.
In den vergangenen Jahren hat die Kammer eine Reihe akademischer Konferenzen und Seminare veranstaltet sowie monatliche Vorträge angeboten, um die Weiterbildung aller Rechtsanwälte zu fördern.
Auf der Website der Regierung lawyersregister.gov.mt findet sich ein offizielles Verzeichnis der Rechtsanwälte, in dem die Namen und weitere Angaben der zugelassenen Rechtsanwälte aufgeführt sind, die sich mit der Veröffentlichung ihrer beruflichen Angaben in diesem Verzeichnis einverstanden erklärt haben. Das Verzeichnis ist öffentlich zugänglich.
Amt und Pflichten
Notare sind Amtsträger und dazu befugt, Dokumente von Personen zu deren Lebzeiten sowie Testamente entgegenzunehmen und mit öffentlichem Glauben zu versehen. Dementsprechend sind Notare auch für die Aufbewahrung dieser Schriftstücke verantwortlich und können Ausfertigungen dieser Schriftstücke anfertigen. Die Befugnisse und Aufgaben eines Notars sind in Kapitel 55 der Gesetzessammlung für Malta (Notarial Profession and Notarial Archives Act) (Notargesetz) festgelegt.
Notare leisten vor ihrem Amtsantritt einen Eid auf die Verfassung und einen Amtseid vor dem Berufungsgericht.
Die Aufsicht über die Notariate, die Notariatsarchive und das öffentliche Register wird durch ein spezielles Gericht, das sogenannte Gericht für die Nachprüfung von notariellen Akten und Urkunden (Court of Revision of Notarial Acts), ausgeübt. Dieses Gericht setzt sich aus vom Minister ernannten pensionierten Richtern (Judges und Magistrates) sowie aus Rechtsanwälten (Advocates) und Notaren zusammen.
Das Gericht kann die Archive, das öffentliche Register oder ein Notariat ohne vorherige Ankündigung besuchen und überprüfen, wenn ihm dies angebracht erscheint.
Das Amtsblatt der Regierung von Malta veröffentlicht jedes Jahr im Januar eine Liste mit den Notaren, die in Malta praktizieren.
Organisation
Der Notariatsrat (Notarial Council) hat die Aufsicht über die Notare. Er ist dazu befugt, entweder von sich aus oder aufgrund einer Beschwerde die Berufsausübung und das Verhalten jedes Notars zu überprüfen, wenn diese als unvereinbar mit den Regeln des Notarberufs angesehen werden. Der Rat ist auch dazu befugt, Untersuchungen durchzuführen, wenn ein Notar der Fahrlässigkeit oder des Amtsmissbrauchs bei der Berufsausübung oder in Bezug auf berufliche Angelegenheiten beschuldigt wird, es sei denn, diese Befugnis wurde gemäß Kapitel 55 Artikel 85 und 94 des Notargesetzes (Notarial Profession and Notarial Archives Act of the Laws of Malta) oder nach Maßgabe eines anderen Gesetzes einer anderen Stelle übertragen.
Rechtsdatenbanken
Die offizielle Website des Notariatsrats (Notarial Council) enthält Informationen über den Notariatsrat, sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Notare nützliche allgemeine Informationen und ein Verzeichnis mit Angaben zu den in Malta praktizierenden Notaren. Die Datenbank ist allgemein zugänglich und gebührenfrei.
Zur Ausübung des Berufs eines Rechtsbeistands (Legal Procurator) in Malta ist eine Bestallungsurkunde des Präsidenten der Republik mit dem Siegel der Regierung von Malta erforderlich. Nach dem Erhalt einer solchen Urkunde muss der Rechtsbeistand in öffentlicher Sitzung vor dem Berufungsgericht (Court of Appeal) einen Eid auf die Verfassung und einen Amtseid leisten.
Die Hauptaufgabe des Rechtsbeistands besteht darin, den Rechtsanwalt, dem er zuarbeitet, bei Gerichtsverfahren zu unterstützen. Das heißt, dass er an der Einreichung von Schriftsätzen bei Gericht im Namen der Mandanten beteiligt ist und im Allgemeinen andere Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung von vom Rechtsanwalt geführten Prozessen übernimmt.
Der Rechtsbeistand darf vor den Gerichten der unteren Instanz (Courts of Magistrates) und vor bestimmten Fachgerichten und Gremien auftreten. Er darf auch beratend tätig sein.
Der Ausschuss für die Justizverwaltung ist die für die Regulierung dieses Berufs in Malta zuständige Stelle.
Das Amt für Gerichtsdienste (Court Services Agency) ist für die Verwaltung der maltesischen Gerichte zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Verwaltung der Verzeichnisse und der ihm zugeordneten Beamten, die Archivierung und Zustellung gerichtlicher Schriftstücke, die Vollstreckung von vollstreckbaren Titeln wie Urteilen und richterlichen Anordnungen durch einen gerichtlich bestellten Gerichtsvollzieher und andere Beamte sowie Zwangsversteigerungen, Schwurgerichtsverhandlungen und sonstige Strafverfahren.
Stellvertretender Urkundsbeamter (489 Kb)
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Die Staatsanwaltschaft (Openbaar Ministerie oder OM) ist landesweit organisiert und in allen Regionen der Niederlande vertreten. Daneben existieren eine nationale Staatsanwaltschaft, die sich mit der Bekämpfung der (internationalen) organisierten Kriminalität befasst, und eine Abteilung der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Umwelt-, Betrugs- und Wirtschaftskriminalität.
In den zehn Bezirksstaatsanwaltschaften bearbeiten Staatsanwälte, unterstützt durch Verwaltungsfachkräfte und Rechtssachverständige, die mehreren Hunderttausend Rechtssachen, die jährlich anfallen. Mit Berufungsverfahren wird eins der vier regionalen Staatsanwaltschaften befasst. Vertreter der Staatsanwaltschaft ist hier der Generalanwalt (Advocaat-Generaal). Die Leitung der regionalen Staatsanwaltschaften liegt in den Händen der leitenden Staatsanwälte und Generalanwälte. Die nationale Leitung der Staatsanwaltschaft hat das Kollegium der Generalstaatsanwälte (College van Procureurs-generaal) in Den Haag inne; politisch verantwortlich ist der Justizminister. Gemeinsam mit dem Kollegium legt der Justizminister die Prioritäten für Ermittlungen und Verfolgungen fest.
Wer einer strafbaren Handlung verdächtigt wird, bekommt es mit der Staatsanwaltschaft zu tun, der einzigen Instanz in den Niederlanden, die Verdächtige dem Strafrichter vorführen kann. Die Staatsanwaltschaft sorgt dafür, dass strafbare Handlungen aufgedeckt und verfolgt werden.
Zu diesem Zweck wird mit der Polizei und anderen Ermittlungsdiensten zusammengearbeitet. Der Staatsanwalt leitet das Ermittlungsverfahren. Er überwacht auch die ordnungsgemäße Vollstreckung des richterlichen Urteils; Geldbußen müssen bezahlt, Freiheitsstrafen abgesessen und Sozialstrafen gut ausgeführt werden. Gemeinsam mit den Richtern ist die Staatsanwaltschaft Teil der Justiz. Die Staatsanwaltschaft ist demnach kein öffentliches Amt im üblichen Sinne, obwohl ihre niederländische Bezeichnung wörtlich übersetzt „öffentliches Amt“ bedeutet.
Wer Richter werden will, muss mindestens mehrere Jahre Berufserfahrung nachweisen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier. Die Berufserfahrung kann durch eine interne Ausbildung am Gericht oder durch anderweitige juristische Tätigkeit erworben werden. Die Richterschaft stellt die notwendigen Schulungsmaßnahmen zur Verfügung.
Richter werden vom König unter der Verantwortung des Ministers für Justiz und Sicherheit ernannt. Das Richteramt steht nur niederländischen Staatsangehörigen offen. Die Kandidaten müssen ein Studium der Rechtswissenschaft an einer niederländischen Hochschule abgeschlossen haben.
Die Nominierung für die Ernennung zum Richter erfolgt nur auf Empfehlung eines nationalen Auswahlausschusses, der sich aus Vertretern der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft und gesellschaftlich engagierten Einzelpersonen zusammensetzt.
Jeder Richter wird für ein bestimmtes Gericht ernannt. Dies kann nur auf Wunsch des betreffenden Gerichts geschehen. Diese Bedingungen gewährleisten die größtmögliche Objektivität des Ernennungssystems.
Richter sind Beamte mit Sonderstatus. Nach ihrer Ernennung können sie keine andere Ernennung annehmen. Richter können ihr Amt bis zum vollendeten siebzigsten Lebensjahr ausüben. Davor können sie nur vom Hohen Rat der Niederlande (Hoge Raad der Nederlanden) auf Betreiben des Generalstaatsanwalts (procureur-generaal) dieses Gerichts ihres Amtes enthoben werden.
Aufgabe des Richters ist es, in Rechtsstreitigkeiten – an denen auch der Staat als Partei beteiligt sein kann – unparteiisch Entscheidungen zu fällen. Um diese Unabhängigkeit gegenüber dem Staat zu gewährleisten, wird ein besonderes Auswahl- und Ernennungsverfahren angewendet. Aus diesem Grund unterscheidet sich die Rechtsstellung des Richters von der anderer Beamter.
Gemäß der niederländischen Verfassung fällt der Richter Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten. Aus der Verfassung ergibt sich zudem die Rechtsstellung der Richterschaft.
Der Richter kann nach eigenem Ermessen unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften Rechtssachen verhandeln. Außerdem bestimmt er im Wesentlichen den praktischen Verfahrensverlauf, also etwa die Dauer bestimmter Verfahrensabschnitte.
Das Verhalten des Richters unterliegt gesetzlichen Vorschriften, die bezwecken, dass der Richter sein Amt unparteiisch versieht. Bezweifelt eine Prozesspartei während des Verfahrens die Unparteilichkeit des Richters, bietet das Gesetz dieser Partei die Möglichkeit, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Es kommt vor, dass eine Prozesspartei mit der Arbeit des Richters unzufrieden ist. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen der gerichtlichen Entscheidung in der Sache und dem Verhalten des Richters:
Richter müssen mindestens zwei Rechtsgebiete beherrschen. Üblicherweise verhandeln sie eine Rechtssache in einem Rechtsgebiet und wechseln dann zu einem anderen Rechtsgebiet. Mit diesem System soll verhindert werden, dass sich ein Richter zu intensiv oder zu lange auf ein einziges Rechtsgebiet konzentriert.
Richter sind an ordentlichen Gerichten (rechtbanken) beschäftigt. Diese umfassen mindestens vier Kammern: eine Zivilkammer, eine Strafkammer, eine Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten und eine unterinstanzliche Kammer. Die in der unterinstanzlichen Kammer tätigen Richter werden als „kantonrechters“, die in den übrigen Kammern tätigen Richter als „rechters" bezeichnet. Die Richter bei den Rechtsmittelinstanzen (gerechtshoven) und beim Hohen Rat heißen „raadsheren“.
Die Zusammensetzung der Gerichte in der Verhandlung sieht folgendermaßen aus:
Der Rat für die Rechtsprechung (Raad voor de rechtspraak) ist für die berufsständischen Regeln zuständig.
Weitere Informationen sind auf der allgemeinen Website über die niederländische Rechtsprechung zu finden, die öffentlich zugänglich ist.
Organisation der Rechtsberufe
Alle niederländischen Rechtsanwälte sind kraft Gesetzes Mitglieder der niederländischen Anwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten). Gesetzlicher Auftrag der niederländischen Anwaltskammer ist die Gewährleistung der Qualität der von den Anwälten erbrachten Leistungen. Die Qualität der anwaltlichen Leistungen wird unter anderem durch Folgendes gewährleistet:
Nach dem Rechtsanwaltsgesetz (Advocatenwet) müssen alle Rechtsanwälte der niederländischen Rechtsanwaltskammer angehören. Derzeit gibt es über 18 000 zugelassene Rechtsanwälte.
Für diesen Beruf gibt es keine zentrale berufsständische Vertretung.
Der königliche niederländische Verband der Notare des bürgerlichen Rechts (Koninklijke Notariële Beroepsorganisatie) vertritt die Interessen der Notare in den Niederlanden und trägt dafür Sorge, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß ausführen können.
Aufgaben und Pflichten
Nach dem Gesetz ist für eine Reihe von Vereinbarungen und Rechtsgeschäften eine notarielle Beurkundung erforderlich. Dazu gehören im Wesentlichen Folgende:
Aus praktischen Gründen erledigt ein Notar häufig auch noch andere Rechtsgeschäfte und setzt andere Arten von Vereinbarungen auf. Dazu gehören beispielsweise Unternehmensgründungsverträge (für Personengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts), Vereinbarungen zwischen Partnern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Bestimmungen zum Schutz privater Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegenüber Dritten.
Der königliche Berufsverband der Gerichtsvollzieher in den Niederlanden (Koninklijke Beroepsorganisatie van Gerechtsdeurwaarders, KBvG) wird durch das Gerichtsvollziehergesetz (Gerechtsdeurwaarderswet) geregelt. Dadurch obliegt dem KBvG – dem alle Gerichtsvollzieher in den Niederlanden angehören müssen – die Aufgabe, die ordnungsgemäße Amtsausübung zu gewährleisten.
In den Niederlanden sind Gerichtsvollzieher gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten für den Empfang und die Übermittlung von Schriftstücken zuständig. In den Niederlanden zuzustellende Schriftstücke sind direkt an einen Gerichtsvollzieher zu übermitteln. Zustellungsersuchen sind auf Niederländisch oder Englisch zu stellen. Ersuchen können nicht an die niederländische Zentralstelle, also den königlichen Berufsverband der Gerichtsvollzieher in den Niederlanden zu richten. Dessen Hilfe kann nur in den in Artikel 3 Buchstabe c der genannten EG-Verordnung erwähnten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.
Für eine erste Rechtsberatung können Sie sich an eine der Rechtshilfestellen (Het Juridisch Loket) wenden. Hier erhalten Sie rechtliche Aufklärung, Informationen und Rat. Wer Prozesskostenhilfe benötigt, sollte sich zunächst an die Rechtshilfestellen wenden.
Bei Bedarf werden Sie dann in einem zweiten Schritt an einen privaten Rechtsanwalt oder Mediator verwiesen.
Alle Auskünfte der Rechtshilfestellen sind kostenlos und werden vor Ort oder im Rahmen einer Beratung erteilt. Sie können sich bei Problemen des Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Einwanderungsrechts an diese Stellen wenden.
Es gibt insgesamt 44 solcher Rechtshilfestellen. Sie sind gleichmäßig über die Niederlande verteilt, sodass jeder niederländische Bürger sich leicht rechtlich beraten lassen kann.
Weitere Informationen sind auf der Website der Rechtshilfestellen zu finden.
Niederländische Rechtsprechung und Hoher Rat der Niederlande
Königlicher niederländischer Verband der Notare des bürgerlichen Rechts
Königlicher Berufsverband der Gerichtsvollzieher in den Niederlanden
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Diese Seite gibt einen Überblick über die Rechtsberufe in Österreich.
Derzeit (Stand 2023) werden im Bereich der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit, das ist jene in Zivil-, Straf-, Arbeits- und Sozialrechtssachen, rund 1850 Berufsrichter:innen eingesetzt (Angaben in aktiven Vollzeitäquivalenten, einschließlich Oberster Gerichtshof). Rund 700 Rechtspfleger:innen tragen einen wesentlichen Teil der Gerichtsbarkeit. Hinzukommen rund 600 weitere Berufsrichter:innen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Darüber hinaus werden in bestimmten Verfahren Laienrichter*innen eingesetzt, die ehrenamtlich tätig sind. Zu ihnen zählen einerseits die Schöff*innen oder Geschworenen im Strafverfahren und andererseits fachkundige Beisitzer*innen unter anderem in handels-, arbeits- und sozialrechtlichen sowie bestimmten verwaltungsrechtlichen Verfahren.
Es gibt rund 480 Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte (Stand 2023, Angaben in aktiven Vollzeitäquivalenten; einschließlich Generalprokuratur, aber ohne Zentralstelle).
Im Strafvollzug sind 3.799 Personen beschäftigt (Stand: 1. September 2019; Angaben in aktiven Vollzeitäquivalenten; einschließlich Vollzugsdirektion); darin enthalten sind insgesamt 3.214 Bedienstete des Exekutivdienstes (einschließlich der Bediensteten im exekutiven Ausbildungsdienst).
Voraussetzungen für die Ernennung zur Richterin bzw zum Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums eine zumindest vierjährige juristische Berufserfahrung und die erfolgreiche Ablegung der Richteramtsprüfung.
Teil der Berufserfahrung ist ein Praktikum bei Gericht in der Dauer von zumindest sieben Monaten (Gerichtspraxis, früher „Gerichtsjahr“), auf das die Studienabsolventinnen einen Anspruch haben und das auch Voraussetzung für jene ist, die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Notar/Notarin werden wollen. Die übrige erforderliche Berufspraxis wird meist in einem speziellen Ausbildungsverhältnis als Richteramtsanwärter:in im richterlichen Vorbereitungsdienst gesammelt, kann aber auch in einer anderen juristischen Tätigkeit etwa als Rechtsanwaltsanwärter:in erworben werden.
Jährlich werden rund 100 Richteramtsanwärter:innen neu aufgenommen. Der richterliche Vorbereitungsdienst dauert (einschließlich der sog. Gerichtspraxis) grundsätzlich vier Jahre und wird bei Bezirksgerichten, bei Landesgerichten, bei einer Staatsanwaltschaft, bei einer Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen, bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung und bei beruflichen Parteienvertreter*innen (Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt, Notar*in oder Finanzprokuratur) absolviert. Ein Teil des Ausbildungsdienstes kann u.a. auch beim Oberlandesgericht, beim Obersten Gerichtshof, beim Bundesministerium für Justiz, bei der Vollzugsdirektion, bei einer Einrichtung der Bewährungshilfe, bei Sachwalterschaftsvereinen oder Jugendämtern, bei der bzw. beim Rechtsschutzbeauftragten oder im Bereich Finanzwesen (wie z.B. bei geeigneten Unternehmen) geleistet werden. Der richterliche Vorbereitungsdienst wird mit der Richteramtsprüfung abgeschlossen. Für Quereinsteiger:innen, also Personen, die Berufspraxis in anderen juristischen Berufen erworben haben, verkürzt sich die Ausbildungszeit entsprechend. Wer schon eine Rechtsanwalts- oder Notariatsprüfung abgelegt hat, benötigt an Stelle der Richteramtsprüfung nur eine entsprechende Ergänzungsprüfung.
Nach Ablegung der Richteramtsprüfung ist die Bewerbung auf eine freie Richter*innen-Planstelle oder als Staatsanwalt/Staatsanwältin bewerben.
Im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht kein richterlicher Vorbereitungsdienst; Verwaltungsrichter*innen müssen jedoch eine zumindest fünfjährige berufliche Vorerfahrung aufweisen (beispielsweise durch den Dienst bei einer Verwaltungsbehörde), eine Prüfung absolvieren sie nicht
Richter*innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit können in die Verwaltungsgerichtsbarkeit wechseln. Auch Verwaltungsrichter*innen können nach fünfjähriger Tätigkeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Richter*innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ernannt werden.
Die Ernennung zur Richterin bzw. zum Richter oder zur Staatsanwältin bzw zum Staatsanwalt erfolgt meist durch die oder den Bundesminister*in für Justiz. Nur für bestimmte Funktionen hat sich die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsidenten das Ernennungsrecht vorbehalten. Abweichend davon werden Richter*innen der Landesverwaltungsgerichte von der jeweiligen Landesregierung ernannt. Nur österreichische Staatsbürger*innen können zu Richter:innen oder Staatsanwält:innen ernannt werden.
Die bei den ordentlichen Gerichten und den Verwaltungsgerichten des Bundes ernannten Richter*innen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Neben den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) bildet das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) die wesentliche Rechtsquelle für ihre Ausbildung und berufliche Stellung. Zahlreiche Bestimmungen, wie beispielsweise das Disziplinarrecht und die Dienstbeschreibungen, sind darin für Richter*innen und Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte gemeinsam geregelt.
Die bei den Landesverwaltungsgerichten ernannten Richter*innen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum jeweiligen Bundesland. Ihre berufliche Stellung ist im Bundes-Verfassungsgesetz und in spezifischen Landesgesetzen geregelt.
Sämtliche Berufsrichter*innen werden auf Dauer ernannt und treten mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, in den Ruhestand.
Die bzw. der Richter*in ist gemäß Artikel 87 und 88 Bundes-Verfassungsgesetz bei der Rechtsfindung und Rechtsprechung als unabhängiges Staatsorgan tätig. Diese Unabhängigkeit äußert sich einerseits in der Weisungsfreiheit der Richter*innen (sachliche Unabhängigkeit) und andererseits in ihrer Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit (persönliche Unabhängigkeit). Richter*innen sind nur an das Gesetz gebunden und entscheiden nach ihrer eigenen Rechtsüberzeugung. Es besteht auch keine Bindung an frühere Entscheidungen gleicher Rechtsfragen durch andere Gerichte (Präjudizien).
Richter*innen können, abgesehen vom Übertritt in den Ruhestand nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, nur in den vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen und Formen und aufgrund eines förmlichen richterlichen Erkenntnisses ihres Amtes abgesetzt oder gegen ihren Willen an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden (Artikel 88 B-VG).
Die verfassungsrechtliche Sonderstellung kommt den Richter*innen nur in Ausübung ihres richterlichen Amtes zu (bei Besorgung aller nach dem Gesetz und der Geschäftsverteilung zugewiesenen gerichtlichen Geschäfte), nicht im Bereich der Verwaltung der Gerichte, die ebenfalls von Richter:innen geleitet wird. Eine Ausnahme besteht für Justizverwaltungssachen, die in Senaten oder Kommissionen zu erledigen sind (etwa Geschäftsverteilung, Besetzungsvorschläge). Sonst sind die Richter*innen hier an die Weisungen der bzw. des Dienstvorgesetzten gebunden. Durch eine feste Geschäftsverteilung wird das in der Verfassung verankerte Recht auf die bzw. den gesetzlichen Richter*in gewahrt.
Der bzw. dem Richter*in obliegt die Rechtsprechung in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie die Kontrolle der Verwaltung und der Schutz der Verfassung im Rahmen der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit.
