Types of legal professions

Within the different legal and judicial systems of the Member States of the European Union (EU), there is a wide range of legal professions such as lawyers, notaries, judges, prosecutors and judicial officers.  Members of legal professions do not hold the same titles in all Member States, and their role and status can vary considerably from one Member State to another.

This page provides you with general information (on the role and functions) on different legal professions.

Please select the relevant country's flag to obtain detailed national information.

If you need to consult or find a legal practitioner in any Member State of the European Union, you can visit the Find a legal professional section.

Introduction

Apart from lawyers, European Union law does not regulate the conditions for exercising as a legal professional. Legal professions are generally regulated at national level. Although there may be natural similarities between them, these national regulations differ quite substantially from one country to another because they reflect the continuation of often ancient traditions.

The Committee of Ministers of the Council of Europe (COE) has issued a number of recommendations on the legal professions. One of these initiatives concerns the exercise of the profession of lawyer. Another concerns the independence of judges. COE recommendations and other information on this issue may be found on its website.

In addition, the European Convention on Human Rights states that everyone charged with a criminal offence has the right to defend himself in person or through legal assistance of his own choosing or, if he has not sufficient means to pay for legal assistance, to be given it free when the interests of justice so require. This clause mainly refers to criminal cases, but the European Court of Human Rights (ECHR) has extended it to cover also civil cases.

Judges

A judge, or arbiter of justice, is a lead official who presides over a court of law, either alone or as part of a panel of judges. The powers, functions, method of appointment, discipline, and training of judges vary widely across different jurisdictions. The judge is like an umpire in a game and conducts the trial impartially and in an open court. The judge hears all the witnesses and any other evidence presented by the parties of the case, assesses the credibility of the parties, and then issues a ruling on the matter at hand based on his or her interpretation of the law and his or her own personal judgment.

You can find more information about this profession at the following websites:

Public Prosecutors

In criminal proceedings, the prosecution service or office of public prosecution plays a very important role. The Member States' systems are also very diverse as regards the role, tasks and powers of prosecutors.

Court staff

The functions and titles of court staff can be very different, for example: "Greffier" in France, "Rechtspfleger" in Germany.

In addition, functions held by them vary widely from one legal system to another: assisting judges or prosecutors, management of courts, responsibilities in certain procedures. Depending on the country, they are subject to legal studies, can provide legal advice and/or benefit from continuous training.

In each case, they play an important part in courts, through their role in welcoming victims as well as defendants and in the overall efficiency of the justice system.

Members of this profession are represented at the European level by the European Union of Rechtspfleger (E.U.R), a non-governmental organization that brings together professional associations from the several countries. The E.U.R's objectives include participation in the creation, development and the harmonization of law on the European and international levels; working with the European institutions; representation of the professional interests of its members and promotion of the profession in the interest of a better functioning justice system.

Bailiffs (judicial officers)

The judicial officers' profession is regulated by the law of the individual Member State and these regulations differ from one Member State to another.

Members of this profession are represented at European level by the International Union of Judicial Officers (UIHJ). The purpose of UIHJ is to represent its members in international organisations and ensure collaboration with national professional bodies. It works to improve national procedural law and international treaties and makes every effort to promote ideas, projects and initiatives which help to move forward and elevate the independent status of judicial officers.

The European Chamber of Judicial Officers (whose French acronym is CEHJ) also represents judicial officers. A non-profit making association governed by Belgian law, the CEHJ aims to promote greater involvement of judicial officers in the concerted action of legal professionals in the European debate.

Lawyers

The lawyer’s role, whether retained by an individual, a corporation or the state, is as the client’s trusted adviser and representative, as a professional respected by third parties, and as an indispensable participant in the fair administration of justice. By embodying all these elements, the lawyer, who faithfully serves his or her own client’s interests and protects the client’s rights, also fulfils the functions of the lawyer in society - which are to forestall and prevent conflicts, to ensure that conflicts are resolved in accordance with recognised principles of civil, public or criminal law and with due account of rights and interests, to further the development of the law, and to defend liberty, justice and the rule of law.

In their activity, lawyers are governed by professional organisations or authorities within their Member State – the bars and law societies – which are responsible for the laying down of rules of professional conduct and the administration of discipline of lawyers.

European Union law does not regulate the conditions for exercising a legal profession. However, the 1998 Directive sets out the conditions in which a lawyer who has qualified in one Member State can exercise his or her profession on a permanent basis in another Member State.

At EU level, lawyers are represented by the Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE) - an international non-profit-making association founded in 1960. It acts as the liaison between the EU and Europe's national bars and law societies on all matters of mutual interest relating to the exercise of the profession of lawyer.

Notaries

Notaries are legal practitioners specialised and authorised to act in certain legal matters. By virtue of their tasks and responsibilities, notaries play an important role in the State legislature in the 22 Member States where the legal order is based on Latin civil law. Ireland is the single Common Law Jurisdiction within the European Union also has a notarial profession whose practice extends across a wide range of legal services and whose functions and authority are principally exercised in relation to legal acts and instruments to be used in overseas jurisdictions. They have a significant role in the international trade and commerce of their domestic jurisdiction.

Notaries tasks in particular are:

  • to draw up private agreements and to advise the parties while satisfying an obligation to treat each of them fairly. In drafting official documents, the notary is responsible for the legality of these documents and for the advice s/he gives. S/he has to inform the parties of the implications and consequences of the obligations they undertake,
  • to enforce the deeds s/he draws up. The deed can then be registered directly in the official records, or enforced if one of the parties does not meet its obligations, without the prior intervention of a judge,
  • to play the role of an arbitrator who, impartially, and under strict observance of the law, enables the parties to reach a mutually acceptable agreement.

Notaries are public officials – States delegate a portion of public power to allow them to fulfil a public service mission - exercising their functions within the framework of an independent profession.

Notaries are bound by professional confidentiality. The conditions of the notary’s nomination are similar to that of a magistrate and s/he is subject to the same independence, permanence of office, impartiality, conclusive power and enforceability of her/his actions in addition to the supervision of her/his activities by the Ministry of Justice.

There are approximately 35.000 notaries, throughout the 22 Member States of the European Union whose legal systems are based on Latin civil law.

In dealings with the European institutions, notaries in the Latin civil law jurisdictions of the European Union are represented by the Council of the Notariats of the European Union (CNUE) which was set up in 1993. The CNUE represents the Notariats of all EU Member States where the role of Latin Civil Law notary exists: Austria, Belgium, Bulgaria, Croatia, Czech Republic, Estonia, France, Germany, Greece, Hungary, Italy, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, the Netherlands, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia and Spain. Ireland has its own national representative body, however internationally, it is represented by the "UK and Ireland Notarial Forum".

Last update: 11/09/2023

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Rechtsberufe - Belgien

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Rechtsberufe in Belgien.

Rechtsberufe – Einführung

Dieser Teil enthält Informationen zu folgenden Rechtsberufen:

  • Staatsanwaltschaft,
  • Richter,
  • Rechtsanwälte,
  • Notare und
  • Gerichtsvollzieher.

Staatsanwaltschaft

Organisation

Der Staatsanwaltschaft (ministère public/openbaar ministerie, auch als parquet/parket bezeichnet), die im Wesentlichen die Anklage erhebt (siehe unten), gehören Beamte an, die zur Ausübung des Richteramts (magistrats/magistraten) befähigt sind und ihre Amtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Gerichts wahrnehmen, dem sie zugeordnet sind.

Auf Gerichtsbezirksebene (arrondissement judiciare/gerechtelijk arrondissement) nehmen der Prokurator des Königs (procureur du Roi/procureur des Konings), die Ersten Staatsanwälte (premiers substituts/eerste substituten) und die Staatsanwälte (substituts/substituten-procureur) die Aufgaben der Staatsanwaltschaft am Gericht Erster Instanz (tribunal de première instance/rechtbank van eerste aanleg) sowie am Jugendgericht (tribunal de la jeunesse/jeugdrechtbank), einer Abteilung des Gerichts Erster Instanz, wahr. Sie üben dieses Amt auch an den Polizeigerichten (tribunal de police/politierechtbank) und dem Handelsgericht (tribunal de commerce/handelsrechtbank) ihres Gerichtshofsbereichs aus.

An den Arbeitsgerichten (tribunaux de travail/arbeidsrechtbanken) hat der Arbeitsauditor (auditeur du travail/arbeidsauditeur) dieses Amt inne, dem Staatsanwälte und gegebenenfalls Erste Staatsanwälte zur Seite stehen. Sie werden auch beim Korrektionalgericht (tribunal correctionnel/correctionele rechtbank), einer Abteilung des Gerichts Erster Instanz, und den Polizeigerichten tätig, wenn Strafsachen in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

An den Appellationshöfen (cour d’appel/hof van beroep) und den Arbeitsgerichtshöfen (cour du travail/arbeidshof) nimmt der Generalprokurator (procureur-général/procureur-generaal) die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr. Ihm obliegt die Leitung und Aufsicht über die Staatsanwälte der Generalanwaltschaft (parquet général/parket-generaaal) und dem Generalarbeitsauditorat (auditorat général/arbeidsauditoraat-generaal). Bei der Generalanwaltschaft stehen dem Generalprokurator ein Erster Generalanwalt (premier avocat-général/eerste advocaat-generaal), Generalanwälte (avocats généraux/advocaten-generaal) und Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft (substituts généraux/substituten-generaal) zur Seite. An den Arbeitsgerichtshöfen wird der Generalprokurator ebenfalls von einem Ersten Generalanwalt, den Generalanwälten und den Staatsanwälten bei der Generalstaatsanwaltschaft unterstützt.

Am Kassationshof (Cour de cassation/Hof van cassatie) besteht die Staatsanwaltschaft aus dem Generalprokurator beim Kassationshof, der von einem Ersten Generalanwalt und Generalanwälten unterstützt wird. Obwohl man hier auch von Staatsanwaltschaft spricht, hat diese eine völlig andere Funktion, denn der Kassationshof entscheidet nicht in der Sache selbst, sondern prüft und klärt Rechts- und Verfahrensfragen.

Die Staatsanwaltschaft ist bei der Durchführung ihrer Ermittlungen und Verfolgungen unabhängig, unbeschadet des Rechts des zuständigen Ministers, Verfolgungen anzuordnen und verbindliche kriminalpolitische Richtlinien zu erlassen, auch für den Bereich der Ermittlung und Verfolgung.

Aufgaben und Pflichten

Die Staatsanwaltschaft hat eine ganze Reihe von Aufgaben und Pflichten. Sie befasst sich mit der Bearbeitung und Weiterverfolgung von Strafsachen und Zivilsachen.

  • In Strafsachen wacht die Staatsanwaltschaft (im Interesse der Gesellschaft) über den vorschriftsmäßigen Ablauf des Strafverfahrens. Diese Aufgabe nimmt sie sowohl im Hauptverfahren bei der Behandlung der Sache selbst als auch im Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren (auf Ebene der Untersuchungsgerichte: Ratskammer (chambre du conseil/raadkamer) und Anklagekammer (chambre des mises en accusation/kamer van inbeschuldigingstelling)) wahr. In der Verhandlung beantragt der Staatsanwalt die Anwendung des Strafrechts und sorgt dafür, dass die notwendigen Maßnahmen zur angemessenen Vollstreckung der verhängten Strafen ergriffen werden. Am Assisenhof (cour d’assises/hof van assisen) nimmt der Generalprokurator beim Appellationshof die Aufgabe der Staatsanwaltschaft wahr, kann jedoch auch ein Mitglied der Staatsanwaltschaft hierzu abordnen.
  • In Zivilsachen wird die Staatsanwaltschaft von Amts wegen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen tätig und immer dann, wenn die öffentliche Ordnung dies erfordert. In diesen Fällen gibt die Staatsanwaltschaft eine (schriftliche oder mündliche) Stellungnahme zur Sache ab. Die Staatsanwaltschaft erhält zwecks Stellungnahme in jedem Fall Mitteilung von den Rechtssachen, die sich auf bestimmte, in Artikel 764 Absatz 1 des Gerichtsgesetzbuchs (Code judiciaire/Gerechtelijk Wetboek) aufgezählte Sachgebiete beziehen. Sie kann zwecks Stellungnahme ebenfalls Mitteilung von allen übrigen Rechtssachen erhalten, wenn sie dies für angemessen hält; das Gericht kann dies auch von Amts wegen anordnen (Artikel 764 Absatz 2 des Gerichtsgesetzbuchs).

Über ihre eigentlichen Hauptaufgaben hinaus ist die Staatsanwaltschaft innerhalb ihres Gerichtshofsbereichs auch für die Durchführung und Überwachung von kriminalpolitischen Beschlüssen und Richtlinien zuständig.

Der Justizminister legt nach Anhörung des Kollegiums der Generalprokuratoren (collège des procureurs généraux/college van procureurs-generaal), das sich aus fünf Generalprokuratoren am Appellationshof zusammensetzt, die kriminalpolitischen Richtlinien fest.

Das Kollegium ist dem Justizminister unterstellt und trifft Entscheidungen mit dem Ziel, eine möglichst kohärente Gestaltung und Koordinierung der Kriminalpolitik und allgemein eine effiziente Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft zu gewährleisten.

Die Zuständigkeit des Kollegiums erstreckt sich auf das gesamte Königreich und seine Beschlüsse sind für die Generalprokuratoren am Appellationshof und für alle ihnen unterstellten Mitglieder der Staatsanwaltschaft verbindlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Link öffnet neues FensterWebsite der Staatsanwaltschaft.

Richter

Organisation

Der belgische Staat gründet sich auf den Grundsatz der Gewaltenteilung, d. h. die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative. Die Judikative ist unabhängig.
Es wird zwischen der Richterschaft (la magistrature assise/de zittende magistratuur), also den Richtern an Gerichten und den Gerichtsräten an Gerichtshöfen, und der Staatsanwaltschaft (la magistrature debout/de staande magistratuur) (siehe oben) unterschieden.
Die Judikative umfasst die Gerichte und Gerichtshöfe, die Urteile in Rechtssachen fällen. Sie überprüft zudem die Rechtsmäßigkeit der Handlungen der Exekutive.
Im Allgemeinen werden Richter an Gerichten als Richter («juges/rechters») bezeichnet, an Gerichtshöfen heißen sie Gerichtsräte («conseillers/raadsheren»).
Es ist Aufgabe der Richter und Gerichtsräte, auf Zivilsachen, mit denen sie befasst werden, und auf Personen, die eine Straftat begangen haben, das Recht anzuwenden.
An einigen Gerichten nehmen neben Berufsrichtern auch Laienrichter an den Verhandlungen teil. Laienrichter gibt es an folgenden Gerichten:

  • Handelsgericht: Berufsrichter und Handelsrichter (Laienrichter als Beisitzer, sogenannte juges consulaires/consulaire rechters)
  • Arbeitsgerichtshof: Berufsrichter und Sozialrichter (Laienrichter als Beisitzer, sogenannte juges sociaux/sociale rechters)
  • Vollstreckungsgericht (tribunal de l'application des peines/strafuitvoeringsrechtbank): Berufsrichter und Beisitzer in Strafvollstreckungssachen (Laienrichter; assesseurs en application des peines/assessoren in strauitvoeringszaken)

Die Staatsanwaltschaft nimmt innerhalb der Justiz einen besonderen sozialen Auftrag wahr, der neben der Einhaltung der strafrechtlichen Bestimmungen auch Aufgaben zivilrechtlicher Art in den Bereichen Arbeits-, Jugend- und Handelsrecht umfasst.

Verwaltung und Unterstützung

Link öffnet neues FensterKollegium der Gerichte und Gerichtshöfe

Die Gerichte und Gerichtshöfe sind Teil der Judikative. In einem demokratischen Rechtsstaat tragen sie entsprechend den ihnen vom Gesetzgeber übertragenen Zuständigkeiten auf unabhängige, unparteiische und professionelle Weise dazu bei, Konflikte zu lösen oder zu vermeiden. Sie beachten die gesetzlichen Vorschriften und nutzen die verfügbaren Ressourcen, um die höchsten Qualitätsansprüche zu erfüllen.
Das Kollegium der Gerichte und Gerichtshöfe (Collège des cours et tribunaux/College van de hoven en rechtbanken) unterstützt die Gerichte und Gerichtshöfe bei der Erfüllung ihrer grundlegenden Aufgaben, indem es

  • die erforderlichen Ressourcen in transparenter, professioneller und begründeter Weise beantragt und ihren optimalen Einsatz sicherstellt,
  • als Sprecher der Verwaltung der Gerichte und Gerichtshöfe gegenüber externen Akteuren auftritt und
  • bei der Verwaltung von Gerichten und Gerichtshöfen unterstützt.

Link öffnet neues FensterKollegium der Staatsanwaltschaft

Neben den fünf Generalprokuratoren setzt sich das Kollegium der Staatsanwaltschaft (Collège du ministère public/College van het openbaar ministerie) aus dem Föderalprokurator (procureur fédéral/federale procureur), drei Räten der Prokuratoren des Königs (Conseil des procureurs du Roi/Raad van procureurs des Konings) und einem Rat der Arbeitsauditoren (Conseil des auditeurs du travail/Raad van arbeidsauditeurs) zusammen. Gemeinsam befassen sie sich mit Fragen der verantwortungsvollen Verwaltung der Staatsanwaltschaft.
Der Präsident des Kollegiums der Generalprokuratoren ist auch der Präsident der Staatsanwaltschaft.
Das Kollegium der Staatsanwaltschaft unterstützt in erster Linie die Umsetzung der kriminalpolitischen Richtlinien, die vom Kollegium der Generalprokuratoren festgelegt wurden. Außerdem bemüht es sich um höchste Qualitätsstandards in den Bereichen Kommunikation, Wissensmanagement, Einführung eines EDV-gestützten Systems, Erfassung der Arbeitsbelastung, Arbeitsabläufe, Statistiken und strategisches Personalmanagement innerhalb der Staatsanwaltschaft. Ferner unterstützt es die Justizbehörden, d. h. den Generalprokurator, das Generalarbeitsauditorat (auditorats généraux du travail/arbeidsauditoraten), die Staatsanwaltschaft des Prokurators des Königs (parquets du procureur du Roi/parketten van de procureur des Konings), das Arbeitsauditorat (auditorats du travail/arbeidsauditoraten) und die Föderalstaatsanwaltschaft (parquet fédéral/federaal parket).
Dazu ergreift das Kollegium der Staatsanwaltschaft die erforderlichen Maßnahmen und kann verbindliche Empfehlungen und Weisungen erteilen.
Es tritt einmal wöchentlich zusammen. Es berät sich regelmäßig mit dem Justizministerium.

Stellungnahme

Link öffnet neues FensterBeirat der Richter und Staatsanwälte

Der Beirat der Richter und Staatsanwälte (Conseil consultatif de la magistrature/Adviesraad van de magistratuur) vertritt die Justiz gegenüber den Behörden in Fragen des Status, der Arbeitsbedingungen und der Rechte der Richter.

Autonome und föderale Organe der Justiz

Link öffnet neues FensterHoher Justizrat
Überprüfung und Stellungnahme

Der Hohe Justizrat (Conseil supérieur de la Justice/Hoge Raad voor Justitie) hat die Aufgabe, die belgische Justiz bei der Steigerung ihrer Effizienz zu unterstützen, indem er eine zentrale Rolle bei der Auswahl und Ernennung von Richtern spielt und die Arbeitsweise der Justiz extern überprüft, insbesondere durch Audits, Einzeluntersuchungen, die Bearbeitung von Beschwerden und die Abgabe von Stellungnahmen.
Der Hohe Justizrat ist unabhängig vom Parlament, der Regierung und der Justiz.

Link öffnet neues FensterInstitut für Ausbildungen im Gerichtswesen

Ausbildung

Das Institut für Ausbildungen im Gerichtswesen (Institut de formation judiciaire/Instituut voor Gerechtelijke Opleiding) ist eine unabhängige föderale Einrichtung, die für die Ausarbeitung und Umsetzung umfassender Richtlinien für die Förderung und Ausbildung von Richtern und Justizbediensteten zuständig ist und zu hohen Qualitätsstandards beiträgt.

Rechtsanwälte

Aufgaben und Pflichten

Ein Rechtsanwalt (avocats/advocaten) ist ein Experte im Bereich Recht und Justiz. Er unterliegt Standesregeln, die seine völlige Unabhängigkeit gewährleisten. Er ist im Übrigen an das Berufsgeheimnis gebunden.

Seine Ausbildung ermöglicht dem Rechtsanwalt, in den verschiedensten Rechtsbereichen tätig zu werden, die sich häufig nicht voneinander trennen lassen (Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Familienrecht usw.). Im Laufe seiner Tätigkeit kann sich der Rechtsanwalt auf einen oder mehrere Bereiche spezialisieren, in denen er besonderes Fachwissen erworben hat.

Die Aufgabe des Rechtsanwalts besteht darin, seinen Mandanten nicht nur vor Gericht, sondern in allen Situationen beizustehen, in denen sie die Hilfe einer Person benötigen, die sie juristisch unterstützt, für sie spricht, für sie Schriftstücke abfasst oder ihnen auch moralische Unterstützung bietet.

Es lässt sich also sagen, dass der Rechtsanwalt im Allgemeinen drei Funktionen hat:

  • Er berät.
  • Er vermittelt.
  • Er verteidigt.

Der Rechtsanwalt kann seine Mandanten vor allen Gerichten des Königreichs (Polizeigericht, Friedensgericht (justice de paix/vredegerecht), Gericht Erster Instanz, Handelsgericht, Arbeitsgericht, Appellationshof, Arbeitsgerichtshof, Assisenhof, Staatsrat (Conseil d'État/Raad van State)) sowie in anderen Ländern der Europäischen Union vertreten und dort für sie plädieren.

Er leistet ferner Hilfe bei Schlichtungs- oder Mediationsverfahren im Rahmen alternativer Streitbeilegungsverfahren oder auch bei allen sonstigen Zusammenkünften.

Ein Rechtsanwalt wird aber nicht nur bei Konflikten tätig. Mit seinem Rat und den Verträgen, die er abfasst oder ändert, hilft er häufig, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Bei Bedarf hilft er Ihnen auch beim Anmieten oder beim Kauf einer Immobilie, wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, wenn Sie mit Schulden konfrontiert sind, wenn Sie einen Vertrag mit einem neuen Arbeitgeber schließen wollen, wenn Sie einen Unfall erlitten haben oder angegriffen worden sind, wenn Sie vor Gericht geladen werden, wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten trennen wollen usw.

Ein Rechtsanwalt für alle:

Für Menschen mit geringem Einkommen ist eine Prozesskostenhilfe (aide juridique/juridische bijstand, früher „pro deo“ genannt) und ein Rechtsbeistand(assistance judiciaire/rechtsbijstand) gesetzlich vorgesehen.

Prozesskostenhilfe bedeutet, dass die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden können und die Kosten hierfür ganz oder teilweise übernommen werden. Er umfasst zwei Stufen:

  • Eine erste Prozesskostenhilfe (aide juridique de première ligne/eerstelijnsbijstand) steht allen Personen unabhängig von ihrem Einkommen zur Verfügung. Es bestehen Bereitschaftsdienste (permanence/permanentie), in deren Rahmen ein Rechtsanwalt für eine kurze Konsultation zur Verfügung steht: für eine juristische Erstberatung, Informationen usw.
    Für eine erste Prozesskostenhilfe sind die Ausschüsse für Prozesskostenhilfe (Commissions d’Aide Juridique/Commissies voor Juridische Bijstand) zuständig.
  • Die weiterführende Prozesskostenhilfe (aide juridique de deuxième ligne/tweedelijnsbijstand) steht allen Personen offen, die bestimmte finanzielle Voraussetzungen erfüllen oder sich in bestimmten Situationen befinden. Diese je nach den individuellen Umständen vollkommen oder teilweise kostenlose Leistung beinhaltet die Bestellung eines Rechtsanwalts, der einer Partei bei einem Verfahren vor Gericht oder einem Verwaltungsverfahren zur Seite steht, sie gründlich berät oder ihr auch bei einer Mediation hilft.
    Für die weiterführende Prozesskostenhilfe sind die Büros für Prozesskostenhilfe (Bureaux d’Aide Juridique/Bureaus voor Juridische Bijstand) zuständig.

Verfahrenskostenhilfe bedeutet, dass die Verfahrenskosten – Kanzlei- und Registrierungsgebühren (droit de greffe/griffierechten oder droits d’enregistrement/registratierechten), die Kosten der Gerichtsvollzieher (huissiers de justice/rechtsdeurwaarders), der Notare (notaires/notarissen) oder der Sachverständigen – gar nicht oder nur teilweise erhoben werden. Der Mandant beantragt diese Hilfe selbst oder über seinen Rechtsanwalt beim Büro für Gerichtskostenhilfe.

Aufsichtsbehörden

Alle Rechtsanwälte gehören einer Anwaltskammer (barreau/balie) an. In Belgien gibt es derzeit 25 Anwaltskammern.

Die Dachorganisation der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften (Ordre des barreaux francophones et germanophone; avocats.be) ist die Organisation, in der alle Rechtsanwaltskammern der französischsprachigen und der deutschsprachigen Gemeinschaft des Landes zusammengefasst sind (11 französischsprachige Kammern und eine deutschsprachige Kammer).

In der Dachorganisation der niederländischsprachigen Anwaltschaften (Orde van Vlaamse Balies (OVB)) sind die Anwaltskammern der niederländischsprachigen Gemeinschaft des Landes zusammengefasst (13 Kammern).

Mehr Informationen zum Thema Rechtsanwalt sind auf folgenden Websites verfügbar:

Der Zugang zu diesen Datenbanken ist kostenlos.

Notare

Notare sind vom König ernannte öffentliche Amtsträger. Ihre wichtigste Aufgabe besteht in der Beurkundung der vor ihnen vorgenommenen Rechtshandlungen. Für bestimmte Rechtshandlungen ist laut Gesetz die Einschaltung eines Notars erforderlich, damit ein zwischen zwei Parteien geschlossener Vertrag öffentlich beurkundet wird („öffentliche Urkunde“, actes authentiques/authentieke akten). So muss beispielsweise der Verkauf einer Immobilie öffentlich beurkundet werden. Über öffentliche Beurkundungen hinaus können auch Erbschaftsangelegenheiten, die Ausstellung von Privaturkunden oder die Einholung eines Gutachtens den Gang zum Notar erforderlich machen.