Disziplinargericht: Richter*innen, die schuldhaft gegen ihre Beruf- und Standespflichten verstoßen, haben sich vor dem Disziplinargericht zu verantworten. Dieses ist (für Richter*innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit) beim Oberlandesgericht bzw. beim Obersten Gerichtshof eingerichtet und besteht ausschließlich aus Richtern*innen. Das Disziplinargericht ist auch für Dienstpflichtverletzungen von Staatsanwält*innen zuständig. Für Richter*innen der Verwaltungsgerichte des Bundes gelten mit wenigen Ausnahmen dieselben disziplinarrechtlichen Regelungen. Das Disziplinarrecht der Richter*innen der Landesverwaltungsgerichte ist hingegen in den betreffenden Landesgesetzen geregelt.
Strafgericht: Wenn durch schuldhafte Berufspflichtenverletzung auch ein strafgerichtlicher Tatbestand erfüllt wird, hat sich die bzw. der Richter*in (bzw. gegebenenfalls auch eine Staatsanwältin bzw. ein Staatsanwalt) vor dem Strafgericht zu verantworten (z.B. bei Missbrauch der Amtsgewalt).
Zivilgericht: Parteien, die durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einer Richterin bzw. eines Richters (gegebenenfalls einer Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwalts) einen Schaden erlitten haben, können diesen Schaden gegenüber dem Staat geltend machen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann der Staat bei der Richterin bzw. beim Richter (bzw. der Staatsanwältin bzw. dem Staatsanwalt) Regress nehmen.
Die hierarchische Organisation der Staatsanwaltschaft entspricht generell der Gerichtsstruktur.
Bei jedem der insgesamt 16 für Strafsachen zuständigen Gerichtshöfe erster Instanz besteht eine Staatsanwaltschaft. Daneben gibt es eine für ganz Österreich zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Bei jedem Oberlandesgericht besteht eine Oberstaatsanwaltschaft und beim Obersten Gerichtshof die Generalprokuratur. Die Oberstaatsanwaltschaften und die Generalprokuratur sind der bzw. dem Bundesminister*in für Justiz unmittelbar untergeordnet.
Die Ausbildung zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt entspricht jener der Berufsrichter*innen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt kann auch nur ernannt werden, wer die Erfordernisse für die Ernennung zur bzw. zum Richter*in/ erfüllt.
Freie Staatsanwaltsplanstellen sind - so wie die Planstellen für Richter*innen-- öffentlich zur Besetzung auszuschreiben. Das Recht zur Ernennung von Staatsanwält*innen steht der Bundespräsidentin bzw. dem Bundespräsidenten zu, die bzw. der jedoch - gleich wie bei den Richtern*innen - für die meisten Staatsanwaltsplanstellen das Ernennungsrecht an die bzw. den Bundesminister*in für Justiz delegiert hat.
Die Staatsanwaltschaften sind eigenständige Organe der Rechtspflege, genießen aber keine Unabhängigkeit. Sie sind hierarchisch organisiert und an die Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und letztlich der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Justiz gebunden.
Das Weisungsrecht ist gesetzlich genau geregelt. Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Justiz dürfen nur schriftlich und mit Begründung ergehen. Außerdem muss eine Weisung im Strafakt vermerkt werden. Die bzw. der Bundesminister*in hat vor Erteilung einer Weisung den Weisungsrat zu befassen. Sie bzw. er steht überdies unter Ministerverantwortlichkeit und ist dem Parlament zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet.
In den einzelnen Staatsanwaltschaften haben die Mitarbeiter*innen die Weisungen der Behördenleiterin bzw. des Behördenleiters zu befolgen. Sie können jedoch – wenn sie eine Weisung für rechtswidrig halten – eine schriftliche Weisung verlangen und sich sogar von der Behandlung der betreffenden Strafsache entbinden lassen.
Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Organe. Sie nehmen die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahr. Dazu gehört die Leitung des Ermittlungsverfahrens im Strafverfahren. Ihnen obliegt auch die Anklageerhebung und -vertretung im Strafprozess. Die Staatsanwaltschaften werden deshalb auch als Anklagebehörden bezeichnet.
Den Staatsanwält*innen obliegt die Anklageerhebung und -vertretung sowohl vor dem Landesgericht als auch vor den Bezirksgerichten des jeweiligen Landesgerichtsbezirks. Vor den Bezirksgerichten vertreten üblicherweise Bezirksanwält*innen die Anklage. Diese Bediensteten mit besonderen Fachkenntnissen müssen nicht akademisch vorgebildet sein.
Eine Sonderstellung kommt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu, deren bundesweite Zuständigkeit sich zunächst auf das Gebiet der Amts- und Korruptionsdelikte und auf Wirtschaftsstrafsachen mit 5 Millionen Euro übersteigenden Schadensbeträgen erstreckt. Daneben fallen auch Finanzstrafdelikte mit 5 Millionen Euro übersteigenden Schadensbeträgen, qualifizierte Fälle des Sozialbetrugs, qualifiziertes kridaträchtiges Verhalten sowie unter anderem Vergehen gemäß Aktiengesetz oder GmbH-Gesetz bei entsprechend großen Unternehmen (Stammkapital von zumindest fünf Millionen Euro oder mehr als 2.000 Beschäftigte) in ihre Zuständigkeit.
Die Oberstaatsanwaltschaften sind den Staatsanwaltschaften übergeordnet und bei den Oberlandesgerichten in Wien, Graz, Linz und Innsbruck eingerichtet. Neben der Vertretung der Anklage vor dem Oberlandesgericht führen sie die Dienstaufsicht über alle Staatsanwaltschaften in ihrem Bezirk und unterstehen unmittelbar der bzw. dem Bundesminister*in für Justiz.
Eine Sonderstellung nimmt die beim Obersten Gerichtshof eingerichtete Generalprokuratur ein. Die Generalprokuratur ist unmittelbar der bzw. dem Bundesminister*in für Justiz unterstellt und hat selbst keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaften. Auch ist sie nicht Vertreterin der Anklage, sondern mit der Unterstützung des Obersten Gerichtshofs betraut. Sie ist vor allem befugt, in Strafsachen, in denen für die Parteien kein Rechtszug (mehr) zum Obersten Gerichtshof besteht, eine so genannte Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zu erheben. Die Generalprokuratur erfüllt damit eine bedeutende Funktion bei der Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit im Strafrecht.
Die disziplinäre, strafrechtliche und die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte ist gleich wie bei den Richter*innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit geregelt.
Diplomrechtspfleger*innen sind in Österreich eine unverzichtbare Säule der Gerichtsbarkeit. Mehr als 80% aller erstinstanzlichen Gerichtsentscheidungen in Zivilrechtssachen werden heute von mehr als 700 Diplomrechtspfleger*innen getroffen.
Zur Ausbildung zur bzw. zum Diplomrechtspfleger*in werden nur Personen zugelassen, die die Matura oder eine Berufsreifeprüfung abgelegt haben. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst die Tätigkeit bei Gericht mit der Vorbereitung von Erledigungen auf dem angestrebten Arbeitsgebiet, die Teilnahme an einem Grund- und einem Arbeitsgebietslehrgang und die positive Ablegung einer Prüfung auf diesen Gebieten. Nach der bestandenen Rechtspflegerprüfung und bei Vorliegen der sonstigen in § 3 Rechtspflegergesetz angeführten Voraussetzungen erhält die bzw.der Rechtspflegeranwärter*in von der bzw. dem Bundesminister*in für Justiz eine Urkunde (Diplom), in der das Arbeitsgebiet zu bezeichnen ist. Mit der Ausstellung dieser Urkunde erlangt die Gerichtsbeamtin bzw. der Gerichtsbeamte die Befugnis zur Besorgung der in ihren bzw. seinen Wirkungsbereich fallenden Geschäfte der Gerichtsbarkeit für das Bundesgebiet und kann somit als Rechtspfleger*in tätig werden.
In der Folge hat die bzw. der Präsident*in des Oberlandesgerichts zu bestimmen, bei welchem Gericht und allenfalls in welchem zeitlichen Umfang die bzw. der betreffende Gerichtsbeamtin bzw. Gerichtsbeamte als Diplomrechtspfleger*in zu verwenden ist. Beim so bestimmten Gericht wird die bzw. der Diplomrechtspfleger*in durch die Dienststellenleitung (Präsident*in oder Vorsteher*in des Gerichts) einer von einer bzw. einem Richter*in geleiteten Gerichtsabteilung – allenfalls auch mehreren Gerichtsabteilungen – zugewiesen.
Diplomrechtspfleger*innen sind besonders ausgebildete Gerichtsbeamtinnen bzw. Gerichtsbeamte, denen auf Grund des Bundes-Verfassungsgesetzes (Art 87a B-VG) und des Rechtspflegergesetzes die Besorgung von genau umschriebenen Geschäften der erstinstanzlichen Gerichtsbarkeit in Zivilrechtssachen übertragen werden kannt. Sie sind in dieser Funktion nur an die Weisungen der nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter*innen gebunden. Diese können sich auch jederzeit die Erledigung der Rechtssache vorbehalten oder diese an sich ziehen. Die Entscheidungen der Diplomrechtspflegerin bzw. des Diplomrechtspflegers können wie jene der Richterin bzw. des Richters angefochten werden.
In der Praxis arbeiten Diplomrechtspfleger*innen weitestgehend eigenständig. Weisungen der Richterin bzw. des Richters sind unüblich und kommen äußerst selten vor.
Diplomrechtspfleger*innen werden in den nachstehenden Arbeitsgebieten eingesetzt:
Jedes dieser Arbeitsgebiete erfordert eine gesonderte Ausbildung und eine gesonderte Bestellung zur bzw. zum Diplomrechtspfleger*in auf dem betreffenden Arbeitsgebiet.
Der Wirkungskreis einer Diplomrechtspflegerin bzw. eines Diplomrechtspflegers umfasst nicht alle auf den genannten Arbeitsgebieten anfallenden Arbeiten und Entscheidungen. Die in den Wirkungskreis des der Diplomrechtspflegerin bzw. des Diplomrechtspflegersfallenden Geschäfte sind im Rechtspflegergesetz genau aufgezählt, wobei der Wirkungskreis in den einzelnen Arbeitsgebieten unterschiedlich weit gezogen ist.
Das Rechtspflegergesetz sieht für die einzelnen Arbeitsgebiete Wirkungskreise vor, die konkrete Geschäftsbereiche der bzw. dem Rechtspfleger*in zuordnen (so umfasst etwa der Wirkungskreis in Insolvenzsachen die Geschäfte in Konkurssachen vor dem Bezirksgericht). Bestimmte Zuständigkeiten bleiben dabei freilich der bzw. dem Richter*in vorbehalten.
Daneben umfasst jeder Wirkungskreis unter anderem die Durchführung des Mahnverfahrens, die Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit von richterlichen Entscheidungen im jeweiligen Arbeitsgebiet, die Entscheidung über Anträge auf Verfahrenshilfe im Rechtspflegerverfahren sowie die Vornahme von Amtshandlungen aufgrund des Rechtshilfeersuchens eines inländischen Gerichts oder einer inländischen Behörde.
Rechtsanwält*innen sind dazu berufen und befugt, Parteien in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und Privatangelegenheiten vor allen Gerichten und Behörden der Republik Österreich zu vertreten.
Zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich bedarf es keiner behördlichen Ernennung; die Berufsausübung setzt jedoch die nachgenannten Erfordernisse voraus.
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen enthalten die Rechtsanwaltsordnung (RAO), RGBl. Nr. 96/1896, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt), BGBl. Nr. 474/1990, das Bundesgesetz über den Rechtsanwaltstarif (RATG), BGBl. Nr. 189/1969, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG), BGBl. Nr. 556/1985, und das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch international tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Österreich (EIRAG), BGBl. I Nr. 27/2000.
Wer den Beruf der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts ergreifen will, hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften (Studium des österreichischen Rechts) eine insgesamt zumindest fünfjährige rechtsberufliche Tätigkeit nachzuweisen, wovon zumindest sieben Monate bei Gericht bzw. einer Staatsanwaltschaft und drei Jahre bei einer österreichischen Rechtsanwältin bzw. einem österreichischen Rechtsanwalt als Rechtsanwaltsanwärter*in zu absolvieren sind.
Die für die Berufsausübung erforderliche Rechtsanwaltsprüfung kann nach einer praktischen Verwendung von drei Jahren, hievon mindestens sieben Monate bei Gericht und mindestens zwei Jahre bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt, abgelegt werden. Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung ist überdies die Teilnahme an von der Rechtsanwaltskammer verbindlich vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen.
Wer die aufgezählten Erfordernisse erfüllt, kann die Eintragung in die Liste der Rechtsanwält*innen derjenigen Rechtsanwaltskammer erwirken, in deren Sprengel der Kanzleisitz liegen soll.
Unter bestimmten Voraussetzungen können in Österreich auch ausländische Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind,
Unter bestimmten Voraussetzungen kann in der Republik Österreich auch ein Mitglied einer Rechtsanwaltskammer eines GATS-Mitgliedstaates vorübergehend einzelne genau umgrenzte rechtsanwaltliche Tätigkeiten erbringen.
Rechtsanwält*innen, die Berufspflichten verletzen oder das Standesansehen beeinträchtigen, haben sich vor einem von der örtlichen Rechtsanwaltskammer gewählten Disziplinarrat zu verantworten. Die Strafbefugnis des Disziplinarrates geht bis zur Streichung von der Liste der Rechtsanwält*innen. In zweiter Instanz entscheidet der Oberste Gerichtshof in Vierersenaten, die sich aus zwei Richter*innen des Obersten Gerichtshofes und zwei Rechtsanwält*innen zusammensetzen.
Daneben unterliegen Rechtsanwält*innen selbstverständlich auch einer straf- und zivilrechtlichen Verantwortung.
Sämtliche in die jeweilige Liste eingetragenen Rechtsanwält*innen und Rechtsanwaltsanwärter*innen eines Bundeslandes bilden eine Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes und autonome Selbstverwaltungskörper.
Die Wahrnehmung der die österreichische Rechtsanwaltschaft insgesamt betreffenden Interessen kommt auf Bundesebene dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag zu, der sich aus den neun Rechtsanwaltskammern Österreichs zusammensetzt und dessen Vertreterversammlung von Delegierten der Rechtsanwaltskammern gebildet wird ( http://www.rechtsanwaelte.at/).
Zur Regelung ihrer privatrechtlichen Rechtsverhältnisse stehen der rechtsuchenden Bevölkerung die Notar*innen als unabhängige und unparteiische Organe der vorsorgenden Rechtspflege zur Verfügung.
Ihre Hauptaufgabe liegt in der Mitwirkung an Rechtsvorgängen und in der Rechtsbetreuung der Bevölkerung. Die Notar*innen errichten öffentliche Urkunden, verwahren Fremdgut, verfassen Privaturkunden und vertreten Parteien, vornehmlich im außerstreitigen Bereich. Darüber hinaus obliegt ihnen noch die Tätigkeit als Beauftragte des Gerichtes im Verfahren außer Streitsachen. Insbesondere werden sie zur Durchführung der Verlassenschaftsverfahren als sogenannte Gerichtskommissär*innen herangezogen.
Die bzw. der jeweilige Notar*in hat dafür zu sorgen, dass die Vermögenswerte von Verstorbenen gesichert werden und den berechtigten Personen zukommen. Diese Tätigkeit erfordert besondere Kenntnisse im Erbrecht und im Außerstreitverfahren, woraus wieder die ständige Heranziehung von Notar*innen durch die Bevölkerung bei der Mitwirkung von Testamentserrichtungen wie überhaupt zur Beratung und Vertretung in Erbrechtsangelegenheiten resultiert.
Die bzw. der Notar*in übt ein öffentliches Amt aus, ist jedoch kein*e Beamtin bzw. Beamter. Sie bzw. er trägt das wirtschaftliche Risiko des Kanzleibetriebes, betreibt jedoch kein Gewerbe. Der Beruf der Notarin bzw. des Notars ist dem freien Beruf angenähert, als Gerichtskommissär*in ist die bzw. der Notar*in aber ein gerichtliches Organ. Die Tätigkeit als Notar*in ist hauptberuflich und kann nicht mit einer Tätigkeit als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt verbunden werden.
Veränderungen der Zahl der Notarstellen und deren Amtssitze erfolgen jeweils durch Verordnung der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Justiz. Derzeit gibt es in Österreich 536 Notarstellen (Stand April 2023).
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für diese Tätigkeit enthalten die Notariatsordnung (NO), RGBl. Nr. 75/1871, das Notariatsaktsgesetz, RGBl. Nr. 76/1871, das Notariatstarifgesetz (NTG), BGBl. Nr. 576/1973, das Notariatsprüfungsgesetz (NPG), BGBl. Nr. 522/1987, das Gerichtskommissärsgesetz (GKG), BGBl. Nr. 343/1970, und das Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG), BGBl. Nr. 108/1971.
Wer das Studium der Rechtswissenschaften (Studium des österreichischen Rechts) abgeschlossen hat und sich für den Beruf der Notarin bzw. des Notars interessiert, sucht eine*n Notar*in, um dort in ein Angestelltenverhältnis aufgenommen und in die Liste der Notariatskandidat*innen eingetragen zu werden.
Die Eintragung in die von der zuständigen Notariatskammer geführte Liste der Notariatskandidat*innen ist nur zulässig, wenn die bzw. der Betreffende eine siebenmonatige Gerichtspraxis als Rechtspraktikant*in bei Gericht bzw. einer Staatsanwaltschaft aufweist und bei der erstmaligen Eintragung in das Kandidat*innen-Verzeichnis das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Um zur Notariatsprüfung zugelassen zu werden, hat die bzw. der Notariatskandidat*in von der Notariatskammer verbindlich vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen zu besuchen.
Die Notariatsprüfung ist in zwei Teilen abzulegen:
Frei gewordene oder neu geschaffene Notarstellen sind vor ihrer Besetzung öffentlich auszuschreiben. Das Gesetz (§ 6 Notariatsordnung) fordert von den Bewerber*innen um eine Notarstelle unter anderem, dass sie
Diese Grundvoraussetzungen geben aber noch kein Recht auf Ernennung zur bzw. zum Notar*in. Im Besetzungsverfahren werden die Bewerber*innen von der örtlich zuständigen Notariatskammer und nachfolgend von den Personalsenaten des zuständigen Landesgerichts und des Oberlandesgerichtes begutachtet und gereiht, wobei der Dauer der praktischen Verwendung maßgebende Bedeutung zukommt. Die Notariatskammer und die zwei Personalsenate erstatten je einen Dreiervorschlag an die bzw. den Bundesminister*in für Justiz. Diese*r ist an die Vorschläge zwar nicht gebunden, ernennt aber in der Praxis nur gereihte Bewerber*innen.
Das Notar*innenamt kann bis zum 31. Jänner des Kalenderjahres ausgeübt werden, das der Vollendung des 70. Lebensjahres folgt. Eine amtswegige Versetzung einer Notarin bzw. eines Notars auf eine andere Notarstelle ist unzulässig.
Notar*innen stehen wegen ihrer Aufgaben als Errichter*innen von öffentlichen Urkunden und als Gerichtskommissär*innen unter besonderer Kontrolle. Die Aufsicht über das Notariat obliegt der bzw. dem Bundesminister*in für Justiz, der Justizverwaltung und unmittelbar den Notariatskammern.
Für Notar*innen gilt ein eigenes Disziplinarrecht. Disziplinarvergehen werden in erster Instanz vom Oberlandesgericht als Disziplinargericht für Notar*innen und in zweiter Instanz vom Obersten Gerichtshof als Disziplinargericht für Notar*innen geahndet, wobei den erkennenden Senaten jeweils auch Notar*innen anzugehören haben. Der Strafenkatalog des Disziplinargerichtes reicht bis zur Amtsenthebung. Bloße Ordnungswidrigkeiten werden von der Notariatskammer geahndet.
Neben dieser disziplinären Verantwortlichkeit unterliegen Notar*innen selbstverständlich auch einer strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortlichkeit.
Soweit Notar*innen als Gerichtskommissär*innen tätig werden, gelten sie als Beamt*innen im strafrechtlichen Sinn und sind daher für die sogenannten Amtsdelikte, dazu zählt insbesondere der Missbrauch der Amtsgewalt, verantwortlich. Die zivilrechtliche Haftung ist unterschiedlich geregelt. Soweit der Notar*innen als Gerichtskommissär*innen tätig werden, unterliegen sie denselben Haftungsregelungen wie Richter*innen und Staatsanwält*innen. Sie können also von den Parteien nicht unmittelbar in Anspruch genommen werden, sondern die Parteien haben ihre Ersatzansprüche an den Staat zu richten. Der Staat kann sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit regressieren. Außerhalb der Tätigkeit als Gerichtskommissär*in ist die bzw. der Notar*in den Parteien unmittelbar zivilrechtlich verantwortlich.
Die Notar*innen, die in einem Bundesland ihren Amtssitz haben, und die in das Verzeichnis der Notariatskandidat*innen dieses Bundeslandes eingetragenen Notariatskandidat*innen bilden ein Notariatskollegium. Für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg bestehen jeweils gemeinsame Kollegien.
Dem Kollegium obliegen die Wahrung der Ehre und Würde des Standes und die Vertretung der Standesinteressen.
Jedes Notariatskollegium hat aus seinen Mitgliedern eine Notariatskammer zu wählen. Die Notariatskammer besteht aus einer bzw. einem Notar*in als Präsident*in sowie sechs Notar*innen (in Wien: zwölf) und drei Notariatskandidaten*innen (in Wien: sechs) als Mitgliedern.
Aus den Notariatskammern der Länder setzt sich die Österreichische Notariatskammer (www.notar.at) zusammen. Diese ist, soweit es das österreichische Notariat in seiner Gesamtheit oder über den Bereich einer einzelnen Notariatskammer hinausreichende Angelegenheiten betrifft, zur Wahrung der Rechte und Angelegenheiten des Notariats sowie zu seiner Vertretung berufen.
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Im Folgenden erfahren Sie, wie die Staatsanwaltschaft und die anderen zuständigen Dienststellen nach dem Gesetz vom 9. Oktober 2009 aufgebaut sind.
Zur Staatsanwaltschaft in Polen gehören:
Das Amt des Generalstaatsanwalts ist das höchste Amt innerhalb der Staatsanwaltschaft. Der Generalstaatsanwalt wird vom Präsidenten Polens berufen, der ihn aus einer Kandidatenliste auswählt, die ihm vom Landesjustizrat und vom Landesrat der Staatsanwaltschaft empfohlen wird. Der Generalstaatsanwalt unterbreitet dem Premierminister einen Jahresbericht über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften. Die ordentlichen und militärischen Staatsanwälte werden vom Generalstaatsanwalt berufen; er wählt sie aus einer Kandidatenliste aus, die ihm vom Landesrat der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen wird.
Die Staatsanwaltschaft der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist vierstufig gegliedert:
Die Staatsanwaltschaft der militärischen Gerichtsbarkeit ist dreistufig gegliedert:
Staatsanwälte des Institutes des Nationalen Gedenkens und der Kommission für die Verfolgung von Verbrechen gegen die polnische Nation arbeiten in den folgenden Organisationseinheiten:
Das polnische Recht unterscheidet zwischen Berufsstaatsanwälten, die vom Generalstaatsanwalt berufen werden, und Privatklägern, die als Parteien in Strafverfahren beteiligt sind und die nach Maßgabe der Strafprozessordnung die Staatsanwälte bei ihrer Arbeit unterstützen können.
Das polnische Recht sieht vielfältige Berufsvereinigungen vor. Diese sind unter anderem der Landesrat der Staatsanwaltschaft bei der Generalstaatsanwaltschaft sowie die Versammlungen und Kammern der Staatsanwälte bei den Appellationsstaatsanwaltschaften. Allerdings handelt es sich hier um rein interne Organe mit organisatorischen Aufgaben; sie unterhalten keine Websites und stellen auch keine elektronischen Dienste zur Verfügung.
Nähere Informationen zu der Staatsanwaltschaft finden Sie auf der Website der Generalstaatsanwaltschaft.
Die wichtigsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft sind die Durchsetzung des Rechts und die Aufsicht der Strafverfolgung.
Insbesondere nehmen die Staatsanwälte ihre Aufgaben wie folgt wahr:
Rechte und Pflichten der Staatsanwälte:
Staatsanwälte sind an das geltende Recht gebunden und den Grundsätzen der Unparteilichkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger verpflichtet. Ungeachtet des hierarchischen Aufbaus der Staatsanwaltschaft sind die Staatsanwälte bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig. Die Staatsanwälte dürfen sich nicht an dem politischen Leben beteiligen oder andere Beschäftigung aufnehmen und sind verpflichtet, ihre Fachkenntnisse kontinuierlich zu verbessern.
Staatsanwälte befassen sich in erster Linie mit Strafsachen. Gelegentlich sind sie aber auch an Zivilsachen beteiligt, bei denen es im Wesentlichen um Vaterschaftsklagen, Aberkennung der elterlichen Verantwortung, Geschäftsunfähigkeit und Verwaltungssachen im Zusammenhang mit Immobilien- oder Baurecht geht. In jeder regionalen Staatsanwaltschaft gibt es zudem einen Staatsanwalt, der für die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen zuständig ist.
Die ordentlichen Gerichte in Polen sind:
Die ordentlichen Gerichte sind für die Rechtsprechung (in Sachen außerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Militärgerichte und des Obersten Gerichtshofes) zuständig und nehmen sonstige Aufgaben in Verbindung mit der Justiz wahr, die ihnen kraft Gesetzes übertragen wurden. Die Gerichtsentscheidungen unterliegen nach Maßgabe des Gesetzes der Aufsicht des Obersten Gerichtshofes.
Die Kreisgerichte sind für eine oder mehrere Gemeinden zuständig (in begründeten Fällen, zum Beispiel in Großstädten, können mehrere Kreisgerichte in einer Gemeinde tätig sein).
Das Regionalgericht ist das Appellationsgericht der Kreisgerichte und in bestimmten Sachen Gericht erster Instanz. Es ist mindestens für zwei Kreisgerichte zuständig (Verwaltungsbezirk des Gerichts).
Wenn das erstinstanzliche Verfahren vor dem Regionalgericht läuft, wird das Rechtsmittelverfahren vor dem Appellationsgericht verhandelt. Das Appellationsgericht ist mindestens für zwei Regionalgerichte zuständig (Appellationsgebiet).
Das Gericht wird von dem vorsitzenden Richter geleitet. Der vorsitzende Richter wird für eine feste Amtszeit (vier Jahre in Kreisgerichten und sechs Jahre in Regional- und Appellationsgerichten) ernannt.
In Polen sind die ordentlichen Gerichte für die Rechtsprechung (in Sachen außerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Militärgerichte und des Obersten Gerichtshofes) zuständig und nehmen sonstige Aufgaben in Verbindung mit der Justiz wahr, die ihnen kraft Gesetzes übertragen wurden. Die Rechtsprechung ist den Richtern vorbehalten. Die Justizaufgaben außer der Rechtsprechung werden von Gerichtsbediensteten und leitenden Gerichtsbediensteten erfüllt (gegebenenfalls auch von Richtern, wenn die Gerichtsbediensteten dazu nicht in der Lage sind).
Das polnische Rechtssystem unterscheidet zwischen Berufsrichtern und Laienrichtern.
Die Richter nehmen Aufgaben in Verbindung mit der Rechtsprechung wahr. Sie werden von dem Präsidenten der Republik auf Vorschlag des Landesjustizrates für unbestimmte Zeit bestellt.
Bei der Ausübung ihrer Aufgaben sind die Richter unabhängig und unterliegen ausschließlich der Verfassung und dem Gesetz.
Die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter wird durch den Landesjustizrat garantiert, der ein Verfassungsorgan ist.
Die richterliche Unabhängigkeit wird durch die in der Verfassung verankerte richterliche Immunität und Amtssicherheit garantiert.
Im Falle beruflicher Pflichtverletzungen unterliegen Richter disziplinarischen Maßnahmen. Disziplinarangelegenheiten von Richtern werden in erster Instanz vor den Appellationsgerichten und in zweiter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt.
Die Rolle der Laienrichter in der Rechtsprechung ist in der polnischen Verfassung verankert. Die Laienrichter sind unabhängig und unterliegen – wie auch die Berufsrichter – ausschließlich der Verfassung und dem Gesetz. Bei der Beilegung von Rechtsstreiten stehen Laienrichtern die gleichen Rechte wie Richtern zu. Im Gegensatz zu Richtern dürfen sie jedoch weder den Vorsitz in einem Gerichtsverfahren oder einer Verhandlung führen, noch üben sie (grundsätzlich) außerhalb eines Gerichtsverfahrens die Aufgaben eines Berufsrichters aus.
Sowohl in Zivil- als auch in Strafverfahren werden die Anhörungen grundsätzlich durch einen Einzelrichter – ohne die Mitwirkung von Laienrichtern – durchgeführt. Die gesetzlichen Bestimmungen zu beiden Verfahrenstypen sehen jedoch Kategorien von Fällen vor, die in Anbetracht ihrer gesellschaftlichen Bedeutung unter Mitwirkung von Laienrichtern verhandelt werden.
Laienrichter werden von den Gemeinderäten bestellt, die innerhalb der geographischen Zuständigkeit der betroffenen Gerichte tätig sind. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre.
Gerichtsbedienstete nehmen an den Kreis- und Regionalgerichten Justizaufgaben wahr, die ihnen kraft Gesetzes übertragen wurden. Ihre Ernennung auf ihren Dienstposten gilt ab dem in der Ernennungsurkunde festgelegten Tag. Sie werden von dem vorsitzenden Richter des Appellationsgerichtes ernannt.
In zivilrechtlichen Verfahren nehmen die Gerichtsbediensteten die Befugnisse des Gerichtes im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben wahr, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. In den Verfahren jedoch, die Strafsachen, geringfügige Vergehen und Steuerdelikte betreffen, sind die Gerichtsbediensteten berechtigt, Empfehlungen bzw. – in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen – Entscheidungen und Anordnungen zu erlassen.
In dieser Eigenschaft gehören die Gerichtsbediensteten zu dem Gerichtspersonal, das zur Erfüllung von Justizaufgaben berechtigt ist und im Rahmen des ihm übertragenen Mandats im Namen des Gerichts vorgeht. Im Rahmen des ihnen übertragenen Mandats sind die Gerichtsbediensteten in der Sache der gesetzlich festgelegten gerichtlichen Entscheidungen und Anordnungen unabhängig. Aus dieser Unabhängigkeit ergibt sich, dass ihre Justiztätigkeiten organisatorisch und funktionell von denen der sonstigen Organe abgegrenzt sind, damit sichergestellt ist, dass sie die gesetzlich festgelegten Tätigkeiten unabhängig ausüben.
Informationsblatt über Gerichtsbedienstete(374 Kb)
Gerichtsassistenten sind für die Vorbereitung von Gerichtsverhandlungen und die Sicherstellung der reibungslosen internen Organisation des Gerichtes (einschließlich der Rechtsprechung und der sonstigen Justizaufgaben) verantwortlich. Die Bewerber werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens ausgewählt.
Informationsblatt über Gerichtsassistenten(374 Kb)
Rechtspfleger sind an ordentlichen Gerichten beschäftigt und nehmen Aufgaben in Verbindung mit der administrativen Unterstützung der Gerichte wahr. Ausgenommen hiervon sind die Aufgaben, die anderen Berufsgruppen vorbehalten sind, wie zum Beispiel Protokollführung bei Verhandlungen, Verwaltung der Richter und Organisierung des Gerichtssekretariats. Ihre Rechte und Pflichten und Beschäftigungsbedingungen sind im Gesetz über das Gerichtspersonal geregelt und werden vom Staatsanwalt bestimmt. Die Bewerber werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens ausgewählt.
Informationsblatt über Gerichtspersonal(379 Kb)
Rechtsanwälte in Polen leisten juristische Dienste zum Schutz der Bürgerrechte und Grundfreiheiten. Sie leisten Rechtsbeistand und erstellen Rechtsgutachten. Des Weiteren vertreten sie Parteien in Rechtssachen im Bereich des Strafrechts, des Zivilrechts, des Familien- und Jugendrechts, des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie in Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht.
Eine berufliche Spezialisierungspflicht gibt es in Polen nicht – jeder Rechtsanwalt kann sein jeweiliges Spezialgebiet selbst bestimmen. Da finanziell benachteiligten Parteien nach polnischem Recht jedoch ein vom Staat gestellter Rechtsberater zusteht, muss ein Rechtsanwalt in der Lage sein, Rechtsdienstleistungen in unterschiedlichen Rechtsbereichen zu erbringen.
Es gibt 24 regionale Rechtsanwaltskammern und die Oberste Rechtsanwaltskammer, die auf Landesebene tätig ist. Diese Berufsverbände sind für die Vertretung und den Schutz der beruflichen Rechte von Rechtsanwälten, die Verbesserung der fachlichen Kompetenzen von Rechtsanwälten, die Schulung von Rechtsreferendaren sowie die Förderung und Geltendmachung von Standesregeln zuständig.
Rechtsdatenbanken
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Obersten Rechtsanwaltskammer.
Rechtsberater erteilen Gesellschaften, anderen Unternehmen, Organisationseinheiten und natürlichen Personen Rechtsberatung. Sie leisten Rechtsbeistand und erstellen Rechtsgutachten. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten dürfen sie Angestellte anderer Parteien sein. Seit dem 1. Juli 2015 gelten für Rechtsanwälte und Rechtsberater die gleichen Verfahrensrechte – Rechtsberater können als Berater für die Verteidigung in Strafsachen handeln, soweit sie nicht Angestellte einer anderen Partei sind. Sie können auch in Rechtsachen betreffend geringfügige Vergehen und als Berater für die Verteidigung in Disziplinarverfahren handeln.
Die Rechtsberater sind durch 19 regionale Kammern der Rechtsberater und die Landeskammer der Rechtsberater vertreten, die auf Landesebene tätig ist. Diese Berufsverbände sind für die Vertretung und den Schutz der beruflichen Rechte von Rechtsberatern, die Verbesserung der fachlichen Kompetenzen von Rechtsberatern, die Schulung von Rechtsreferendaren sowie die Förderung und Geltendmachung von Standesregeln zuständig.
Rechtsdatenbanken
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Landeskammer der Justiziare.
Der Justizminister benennt und beruft Notare im Zuge der Bewerbung der betroffenen Personen nach Anhörung des Rates der zuständigen Notariatskammer in ihr Amt. Der Justizminister ist auch berechtigt, die Notare ihres Amtes zu entheben.
Der Justizminister führt das Notarregister und legt die maximalen Notargebühren fest.
Die Notare sind in einer beruflichen Vereinigung zusammengeschlossen, die aus elf Notariatskammern und der Nationalen Notariatskammer besteht.
Notare sind zur Abwicklung von Rechtsgeschäften bestellt, die Notariatsurkunden erfordern (zum Beispiel Übertragung von Immobilieneigentumsrechten) bzw. wenn die Parteien diesen Weg wählen.
Notare sind Träger des öffentlichen Vertrauens. Als Träger des öffentlichen Vertrauens, die im Namen des Staates handeln, haben die Notare die Sicherheit von Immobiliengeschäften zu gewährleisten.
Notare nehmen die folgenden Notariatsaufgaben wahr: Ausfertigung von Notariatsurkunden, Erbscheinen und anderen Bescheinigungen, Abgabe von Erklärungen, Erstellung von Protokollen, Ausfertigung von Einreden gegen Schuldbriefe und Schecks, Aufbewahrung von Bargeld, Wertpapieren, Dokumenten und Daten auf Datenträgern, Einfügen von Eintragungen in Dokumente, Erstellung von Kopien und Auszügen von Dokumenten, Ausfertigung von Urkunden, Erklärungen und anderen Dokumenten auf Antrag der Parteien, Ausübung der in gesonderten Bestimmungen vorgesehenen sonstigen Tätigkeiten.
Durch einen Notar nach Maßgabe des Gesetzes vorgenommene notarielle Amtshandlungen sind als amtliche Dokumente anzusehen.
Notare üben ihre Tätigkeit in privaten Notariaten aus. Ein Notar darf nur ein Notariat führen; mehrere Notare können gemeinsam ein Notariat gemäß den Vorschriften der Gesellschaften bürgerlichen Rechts betreiben. In diesem Fall übt jeder Notar seine Tätigkeiten in eigenem Namen aus und ist für die von ihm vorgenommenen Amtshandlungen verantwortlich.
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Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Notariatskammer (auf Deutsch erreichbar).
Das polnische Recht sieht die folgenden Rechtsberufe vor: Gerichtsvollzieher.
Im Sinne des polnischen Rechts sind Gerichtsvollzieher Vollstreckungsbeamte der Gerichte. Sie haben auch Beamtenstatus, der ihnen genügend Legitimität zur Ausübung ihrer Aufgaben verleiht, die wesentlich in Bürgerrechte und -freiheiten eingreifen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die für die Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidungen erforderlichen Zwangsmaßnahmen und die Geltendmachung des Grundrechts auf ein faires Verfahren.
Zu dem Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers gehört auch die Durchführung von Vollstreckungsverfahren in Zivilsachen.
Gerichtsvollzieher werden vom Justizminister auf der Grundlage einer Auswahlliste von Bewerbern ernannt, die den Anforderungen des Gesetzes über die Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckung genügen müssen. Sie müssen unter anderem über ein Rechtsdiplom verfügen, ein Praktikum absolvieren, die Prüfung für Gerichtsvollzieher ablegen und eine Probezeit von mindestens zwei Jahren als zu beurteilende Gerichtsvollzieher absolvieren.
Für die Aufsicht über die Gerichtsvollzieher sind der Justizminister, die vorsitzenden Richter der Gerichte, an denen Gerichtsvollzieher arbeiten, sowie die Berufsverbände der Gerichtsvollzieher, d. h. der Landesrat der Gerichtsvollzieher und die Gerichtsvollzieherkammern, zuständig.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Justizministeriums und des Landesrates der Gerichtsvollzieher.
Viele Organisationen in Polen bieten Rechtsdienstleistungen kostenlos an. Dazu gehören:
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Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Portugal.
Richter gehören nach der portugiesischen Verfassung Gerichten und somit einer souveränen Instanz an.
Sie sind nur an das Recht gebunden und sprechen Recht im Namen des Volkes.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit unterliegt der Verfassung und dem Richterstatut (Estatuto dos Magistrados Judiciais). Entsprechend den Instanzenzügen gibt es drei Kategorien von Richtern:
Die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit unterliegt der Verfassung, dem Statut der Verwaltungs- und Finanzgerichte (Estatuto dos Tribunais Administrativos e Fiscais) und dem Richterstatut. Entsprechend den Instanzenzügen der jeweiligen Gerichte gibt es drei Kategorien von Richtern der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit:
Der Zugang zum Richteramt erfolgt im Wege eines dreistufigen Verfahrens: eines öffentlichen Auswahlverfahrens, einer theoretischen und einer praktischen Ausbildung am Zentrum für juristische Studien (Centro de Estudos Judiciários) und eines Referendariats. Wer erfolgreich alle drei Stufen abgeschlossen hat, wird zum „Juíz de Direito“ ernannt.
Richter bilden sich während ihrer gesamten Berufslaufbahn fort.
Der Oberste Justizrat (Conselho Superior da Magistratura) führt regelmäßige Inspektionen bei den Gerichten erster Instanz durch, und der Oberste Rat der Verwaltungs- und Finanzgerichte (Conselho Superior dos Tribunais Administrativos e Fiscais) führt entsprechende Inspektionen bei den Verwaltungs- und Finanzgerichten durch. Nach jeder Inspektion werden die Richter ihren Leistungen entsprechend eingestuft. Vergeben werden die Noten sehr gut, gut mit Auszeichnung, gut, ausreichend und mangelhaft. Wenn ein Richter die Note „mangelhaft“ erhält, wird er vom Dienst suspendiert, und es wird geprüft, ob er für seinen Beruf geeignet ist.
Der Oberste Justizrat und der Oberste Rat der Verwaltungs- und Finanzgerichte sind für die Berufung, Zuweisung, Versetzung und Beförderung von Richtern sowie für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen über Richter der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungs- und Finanzgerichte zuständig.
Um die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit von Richtern zu gewährleisten, dürfen sie laut Verfassung keiner anderen beruflichen Tätigkeit im öffentlichen oder privaten Bereich nachgehen. Davon ausgenommen sind lediglich unentgeltliche Lehr- und Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet des Rechts. Richter können nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen versetzt, suspendiert, pensioniert oder entlassen werden. Richter können außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen für ihre Entscheidungen nicht haftbar gemacht werden.
Weitere Informationen sind unter https://www.csm.org.pt/ und https://www.cstaf.pt/ zu finden.
Die Staatsanwälte vertreten den Staat, sie führen Strafverfolgungen durch und verteidigen die demokratischen Grundwerte und die Rechtsstaatlichkeit sowie die im Gesetz festgelegten Interessen. Die Staatsanwälte haben ein eigenes Statut und genießen gesetzlich verankerte Autonomie.
Bewerber um das Amt eines Staatsanwalts müssen sich einem öffentlichen Auswahlverfahren beim Zentrum für juristische Studien (Centro de Estudos Judiciários) unterziehen, bei dem ein Wissenstest und ein psychologischer Auswahltest durchgeführt und die Lebensläufe beurteilt werden.
Die erfolgreichen Bewerber werden zu Referendaren (auditores de justiça) ernannt. Nach dem Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung am Zentrum für juristische Studien erfolgt ihre Ernennung zum stellvertretenden Staatsanwalt.
Die Laufbahn für Staatsanwälte umfasst fünf Stufen, die nachfolgend in hierarchischer Reihenfolge aufgeführt sind:
Die Generalstaatsanwaltschaft (Procuradoria-Geral da República) ist das höchste Organ der Staatsanwaltschaft und wird vom Generalstaatsanwalt geleitet. Zu ihr gehören auch der Oberste Rat der Staatsanwaltschaft (Conselho Superior do Ministério Público), der Beirat, offizielle Rechtsberater und Unterstützungsdienste.
Der Oberste Rat der Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Berufung, Zuweisung, Versetzung und Beförderung von Staatsanwälten und für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Staatsanwälte.
Weitere Informationen sind unter http://www.ministeriopublico.pt/ zu finden.
Rechtsanwälte sind bei der Anwaltskammer zugelassene Juristen, zu deren Aufgaben die gerichtliche Vertretung und Beratung ihrer Mandanten, d. h. die Auslegung und Anwendung gesetzlicher Bestimmungen im Auftrag Dritter gehört.
Um in Portugal als Rechtsanwalt arbeiten zu können, ist eine Zulassung bei der Anwaltskammer (Ordem dos Advogados) erforderlich.
Für den Berufszugang müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Bewerber muss
Ausländische Staatsbürger, die ihren Abschluss in Portugal erworben haben, können von der portugiesischen Anwaltskammer ebenso zugelassen werden wie portugiesische Staatsbürger, sofern ihr Herkunftsland portugiesischen Staatsbürgern dieselben Rechte gewährt.
Rechtsanwälte aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Portugal dauerhaft unter der in ihrem Land verwendeten Berufsbezeichnung praktizieren möchten, müssen ebenfalls von der Anwaltskammer zugelassen werden. Eine rechtliche Vertretung von Mandanten vor Gericht kann in solchen Fällen jedoch nur unter Aufsicht eines Rechtsanwalts erfolgen, der Mitglied der Anwaltskammer ist. Wenn Rechtsanwälte aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit den gleichen Rechten und Pflichten wie portugiesische Rechtsanwälte praktizieren möchten, müssen sie von der Anwaltskammer zugelassen werden und eine mündliche und schriftliche Prüfung in portugiesischer Sprache ablegen.
Die Anwaltskammer ist die öffentliche Vereinigung der Juristen, die den Beruf des Rechtsanwalts gemäß den Statuten der Kammer ausüben. Sie sichert den Zugang zur Justiz, regelt die Berufspraxis und verhängt gegebenenfalls (als alleinige Stelle) Disziplinarmaßnahmen gegen Rechtsanwälte und Rechtsreferendare, schützt den Status, die Würde und das Ansehen des Anwaltsberufs und fördert Rechtskenntnis und Rechtsanwendung.
Weitere Informationen sind unter https://portal.oa.pt/ zu finden.
Das portugiesische Rechtssystem unterscheidet nicht zwischen Rechtsanwalt und Rechtsberater.