Notare sind hauptsächlich für drei wichtige Bereiche zuständig:

  • Immobilienrecht (z. B. Verkauf einer Immobilie oder Darlehen),
  • Familienrecht (z. B. Eheverträge, Erbschaften oder Scheidungen) und
  • Gesellschaftsrecht (z. B. Gesellschaftsgründungen).

Es gibt eine nationale Notarkammer (Chambre nationale des notaires/Nationale Kamer van Notarissen). Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählen

  • die Vertretung der belgischen Notare gegenüber Behörden und Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten,
  • die Aufstellung der Standesregeln,
  • die Übermittlung von Verhaltensempfehlungen an die Notarkammern zur Aufrechterhaltung der Standesregeln.

Darüber hinaus gibt es Notarkammern auf der Ebene der Provinzen; als Disziplinarorgane des Berufsstandes haben sie im Wesentlichen die Aufgabe, die Einhaltung der Standesregeln zu überwachen und berufliche Streitigkeiten beizulegen (z. B. Bearbeitung von Beschwerden). Für Beschwerden wurde zudem eine Link öffnet neues Fensternationale Schlichtungsstelle für Notare eingerichtet (www.ombudsnotaire.be).

Ein weitere Zusammenschluss der Notare ist der Königliche Verband der belgischen Notare (Fédération Royale du Notariat Belge (Fednot)/Koninklijke Federatie van het Belgisch Notariaat (Fednot)). Fednot ist ein Berufsverband der Notare, der die Kanzleien dabei unterstützt, Rechtsgutachten zu erstellen, Beratung zu leisten und Empfehlungen zur Verwaltung von Kanzleien, zu EDV-Lösungen, zur Ausbildung und zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit abzugeben. Dem Fednot-Netzwerk gehören 1150 Kanzleien an, darunter 1550 Notare und 8000 Kanzleimitarbeiter.

Weitere Informationen sind auf der Link öffnet neues FensterWebsite des Königlichen Verbands der belgischen Notare zu finden.

Andere Rechtsberufe

Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist ein ministerieller und öffentlicher Amtsträger, der sein Amt aber unter einem freiberuflichen Status ausübt. Dadurch verfügt er über eine doppelte berufliche Identität: Einerseits ist er Beamter, andererseits übt er seine Tätigkeit selbstständig aus.

Da der Staat ihn mit öffentlicher Gewalt ausgestattet hat, ist der Gerichtsvollzieher als ministerieller und öffentlicher Beamter tätig. Er muss somit immer dann tätig werden, wenn er darum ersucht wird, es sei denn, die Standesregeln seines Berufs oder das Gesetz verbieten ihm dies, beispielsweise bei einem Interessenkonflikt oder wenn der Auftrag rechtswidrig ist. Der Gerichtsvollzieher handelt also nicht aus eigenem Antrieb, sondern stets auf Ersuchen einer Person oder Partei, die ihm einen förmlichen Auftrag erteilt hat. Dabei hält er sich stets streng an die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften. Um seine Kosten ganz oder teilweise zu decken, darf der Gerichtsvollzieher seine Tätigkeit in Rechnung stellen.

Als Vertreter eines freien Berufs wird der Gerichtsvollzieher selbstständig und unparteiisch tätig. Er kann seine beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen jedem zur Verfügung stellen, was auch bedeutet, dass er seitens der Behörden weder eine Vergütung noch eine Entschädigung oder sonstige Leistungen erhält. Er arbeitet auf eigene Rechnung.

Das Tätigkeitsfeld des Gerichtsvollziehers umfasst zwei große Bereiche: den sogenannten „außergerichtlichen“ Bereich (interventions extrajudiciaires/buitengerechtelijke tussenkomsten, wie die gütliche Beitreibung von Schulden oder die amtliche Feststellung von Tatsachen) und den „gerichtlichen“ Bereich (interventions judiciaires/gerechtelijke tussenkomsten, also die Zustellung oder Vollstreckung einer Entscheidung). Wenn ein Gerichtsvollzieher in einem dieser Bereiche tätig wird, gehört es oft zu seinen Aufgaben, die Parteien darüber zu belehren, wie sie ihre Rechte wahrnehmen können, und er muss auch ihre Fragen zu seinem Auftrag beantworten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Gerichtsvollzieher von Ihnen beauftragt wurde oder ob Sie Adressat seines Auftrags sind.

In jedem Gerichtsbezirk gibt es eine Kammer (chambre/kamer), der alle Gerichtsvollzieher des Bezirks angehören. Diese Kammer wacht u. a. darüber, dass die Gerichtsvollzieher des Bezirks die Berufsregeln und die sie betreffenden Gesetze und Verordnungen einhalten, und schlichtet etwaige Streitigkeiten zwischen Gerichtsvollziehern.

Darüber hinaus gibt es die Nationale Gerichtsvollzieherkammer Belgiens (Chambre nationale des huissiers de justice de Belgique/Nationale Kamer van Gerechtsdeurwaarders van België), die im Wesentlichen folgende Aufgaben hat:

  • Sie achtet darauf, dass für die Gerichtsvollzieher einheitliche Berufs- und Standesregeln gelten.
  • Sie wahrt die Interessen ihrer Mitglieder.
  • Sie vertritt ihre Mitglieder.

Weitere Informationen sind auf der Website der Link öffnet neues FensterNationalen Gerichtsvollzieherkammer Belgiens zu finden.

Andere Rechtsberufe

Richter und Staatsanwälte werden von verschiedenen Verwaltungs- und Justizfachkräften wie Greffiers, Referenten, Juristen bei der Staatsanwaltschaft, Sekretären bei der Staatsanwaltschaft und Verwaltungsmitarbeitern unterstützt.

In jeder Verhandlung wird der Richter durch einen Greffier (greffier/griffier) unterstützt. Er nimmt dem Richter die Vorarbeiten ab, beispielsweise durch Vorbereitung der für die Verhandlung erforderlichen Akten. In der Verhandlung schreibt er den Verhandlungsablauf und die Wortmeldungen mit und sorgt dafür, dass alle Unterlagen rechtsgültig abgefasst sind. Darüber hinaus übernimmt und koordiniert er die Verwaltungs- und Buchführungsarbeiten in der Kanzlei (greffe/griffie). An jedem Gericht gibt es eine Kanzlei unter der Leitung des Chefgreffiers (greffier en chef/hoofdgriffier). Je nach Größe des Gerichts ist die Kanzlei mit einem oder mehreren Greffiers besetzt. Den Greffiers wiederum arbeiten Verwaltungsmitarbeiter zu.

Referenten (référendaires/referendarissen) sind Juristen, die die Richter an den Gerichten und Gerichtshöfen bei den Vorarbeiten für das Urteil entlasten. Sie helfen bei der Bearbeitung der Gerichtsakten unter der Aufsicht und nach den Weisungen eines oder mehrerer Richter. Sie durchforsten Akten, klären die juristischen Probleme und bereiten Urteilsentwürfe auf rechtlicher Ebene vor.

Die Staatsanwälte können Juristen zur juristischen Vorbereitung ihrer Fälle hinzuziehen. Sie werden in der Staatsanwaltschaft als „Juristen bei der Staatsanwaltschaft“ (juristes du parquet/parketjuristen) bezeichnet. Sie führen insbesondere Rechtsrecherchen durch, steuern den Informationsfluss und bereiten Anträge und Ladungen auf juristischer Ebene unter der Aufsicht und nach den Weisungen eines oder mehrerer Magistrate der Staatsanwaltschaft vor.

Zu jeder Staatsanwaltschaft gehört ein eigenes Sekretariat, das einem Chefsekretär untersteht. Die Sekretäre bei der Staatsanwaltschaft unterstützen die Staatsanwälte insbesondere bei Dokumentations- und Recherchearbeiten und bei der Anlage von Akten. Sie halten die Unterlagen und Register der Staatsanwaltschaft auf dem neuesten Stand, führen die Archive usw. Die Anzahl der bei einer Staatsanwaltschaft beschäftigten Sekretäre hängt von deren Größe ab. Den Sekretären bei der Staatsanwaltschaft wiederum arbeiten Verwaltungsmitarbeiter zu.

In den Kanzleien und Sekretariaten der Staatsanwaltschaft sind zahlreiche Verwaltungsmitarbeiter tätig. Das Verwaltungspersonal übernimmt die organisatorische Bearbeitung der zugeteilten Akten und die Kodierung der Akten als Datensätze. Die Verwaltungsmitarbeiter sind für den Posteingang und die Ablage zuständig und sie betreuen Besucher in der Kanzlei oder in der Staatsanwaltschaft.

Ausführlichere Informationen zu diesen Berufsgruppen sind hier PDF(378 Kb)fr zu finden.

Einrichtungen, die kostenlose Rechtsberatung leisten

Jeder Bürger kann eine kostenlose Erstberatung durch Angehörige der Rechtsberufe in Anspruch nehmen, eine erste Prozesskostenhilfe (siehe oben). Sie umfasst

  • praktische Informationen,
  • Rechtsauskünfte,
  • eine erste Rechtsberatung und
  • die Vermittlung an eine spezialisierte Einrichtung.

Dabei handelt es sich lediglich um eine erste Orientierung in der Sache, der Fall selbst wird nicht gelöst. In den Gerichtsgebäuden, den Justizhäusern (maisons de justice/justitiehuizen), einigen Gemeindeverwaltungen (administrations communales/gemeentelijke diensten), den meisten öffentlichen Sozialhilfezentren (centres publiques d'action sociale/openbare centra voor maatschappelijk welzijn) und bei verschiedenen gemeinnützigen Vereinen gibt es entsprechende juristische Bereitschaftsdienste.

Weitere Informationen finden Sie in der Online-Broschüre: Link öffnet neues FensterAide juridique: Un meilleur accès à la justice.

Rechtsdatenbanken

Informationen sind auf der Link öffnet neues FensterWebsite des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz (Justizministerium) zu finden.

Letzte Aktualisierung: 28/07/2022

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Rechtsberufe - Bulgarien

Rechtsberufe: Einführung

Im Folgenden sind die wichtigsten Rechtsberufe in Bulgarien aufgeführt: Staatsanwalt, Untersuchungsrichter, Richter, Rechtsanwalt, Notar, freiberuflicher und staatlicher Vollzugsbeauftragter und Registerrichter. In der Verfassung der Republik Bulgarien und im Gesetz über das Justizsystem sind die Anforderungen für diese Berufe festgelegt.

Staatsanwaltschaft

Organisation

Die Staatsanwaltschaft in der Republik Bulgarien besteht aus dem Generalstaatsanwalt, der Staatsanwaltschaft des Obersten Kassationsgerichts, der Staatsanwaltschaft des Obersten Verwaltungsgerichts, dem Nationalen Ermittlungsdienst, den Staatsanwaltschaften der Appellationsgerichte, der Staatsanwaltschaft des Appellationsgerichts für organisierte Kriminalität, der Staatsanwaltschaft des Militärappellationsgerichts, den Bezirksstaatsanwaltschaften, der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität, den Bezirksstaatsanwaltschaften der Militärgerichte und den Kreisstaatsanwaltschaften. In den Bezirksstaatsanwaltschaften und in der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität gibt es Ermittlungsabteilungen. Die Bezirksstaatsanwaltschaften verfügen zudem über Verwaltungsabteilungen, deren Staatsanwälte an Verwaltungsverfahren teilnehmen.

Die Staatsanwaltschaft ist einheitlich und zentral organisiert. Sämtliche Staatsanwälte und Untersuchungsrichter sind dem Generalstaatsanwalt unterstellt. Jeder Staatsanwalt untersteht dem jeweiligen übergeordneten Staatsanwalt und alle Staatsanwälte und Untersuchungsrichter sind dem Verwaltungsleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft unterstellt. Militärstaatsanwälte und ‑untersuchungsrichter sind bei der Ausübung ihrer Pflichten unabhängig von den Militärbehörden.

Der Generalstaatsanwalt wird vom Präsidenten der Republik Bulgarien auf Vorschlag des Link öffnet neues FensterObersten Justizrats (Vissh Sadeben Savet) (VSS) für einen Zeitraum von sieben Jahren ernannt (und entlassen); eine zweite Amtszeit ist nicht möglich.

Staatsanwälte werden durch Beschluss des Obersten Justizrats bestellt, befördert, herabgestuft, versetzt und entlassen.

Staatsanwälte werden durch Beschluss des Obersten Justizrats bestellt, befördert, herabgestuft, versetzt und entlassen:

  • Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Obersten Kassationsgerichts und Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Obersten Verwaltungsgerichts – mindestens zwölf Jahre Erfahrung im Rechtsdienst;
  • Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Appellationsgerichts, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Militärappellationsgerichts und Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Appellationsgerichts für organisierte Kriminalität – mindestens zehn Jahre Erfahrung im Rechtsdienst, für einen Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Appellationsgerichts für organisierte Kriminalität jedoch mindestens zwölf Jahre Erfahrung, davon mindestens acht Jahre als Staatsanwalt oder Untersuchungsrichter;
  • Staatsanwalt bei der Bezirksstaatsanwaltschaft, Staatsanwalt bei einer Bezirksstaatsanwaltschaft der Militärgerichte, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität – mindestens acht Jahre Erfahrung im Rechtsdienst, für einen Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität jedoch mindestens zehn Jahre Erfahrung, davon mindestens fünf Jahre als Staatsanwalt oder Untersuchungsrichter;
  • Staatsanwalt bei der Kreisstaatsanwaltschaft – mindestens drei Jahre Erfahrung im Rechtsdienst;
  • Juniorstaatsanwalt – Diensterfahrung ist nicht erforderlich.

Staatsanwälte werden durch Beschluss des Obersten Justizrats nach Vollendung einer fünfjährigen Dienstzeit und nach einer umfassenden positiven Leistungsbeurteilung auf Dauer ernannt.

Amt und Aufgaben

Der Generalstaatsanwalt leitet das Büro der Staatsanwaltschaft und gibt Anweisungen und Leitlinien für die staatsanwaltschaftliche Arbeit heraus; zusammen mit Ministerien und staatlichen Einrichtungen richtet er fachübergreifende Referate zur Unterstützung von Ermittlungen unter der Verfahrensführung eines von ihm bestellten Staatsanwalts ein. Der Generalstaatsanwalt kann das Verfassungsgericht befassen.

Der Staatsanwalt führt die Aufsicht über die Ermittlungen. Er kann innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen und unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen Widerspruch einlegen und die Aufhebung oder Änderung rechtswidriger Maßnahmen beantragen. Er kann die Ausführung einer Maßnahme aussetzen, bis ein Widerspruch von der zuständigen Stelle geprüft worden ist. Gegen alle Handlungen einer Staatsanwaltschaft können bei der unmittelbar übergeordneten Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt werden, sofern sie nicht der Nachprüfung durch ein Gericht unterliegen. Ein übergeordneter Staatsanwalt oder ein Staatsanwalt einer übergeordneten Staatsanwaltschaft kann Handlungen ausführen, die in die Zuständigkeit von nachgeordneten Staatsanwälten fallen, und deren Entscheidungen in gesetzlich festgelegten Fällen schriftlich aussetzen oder aufheben.

Staatsanwälte üben ihr Amt unabhängig und im Einklang mit dem Gesetz aus. Sie sind politisch neutral und stützen sich bei ihren Entscheidungen auf das Gesetz und auf die in einem Fall erhobenen Beweise. Staatsanwälte lassen sich von ihrem Gewissen und ihren inneren Überzeugungen leiten.

Weitere Informationen sind auf der Website des Link öffnet neues FensterBüros der Staatsanwaltschaft der Republik Bulgarien (Prokuraturata na Republika Balgariya) zu finden.

Die Vereinigung der Staatsanwälte in Bulgarien ist ein freiwilliger nichtpolitischer Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten, die in Staatsanwaltschaften des Landes tätig sind oder waren. Ziel der Vereinigung ist es, Staatsanwälte aus dem ganzen Land zusammenzubringen und ihnen ein Forum für die Bereitstellung notwendiger Informationen und den Meinungsaustausch zu Fragen der staatsanwaltschaftlichen Arbeit zu bieten; zugleich sollen die internationalen Kontakte der Staatsanwaltschaften und ihrer Staatsanwälte ausgebaut werden. Weitere Informationen sind auf der Website der Vereinigung zu finden: Link öffnet neues Fensterhttp://ecocrime.bg.

Untersuchungsrichter

Nach dem Gesetz über das Justizsystem haben Untersuchungsrichter in der Republik Bulgarien den Status von Richtern und Staatsanwälten.

Die Ermittlungsbehörden sind der Nationale Ermittlungsdienst (NSIS), die Bezirksermittlungsabteilungen der Bezirksstaatsanwaltschaft und die Ermittlungsabteilung bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität. Die Ermittlungsabteilung der Staatsanwaltschaft Sofia hat den Status einer Bezirksermittlungsabteilung.

Der Nationale Ermittlungsdienst wird unmittelbar vom Generalstaatsanwalt oder vom Direktor geleitet, der bei Ermittlungen auch als stellvertretender Generalstaatsanwalt auftritt. Dem Direktor des Nationalen Ermittlungsdienstes obliegt die administrative und organisatorische Leitung der Untersuchungsrichter und ‑beamten des Dienstes; er gibt den Untersuchungsrichtern der Bezirksermittlungsabteilungen bei der Bezirksstaatsanwaltschaft methodische Leitlinien an die Hand.

Die Bezirksermittlungsabteilungen bei den Bezirksstaatsanwaltschaften und die Ermittlungsabteilung bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität bestehen aus Untersuchungsrichtern.

Die Untersuchungsrichter in den Bezirksermittlungsabteilungen bei den Bezirksstaatsanwaltschaften und in der Ermittlungsabteilung bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität ermitteln in Fällen, die ihnen vom Verwaltungsleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft zugewiesen werden.

Bei der Ausübung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit Strafverfahren unterstehen die Ermittlungsbehörden der Leitung und Aufsicht eines Staatsanwalts.

Im Rahmen einer Ermittlung erlassene Anordnungen von Untersuchungsrichtern sind für alle staatlichen Stellen sowie juristische und natürliche Personen bindend.

Richter

Richter werden in Bulgarien durch Beschluss des Obersten Justizrats ernannt, befördert, herabgestuft, versetzt oder aus dem Amt entfernt.

Organisation

Für Richter gibt es die folgenden Funktionen bei entsprechender Erfahrung:

  • Richter am Obersten Kassationsgericht und Richter am Obersten Verwaltungsgericht – mindestens zwölf Jahre Erfahrung im Rechtsdienst;
  • Richter an einem Appellationsgericht, Richter an einem Militärappellationsgericht, Richter am Appellationsgericht für organisierte Kriminalität – mindestens zehn Jahre Erfahrung im Rechtsdienst, für Richter am Appellationsgericht für organisierte Kriminalität jedoch mindestens zwölf Jahre Erfahrung, davon mindestens acht Jahre als Richter in Strafsachen;
  • Richter an einem Bezirksgericht, Richter an einem Verwaltungsgericht, Richter an einem Militärgericht, Richter am Strafgericht für organisierte Kriminalität – mindestens acht Jahre Erfahrung, für einen Richter am Strafgericht für organisierte Kriminalität jedoch mindestens zehn Jahre Erfahrung, davon mindestens fünf Jahre als Richter in Strafsachen;
  • Richter an einem Kreisgericht – mindestens drei Jahre Erfahrung;
  • Juniorrichter – Diensterfahrung ist nicht erforderlich.

Richter werden durch Beschluss des Obersten Justizrats nach Vollendung einer fünfjährigen Dienstzeit und nach einer umfassenden positiven Leistungsbeurteilung auf Dauer ernannt.

Die Union der Richter Bulgariens (SSB) wurde am 28. März 1997 in Sofia von 30 Gründungsmitgliedern gegründet, darunter Richter am Obersten Kassationsgericht und von Bezirks- und Kreisgerichten im ganzen Land.

Die Union trat die Nachfolge der Union bulgarischer Richter an, die 1919 gegründet wurde und bis 1945 als informelle Berufsorganisation von Richtern tätig war, und hat wie diese die Zielsetzung, die Richterschaft zu vereinen und die Berufsinteressen von Richtern zu schützen sowie Lösungen für ihre Probleme zu erörtern und herbeizuführen.

Weitere Informationen sind auf der Website der Link öffnet neues FensterUnion der Richter Bulgariens (Sayuz na Sadiite v Balgariya) zu finden.

Der bulgarische Richterverband wurde gebildet, um Fairness, Transparenz und den Zugang der Öffentlichkeit zur Rechtsprechung sicherzustellen.

Im Rahmen des Justizsystems strebt der Verband an, gemäß der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen tätig zu sein und zugleich den Standesregeln zu folgen. Weitere Informationen sind auf der Website des bulgarischen Richterverbands Link öffnet neues Fensterhttps://judgesbg.org zu finden.

Aufgabe und Funktionen

Die Union der Richter Bulgariens führt Dossiers unter anderem über Disziplinarverfahren gegen Richter, tritt als Mediator bei Streitigkeiten zwischen Richtern und anderen öffentlichen Bediensteten auf, unterstützt den Gesetzgeber bei der Gesetzgebung, führt Register und gibt ein Journal heraus.

Gerichtsassistenten und Staatsanwaltsassistenten

An den Bezirks- und Verwaltungsgerichten, an den Appellationsgerichten, am Obersten Kassationsgericht und am Obersten Verwaltungsgericht sind Gerichtsassistenten tätig.

Bei den Bezirksstaatsanwaltschaften und den Staatsanwaltschaften bei den Appellationsgerichten, bei der Staatsanwaltschaft des Obersten Kassationsgerichts und der Staatsanwaltschaft des Obersten Verwaltungsgerichts sind Staatsanwaltsassistenten tätig.

Zum Gerichtsassistenten oder Staatsanwaltsassistenten wird ernannt, wer die Voraussetzungen für das Amt des Richters, des Staatsanwalts oder Untersuchungsrichters erfüllt und ein Auswahlverfahren für Justizbeamte mit Erfolg durchlaufen hat.

Gerichtsassistenten werden vom Verwaltungsleiter des jeweiligen Gerichts ernannt. Staatsanwaltsassistenten werden vom Generalstaatsanwalt oder vom Verwaltungsleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft ernannt.

Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwälte

Rechtsanwälte

Der Beruf des Rechtsanwalts ist in der bulgarischen Verfassung festgeschrieben. Nur Personen, die einen Eid abgelegt haben und im Verzeichnis einer Anwaltskammer eingetragen sind, können als Rechtsanwalt tätig sein. In jedem Gerichtsbezirk eines Bezirksgerichts gibt es eine Anwaltskammer, die dem Obersten Rat der Anwaltschaft mit Sitz in Sofia untersteht. Im Anwaltschaftsgesetz sind der Status, die Rechte und die Pflichten von Rechtsanwälten festgelegt.

Der Oberste Rat der Anwaltschaft ist eine Körperschaft, die aus Vertretern der Anwaltskammern besteht; ein Vertreter repräsentiert 40 Rechtsanwälte.

Der Oberste Rat der Anwaltschaft beruft Tagungen der Generalversammlung der bulgarischen Rechtsanwälte ein und organisiert diese Tagungen, führt deren Beschlüsse durch, erstellt Berichte für die Generalversammlung und legt der Generalversammlung diese Berichte vor, bestimmt den Aufnahmebeitrag und die Jahresbeiträge der Rechtsanwälte zu seinem Haushalt, erlässt Verfügungen im Einklang mit dem Anwaltschaftsgesetz, befindet über Einsprüche gegen unrechtmäßige Beschlüsse von Generalversammlungen der Anwaltskammern und gegen die Rechtmäßigkeit der Wahlen von Anwaltsräten, befindet über Rechtsbehelfe und Beschwerden gegen Entscheidungen von Anwaltsräten über die Zulassung zum Rechtsanwaltsreferendariat und gegen die Ablehnung der Eintragung von Anwälten und gewährleistet und billigt Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit des Obersten Kontrollgremiums und dem Obersten Disziplinargericht.

Der Oberste Rat der Anwaltschaft führt ein Verzeichnis der Rechtsanwälte, ein Verzeichnis der Junioranwälte und Anwaltskanzleien und ein Verzeichnis ausländischer Rechtsanwälte, die berechtigt sind, als Anwalt der Verteidigung vor bulgarischen Gerichten aufzutreten.

Rechtsdatenbank

Weitere Informationen sind auf der Website des Link öffnet neues FensterObersten Rates der Anwaltschaft (Visshiya Advokatski Savet) zu finden.

Notare

Organisation

Der Notar ist eine Person, die vom Staat mit der Vornahme notarieller Handlungen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen betraut wurde. Der Notar ist in der Ausübung seines Amts unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. Der Justizminister überwacht die Tätigkeiten aller Notare, was die Einhaltung der Gesetze und der Satzung der Notarkammer anbelangt.

Der Status, die Rechte und die Pflichten des Notars sind im bulgarischen Notar- und Notariatsausübungsgesetz festgelegt.

Amt und Aufgaben

Die Link öffnet neues FensterNotarkammer (Notarialnata Kamara) ist die Berufsvertretung der Notare in der Republik Bulgarien, die nach dem Notar- und Notariatsausübungsgesetz gegründet wurde. Alle Notare sind von Rechts wegen Mitglied. Die Notarkammer ist eine Körperschaft mit Sitz in Sofia

Die Leitungsorgane der Notarkammer sind die Generalversammlung, der Notarrat, der Aufsichtsrat und die Disziplinarkommission. Die Notarkammer wird vom Vorsitzenden des Notarrats vertreten.

Die Notarkammer organisiert und leistet Unterstützung für die Tätigkeit der Notare, schützt und fördert das Ansehen des Berufsstands und unterhält Beziehungen zu internationalen Organisationen, die vergleichbare Aufgaben wahrnehmen.

Weitere Informationen sind auf der Website der Link öffnet neues FensterNotarkammer (Notarialnata Kamara) zu finden.