Rechtsbeistände üben eine freiberufliche Tätigkeit aus. Sie beraten ihre Mandanten im Rahmen ihres Statuts und in den Grenzen der Prozessordnung in rechtlichen Fragen und vertreten sie vor Gericht. Rechtsbeistände können nur dann eine Vertretung vor Gericht übernehmen, wenn keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt (avogado) vorgeschrieben ist.
Rechtsbeistände können ihre Mandanten auch außerhalb des Gerichts vertreten, beispielsweise beim Finanzamt, bei Notariaten, Registerstellen und Verwaltungsbehörden.
Für den Berufszugang müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Bewerber muss
Juristen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder dem Europäischen Wirtschaftsraum schreiben sich gemäß dem Gesetz Nr. 9/2009 vom 4. März 2009 am Kolleg für Rechtsbeistände (Colégio dos Solicitadores) ein.
Der Verband der Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher (Ordem dos Solicitadores e dos Agentes de Execução, OSAE) ist der Berufsverband, der die Angehörigen dieser Rechtsberufe vertritt. Zu seinen Zuständigkeiten gehört die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen seine Mitglieder und die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen, die die Tätigkeitsfelder seiner Mitglieder betreffen.
Weitere Information sind unter http://www.osae.pt/ zu finden.
Gerichtsvollzieher sind Personen, die im Bereich der Zwangsvollstreckung mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet sind. Sie sind unabhängig und unparteiisch und vertreten keine der am Verfahren beteiligten Parteien. Ihnen obliegen vielmehr sämtliche Formalitäten im Zusammenhang mit dem Vollstreckungsverfahren wie Pfändung, Zustellung von Schriftstücken, Mitteilungen und Verkauf gepfändeter Vermögensgegenstände. In manchen Fällen werden ihre Aufgaben auch von einem Gerichtsbeamten wahrgenommen.
Gerichtsvollzieher werden von der Partei, die eine Vollstreckung anstrebt, oder vom Gericht bestellt.
Sie müssen einen Abschluss als Rechtsbeistand oder in Rechtswissenschaften haben; außerdem müssen sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
Die Kammer der Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher und das Fachkolleg für Gerichtsvollzieher (Colégio de Especialidade dos Agentes de Execução) sind die für diese Berufsgruppe zuständigen Verbände.
Die von der Kammer für Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher unabhängige CAAJ ist für die Beurteilung der Referendare und die Verhängung disziplinarischer Maßnahmen zuständig.
Weitere Information sind unter http://www.osae.pt/ und https://caaj.justica.gov.pt/ zu finden.
Notare sind Juristen, die zur Ausübung ihrer speziellen Tätigkeit in bestimmten rechtlichen Angelegenheiten zugelassen sein müssen. Sie spielen sowohl national als auch international eine wichtige Rolle in Handelsangelegenheiten.
Notare sind berechtigt,
Infolge der Reform des Notarberufs und der Privatisierung dieses Berufszweigs haben Notare eine Doppelfunktion: Sie sind Träger eines öffentlichen Amtes und üben zugleich einen freien Beruf aus, sind aber keine Beamten mehr.
Als Amtspersonen unterstehen Notare dem Justizministerium, das eine Aufsichtsfunktion hat und gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen gegen Notare verhängen kann. In Anbetracht des neuen freien Status hat regelt die Notarkammer seit 2006 gemeinsam mit dem Justizministerium die Tätigkeit der Notare und stellt damit sicher, dass Notare sich an den vorgeschriebenen Ehrenkodex halten und dass das öffentliche Interesse, dem Notare verpflichtet sind, gewahrt wird. Dabei behält das Ministerium seine in der Natur des Notarberufs begründete gesetzliche Aufsichtsfunktion.
Weitere Information sind unter http://www.notarios.pt/OrdemNotarios/pt zu finden.
Registerbeamte sind Amtspersonen, die für die Eintragung und die Bekanntmachung von Rechtsakten und Sachverhalten im Zusammenhang mit Immobilien, zu registrierenden beweglichen Sachen, geschäftlichen Tätigkeiten und privaten Ereignissen zuständig sind. Dabei müssen sie vor allem prüfen, ob die geltenden Vorschriften eingehalten wurden und ob die entsprechenden Schriftstücke rechtlich einwandfrei sind, und dafür sorgen, dass die in den Urkunden festgehaltenen Rechte korrekt wiedergegeben sind und der gesetzlichen Registrierungsordnung entsprechen. Außerdem sorgen sie für die Bekanntmachung dieser Informationen, und sie entscheiden, ob ein Rechtsakt oder Sachverhalt registriert werden soll.
Registerbeamte können in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden:
Für diesen Beruf ist ein Abschluss in Rechtswissenschaften an einer portugiesischen Universität oder eine gleichwertige akademische Qualifikation erforderlich. Bewerber müssen Eignungstests bestehen und einen sechsmonatigen Hochschulkurs besuchen, in dem es um die Rechtsbereiche und Registrierungsfragen geht, die für Registerbeamte wichtig sind. Danach absolvieren sie ein einjähriges Referendariat, gefolgt von einem öffentlichen Auswahlverfahren. Die Bewerber werden in jeder dieser Phasen bewertet. Bei mangelhafter Leistung kann ein Bewerber jederzeit von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Die letzte Stufe ist ein öffentliches Auswahlverfahren, das vom Institut für Register- und Notariatswesen (Instituto dos Registos e do Notariado) organisiert wird.
Das Institut ist für die Leitung, Koordinierung, Unterstützung, Bewertung und Überwachung der Tätigkeit von Registerämtern zuständig.
Weitere Information sind unter https://irn.justica.gov.pt/ zu finden.
Gerichtsbeamte sind Justizbedienstete (funcionário de justiça), die die Abwicklung von Verfahren bei den Gerichten oder Staatsanwaltschaften unterstützen. Der Begriff des Justizbeamten umfasst jedoch auch IT-Spezialisten, Verwaltungspersonal, technisches Personal, Aushilfskräfte und Wartungspersonal.
Der Einstieg in die Laufbahn des Gerichtsbeamten erfolgt als Hilfsgerichtsschreiber (escrivão auxiliar) bzw. Hilfsjustizangestellter (técnico de justiça auxiliar). Der Beruf steht allen Personen offen, die eine entsprechende Berufsausbildung haben und nach einem Zulassungsverfahren angenommen werden.
Für Gerichtsbeamte gilt eine besondere Satzung (Estatuto dos Funcionários de Justiça), die in der Verordnung Nr. 343/1999 vom 26. August 1999 in der geänderten Fassung verankert ist. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der internationalen justiziellen Zusammenarbeit, insbesondere bei der Umsetzung von europäischen Richtlinien und Verordnungen.
Die Generaldirektion der Justizverwaltung (Direção-Geral da Administração da Justiça) ist eine Abteilung im Justizministerium, die für die Einstellung, Betreuung und Verwaltung von Justizbeamten zuständig ist.
Der Rat der Justizbeamten (Conselho dos Oficiais de Justiça) ist das Organ, das die beruflichen Leistungen der Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der Gerichte bewertet und mit disziplinarrechtlichen Befugnissen ausgestattet ist.
Weitere Informationen sind unter https://dgaj.justica.gov.pt/ zu finden.
Nach Artikel 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 29/2013 vom 19. April 2013 ist ein Mediator definiert als ein unparteiischer und unabhängiger Vermittler, der nicht befugt ist, den von ihm begleiteten Parteien ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Er unterstützt sie lediglich bei der Herbeiführung einer außergerichtlichen Konfliktlösung. Das Gesetz schützt auch den Status eines in Portugal tätigen Mediators und regelt die Aufnahme der Mediatoren in die Liste der verschiedenen öffentlichen Mediationsdienste. Die Eintragung erfolgt über ein Auswahlverfahren nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (Portaria) Nr. 282/2010 vom 25. Mai 2010.
Mediatoren haben eine sehr wichtige Funktion, da sie Parteien helfen, zu einer Einigung zu gelangen, was dazu beiträgt, einen harmonischen Umgang innerhalb der Gesellschaft zu bewahren oder wiederherzustellen. In Portugal gibt es spezielle Mediatoren für Familienangelegenheiten, Arbeitskonflikte und Strafsachen. Es handelt sich nicht um nichtstaatliche Organisationen im Bereich der Mediation, sondern um privatrechtliche Verbände, die Mediationsdienste und Schulungen für Mediatoren anbieten.
Es gibt keinen landesweiten Ehrenkodex für Mediatoren. Ein Kapitel des oben angeführten Gesetzes befasst sich aber mit den Rechten und Pflichten von Mediatoren, die sich an die Grundsätze des Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren halten müssen, der Teil ihrer Ausbildung ist.
Mediatoren werden von einem öffentlichen Mediationsdienst beaufsichtigt, der in die drei Sparten zivilrechtliche Angelegenheiten, Arbeitsbeziehungen und Strafsachen untergliedert ist. Jede Sparte des öffentlichen Mediationsdienstes wird von einer öffentlichen Stelle geleitet, die in der Verbandssatzung genannt ist.
In Portugal werden Mediatoren nicht in einer öffentlichen Stelle ausgebildet. Sie werden von privaten Stellen geschult, die gemäß der Durchführungsverordnung Nr. 345/2013 vom 27. November 2013 unter besonderer Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen von der Generaldirektion Justizpolitik (Direção Geral da Política de Justiça – DGPJ) zertifiziert werden.
Die DGPJ verwaltet die öffentlichen Mediationsdienste durch ihr Amt für alternative Streitbeilegung (GRAL). Sie erteilt zwar keine Auskunft, wie ein Mediator zu finden ist, aber sie führt Listen der Mediatoren, und jeder Mediator kann sich in diese Liste aufnehmen lassen, wenn er an einem Auswahlverfahren gemäß den Bestimmungen der Durchführungsverordnung Nr. 282/2010 vom 25. Mai 2010 teilnimmt.
Weitere Informationen sind unter http://www.dgpj.mj.pt/ zu finden.
Justizverwalter sind zuständig für die Überwachung und Koordinierung der Rechtsakte, die Teil des speziellen Sanierungsverfahrens (processo especial de revitalização) sind. Zudem sind sie für die Abwicklung und Liquidation der Insolvenzmasse in Insolvenzverfahren zuständig, und sie nehmen alle Aufgaben wahr, die ihnen kraft Gesetzes übertragen sind. Ein vorläufiger Justizverwalter, Insolvenzverwalter oder Treuhänder wird den im Verfahren anfallenden Aufgaben entsprechend bestellt.
Die Tätigkeit des Justizverwalters wird im Gesetz Nr. 22/2013 vom 26. Februar 2013 geregelt.
Ein Justizverwalter
Die Kommission für Rechtsbeistände (Comissão para o Acompanhamento dos Auxiliares da Justiça – CAAJ) ist verantwortlich für das Zulassungsverfahren für Justizverwalter und überwacht ihre Tätigkeit.
Weitere Information sind unter https://caaj.justica.gov.pt/ zu finden.
Patentbeamte sind Experten für gewerbliches Eigentum. Sie können von Unternehmen und Privatpersonen mit der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen in diesem Bereich beauftragt werden.
Patentbeamte sind vom portugiesischen Patentamt (Instituto Nacional da Propriedade Industrial) zur Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte für ihre Klienten ermächtigt und müssen ihre Vollmacht nicht nachweisen.
Der Zugang zu diesem Beruf wird in Portugal durch die Verordnung Nr. 15/95 vom 24. Januar 1995 (in der geänderten Fassung) und die Durchführungsverordnung Nr. 239/2013 vom 25. Juli 2013 geregelt.
Weitere Informationen sind unter https://inpi.justica.gov.pt/ zu finden.
Das Justizministerium unterhält gemeinsam mit der Anwaltskammer und den Behörden vor Ort im gesamten portugiesischen Staatsgebiet Rechtsberatungsämter (Gabinetes de Consulta Jurídica), bei denen sich Bürger kostenlos von Angehörigen der Rechtsberufe beraten lassen können. Eine Liste dieser Ämter einschließlich der Kontaktdaten steht unter anderem auf der Website der Generaldirektion der Generaldirektion für Justizpolitik (Startseite) zur Verfügung.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Rumänien.
In Rumänien werden folgende Rechtsberufe ausgeübt:
Die rumänische Staatsanwaltschaft besteht aus
Innerhalb des Justizsystems führt der Oberste Rat der Magistratur (CSM) die zentrale Berufsaufsicht über die Staatsanwälte. Die berufliche Aus- und Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten erfolgt durch das Staatliche Institut der Richter und Staatsanwälte (INM), bei dem es sich um eine öffentliche Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit unter der Koordinierung des CSM handelt.Die rumänische Generalstaatsanwaltschaft übt ihre Aufgaben durch Staatsanwälte bei den nachgeordneten Staatsanwaltschaften aus, die allen Gerichten mit Ausnahme der Disziplinargerichte angegliedert sind.
Strafverfahren, die von den Staatsanwaltschaften bei den Berufungsgerichten, den Landgerichten oder beim Familien- und Jugendgericht geführt werden
Die Hierarchie der Staatsanwaltschaft sieht wie folgt aus:
Innerhalb der Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichts- und Kassationshof sind zwei Fachabteilungen tätig:
Strafverfahren, die von den Staatsanwaltschaften bei den Militärgerichten geführt werden
Strafverfahren bei Straftaten von Militärangehörigen werden von Militärstaatsanwaltschaften geführt, die den rechtlichen Status von Militäreinheiten besitzen. Sie sind bei den Militärgerichten, beim Regionalen Militärgericht Bukarest oder beim Militärberufungsgericht Bukarest angesiedelt.
Hierarchie der Staatsanwälte
Die Staatsanwälte handeln nach den Grundsätzen der Legalität, Objektivität und Weisungsgebundenheit.
Sie sorgen im Einklang mit dem Gesetz für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde und die Wahrung der Rechte des Einzelnen.
Die Staatsanwälte unterstehen dem Leiter ihrer Staatsanwaltschaft, der wiederum dem Leiter der Staatsanwaltschaft der nächsthöheren Ebene unterstellt ist.
Die Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichts- und Kassationshof, der Oberste Staatsanwalt bei der Nationalen Direktion für Korruptionsbekämpfung und die Leitenden Staatsanwälte bei den Berufungsgerichten können die Aufsicht über die ihnen unterstellten Staatsanwälte entweder direkt oder durch beauftragte Staatsanwälte ausüben.
Es gibt in Rumänien zwei Arten von Staatsanwälten:
Die Kategorien von Staatsanwälten auf nationaler Ebene sind die Folgenden:
Der Justizminister kann bei Notwendigkeit von Amts wegen oder auf Antrag des CSM Kontrollen durchführen lassen, bei denen Staatsanwälte, die vom Generalstaatsanwalt Rumäniens, vom Leitenden Staatsanwalt der DNA oder vom Justizminister selbst benannt wurden, Folgendes prüfen:
Weder das Spektrum der Maßnahmen, die die Staatsanwälte im Zuge strafrechtlicher Verfahren ergreifen können, noch die entsprechenden getroffenen Entscheidungen werden kontrolliert.
Der Justizminister kann den Generalstaatsanwalt Rumäniens oder gegebenenfalls den Leitenden Staatsanwalt der DNA zur Berichterstattung über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften auffordern sowie Maßnahmen zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Straftaten anordnen.
Die Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichts- und Kassationshof legt jährliche Tätigkeitsberichte beim Obersten Rat der Magistratur und beim Justizminister vor; dieser wiederum legt dem rumänischen Parlament seine Schlussfolgerungen zu dem Bericht vor.
Innerhalb des Justizsystems führt der Oberste Rat der Magistratur die zentrale Berufsaufsicht über die Richter. Die berufliche Aus- und Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten erfolgt am Staatlichen Institut der Richter und Staatsanwälte, einer öffentlichen Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit, die dem CSM untersteht.
Die Richter in Rumänien sind fachlich spezialisiert auf
Die zentrale Berufsaufsicht über die Rechtsanwälte führt der Rumänische Landesverband der Rechtsanwälte (UNBR), der öffentlich-rechtliche Dachverband der Anwaltskammern. Dieser gewährleistet die Einhaltung des Rechts auf Verteidigung, die berufliche Kompetenz und Zuverlässigkeit der Verbandsmitglieder sowie den Schutz ihrer Berufsehre. Alle Rechtsanwaltskammern in Rumänien gehören dem UNBR an.
Informationen über die Rechtsanwälte in Rumänien sind auf der Website des Rumänischen Landesverband der Rechtsanwälte zu finden.
Ja
Den rechtlichen Bestimmungen zufolge können sich Rechtsberater vorbehaltlich des Gesetzes über Verbände und Stiftungen zu Verbänden auf Bezirksebene, auf Ebene ihrer Tätigkeit und beruflichen Interessen sowie gegebenenfalls auf nationaler Ebene zusammenschließen. Einer der Berufsverbände, die gemäß dem Gesetz gegründet wurden, ist der Verband der Rechtsberater Rumäniens (OCJR). Ihm sind alle Rechtsberaterkollegien in sämtlichen Teilen des Landes angeschlossen. Die Rechtsberater können aber auch andere Berufsverbände gründen. Das Verzeichnis der Rechtsberater der einzelnen Bezirke liegt auf den Websites der jeweiligen Mitgliedsverbände des OCJR vor (die entsprechenden Links sind auf der Website des OCJR aufgeführt).
Gemäß einschlägigem Recht hat das rumänische Justizministerium die Ausübung notarieller Dienstleistungen an den Landesverband der Notare (UNNP) übertragen. Der UNNP ist als Berufsverband der Notare zuständig für die Organisation des Notarberufs sowie für den Schutz der Berufsinteressen seiner Mitglieder und des Ansehens des Berufsstands. Alle Notare sind Mitglieder. Sie sind in 15 Notarskammern organisiert, die jeweils bei den Berufungsgerichten angesiedelt sind.
In Rumänien erbringen Notare die folgenden juristischen Dienstleistungen:
Der Rumänische Landesverband der Gerichtsvollzieher (UNEJ) ist ein Berufsverband mit Rechtspersönlichkeit, dem alle Gerichtsvollzieher angehören. Der UNEJ wahrt den Ruf und das Ansehen des Berufsstandes. Seine Hauptaufgabe ist es, die beruflichen Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und zu schützen. Die Gerichtsvollzieher sind in 15 Kammern organisiert, die bei den jeweiligen Berufungsgerichten angesiedelt sind.
Auf der Website des UNEJ steht eine Liste der Gerichtsvollzieher zur Verfügung.
Innerhalb des Justizsystems führt der Oberste Rat der Magistratur (CSM) die zentrale Berufsaufsicht über die Bediensteten bei Gericht.
Für die berufliche Aus- und Weiterbildung der Gerichtsbediensteten ist die Nationale Schule für Gerichtsbedienstete (SNG) zuständig, eine dem Obersten Rat der Magistratur unterstellte öffentliche Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit.
Bei den rumänischen Gerichten sind verschiedene Arten von Bediensteten tätig:
Weitere Informationen zu diesem Beruf sind in diesem Dokument (354 Kb) zu finden.
Gerichtsassistenten sind Teil des Spruchkörpers in den erstinstanzlichen Rechtssachen mit Bezug auf das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Sie wirken an den Beratungen mit beratender Stimme mit und unterzeichnen die Urteile. Ihre Stellungnahme wird im Urteil festgehalten und sie begründen abweichende Stellungnahmen. Gehören dem Spruchkörper Gerichtsassistenten an, so kann der Präsident einen von ihnen mit der Abfassung des Urteils befassen.
Ein Gerichtsassistent wird vom Justizministerium auf Vorschlag des Wirtschafts- und Sozialrats für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt. Er muss seit mindestens diesem Zeitraum eine rechtliche Stellung innehaben und alle im Gesetz verankerten Voraussetzungen erfüllen.
Während ihrer Amtszeit genießen die Gerichtsassistenten einen stabilen Status, sind lediglich dem Gesetz unterworfen und leisten den für Richter gesetzlich vorgeschriebenen Eid. Zudem gelten auch für sie die für Richter und Staatsanwälte geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Pflichten, Verbote, Unvereinbarkeiten, Ausnahmen, Disziplinarstrafen und Gründe für die Amtsenthebung.
Das Justizministerium legt die Gesamtzahl der Stellen für Gerichtsassistenten und deren Verteilung auf die Gerichte je nach Arbeitsaufkommen durch einen Erlass fest.
Die Voraussetzungen, die Auswahl und das Vorschlagsverfahren des Wirtschafts- und Sozialrats für die Ernennung von Kandidaten für das Amt eines Gerichtsassistenten seitens des Justizministeriums sowie die Bedingungen für ihre Abordnung, Abberufung und Versetzung werden durch einen Regierungsbeschluss festgelegt.
Am Obersten Gerichts- und Kassationshof ist eine Gruppe von beigeordneten Richtern und Staatsanwälten tätig, die an den Anhörungen teilnehmen.
Zu den Aufgaben der beigeordneten Richter und Staatsanwälte gehört
Eine ausführliche Beschreibung der Arbeit der beigeordneten Richter und Staatsanwälte ist in diesem Dokument (126 Kb) enthalten.
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Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Slowenien:
In der Republik Slowenien kann eine Person, die einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften besitzt oder ein Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen des ersten und des zweiten Zyklus des Bologna-Prozesses abgeschlossen hat, verschiedene Berufe im Bereich der Justiz ausüben, wie etwa den eines Richters, Staatsanwalts, Staatsprokurators, Rechtsanwalts oder Notars.
Neben anderen gesetzlich geregelten Zuständigkeiten tritt der Staatsanwalt (državni tožilci) als Vertreter der öffentlichen Anklage auf (Artikel 135 der Verfassung der Republik Slowenien). Befugnisse und Organisation der Staatsanwaltschaft sind größtenteils im Gesetz über die Staatsanwaltschaft (Zakon o državnem tožilstvu) und in der Strafprozessordnung (Zakon o kazenskem postopku) geregelt.
Es gibt in Slowenien 11 Bezirksstaatsanwaltschaften (okrožno državno tožilstvo) (Celje, Koper, Kranj, Krško, Ljubljana, Maribor, Murska Sobota, Nova Gorica, Novo Mesto, Ptuj und Slovenj Gradec), eine für ganz Slowenien zuständige Fachstaatsanwaltschaft (Specializirano državno tožilstvo) sowie die Generalstaatsanwaltschaft (Vrhovno državno tožilstvo Republike Slovenije) in Ljubljana.
Die Sonderstaatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung krimineller Tätigkeiten in den Bereichen traditionelle organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, Terrorismus und Korruption sowie von anderen kriminellen Aktivitäten, die eine Aufdeckung und Strafverfolgung durch speziell organisierte und ausgebildete Staatsanwälte erfordern. Eine gesonderte Abteilung für die Untersuchung und Verfolgung von Beamten mit Sonderbefugnissen (Odelek za preiskovanje in pregon uradnih oseb s posebnimi pooblastili, auch bekannt als „posebni oddelek“ oder „Abteilung für Sonderermittlungen“) arbeitet als organisatorisch unabhängige Einheit innerhalb der Behörde. Die Staatsanwälte in dieser gesonderten Abteilung sind für die Verfolgung von Straftaten zuständig, die von Beamten der Polizei, interner Agenturen mit Polizeibefugnissen, der Militärpolizei, des Nachrichten- und Sicherheitsdienstes des Verteidigungsministeriums oder des slowenischen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes begangen wurden. Zudem unterstützen sie die für die Abteilung arbeitenden Polizeibeamten.
Die Generalstaatsanwaltschaft ist die oberste staatsanwaltliche Behörde des Landes. Ihr sind unterstellt:
In Rechtsmittelverfahren vor höheren Gerichten (višja sodišča) vertreten Oberstaatsanwälte in Slowenien Berufungen bzw. Revisionen. Für Verfahren über außerordentliche Rechtsmittel in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen vor dem Obersten Gerichtshof der Republik Slowenien (Vrhovno sodišče Republike Slovenije) sind die Generalstaatsanwälte zuständig.
Die Generalstaatsanwaltschaft besteht aus
Wichtigste Aufgabe des Staatsanwalts ist die Verfolgung von Straftaten. Er
Gemäß dem geltenden Strafrecht haben Staatsanwälte unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, statt der Strafverfolgung andere Alternativen zu wählen. Hierzu zählt eine Überleitung des Falls in ein Vergleichsverfahren und die bedingte Aussetzung der Strafverfolgung, wenn die betreffende Person bereit ist, sich den Anweisungen des Staatsanwaltes entsprechend zu verhalten. Haben diese Maßnahmen Erfolg, kann der Staatsanwalt von einer Anklage absehen, d. h. der Fall wird außergerichtlich geregelt. Außerdem kann der Staatsanwalt dem Gericht vorschlagen, einen Strafbefehl zu erlassen, mit dem der Angeklagte zu einer bestimmten Strafe oder Maßnahme verurteilt wird, ohne dass eine Hauptverhandlung stattfindet.
Darüber hinaus nimmt die Generalstaatsanwaltschaft Aufgaben außerhalb des Strafrechts wahr. Die in der Abteilung für Zivil- und Verwaltungssachen, einer der drei Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft, tätigen Generalstaatsanwälte können gegen Entscheidungen des Rechtsmittelgerichts (pritožbeno sodišče) in streitigen Verfahren, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und anderen Zivilverfahren Rechtmäßigkeitsklage (zahteva za varstvo zakonitosti) erheben. Voraussetzung für dieses außerordentliche Rechtsmittel ist, dass es um den Schutz des öffentlichen Interesses geht, was nur durch die Generalstaatsanwaltschaft festgestellt werden kann. Die Prozessparteien können daher keine Rechtmäßigkeitsklage erheben.
Die Rechtsstellung des Richters ergibt sich aus den Artikeln 125 bis 134 der Verfassung der Republik Slowenien und dem Gesetz über das Justizwesen (Zakon o sodniški službi). Richter sind Beamte und werden von der Staatsversammlung (Državni zbor) auf Vorschlag des Richterrats (Sodni svet) ernannt. Das Richteramt ist nicht befristet und die Altersgrenzen sowie andere für die Ernennung relevante Voraussetzungen sind gesetzlich festgelegt.
Für die Ernennung zum Richter sind bestimmte allgemeine Voraussetzungen zu erfüllen. Der Bewerber
Nach dem Ende ihrer Amtszeit erfüllen Richter, die in einem Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren ein Urteil gesprochen haben, durch das gegen grundlegende Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen wurde, nicht mehr die Bedingungen für die Wahl zum Richter.
Richter haben Beamtenstatus und sind in der Ausübung ihrer Amtspflichten an die Verfassung und das Gesetz gebunden. Das Richteramt ist nicht vereinbar mit Ämtern in anderen Staatsorganen, Organen der kommunalen Selbstverwaltung, Gremien politischer Parteien sowie anderen Ämtern und Tätigkeiten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Eine formelle Spezialisierung in der Richterausbildung gibt es nicht. Auf welchem Rechtsgebiet ein Richter hauptsächlich tätig ist, hängt von der internen Struktur des jeweiligen Gerichts ab. In jedem Gericht gibt es für die unterschiedlichen Arten von Rechtsstreitigkeiten verschiedene Abteilungen, denen die Richter im Jahresarbeitsplan zugeteilt werden. Der Richterrat der Republik Slowenien entscheidet über Beförderungen in höhere Richterämter und Besoldungsgruppen. Er schlägt der Staatsversammlung auch die Amtsenthebung eines Richters vor, wenn dieser in Ausübung seiner Amtspflichten die Verfassung verletzt, einen schwerwiegenden Gesetzesverstoß begeht oder sich durch vorsätzlichen Amtsmissbrauch strafbar macht. Die Laufbahnstufen des Richters werden durch die Gerichtsorganisation in Slowenien bestimmt. Richter können an Kreis-, Bezirks- oder Obergerichten (okrajni sodniki, okrožni sodniki, višji sodniki) oder am Obersten Gerichtshof (vrhovni sodniki) tätig sein.
Die Richter sind im Slowenischen Richterverband organisiert, der der Internationalen Richtervereinigung angehört; die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Gerichtskammern können sowohl Berufsrichter (poklicni sodniki) als auch Laienrichter (sodniki porotniki) umfassen. Ist laut Gesetz eine Kammer als Spruchkörper vorgesehen, so besteht diese vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen aus einem vorsitzenden Berufsrichter und zwei Laienrichtern. Ist gesetzlich eine Kammer mit fünf Richtern als Spruchkörper vorgeschrieben, setzt sich die Kammer vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen aus einem vorsitzenden Berufsrichter, einem weiteren Berufsrichter sowie drei Laienrichtern zusammen. Zum Laienrichter kann jeder slowenische Staatsbürger ernannt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, nicht wegen einer von Amts wegen verfolgten Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, geschäftsfähig ist, sich in einem allgemeinen guten Gesundheitszustand befindet und die slowenische Sprache aktiv beherrscht. Die Amtszeit von Laienrichtern beträgt fünf Jahre; eine Wiederernennung ist möglich. Der vorsitzende Richter eines Obergerichts ernennt und entlässt die Laienrichter der Bezirksgerichte, die in den Zuständigkeitsbereich des Obergerichts fallen.
Der Richterrat der Republik Slowenien (Sodni svet RS) ist das für die Regulierung des Berufsstands zuständige zentrale Gremium.
Der Richterrat umfasst 11 Mitglieder.
Fünf Mitglieder werden auf Vorschlag des Präsidenten der Republik Slowenien von der Staatsversammlung aus einem Kreis von Rechtsprofessoren und Anwälten gewählt, die restlichen sechs Mitglieder werden auf der Grundlage einer von Vollzeitrichtern vorgelegten Auswahl ernannt. Die Mitglieder des Richterrats wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden.
Der Richterrat hat folgende Befugnisse:
Gemäß den Vorschriften für die Gerichte und den Justizdienst hat der Richterrat
1. mit Bezug auf die Auswahl, Ernennung und Amtsenthebung von Richtern, Gerichtspräsidenten und stellvertretenden Gerichtspräsidenten am Gericht die Befugnis,
2. Mit Bezug auf andere Personalangelegenheiten von Richtern kann der Richterrat über Folgendes entscheiden:
3. Mit Blick auf Disziplinarverfahren hat der Richterrat die Befugnis,
4. Des Weiteren ist der Richterrat befugt,
Der Richterrat fasst seine Beschlüsse in öffentlicher Abstimmung und mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen aller seiner Mitglieder, sofern im Gesetz oder in der Geschäftsordnung nichts anderes vorgesehen ist.
Der Richterrat entscheidet mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen aller seiner Mitglieder in den folgenden Fällen:
Der Richterrat kann im Rahmen seiner Geschäftsordnung in weiteren Angelegenheiten mit einer Zweidrittelmehrheit aller seiner Mitglieder Entscheidungen fällen.
Nach Artikel 137 der Verfassung der Republik Slowenien ist die Rechtsanwaltschaft (odvetništvo) als Bestandteil der Rechtspflege ein selbstständiger und unabhängiger Berufsstand, der durch das Gesetz geregelt wird. Nach der Rechtsanwaltsordnung (Zakon o odvetništvu) umfassen die Aufgaben des Rechtsanwalts die Rechtsberatung, die Vertretung und Verteidigung vor Gericht und anderen Staatsorganen, das Abfassen von Schriftstücken sowie die Vertretung von Parteien in ihren Rechtsverhältnissen. Nur ein Rechtsanwalt darf eine Partei entgeltlich vor Gericht vertreten; in bestimmten Fällen kann ein Rechtsreferendar den Rechtsanwalt vertreten.
Nur ein Rechtsanwalt darf im Strafverfahren als Verteidiger auftreten.
In Zivilsachen können sich die Parteien vor Kreisgerichten von beliebigen Personen vertreten lassen, die uneingeschränkt geschäftsfähig sind, vor Bezirks- und Obergerichten sowie dem Obersten Gerichtshof hingegen nur von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Person, die das juristische Staatsexamen abgelegt hat. In außerordentlichen Rechtsmittelverfahren besteht hingegen Anwaltszwang (ausgenommen für Personen, die selbst bzw. deren gesetzliche Vertreter das juristische Staatsexamen abgelegt haben).
Auch in sämtlichen Verfahren, in denen das Gesetz zur Regelung der staatlichen Aufsicht über psychisch Gestörte (Zakon o duševnem zdravju) Anwendung findet, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben.
Ein ausländischer Rechtsanwalt, der die Anwaltszulassung für seinen Herkunftsstaat besitzt, darf unter Beachtung der in der Rechtsanwaltsordnung festgelegten Bedingungen in der Republik Slowenien
Als Herkunftsstaat gilt der Staat, in dem der Rechtsanwalt die Anwaltszulassung besitzt und den nach den Vorschriften dieses Staats erworbenen Rechtsanwaltstitel führen darf.
Ein Rechtsanwalt aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Sinne des betreffenden Gesetzes ist ein Anwalt, der in einem Mitgliedstaat die Anwaltszulassung besitzt und den nach den Vorschriften dieses Staats erworbenen Rechtsanwaltstitel führen darf. Ein Rechtsanwalt aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wird in das Verzeichnis der ausländischen Rechtsanwälte eingetragen, die in der Republik Slowenien unter der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ mit allen für einen praktizierenden Anwalt geltenden Rechten und Pflichten als Rechtsanwalt tätig sein dürfen, sofern die betreffende Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und in einer Prüfung ihre Kenntnisse des nationalen Rechts der Republik Slowenien nachgewiesen hat. Inhalt und Ablauf der Prüfung sind in der Prüfungsordnung für ausländische Anwälte (Uredba o preizkusnem izpitu za odvetnike iz drugih držav) genau geregelt.
Ein Anwalt darf unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlich zugelassenen Form Werbung für seine Dienste betreiben. Er kann seinen Beruf selbstständig oder in einer Anwaltskanzlei ausüben. Die Dachorganisation der Rechtsanwälte ist die slowenische Rechtsanwaltskammer (Odvetniška zbornica Slovenije) mit eigener Geschäftsordnung und Satzung. Der Rechtsanwalt erhält seine Zulassung mit der Eintragung in das von der slowenischen Rechtsanwaltskammer geführte Verzeichnis. Rechtsanwälte, die eine Fachausbildung in der vorgeschriebenen Stufe oder Fachrichtung absolviert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen bei der slowenischen Rechtsanwaltskammer die Anerkennung als Fachanwalt beantragen. Die Gebühren für die anwaltlichen Dienstleistungen sind in dem von der slowenischen Rechtsanwaltskammer mit Genehmigung des Justizministers angenommenen Anwaltsgebührenverzeichnis festgelegt.
Grundsätzliche Vorschriften für die Rechtsanwaltschaft stehen auf der Website der Rechtsanwaltskammer in englischer Sprache zur Verfügung.
Die Rechtsanwaltskammer unterhält eine Suchmaschine (in slowenischer und englischer Sprache) für die Anwaltssuche nach:
Gemäß Artikel 137 Absatz 2 der Verfassung der Republik Slowenien ist das Amt des Notars (notarji) ein gesetzlich geregeltes öffentliches Amt. Die Notarordnung (Zakon o notariatu) besagt, dass Notare als Personen, die öffentliches Vertrauen genießen, öffentliche Urkunden über Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen oder Sachfeststellungen, aus denen sich bestimmte Rechte ergeben, aufsetzen, Urkunden, Geld und Wertpapiere zur Aushändigung an Dritte oder Staatsorgane in Verwahrung nehmen sowie auf gerichtliche Anweisung die dem Notar gesetzlich übertragbaren Aufgaben wahrnehmen.
Für die Ernennung zum Notar muss eine Person
Ungeachtet der vorstehenden Ziffer 1 können Staatsbürger eines Landes, das kein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und nicht die Schweizerische Eidgenossenschaft oder ein Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist, ebenfalls zum Notar bestellt werden, sofern der Grundsatz der Gegenseitigkeit rechtlich und faktisch gewahrt bleibt.
Die Aufgaben des Notars sind mit denen eines Rechtsanwalts oder eines vergüteten Amtes oder einer vergüteten Funktion unvereinbar.
Der Notar darf nichts tun, was der für die Ausübung seiner Amtspflichten gebotenen Ehrbarkeit und Integrität schadet oder das Vertrauen in seine Unbefangenheit oder die Glaubwürdigkeit der von ihm aufgesetzten Urkunden gefährden kann.
Der Notar wird vom Justizminister für eine unbesetzte Notarstelle bestellt. Vor der Bestellung holt der Minister die Stellungnahme der slowenischen Notarkammer (Notarska zbornica Slovenije) zu den Bewerbern ein. Die Zahl der Notarstellen ist begrenzt und wird anhand von Kriterien des Justizministeriums festgelegt. Kommt es während der Amtsausübung zu einer der im Gesetz aufgeführten Unregelmäßigkeiten, wird die Bestellung des Notars vom Justizminister widerrufen. Die Notarkammer ist die Dachorganisation der Notare.
Notare sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in der slowenischen Notarkammer verpflichtet.
Der Notar übt ein öffentliches Amt aus, indem er in erster Linie öffentliche und private Urkunden ausstellt. Dies ist für die Sicherheit von Rechtsgeschäften außerordentlich wichtig.
Zu den vom Notar ausgestellten öffentlichen Urkunden zählen vor allem notarielle Niederschriften und Protokolle. Ein Notar kann Verträge jeglicher Art aufsetzen, aber bestimmte Arten von Verträgen und Satzungen von Kapitalgesellschaften sind nach slowenischem Recht nur in notariell beurkundeter Form rechtsgültig. Ein Notar kann auch ein Testament oder eine letztwillige Verfügung aufnehmen. Ferner müssen gelegentlich auch Unterschriften und Abschriften von Schriftstücken notariell beglaubigt sein, damit sie vor Gericht rechtswirksam sind. Schriftstücke und Wertpapiere können bei einem Notar hinterlegt werden.
Auf der Website der Notarkammer steht ein Verzeichnis aller Notare in Slowenien mit Kontaktinformationen und einer einfachen Suchmaschine zur Verfügung.
Die drei von der Notarkammer geführten Register sind ebenfalls über deren Website zugänglich:
Gerichtsassistent (Sodniški pomočnik)(372 KB) (372 Kb)
Die Aufgaben des Staatsprokurators sind im neuen Gesetz über die Staatsprokuratur geregelt, das am 20. November 2017 in Kraft trat und tiefgreifende Änderungen für die Institution des Staatsprokurators mit sich gebracht hat.
Die Staatsprokuratur nimmt fachliche Aufgaben auf dem Gebiet des Schutzes des Eigentums und anderer Rechte und Interessen des Staates wahr, indem sie die Vertretung des Staates vor Gerichten und Verwaltungsbehörden in der Republik Slowenien, vor ausländischen Gerichten und Schiedspanels sowie vor internationalen Gerichten und Schiedspanels übernimmt, Rechtsberatung leistet, Streitigkeiten in Vorverfahren friedlich beilegt und andere durch dieses oder andere Gesetze festgelegte Aufgaben wahrnimmt.
Die Aufgaben der Staatsprokuratur werden vom Generalstaatsprokurator und dem stellvertretenden Generalstaatsprokurator als Amtsträger sowie von leitenden Staatsprokuratoren, Staatsprokuratoren und Kandidaten für das Amt des Staatsprokurator, die nunmehr den Status von Beamten haben, wahrgenommen. Zur Vermeidung politisch motivierter Ernennungen ist im Verfahren zur Auswahl des Generalstaatsprokurators und der leitenden Staatsprokuratoren vorgesehen, dass ein unabhängiger Sachverständigenausschuss mit der Beurteilung der Eignung der Kandidaten beauftragt wird.
Der Generalstaatsprokurator wird von der Regierung der Republik Slowenien auf begründeten Vorschlag des Justizministers nach Einholung der Stellungnahme des Ausschusses, der mit der Beurteilung der Eignung der Kandidaten betraut ist, ernannt. Der stellvertretende Generalstaatsprokurator wird von der Regierung der Republik Slowenien auf Vorschlag des Generalstaatsprokurators und im Einvernehmen mit dem Justizminister ernannt und muss aus dem Kreis der leitenden Staatsprokuratoren ausgewählt werden. Die Amtszeit des Generalstaatsprokurators und seines Stellvertreters beträgt jeweils sechs Jahre, mit der Möglichkeit der Wiederernennung. Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit eines leitenden Staatsprokurators, eines Staatsprokurators oder eines Kandidaten für das Amt des Staatsprokurators ist die Begründung eines Arbeitsverhältnisses, bei dem neben den besonderen Voraussetzungen des Gesetzes über die Staatsprokuratur auch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Der Staatsprokurator ist in der Ausübung der Vertretung vor Gericht unabhängig.
Informationen zu Rechtsberufen auf der Website der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Slowenien
Informationen zu Rechtsberufen
Informationen zu Rechtsberufen auf der Website der slowenischen Justiz
Informationen zu Rechtsberufen auf der Website der slowenischen Rechtsanwaltskammer
Informationen zu Rechtsberufen auf der Website der slowenischen Notarkammer
Informationen zu Rechtsberufen auf der Website der Staatsprokuratur
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in der Slowakei.
Rechtsberufe – Einführung
Organisation
Die Staatsanwaltschaft der Slowakischen Republik ist eine unabhängige staatliche Behörde, an deren Spitze der Generalstaatsanwalt steht. Im Rahmen ihrer Befugnisse schützt die Staatsanwaltschaft die Rechte und die gesetzlich geschützten Interessen von natürlichen und juristischen Personen sowie des Staates.
Die Staatsanwaltschaft der Slowakischen Republik verfügt über ein gesondertes Haushaltskapitel innerhalb des Staatshaushalts.
Der Status und die Rolle der Staatsanwaltschaft und des Generalstaatsanwalts sind durch die Verfassung der Slowakischen Republik (Artikel 149) sowie durch das Gesetz Nr. 153/2001 über die Staatsanwaltschaft geregelt, in dem zugleich die Befugnisse des Generalstaatsanwalts und sonstiger Staatsanwälte festgelegt sind. In diesem Gesetz sind darüber hinaus die Organisation und die Verwaltung der Staatsanwaltschaft geregelt. Der Status, die Rechte und die Zuständigkeiten der Staatsanwälte gehen aus dem Gesetz Nr. 154/2001 über Staatsanwälte und Staatsanwaltsanwärter hervor.
Hierarchie
Ihre Aufgabe als eine das Recht hütende Behörde macht eine hierarchische Organisation der Staatsanwaltschaft erforderlich. Sie sorgt für die einheitliche Umsetzung von Gesetzen und sonstigen allgemein anwendbaren Rechtsvorschriften sowie des Strafrechts.
Innerhalb der Staatsanwaltschaft besteht eine Rangordnung unter den Staatsanwälten, die dabei allesamt dem Generalstaatsanwalt unterstehen.
Befugnisse
Die Befugnisse der Staatsanwaltschaft umfassen:
Zölle
Der Generalstaatsanwalt und die einzelnen Staatsanwälte nehmen alle Aufgaben wahr, die in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft fallen, und machen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten von allen verfügbaren gesetzlichen Mitteln Gebrauch. Zu ihren Aufgaben und Pflichten zählen:
Vorrang
Das Organisationssystem der Staatsanwaltschaft der Slowakischen Republik besteht aus den folgenden Organen:
Die Generalstaatsanwaltschaft ist die höchste Behörde und steht an der Spitze des Strafverfolgungssystems. Die Generalstaatsanwaltschaft umfasst:
Der Hauptsitz der Generalstaatsanwaltschaft befindet sich in Bratislava.
Die Hauptsitze und die Territorialbezirke der nachgeordneten Staatsanwaltschaften entsprechen den Hauptsitzen und Bezirken der jeweiligen Gerichtshöfe. Die Aufteilung der Hauptsitze und die territoriale Zuständigkeit entsprechen indes nicht der territorialen Gliederung des Landes in Verwaltungseinheiten.
Die Staatsanwälte gehen ihren Pflichten im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach, das bei ihrer Ernennung genau umrissen wird. Staatsanwälte werden vom Generalstaatsanwalt auf unbestimmte Zeit in ihr Amt berufen. Staatsanwälte müssen beim Antritt ihres Amtes einen vorbehaltlosen Eid leisten.
Qualifikationen
Staatsanwälte müssen die slowakische Staatsangehörigkeit besitzen und die im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllen. Sie
Nur ein Staatsanwaltsanwärter kann sich zur Staatsanwaltsprüfung anmelden. Freie Stellen für Staatsanwaltsanwärter werden nach einer selektiven Prüfung besetzt.
Sachverständigenprüfungen, Rechtsanwaltsprüfungen und notarielle Fachprüfungen gelten nach dem Gesetz ebenfalls als Staatsanwaltsprüfungen.
Eine Beförderung in die Position des Generalstaatsanwalts oder in eine höhere Position ist nur auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens und nach Anhörung des Rates der Staatsanwälte möglich.