Andere Rechtsberufe

Freiberufliche Gerichtsvollzieher

Freiberufliche Gerichtsvollzieher sind Personen, die der Staat mit der Vollstreckung ziviler Forderungen und der Beitreibung öffentlicher Forderungen betraut hat. Sie sind im Bezirk des für sie zuständigen Bezirksgerichts tätig.

Die Kammer der freiberuflichen Gerichtsvollzieher hat die Aufgabe, den Berufsstand zu fördern und das Vollstreckungsverfahren in Bulgarien zu verbessern und gleichzeitig ihre Mitglieder zu unterstützen und das öffentliche Interesse zu schützen.

Rechtsdatenbank

Die Link öffnet neues FensterKammer der freiberuflichen Gerichtsvollzieher (Kamara na Chastnie Sadebni Izpalnitelni) führt ein Verzeichnis der freiberuflichen Gerichtsvollzieher.

Das Verzeichnis ist öffentlich und kann über die Website der Kammer eingesehen werden. Jeder ist berechtigt, das Verzeichnis einzusehen und Auszüge daraus zu erhalten (Gesetz über freiberufliche Gerichtsvollzieher).

Freiberufliche Gerichtsvollzieher müssen dem Justizministerium halbjährliche und jährliche Tätigkeitsberichte übermitteln, die vom Justizministerium als Grundlage für den Aufbau, die Pflege und die Weiterentwicklung eines Vollstreckungs-Informationssystems verwendet werden. Für die Nutzung des Informationssystems erhebt das Justizministerium eine Gebühr, deren Höhe in einer Gebührenordnung festgelegt und vom Ministerrat gebilligt wird. Der amtliche Zugriff auf das Informationssystem ist für Behörden, Organe der lokalen Gebietskörperschaften sowie für Amtsträger gebührenfrei.

Staatliche Gerichtsvollzieher

Staatliche Gerichtsvollzieher haben die Aufgabe, zivilrechtliche Forderungen zu vollstrecken. Sie können vom Staat auch mit der Beitreibung öffentlicher Forderungen betraut werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.

Die Zahl der staatlichen Gerichtsvollzieher wird vom Justizminister festgelegt.

An Kreisgerichten ohne staatliche Gerichtsvollzieher werden deren Aufgaben von einem Kreisrichter wahrgenommen, der dafür vom Präsidenten des jeweiligen Gerichts benannt wird; der Justizminister wird darüber unterrichtet.

Staatliche Gerichtsvollzieher werden vom Justizminister nach einem Auswahlverfahren ernannt. Der Justizminister kann ein Auswahlverfahren auch auf Vorschlag des Präsidenten eines Kreisgerichts veranlassen.

DerLink öffnet neues Fensterbulgarische Verband staatlicher Gerichtsvollzieher (Asotsiatsiya na Darzhavnite Sadebni Izpalnitelni v Balgariya) ist eine unabhängige und freiwillige Standesorganisation für staatliche Gerichtsvollzieher in Bulgarien. Er setzt sich für die beruflichen, intellektuellen, kulturellen, sozialen und materiellen Interessen der staatlichen Gerichtsvollzieher ein und trägt zur Förderung des Berufes und seines Ansehens in Staat und Gesellschaft bei.

Rechtsdatenbank

Auf der Internet-Seite des bulgarischen Verbands staatlicher Gerichtsvollzieher ist das Link öffnet neues FensterVerzeichnis staatlicher Gerichtsvollzieher (Registar na Darzhavnite Sadebni Izpalnitelni) abrufbar.

Registerrichter

Registerrichter sind an Kreisgerichten tätig und mit folgenden Aufgaben betraut:

Sie veranlassen oder verweigern Eintragungen, Vermerke oder Streichungen im Grundbuch und entscheiden über die Ausstellung von Auszügen und Bescheinigungen; sie nehmen notarielle oder sonstige gesetzlich vorgesehene Aufgaben wahr. Registerrichter dürfen nur in ihrem eigenen Kreis tätig werden.

Über die Anzahl der Registerrichter entscheidet der Justizminister.

An Kreisgerichten, an denen es keinen Registerrichter gibt oder der Registerrichter seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann, werden seine Aufgaben von einem Kreisrichter wahrgenommen; der Justizminister wird darüber unterrichtet.

Der Justizminister kann einem staatlichen Gerichtsvollzieher am gleichen Gericht die Aufgaben eines Registerrichters zuweisen.

Registerrichter werden vom Justizminister nach einem Auswahlverfahren ernannt. Der Justizminister kann ein Auswahlverfahren auch auf Vorschlag des Präsidenten eines Kreisgerichts veranlassen.

Der bulgarische Verband der Registerrichter ist eine unabhängige und freiwillige Standesorganisation, die sich für die beruflichen, intellektuellen, kulturellen, sozialen und materiellen Interessen der Registerrichter in Bulgarien einsetzt und zur Förderung des Berufes und seines Ansehens in Staat und Gesellschaft beiträgt. Weitere Informationen sind auf der Website des Verbands – Link öffnet neues Fensterhttp://www.basv.free.bg – zu finden.

Ausführlichere Informationen zur personellen Struktur der Gerichte sind hierPDF(378 Kb)en zu finden.

Letzte Aktualisierung: 20/07/2022

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Rechtsberufe - Tschechien

Diese Seite gibt einen Überblick über die Rechtsberufe in der Tschechischen Republik.

Rechtsberufe – Einführung

Zu den Rechtsberufen gehören Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar und Gerichtsvollzieher.

Staatsanwalt

Organisation

Staatsanwälte sind Juristen, die in einer Staatsanwaltschaft tätig sind. Staatsanwaltschaften sind öffentliche Organe, die den Staat zum Schutz des öffentlichen Interesses in klar definierten Angelegenheiten vertreten. Staatsanwälte bearbeiten Rechtssachen, die in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fallen. Keinen anderen Organen oder Personen ist es gestattet, sich in ihren Tätigkeitsbereich einzumischen oder sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu ersetzen oder zu vertreten.

Der Aufbau der Staatsanwaltschaft entspricht dem Gerichtsaufbau (Kreis-, Bezirks- und Obere Staatsanwaltschaft). An der Spitze steht die Oberste Staatsanwaltschaft mit Sitz in Brünn. Sie führt die Aufsicht über den Berufsstand. Der Oberste Staatsanwalt wird auf Empfehlung des Justizministers von der Regierung ernannt und auch entlassen.

Berufsverband

Der tschechische Verband der Staatsanwälte (Link öffnet neues FensterUnie státních zástupců České republiky) ist ein freiwilliger Berufsverband, der die Staatsanwaltschaft bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt und sich für eine rechtmäßige, unbeeinflusste Entscheidungsfindung einsetzt. Der Verband vertritt die Interessen von Staatsanwälten und wirkt bei der Ausbildung von Staatsanwälten und Staatsanwaltsanwärtern mit.

Der Berufsstand unterliegt dem Berufskodex für Staatsanwälte.

Eine nach Staatsanwaltschaften gegliederte Liste aller Staatsanwälte steht auf der Website des Justizministeriums zur Verfügung: Link öffnet neues FensterJustizministerium.

Amt und Aufgaben der Staatsanwaltschaft

Staatsanwälte sind Beamte, die als Vertreter des Staates zum Schutz des öffentlichen Interesses auftreten, u. a. durch Erhebung der Anklage im Strafverfahren, Überwachung der Rechtsbefolgung in Untersuchungshaft- und Strafvollzugsanstalten, in Einrichtungen für schwer erziehbare und straffällige Minderjährige und bei ärztlicher Zwangsbehandlung sowie durch Maßnahmen zur Verhütung von Straftaten und Unterstützung der Opfer von Straftaten.

Befugnisse im Strafverfahren

Staatsanwälte sind befugt, in jeder Phase des Strafverfahrens als Strafverfolgungsbehörde tätig zu werden. Sie haben im Verfahren bestimmte Rechte und Pflichten.

Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ist im Gesetz Nr. 283/1993 geregelt. Ihr obliegen insbesondere die Erhebung der öffentlichen Klage und weitere Aufgaben, die in der Strafprozessordnung aufgeführt sind. Sie überwacht zudem die Rechtsbefolgung in Untersuchungshaft- und Strafvollzugsanstalten, in Einrichtungen für schwer erziehbare und straffällige Minderjährige, bei ärztlicher Zwangsbehandlung und bei Sicherheitsverwahrung sowie in anderen Fällen, in denen eine Freiheitsbeschränkung gesetzlich zulässig ist. Die Staatsanwaltschaft wird auch in nicht strafrechtlichen Verfahren tätig und nimmt weitere in einem speziellen Gesetz vorgesehene Aufgaben wahr.

Staatsanwälte wachen auch in der Phase vor dem Hauptverfahren darüber, dass das Recht beachtet wird. In dieser Phase können der Strafprozessordnung zufolge (Gesetz Nr. 141/1961) bestimmte Maßnahmen nur vom Staatsanwalt angeordnet werden.

Der Staatsanwalt kann die Strafverfolgung erst einleiten, nachdem ihm Tatsachen zur Kenntnis gebracht wurden, die darauf hinweisen, dass eine Straftat begangen wurde (§ 158 Absatz 2 Strafprozessordnung).

Das Verfahren vor dem zuständigen Gericht wird durch förmliche Klageerhebung durch den Staatsanwalt eingeleitet. Der Staatsanwalt muss der Hauptverhandlung beiwohnen, die mit der Verlesung der Anklage beginnt und mit seinem Schlussplädoyer endet.

Der Staatsanwalt kann auch einen Vergleich über die Schuldfrage und Strafzumessung erwirken.

Er kann in Berufung gehen, wenn er der Ansicht ist, dass das Urteil zu Unrecht ergangen ist. Die Berufung kann zugunsten oder zum Nachteil des Angeklagten eingelegt werden.

Der Oberste Staatsanwalt kann ein weiteres Rechtsmittel einlegen.

Der Staatsanwalt kann zudem die Wiederaufnahme eines Verfahrens zugunsten oder zum Nachteil der verurteilten Person empfehlen.

Bei Verfahren gegen einen jugendlichen Straftäter muss der Staatsanwalt immer anwesend sein, und zwar nicht nur bei der Hauptverhandlung, sondern auch bei öffentlichen Anhörungen (Gesetz Nr. 218/2003 über Strafverfahren nach dem Jugendstrafrecht).

Über die außergerichtliche Erledigung einer Strafsache vor Einleitung des Gerichtsverfahrens entscheidet allein der Staatsanwalt.

Aufgaben der Staatsanwaltschaft in nicht strafrechtlichen Verfahren

Die Staatsanwaltschaft kann auch die Einleitung eines Zivilverfahrens empfehlen oder in ein laufendes Zivilverfahren eingreifen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Grundlage für die Intervention der Staatsanwaltschaft in Zivilverfahren ist Artikel 80 der tschechischen Verfassung. Danach kann die Staatsanwaltschaft – neben der Erhebung der öffentlichen Klage – weitere Befugnisse ausüben, sofern sie im Gesetz festgelegt sind. Nach dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft kann diese außer in Strafsachen auch in anderen Rechtssachen tätig werden. Welche Befugnisse dies im Einzelnen sind und wann die Staatsanwaltschaft in laufende Zivilverfahren eingreifen darf, ist in der Zivilprozessordnung geregelt.

Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die Möglichkeit, einem Zivilverfahren beizutreten, sie kann auch empfehlen, dass der Oberste Staatsanwalt ein Verfahren einleitet, beispielsweise auf der Grundlage des Familiengesetzes bei Ablehnung der Vaterschaft.

Qualifikationen und andere Anforderungen an Staatsanwälte

Staatsanwälte treten mit ihrer Ernennung ins Amt. Sie werden vom Justizminister auf Empfehlung des Obersten Staatsanwalts auf unbestimmte Zeit ernannt. Ein Staatsanwalt leistet vor dem Justizminister einen Eid.

Um in das Amt eines Staatsanwalts berufen zu werden, muss die Person die tschechische Staatsangehörigkeit besitzen und darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss voll geschäftsfähig sein.
  • Sie darf nicht vorbestraft sein.
  • Sie muss zum Zeitpunkt der Ernennung mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Sie muss einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften einer tschechischen Universität besitzen.
  • Sie muss die Eignungsprüfung als Staatsanwalt bestanden haben.
  • Sie muss alle moralischen Eigenschaften besitzen, die gewährleisten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen wird.
  • Sie muss der Ernennung zum Staatsanwalt und der Zuweisung zu einer Staatsanwaltschaft zustimmen.

Staatsanwälte werden auf unbefristete Zeit ernannt. Sie können jedoch vom Justizminister vorübergehend von ihren Amtspflichten entbunden werden. Ihre Amtszeit endet mit Vollendung des 70. Lebensjahrs, durch Tod oder wenn sie für tot erklärt werden, bei Geschäftsunfähigkeit oder beschränkter Geschäftsfähigkeit, wenn sie die Ablegung des Eides verweigern, wenn sie die tschechische Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie ein Amt antreten, das mit dem eines Staatsanwalts unvereinbar ist, wenn sie sich einer Straftat schuldig machen, bei Amtsunfähigkeit oder wenn ihr Gesundheitszustand sie dauerhaft daran hindert, ihre Amtstätigkeit ordnungsgemäß auszuüben. Staatsanwälte können auch im Wege eines Disziplinarverfahrens ihres Amtes enthoben werden oder ihr Amt niederlegen.

Der Justizminister legt den Haushalt für die Staatsanwaltschaft fest. Die Stellung des Staatsanwalts ist in Gesetz Nr. 283/1993 geregelt.

Unvereinbarkeit von Ämtern

Abgesehen von den gesetzlich festgelegten Ausnahmen darf der Staatsanwalt nicht als Schiedsrichter oder Schlichter an der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten mitwirken, Beteiligte in Gerichtsverfahren vertreten oder als Kläger- oder Parteivertreter in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren auftreten. Darüber hinaus ist die Amtstätigkeit des Staatsanwalts – abgesehen vom Amt des Staatsanwalts, eines leitenden Staatsanwalts oder seines Stellvertreters sowie von einer befristeten Berufung in ein Ministerium oder die Justizakademie – nicht vereinbar mit einem anderen vergüteten Amt oder einer anderen Erwerbstätigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verwaltung des eigenen Vermögens oder eine wissenschaftliche, pädagogische, literarische, publizistische oder künstlerische Tätigkeit oder eine Tätigkeit in einer Beratungsstelle der Regierung oder eines Ministeriums oder in parlamentarischen Gremien.

Vergütung

Die Vergütung eines Staatsanwalts ist gesetzlich geregelt und wird vom Staat übernommen.

Berufliche Haftung

Der Staat haftet nach Maßgabe eines speziellen Gesetzes für den durch unrechtmäßige Entscheidungen oder Amtsfehler von Staatsanwälten verursachten Schaden.

Staatsanwälte können auch disziplinarrechtlich verfolgt werden.

Richter

Organisation

Grundlage für die Stellung des Richters ist Artikel 82 Absatz 1 der tschechischen Verfassung, wonach Richter in der Ausübung ihres Amtes unabhängig sind und niemand ihre Unparteilichkeit bedrohen darf. Weitere Vorschriften sind in Gesetz Nr. 6/2002 über Gerichte und Richter enthalten.

Ernennung und Amtszeit

Wenn Richter alle Anforderungen erfüllen, werden sie vom Präsidenten der Republik ernannt und leisten bei Amtsantritt einen Eid. Allerdings gibt es keinen rechtlichen Anspruch, als Richter ernannt zu werden.

Die Vorbereitung auf das Richteramt umfasst eine dreijährige Dienstzeit als Richter auf Probe an einem Gericht, nach deren Abschluss eine richterliche Berufseignungsprüfung abzulegen ist.

Die Amtszeit eines Richters ist nicht befristet. Ein Richter kann jedoch vom Justizminister vorübergehend von seinen Amtspflichten entbunden werden. Die Amtszeit endet zum Ende des Jahres, in dem der Richter sein siebzigstes Lebensjahr vollendet, durch Tod oder wenn er für tot erklärt wird, wenn seine Amtsunfähigkeit festgestellt wird oder wenn er sein Amt niederlegt.

Qualifikationen und andere Anforderungen an Richter

Um zum Richter ernannt zu werden, muss die betreffende Person folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die tschechische Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie muss voll geschäftsfähig sein.
  • Sie darf nicht vorbestraft sein.
  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften einer tschechischen Universität besitzen.
  • Sie muss die richterliche Eignungsprüfung bestanden haben.
  • Sie muss über die Erfahrung verfügen und alle moralischen Eigenschaften besitzen, die gewährleisten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen wird.
  • Sie muss der Ernennung zum Richter und der Zuweisung an ein bestimmtes Gericht zustimmen.

Laienrichter werden aus der Öffentlichkeit berufen (sofern sie nicht vorbestraft sind). Sie legen vor dem Gerichtspräsidenten einen Eid ab und üben ihr Amt vier Jahre lang aus.

Unvereinbarkeit von Ämtern

Richter dürfen keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen (abgesehen vom Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden eines Gerichts). Gestattet ist ihnen jedoch die Verwaltung ihres eigenen Vermögens sowie eine wissenschaftliche, pädagogische, literarische, publizistische oder künstlerische Betätigung, eine Tätigkeit in den Beratungsstellen eines Ministeriums oder der Regierung sowie in parlamentarischen Gremien.

Vergütung

Die Vergütung von Richtern ist gesetzlich geregelt.

Rechte und Pflichten

Die Unabhängigkeit bei der Amtsausübung ist gleichermaßen Recht und Pflicht des Richters. Richter sind bei ihren Entscheidungen lediglich an das Gesetz gebunden, das sie nach bestem Wissen und Gewissen auslegen müssen. Sie dürfen sich nicht durch politische Parteien, die öffentliche Meinung, die Medien oder von anderer Seite beeinflussen lassen. Es ist verboten, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Richtern zu verletzen oder zu gefährden.

Der Richter ist gehalten, Urteile innerhalb einer angemessenen Frist und ohne Verzögerung zu fällen sowie den Prozessparteien und ihren Vertretern Gelegenheit zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu geben; er darf mit ihnen nicht den Inhalt des zur Entscheidung stehenden Falls oder Verfahrensfragen, die den Fall beeinflussen könnten, erörtern.

Der Richter unterliegt auch nach dem Ende seiner Amtszeit der Schweigepflicht in Bezug auf alle Umstände, die ihm im Rahmen seiner Amtsausübung bekannt geworden sind. Von dieser Verpflichtung kann er nur in Ausnahmefällen entbunden werden.

Eine Liste der Richter und der Gerichte, denen sie zugewiesen wurden, ist auf der Website des Justizministeriums zu finden: Link öffnet neues FensterJustizministerium.

Die Mitgliedschaft im Richterverband (Link öffnet neues FensterSoudcovská unie) ist freiwillig, sodass dort nicht alle Richter vertreten sind. Die Generalversammlung des Richterverbandes hat in einem richterlichen Verhaltenskodex die ethischen Grundprinzipien für die Ausübung des Richteramts festgelegt.

Einstufung und Spezialisierung von Richtern

Neben ihrer Rechtsprechungstätigkeit können Richter auch die Aufgaben eines Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden am Gericht wahrnehmen. Die Ernennung erfolgt entweder durch den Präsidenten der Republik (für das Oberste Gericht und das Oberste Verwaltungsgericht) oder den Justizminister (für die Oberen Gerichte, Bezirks- und Kreisgerichte). In diesen Ämtern sind sie unter anderem für die Gerichtsverwaltung zuständig.

Ferner können Richter den Vorsitz im Senat des Obersten Gerichts oder des Obersten Verwaltungsgerichts oder den Kammervorsitz eines Gerichts übernehmen.

Die Kreis-, Bezirks- und Oberen Gerichte sind in Abteilungen unterteilt, die sich auf einzelne Bereiche der Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit spezialisiert haben.

Berufliche Haftung von Richtern

Der Staat haftet für Schäden oder Verluste, die sich aus fehlerhaften Urteilssprüchen, Haftanordnungen, Strafen oder Sicherungsmaßnahmen oder aus Unregelmäßigkeiten im Verfahren ergeben. Vom betreffenden Richter kann nur dann eine Entschädigung gefordert werden, wenn er sich eines disziplinarischen Vergehens oder einer Straftat schuldig gemacht hat. Die Richter sind für die fachgerechte Ausübung ihrer richterlichen Pflichten verantwortlich.

Sonstige Angehörige der Rechtsberufe

Assistenz des Richters/Assistenz des Staatsanwalts PDF(374 Kb)en

Referendar PDF(422 Kb)en

Urkundsbeamter an höheren Gerichten/Urkundsbeamter bei der oberen Staatsanwaltschaft PDF(372 Kb)en

Notare

Organisation

Notare und ihre Tätigkeiten sind durch das Gesetz Nr. 358/1992 über Notare und deren Tätigkeiten (Notarordnung) geregelt.

Notare müssen der Notarkammer (Notářská komora) angehören, die für die Verwaltung des Berufsstandes verantwortlich ist. Die Kammer organisiert zudem die berufliche Ausbildung und Prüfungen für Notaranwärter. Eine nach Regionen aufgeschlüsselte Liste aller Notare ist auf der Website der Link öffnet neues FensterNotarkammer verfügbar.

Ernennung und Amtszeit

Notare werden vom Justizminister nach einem Auswahlverfahren auf Empfehlung der Kammer auf eine freie Notarstelle ernannt. Der Notar übt sein Amt ab Eintragung in das von der Notarkammer geführte Notarverzeichnis aus.

Ein Notaranwärter bereitet sich durch die Arbeit für einen Notar auf seinen Beruf vor. Der nächste Schritt in der Vorbereitung umfasst den Übergang in den Status eines Notarkandidaten nach Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung und Bestehen der Notarprüfung.

Der Notar wird auf unbestimmte Zeit bestellt, kann jedoch suspendiert werden. Die Amtszeit des Notars endet, wenn er sein siebzigstes Lebensjahr vollendet hat, durch Tod oder wenn er für tot erklärt wird, bei Amtsenthebung, bei Verlust der tschechischen Staatsbürgerschaft, bei Geschäftsunfähigkeit, wenn er sich weigert, den Eid abzulegen, oder wenn ihn sein Gesundheitszustand dauerhaft daran hindert, sein Amt ordnungsgemäß auszuüben.

Die Anzahl der Notariate im Zuständigkeitsbereich eines Kreisgerichts wird vom Justizminister nach Rücksprache mit der Notarkammer festgelegt.

Notare üben ihr Amt unabhängig aus. Sie sind lediglich an das Gesetz gebunden. Die Tätigkeit eines Notars ist mit anderer Erwerbstätigkeit unvereinbar (sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt).

Qualifikationen und andere Anforderungen an Notare

Um zum Notar ernannt zu werden, muss die betreffende Person folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die tschechische Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie muss voll geschäftsfähig sein.
  • Sie darf nicht vorbestraft sein.
  • Sie muss über einen Hochschulabschluss verfügen.
  • Sie muss mindestens fünf Jahre Notariatspraxis vorweisen können.
  • Sie muss die Notarprüfung bestanden haben.

Um als Notar praktizieren zu können, muss die betreffende Person

  • zum Notar ernannt sein;
  • vor dem Justizminister einen Eid ablegen, falls sie dies nicht bereits getan hat;
  • das Amtssiegel eines Notars erhalten haben;
  • eine Haftpflichtversicherung für Schäden abgeschlossen haben, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit auftreten können.

Unvereinbarkeit von Ämtern

Das Amt des Notars ist mit einer anderen Erwerbstätigkeit nicht vereinbar, es sei denn, es handelt sich um die Verwaltung des eigenen Vermögens. Der Notar kann jedoch gegen Entgelt eine wissenschaftliche, publizistische, pädagogische oder künstlerische Tätigkeit sowie eine Dolmetsch- oder Sachverständigentätigkeit ausüben.

Vergütung

Laut der Notarordnung übt der Notar seine Tätigkeit gegen Entgelt aus. Dieses besteht im Wesentlichen aus der Notargebühr sowie der Vergütung des Zeitaufwands und der Erstattung der Barauslagen. Die Kosten sind von der Person zu tragen, die den Notar mit der Vornahme einer notariellen Amtshandlung beauftragt; der Notar kann einen angemessenen Vorschuss auf die Gebühr und die Barauslagen verlangen. Einzelheiten zur Notargebühr sind in einer gesonderten Regelung festgelegt.

Rechte und Pflichten des Notars

Der Notar ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Amtes die Gesetze und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften zu befolgen. Bei Beratungsleistungen ist er zudem an die Weisungen des Mandanten gebunden. Der Notar kann die Ausführung notarieller Amtshandlungen ablehnen, wenn die Handlungen im Widerspruch zu Gesetzen oder allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften stehen, wenn der Notar oder ein Angehöriger des Notars an der betreffenden Sache beteiligt ist, wenn er in der Sache schon einer anderen Person mit anderer Interessenlage Rechtsbeistand gewährt hat oder wenn der Mandant ohne triftigen Grund keinen angemessenen Vorschuss auf die Notargebühr leistet. Der Notar kann von einem Vertrag mit einem Mandanten zurücktreten oder den Rechtsbeistand verweigern, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist.

Der Notar unterliegt der Schweigepflicht in Bezug auf sämtliche Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes bekannt werden und die berechtigte Interessen eines Mandanten oder einer Person, die Rechtsbeistand begehrt, berühren können. Von dieser Pflicht kann er nur von denjenigen Personen entbunden werden, die die jeweiligen Handlungen betreffen.

Die juristischen und sonstigen Dienstleistungen von Notaren umfassen:

  • Auftreten als Justizbeauftragter, d. h. als Vertreter des Gerichts, in Erbsachen;
  • Erstellung notarieller Urkunden – amtliche Aufzeichnung von Rechtshandlungen, Jahreshauptversammlungen und Versammlungen juristischer Personen, von sonstigen Vorgängen und Sachverhalten;
  • Ausarbeitung von Verträgen;
  • notarielle Verwahrung;
  • Erstellung notarieller vollstreckbarer Urkunden;
  • Erstellung und Verwahrung von Testamenten;
  • Erstellung von Eheverträgen (zwingend in Form einer notariellen Urkunde), Sicherungsverträgen und Eintragung von Sicherheiten ins Pfandregister;
  • Beglaubigung von Dokumenten.