Die vorübergehende Abordnung eines Staatsanwalts zur Wahrnehmung von Aufgaben in einer anderen Staatsanwaltschaft bedarf dessen Einverständnisses. Ohne dieses Einverständnis können Staatsanwälte vorübergehend für höchstens 60 Arbeitstage pro Kalenderjahr zur Wahrnehmung von Aufgaben in eine andere Staatsanwaltschaft abgeordnet werden, wenn dies erforderlich ist, damit die betreffende Staatsanwaltschaft ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann.
Staatsanwälte dürfen nur dann in eine andere Staatsanwaltschaft abgeordnet werden, wenn sie dieser Abordnung zustimmen, sie die Abordnung beantragt haben oder die Abordnung aus disziplinarischen Gründen erfolgt.
Der Generalstaatsanwalt kann einen Staatsanwalt suspendieren, wenn dieser wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässig begangenen strafbaren Handlung bei der Ausübung der staatsanwaltschaftlichen Pflichten strafrechtlich verfolgt wird oder gegen diesen ein Disziplinarverfahren wegen einer Handlung eingeleitet wird, die die Entbindung von seinen staatsanwaltschaftlichen Pflichten zur Folge haben kann.
Beendet werden kann das Dienstverhältnis eines Staatsanwalts ausschließlich aus gesetzlich niedergelegten Gründen.
Ein Staatsanwalt überwacht die Einhaltung der Gesetze sowohl im Vorfeld einer Strafverfolgung als auch während des Ermittlungsverfahrens. Bei der Ausübung ihrer diesbezüglichen Aufgaben sind Staatsanwälte befugt,
Nur ein Staatsanwalt verfügt über die Befugnis,
Bei der Ausübung ihrer Aufsichtsbefugnis hinsichtlich der Einhaltung der Gesetze an den Orten, an denen Personen festgehalten werden, deren Freiheit entzogen oder eingeschränkt worden ist, haben die Staatsanwälte dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen allein aufgrund einer richterlichen Entscheidung oder einer Verfügung eines anderen Staatsorgans an diesen Orten festgehalten werden und dass die Gesetze und sonstigen allgemein geltenden Rechtsakte an den betreffenden Orten eingehalten werden.
In zivilrechtlichen Verfahren ist ein Staatsanwalt ermächtigt,
Bei der Überwachung der Einhaltung der Gesetze und sonstiger allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften durch Verwaltungsbehörden verfügt der Staatsanwalt über das Recht zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit von:
Organisation
Bediensteten der Gerichte
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen finden sich auf der Website der Slowakischen Anwaltskammer.
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen finden sich auf der Website des Slowakischen Rechtshilfezentrums.
In der Slowakischen Republik tätige Notare müssen einen Studienabschluss in Rechtswissenschaften vorweisen.
Zum Aufgabenbereich eines Notars gehören die Ausübung einer vorbeugenden Rechtskontrolle und der Vollzug beglaubigter Amtshandlungen.
Notare unterliegen der Aufsicht durch das Justizministerium.
Notare müssen der Notarkammer der Slowakischen Republik angehören.
Rechtsdatenbanken
Die Website der Notarkammer bietet Notaren Unterstützung lediglich über ihr Intranet. Der Zugang ist kostenlos, der Umfang der Informationen, nach denen sich suchen lässt, ist jedoch begrenzt.
Die Datenbank bietet Zugang zu:
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Diese Seite vermittelt einen Überblick über die Rechtsberufe in Finnland.
Zu den Rechtsberufen in Finnland gehören Richter, Staatsanwälte, öffentliche Rechtsbeistände, Rechtsanwälte, zugelassene Rechtsberater, Notare und Gerichtsvollzieher.
Die nationale Staatsanwaltschaft beschäftigt etwa 550 Bedienstete, wovon etwa 400 als Staatsanwälte tätig sind. Außerdem sind rund 150 Bedienstete in den verschiedenen Unterstützungs- und Sachverständigenpositionen der Behörde tätig.
Die nationale Staatsanwaltschaft setzt sich aus der Generalstaatsanwaltschaft, die als zentrale Verwaltungseinheit fungiert, und den folgenden fünf Bezirksstaatsanwaltschaften zusammen: Südfinnland, Westfinnland, Nordfinnland, Ostfinnland und Åland. Sie ist an 34 Standorten in ganz Finnland vertreten.
An der Spitze der nationalen Staatsanwaltschaft steht der Generalstaatsanwalt als oberster Staatsanwalt des Landes.
Die Generalstaatsanwaltschaft ist für die zentrale Verwaltung, Leitung und Aufsicht der nationalen Staatsanwaltschaft und ihrer Tätigkeit insgesamt zuständig. In den Bezirken der Staatsanwaltschaft findet die eigentliche Strafverfolgungsarbeit statt.
Die nationale Staatsanwaltschaft fällt in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums.
Die unabhängige nationale Staatsanwaltschaft ist eine staatliche Behörde und Teil der Justiz. Sie hat die Aufgabe, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu gewährleisten, d. h. sicherzustellen, dass eine Straftat mit einer Strafe im Sinne des Gesetzes geahndet wird. Staatsanwälte treffen ihre Entscheidungen über die Strafverfolgung selbstständig und sind unabhängige Justizorgane.
In Strafverfahren kommt der Staatsanwaltschaft von allen Behörden die wichtigste Rolle zu, da sie in der Verfahrenskette an allen Schritten – von den Ermittlungen bis hin zum Gerichtsverfahren – mitwirkt. Ein Staatsanwalt kann auch eine Geldstrafe für Bagatellsachen verhängen.
Die Aufgaben des Staatsanwalts erstrecken sich hauptsächlich auf die Strafverfolgung und auf Gerichtsverfahren. Im Rahmen der Strafverfolgung entscheiden die Staatsanwälte auf der Grundlage der erhobenen Anklage, welche Fälle sie vor Gericht bringen. In einem Gerichtsverfahren obliegt es dem Staatsanwalt, zu beweisen, dass eine Straftat, die einem Angeklagten vorgeworfen wird, tatsächlich begangen wurde.
Der Staatsanwalt sorgt auch dafür, dass die Ermittlungen im Vorfeld des Verfahrens hinreichend gründlich durchgeführt werden. Er macht sich bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens mit komplexeren Sachverhalten vertraut und kann das Ermittlungsverfahren auf Vorschlag des leitenden Ermittlers auch vor der Anklageerhebung einstellen.
Eine besondere Rolle kommt dem Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren zu, wenn ein Polizeibeamter verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. In einem solchen Fall leitet der Staatsanwalt auch das Ermittlungsverfahren.
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen finden sich auf der Website der nationalen Staatsanwaltschaft.
In Finnland werden die meisten Gerichtsentscheidungen von Berufsrichtern erlassen. An den Amtsgerichten sind auch Laienrichter tätig. Richter sind als Mitglieder des Gerichtswesens unabhängig. Sie üben ihre Tätigkeit am Obersten Gerichtshof, an den Rechtsmittelgerichten und den Amtsgerichten, am Obersten Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten, an den Sozialversicherungsgerichten, den Arbeitsgerichten und den Gerichten für Markt- und Wettbewerbsangelegenheiten aus. Richter sind Staatsbeamte und unkündbar. Ein Richter kann seines Amtes nur durch ein Gerichtsurteil enthoben werden. Er darf auch nicht ohne seine Zustimmung in ein anderes Amt versetzt werden.
Kapitel 12 des Gesetzes über Beamte in der Zentralregierung enthält gesonderte Rechtsvorschriften für Richter als Beamte. Nach dem Gesetz besitzen Regelungen für Urlaub, Ermahnung, befristete Dienstverhältnisse und Freistellung, wie sie für alle anderen Beamten gelten, für Richter keine Gültigkeit. Nach dem Gesetz über Beamte in der Zentralregierung ist ein Richter zur Niederlegung seines Amtes verpflichtet, sobald er das gesetzliche Rentenalter erreicht hat (das für Richter bei 68 Jahren liegt) oder auf Dauer arbeitsunfähig wird.
Richter
Wer die Befähigung als Richter erlangen möchte, benötigt einen Universitätsabschluss in Rechtswissenschaften und muss ein einjähriges Gerichtspraktikum an einem erstinstanzlichen Gericht absolviert haben. Der übliche Weg zum Richteramt führt über ein Rechtsreferendariat (Gerichtsassistent) an einem Rechtsmittelgericht, gefolgt von der Berufung zum Richter an einem Gericht der ersten oder zweiten Instanz. Es ist vorgesehen, dass den Richteranwärtern künftig eine gesonderte praktische Ausbildung zuteil wird. Das Rechtsmittelgericht schreibt freie Stellen aus und der Richterwahlausschuss bewertet die Eignung der Bewerber. Richter werden vom Staatspräsidenten ernannt.
Laienrichter
An den Amtsgerichten werden auch Laienrichter tätig, die in bestimmten Angelegenheiten bei der Entscheidungsfindung mitwirken. Laienrichter sind hauptsächlich an Strafverfahren beteiligt, können aber auch bei Zivilsachen und Mietsachen eingesetzt werden. Eine Anhörung an einem Amtsgericht findet vor einem den Vorsitz führenden Berufsrichter und drei Laienrichtern statt. Die Laienrichter sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig, und eine Entscheidung wird gegebenenfalls durch Abstimmung getroffen; die Meinung der Mehrheit entscheidet über das Urteil. Bei Stimmengleichheit in einer Strafsache obsiegt die für den Angeklagten günstigste Alternative. In Zivilsachen gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Laienrichter werden vom Gemeinderat für vier Jahre berufen. Jede Gemeinde verfügt über mindestens zwei Laienrichter; in größeren Gemeinden ist die Zahl weitaus höher. Die Laienrichter sollten nach Alter, Geschlecht, Sprache und Beruf so repräsentativ wie möglich für ihre Gemeinde sein.
Ein Laienrichter muss finnischer Staatsangehöriger sein. Nicht zum Laienrichter berufen werden dürfen Personen, die jünger als 25 und älter als 63 Jahre sind. Eine Person, die an einem Gericht oder in einer Vollzugsanstalt arbeitet, darf nicht als Laienrichter tätig sein; dies trifft auch auf Personen zu, die das Amt eines Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Polizeibeamten bekleiden. Ein Laienrichter legt den Richtereid oder eine eidesstattliche Versicherung ab, bevor er sein Amt aufnimmt.
Es wird angestrebt, dass jeder Laienrichter ungefähr einmal im Monat beziehungsweise an 12 Tagen im Jahr an Sitzungen teilnimmt. Das Amtsgericht zahlt den Laienrichtern für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld sowie Verdienstausfall.
Öffentliche Rechtsbeistände sind Juristen beziehungsweise Rechtsanwälte, die bei öffentlichen Rechtsberatungsstellen beschäftigt sind. Sie sind Staatsbeamte, die vom Justizminister in ihr Amt berufen werden. Das Justizministerium ist für die Verwaltung der Rechtsberatungsstellen zuständig.
Für das Amt eines öffentlichen Rechtsbeistandes sind ein durch ein Hochschulstudium erworbener Magister der Rechtswissenschaft (oikeustieteen kandidaatti oder oikeustieteen maisteri, Mag. iur.) sowie ausreichende Erfahrung in der Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Richter erforderlich. Viele öffentliche Rechtsbeistände besitzen auch den ehrenhalber verliehenen Titel eines varatuomari (Magister iur. mit Richterausbildung) und somit die Befähigung zum Richteramt.
Öffentliche Rechtsbeistände werden als anwaltliche Vertreter vor Gericht tätig. Sie sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit zur Einhaltung der anwaltlichen Berufs- und Standesregeln verpflichtet. In dieser Hinsicht unterliegen sie der Aufsicht der finnischen Anwaltskammer. In Finnland sind mehr als die Hälfte aller öffentlichen Rechtsbeistände Mitglieder der Anwaltskammer. In Bezug auf die Ausübung ihres Mandats sind die öffentlichen Rechtsbeistände unabhängige Organe der Rechtspflege.
Nur Mitglieder der finnischen Anwaltskammer sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „asianajaja“ bzw. „advokat“ (auf Schwedisch) zu führen. Eine Person, die die Mitgliedschaft in der finnischen Anwaltskammer beantragt, muss:
Grundsätzlich unterscheidet sich die Verantwortung eines Rechtsanwalts in Bezug auf seine strafrechtliche Haftung oder seine Schadenersatzhaftung nicht von der Verantwortung anderer Staatsbürger. Jeder Rechtsanwalt muss eine Berufshaftpflichtversicherung zur Abdeckung aller möglicherweise entstehenden Schadenersatzansprüche abschließen, mit Ausnahme solcher, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Zur Abdeckung von Schadenersatzansprüchen aufgrund strafbaren Verhaltens von Rechtsanwälten hat die Anwaltskammer einen Entschädigungsfonds eingerichtet.
Ein Rechtsanwalt trägt darüber hinaus eine fachliche Verantwortung. Der Vorstand der Anwaltskammer hat sicherzustellen, dass ein Rechtsanwalt bei der Ausübung seiner Pflichten die anwaltlichen Berufs- und Standesregeln beachtet. Andernfalls leitet die Anwaltskammer ein Disziplinarverfahren ein, das in den meisten Fällen mit einer schriftlichen Beschwerde oder einer Verwarnung beginnt. Der Justizkanzler wird über die Entscheidungen der Anwaltskammer in Kenntnis gesetzt, und der Rechtsanwalt kann diese Entscheidungen beim Rechtsmittelgericht in Helsinki anfechten.
Die finnische Anwaltskammer ist eine Organisation des öffentlichen Rechts, die durch das Anwaltsgesetz von 1958 geregelt wird. Die Vorläuferorganisation war ein eingetragener Verein gleichen Namens. Sämtliche Mitglieder der beiden Organisationen waren und sind Rechtsanwälte.
Der Anwaltskammer gehören etwa 1850 Mitglieder an, die als Rechtsanwälte bezeichnet werden (auf Finnisch asianajaja; auf Schwedisch advokat). Die Kanzleien beschäftigen etwa 600 angestellte Anwälte. Etwa 120 Anwälte sind öffentliche Rechtsbeistände. Rechtsberatungsstellen beschäftigen mehr als 100 Rechtsbeistände, die nicht der Anwaltskammer angehören.
Ein Anwalt, der aufgrund disziplinarischer Maßnahmen aus der Anwaltskammer ausgeschlossen wird, kann seinen Beruf weiterhin unter einer anderen Berufsbezeichnung ausüben. In einem solchen Fall praktiziert der Anwalt jedoch ohne die Verpflichtungen eines Rechtsanwalts und außerhalb der Aufsicht der Anwaltskammer.
Als Rechtsanwalt kann ein Staatsangehöriger Finnlands oder eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen werden, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, einen guten Leumund besitzt und aufgrund sonstiger Eigenschaften und seiner Lebensweise für den Anwaltsberuf geeignet ist. Er muss die in Finnland vorgeschriebenen Prüfungen zur Befähigung für das Richteramt abgelegt haben, die zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs erforderlichen Fähigkeiten sowie Berufserfahrung im Anwaltsberuf erlangt haben. Ferner darf er nicht Insolvenz angemeldet haben, und er muss uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
Entsprechend den in Finnland geltenden internationalen Verpflichtungen kann als Rechtsanwalt auch eine Person zugelassen werden, die nicht über die in Finnland vorgeschriebenen Studienabschlüsse und Erfahrungen verfügt, die aber in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums die zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs erforderlichen Qualifikationen besitzt. In einem solchen Fall muss die Person im Rahmen einer von der Anwaltskammer durchgeführten Prüfung nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse des finnischen Rechts und der Ausübung der Rechtspraxis in Finnland verfügt.
Als Rechtsanwalt kann ohne Anwaltsprüfung auch zugelassen werden, wer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Zulassung als Rechtsanwalt besitzt. In einem solchen Fall setzt die Zulassung als Rechtsanwalt in Finnland voraus, dass die fragliche Person seit mindestens drei Jahren in dem von der finnischen Anwaltskammer geführten Verzeichnis unter Verwendung der ursprünglichen Berufsbezeichnung eingetragen ist und zur Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat berechtigt ist (EU-Verzeichnis). Außerdem hat die Person nachzuweisen, dass sie den Beruf des Rechtsanwalts zumindest während dieses Zeitraums in Finnland regelmäßig ausgeübt hat.
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen finden sich auf der Website der finnischen Anwaltskammer.
Ein zugelassener Rechtsberater ist ein Rechtsanwalt, der vom Rechtsberaterausschuss die Zulassung für die Tätigkeit als Rechtsberater erlangt hat. Ein zugelassener Rechtsberater hat sich an die Standesregeln zu halten, die denen des Verhaltenskodex für Rechtsbeistände und Rechtsanwälte, die vor Gericht auftreten, entsprechen. In dieser Hinsicht unterliegen zugelassene Rechtsberater der Aufsicht der finnischen Anwaltskammer, des Rechtsberaterausschusses und des Justizkanzlers.
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen über das Verzeichnis der Rechtsberater finden sich auf der Website des finnischen Justizministeriums.
Die Tätigkeit der Notare ist in Finnland gesetzlich geregelt. Notare arbeiten in örtlichen Zivilregisterämtern und den Geschäftsstellen der Amtsgerichte. Die Qualifikation für das Amt des Notars ist ein durch ein Hochschulstudium erworbener Magister der Rechtswissenschaft (oikeustieteen kandidaatti oder oikeustieteen maisteri).
Trotz vieler Gemeinsamkeiten unterscheiden sich die Aufgaben des Notars in Finnland weitgehend von den Aufgaben der in anderen europäischen Staaten oder in den USA niedergelassenen Notare. In Finnland ist ein Notar immer ein Beamter des Staates. Allerdings gibt es in Finnland nicht viele Notare, die diese Stelle hauptamtlich ausüben. Ein Großteil der notariellen Tätigkeiten wird vielmehr von den Registerbeamten der örtlichen Zivilregisterämter erledigt. Wegen der in Finnland herrschenden Vertragsfreiheit in privatrechtlichen Angelegenheiten ist die Beurkundung durch einen Notar keine Voraussetzung für die Gültigkeit von Verträgen. Der einzige privatrechtliche Vertrag, der in Finnland der notariellen Beurkundung bedarf, ist eine Übereignung.
Notare sind unter anderem für die Beglaubigung von Unterschriften, Kopien von Zeugnissen und Lebensläufen zuständig. Ein Notar kann auch eine Apostille für Dokumente ausstellen. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung darüber, dass der Unterzeichner eines bestimmten Dokuments die im Dokument angegebene Stellung innehat und dass er zur Ausstellung des Dokuments berechtigt ist.
Die nationale Vollstreckungsbehörde Finnlands ist eine dem Justizministerium unterstehende Behörde, die für die unabhängige Wahrnehmung der gesetzlichen Vollstreckungsaufgaben zuständig ist. Die Vollstreckung ist Teil des Justizsystems und beruht auf dem Gesetz. Zu den Vollstreckungsaufgaben gehören die Beitreibung von Forderungen, Zwangsräumungen und Sicherungsmaßnahmen. Die Vollstreckungsbehörde handelt unparteiisch und berücksichtigt die Rechte sowohl des Gläubigers als auch des Schuldners. Die nationale Vollstreckungsbehörde verfügt über 64 Stellen, die sich über ganz Finnland verteilen.
Der Begriff „Gerichtsvollzieher“ (oder Vollstreckungsbeamter) ist ein Oberbegriff für Regierungsbeamte, die Vollstreckungsaufgaben wahrnehmen. Ein Gerichtsvollzieher hat unabhängige Vollstreckungsbefugnisse.
Nach dem Gesetz sind Gerichtsvollzieher:
Es gibt auch andere Berufsbezeichnungen bei der nationalen Vollstreckungsbehörde, z. B. Wirtschaftsberater, Sachverständiger, Verwaltungsvollstreckungsbeamter und Oberverwaltungsvollstreckungsbeamter.
Die meisten Vollstreckungsforderungen werden mithilfe elektronischer Beitreibungsinstrumente der nationalen zuständigen Vollstreckungsstelle bearbeitet, sodass kein persönlicher Kontakt mit dem Schuldner erforderlich ist.
Die fünf regionalen erweiterten Vollstreckungsstellen sind in ihrem jeweiligen Gebiet beispielsweise für die Veräußerung beschlagnahmten Eigentums (Pfändung) und andere anspruchsvollere Vollstreckungsaufgaben zuständig.
Die besondere Vollstreckungsstelle führt eine Vielzahl von Ermittlungs- und zeitaufwendigen Vollstreckungsaufgaben durch und ist an der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und dem Kampf gegen die Schattenwirtschaft und Wirtschaftskriminalität beteiligt.
Die Zentralverwaltung der nationalen Vollstreckungsbehörde ist für die administrative Überwachung und Entwicklung des Vollstreckungsdienstes sowie für die Aufsicht über diesen Dienst zuständig. Die Zentralverwaltung ist auch für die Leistung und Effektivität der Behörde als Ganzes verantwortlich.
Sie ist nicht in einzelne Vollstreckungsaufgaben involviert; die Vollstreckungsstellen sind allesamt unabhängig tätig. Einzelne Vollstreckungsfälle sind immer Sache des zuständigen Gerichtsvollziehers bzw. Vollstreckungsbeamten, und Entscheidungen, die in einzelnen Vollstreckungsfällen getroffen werden, können z. B. nicht von der Zentralverwaltung revidiert werden.
Weitere Informationen finden sich auf der Website der nationalen Vollstreckungsbehörde Finnlands.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite gibt einen Überblick über die Rechtsberufe in Schweden.
Für die Strafverfolgung sind in Schweden die schwedische Staatsanwaltschaft (Åklagarmyndigheten) und das Amt für Wirtschaftskriminalität) (Ekobrottsmyndigheten) zuständig. Beide Behörden sind unmittelbar der Regierung (Justizministerium) unterstellt. Die Staatsanwaltschaft wird vom Generalstaatsanwalt und das Amt für Wirtschaftskriminalität von einem Generaldirektor geleitet. Der Generalstaatsanwalt (Riksåklagare) ist der ranghöchste Staatsanwalt im Land. Er leitet die Staatsanwaltschaft und ist für deren Tätigkeit verantwortlich.
Die Generalstaatsanwaltschaft verfolgt die Rechtsentwicklung, tritt vor dem Obersten Gerichtshof auf und nimmt Verwaltungsaufgaben wahr. Den Oberstaatsanwälten (överåklagare) unterstehen jeweils Teilbereiche der Strafverfolgungsbehörde. Die Staatsanwälte werden vom Generalstaatsanwalt ernannt und als Bezirksstaatsanwälte (kammaråklagare) einer der Bezirksstaatsanwaltschaften zugewiesen. Einige Bezirksstaatsanwälte haben sich auch auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert. Es gibt 32 Bezirksstaatsanwaltschaften. Jeder Bezirksstaatsanwaltschaft steht ein Leitender Staatsanwalt (chefsåklagare) vor. Darüber hinaus gibt es drei international und vier landesweit tätige Staatsanwaltschaften, die sich mit bestimmten Arten von Strafsachen befassen.
Alle Staatsanwälte sind in ihren Entscheidungen völlig unabhängig, d. h. ein vorgesetzter Staatsanwalt darf nicht darüber entscheiden, welche Entscheidung ein untergeordneter Staatsanwalt in einer in seiner Zuständigkeit liegenden Strafsache treffen soll. Grundvoraussetzung für die Einstellung als Staatsanwalt ist die schwedische Staatsangehörigkeit und ein rechtswissenschaftlicher Studienabschluss (juristexamen) in Schweden, gefolgt von einem zweijährigen Vorbereitungsdienstzeit als notarie an einem Amtsgericht (tingsrätt) oder an einem Verwaltungsgericht (förvaltningsrätt). In bestimmten Fällen kann ein in einem anderen skandinavischen Land abgeschlossenes Jurastudium einem schwedischen rechtswissenschaftlichen Studienabschluss gleichgestellt werden. Ein Staatsanwalt muss zunächst ein neunmonatiges Referendariat als Assistenzstaatsanwalt (åklagaraspirant) ableisten, in dem ihm ein Betreuer zur Seite gestellt wird, der ihn in die Arbeitsabläufe einweist. Danach durchläuft er eine zweijährige Praxisausbildung, in der er bereits als Staatsanwalt arbeitet, bevor er schließlich zum Bezirksstaatsanwalt ernannt wird.
In Stockholm, Göteborg und Malmö gibt es drei Fachzentren, die von einem Oberstaatsanwalt geleitet werden. Zu ihren Aufgaben gehören die Fortentwicklung methodologischer und rechtswissenschaftlicher Kenntnisse auf ihren jeweiligen strafrechtlichen Fachgebieten und die zentrale Wissensverwaltung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Die Zentren sind auch für die juristische Nachbereitung/-untersuchung und die Rechtsaufsicht zuständig. Sie bearbeiten unter anderem alle Beschwerden, die gegen Entscheidungen von Staatsanwälten eingelegt werden.
Der Staatsanwalt hat drei Hauptaufgaben:
Der Staatsanwalt leitet das Ermittlungsverfahren, wenn eine Straftat (kein Bagatelldelikt) begangen wurde und eine bestimmte Person unter dringendem Tatverdacht steht. Er kann auch in anderen Fällen die Ermittlungen leiten, wenn besondere Gründe dafür sprechen. Als Leiter der Ermittlungen ist er dafür verantwortlich, die bestmögliche Untersuchung der Straftat zu gewährleisten. Im Fall eines weniger schweren Delikts werden die Ermittlungen vollständig von Polizeibeamten geführt.
Führt ein Staatsanwalt die Ermittlungen, wird er dabei von der Polizei unterstützt. Er überwacht laufend die Vorgänge, ist stets über den Stand der Ermittlungen informiert und entscheidet, welche Ermittlungsmaßnahmen und Entscheidungen als Nächstes zu treffen sind. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet der Staatsanwalt, ob Anklage zu erheben ist. Dies gilt auch für die von der Polizei geführten Ermittlungen.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Staatsanwalts besteht in der Vorbereitung der Strafsachen und in der Vertretung der Anklage vor Gericht. Mit seiner Entscheidung, Anklage zu erheben, und seiner Darstellung und Einordnung der Straftat bestimmt der Staatsanwalt, in welchem Rahmen das Strafverfahren vor Gericht abläuft. Die meisten Staatsanwälte sind wenigstens ein oder zwei Tage pro Woche bei Gericht.
Als einziger Staatsanwalt verfügt der Generalstaatsanwalt über die Befugnis, vor dem Obersten Gerichtshof Anklage zu erheben und dort ein Strafverfahren zu führen. Er kann jedoch einen Stellvertreter in der Generalstaatsanwaltschaft benennen oder einen anderen Staatsanwalt bestimmen, der ihn vor dem Obersten Gerichtshof vertritt.
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen zu den Aufgaben der Staatsanwälte finden Sie auf der öffentlich zugänglichen Website der Staatsanwaltschaft.
Richter auf Lebenszeit werden von der Regierung auf Vorschlag einer unabhängigen staatlichen Kommission (Domarnämnden) ernannt. Grundsätzlich kann ein Richter nur in bestimmten, in der schwedischen Verfassung niedergelegten Fällen entlassen werden.
Voraussetzung für die Berufung in das Richteramt ist die schwedische Staatsangehörigkeit und die Absolvierung eines Jurastudiums. In bestimmten Fällen kann ein in einem anderen skandinavischen Land abgeschlossenes Jurastudium einem schwedischen rechtswissenschaftlichen Studienabschluss gleichgestellt werden. Die meisten Richter auf Lebenszeit sind als Richter (rådman) an Amts- oder Verwaltungsgerichten oder an Rechtsmittelgerichten (råd) tätig. Der Leiter eines höheren Gerichts oder Verwaltungsgerichts wird als Präsident, der Leiter eines unteren Gerichts bzw. Verwaltungsgerichts als Vorsitzender Richter (lagman) bezeichnet. Die Richter am Obersten Gerichtshof bzw. Obersten Verwaltungsgerichtshof tragen die Bezeichnung Justizrat (justitieråd).
Viele Juristen, die zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden, haben einen traditionellen Ausbildungsgang absolviert, bei dem sie zwei Jahre als Gerichtsassistent an einem Amtsgericht(329 Kb) oder Verwaltungsgericht(281 Kb) gearbeitet und sich dann auf die Stelle eines Gerichtsreferendars (fiskal) bei einem höheren ordentlichen Gericht oder Verwaltungsgericht beworben haben. Nach mindestens einem Jahr an einem dieser Gerichte muss der angehende Richter mindestens zwei Jahre als Referendar an einem erstinstanzlichen Gericht oder an einem höheren Verwaltungsgericht tätig sein. Darauf folgt eine mindestens einjährige Tätigkeit als Richter auf Probe an einem höheren ordentlichen Gericht oder an einem Verwaltungsgericht. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase erfolgt die Ernennung zum Assessor an einem höheren ordentlichen Gericht bzw. Verwaltungsgericht. Gerichtsreferendare oder Assessoren sind Beispiele für Richter, die noch nicht Richter auf Lebenszeit sind. Darüber hinaus können die Gerichte eine gewisse Zahl an ausgebildeten Juristen als Referenten(280 Kb) und Berichterstatter (281 Kb) beschäftigen.
An allen unteren und höheren ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten ist auch eine Anzahl von ehrenamtlichen Richtern (pluriel nämndemän) tätig. Sie werden für die Dauer von vier Jahren ernannt durch den:
Bei Abstimmungen hat jeder ehrenamtliche Richter eine Stimme.
Weitere Informationen zu Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern finden Sie auf der Website der schwedischen Gerichte. Richtern ist die Website des Schwedischen Richterbunds zu empfehlen.
Nach schwedischem Recht dürfen nur Mitglieder der Schwedischen Rechtsanwaltskammer (Sveriges Advokatsamfund) die Berufsbezeichnung ‚advokat‘ führen. Für eine Mitgliedschaft in der Kammer gelten folgende Voraussetzungen:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der schwedischen Rechtsanwaltskammer.
Um vor Gericht als Rechtsbeistand aufzutreten, bedarf es nicht unbedingt einer Zulassung durch die Anwaltskammer; es reicht aus, wenn das Gericht die Person für geeignet hält. Als Pflichtverteidiger kann jedoch normalerweise nur ein zugelassener Rechtsanwalt bestellt werden.
In Schweden gibt es nur den öffentlichen Notar (siehe unten).
Ein öffentlicher Notar wird durch die zuständige Provinzialregierung (länsstyrelse) bestellt. Er muss voll ausgebildeter Jurist sein, die schwedische Sprache beherrschen und auch in sonstiger Hinsicht die erforderliche Eignung aufweisen.
Für diesen Beruf gibt es keine öffentlich zugängliche Rechtsdatenbank bzw. Website.
Weitere Informationen über öffentliche Notare sind gegebenenfalls über die Website der Provinzialregierungen verfügbar.
Die Aufgaben des öffentlichen Notars bestehen in der Unterstützung der Öffentlichkeit in vielerlei Angelegenheiten, so z. B.:
Für den Berufsstand des öffentlichen Notars gibt es keine öffentlich zugänglichen Verzeichnisse und/oder Websites.
Weitere Informationen über öffentliche Notare sind jedoch auf einigen Websites der Provinzialregierungen zu finden.
Die schwedische Vollstreckungsbehörde (Kronofogdemyndigheten) ist für die Zwangsvollstreckung (Beitreibung von Schulden und Durchsetzung sonstiger Ansprüche) zuständig. Der bei dieser Behörde beschäftigte Vollstreckungsbeamte (Gerichtsvollzieher) (kronofogde) muss sicherstellen, dass die Zwangsvollstreckung rechtmäßig erfolgt. Die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher erfolgt in Schweden nach Bedarf. Zur Ausbildung zugelassen werden Personen, die die schwedische Staatsangehörigkeit besitzen und über einen rechtswissenschaftlichen Studienabschluss (juristeexamen) oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen und einen Vorbereitungsdienst (notariemeriterad) erfolgreich absolviert haben. Anstelle des Vorbereitungsdienstes kann auch ein anderes Praktikum absolviert werden, oder es kann eine Freistellung von einem solchen Dienst beantragt werden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rechtsberufe im Rechtsgebiet von England und Wales innerhalb des Vereinigten Königreichs. Sie erfahren Näheres über die Aufgaben der Richter, der Staatsanwaltschaft und der verschiedenen Arten von Anwälten.
Die Richter an den verschiedenen Gerichten und Tribunals (Schieds- und Beschwerdestellen) in England und Wales haben jeweils einen eigenen Status und sind als Vollzeit- oder Teilzeitrichter tätig. Informationen über die Richterschaft in England und Wales finden Sie auf folgender Website der britischen Regierung über die Aufgaben und Ämter der Richter in England und WalesJudiciary of England and Wales.
Nebenberufliche Richter werden vorbehaltlich der geltenden Altersgrenze in der Regel für mindestens fünf Jahre ernannt. Die wichtigsten nebenberuflichen Richterämter sind:
Die Tribunals verhandeln rund 800 000 Fälle pro Jahr aus einer Vielzahl von Bereichen, beispielsweise Steuer-, Renten- oder Einwanderungssachen.
Die Tribunals tagen üblicherweise als Gremium unter dem Vorsitz eines qualifizierten Juristen oder Richters, der von Laienrichtern mit bestimmten Fachkenntnissen unterstützt wird. Es gibt keine Geschworenen, und der Richter eines Tribunals darf keine Haftstrafen verhängen. Die Hauptaufgabe der Tribunal besteht darin, Streitigkeiten beizulegen und in einigen Fällen die Höhe der Entschädigung oder Wiedergutmachung für die obsiegende Partei festzulegen.
Laienrichter, auch Friedensrichter genannt, verhandeln über 95 % aller Strafsachen in England und Wales. Insgesamt sind auf lokaler Ebene ungefähr 30 000 Laienrichter tätig, die diese Funktion normalerweise mindestens 26 halbe Tage pro Jahr ausüben. Sie benötigen keine juristische Qualifikation und erhalten keinerlei Vergütung.
Normalerweise tagen sie in einem Gremium von drei Richtern, von denen einer für das Amt des Vorsitzenden ausgebildet ist, der die Beisitzer anleitet und als ihr Sprecher auftritt. Dem Gremium steht ein ausgebildeter Rechtspfleger zur Seite, der sie in Rechts- und Verfahrensfragen berät.
Magistrates verhandeln kleinere Delikte wie geringfügige Diebstähle, strafbare Sachbeschädigung, Störung der öffentlichen Ordnung und Verkehrsdelikte sowie bestimmte familienrechtliche Sachen oder Anträge auf Erteilung von Genehmigungen oder Konzessionen.
Die Staatsanwaltschaft, der Crown Prosecution Service (CPS), ist eine unabhängige Behörde, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen für die strafrechtliche Verfolgung in England und Wales zuständig ist. Sie untersteht dem Generalstaatsanwalt, der dem Parlament über die Arbeit des CPS berichtet. Der CPS von England und Wales ist in 42 Bezirke aufgeteilt, die jeweils von einem Oberstaatsanwalt mit der Amtsbezeichnung Chief Crown Prosecutor geleitet werden. Darüber hinaus bestehen vier landesweite Fachabteilungen für folgende Bereiche: organisiertes Verbrechen, Sonderdelikte, Terrorismusbekämpfung und Betrugsbekämpfung. Der Telefondienst CPS Direct bietet rund um die Uhr Beratung und Informationen für Polizisten in England und Wales.
Die Leitung des CPS obliegt dem Director of Public Prosecutions (DPP), der über die schwierigeren und heikleren Fälle entscheidet und die Polizei in Strafsachen berät. Der DPP trägt die Gesamtverantwortung für die vom CPS erhobenen Anklagen und eingeleiteten Verfahren und ist gegenüber dem Generalstaatsanwalt rechenschaftspflichtig.
Der CPS beschäftigt Staatsanwälte und beigeordnete Staatsanwälte (Associate Prosecutors) sowie Sachbearbeiter und Verwaltungsangestellte. Staatsanwälte verfügen über Erfahrung als Prozessanwälte bei höheren Gerichten oder Rechtsanwälte und führen Strafverfahren im Namen der Krone. Beigeordnete Staatsanwälte prüfen nur eine begrenzte Anzahl von Fällen, die sie vor dem Magistrates' Court vertreten.
Die Aufgaben des Personals der Staatsanwaltschaft (CPS) sind:
Staatsanwälte haben den Status von Beamten und werden auf der Grundlage offener Stellenausschreibungen eingestellt. Bewerber müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Der Bar Council ist die Anwaltskammer, die für alle Barristers in England und Wales zuständig ist. Sie wurde gegründet, um die Interessen des Berufsstands zu wahren, wichtige politische Initiativen zu formulieren und umzusetzen sowie die Maßstäbe, den Ethos und die Unabhängigkeit des Anwaltsberufs zu wahren. Mit dem Legal Services Act (Gesetz über juristische Dienstleistungen) von 2007 wurde der Bar Council ferner beauftragt, die Aufsicht über den Berufsstand einer unabhängige Stelle namens Bar Standards Board zu übertragen, die eigens zu diesem Zweck gegründet wurde. Barristers sind als fachlich spezialisierte Rechtsbeistände und Prozessanwälte im Allgemeinen freiberuflich tätig und teilen sich als so genannte „Tenants“ Anwaltskanzleien, die Chambers genannt werden. Barristers werden vor allem für eine prozessuale Tätigkeit ausgebildet, das heißt für die Vertretung eines Mandanten vor einem höheren Gericht. Einen nicht geringen Teil ihrer Arbeitszeit verbringen sie mit der Beratung von Mandanten, mit der Recherche von Fällen sowie mit der Verfolgung der Entwicklung des von ihnen gewählten Rechtsgebiets. Rund 10 % der praktizierenden Barristers sind sogenannte Queen’s Counsel (QC), die die besonders wichtigen und komplizierten Fälle bearbeiten.
Die Tätigkeit eines Solicitors besteht darin, seine Mandanten (Bürger, Unternehmen, ehrenamtliche Körperschaften, Wohltätigkeitsorganisationen usw.) sachkundig zu beraten und zu vertreten, auch vor Gericht. Der Beruf ist äußerst vielseitig. Die meisten Solicitors arbeiten in privaten Kanzleien, die in Form einer Anwaltssozietät ihre Dienste anbieten. Eine solche Kanzlei kann entweder viele Rechtsgebiete abdecken oder sich auf ein bestimmtes Gebiet spezialisieren. Andere Solicitors sind bei der Regierung oder den Kommunen, der Staatsanwaltschaft, den Magistrates' Courts (unterinstanzliche Gerichte), in der Wirtschaft oder für eine Organisation tätig. Wer den Beruf des Solicitors ergreift, kann zwischen einer ziemlich großen Bandbreite an Tätigkeitsbereichen wählen.
Im Allgemeinen beraten Solicitors ihre Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten. Falls ein solcher Mandant dann vor einem höheren Gericht in England und Wales vertreten werden muss, erteilt der Solicitor einem Barrister den Auftrag zur Vertretung des Falls vor Gericht. Die Dienste eines Barristers werden jedoch nicht immer benötigt, da entsprechend qualifizierte Solicitors die Postulationsfähigkeit für die höheren Gerichte besitzen (d. h. sie können ihre Mandanten dort vertreten).
Die Law Society vertritt Solicitors in England und Wales. Ihr Aufgabenbereich reicht von der Vertretung der Interessen des Berufsstands gegenüber dem Staat und den Regulierungsbehörden bis hin zu Fortbildungs- und Beratungsmaßnahmen. Die Law Society sieht ihre Bestimmung darin, Solicitors in England und Wales zu unterstützen, ihnen Schutz zu bieten und sie zu fördern.
Die Solicitors Regulation Authority (SRA) ist die Aufsichtsbehörde für Solicitors. Sie ist zuständig für Zulassungen und Disziplinarmaßnahmen sowie für die Festlegung, Kontrolle und Durchsetzung der berufsständischen Regeln für England und Wales. Die früher als Law Society Regulation Board bezeichnete Behörde ist allein dem öffentlichen Interesse verpflichtet.
Das Office for Legal Complaints (Büro für Beschwerden in Rechtsangelegenheiten) ist eine Beschwerdestelle für Bürger, die mit den Leistungen eines Solicitors (Rechtsberaters) nicht zufrieden sind. Die früher unter dem Namen ‚Legal Complaints Service‘ bekannte, unabhängige und unparteiische Einrichtung bemüht sich um eine rasche und wirksame Beilegung von Beschwerdefällen.
Der dritte und älteste Zweig der Rechtsberufe in England und Wales ist der Berufsstand des Notars. Die Zulassung und Ernennung von Notaren (erstmals vollzogen vom Erzbischof von Canterbury im Jahr 1279) obliegt dem Faculty Office, die Aufsicht dem Court of Faculties. Notare nehmen eine Mittlerrolle zwischen Zivilrecht und gemeinem Recht („Common Law“) ein.
Alle Notare verfügen über eine juristische Ausbildung, und obwohl viele von ihnen zugleich Solicitor sind, erfolgt die Qualifizierung zum Notar durch eine eigene Prüfung. Alle Notare müssen die gleiche Grundausbildung durchlaufen, um sich für diesen Beruf zu qualifizieren, und einen speziellen Aufbaustudiengang am University College London absolvieren. Danach ist der Notar zur Ausübung seines Berufs in ganz England und Wales berechtigt und kann alle damit verbundenen Aufgaben wahrnehmen. Neben der Errichtung notarieller Urkunden können Notare auch Rechtsberatung zu Testamenten, Erbsachen und Nachlassverwaltung erteilen sowie die Übertragung von Eigentum vornehmen.
Da die Tätigkeit des Notars auf der ganzen Welt seit Jahrhunderten anerkannt ist, ermöglicht sie den freien Verkehr von Bürgern und Unternehmen. Notare tragen zum reibungslosen Funktionieren der Wirtschaft und des Lebens der Bürger bei, indem sie ihnen ermöglichen, ihren Alltag und ihre geschäftliche Tätigkeit ungehindert zu überschaubaren Kosten und ohne übermäßige Verzögerung zu bewältigen.
Notare verfügen über ein Amtssiegel, und notarielle Urkunden werden in England und Wales als Beweismittel anerkannt. Es wird zwischen Privaturkunden und öffentlich beglaubigten Urkunden („notarial acts in authentic form“) unterschieden. Notarielle Urkunden, die mit der Unterschrift und dem Amtssiegel eines Notars versehen sind, werden in allen Ländern der Welt als ein von einem befugten Amtsträger ausgestelltes Beweismittel akzeptiert.
Notare unterliegen ähnlichen Berufs- und Standesregeln wie Solicitors, müssen ihre Berufsausübungserlaubnis jährlich verlängern lassen und sind zum Abschluss einer Berufshaftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung verpflichtet. Die Verlängerung der Zulassung setzt die Einhaltung der Regeln voraus. Die Ernennung zum Notar ist an eine bestimmte Person gebunden. Ihr Berufsverband, die Notaries Society vertritt rund 800 öffentlich bestellte Notare. Die Scrivener Notaries vertritt etwa 30 Notare, die von der alten Gilde der Scriveners Company ernannt wurden und hauptsächlich im Zentrum von London tätig sind.