Sie stellen zudem Auszüge aus dem tschechischen Grundbuch aus.

Berufliche Haftung von Notaren

Notare haften gegenüber Mandanten, Rechtsuchenden oder anderen Personen für die im Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung verursachten Schäden sowie für Schäden, die ihre Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeit verursacht haben. Notare sind deshalb zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet.

Notare können auch disziplinarisch belangt werden.

Notare unterstehen der Aufsicht des Justizministeriums, der tschechischen Notarkammer und der einzelnen Notarkammern.

Berufsverband

Die laut Gesetz im Bezirk eines jeden Kreisgerichts sowie im Bezirk des Prager Stadtgerichts errichteten Notarkammern vereinen alle Notare mit Sitz im jeweiligen Bezirk. Eine Notarkammer ist eine juristische Person mit eigenen Organen und Einkünften.

Die Notarkammer der Tschechischen Republik (Notářská komora ČR) ist ein autonomer Berufsverband, der aus den einzelnen Notarkammern besteht. Sie ist eine juristische Person mit eigenen Einkünften und Organen. Zu ihren Aufgaben zählt die Führung und Verwaltung des Testamentsregisters. Dies ist ein nicht öffentliches elektronisches Verzeichnis, in dem Testamente, Enterbungsurkunden und Urkunden über den Widerruf dieser Rechtshandlungen sowie Urkunden über die Bestellung und Abberufung von Nachlassverwaltern in Erbschaftssachen erfasst sind. Die Notarkammer der Tschechischen Republik führt außerdem ein Pfandregister.

Organisation der Rechtsberufe: Angehörige der Rechtsberufe

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte müssen Mitglieder der tschechischen Anwaltskammer (Link öffnet neues FensterČeská advokátní komora) sein, einer zentralen und selbst verwalteten Nichtregierungsorganisation, die für die Organisation des Berufsstands verantwortlich ist.

Die Erbringung von Dienstleistungen durch Rechtsanwälte ist im Gesetz Nr. 85/1996 Link öffnet neues Fensterüber den Anwaltsberuf geregelt.

Anforderungen an Rechtsanwälte

Um als Rechtsanwalt praktizieren zu können, muss die betreffende Person im Anwaltsregister eingetragen sein, das von der Link öffnet neues Fenstertschechischen Anwaltskammer geführt wird. Für die Eintragung in das Register ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antragsteller muss zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:

In der Tschechischen Republik gibt es nur den allgemeinen Anwaltsberuf ohne Spezialisierung. Rechtsanwälte erwerben ihre Fachkompetenz in einem speziellen Rechtsbereich erst im Laufe ihrer Tätigkeit.

Rechte und Pflichten von Rechtsanwälten

Der Rechtsanwalt erhält seine Zulassung mit der Eintragung in das Anwaltsverzeichnis.

Die Berufsvorbereitung erfolgt in Form eines Rechtspraktikums als Anwaltsassessor bei einem Rechtsanwalt.

Die Eintragung in das Anwaltsverzeichnis ist unbefristet. Die Zulassung kann jedoch auf gesetzlicher Grundlage oder auf Beschluss der tschechischen Anwaltskammer ausgesetzt werden.

Die Anwaltszulassung erlischt mit der Streichung des Rechtsanwalts aus dem Anwaltsverzeichnis. Diese ist gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Gründe für die Streichung aus dem Anwaltsverzeichnis sind Tod oder Toterklärung, Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte Geschäftsfähigkeit, Disziplinarmaßnahmen, die die Streichung aus dem Anwaltsverzeichnis zur Folge haben, Insolvenz oder ein eigener Antrag des Anwalts auf Streichung aus dem Verzeichnis. Ferner kann ein Rechtsanwalt auf Beschluss der tschechischen Anwaltskammer aus dem Anwaltsverzeichnis gestrichen werden.

Unvereinbarkeit von Ämtern

Laut Gesetz darf ein praktizierender Rechtsanwalt nicht in einem Beschäftigungs- oder vergleichbaren Verhältnis stehen (außer als Hochschullehrer) und keine andere Tätigkeit ausüben, die mit dem Anwaltsberuf unvereinbar ist.

Vergütung

In der Regel erbringt der Rechtsanwalt seine Rechtsdienstleistungen gegen eine vom Mandanten zu zahlende Gebühr. Der Anwalt ist berechtigt, auf die Gebühr einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Berechnung dieser Gebühr sowie die Erstattung von Barauslagen und die Vergütung des Zeitaufwands sind verbindlich geregelt. Im Allgemeinen werden die Anwaltsgebühren vertraglich mit dem Mandanten vereinbart (Vertragshonorar). Geschieht dies nicht, richtet sich die Vergütung nach den Gebührensätzen für die außervertragliche Entlohnung. Wird ein Rechtsanwalt vom Staat beigeordnet, übernimmt der Staat auch die Anwaltskosten.

Berufsverband

Die tschechische Anwaltskammer mit Sitz in Prag und einer Außenstelle in Brünn ist ein autonomer Berufsverband für alle Rechtsanwälte. Sie verfügt über eigene Organe und erlässt verbindliche Standesvorschriften, die im Amtsblatt der tschechischen Anwaltskammer veröffentlicht werden.

Zu diesen Standesvorschriften zählen die Regeln für Berufsethik und Wettbewerb.

Berufliche Haftung

Der Rechtsanwalt haftet gegenüber seinem Mandanten für Schäden, die dem Mandanten durch den Rechtsanwalt, seine Angestellten oder Vertreter im Zusammenhang mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen entstehen. Zu diesem Zweck muss er eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen.

Rechtsanwälte können ferner für Disziplinarvergehen (erhebliche oder wiederholte Verletzungen ihrer Pflichten) haftbar gemacht werden.

Rechtsdatenbank

Ein Verzeichnis aller Rechtsanwälte ist auf der Website der Link öffnet neues Fenstertschechischen Anwaltskammer verfügbar. Auf dieser Website kann eine Suche nach Rechtsanwälten nicht nur nach Standort, sondern auch nach Fachgebiet und Sprachkenntnissen durchgeführt werden.

Ist der Zugang zu dieser Datenbank kostenlos?

Ja, der Zugang zu dieser Datenbank ist kostenlos.

Wirtschaftsanwälte/Rechtsberatung

In der Tschechischen Republik gibt es nur den allgemeinen Anwaltsberuf.

Andere Rechtsberufe

Gerichtsvollzieher

Ein Gerichtsvollzieher ist als Link öffnet neues Fensterselbstständiger Link öffnet neues FensterJurist tätig, der Link öffnet neues FensterVollstreckungsaufgaben nach Maßgabe des Link öffnet neues FensterVollstreckungsgesetzes wahrnimmt. Alle Gerichtsvollzieher müssen Mitglied der selbst verwalteten Link öffnet neues FensterGerichtsvollzieherkammer sein.

Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit ist das Gesetz Nr. 120/2001 über Gerichtsvollzieher und die Vollstreckung (Vollstreckungsgesetz).

Gerichtsvollzieher werden vom Justizminister ernannt.

In der Tschechischen Republik gelten Gerichtsvollzieher als Amtsträger, deren Handlungen als gerichtliche Handlungen betrachtet werden.

Voraussetzung für die Ernennung zum Gerichtsvollzieher ist die tschechische Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus muss die betreffende Person folgende Anforderungen erfüllen:

Ernennung und Amtszeit

Gerichtsvollzieher werden nach Vereidigung vom Justizminister bestellt. Freie Gerichtsvollzieherstellen werden öffentlich ausgeschrieben. Mit der Bestellung wird der Gerichtsvollzieher Mitglied der Gerichtsvollzieherkammer. Die Berufsvorbereitung erfolgt zunächst als Gerichtsvollzieher auf Probe (als Angestellter eines Gerichtsvollziehers) und später als Gerichtsvollzieheranwärter. Nach dreijähriger Erfahrung in der Vollstreckungspraxis und Ablegen der Gerichtsvollzieherprüfung können sich die Anwärter in das Gerichtsvollzieherverzeichnis eintragen lassen.

Die Ernennung ist zeitlich unbegrenzt, allerdings kann der Justizminister einen Gerichtsvollzieher suspendieren. Während dieser Zeit darf ein Gerichtsvollzieher sein Amt nicht ausüben. Für ihn wird eine Vertretung bestellt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Gerichtsvollzieher verhindert ist (z. B. bei Krankheit, Urlaub).

Die Amtszeit des Gerichtsvollziehers endet, sobald er nicht mehr der Gerichtsvollzieherkammer angehört. Gründe dafür können der Tod des Gerichtsvollziehers, seine Toterklärung, seine Pensionierung, der Verlust der tschechischen Staatsbürgerschaft sowie Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte Geschäftsfähigkeit sein.

Unvereinbarkeit von Ämtern

Die Vollstreckungstätigkeit des Gerichtsvollziehers ist mit einer anderen Erwerbstätigkeit nicht vereinbar, es sei denn, es handelt sich um die Verwaltung des eigenen Vermögens. Der Notar kann jedoch gegen Entgelt eine wissenschaftliche, publizistische, pädagogische oder künstlerische Tätigkeit sowie eine Dolmetsch- oder Sachverständigentätigkeit ausüben.

Vergütung

Der Gerichtsvollzieher führt Vollstreckungen und andere Tätigkeiten gegen ein Entgelt aus, das sich im Wesentlichen aus der Gerichtsvollziehergebühr, der Erstattung von Barauslagen, der Vergütung des Zeitaufwands für Vollstreckungsmaßnahmen und der Vergütung für die Zustellung von Dokumenten zusammensetzt. Die Gerichtsvollziehergebühr kann zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem Vollstreckungsgläubiger vertraglich vereinbart werden. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung richtet sich die Gebühr nach einer allgemein verbindlichen Regelung. Der Gerichtsvollzieher kann von dem Vollstreckungsgläubiger einen angemessenen Vorschuss auf die Vollstreckungskosten verlangen.

Berufliche Haftung

Der Gerichtsvollzieher haftet für von ihm selbst oder von seinen Angestellten im Rahmen von Vollstreckungen verursachte Schäden oder Verluste. Er muss daher eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen.

Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherkandidaten können ferner bei Verstoß gegen ihre gesetzlichen Pflichten oder bei erheblicher oder wiederholter Verletzung der Würde des Berufsstands disziplinarisch belangt werden.

Weitere Einzelheiten sind der Website der Link öffnet neues FensterGerichtsvollzieherkammer zu entnehmen.

Organisationen, die juristische Dienstleistungen unentgeltlich erbringen

Es gibt eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen, die Rechtsberatung in verschiedenen Bereichen bieten, beispielsweise Link öffnet neues FensterUmweltrechtsdienstLink öffnet neues FensterIuridicum remedium.

In besonderen Fällen bietet die tschechische Anwaltskammer eine kostenlose Rechtsberatung.

Die tschechische Gerichtsvollzieherkammer bietet kostenlose Rechtsberatung in Vollstreckungsangelegenheiten.

Letzte Aktualisierung: 10/01/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Rechtsberufe - Dänemark

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Dänemark.

Staatsanwälte

Organisation

Die dänische Staatsanwaltschaft (den danske anklagemyndighed) ist dem Justizministerium unterstellt. Die Staatsanwaltschaft setzt sich zusammen aus dem Generalstaatsanwalt (rigsadvokaten), den Staatsanwälten (statsadvokaterne) und den Polizeidirektoren (politidirektørerne).

Der Generalstaatsanwalt leitet Strafverfahren vor dem Obersten Gerichtshof und nimmt ferner an Anhörungen vor dem Besonderen Klagegericht für Disziplinar- und Wiederaufnahmeverfahren (Den Særlige Klageret) teil.

Der Generalstaatsanwalt ist der Dienstvorgesetzte der anderen Staatsanwälte und hat die Aufsicht über deren Arbeit. Er ist auch für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Staatsanwälte in erster Instanz zuständig.

Amt und Pflichten

Die Aufgaben und die Organisation der Link öffnet neues FensterStaatsanwaltschaft sind in Kapitel 10 des Gesetzes über die Ausübung der Rechtspflege (retsplejeloven) (§§ 95–107) festgelegt.

Die Staatsanwaltschaft ist in Zusammenarbeit mit der Polizei für die Verfolgung von Straftaten in Übereinstimmung mit den im Gesetz über die Ausübung der Rechtspflege festgelegten Bestimmungen zuständig. In § 96 Absatz 2 heißt es, dass die Staatsanwaltschaft alle Verfahren mit der durch die Art des Falles bedingten Geschwindigkeit vorantreibt. Dabei hat sie dafür Sorge zu tragen, dass Straffällige verfolgt werden, Unschuldige aber nicht belangt werden (Grundsatz der Objektivität).

Für die Berufungs- und Schöffenverfahren vor den oberinstanzlichen Gerichten sind sechs regionale Staatsanwälte zuständig, die auch die Bearbeitung von Strafsachen durch die Polizei überwachen. Die regionalen Staatsanwälte befassen sich auch mit Rechtsmitteln gegen Entscheidungen, die die Polizei im Rahmen der Strafverfolgung getroffen hat. Schließlich befassen sich die Staatsanwälte mit Entschädigungsfällen im Zusammenhang mit Strafverfolgungen und Beschwerden gegen die Polizei.

Der Staatsanwalt für schwere Wirtschaftsstraftaten (Statsadvokaten for Særlig Økonomisk Kriminalitet) ist landesweit für die Verfolgung schwerer Wirtschaftsstraftaten zuständig.

Der Staatsanwalt für besondere internationale Strafsachen (Statsadvokaten for Særlige Internationale Straffesager) ist für die Verfolgung von im Ausland begangenen internationalen Verbrechen zuständig, darunter Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Die Polizeidirektoren vertreten die Anklage vor den Bezirksgerichten (erste Instanz) und sind somit zusätzlich zur Leitung der Polizeikräfte auch für die von den Polizeirevieren durchgeführten Ermittlungen und die Tätigkeiten der lokalen Staatsanwaltschaft verantwortlich.

Richter

Organisation

Der Link öffnet neues FensterRat für Ernennungen im Justizwesen (Dommerudnævnelsesrådet) ist dafür zuständig, dem Justizminister Empfehlungen bezüglich der Ernennung von Richtern zu unterbreiten, mit Ausnahme des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs. In der Praxis folgt der Justizminister immer den Empfehlungen des Rates.

Für disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Richter und andere bei den dänischen Gerichten beschäftigte Justizbedienstete ist das Link öffnet neues FensterBesondere Klagegericht für Disziplinar- und Wiederaufnahmeverfahren (Den Særlige Klageret) zuständig.

Die Link öffnet neues Fensterdänische Gerichtsverwaltung (Domstolsstyrelsen) ist für die Ausbildung der Angehörigen der Rechtsberufe an den Gerichten zuständig.

Amt und Pflichten

Berufsrichter sind in Dänemark in der Regel nicht auf ein Fachgebiet spezialisiert. Richter können auf eine unbefristete oder befristete (kommissarische) Stelle ernannt werden. Gerichtsassessoren (retsassessorer) und stellvertretende Richter (dommerfuldmægtige) befassen sich in der Regel mit Bagatellsachen (z. B. Gerichtsvollzieher).

Mit einigen wenigen Ausnahmen nehmen Laienrichter (lægdommere) an allen Strafverfahren teil, die vor den Gerichten der ersten und zweiten Instanz verhandelt werden. In Zivilsachen, die in erster und zweiter Instanz verhandelt werden, können sachverständige Beisitzer (sagkyndige domsmænd) hinzugezogen werden. Die Laienrichter und sachverständigen Beisitzer werden für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen finden Sie unter:

Website der Link öffnet neues Fensterdänischen Richtervereinigung (Den Danske Dommerforening)

Homepage der Link öffnet neues FensterVereinigung der stellvertretenden Richter (Dommerfuldmægtigforeningen)

Informationen über Link öffnet neues FensterAngestellte der Gerichte PDF(361 Kb)en

Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwälte (advokater)

Rechtsanwälte

Niedergelassene Rechtsanwälte

Alle dänischen Rechtsanwälte sind Mitglieder der dänischen Rechtsanwaltskammer (Advokatsamfundet), die im Jahr 1919 gegründet wurde.

Angestellte Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (advokatfuldmægtige)

Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sind in dem Verband angestellter Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (Foreningen af Advokater og Advokatfuldmægtige – FAAF) organisiert, der zum dänischen Verband der Rechtsanwälte und Ökonomen (Danmark Jurist- og Økonomforbund – DJØF) gehört. Der DJØF ist Dänemarks größte Gewerkschaft sowie Interessenvertretung von Studierenden und Beschäftigten in den Bereichen Recht, Verwaltung, Regierung, Forschung, Bildung, Kommunikation, Wirtschaft und Politikwissenschaften. Der Gewerkschaft gehören etwa 50 000 Mitglieder an, die in diesen Bereichen tätig sind. Von den rund 1500 Mitgliedern des FAAF sind etwa 900 niedergelassene Rechtsanwälte.

Syndikusanwälte

Syndikusanwälte sind in der dänischen Rechtsanwaltskammer organisiert, können aber auch dem Verband der Syndikusanwälte (Danske Virksomhedsjurister – DVJ) beitreten. Derzeit sind etwa zwei Drittel der Mitglieder des DVJ Anwälte mit dänischer Zulassung. Im Allgemeinen vertritt der DVJ die beruflichen Interessen der Syndikusanwälte. Der Verband setzt sich auch für die Anerkennung und das Verständnis der Arbeit von Syndikusanwälten und ihrer wachsenden Bedeutung für Unternehmen, Behörden, nichtstaatliche Organisationen und die Gesellschaft insgesamt ein. Der DVJ ist Mitglied des europäischen Verbands der Unternehmensjuristen (European Company Lawyers’ Association – ECLA).

Unterschied zwischen niedergelassenen Rechtsanwälten und Syndikusanwälten

Syndikusanwälte mit einer dänischen Zulassung unterliegen in Dänemark denselben Vorschriften wie niedergelassene Rechtsanwälte. Das Gesetz über die Ausübung der Rechtspflege unterscheidet nicht zwischen den beiden Arten von Rechtsanwälten, die beide in der dänischen Rechtsanwaltskammer organisiert sind.

Das bedeutet im Wesentlichen, dass Syndikusanwälte in Bezug auf die Berufsordnung (advokatetiske regler), das Berufsgeheimnis, die Verschwiegenheitspflicht zwischen Mandanten und Anwälten usw. denselben rechtlichen Status haben wie andere Rechtsanwälte. Die Berufsordnung wurde jedoch geändert, um Syndikusanwälte einzubeziehen, wobei die besonderen Umstände, unter denen sie tätig sind, berücksichtigt wurden.

Der Grundsatz der Vertraulichkeit zwischen Mandant und Anwalt, wie er für Syndikusanwälte gilt, ergibt sich somit aus denselben Vorschriften, die für niedergelassene Rechtsanwälte gelten. Es wurde von den Gerichten noch nicht überprüft, ob die Normen für Syndikusanwälte dieselben sind wie für andere Anwälte oder ob sie niedriger angesetzt sind.

Die einzige Ausnahme von der Regel, dass Syndikusanwälte denselben rechtlichen Status haben wie andere Anwälte, betrifft die Frage, wen ein Syndikusanwalt anwaltlich vertreten darf. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, als Syndikusanwalt tätig zu sein, wird als stillschweigende Ausnahme von § 124 des Gesetzes über die Ausübung der Rechtspflege betrachtet, der die Art von Unternehmen betrifft, für die ein Anwalt tätig sein kann.

Folglich dürfen Syndikusanwälte den Titel „Anwalt“ nur dann führen, wenn sie das Unternehmen oder die Organisation vertreten, bei dem bzw. der sie angestellt sind, es sei denn, sie verfügen nebenbei auch über eine Anwaltskanzlei. Wenn also der Arbeitgeber den Syndikusanwalt bittet, einen Mandanten oder ein Mitglied rechtlich zu beraten, kann der Syndikusanwalt nicht als Rechtsanwalt auftreten, es sei denn, er hat nebenbei auch eine Anwaltskanzlei und berät den Mandanten oder das Mitglied über seine Anwaltskanzlei.

Sollte der Syndikusanwalt nebenbei über keine Anwaltskanzlei verfügen und einen Mandanten oder ein Mitglied, der bzw. das ein Verbraucher ist, rechtlich beraten und sollte die Beratung zu gewerblichen Zwecken erfolgen, gilt für den Syndikusanwalt das Gesetz über die Rechtsberatung (lov om juridisk rådgivning) mit einer Ausnahme: Es gilt nicht für die Rechtsberatung durch Gewerkschaften und nichtstaatliche Organisationen. Dies beruht darauf, dass eine solche Beratung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt und im Allgemeinen als eine Dienstleistung angesehen wird, die über die allgemeine Dienstleistung, die die Gewerkschaft ihren Mitgliedern bei der Verfolgung ihrer Hauptziele erbringt, hinausgeht.

Die Rechtsberatung eines Verbrauchers durch einen Gewerkschaftsangestellten, der über eine Zulassung verfügt, unterliegt daher ausschließlich den allgemeinen Vorschriften über unerlaubte Handlungen oder Handlungen, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt sind, und ist nur mittelbar durch die Berufsordnung geregelt. Nach letzterer (vgl. § 126 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Rechtspflege) darf sich ein Rechtsanwalt (in seiner nicht berufsmäßigen Eigenschaft) nicht in einer Weise verhalten, die für einen Rechtsanwalt unangemessen ist, wenn er in gewerblichen oder finanziellen Angelegenheiten handelt.

Gesetz über die Rechtsberatung

Seit Juli 2006 unterliegt die Rechtsberatung von Verbrauchern zu gewerblichen Zwecken einem eigenen Gesetz, das unabhängig von der Ausbildung der beratenden Person gilt. In dem Gesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass es nicht für die Rechtsberatung gilt, die von Anwälten in Ausübung ihres Berufs als selbstständige Rechtsanwälte geleistet wird. Es findet auch keine Anwendung auf die Rechtsberatung, die von Gewerkschaften oder nichtstaatlichen Organisationen geleistet wird, da eine solche Beratung nicht als zu gewerblichen Zwecken geleistet gilt (siehe oben). Ferner gilt das Gesetz nicht für die Rechtsberatung durch Finanzunternehmen, die unter das Gesetz über Finanzgeschäfte fallen, sofern der Minister für Wirtschaft und Handel Verhaltensregeln in dem betreffenden Bereich erlassen hat.

Wie bereits erwähnt, bedeutet dies jedoch nicht, dass die Rechtsberatung durch eine Person mit einer Zulassung nicht im Gesetz geregelt ist. Berät ein Syndikusanwalt mit einer Zulassung zur Ausübung des Anwaltsberufs einen Verbraucher (d. h. eine andere Person als seinen Arbeitgeber) in rechtlichen Fragen und unterhält der Syndikusanwalt nebenbei keine Anwaltskanzlei, so fällt diese Dienstleistung unter das Gesetz über die Rechtsberatung, sofern davon ausgegangen wird, dass die Beratung zu gewerblichen Zwecken erfolgt ist.

Die wichtigsten Elemente des Gesetzes über die Rechtsberatung sind die folgenden:

  • Ein Rechtsberater muss nach den bewährten Praktiken für Rechtsberater handeln. Dies bedeutet, dass der Rechtsberater seine Aufgaben gründlich, gewissenhaft und im Einklang mit den rechtmäßigen Erfordernissen des besten Interesses des Mandanten zu erfüllen hat. Die Beratung wird mit der gebotenen Geschwindigkeit erteilt.
  • Vereinbarungen über die Bereitstellung einer Rechtsberatung müssen schriftlich erfolgen.
  • Ein Rechtsberater ist nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, allerdings muss die geschlossene Vereinbarung Informationen zu diesen Fragen enthalten.
  • Ein Rechtsberater muss den Mandanten über die Kosten der Rechtsberatung unterrichten.
  • Ein Rechtsberater darf keine Treuhandmittel erhalten.
  • Er darf keine Aufgaben wahrnehmen, an denen er ein persönliches oder finanzielles Interesse hat.
  • Er hat die vom Justizminister erlassenen Regeln über bewährte Praktiken für Rechtsberater zu berücksichtigen. Der Verbraucherschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Rechtsvorschriften und der bewährten Praktiken durch die Rechtsberater.

Rechtsdatenbanken

Diese Informationen sind auf der Website der Link öffnet neues Fensterdänischen Rechtsanwaltskammer abrufbar.

Die Website enthält Informationen über den Beruf des Rechtsanwalts in Dänemark und ein Verzeichnis der praktizierenden Rechtsanwälte.

Weitere Rechtsberufe

Einrichtungen, die Prozesskostenhilfe anbieten

In ganz Dänemark gibt es Einrichtungen, die Prozesskostenhilfe anbieten. Wer Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen möchte, kann sich an das Link öffnet neues FensterAmt für Zivilsachen (Civilstyrelsen) wenden, das die nächste Einrichtung vermittelt. Anschrift:

Amt für Zivilsachen

Toldboden 2, 2. Stock

DK-8800 Viborg

Tel.: +45 33 92 33 34

E-Mail: Link öffnet neues Fenstercivilstyrelsen@civilstyrelsen.dk

Letzte Aktualisierung: 15/05/2023

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Rechtsberufe - Deutschland

Diese Seite informiert über die Rechtsberufe in Deutschland.

Staatsanwalt

Amt und Aufgaben

Die Staatsanwaltschaft ist ein selbständiges, den Gerichten gleichgeordnetes Organ der Strafrechtspflege. Der Staatsanwaltschaft obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens, die Erhebung der Anklage und ihre Vertretung in der Hauptverhandlung sowie die Strafvollstreckung. Soweit ein Gesetz nichts anderes bestimmt, ist die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Strafverfahrens auch für die Verfolgung einer Tat als Ordnungswidrigkeit zuständig.

Die Staatsanwaltschaft ist bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten (Legalitätsprinzip). Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft vor ihrer Entscheidung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, jeden ihr bekannt gewordenen Sachverhalt zu erforschen und rechtlich zu prüfen hat. Die Staatsanwaltschaft ist hierbei zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Sie muss sowohl die belastenden als auch die entlastenden Tatsachen ermitteln. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat sie Anklage zu erheben. Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen bedarf es dazu auch der Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts. Dem Beschuldigten können auch Auflagen und Weisungen erteilt werden, nach deren Erfüllung die Einstellung des Verfahrens erfolgt.

Bei den Ermittlungen in Strafverfahren ist die Staatsanwaltschaft dazu befugt, sich anderer Ermittlungspersonen zu bedienen. Dazu zählen Polizeibeamte, Steuerfahnder und Zollbeamte. Diese müssen die Anweisungen der Staatsanwaltschaft befolgen.

Die Anklageerhebung ist in einem Strafverfahren Voraussetzung für das sich anschließende gerichtliche Verfahren. Mit Ausnahme von Ordnungswidrigkeiten muss die Anklage stets von der Staatsanwaltschaft erhoben werden. An der Hauptverhandlung nimmt in der Regel eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt als Vertreter/in der Anklagebehörde teil.

Die Staatsanwaltschaft wird sowohl in der ersten Instanz als auch in den Rechtsmittelinstanzen (Berufung und Revision) tätig.

In der Hauptverhandlung muss die Anklage durch die Staatsanwältin oder den Staatsanwalt verlesen werden. Diese haben das Recht, den Angeklagten und die Zeugen zu befragen. Sie können auch eigene Beweisanträge stellen. Am Ende der Verhandlung hält die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt ein Plädoyer, in dem die Sach- und Rechtslage bewertet wird. Regelmäßig wird die Verurteilung des Angeklagten zu einer bestimmten Strafe oder ein Freispruch beantragt.

Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, des Gerichts und des Angeklagten, kann auch noch in diesem Verfahrensstadium das Strafverfahren eingestellt werden, etwa wenn die Schuld des Angeklagten nach Durchführung der Hauptverhandlung als gering anzusehen ist.

Wenn die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, dass die Entscheidung des Gerichts in sachlicher oder rechtlicher Hinsicht überprüft werden muss, kann sie Rechtsmittel einlegen – auch zu Gunsten des Angeklagten.

Organisation

Die Staatsanwaltschaft hat ihren Sitz bei dem Landgericht, Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof und ist hierarchisch aufgebaut.

Aufgrund des föderalen Systems in Deutschland muss zwischen den Kompetenzen des Bundes und der Länder unterschieden werden.

Staatsanwaltschaften der Länder

Mit Ausnahme der Straftaten, für welche eine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof besteht, sind die Staatsanwaltschaften der Länder für die Strafverfolgung zuständig. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auf Bundesebene und die Staatsanwaltschaften auf Länderebene sind unterschiedliche, voneinander getrennte Behörden. Es gibt keine hierarchische Verbindung zwischen der Bundes- und der Länderebene. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof kann jedoch in Ausnahmefällen Verfahren aus seinem Kompetenzbereich an die Landesstaatsanwaltschaften abgeben oder Verfahren aus deren Bereich an sich ziehen.

Alle 16 Bundesländer haben ihre eigene Staatsanwaltschaft, die folgendermaßen organisiert ist:

Jedem Landgericht ist eine Staatsanwaltschaft zugeordnet, die auch für die Amtsgerichte zuständig ist, die zum Gerichtsbezirk des Landgerichts gehören.

Die Staatsanwaltschaften unterstehen der Generalstaatsanwaltschaft der jeweiligen Oberlandesgerichte, die wiederum der Dienstaufsicht des Landesjustizministeriums unterstellt ist.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist für Revisionsverfahren bei den Oberlandesgerichten zuständig. Wenn ein solches Verfahren in den Zuständigkeitsbereich des Bundesgerichtshofs fällt, übernimmt der Generalbundesanwalt die Aufgaben des Staatsanwalts.

Weitere Informationen zur Staatsanwaltschaft sind unter der Rubrik Link öffnet neues FensterGerichte und Staatsanwaltschaften auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu finden. Viele Staatsanwaltschaften haben auch eine eigene Website, die über die Justizportale der Länder aufgerufen werden kann.

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Die Justiz ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Sache der Länder (Artikel 30, 92, 96 Grundgesetz). „Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof“ ist die einzige Staatsanwaltschaft des Bundes. Sie wird auch als „Bundesanwaltschaft“ bezeichnet. Sie besteht neben dem Generalbundesanwalt aus weiteren Bundesanwälten, Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten sowie weiteren Mitarbeitern. Der Generalbundesanwalt steht der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof vor.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere Sicherheit (insbesondere terroristische Gewalttaten) oder die äußere Sicherheit (Landesverrat und Spionage) in besonderem Maße berühren. Bei anderen Straftaten mit Staatsschutzcharakter übernimmt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Verfolgung unter bestimmten, in § 120 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz gesetzlich geregelten Voraussetzungen (so genanntes Evokationsrecht). Zum Aufgabenbereich des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gehören zudem die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch und die Mitwirkung an den Revisionen und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs.

Der Generalbundesanwalt wird auf Vorschlag des Bundesministers oder der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vom Bundespräsidenten ernannt. Der Vorschlag bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Generalbundesanwalt untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers oder der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Der Bundesminister oder die Bundesministerin kann jedoch keine Dienstaufsicht und kein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten der Länder ausüben.

Richter

Organisation

Der Beruf des Richters sowohl im Bundes- als auch im Landesdienst ist durch das Deutsche Richtergesetz (DRiG) geregelt. In den einzelnen Landesrichtergesetzen sind weitere Vorschriften niedergelegt.

Die Landesjustizministerien üben die Dienstaufsicht über Richter im Landesdienst aus. Die Dienstaufsicht über die Richter im Bundesdienst, mit Ausnahme der Richter des Bundesverfassungsgerichts, obliegt den fachlich zuständigen Bundesministerien.

Amt und Aufgaben

Berufsrichter und Laienrichter

Berufsrichter sind entweder im Bundesdienst oder im Landesdienst tätig. Richter im Landesdienst versehen ihren Dienst z. B. an einem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht. Die meisten Richter befinden sich im Landesdienst.

Bundesrichter sprechen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, am Bundesarbeitsgericht, am Bundesfinanzhof, am Bundessozialgericht, am Bundesverwaltungsgericht und am Bundespatentgericht Recht.

In Strafverfahren gibt es zusätzlich zu den Berufsrichtern noch Laienrichter (Schöffen). Es handelt sich dabei um ein Ehrenamt, zu dem Bürger berufen werden. Theoretisch kann dies auch ohne die Zustimmung des Betroffenen geschehen. Ein Bürger, der als Schöffe berufen wird, kann nur unter besonderen Umständen von dieser Pflicht befreit werden. Schöffen sind an Amtsgerichten und an den Straf- und Jugendkammern der Landgerichte tätig.

Prinzipiell haben Schöffen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Das bedeutet, dass sie gemeinsam über die Frage der Schuld des Angeklagten und über das Strafmaß entscheiden.

Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) werden Schöffen alle fünf Jahre gewählt. Das Amt des Schöffen kann nur von einem Deutschen versehen werden (§ 31 GVG). Zum Amt des Schöffen soll nicht berufen werden (§ 33 GVG), wer:

  • das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das siebzigste Lebensjahr vollendet hat oder bis zum Beginn der Amtsperiode vollendet hat
  • nicht in der betreffenden Gemeinde wohnt
  • aus gesundheitlichen Gründen nicht zu dem Amt geeignet ist
  • Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
  • in Vermögensverfall geraten ist

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen ist,

  • wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder
  • oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann (§ 32 GVG).

Laienrichtern steht eine Entschädigung zu, deren Höhe im Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz geregelt ist (§ 55 GVG). Die Länder stellen Informationsbroschüren bereit, die Laienrichter über ihre Pflichten informieren. Diese Broschüren sind auch im Internet veröffentlicht. Die Länder bieten Schulungen für Laienrichter an.

Rechtspfleger

Rechtspfleger sind Beamte des Justizdienstes. Sie nehmen – als „zweite Säule der dritten Gewalt“ – vorwiegend Aufgaben im Bereich der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wahr (u. a. in Nachlasssachen, Betreuungssachen, Kindschafts- und Adoptionssachen, in Grundbuchsachen, Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen, Vereinssachen, Güterrechtsregistersachen, Schiffsregistersachen etc.), sind darüber hinaus aber auch für eine Vielzahl weiterer gerichtlicher Tätigkeiten zuständig, z. B. im Bereich des gerichtlichen Mahnverfahrens, der Prozesskostenhilfe, der Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, der Insolvenzsachen, im Bereich der Kostenfestsetzung, der Strafvollstreckung, im Verfahren vor dem Bundespatentgericht sowie im internationalen Rechtsverkehr.

Bei den Amtsgerichten ist die Anzahl der Rechtspfleger heute bereits höher als die Anzahl der Richter. Das Tätigkeitsfeld der Rechtspfleger ist im Rechtspflegergesetz (RPflG) geregelt. Rechtspfleger sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei ihren Entscheidungen ebenso wie Richter sachlich unabhängig und nur an Gesetz und Recht gebunden. Gegen ihre Entscheidungen ist grundsätzlich das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässige Rechtsmittel gegeben.

Datenbanken

Der Öffentlichkeit zugängliche Datenbanken, die sich dem Beruf der Justiz widmen:

Es können auch Informationen über die Webseiten des Richterbundes Link öffnet neues FensterDeutscher Richterbund oder des Link öffnet neues FensterBundes Deutscher Rechtspfleger abgerufen werden.

Rechtsanwalt

In Deutschland gibt es rund 166.000 Rechtsanwälte. Sie müssen die gleiche Ausbildung wie Richter haben und sind befugt, ihre Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und vertreten. Ihnen ist es erlaubt, gerichtlich wie außergerichtlich tätig sein; besondere Anwälte für die Prozessvertretung gibt es nach deutschem Recht nicht. Die gerichtliche Vertretungsbefugnis besteht grundsätzlich unterschiedslos für alle Gerichte in Deutschland. Ausnahme ist insoweit nur die Vertretung in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof, für den besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten. Eine weitere Ausnahme gilt für Syndikusrechtsanwälte (das sind Rechtsanwälte, die bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber angestellt sind, um diesen in dessen Rechtsangelegenheiten zu beraten und zu vertreten). Diese dürfen ihren Arbeitgeber vor einigen Gerichten nicht vertreten.

Die Tätigkeit der Rechtsanwälte unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Außerdem beschließt die Anwaltschaft im Wege der Selbstverwaltung weitere berufsrechtliche Regelungen, und zwar die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO). Die Vergütung der Rechtsanwälte regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Rechtsanwälte sind in 27 regionalen Rechtsanwaltskammern sowie der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof organisiert. Die Kammern sind zuständig für die Zulassung zur Anwaltschaft. Außerdem ist es unter anderem ihre Aufgabe, die Einhaltung der Berufspflichten der Rechtsanwälte zu überwachen.

Datenbanken

Umfassende Informationen zur Anwaltschaft hält die Internetseite der Link öffnet neues FensterBundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bereit. Darüber hinaus bietet der Link öffnet neues FensterDeutsche Anwaltverein (DAV), die größte deutsche freie Interessenvertretung für Rechtsanwälte, breitgefächerte Informationen zum Beruf des Rechtsanwalts, auch in englischer und französischer Sprache.

Hilfe bei der Suche nach einem Rechtsanwalt bieten das Link öffnet neues FensterBundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis, in dem alle Rechtsanwälte aufgeführt sind (verfügbar in Deutsch und Englisch), sowie die Link öffnet neues FensterDeutsche Anwaltauskunft.

Patentanwalt

Etwa 3.500 Patentanwälte sind in Deutschland tätig. Sie verfügen über ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium und eine juristische Zusatzausbildung. Ihre Befugnis erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung im Bereich der gewerblichen Schutzrechte (vor allem: Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Design), insbesondere deren Anmeldung und Überwachung. Sie sind berechtigt, ihre Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und in besonderen Fällen vor dem Bundesgerichtshof zu vertreten. Vor den Land- und Oberlandesgerichten sind Patentanwälte nur zu Stellungnahmen für ihren Mandanten berechtigt, dürfen aber keine Anträge stellen.

Die Tätigkeit der Patentanwälte unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Patentanwaltsordnung (PAO). Die Patentanwälte sind in der Patentanwaltskammer organisiert.

Datenbanken

Informationen zur Patentanwaltschaft können auf der Internetseite der Link öffnet neues FensterPatentanwaltskammer eingeholt werden. Dort wird auch das Link öffnet neues FensterBundesweite Amtliche Patentanwaltsverzeichnis bereitgestellt.

Notar

In Deutschland sind derzeit knapp 7.000 Notare tätig, die grundsätzlich über die gleiche Ausbildung wie ein Richter verfügen müssen. Sie leisten eine unabhängige, unparteiische und objektive Beratung und Betreuung bei wichtigen Rechtsgeschäften und auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Wichtigste Aufgabe ist die Beurkundung von Rechtsvorgängen.

Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland gibt es verschiedene Arten von Notaren: In den meisten Bundesländern übt der Notar seine Tätigkeit hauptberuflich aus (Nurnotariat). In einigen Bundesländern wird der Notarberuf neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt ausgeübt (Anwaltsnotariat). In allen Fällen werden die Notare durch die jeweilige Landesjustizverwaltung ernannt und unterliegen deren Aufsicht.

Die berufsrechtlichen Bestimmungen für Notare finden sich in der Bundesnotarordnung (BNotO). Die Gebühren der Notare regelt die Kostenordnung (KostO).

Notare sind Mitglied der jeweiligen regionalen Notarkammer.

Datenbanken

Umfassende Informationen zu verschiedenen Themen der Notare hält die Internetseite der Link öffnet neues FensterBundesnotarkammer bereit. Das dortige Link öffnet neues FensterVerzeichnis der Notare ist außerdem eine Hilfe bei der Suche nach einem Notar. Die Informationen können auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch abgerufen werden.

Andere Rechtsberufe

Rechtsberufe nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ermöglicht es Inkassodienstleistern, Rentenberatern und Rechtsdienstleistern mit besonderer Sachkunde in einem ausländischen Recht, Rechtsdienstleistungen in außergerichtlichen Angelegenheiten anzubieten. Inkassodienstleister und Rentenberater sind in bestimmten Fällen auch befugt, ihre Mandanten vor Gericht zu vertreten. Voraussetzung für die Tätigkeit ist eine Registrierung, die auf Antrag durch das Gericht erfolgt. Die Registrierung wird im Link öffnet neues FensterRechtsdienstleistungsregister veröffentlicht.

Für diese Rechtsdienstleister gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Kammer oder einer sonstigen berufsständischen Vereinigung. Inkassodienstleister und Rentenberater sind teilweise in Berufsverbänden organisiert; die größten Vereinigungen sind der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen, der Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände/Rechtsdienstleister und der Bundesverband der Rentenberater.

Datenbanken

Das Rechtsdienstleistungsregister mit der Liste der Rechtsdienstleister und der für die Registrierung zuständigen Gerichte kann über das deutsche Justizportal eingesehen werden. Die Internetseiten des Link öffnet neues FensterBundesverbands Deutscher Inkassounternehmen, des Link öffnet neues FensterBundesverbandes Deutscher Rechtsbeistände/Rechtsdienstleister und des Link öffnet neues FensterBundesverbands der Rentenberater bieten vielfältige weitergehende Informationen.

Organisationen, die unentgeltlich Rechtsdienstleistungen erbringen

In Deutschland wird von zahlreichen Wohltätigkeitsverbänden eine unentgeltliche rechtliche Beratung angeboten (unter Einhaltung der §§ 6 und 8 Rechtsdienstleistungsgesetz). Nachstehend sind einige der wichtigsten Verbände aufgeführt:

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterJustizportal des Bundes und der Länder

Link öffnet neues FensterInformationen über die Gerichte und Staatsanwaltschaften, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Link öffnet neues FensterBundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz

Link öffnet neues FensterJustizministerium Hamburg

Link öffnet neues FensterJustizministerium Berlin

Link öffnet neues FensterJustizministerium Bayern

Link öffnet neues FensterDeutscher Richterbund

Link öffnet neues FensterBundesrechtsanwaltskammer

Link öffnet neues FensterBundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis

Link öffnet neues FensterDeutscher Anwaltverein

Link öffnet neues FensterDeutsche Anwaltsauskunft

Link öffnet neues FensterPatentanwaltskammer

Link öffnet neues FensterListe der Notare

Link öffnet neues FensterBundesnotarkammer

Link öffnet neues FensterRechtsdienstleistungsregister

Link öffnet neues FensterArbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Link öffnet neues FensterCaritas

Link öffnet neues FensterDiakonie

Link öffnet neues FensterZentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland

Link öffnet neues FensterDeutsches Rotes Kreuz

Link öffnet neues FensterParitätischer Wohlfahrtsverband

Letzte Aktualisierung: 18/11/2020

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Rechtsberufe - Estland

Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Estland.

Rechtsberufe – Einführung

Zu den Rechtsberufen in Estland gehören:

  • Staatsanwalt,
  • Richter,
  • Laienrichter,
  • Richterassistent und Rechtspfleger,
  • Rechtsanwalt,
  • Notar,
  • Vollziehungsbeamter,
  • Insolvenzverwalter.

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Organisation

Die Link öffnet neues FensterStaatsanwaltschaft ist eine dem Justizministerium unterstehende staatliche Stelle. Sie umfasst zwei Ebenen: die Generalstaatsanwaltschaft (als oberste Staatsanwaltschaft) sowie vier Bezirksstaatsanwaltschaften.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist für ganz Estland zuständig, während sich der Zuständigkeitsbereich der Bezirksstaatsanwaltschaften mit dem der Polizeipräfekturen deckt. An der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft steht der Generalstaatsanwalt, der auf Vorschlag des Justizministers und nach Anhörung des Rechtsausschusses des estnischen Parlaments von der estnischen Regierung für fünf Jahre in sein Amt berufen wird.

Anlässlich der Frühjahrssitzung des Parlaments legt der Generalstaatsanwalt dem Verfassungsausschuss des Parlaments alljährlich einen Überblick über die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft im vorangegangenen Kalenderjahr vor.

An der Spitze der Bezirksstaatsanwaltschaften steht jeweils ein leitender Staatsanwalt, der auf Vorschlag des Generalstaatsanwalts vom Justizminister ebenfalls für fünf Jahre ernannt wird.

Insgesamt gibt es in Estland acht Arten von Staatsanwälten: Generalstaatsanwalt, leitende Oberstaatsanwälte, Staatsanwälte und Hilfsstaatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft, leitende Oberstaatsanwälte, leitende Staatsanwälte, Sonderstaatsanwälte, Bezirksstaatsanwälte und Hilfsstaatsanwälte bei den Bezirksstaatsanwaltschaften.

Siehe auch das Link öffnet neues FensterStaatsanwaltschaftsgesetz.

Aufgaben und Pflichten

Nach dem Staatsanwaltsgesetz übernimmt die Staatsanwaltschaft folgende Aufgaben:

  • Sie wirkt an der Planung von Überwachungsaktionen zur Verhütung und Aufdeckung von Straftaten mit.
  • Sie führt Ermittlungsverfahren durch und sorgt für deren Recht- und Ordnungsmäßigkeit.
  • Sie vertritt die öffentliche Klage vor Gericht.
  • Sie nimmt sonstige der Staatsanwaltschaft gesetzlich übertragene Aufgaben wahr.

Die Staatsanwaltschaft übt ihre Pflichten gemäß dem Staatsanwaltsgesetz in völliger Unabhängigkeit aus.

Der für Strafverfahren verantwortliche Staatsanwalt leitet die ermittelnde Behörde bei der Beweiserhebung und entscheidet auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses über die Erhebung der Anklage.

Die Generalstaatsanwaltschaft nimmt die folgenden gesetzlich
vorgeschriebenen Aufgaben wahr:

  • Sie gewährleistet die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Ermittlungsverfahren und vertritt die öffentliche Anklage vor den Gerichten aller Instanzen in Bezug auf in Ausübung eines offiziellen Amtes begangene Straftaten, Wirtschaftsdelikte, Delikte im Zusammenhang mit dem Militärdienst, Umweltdelikte, Straftaten im Zusammenhang mit der Justizverwaltung und organisierter Kriminalität, grenzüberschreitende Straftaten oder Straftaten, die in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt haben, sowie Straftaten gegen die Menschlichkeit und die internationale Sicherheit, schwerwiegendere Straftaten gegen den Staat, von Staatsanwälten begangene Straftaten und andere Straftaten, die in den Zuständigkeitsbereich des Generalstaatsanwalts fallen.
  • Sie analysiert, beaufsichtigt und berät die Bezirksstaatsanwaltschaften, analysiert die Arbeitsweise der Justiz und von Staatsanwaltschaften und zieht allgemeine Schlussfolgerungen dazu.
  • Sie kommt Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit einschließlich der Mitarbeit bei Eurojust nach.
  • Sie arbeitet bei der Abfassung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen der Regierung sowie von Verordnungen und Anweisungen des Justizministers mit, die die Arbeit der Staatsanwaltschaft betreffen.
  • Sie beteiligt sich an der Ausarbeitung von Entwicklungsplänen für die Staatsanwaltschaft und ihre Aufgaben.
  • Sie organisiert die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft und informiert die Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft.
  • Sie organisiert Personal- und Schulungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft, befasst sich mit Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz für Beamte und Angestellte und führt die Personalakten.
  • Sie organisiert die Verwaltungsaufgaben des Prüfungsausschusses für Staatsanwälte.
  • Sie erstellt den Entwurf des Haushaltsplans für die Staatsanwaltschaft und sorgt für einen gezielten Einsatz der Haushaltsmittel.
  • Sie organisiert die Verwaltung der staatlichen Vermögenswerte, die sich im Besitz der Staatsanwaltschaft befinden.
  • Sie nimmt andere Aufgaben wahr, die ihr per Gesetz, Beschluss des estnischen Parlaments (Riigikogu), Dekret des Präsidenten der Republik, Verordnung oder Erlass der Regierung oder Verordnung oder Anweisung des Justizministers übertragen wurden.

Richter

Organisation

Richter kann nur werden, wer die estnische Staatsangehörigkeit besitzt, einen in Estland anerkannten Masterabschluss der Rechtswissenschaften, eine gleichwertige Qualifikation im Sinne von Abschnitt 28 Absatz 22 des estnischen Bildungsgesetzes oder einen gleichwertigen ausländischen Abschluss erworben hat, die estnische Sprache auf fortgeschrittenem Niveau beherrscht, einen einwandfreien Leumund nachweisen kann und über die für die Ausübung des Richteramtes erforderlichen Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften verfügt. Richter werden auf Lebenszeit in ihr Amt berufen. Der Justizminister hat Richtern keine Weisungen zu erteilen und hat ihnen gegenüber auch keine Disziplinarbefugnisse. Ein Richter kann nur aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils aus seinem Amt entfernt werden. Richter können bis zum Alter von 67 Jahren, unter Umständen aber auch länger tätig sein.

Nicht zum Richter berufen werden dürfen Personen,

  • die wegen einer Straftat verurteilt wurden,
  • die als Richter, Notar oder Vollziehungsbeamter abberufen wurden,
  • die aus der estnischen Anwaltskammer ausgeschlossen wurden,
  • die wegen eines Disziplinarvergehens aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden,
  • die insolvent sind,
  • deren berufliche Tätigkeit als Rechnungsprüfer beendet wurde, sofern dies nicht auf eigenen Wunsch geschah,
  • denen die Zulassung als Patentanwalt entzogen wurde, sofern dies nicht auf eigenen Wunsch geschah,
  • denen auf der Grundlage von Abschnitt 28 Absatz 3 Nummer 3 des Gesetzes über beeidigte Übersetzer das Recht entzogen wurde, als beeidigter Übersetzer zu arbeiten.

Jeder, der nach Erlangung des entsprechenden Befähigungsnachweises eine juristische Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren erworben hat oder mindestens drei Jahre lang als Jurist oder Rechtspfleger tätig war und die Richterprüfung bestanden hat oder davon befreit ist, kann als Richter an ein Bezirks- oder Verwaltungsgericht berufen werden.

Als Richter kann an ein Bezirksgericht berufen werden, wer ein erfahrener und anerkannter Anwalt ist und die Richterprüfung besteht. Wurde unmittelbar vor der Berufung eine Tätigkeit als Richter ausgeübt, muss die Richterprüfung nicht abgelegt werden.

Erfahrene und anerkannte Anwälte können als Richter an den Staatsgerichtshof berufen werden.

Richter werden im Zuge eines allgemeinen Auswahlverfahrens berufen.

Abgesehen von einer Funktion in Lehre oder Forschung darf ein Richter nur im Richteramt tätig sein. Ein Richter muss den Gerichtspräsidenten über alle Erwerbstätigkeiten außerhalb des Richteramtes unterrichten. Solche Erwerbstätigkeiten neben dem Richteramt dürfen keinen Einfluss auf die Ausübung der Dienstpflichten des Richters oder seine Unparteilichkeit bei der Rechtsprechung haben. Ein Richter darf nicht Mitglied des estnischen Parlaments (Riigikogu) oder eines Gemeinde- oder Stadtrats, Mitglied einer politischen Partei, Gründer, geschäftsführender Gesellschafter oder Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied eines Unternehmens, Leiter einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens, Insolvenzverwalter, Mitglied eines Insolvenzausschusses, Zwangsverwalter einer Liegenschaft oder von einer Streitpartei bestimmter Schlichter sein.

Ein Richter kann nur aufgrund eines Gerichtsurteils aus dem Amt entfernt werden. Strafanträge gegen einen Richter an einem erst- oder zweitinstanzlichen Gericht dürfen während dessen Amtszeit nur auf Vorschlag des Kollegiums des Staatsgerichtshofs und mit Zustimmung des Staatspräsidenten gestellt werden. Strafanträge gegen einen Richter am Staatsgerichtshof dürfen während dessen Amtszeit nur auf Vorschlag des Justizkanzlers und mit mehrheitlicher Zustimmung des estnischen Parlaments gestellt werden.

In der Link öffnet neues FensterGerichtsordnung sind die Voraussetzungen für die Einstellung von Richtern, ihren Vorbereitungsdienst und ihre Verpflichtungen geregelt.