Patent- und Markenanwälte sind spezialisierte Fachberater auf dem Gebiet der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte (Rechte an geistigem Eigentum). Sie bieten ihren Mandanten Rechtsberatung auf diesem Gebiet, insbesondere in Bezug auf Patente, Warenzeichen (Marken), Geschmacksmuster und Urheberrechte. Sie vertreten ihre Mandanten auch vor den auf das Immaterialgüterrecht zum Schutz des geistigen Eigentums spezialisierten Fachgerichten (‚IP Courts‘) (und können, sofern sie die Zusatzbefähigung zum Prozessanwalt erworben haben, für ihre Mandanten auch noch weitere Rechte wahrnehmen). Die meisten Patent- und Markenanwälte arbeiten als niedergelassene Anwälte in privaten Kanzleien. Viele arbeiten in spezialisierten Anwaltskanzleien, aber einige arbeiten auch in Sozietäten mit Solicitors (Rechtsberatern) zusammen. Ferner arbeitet ein nicht geringer Teil der Anwälte in der freien Wirtschaft. Patentanwälte und Markenanwälte, die zugleich Prozessanwälte sind, können ihre Mandanten in Rechtsstreitigkeiten um Rechte an geistigem Eigentum vor Gericht in gleicher Weise wie ein Solicitor vertreten; dies umfasst auch die Einschaltung eines Barristers (Prozessanwalt vor höheren Gerichten) mit dem Auftrag, den Fall vor (einem höheren) Gericht zu vertreten. Das Chartered Institute of Patent Attorneys (CIPA, Patentanwaltskammer) vertritt die Interessen der Patentanwälte im gesamten Vereinigten Königreich. Zu seiner Rolle gehört auch die Führung des Dialogs mit der Regierung über die Gesetzgebung in Sachen Rechte an geistigem Eigentum und über die Gestaltung und Vermittlung der Aus- und Fortbildung für Patentanwälte und Patentanwaltsanwärter sowie die Auseinandersetzung mit der für diesen Berufszweig zuständigen Aufsichtsbehörde. Das CIPA bemüht sich um die Förderung des Immaterialgüterrechts und der damit zusammenhängenden Berufszweige. Das Institute of Trade Mark Attorneys (ITMA, Markenanwaltskammer) vertritt die Interessen der Markenanwälte und ihres Berufszweigs im gesamten Vereinigten Königreich. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Verhandlungsführung und die Lobbyarbeit bei der Regierung, bei der unabhängigen Aufsichtsbehörde (IPReg) und bei anderen relevanten Organisationen. Es sorgt für die relevante Aus- und Fortbildung und die Beratung im Berufszweig der Markenanwälte und ist für die Förderung des Immaterialgüterrechts und des eigenen Berufszweigs zuständig. Das Intellectual Property Regulation Board (IPReg, Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten des geistigen Eigentums) behandelt alle Aufsichts- und Disziplinarangelegenheiten und legt die für Patent- und Markenanwälte im gesamten Vereinigten Königreich geltenden Standards fest, überwacht diese und setzt sie durch. Es handelt im öffentlichen Interesse und führt die Standesregister der in ihrer Eigenschaft als natürliche oder juristische Person tätigen Patentanwälte und Markenanwälte.
Abgesehen von den Beschäftigten der Magistrates' Courts müssen die Angestellten der meisten Gerichte in England und Wales keine juristische Ausbildung nachweisen. Ihr Status ist der von Verwaltungsbeamten, die unterstützende Tätigkeiten für Richter ausüben. Sie sind nicht befugt, Rechtsbeistand zu leisten. Als Staatsdiener sind sie beim staatlichen Gerichtsdienst Her Majesty’s Courts and Tribunals Service angestellt.
Weitere Informationen über die Kategorien von Gerichtsbediensteten finden Sie hier(456 Kb).
Für die Angestellten der Magistrates' Courts gelten andere Regeln. Da die dortigen Laienrichter über keine juristische Ausbildung verfügen, benötigen sie den Rat juristisch qualifizierter Gerichtsmitarbeiter. Diese wiederum gehören zwei Berufsgruppen an: Justices' Clerks und Legal Advisors (oder Court Clerks).
Justices' Clerks sind die wichtigsten juristischen Berater der Laienrichter. Es handelt sich dabei um Rechtsanwälte (Barristers oder Solicitors) mit mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung. Sie beraten die Laienrichter während und außerhalb der Verhandlungen in materiell- und verfahrensrechtlichen Fragen. Außerdem sind sie für die Legal Advisers (einschließlich deren Fortbildung), die Qualität der angebotenen Dienstleistungen und für eine sachgerechte Rechtsberatung innerhalb ihres Verwaltungsbezirks zuständig.
Legal Advisers nehmen an Gerichtsverhandlungen teil und beraten die Laienrichter in materiell- und verfahrensrechtlichen Fragen sowie in Fragen der Rechtsprechung. Auch sie verfügen über eine juristische Ausbildung (normalerweise als Solicitor oder Barrister).
Die Vollstreckung von Beschlüssen des High Court obliegt heutzutage den High Court Enforcement Officers (Vollziehungsbeamten des High Court), die vom Justizminister (Lord Chancellor) oder dessen bevollmächtigtem Vertreter ernannt und bestimmten Bezirken zugeteilt werden. Sie sind beispielsweise zuständig für die Beitreibung von Forderungen auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses des High Court oder einer an den High Court verwiesenen Gerichtsentscheidung eines County Court. Zu diesem Zweck können sie bewegliche Sachen pfänden und veräußern. Außerdem überwachen sie die Inbesitznahme von Eigentum sowie die Herausgabe beweglicher Sachen.
County Court Bailiffs (Gerichtsvollzieher der County Courts) sind beim Gerichtsdienst Her Majesty’s Courts and Tribunals Service angestellte Bedienstete, die an County Courts gefällte und registrierte Urteile und Entscheidungen vollstrecken. Die Beamten vollstrecken Pfändungsaufträge und veranlassen die Wiederinbesitznahme von unbeweglichem und beweglichem Vermögen aufgrund eines entsprechenden richterlichen Beschlusses. Die Vorschriften über Gerichtsvollzieher finden sich in den Sections 85 bis 111 des Gesetzes über die County Courts von 1984 (County Courts Act 1984). Die Vollstreckung ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Gerichtsvollzieher eines County Court führen aber auch andere Aufgaben durch, beispielsweise die persönliche Zustellung von Dokumenten und Haftbefehlen (siehe hierzu Sections 118 bis 122 des Gesetzes über die County Courts von 1984).
Certificated Bailiffs sind private Gerichtsvollzieher, die gemäß den Vorschriften für die Ausübung eines Vermieterpfandrechts (Distress for Rent Rules) amtlich zugelassen sind und von einem Circuit Judge (Richter am County Court) bevollmächtigt werden. Die Ausübung eines Vermieterpfandrechts bedeutet, dass ein Vermieter bewegliche Güter des Mieters zur Sicherung der Zahlung von Mietrückständen ohne Eingreifen des Gerichts pfänden kann. Daneben gibt es noch auf anderer gesetzlicher Grundlage zugelassene private Gerichtsvollzieher für die Beitreibung bestimmter anderer Schulden, beispielsweise der von Privathaushalten zu zahlenden Gemeindesteuer (Council Tax) oder der Gewerbesteuer.
Crown Prosecution Service,
Faculty Office,
Notaries Society,
Judiciary of England and Wales,
The Law Society,
Solicitors Regulation Authority,
Office for Legal Complaints (Büro für Beschwerden in Rechtsangelegenheiten),
Legal Services Commission,
Chartered Institute of Patent Attorneys (Patentanwaltskammer),
Institute of Trade Mark Attorneys (Markenanwaltskammer),
Intellectual Property Regulation Board (Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten des geistigen Eigentums),
Her Majesty's Courts and Tribunals Service(Gerichtsdienst der Krone).
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite vermittelt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe im Gebiet von Nordirland innerhalb des Vereinigten Königreichs.
Die Rechtsberufe umfassen in Nordirland folgende Berufsstände:
In der Jurisdiktion Nordirland bestehen folgende Richterämter:
Organisation der Rechtsberufe: Staatsanwalt
Organisation
Der Public Prosectution Service for Northern Ireland (PPS) ist die maßgebliche Strafverfolgungsbehörde Nordirlands. Der PPS entscheidet nicht nur über die Aufnahme der Strafverfolgung in Fällen, in denen die Polizei in Nordirland ermittelt, sondern prüft auch Fälle, in denen andere Behörden wie der HM Revenue und Customs ermittelt haben.
An der Spitze des Public Prosecution Service steht der Leiter der Staatsanwaltschaft für Nordirland. Ihm zur Seite steht der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft, der über die gleichen Befugnisse wie der Leiter verfügt, diesem gegenüber jedoch weisungsgebunden ist.
Die Inhaber beider Posten werden vom Generalstaatsanwalt (Attorney General for Northern Ireland) ernannt.
Der PPS ist eine nichtministerielle Behörde. Der Leiter der PPS ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach dem Justice (Northern Ireland) Act 2002 unabhängig. Dem Gesetz von 2002 zufolge konsultieren der Leiter der PPS und der Generalstaatsanwalt von Zeit zu Zeit in Angelegenheiten, für die der Generalstaatsanwalt dem nordirischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Eine Reihe von Angelegenheiten, die die Strafverfolgung betreffen, sind derzeit dem Parlament in Westminster vorbehalten. Die diesbezüglichen Aufgaben werden vom Generalanwalt für Nordirland (Advocate General for Northern Ireland) wahrgenommen.
Rolle und Pflichten
Der PPS entscheidet darüber, ob wegen einer Straftat ein Strafverfahren eingeleitet wird und wie die Anklage zu lauten hat.
Der Dienst vertritt die öffentliche Klage vor Gericht.
Der Staatsanwalt trägt im Namen der Krone zur Beweisaufnahme vor Gericht bei. Staatsanwälte rufen Zeugen der Anklage zur Vernehmung auf und nehmen Zeugen der Verteidigung ins Kreuzverhör. Am Ende des Verfahrens halten sie das Plädoyer für die Krone.
In Nordirland wird bei Barristers zwischen (erfahrenen) Queen’s Counsels und Junior Counsels unterschieden. „The Bar“ ist eine Vereinigung von Prozessanwälten, zu der die Öffentlichkeit auf dem Umweg über Solicitors und in gewissem Umfang auch direkt Zugang hat.
Die Bar of Northern Ireland ist eine Kammer unabhängiger Barristers, die ihren Sitz in der Bar Library in Belfast hat. Am 1. September 2012 gab es fast 600 frei praktizierende Barristers.
In Nordirland ist die Law Society die für Ausbildungs-, Abrechnungs- und Diszplinarfragen sowie für die Aufstellung berufsständischer Regeln maßgebliche Instanz. Ihre Aufgabe ist es, für die Unabhängigkeit des Berufsstands und die Einhaltung ethischer Normen zu sorgen und das Kompetenzniveau und die Qualität des Dienstleistungsangebots aufrechtzuerhalten. Solicitors können sich auf ein Rechtsgebiet spezialisieren oder als Generalisten tätig sein.
In Nordirland sind alle Solicitors „Commissioners for Oaths“ (Urkundspersonen). Das heißt, sie können amtliche Schriftstücke beurkunden (auch solche, die weder sie noch die Gegnerpartei selbst aufgesetzt haben).
Darüber hinaus sind einige Solicitors auch Notare, d. h. sie dürfen Schriftstücke zur Verwendung im Ausland beurkunden. Mehr hierzu finden Sie auf der Website der Law Society Northern Ireland.
Patent- und Markenanwälte sind spezialisierte Fachberater auf dem Gebiet der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte (Rechte an geistigem Eigentum). Sie bieten ihren Mandanten Rechtsberatung auf diesem Gebiet, insbesondere in Bezug auf Patente, Warenzeichen (Marken), Geschmacksmuster und Urheberrechte. Sie vertreten ihre Mandanten auch vor den auf das Immaterialgüterrecht zum Schutz des geistigen Eigentums spezialisierten Fachgerichten (‚IP Courts‘) (und können, sofern sie die Zusatzbefähigung zum Prozessanwalt erworben haben, für ihre Mandanten auch noch weitere Rechte wahrnehmen).
Die meisten Patent- und Markenanwälte arbeiten als niedergelassene Anwälte in privaten Kanzleien. Viele arbeiten in spezialisierten Anwaltskanzleien, aber einige arbeiten auch in Sozietäten mit Solicitors (Rechtsberatern) zusammen. Ferner arbeitet ein nicht geringer Teil der Anwälte in der freien Wirtschaft.
Patentanwälte und Markenanwälte, die zugleich Prozessanwälte sind, können ihre Mandanten in Rechtsstreitigkeiten um Rechte an geistigem Eigentum vor Gericht in gleicher Weise wie ein Solicitor (Rechtsberater) vertreten; dies umfasst auch die Einschaltung eines Barristers (Prozessanwalt vor höheren Gerichten) mit dem Auftrag, den Fall vor (einem höheren) Gericht zu vertreten.
Das Chartered Institute of Patent Attorneys (CIPA, Patentanwaltskammer) vertritt die Interessen der Patentanwälte im gesamten Vereinigten Königreich. Zu seiner Rolle gehört auch die Führung des Dialogs mit der Regierung über die Gesetzgebung in Sachen Rechte an geistigem Eigentum und über die Gestaltung und Vermittlung der Aus- und Fortbildung für Patentanwälte und Patentanwaltsanwärter sowie die Auseinandersetzung mit der für diesen Berufszweig zuständigen Aufsichtsbehörde. Das CIPA bemüht sich um die Förderung des Immaterialgüterrechts und der damit zusammenhängenden Berufszweige.
Das Institute of Trade Mark Attorneys (ITMA, Markenanwaltskammer) vertritt die Interessen der Markenanwälte und ihres Berufszweigs im gesamten Vereinigten Königreich. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Verhandlungsführung und die Lobbyarbeit bei der Regierung, bei der unabhängigen Aufsichtsbehörde (IPReg) und bei anderen relevanten Organisationen. Es sorgt für die relevante Aus- und Fortbildung und die Beratung im Berufszweig der Markenanwälte und ist für die Förderung des Immaterialgüterrechts und des eigenen Berufszweigs zuständig.
Das Intellectual Property Regulation Board (IPReg, Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten des geistigen Eigentums) behandelt alle Aufsichts- und Disziplinarangelegenheiten und legt die für Patent- und Markenanwälte im gesamten Vereinigten Königreich geltenden Standards fest, überwacht diese und setzt sie durch. Es handelt im öffentlichen Interesse und führt die Standesregister der in ihrer Eigenschaft als natürliche oder juristische Person tätigen Patentanwälte und Markenanwälte.
Die Bediensteten und anderen Mitarbeiter an den Gerichten in Nordirland sind Beamte ohne juristische Ausbildung, die sich mit Verwaltungsangelegenheiten befassen.
Die Gerichtsbediensteten stellen sicher, dass die Richter über die richtigen Unterlagen verfügen, um ein Verfahren zu leiten, nehmen die Entscheidungen zu Protokoll und leisten Richtern jede sonstige administrative Hilfe. Sie können die Prozessparteien zwar über Gerichtsverfahren informieren, dürfen ihnen aber keine Rechtsberatung erteilen und auch keine Empfehlungen für das Vorgehen vor Gericht aussprechen. Alle Gerichtsbedienstete werden vom Northern Ireland Courts and Tribunals Service, der dem Justizministerium Nordirland unterstellt ist, eingesetzt.
Vollstreckungsbeamte sind vom Northern Ireland Court Service beschäftigte Beamte, die Zivilurteile für das Enforcement of Judgements Office (Vollstreckungsbüro) vollstrecken. Das Enforcement of Judgement Office vollstreckt zivilrechtliche Urteile der Magistrates' Courts und der County Courts (einschließlich Small Claims Courts – Gerichte für Bagatellverfahren). Vollstreckungsbeamte werden auf der Grundlage des Judgements Enforcement (Northern Ireland) Order aus dem Jahr 1981 und der Judgement Enforcement Rules (Northern Ireland) aus demselben Jahr in der zuletzt geänderten Fassung tätig.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite vermittelt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rechtsberufe in Schottland. Dazu gehören Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte
In Schottland gibt es kein gesondertes Berufsbild des Richters. Lediglich erfahrene Rechtsanwälte (Solicitors) und Prozessanwälte (Advocates) können Richter werden. Zu den Richterstellen in Schottland gehören folgende:
In Schottland ist der Crown Office and Procurator Fiscal Service COPFS, die schottische Staatsanwaltschaft) für Strafverfolgungen aller Art zuständig. Die Leitung des Crown Office and Procurator Fiscal Service liegt beim Lord Advocate, der auch Minister der schottischen Regierung ist, sowie bei seinem Stellvertreter, dem Solicitor General.
Der Crown Office and Procurator Fiscal Service ist allein für die Verfolgung von Verbrechen, die Untersuchung plötzlicher oder verdächtiger Todesfälle sowie für Beschwerden gegen die Polizei zuständig.
Gemäß section 48 des Scotland Act 1998 entscheidet der Lord Advocate (in seiner Eigenschaft als Leiter der schottischen Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörde) in völliger Unabhängigkeit.
Nur qualifizierte Rechtsanwälte oder Prozessanwälte können Staatsanwalt werden.
Die Polizei (oder andere Ermittlungsbehörden wie Her Majesty's Revenue & Customs (die britische Zoll- und Steuerbehörde)) führt eine erste Untersuchung einer Straftat durch und legt dem örtlichen Staatsanwalt einen Bericht vor. Anhand des Berichts entscheidet dieser, ob er Anklage erhebt. Dabei prüft er, ob ausreichend Beweisstücke vorliegen und welches weitere Vorgehen sich anbietet: die Strafverfolgung, eine direkte Maßnahme (etwa Verhängung eines Bußgelds wegen eines Steuerdelikts) oder die Nichtverfolgung. Bei Fällen, die von Geschworenen zu verhandeln sind, befragt der Staatsanwalt Zeugen und sammelt und prüft die forensischen und anderen Beweismittel, bevor er sich zu einer Strafverfolgung entscheidet. Anschließend erstattet er dem Crown Counsel (höhere Staatsanwaltschaft) Bericht, der dann entscheidet, ob es zu einer Strafverfolgung kommt.
Advocates sind Mitglieder der schottischen Anwaltsvereinigung (Scottish Bar). Sie dürfen vor allen schottischen Gerichten auftreten, plädieren aber meist vor höheren Gerichten (dem Court of Session und dem High Court of Justiciary), und erstellen Rechtsgutachten. Hochrangige Advocates (Senior Advocates) werden als Queen's Counsel bezeichnet. Alle Advocates sind Mitglieder der Faculty of Advocates (schottische Anwaltskammer).
Solicitors sind unter den Rechtsberufen am häufigsten vertreten. Sie können in allen rechtlichen Fragen beraten und Mandanten vor Gericht vertreten. Alle Solicitors sind Mitglieder der Law Society of Scotland (schottischer Anwaltsverein), die die Interessen des Berufsstands der Solicitors sowie der Öffentlichkeit in Bezug auf diesen Berufsstand vertritt.
Solicitor Advocates gehören ebenfalls der Law Society of Scotland an. Ebenso wie Advocates (siehe oben) können sie vor dem Court of Session und dem High Court of Justiciary auftreten.
Notare sind Solicitors, die bestimmte Vorgänge urkundlich aufnehmen und bestimmte Schriftstücke beglaubigen. Notare stellen keinen gesonderten Berufsstand dar.
Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind Fachanwälte für Fragen des geistigen Eigentums. Sie beraten ihre Mandanten in erster Linie bei der Eintragung und Durchsetzung von Rechten auf dem Gebiet des Patent- und Markenrechts, des Geschmacksmusterrechts sowie in Bezug auf andere Aspekte der Immaterialgüterrechte einschließlich des Urheberrechts. Anders als das allgemeinere Zivil- und Strafrecht gilt das Recht des geistigen Eigentums im gesamten Vereinigten Königreich. In Schottland werden Streitigkeiten in diesem Bereich in der Regel vor dem Court of Sessions ausgetragen, da dieses Gericht die ausschließliche Zuständigkeit für Patentsachen und die meisten eingetragenen Schutzrechte (insbesondere Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster) besitzt. Das Gericht verfügt über Fachrichter, die auf Immaterialgüterrechte spezialisiert sind, sowie über einschlägige Regeln für die Fallverwaltung. Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz können ihre Mandanten direkt vor dem Patents County Court vertreten sowie in Berufungssachen gegen Entscheidungen des britischen Patentamts vor der Patentabteilung des High Court in England und Wales. Entsprechend qualifizierte Patentanwälte dürfen auch vor dem High Court in London auftreten. Hingegen dürfen Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz derzeit keine Streitfälle im Bereich des geistigen Eigentums übernehmen, die vor schottischen Gerichten ausgetragen werden. In Schottland werden solche Streitfälle daher derzeit von Fachanwälten für geistiges Eigentum betreut, die häufig mit Patentanwälten und Anwälten für den gewerblichen Rechtsschutz zusammenarbeiten.
Die meisten schottischen Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz arbeiten in Fachanwaltskanzleien und zum Teil auch für Unternehmen.
Das Chartered Institute of Patent Attorneys (CIPA) vertritt Patentanwälte aus dem gesamten Vereinigten Königreich. Zu seinen Aufgaben gehört es, mit der Regierung über die Gesetzgebung im Bereich des geistigen Eigentums zu sprechen, Fortbildungsmaßnahmen für angehende und praktizierende Patentanwälte zu organisieren und den Kontakt zu den berufsständischen Regulierungsinstanzen zu halten. Das Institut setzt sich für das Recht des geistigen Eigentums und den Berufstand des Patentanwalts ein.
Das Institute of Trade Mark Attorneys (ITMA) vertritt Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz und den Berufsstand für das gesamte Vereinigte Königreich. Es vertritt den Berufsstand in Verhandlungen und Gesprächen mit der Regierung, der unabhängigen Regulierungsinstanz (IPReg) und anderen Fachverbänden. Es organisiert Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den Berufsstand, erteilt praktische Auskünfte und soll den Berufsstand und das Recht des geistigen Eigentums fördern.
Das Intellectual Property Regulation Board (IPReg) befasst sich mit Regulierungsfragen und disziplinarischen Angelegenheiten und legt berufliche Standards für Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz für das gesamte Vereinigte Königreich fest, überwacht deren Einhaltung und setzt sie durch. Es handelt im öffentlichen Interesse und pflegt das Verzeichnis aller Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz sowie aller auf diese Rechtsgebiete spezialisierten Anwaltskanzleien.
Sheriff Officers und Messengers-at-Arms (Gerichtsvollzieher) sind Gerichtsbedienstete, die in Schottland für die Zustellung von Dokumenten und gerichtlichen Anordnungen zuständig sind. Sowohl Messengers-at-Arms als auch Sheriff Officers arbeiten im Rahmen privater Sozietäten und erheben gesetzlich festgesetzte Gebühren.
Gemäß section 60 des Bankruptcy and Diligence (Scotland) Act 2007 (Gesetz über Konkurs und Sorgfaltspflicht) sollen die Ämter des Messenger-at-Arms und des Sheriff Officer abgeschafft und durch das neue Amt des Judicial Officer ersetzt werden. Judicial Officers werden vom Lord President of the Court of Session ernannt, der sich dabei auf eine Empfehlung der neuen Scottish Civil Enforcement Commission (Kommission für zivilrechtliche Vollstreckung) stützt.
Crown Office and Procurator Fiscal Service, Faculty of Advocates, Law Society of Scotland, Scottish Association of Law Centres; Chartered Institute of Patent Attorneys, Institute of Trade Mark Attorneys, Intellectual Property Regulation Board
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