Aufgaben und Pflichten

Der Richterberuf ist im Gesetz geregelt. Alle dem Kollegium der estnischen Richterschaft angehörenden Richter haben gemeinsam einen Ethikkodex verabschiedet. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Link öffnet neues Fensterestnischen Gerichte und des Link öffnet neues FensterStaatsgerichtshofs.

Die Aufgabe des Richters ist es, im Einklang mit Verfassung und Gesetz Recht zu sprechen. Der Richter entscheidet auf der Grundlage der Verfassung und des Gesetzes und sucht eine gerechte Lösung für die Prozessparteien. Er bildet das Recht fort, indem er das Gesetz auslegt und Nachforschungen anstellt.

Ein Richter übt seine beruflichen Pflichten auf unparteiische Weise ohne jegliches Eigeninteresse aus. Er handelt auch außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit im dienstlichen Interesse. Ein Richter muss sich sowohl beruflich als auch privat tadellos verhalten. Er darf das Gericht durch sein Verhalten nicht in Misskredit bringen. Ein Richter darf keine Informationen offenlegen, die er im Rahmen von nicht öffentlichen Verhandlungen oder von Vergleichsverhandlungen erhalten hat. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach seiner Pensionierung fort. Ein Richter muss Richter der ersten Instanz mit einer Berufserfahrung von weniger als drei Jahren, Richter im Vorbereitungsdienst für das Amt eines Richterassistenten und Referendare betreuen. Ein Richter darf zu keinem Zeitpunkt mehr als zwei Personen gleichzeitig betreuen. Ein Richter ist dazu verpflichtet, sein berufliches Wissen und seine Fähigkeiten regelmäßig zu erweitern und an Schulungen teilzunehmen.

Soziale Absicherung für Richter

Die Richtern zustehenden Sozialleistungen wie Grundgehalt plus Zulagen, Pensions- und Urlaubsansprüche, Amtsroben und sonstige Leistungen sind gesetzlich geregelt.

Die Dienstbezüge der Richter sind im Link öffnet neues FensterGesetz über die Bezüge der höheren Staatsbediensteten festgelegt.

Die Voraussetzungen für die Festsetzung der Pensionsansprüche eines Richters sind in der Link öffnet neues FensterGerichtsordnung festgelegt.

Zur Pension eines Richters gehören ein Ruhegehalt, eine Erwerbsminderungsrente, eine Erwerbsunfähigkeitsrente und eine Hinterbliebenenrente für die Angehörigen des Richters. Sie wird erst ab dem Eintritt in den Ruhestand gezahlt. Nimmt ein pensionierter Richter eine anderweitige Erwerbstätigkeit auf, erhält er die volle Pension unabhängig von seinen Einkünften. Wird ein Richter wegen eines Disziplinarvergehens aus dem Amt entfernt oder wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt, erhält er keine Pension. Ebenso erfolgt der Entzug der Pension im Falle einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Rechtspflege.

Ein Richter hat einen jährlichen Urlaubsanspruch. Dieser beträgt 35 Kalendertage, und für die Zeit der Tätigkeit als Richter wird ein zusätzlicher Urlaubsanspruch von bis zu sieben Kalendertagen gewährt, sofern die in der Gerichtsordnung festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Laienrichter

Laienrichter sind an der Rechtsprechung der Bezirksgerichte nur in Strafsachen beteiligt, die eine schwere Straftat betreffen. Bei der Rechtsprechung hat ein Laienrichter den gleichen Status und die gleichen Rechte wie ein Berufsrichter. Er kann für bis zu vier Jahre bestellt werden. Für das Amt des Laienrichters kommen nur Personen in Frage, die die estnische Staatsbürgerschaft besitzen, geschäftsfähig und zwischen 25 und 70 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Estland haben, die estnische Sprache auf dem Niveau C1 gemäß dem Sprachengesetz oder auf einem gleichwertigen Niveau beherrschen und über einen angemessenen Leumund verfügen. Ein Laienrichter kann nur zweimal hintereinander bestellt werden.

Nicht als Laienrichter bestellt werden dürfen Personen, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind, die insolvent sind, die aus gesundheitlichen Gründen ungeeignet sind, die ihren ständigen Wohnsitz (d. h. eine beim Melderegister eingetragene Anschrift) seit weniger als einem Jahr in dem Regierungsbezirk haben, in dem sie als Kandidat für das Amt des Laienrichters vorgeschlagen werden, die für ein Gericht, die Staatsanwaltschaft oder die Staatssicherheit arbeiten, die in den Streitkräften tätig sind, die Anwalt, Notar oder Vollziehungsbeamter sind, die bei der estnischen Regierung oder in einer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beschäftigt sind oder die Staatspräsident oder ein Mitglied des Parlaments (Riigikogu) sind. Wer einer Straftat beschuldigt wird, kann während des Strafverfahrens nicht als Laienrichter bestellt werden.

Die Aufgabe eines Laienrichters besteht im Wesentlichen darin, bei der Rechtsprechung die Ansichten eines Durchschnittsbürgers zu vertreten, der das Verfahren eher aus menschlicher und weniger aus rechtlicher Perspektive betrachtet. Für die Auswahl von Kandidaten für das Amt des Laienrichters sind die Gemeinderäte zuständig.

Richterassistenten und Rechtspfleger

Ein Richterassistent ist ein Gerichtsbediensteter, der gesetzlich festgelegte Aufgaben erfüllt. Er ist unparteiisch, hat aber die Weisungen eines Richters in dem gesetzlich festgelegten Umfang zu befolgen. Er darf Registereinträge (z. B. im Grundbuch oder Handelsregister) vornehmen, Vorschriften für das Führen von Registern erlassen und Geldbußen verhängen. Richterassistenten können ein beschleunigtes Mahnverfahren durchführen. Die Beschränkungen für die Wahrnehmung des Richteramtes gelten auch für sie.

Richterassistent kann jeder werden, der einen in Estland anerkannten Masterabschluss in Rechtswissenschaften, eine gleichwertige Qualifikation im Sinne von Abschnitt 28 Absatz 22 des estnischen Bildungsgesetzes oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation erworben hat, die estnische Sprache auf dem Niveau C1 gemäß dem Sprachengesetz oder auf einem gleichwertigen Niveau beherrscht, einen einwandfreien Leumund nachweisen kann sowie den Vorbereitungsdienst für diese Funktion abgeleistet hat, es sei denn, er wurde vom Prüfungsausschuss von diesem Vorbereitungsdienst befreit. Zudem kann jeder, der die Richterprüfung bestanden hat, zum Richterassistenten berufen werden.

Nicht zum Richterassistent berufen werden dürfen Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, die als Richter, Notar oder Vollziehungsbeamter abberufen wurden, die aus der estnischen Anwaltskammer ausgeschlossen wurden, die wegen eines Disziplinarvergehens aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden, die insolvent sind, deren berufliche Tätigkeit als Rechnungsprüfer beendet wurde, sofern dies nicht auf eigenen Wunsch geschah, denen die Zulassung als Patentanwalt entzogen wurde, sofern dies nicht auf eigenen Wunsch geschah, denen auf der Grundlage von Abschnitt 28 Absatz 3 Nummer 3 des Gesetzes über beeidigte Übersetzer das Recht entzogen wurde, als beeidigter Übersetzer zu arbeiten, die wegen mangelnder Eignung als Richter abberufen wurden, und zwar für einen Zeitraum von drei Jahren nach ihrer Berufung in das Amt.

Die Richterassistenten werden im Zuge eines allgemeinen Auswahlverfahrens bestellt.

Die Anforderungen für Richterassistenten sind in der Link öffnet neues FensterGerichtsordnung festgelegt.

Ein Rechtspfleger ist ein Justizbeamter, der unabhängig oder unter der Kontrolle eines Richters an der Vorbereitung und Ermittlung von Rechtssachen mitwirkt, soweit es die Gerichtsverfahrensordnung zulässt. Ein Rechtspfleger kann nach Maßgabe des Gerichtsverfahrensgesetzes dieselben Handlungen vornehmen und dieselben Beschlüsse fassen wie ein Richterassistent oder ein anderer Justizbeamter. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist er unabhängig, er muss aber die Anweisungen eines Richters in dem gesetzlich vorgeschriebenen Maß befolgen.

Für Rechtspfleger gelten dieselben Anforderungen wie für Richterassistenten. Freie Stellen werden über öffentliche Auswahlverfahren besetzt.

Nicht zu Rechtspflegern ernannt werden können Personen, die wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wurden, die wegen einer gegen den Staat gerichteten vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wurden, unabhängig davon, ob die Verurteilungsdaten gelöscht sind oder nicht, denen es aufgrund eines rechtskräftigen Urteils untersagt ist, die Funktion eines Rechtspflegers auszuüben, die einer einen Rechtspfleger direkt kontrollierenden Person nahestehen oder Partner dieser Person sind.

Weitere Gerichtsbedienstete neben den Link öffnet neues FensterRechtspflegern Word(521 Kb)en und den Link öffnet neues FensterRichterassistenten PDF(373 Kb)en sind die Link öffnet neues FensterGeschäftsstellenleiter PDF(367 Kb)en und die Link öffnet neues FensterGerichtsschreiber PDF(364 Kb)en.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Dieser Berufsgruppe gehören Prozessanwälte und ihre Mitarbeiter an.

Rechtsanwälte sind Mitglieder der estnischen Anwaltskammer und unterliegen dem estnischen Anwaltsgesetz. Jeder, der die im Anwaltsgesetz festgelegten Anforderungen erfüllt und die Rechtsanwaltsprüfung bestanden hat, kann Mitglied der estnischen Anwaltskammer werden.

Die estnische Anwaltskammer ist ein eigenständiger Berufsverband, der für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Interesse gegründet wurde und die beruflichen Rechte von Rechtsanwälten schützt. Die estnische Anwaltskammer überwacht die berufliche Tätigkeit ihrer Mitglieder und die Einhaltung der berufsethischen Grundsätze. Des Weiteren befasst sich die estnische Anwaltskammer mit der Fortbildung von Rechtsanwälten und organisiert die Prozesskostenhilfe. Die estnische Anwaltskammer stellt durch ihre Mitglieder die staatlich finanzierte Prozesskostenhilfe sicher.

Die estnische Anwaltskammer wird durch ihre Gremien tätig. Dazu gehören die Generalversammlung, der Vorstand, der Vorsitzende, der Rechnungsprüfungsausschuss, das Ehrengericht und der Ausschuss für die Bewertung der beruflichen Eignung.

Prozessanwälte haben folgende Befugnisse:

  • Sie vertreten und verteidigen Mandanten vor Gericht, im Ermittlungsverfahren und in anderen Verfahren im In- und Ausland.
  • Sie erheben Beweise.
  • Sie haben bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen die freie Wahl der gesetzmäßigen Mittel und Maßnahmen.
  • Sie erlangen von nationalen und lokalen Behörden die für die Erbringung der Rechtsdienstleistungen erforderlichen Informationen, sie dürfen Einsicht in Dokumente nehmen und erhalten Kopien und Auszüge aus diesen, sofern es nicht gesetzlich verboten ist, dass Rechtsanwälten diese Informationen bzw. Dokumente gegeben werden.
  • Sie verarbeiten personenbezogene Daten, einschließlich spezieller Kategorien personenbezogener Daten, die von anderen Personen als ihren Mandanten in Übereinstimmung mit einem Vertrag oder einer Rechtshandlung erhoben wurden, ohne die Zustimmung der betroffenen Personen, sofern dies für die Erbringung der Rechtsdienstleistung notwendig ist.
  • Sie überprüfen Unterschriften und Kopien von Dokumenten, die als Teil der dem Mandanten erbrachten Rechtsdienstleistung bei Gericht und anderen öffentlichen Stellen eingereicht werden.
  • Sie stellen Dienste eines Ansprechpartners zur Verfügung.
  • Sie treten als Schiedsrichter oder Schlichter in einem im Schlichtungsgesetz festgelegten Verfahren auf.
  • Sie werden als Insolvenzverwalter tätig, sofern sie Kammermitglieder sind.

Die Mitarbeiter der Prozessanwälte haben innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen die Befugnisse eines Prozessanwalts.

Die Mitarbeiter der Prozessanwälte sind nicht befugt, in einem Verfahren nach dem Schlichtungsgesetz als Schiedsrichter oder Schlichter tätig zu werden. Sie dürfen Mandanten nicht vor dem Staatsgerichtshof vertreten oder verteidigen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Ein Mitarbeiter eines Prozessanwalts darf nicht als Insolvenzverwalter tätig werden.

Er darf nur unter Aufsicht seines Vorgesetzten – eines Prozessanwalts – Rechtsdienstleistungen erbringen.

Bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen handelt ein Rechtsanwalt unabhängig und gemäß den Gesetzen, Regelungen und Beschlüssen, die die Gremien der estnischen Anwaltskammer angenommen haben, sowie im Einklang mit den berufsethischen Grundsätzen, bewährten Praktiken und nach seinem Gewissen.

Informationen, die einem Rechtsanwalt mitgeteilt werden, sind vertraulich. Ein Rechtsanwalt oder ein Angestellter der estnischen Anwaltskammer oder einer Anwaltskanzlei, der als Zeuge gehört wird, darf nicht über Angelegenheiten befragt werden, in deren Kenntnis er bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen gekommen ist. Er darf auch nicht zur Abgabe von Erklärungen über solche Angelegenheiten aufgefordert werden.

Datenträger, die mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch einen Rechtsanwalt im Zusammenhang stehen, sind unverletzlich.

Die Ausübung seiner beruflichen Pflichten darf nicht dazu führen, dass der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten oder dem Fall des Mandanten identifiziert wird.

Ein Rechtsanwalt darf nicht wegen seiner beruflichen Aktivitäten festgehalten, durchsucht oder verhaftet werden, sofern nicht eine entsprechende Entscheidung eines Bezirksgerichts vorliegt. Eine Anwaltskanzlei, durch die ein Rechtsanwalt Rechtsdienstleistungen erbringt, darf nicht wegen der beruflichen Aktivitäten des Rechtsanwalts durchsucht werden.

Ein Verzeichnis von Rechtsanwälten und Kanzleien sowie weitere hilfreiche Informationen sind auf der Website der Link öffnet neues Fensterestnischen Anwaltskammer zu finden. Mithilfe der Funktion „Wie finde ich einen Rechtsanwalt“ lässt sich auch nach Rechtsanwälten in der gesamten Europäischen Union suchen.

Rechtsdatenbanken

Abgesehen von dem oben genannten Verzeichnis gibt es keine Datenbanken.

Rechtsberater

Die Tätigkeit des Rechtsberaters ist in Estland gesetzlich nicht geregelt.

Notare und Notarinnen

Organisation

Alle Notare in Estland haben die gleichen Befugnisse. Der Beruf des Notars ist im Link öffnet neues FensterNotariatsgesetz geregelt. Für die Regulierung und Verwaltung der beruflichen Pflichten von Notaren sind gleichermaßen das Justizministerium und die Notarkammer verantwortlich. Die Notarkammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der alle in ihr Amt bestellten Notare angehören. Die Kammer nimmt folgende Aufgaben wahr: Überprüfung der Notare im Hinblick auf die gewissenhafte und ordnungsgemäße Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten, Harmonisierung der beruflichen Tätigkeiten der Notare, Organisation der Notarausbildung, Hilfestellung für Berufsanwärter, Verwaltung und Weiterentwicklung des elektronischen Informationssystems zu Notaren, Unterstützung des Justizministers bei der Dienstaufsicht usw. Auf der Website der Link öffnet neues FensterNotarkammer finden Sie weitere Informationen über Notare und notarielle Aufgaben.

Aufgaben und Pflichten

Ein Notar hat ein öffentliches Amt inne. Er ist vom Staat dazu ermächtigt, auf Antrag Tatsachen und Ereignisse von rechtlicher Bedeutung zu beurkunden und zur Herstellung von Rechtssicherheit andere Amtstätigkeiten vorzunehmen.

Notare müssen ihre Tätigkeit unparteiisch, zuverlässig und unabhängig ausüben. Sie müssen die tatsächlichen Absichten hinter den Rechtsgeschäften der Parteien ermitteln und feststellen, unter welchen Umständen das Rechtsgeschäft korrekt ausgeführt werden kann. Sie sind dazu verpflichtet, den Parteien die verschiedenen Möglichkeiten zur Vornahme des Rechtsgeschäfts zu erläutern und ihnen die Folgen aufzuzeigen.

Notare nehmen auf Wunsch folgende Amtshandlungen vor:

  • Sie erstellen notarielle Beurkundungen (von Verträgen, Vollmachten, Testamenten) und Beglaubigungen (von Kopien, Unterschriften, Ausdrucken usw.).
  • Sie regeln Nachlassangelegenheiten.
  • Sie stellen auf der Grundlage von Artikel 60 oder Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 351 vom 20.12.2012, S. 1) Bescheinigungen über die Ausfertigung notarieller, in Estland zu vollstreckender Schriftstücke aus.
  • Sie stellen auf der Grundlage von Artikel 59 Absatz 1 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 107) Bescheinigungen über die Rechtskraft notarieller Schriftstücke in Estland aus und sie stellen auf der Grundlage von Artikel 60 Absatz 2 und Anhang II Bescheinigungen über die Ausfertigung notarieller, in Estland zu vollstreckender Schriftstücke aus.
  • Sie stellen auf der Grundlage von Artikel 48 Absatz 3 und Anhang III und IV der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl. L 7 vom 10.1.2009, S. 1) Auszüge über die Ausfertigung notarieller, in Estland zu vollstreckender Schriftstücke aus.
  • Sie erklären Vollmachten gemäß dem Beurkundungsgesetz für ungültig.
  • Sie erklären Vereinbarungen, die durch einen als Schlichter tätigen Rechtsanwalt oder einen anderen Notar geschlossen wurden, für vollstreckbar.
  • Sie stellen Urkunden (Apostillen) aus.
  • Sie reichen den jährlichen Finanzbericht beim zuständigen Registergericht (auf Antrag von juristischen Personen) ein.
  • Sie bestätigen Eheschließungen und Ehescheidungen und tragen diese ein.
  • Sie nehmen Geld, Wertpapiere und Dokumente zur Aufbewahrung entgegen.
  • Sie nehmen in die in das Register des Katasteramts oder der Registerabteilung eingetragenen Daten oder in ein im Register geführtes Dokument Einsicht.
  • Sie übermitteln Mitteilungen und Anträge im Auftrag eines Unternehmens an eine Wirtschaftsverwaltungsbehörde, sie nehmen Dokumente oder andere Informationen von den Behörden entgegen und sie händigen einen Verwaltungsbescheid an ein Unternehmen aus.
  • Sie tragen Informationen in das Register (auf Antrag eines Unternehmens) ein.
  • Sie machen auf Antrag einer juristischen Person oder eines Treuhänders Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer.

Der Mandant muss dem Notar die für diese Rechtsgeschäfte gesetzlich festgelegte Gebühr zahlen.

Notare können die folgenden notariellen Dienstleistungen anbieten:

  • über Fragen der Beurkundung hinausgehende Rechtsberatung
  • Beratung in den Bereichen Steuerrecht und ausländisches Recht, nicht nur im Rahmen von Beurkundungen
  • Schlichtung gemäß dem Schlichtungsgesetz
  • Tätigkeit als Schiedsrichter auf der Grundlage der Zivilprozessordnung
  • Durchführung von Auktionen, Wahlen und Lotterien, Ziehung von Losen sowie Verifizierung der Ergebnisse
  • Abnahme von Eiden und Beglaubigung eidesstattlicher Erklärungen
  • Zustellung von Petitionen und Mitteilungen, die nicht mit den Dienstpflichten eines Notars in Verbindung stehen, sowie das Ausstellen von Nachweisen über die Zustellung oder über die Unmöglichkeit der Zustellung solcher Petitionen und/oder Mitteilungen
  • Erbringung der Dienste eines Ansprechpartners
  • Entgegennahme von Geld (außer Bargeld), Wertpapieren, Dokumenten und anderen Gegenständen zur Aufbewahrung, sofern dies nicht eine Amtshandlung oder eine sich daraus ergebende Amtspflicht ist
  • Beantwortung von Auskunftsersuchen von Unternehmen

Informationen zu den von Notaren angebotenen Dienstleistungen sind auf der Link öffnet neues FensterWebsite der Notarkammer zu finden. Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen werden vor Erbringung der Leistung zwischen dem Mandaten und dem Notar vereinbart.

Andere Rechtsberufe

Vollziehungsbeamte

In Estland gilt der Beruf des Vollziehungsbeamten als freier Beruf. Das heißt, dass Vollziehungsbeamte auf eigene Rechnung tätig werden und für ihre Handlungen haftbar sind. Sie müssen ihre Pflichten unparteiisch und verantwortungsvoll erfüllen. Ihre dienstliche Tätigkeit wird durch das Link öffnet neues FensterGesetz über Vollziehungsbeamte geregelt.

Seit Januar 2010 gibt es eine gemeinsame Berufsorganisation für Vollziehungsbeamte und Insolvenzverwalter – die Kammer der Vollziehungsbeamten und Insolvenzverwalter (im Folgenden „Kammer“). Die amtlichen Tätigkeiten von Vollziehungsbeamten, ihre Überwachung, ihre disziplinarische Haftung und die Tätigkeiten des Berufsverbandes sind im Gesetz über Vollziehungsbeamte geregelt. Die Aufgabe der Kammer ist es, die freien Rechtsberufe zu entwickeln und zu fördern. Dazu gehört auch die Entwicklung und Überwachung der Einhaltung einer guten amtlichen und beruflichen Praxis, Empfehlungen für eine Harmonisierung der beruflichen Tätigkeiten, die Organisation der Ausbildung, die Entwicklung eines Informationssystems usw. Die Kammer hat auch ein Ehrengericht. Weitere Informationen zur Tätigkeit der Kammer sind auf der Link öffnet neues FensterWebsite der Kammer zu finden.

Die Aufgaben eines Vollziehungsbeamten sind die Folgenden:

  1. Er führt Vollstreckungsverfahren gemäß der Vollstreckungsverfahrensordnung durch.
  2. Er stellt Dokumente gemäß den Prozessordnungen zu.
  3. Er erstellt Grundbesitzinventare und verwaltet den Grundbesitz gemäß dem Erbrechtsgesetz.
  4. Er führt nicht unter das Vollstreckungsverfahren fallende Versteigerungen gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und in den dort vorgesehenen Fällen im Auftrag eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde durch.
  5. Er tritt als Vermittler in Bezug auf Unterhaltszahlungen auf, die er auf der Grundlage des Gesetzes über Familienleistungen von einem anderen Staat erhält.
  6. Er erstellt die Vollstreckungsprofile der Schuldner.

Das Honorar des Vollziehungsbeamten für diese amtlichen Tätigkeiten ist im Gesetz über Vollziehungsbeamte geregelt.

Im Auftrag einer Person kann ein Vollziehungsbeamter folgende Dienstleistungen anbieten:

  1. Durchführung von Versteigerungen von beweglichem und unbeweglichem Eigentum,
  2. Zustellung von Schriftstücken,
  3. Rechtsberatung und Errichten von Urkunden, sofern die berufliche Qualifikation des Gerichtsvollziehers den Anforderungen von Abschnitt 47 Absatz 1 Nummer 1 der Gerichtsordnung genügt,
  4. Erbringung von Dienstleistungen zur Festlegung eines rechtlichen Sachverhalts außerhalb eines Gerichtsverfahrens,
  5. Auftritt als Schlichter gemäß dem Schlichtungsgesetz,
  6. Tätigkeit als Schiedsrichter auf der Grundlage der Zivilprozessordnung.

Vollziehungsbeamte haben das Recht, eine in ihren Aufgabenbereich fallende Dienstleistung zu verweigern.

Die Bedingungen für die Erbringung der Leistungen und das Vergütungsverfahren werden mit der Person, die die Dienstleistung in Anspruch nimmt, vor der Erbringung der Dienstleistung schriftlich vereinbart. Die vereinbarten Bedingungen und die Vergütung müssen den Gepflogenheiten der Branche entsprechen.

Bei der Erbringung von Dienstleistungen dürfen Vollziehungsbeamte die ihnen vom Gesetz zur Ausführung ihrer beruflichen Aufgaben gewährten oder von Amts wegen zustehenden Rechte nicht ausüben.

Informationen zu Dienstleistungen von Vollziehungsbeamten sind auf der Link öffnet neues FensterWebsite der Kammer erhältlich.

Für die staatliche Aufsicht über die amtlichen Aufgaben des Vollziehungsbeamten sind das Justizministerium und die Kammer zuständig.

Der Vollziehungsbeamte haftet für Schäden, die er im Laufe seiner beruflichen Tätigkeiten schuldhaft verursacht hat, auch dann, wenn der Schaden von einem seiner Mitarbeiter verursacht wurde. Können die Regressansprüche wegen eines Schadens, der durch die beruflichen Tätigkeiten eines Vollziehungsbeamten verursacht wurde, aus dem Vermögen des Vollziehungsbeamten oder einer anderen Person, die für den Schaden haftbar ist, nicht oder nur teilweise befriedigt werden, haftet die Kammer für den verursachten Schaden. Die endgültige Haftung für die Tätigkeiten des Vollziehungsbeamten liegt beim Staat. Sowohl die Kammer als auch der Staat verfügen über ein Regressrecht gegen die für den Schaden verantwortliche Person; der Staat verfügt zudem über ein Regressrecht gegen die Kammer.

Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalter werden vom Gericht bestellt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit führen sie die Insolvenzmasse betreffende Rechtsgeschäfte und andere Handlungen aus. Sie vertreten den Schuldner vor Gericht, wenn es bezüglich der Insolvenzmasse zu Streitigkeiten kommt. Die wichtigste Verpflichtung des Insolvenzverwalters ist es, die Rechte und Interessen aller Gläubiger und des Schuldners zu schützen und ein rechtmäßiges, schnelles und finanziell vernünftiges Insolvenzverfahren sicherzustellen. Ein Insolvenzverwalter erfüllt seine Pflichten persönlich. Die folgenden Personen können als Insolvenzverwalter tätig werden: natürliche Personen, die von der Kammer ermächtigt wurden, als Insolvenzverwalter tätig zu werden, Prozessanwälte, Abschlussprüfer und Vollziehungsbeamte. Die Kammer führt eine Liste der Insolvenzverwalter. Diese Liste enthält Angaben zu allen Personen, die befugt sind, als Insolvenzverwalter tätig zu werden. Sie ist der Öffentlichkeit über die Website der Kammer zugänglich. Ein in die Liste eingetragener Insolvenzverwalter muss sicherstellen, dass seine Angaben richtig sind.

Die wichtigsten Aufgaben des Insolvenzverwalters sind Folgende:

  1. Er stellt Gläubigerforderungen fest, verwaltet die Insolvenzmasse, bildet und verkauft die Insolvenzmasse und befriedigt die Forderungen der Gläubiger aus der Insolvenzmasse.
  2. Er stellt Insolvenzgründe und das Datum der Insolvenz fest.
  3. Er veranlasst die Fortführung der Geschäftstätigkeit des Schuldners, wenn nötig.
  4. Er nimmt ggf. die Abwicklung des Schuldners vor, wenn es sich um eine juristische Person handelt.
  5. Er informiert die Gläubiger und die Schuldner in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.
  6. Er erstattet dem Gericht, den zuständigen Beamten und dem Insolvenzausschuss Bericht über das Insolvenzverfahren und informiert sie darüber.

Die administrative Aufsicht über die Tätigkeit des Insolvenzverwalters wird vom Justizministerium auf der Grundlage von Beschwerden oder von Informationen ausgeübt, die an das Justizministerium gesandt werden und die Anlass zu der Vermutung geben, dass der Insolvenzverwalter seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Bei der Überwachung der Tätigkeiten des Insolvenzverwalters ist das Justizministerium dazu befugt, die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit der beruflichen Tätigkeiten des Insolvenzverwalters zu überprüfen. Der Justizminister kann Disziplinarmaßnahmen gegen einen Insolvenzverwalter verhängen, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Diese sind in den Bestimmungen über die berufliche Tätigkeit von Insolvenzverwaltern geregelt. Der Justizminister kann keine Disziplinarmaßnahmen gegen Prozessanwälte verhängen, die als Insolvenzverwalter tätig sind. Er kann jedoch ein Ehrengerichtsverfahren vor der Anwaltskammer anstrengen.

Zusätzlich zu der administrativen Aufsicht werden die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters auch je nach Zuständigkeit von dem Insolvenzausschuss, der Gläubigerhauptversammlung, dem Gericht und der Kammer überwacht.

Weiterführende Links

Link öffnet neues FensterJustizministerium

Link öffnet neues FensterBerufsverband der Rechtsanwälte (NRO)

Link öffnet neues FensterBüro Prozesskostenhilfe

Link öffnet neues FensterEstnische Anwaltskammer

Link öffnet neues FensterStaatsanwaltschaft

Link öffnet neues FensterNotarkammer

Link öffnet neues FensterKammer der Vollziehungsbeamten und Insolvenzverwalter

Letzte Aktualisierung: 20/04/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Rechtsberufe - Irland

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Irland.

Rechtsberufe – Einführung

Die rechtsprechende Gewalt wird gemäß Artikel 34 der Verfassung und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften (Courts (Establishment and Constitution) Act 1961 und Courts (Supplemental Provisions) Act 1961) von den Gerichten ausgeübt. Die Berufung ins Richteramt erfolgt aus einem Kreis von Bewerbern, die den Rechtsberufen angehören. Die Richter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an keinerlei Weisungen gebunden. Ihre Unabhängigkeit ist in der Verfassung verankert. Der Anwaltsberuf wird ausgeübt von beratenden Rechtsanwälten (solicitors), die Mandanten außerhalb des Gerichts betreuen, und von plädierenden Prozessanwälten (barristers), die die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht wahrnehmen.

1. Richter

Der Beratende Ausschuss für die Ernennung von Richtern (Judicial Appointments Advisory Board; JAAB) empfiehlt der Regierung für das Richteramt geeignete Personen. Dieser Ausschuss wurde aufgrund des Gerichtsgesetzes und des Gesetzes über die Justizbeamten aus dem Jahr 1995 (Court and Courts Officers Act 1995) ins Leben gerufen. Er besteht aus dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (Chief Justice), den Präsidenten des Obersten Zivil- und Strafgerichts (High Court), des Circuit Court und des District Court, dem Attorney General, den Vertretern der Standesvertretung der Barristers (Bar Council) und der Standesvertretung der Solicitors (Law Society) sowie drei weiteren Personen, die vom Minister für Justiz und Rechtsreform ernannt wurden. Die Richter werden auf Vorschlag der Regierung vom irischen Präsidenten ernannt. Die Richterschaft ist unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen. Nach der Verfassung ist die Anzahl der Richter von Zeit zu Zeit per Gesetz festzulegen.

Der Supreme Court besteht aus dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (Chief Justice), der im Gerichtshof den Vorsitz führt, sowie aus sieben ordentlichen Richtern, die die Bezeichnung „Richter am Supreme Court“ führen. Der Präsident des High Court ist von Amts wegen Mitglied des Supreme Court. Der High Court besteht aus seinem Präsidenten, der für die Geschäftsverteilung zuständig ist, und ordentlichen Richtern, die die Bezeichnung „Richter am High Court“ führen. Der Chief Justice und der Präsident des Circuit Court sind von Amts wegen auch Mitglied des High Court. Der High Court besteht aus seinem Präsidenten und 35 Richtern. Der Circuit Court besteht aus seinem Präsidenten und 37 ordentlichen Richtern, die die Bezeichnung „Richter am Circuit Court“ führen. Der Präsident des District Court ist von Amts wegen Mitglied des Circuit Court. Der District Court besteht aus seinem Präsidenten und 63 weiteren Richtern, die die Bezeichnung „Richter am District Court“ führen. Die Bezüge der Richter sind von Zeit zu Zeit per Gesetz festzulegen.

Die Richter werden aus dem Kreis der qualifizierten Solicitors bzw. Barristers, die ihren Beruf seit einer bestimmten Anzahl von Jahren ausüben (Tätigkeiten in der Lehre zählen nicht dazu) in das Richteramt berufen. Für den District Court bestimmt Artikel 29 Absatz 2 des Courts (Supplemental Provisions) Act 1961, dass eine Person, die seit mindestens zehn Jahren als Barrister oder Solicitor praktiziert, die Qualifikation für die Berufung zum Richter am District Court besitzt. Gemäß Artikel 30 des Courts and Courts Officers Act 1995 besitzt ein Solicitor oder Barrister, der seinen Beruf seit zehn Jahren ausübt, die Qualifikation für die Berufung zum Richter am Circuit Court. Im Gerichtsgesetz und Gesetz über die Justizbeamten aus dem Jahr 2002 (Courts and Courts Officers Act 2002) ist festgelegt, dass eine Person, die seit mindestens zwölf Jahren als Barrister oder Solicitor tätig ist, die Qualifikation für die Berufung zum Richter am High CourtCourt of Appeal oder am Supreme Court besitzt. Wie bereits weiter oben dargelegt, ist die Richterschaft unabhängig, da sie nur der Verfassung und dem Gesetz unterliegt. Bei Antritt seines Amtes gibt jeder Richter folgende Erklärung gemäß Artikel 34 Absatz 5 Satz 1 der Verfassung ab:

„In Gegenwart des allmächtigen Gottes verspreche und erkläre ich feierlich und aufrichtig, dass ich das Amt des Obersten Richters (oder welches Amt es sein mag) gegenüber jedermann ordnungsgemäß und treu, nach bestem Wissen und Können, ohne Furcht oder Begünstigung, Zuneigung oder Böswilligkeit ausüben will und dass ich die Verfassung und die Gesetze einhalten werde. Gott möge mich führen und mir beistehen.“

Gemäß der Verfassung können Richter des High Court und des Supreme Court nur wegen erwiesenen Fehlverhaltens oder Unvermögens aus dem Amt entfernt werden, nachdem beide Häuser des irischen Parlaments (Oireachtas) diesbezügliche Entschließungen dazu angenommen haben. Das Gerichtsgesetz (Courts of Justice Act) von 1924 und das Gerichtsgesetz für den District Court (Courts of Justice (District Court) Act) von 1946 enthalten ähnliche Gesetzesbestimmungen für den Circuit Court bzw. den District Court.

2. Attorney General und Director of Public Prosecutions

Der Generalanwalt (Attorney General) ist nach Artikel 30 der Verfassung „der Ratgeber der Regierung in allen juristischen Fragen“. Er wird auf Vorschlag des irischen Premierministers (Taoiseach) vom irischen Präsidenten ernannt und ist verpflichtet, sein Amt niederzulegen, wenn der Taoiseach aus dem Amt scheidet. Der Generalanwalt ist in der Regel praktizierender Barrister und Rechtsberater (Senior Counsel). Es besteht keine Regelung, wonach der Generalanwalt seine private Kanzleitätigkeit ruhen lassen müsste, aber in den letzten Jahren wurde dies so gehandhabt.

Als juristischer Berater der Regierung überprüft der Generalanwalt alle Gesetzentwürfe, die die Regierung in beiden Häusern des Oireachtas einbringen will. Er berät die Regierung auch in internationalen Angelegenheiten, z. B. bei der Ratifizierung von internationalen Übereinkommen. Eine weitere Funktion des Generalanwalts besteht in der Vertretung der öffentlichen Anklage. Dies geschieht durch die Einleitung von oder den Einspruch gegen Gerichtsverfahren. Zwar wird er vom Taoiseach vorgeschlagen, doch ist er von der Regierung unabhängig. Der Generalanwalt ist immer der Hauptantragsgegner, wenn die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften bestritten wird.

Vor 1976 wurden alle schweren Straftaten im Namen des Generalanwalts verfolgt. Nach der Verfassung ist vorgesehen, dass diese Aufgabe auch von einer anderen Person wahrgenommen werden kann, wenn sie kraft Gesetzes dazu ermächtigt ist. So wurde auf der Grundlage des Artikels 2 des Strafverfolgungsgesetzes von 1974 (Prosecution of Offences Act 1974), das 1976 in Kraft trat, das Amt des Generalstaatsanwalts (Office of the Director of Public Prosecutions) geschaffen. Dem lag der Gedanke zugrunde, einen Beamten, der unabhängig von politischen Zusammenhängen handeln kann, mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu betrauen. Der Generalstaatsanwalt wird zwar von der Regierung ernannt, ist aber Staatsbeamter, sodass er – im Unterschied zum Generalanwalt – sein Amt nicht niederlegt, wenn die Regierung aus dem Amt scheidet. Dies gewährleistet Kontinuität in der Strafverfolgung. Im Strafverfolgungsgesetz von 1974 ist auch festgelegt, dass der Generalstaatsanwalt bei der Ausübung seiner Amtspflichten unabhängig ist. Zwar kann er von der Regierung aus seinem Amt abberufen werden, dies ist aber nur auf der Grundlage eines Berichts über seine Gesundheit oder Amtsführung möglich, den ein Gremium, dem der Chief Justice, ein Richter des High Court und der Generalanwalt angehören, erstellt hat.

DerLink öffnet neues Fenster Generalstaatsanwalt (Director of Public Prosecutions) trifft daher die Entscheidung, ob eine Person wegen einer schweren Straftat anzuklagen ist und welche Anklage erhoben werden soll. Gegen alle Straftaten wird im Namen des Generalstaatsanwalts ermittelt, aber die meisten weniger schweren Delikte können auch von der irischen Polizei (Gardaí) strafrechtlich verfolgt werden, ohne die betreffende Ermittlungsakte dem Generalstaatsanwalt zuzuleiten. In diesen Fällen ist der Generalstaatsanwalt jedoch befugt, die Gardaí anzuweisen, wie der Fall zu handhaben ist. Der Generalstaatsanwalt hat damit die Rolle des Generalanwalts bei der Strafverfolgung übernommen. Bei Fällen mit internationalem Bezug allerdings, z. B. in Auslieferungsangelegenheiten, wird der Generalanwalt tätig.

3. Bedienstete des Courts Service

Der irische Gerichtsdienst (Courts Service) beschäftigt Geschäftsstellenbedienstete (Court Registrars und Court Clerks).

Die Court Clerks sind für die allgemeine Verwaltung des Gerichts zuständig, während Court Registrars den Richter beim ordnungsgemäßen Verlauf der Gerichtsverhandlung unterstützen und sicherstellen, dass die für einen reibungslosen Gerichtsbetrieb erforderlichen Verwaltungsaufgaben effizient bewältigt werden.

Der irische Gerichtsdienst ist eine eigenständige Behörde, die von der Regierung auf der Grundlage des Gesetzes über den Gerichtsdienst von 1998 (Courts Service Act 1998) errichtet wurde und im November 1999 ihren Dienst aufnahm. Der Gerichtsdienst ist gegenüber dem Minister für Justiz und Gleichstellung rechenschaftspflichtig und somit auch gegenüber der Regierung.

Der Gerichtsdienst hat fünf Aufgabenbereiche:

  • Verwaltung der Gerichte,
  • Unterstützung der Richter,
  • Information der Öffentlichkeit über das Gerichtswesen,
  • Bereitstellung, Bewirtschaftung und Instandhaltung der Gerichtsgebäude,
  • Bereitstellung von Dienstleistungen für Personen, die sich an die Gerichte wenden.

4. Gerichtsvollzieher (Sheriff)

In Irland hat jede Grafschaft (County) einen Gerichtsvollzieher (Sheriff), der der öffentlichen Verwaltung angehört. Sein Aufgabe besteht unter anderem darin, durch Gerichtsurteil bestätigte Schulden durch Einziehung und Verwertung von Sachen abzulösen. Gerichtsvollzieher werden nach dem Gesetz über die Gerichtsbeamten (Court Officers Act 1945) bestellt. Nach Artikel 12 Absatz 5 dieses Gesetzes ist die Zulassung zu diesem Beruf auf Personen beschränkt, die fünf Jahre als Barrister oder Solicitor praktiziert haben, bzw. auf Personen, die mindestens fünf Jahre als leitender Geschäftsstellenbediensteter (Managing Clerk) oder stellvertretender leitender Beamter (Principal Assistant) eines Untersheriffs (Under-Sheriff) oder eines Gerichtsvollziehers (Sheriff) tätig waren. In Artikel 12 Absatz 6 Buchstabe g dieses Gesetzes ist festgelegt, dass die Beschäftigungsbedingungen von Zeit zu Zeit durch den Finanzminister in Absprache mit dem Justiz- und Gleichstellungsminister festgelegt werden.

5. Nicht plädierende Anwälte (Solicitors)

Die Link öffnet neues FensterStandesvertretung der beratenden Anwälte (Law Society of Ireland) beaufsichtigt die Ausbildung der Studenten, die Solicitor werden wollen. Außerdem übt sie die Disziplinargewalt über die qualifizierten Solicitors aus. Um als Solicitor zugelassen zu werden, muss das Abschlussexamen (FE-1-Prüfung) abgelegt werden, das zweimal im Jahr stattfindet, üblicherweise im Frühjahr und im Herbst. Die FE-1-Prüfung umfasst acht Prüfungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Verfassungsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Billigkeitsrecht, Unionsrecht, Liegenschaftsrecht und Deliktsrecht. Die Anwärter müssen anschließend einen geeigneten (praktizierenden) Solicitor finden, der als ausbildender Solicitor tätig ist, um den Kurs für die Berufspraxis I (Professional Practice Course I; PPC I) beginnen zu können. Der PPC I findet von September bis März statt und umfasst Folgendes: angewandtes Grundstücksrecht, Nachlass- und Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, einen Grundkurs, Klagen (Zivil- und Strafrecht), Kenntnisse der Rechtssprache in der irischen Sprache (Legal Practice Irish; LPI) und Fertigkeiten wie Zivil- und Rechtsberatung, Gesprächsführung und Beratung, juristische Recherche, juristische Präsentationsfähigkeiten, juristisches Schreiben und Abfassen von Schriftsätzen, Verhandlung und berufliche Entwicklung. Der Vertrag mit dem Anwärter tritt dann 14 Tage nach der Abschlussprüfung des PPC I in Kraft. Bevor die Teilnahme am PPC-II-Kurs möglich ist, muss eine Person vom Berufsausbildungsausschuss den Nachweis erhalten, den PPC I bestanden zu haben. Nach 11 Monaten der 24-monatigen Schulungszeit kehrt der Anwärter an die juristische Fakultät zurück, um den PPC-II-Kurs zu absolvieren. Die Themen, die in dem Kurs behandelt werden, sind Berufspraxis, Verhalten und Verwaltung (Pflichtfächer) und eine Reihe von Wahlfächern unter den drei Rubriken „Beruf, Praxis und Verfahren sowie Privatmandanten“. Er beginnt in der Regel im April jeden Jahres und dauert 11 Wochen, einschließlich der Prüfungen. Nach Abschluss des PPC II kehren die Teilnehmer in die Kanzlei des ausbildenden Solicitors zurück, um die noch ausstehende Zeit zu absolvieren – zehn Monate, wenn die vor dem PPC I geleistete Arbeit des Anwärters nicht angerechnet wird, oder sechs Monate, wenn eine Anrechnung erfolgt.

Ein Anwärter kann einen Antrag auf Eintragung in die Anwaltsliste stellen, wenn

  • er alle Prüfungen bestanden hat,
  • er die Ausbildungszeit erfolgreich abgeschlossen hat und
  • der ausbildende Solicitor geschworen hat, dass der Anwärter eine geeignete Person für den Anwaltsberuf ist.

Schließlich kann eine Erlaubnis zur Ausübung des Anwaltsberufs beantragt werden, sobald der Name der Person in die Anwaltsliste aufgenommen worden ist.

Jeder qualifizierte Solicitor unterliegt der Disziplinargewalt der Law Society. Nach den Gesetzen über Solicitors von 1954 bis 1994 (Solicitors Acts 1954 to 1994) ist die Disziplinarkommission der Law Society befugt, angebliches Fehlverhalten, z. B. die Veruntreuung von Geldern, zu überprüfen. Wird ein Fehlverhalten festgestellt, kann die Kommission selbst eine Sanktion gegen den Solicitor verhängen (dies kann auch die Anordnung umfassen, einen Betrag von höchstens 15 000 EUR an eine geschädigte Partei zu zahlen) oder die Kommission kann ihre Feststellungen und Empfehlungen an den Präsidenten des High Court verweisen, der letztlich über die Art der gegen den Solicitor zu verhängenden Sanktion entscheidet. Der Präsident kann einen Solicitor von der Berufsausübung suspendieren und eine Suspendierung auch wieder aufheben. Die Disziplinarkommission kann verlangen, dass Honorare an Mandanten zurückgezahlt werden, wenn der Solicitor ihrer Auffassung nach eine überhöhte Vergütung in Rechnung gestellt hat.

Nach der Rechtsverordnung 732 vom Dezember 2003 zur Umsetzung der Niederlassungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften für Rechtsanwälte (Statutory Instrument 732 of 2003, European Communities (Lawyers’ Establishment) Regulations 2003) können Rechtsanwälte aus einem anderen Mitgliedstaat, die die Tätigkeit eines Barrister oder Solicitor ausüben wollen, ihre Zulassung beim Bar Council oder bei der Law Society beantragen. Eine Ablehnung seitens des Bar Council oder der Law Society kann mit Rechtsmitteln vor dem High Court angefochten werden.

6. Barristers (plädierende Anwälte)

Die Gesellschaft der King’s Inns (Honorable Society of King’s Inns) bietet Postgraduierten eine juristische Ausbildung an, die zum Erwerb des akademischen Grades des Barrister-at-Law führt; er gilt als der Befähigungsnachweis für Anwälte, die ihre Mandanten vor Gericht vertreten möchten. Die Gesellschaft der King’s Inns arbeitet als freiwillige Vereinigung unter der Kontrolle der Richterbank der Gesellschaft der King’s Inns, die Mitglieder der Richterschaft und Senior-Barrister sind. Als Zugangsvoraussetzung zu diesem Postgraduiertenstudium müssen Graduierte des King’s Inns Diploma in Legal Studies oder examinierte Absolventen der Rechtswissenschaften eine Aufnahmeprüfung bestehen. Der Kurs für das Diplom in Rechtswissenschaften dauert zwei Jahre (bei Teilzeit-Belegung) und das Studium zum Barrister-at-Law wird in Vollzeitbelegung als einjähriger Kurs oder in modularer Form als zweijähriger Kurs angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss des Barrister-Kurses werden die Absolventen vom Obersten Richter des Landes (Chief Justice) zum Gerichtshof (Supreme Court) einbestellt („called to the Bar“). Nach dieser Zeremonie werden die Absolventen in die Anwaltsliste eingetragen.

Jedoch sind noch weitere Anforderungen zu erfüllen, bevor sie gegen Honorar tätig werden dürfen. Um praktizieren zu können, müssen Barristers auch Mitglieder der Rechtsbibliothek (Law Library) sein. Gegen eine Jahresgebühr bietet die Rechtsbibliothek einen Arbeitsplatz und Zugang zu Rechtstexten und Rechtsmaterialien. Bevor ein Barrister Mitglied der Rechtsbibliothek wird, muss er sich einen Meister (Master) suchen, also einen niedergelassenen Barrister mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung. Während er unter der Anleitung seines Meisters arbeitet, was in der Regel für ein Jahr der Fall ist, wird der Neu-Barrister als „Teufel“ (Devil) bezeichnet. Der Meister führt den „Teufel“ in die Berufspraxis eines Barristers ein und wird ihm für gewöhnlich auftragen, bei der Ausarbeitung von Plädoyers und Schriftsätzen und bei juristischen Recherchen zu helfen und in seinem Namen an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen.

Die Link öffnet neues FensterStandesvertretung der Prozessanwälte von Irland (General Council of the Bar of Ireland), bei der es sich um ein nicht gesetzlich verankertes Organ handelt, überwacht das Gebaren der Barristers. Die Standesvertretung wird jährlich von den Mitgliedern neu gewählt und gibt Berufs- und Standesregeln heraus, die von Zeit zu Zeit von ihren Mitgliedern ergänzt werden. In diesem Verhaltenskodex wird festgelegt, was von einem Barrister erwartet wird.

Angebliche Verletzungen des Verhaltenskodexes werden vom Ausschuss für Berufspraktiken des Generalrates untersucht, dem auch Nichtmitglieder des Bar angehören. Der Ausschuss ist befugt, Geldbußen und Verwarnungen zu verhängen und ein Mitglied aus der Rechtsbibliothek zu suspendieren oder auszuschließen. Gegen seine Entscheidungen können Rechtsmittel beim Beschwerdegremium (Appeals Board) eingelegt werden, dem ein Richter des Circuit Court und auch ein Laienmitglied angehören.

Ein Barrister war traditionsgemäß gehalten, nur die Mandanten anzunehmen, die von einem Solicitor an ihn überwiesen wurden; der direkte Zugang zu einem Barrister war untersagt. Diese Praxis wurde von der Wettbewerbsbehörde (Fair Trade Commission) untersucht, die in ihrem Bericht aus dem Jahr 1990 feststellte, dass das generelle Verbot des Direktzugangs eine wettbewerbsbeschränkende Praxis darstellt und daher aus dem Verhaltenskodex gestrichen werden sollte. Die Wettbewerbsbehörde akzeptierte sehr wohl das Argument, dass in bestimmten Fällen eine fortgesetzte Beteiligung des Solicitors wünschenswert ist. Sie empfahl, dass es keine gesetzlichen oder anderweitigen Regelungen geben sollte, wonach die physische Anwesenheit eines Solicitors vor Gericht erforderlich ist, um dem Barrister Anweisungen geben zu können. Diese Empfehlungen wurden zwar nicht vollständig umgesetzt, aber im Verhaltenskodex wurde eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um einen direkten Zugang vonseiten bestimmter zugelassener Berufsvertretungen zu gestatten.

Barrister sind entweder Junior oder Senior Counsel. Für Mitglieder des Bar ist es Tradition, für eine Reihe von Jahren als Junior Counsel zu praktizieren und dann den Schritt zu Senior Counsel zu erwägen. Dies ist keine Frage einer automatischen Beförderung, und einige Junior Counsel entscheiden sich dafür, sich nie auf einen Senior Counsel zu bewerben. Im Allgemeinen erwägen die meisten Barrister, nach 15 Jahren Berufspraxis Senior Counsel zu werden. Diejenigen, die dies werden wollen, bewerben sich beim Generalanwalt, aber die tatsächliche Ernennung erfolgt durch die Regierung auf Empfehlung des Generalanwalts, der sich auch mit dem Chief Justice, dem Präsidenten des High Court und dem Vorsitzenden der Standesvertretung der Barristers ins Benehmen setzt.

Im Allgemeinen verfassen Junior Counsel Schriftsätze und bereiten sie vor und führen einige Gerichtsverfahren durch, in der Regel vor den unteren Gerichten, aber nicht ausschließlich. Zu den Aufgaben eines Senior Counsel gehört die Prüfung von Entwürfen von Schriftsätzen, die von Junior Counsel erstellt wurden, und die Durchführung der schwierigeren Rechtssachen vor dem Obersten Gerichtshof.

7. Rechtspfleger am Circuit Court (County Registrars)

Link öffnet neues FensterRechtspfleger am Circuit Court (County registrars) sind ausgebildete Solicitors und werden von der Regierung in ihr Amt berufen. Sie erfüllen am Circuit Court quasirichterliche Aufgaben und sind für die Verwaltung der Geschäftsstellen des Circuit Court verantwortlich.

Außer in Dublin und Cork werden sie auch als Gerichtsvollzieher (County Sheriff) tätig.

8. Notare

Die öffentlich bestellten Notare werden vom Präsident des Obersten Gerichtshofs (Chief Justice) in öffentlicher Sitzung ernannt. Zu den wichtigsten Aufgaben öffentlich bestellter Notare zählen:

  • die Beurkundung von Dokumenten,
  • die Überprüfung und Beglaubigung von Unterschriften,
  • die Ausfertigung von Protesturkunden bei handelsüblichen Dokumenten, z. B. für Wechsel und Eigenwechsel, sowie bei Schifffahrtsangelegenheiten,
  • die Abnahme von förmlichen Erklärungen und eidesstattlichen Versicherungen, allerdings nicht bei Verfahren, die vor irischen Gerichten durchgeführt werden.

Bewerbungen sind im Rahmen eines Antrags einzureichen, aus dem Wohnsitz und Beruf des Antragstellers ersichtlich sind, ferner die Anzahl der öffentlich bestellten Notare im betreffenden Bezirk, die Bevölkerungszahlen in diesem Bezirk und die Umstände, aus denen sich die Notwendigkeit eines weiteren öffentlich bestellten Notars ergibt, und/oder wie die freie Stelle entstanden ist. Der Antrag ist durch eidesstattliche Erklärung des Antragstellers zu bestätigen, die sich auch auf eine Eignungsbescheinigung erstreckt, die in der Regel von sechs örtlich tätigen Solicitors und sechs Wirtschaftsführern der örtlichen Geschäftswelt unterzeichnet sein muss. Der Antrag ist durch Mitteilung über die Antragstellung (Notice of Motion) beim Chief Justice zu stellen, die durch die Geschäftsstelle des Supreme Court dem Registerführer der Fakultät für öffentlich bestellte Notare in Irland, dem Sekretär der Law Society (Standesvertretung der beratenden Anwälte) und allen öffentlich bestellten Notaren, die im County des Antragstellers und in den benachbarten Counties praktizieren, zugestellt wird.

Es ist allgemeine Praxis, nur Solicitors zu öffentlich bestellten Notaren zu berufen. Bewirbt sich eine Person, die selbst kein Solicitor ist, auf die Stelle eines öffentlich bestellten Notars, verlangt die Law Society, dass der Antragsteller eine Verpflichtungserklärung beim Chief Justice dazu abgibt, sich nicht in Angelegenheiten der Eigentumsübertragung oder bei juristischen Arbeiten zu betätigen, die normalerweise von einem Solicitor erledigt werden. Jeder Antragsteller, der zu einem öffentlich bestellten Notar berufen werden will, muss zuvor eine Prüfung bei der Fakultät für öffentlich bestellte Notare in Irland ablegen.

Hinweis:

Anfragen zur aktuellen Besoldung des Generalanwalts, des Director of Public Prosecutions, der Gerichtsbediensteten und der Sheriffs können

  • Link öffnet neues Fensterper E-Mail oder
  • auf dem Postweg eingesandt werden an:
    Human Resources
    Department of Finance
    Merrion Street
    Dublin 2, IRLAND

Barristers sind als selbstständige Anwälte freiberuflich tätig und haben ein unterschiedlich hohes Einkommen.

Solicitors können entweder als selbstständige Anwälte (mit eigener Kanzlei) oder als angestellte Anwälte tätig sein. Ihr Einkommen variiert ebenfalls erheblich.

Öffentlich bestellte Notare verlangen für jedes notariell beglaubigte oder beurkundete Dokument eine Gebühr. Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung, aber die Notare berechnen ihre Gebühren in der Regel nach Zeit- und Reiseaufwand sowie dem Betrag, den eine Fachkraft für eine Dienstleistung in Rechnung stellen dürfte.

Letzte Aktualisierung: 18/01/2024

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Rechtsberufe - Griechenland

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Griechenland.

Staatsanwalt

Organisation

Als Justizbehörden gehören die Staatsanwaltschaften (eisangelíes) dem judikativen Bereich an und wirken an der Rechtspflege mit. Staatsanwälte (eisangeleís) genießen sachliche und persönliche Unabhängigkeit.

Bei allen Gerichten – mit Ausnahme der Gerichte für Ordnungswidrigkeiten – gibt es eine Staatsanwaltschaft, die als unabhängige Justizbehörde tätig ist. Sie ist insbesondere für die Vorbereitung von Strafverfahren zuständig. Zu den Hauptaufgaben der Staatsanwaltschaft gehören die Einleitung von Strafverfahren, die Aufsicht über das Ermittlungsverfahren und die Einlegung von Rechtsmitteln.

In Griechenland sind Staatsanwälte nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert.

Für die allgemeinen Beschäftigungsbedingungen der Staatsanwälte ist das Justizministerium zuständig.

Es gibt keine spezielle Website für Staatsanwälte. Informationen über ihre Beschäftigungsbedingungen liegen beim Justizministerium vor.

Aufgaben und grundsätzliche Pflichten

Staatsanwälte sind verantwortlich für

  1. die Durchführung der Vorermittlungen,
  2. die Einleitung von Strafverfahren,
  3. die Befragung von Personen, die an einem Fall beteiligt sind,
  4. die Aufsicht über die Strafverfolgungsbehörden bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten,
  5. die Einreichung von Vorschlägen an Justizräte und Gerichte,
  6. die Einlegung von Rechtsmitteln,
  7. die Aufsicht über Haftanstalten und alle sonstigen, ihnen durch das Gesetz übertragenen Aufgaben.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unterstehen Staatsanwälte der Aufsicht der Richter des Obersten Gerichtshofs und der Oberstaatsanwälte.

Richter

Organisation

Die Rechtsprechung obliegt Gerichten, die sich aus ordentlichen Richtern (taktikoí dikastés) zusammensetzen, die sachlich und persönlich unabhängig sind.

Bei der Ausübung ihres Amtes sind Richter (dikastés) nur der Verfassung und den Gesetzen unterworfen und sind nicht an die Einhaltung von Bestimmungen gebunden, die gegen die Verfassung verstoßen.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unterstehen ordentliche Richter der Aufsicht der ihnen übergeordneten Richter und der stellvertretenden Staatsanwälte (antieisangeleís) am Obersten Gerichtshof (Áreios Págos).

Für die Beschäftigungsbedingungen der Richter ist das Justizministerium zuständig.

Es gibt keine spezielle Website für Richter. Informationen über ihre Beschäftigungsbedingungen liegen beim Justizministerium vor.

Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

In Griechenland sind Rechtsanwälte (dikigóroi) unbesoldete Beamte, die sich nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren müssen.

Für die Beschäftigungsbedingungen der Rechtsanwälte ist das Justizministerium zuständig.

Es gibt in Griechenland 63 Anwaltskammern (dikigorikoí sýllogoi) – eine am Sitz jedes Gerichts erster Instanz (protodikeío).

Der Justizminister ist für die Aufsicht über alle Anwaltskammern in Griechenland zuständig.

Rechtsdatenbanken

Informationen sind auf der Website der Link öffnet neues FensterVersammlung der Anwaltskammern zu finden. Der Zugang ist allerdings auf die Mitglieder jeder Kammer beschränkt.

Nicht plädierender Anwalt/Rechtsberater

In Griechenland sind Rechtsanwälte auch als Rechtsberater (nomikoí sýmvouloi) tätig.

Rechtsdatenbanken

Informationen sind auf der Website der Link öffnet neues FensterVersammlung der Anwaltskammern zu finden. Der Zugang ist allerdings auf die Mitglieder jeder Kammer beschränkt.

Notar

Notare (symvolaiográfoi) sind unbesoldete Beamte, deren Hauptaufgabe darin besteht, Dokumente aufzusetzen und zu verwahren, die Rechtshandlungen und Erklärungen betroffener Parteien darstellen oder als Nachweis dafür dienen, wenn solche Dokumente gesetzlich erforderlich sind oder die Parteien solche Dokumente in amtlicher Form wünschen.

In Griechenland sind Notare nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert.

Am Sitz jedes Bezirksgerichts für Zivilsachen (eirinodikeío) gibt es mindestens eine Notarstelle, die durch eine Präsidialverordnung eingerichtet wurde.

Für die Beschäftigungsbedingungen der Notare ist das Justizministerium zuständig.

Es gibt in Griechenland neun Notarkammern (symvolaiografikoí sýllogoi), die an den Sitzen der Berufungsgerichte (efeteía) tätig sind.

Das Justizministerium führt die Aufsicht über die Notarkammern.

Informationen zu Notaren sind auf der Website der Link öffnet neues FensterNotarkammer der Berufungsgerichte von Athen, Piräus, Ägäis und Dodekanes sowie auf der Website des Europäischen Notarverzeichnisses des Link öffnet neues FensterRats der Notariate der Europäischen Union (CNUE) zu finden.

Andere Rechtsberufe

Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher (dikastikoí epimelités) sind unbesoldete Beamte.

Gerichtsvollzieher sind verantwortlich für

  1. die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Dokumente,
  2. die Durchsetzung von Vollstreckungstiteln im Sinne von Artikel 904 Absatz 2 der Zivilprozessordnung, d. h. a) endgültige Urteile und Urteile, die von einem griechischen Gericht erlassen und für vorläufig vollstreckbar erklärt wurden, b) Schiedssprüche, c) Protokolle griechischer Gerichte, die einen Vergleich oder eine Aufstellung der Gerichtskosten enthalten, d) notariell beglaubigte Urkunden, e) Zahlungsbefehle, die von griechischen Richtern ausgestellt wurden, und Räumungsbefehle, f) ausländische Urkunden, die für vollstreckbar erklärt wurden, g) gesetzlich als vollstreckbar anerkannte Anordnungen und Urkunden und
  3. alle sonstigen gesetzlich festgelegten Aufgaben.

Für die Beschäftigungsbedingungen der Gerichtsvollzieher ist das Justizministerium zuständig.

Es gibt in Griechenland acht Link öffnet neues FensterGerichtsvollzieherkammern (sýllogoi dikastikón epimelitón)

Geschäftsstellenbeamter

Für die Beschäftigungsbedingungen der Angestellten in griechischen Gerichten ist das Justizministerium zuständig.

Link öffnet neues FensterGerichtsvollzieher PDF(377 Kb)el

Link öffnet neues FensterGeschäftsstellenbeamte PDF(376 Kb)el

Weiterführende Links

Link öffnet neues FensterVersammlung der griechischen Anwaltskammern

Link öffnet neues FensterJustizministerium

Link öffnet neues FensterNotarkammer der Berufungsgerichte von Athen, Piräus, Ägäis und Dodekanes

Link öffnet neues FensterNotarkammer des Berufungsgerichts von Thessaloniki

Link öffnet neues FensterNotarkammer des Berufungsgerichts von Thrakien

Link öffnet neues FensterGriechische Gerichtsvollzieherkammer

Letzte Aktualisierung: 24/04/2023

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Rechtsberufe - Spanien

In Spanien versteht man unter einem Rechtsberuf einen Beruf, für den eine spezielle juristische Ausbildung erforderlich ist, da bei seiner Ausübung Recht angewandt wird.

Einzel- und Kollegialrichter

Staatsanwalt

Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Rechtsanwalt

Rechtsberater

Notar

Registerführer

Prozessbevollmächtigter

Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater

Rechtsberufe - Einführung

In Spanien versteht man unter einem Rechtsberuf einen Beruf, für den eine spezielle juristische Ausbildung erforderlich ist, da bei seiner Ausübung Recht angewendet wird.

Die wichtigsten Rechtsberufe in Spanien sind: Staatsanwalt (fiscal), Einzelrichter (juez) und Kollegialrichter (magistrado), Rechtsanwalt (abogado), Notar (notario), Urkundsbeamter der Geschäftsstelle (letrado de la administración de justicia), Registerführer im Grundbuchamt und beim Handelsregister und Prozessbevollmächtigter (procurador).

Einzel- und Kollegialrichter

Organisation

Das vom Volk ausgehende Recht wird im Namen des Königs durch Einzel- und Kollegialrichter gesprochen, die die richterliche Gewalt innehaben. Sie sind die einzigen, die Recht sprechen können, d. h., nur sie können Entscheidungen verhängen und diese auch vollstrecken lassen.

Richter sind unabhängig von den übrigen Gewalten im Staat und nur an die Verfassung und das Gesetz gebunden.

Der Zugang zu einer richterlichen Laufbahn gründet auf den Grundsätzen von Verdienst und Befähigung. Das Auswahlverfahren ist objektiv und transparent und garantiert allen, die die Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Fähigkeiten sowie die berufliche Eignung zur Ausübung des Richterberufs verfügen, Chancengleichheit.

Das Gerichtsverfassungsgesetz teilt den Richterberuf in drei Laufbahngruppen ein:

  • Kollegialrichter am Obersten Gerichtshof (magistrado del Tribunal Supremo),
  • Kollegialrichter (magistrado),
  • Einzelrichter (juez).

Die zahlenmäßig stärkste Kategorie ist die der Einzelrichter. Das Gerichtsverfassungsgesetz schreibt für die Zulassung zum Beruf des Richters die Teilnahme an einer Auswahlprüfung für graduierte Juristen und an einem Lehrgang an der Richterakademie (Escuela Judicial) vor.

Eine geringere Anzahl übt den Richterberuf als Kollegialrichter und Richter am Obersten Gerichtshof aus.

Die Bestellung zum Richter am Obersten Gerichtshof Spaniens erfolgt durch den Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) unter Richtern, die mindestens fünfzehn Jahre im Staatsdienst gearbeitet haben und davon zehn an einem Kollegialgericht. Ein Fünftel der Kollegialrichter am Obersten Gerichtshof wird unter Rechtsanwälten mit mindestens fünfzehn Jahren Berufserfahrung und anerkannter fachlicher Kompetenz ausgewählt.

Amt und Aufgaben

Die Richter und Gerichte befassen sich ausschließlich mit Rechtssachen, in denen sie nach dem Gerichtsverfassungsgesetz oder nach anderen Gesetzen zuständig sind.

Um sich mit den verschiedenen Gerichtszweigen vertraut zu machen, konsultieren Sie bitte den Abschnitt „Gerichtsorganisation in Spanien“.

Einzel- und Kollegialrichter üben ihre richterliche Gewalt unabhängig von den übrigen Organen der Judikative und den staatlichen Organen der Justiz aus.

Einzel- und Kollegialrichter können in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form straf- und zivilrechtlich haftbar gemacht werden und unterliegen gemäß den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes disziplinarischen Maßnahmen.

Für weitere Informationen siehe: Link öffnet neues FensterAllgemeiner Rat der rechtsprechenden Gewalt.

Staatsanwalt

Organisation

Die Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) ist ein verfassungsmäßig wichtiges Organ mit eigener Rechtspersönlichkeit, das im Rahmen der rechtsprechenden Gewalt funktionell eigenständig ist. Sie übt ihre Funktionen durch eigene Organe gemäß den Prinzipien der Handlungseinheit und Weisungsgebundenheit und in jedem Fall unter Achtung der Grundsätze der Legalität und Unparteilichkeit aus.

Der Generalstaatsanwalt (Fiscal General del Estado) ist der oberste Vertreter der Staatsanwaltschaft für das gesamte Staatsgebiet Spaniens. Ihm obliegt es, die für die Dienstausübung der Staatsanwaltschaft erforderlichen Weisungen zu erteilen sowie allgemein die Leitung und Kontrolle der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen.

Staatsanwälte sind Beamte, die im Rahmen einer Auswahlprüfung ausgewählt werden, für die ein Hochschulabschluss oder ein Doktortitel in Rechtswissenschaften Voraussetzung ist. Organisatorisch unterstehen sie der Generalstaatsanwaltschaft und den jeweiligen Staatsanwaltschaften der autonomen Gemeinschaften.

Amt und Aufgaben

Artikel 124 der spanischen Verfassung von 1978 besagt, dass die Staatsanwaltschaft „unbeschadet der anderen Organen übertragenen Funktionen die Aufgabe hat, von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Personen die Tätigkeit der Justiz zu unterstützen, um Rechtsstaatlichkeit, Bürgerrechte und das öffentliche Interesse nach Maßgabe des Gesetzes zu wahren, sowie über die Unabhängigkeit der Gerichte zu wachen und sich vor diesen für das soziale Wohl der Betroffenen einzusetzen“.

Die Staatsanwaltschaft hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sie wacht über den effizienten und fristgerechten Ablauf der Rechtsprechung nach Maßgabe des Gesetzes, indem sie gegebenenfalls Anklage erhebt, Rechtsmittel einlegt oder andere Maßnahmen einleitet.
  • Sie ist an Strafprozessen beteiligt, indem sie sicherstellt, dass die Justizbehörden die geeigneten Vorsichtsmaßnahmen treffen und Ermittlungen durchführen, die der Feststellung von Sachverhalten dienen.
  • Sie beteiligt sich nach den gesetzlichen Maßgaben an Zivilverfahren, wenn gesellschaftliche Interessen oder die Interessen von Minderjährigen, Behinderten oder Benachteiligten auf dem Spiel stehen, bis die normalen Mechanismen der Vertretung eintreten.
  • Sie nimmt hinsichtlich der Strafmündigkeit von Minderjährigen die in den einschlägigen Gesetzen vorgesehenen Aufgaben wahr, um dem Wohl des Minderjährigen zu dienen.

Für weitere Informationen siehe: Link öffnet neues FensterStaatsanwaltschaft.

Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Organisation

Die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sind ein leitendes Organ der Justizverwaltung. Als dem Justizministerium unterstellte Beamte üben sie ihr Amt eigenständig aus.

Urkundsbeamte der Geschäftsstelle müssen einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften haben und nach bestandener Auswahlprüfung einen Kurs an der juristischen Fortbildungsakademie (Centro de Estudios Jurídicos) absolvieren.

Urkundsbeamte unterstehen dem Justizministerium und dem Leiter der Geschäftsstelle (Secretarios de Gobierno) des jeweiligen Obergerichts. Sie unterliegen praktisch denselben Unvereinbarkeitsregeln und Verboten wie Richter.

Amt und Aufgaben

Zu den Aufgaben der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gehört die Ausführung bzw. Überwachung der Ausführung aller in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden richterlichen bzw. gerichtlichen Entscheidungen und Beschlüsse. Sie handeln stets im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit und Unparteilichkeit, sind bei gerichtlichen Beurkundungen eigenständig und unabhängig und unterliegen bei der Ausübung aller anderen Funktionen dem Grundsatz der Handlungseinheit und Weisungsgebundenheit.

Urkundsbeamte der Geschäftsstelle sind für die Zusammenstellung von Unterlagen und das Führen von Akten zuständig. Sie nehmen gerichtliche Entscheidungen zu den Akten, sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf von Gerichtsverfahren und sind für die gerichtliche Personalplanung zuständig. Sie sind auch für die Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Verwaltungen zuständig und erstellen Gerichtsstatistiken.

Für weitere Informationen zu den Gerichtsbediensteten Spaniens siehe:

Organisation der Rechtsberufe

Rechtsanwalt

Der Beruf des Rechtsanwalts gehört zu den freien Berufen. Anwälte sind unabhängig und stehen im Dienste der Gesellschaft. Sie sind keine Beamten und üben ihren Beruf in freiem und lauterem Wettbewerb aus (Artikel 1 der spanischen Anwaltsordnung (Estatuto General de la Abogacía Española)).

Zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts gehören die Anleitung und Verteidigung der Parteien in allen Arten von Gerichtsverfahren sowie die Beratung und Vertretung ihrer Mandanten, sofern das Gesetz hierfür nicht eine andere Berufsgruppe vorsieht.

Wer als Rechtsanwalt arbeiten möchte, muss:

  • die spanische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines Unterzeichnerstaates des Vertrags über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 besitzen;
  • volljährig sein und darf nicht aus irgendeinem Grund von der Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts ausgeschlossen sein;
  • zugelassener Rechtsanwalt sein oder einen spanischen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften (in Fällen, die nicht durch das Gesetz Nr. 30/2006 vom 30. Oktober 2006 über die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwalts oder Rechtsvertreters       und durch diesbezügliche Durchführungsverordnungen reguliert sind) oder einen gleichwertigen ausländischen Abschluss haben, der nach den geltenden Normen offiziell anerkannt wurde;
  • Mitglied der Anwaltskammer (Colegio de Abogados) für den Bezirk sein, an dem sich der alleinige oder berufliche Hauptsitz befindet, um den Beruf in ganz Spanien ausüben zu können.

Die Vergütung der von Rechtsanwälten geleisteten Dienste erfolgt entweder durch ein festgelegtes Honorar, einen Stundensatz oder Abschlagszahlungen . Mandant und Anwalt können die Höhe des Honorars frei vereinbaren, solange die berufsständischen Grundsätze eingehalten werden und kein unlauterer Wettbewerb vorliegt.

Für weitere Informationen siehe: Link öffnet neues FensterAllgemeiner Rat der spanischen Anwaltschaft.

Rechtsdatenbanken

Ist der Zugang zu den Rechtsdatenbanken kostenlos?

Ja, der Zugang ist kostenlos.

Rechtsberater

Siehe den Abschnitt „Rechtsanwalt“.

Notar

Organisation, Amt und Aufgaben

Der Notar hat zwei untrennbar miteinander verbundene Aufgaben: Er ist öffentlicher Bediensteter und Rechtsexperte, dessen wichtigste öffentliche Funktion die Beglaubigung von rechtlichen Urkunden und sonstigen außergerichtlichen Schriftstücken ist. Er erstellt diese Schriftstücke gemäß den Wünschen der Parteien und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die er überprüft, auslegt und über deren Wirkungen er die Parteien informiert.

Da er öffentlicher Bediensteter ist, haben die von ihm beurkundeten oder beglaubigten Dokumente (notarielle Beurkundungen – escrituras publicas; Policen – pólizas mercantiles oder beglaubigte Kopien – testimonios) je nach Art des Dokuments besondere gerichtliche oder außergerichtliche Wirkungen.

In Spanien sind alle Aspekte des Amtes eines Notars strikt reguliert (Bestellung durch das Justizministerium, Zulassung durch Auswahlprüfungen; begrenzte Anzahl an Stellen; Vergütung nach einer vom Staat festgesetzten Gebührenordnung; Ruhestand; Disziplinarmaßnahmen). Beförderungen erfolgen nach dem Dienstalter oder durch Auswahlverfahren des Justizministeriums.

Für die Teilnahme an den Auswahlverfahren für Notare ist ein Hochschulabschluss oder Postgraduiertenabschluss in Rechtswissenschaften erforderlich.

Notare sind in den Notarkammern (Colegios Notariales) der einzelnen autonomen Gemeinschaften zusammengeschlossen. Darüber steht der Allgemeine Rat der Notarschaft (Consejo General del Notariado), dem der Staat bestimmte Aufsichtsbefugnisse übertragen hat.

Notare unterstehen über die Generaldirektion für das Register- und Notariatswesen (Dirección General de los Registros y del Notariado), die die von Notaren erbrachten Leistungen überprüft und überwacht, direkt dem Justizministerium.

Für weitere Informationen siehe: Allgemeiner Rat der Notarschaft Spaniens (www.notariado.org).

Sonstige Rechtsberufe

Registerführer

Das Grundbuchamt, das Handelsregister und das Verzeichnis beweglicher Vermögensgegenstände dienen der öffentlichen Aufzeichnung bestimmter Rechtsansprüche, Urkunden oder Rechtsgeschäfte, die ihrem Inhaber ein absolutes Recht verleihen, so dass Dritte von deren Legitimität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit ausgehen können. Dies bedeutet, dass keine weiteren Garantien benötigt werden (Eigentumstitel, Garantien usw.), um sich als Inhaber solcher Rechte auszuweisen. Die Register sind folglich ein sichereres und kostenwirksameres System, da nur noch eine einmalige Gebühr zu entrichten ist und die Wirkung sofort eintritt und dauerhaft ist.

Die Registerführer sind öffentliche Bedienstete, die für das Führen der Grundbücher, Handelsregister und Vermögensregister in Spanien zuständig sind. Sie sind sowohl öffentliche Bedienstete als auch Angehörige der Rechtsberufe: sie handeln eigenverantwortlich und führen bestimmte öffentliche Aufgaben durch, die ihnen per Gesetz übertragen wurden, insbesondere durch die Hypotheken-, Handels- und Verwaltungsgesetze. Die Eigenschaft als öffentliche Bedienstete verleiht ihnen das Hypothekengesetz (Ley Hipotecaria), und als solche genießen sie die ihnen laut Verwaltungsgesetzgebung zustehenden Rechte.

Für Zulassung, geografische Verteilung und Anzahl der Stellen, die Vergütung, disziplinarische Maßnahmen und Ruhestandsregelungen ist der Staat zuständig. Registerführer müssen einen Hochschulabschluss oder Postgraduiertenabschluss in Rechtswissenschaften haben und an vom Staat organisierten Auswahlverfahren teilnehmen.

Die Vergütung erfolgt in Form von Gebühren, die vom Staat festgesetzt werden.

Die Registerführer im Grundbuchamt, beim Handelsregister und beim Verzeichnis der beweglichen Vermögensgegenstände sind Mitglieder der Nationalen Kammer der Registerführer Spaniens (Colegio Nacional de Registradores de España), der der Staat bestimmte Überwachungsbefugnisse übertragen hat.

Sie unterstehen über die Generaldirektion für das Register- und Notariatswesen (Dirección General de los Registros y del Notariado), die eine Überprüfungs- und Überwachungsfunktion über die Register ausübt, direkt dem Justizministerium

Aufgabe der Registerführer ist es, die Dokumente zu beurteilen, die in die von ihnen betreuten Register eingetragen werden sollen, und die Öffentlichkeit in Registerfragen zu beraten. Außerdem sorgen sie für den Zugang der Öffentlichkeit zu den eingetragenen Daten und kontrollieren gegebenenfalls, ob bei den Personen, die einen Antrag auf Zugang stellen, ein berechtigtes Interesse besteht. Sie schützen sensible Daten auf angemessene Weise.

Für weitere Informationen siehe: Link öffnet neues FensterNationale Kammer der Registerführer Spaniens.

Prozessbevollmächtigter (Prokurator)

Der Prozessbevollmächtigte (procurador) vertritt kraft der ihm hierfür verliehenen Befugnisse die Rechte und Interessen der Parteien vor den ordentlichen Gerichten, stellt die Beweiskraft der Mitteilungen zwischen Gericht und Partei sicher und führt weitere, gesetzlich vorgeschriebene Pflichten aus.

Den Beruf des Prozessbevollmächtigten ausüben darf nur, wer über eine Qualifikation als Prozessbevollmächtigter oder Gerichtsbevollmächtigter verfügt (im letztgenannten Fall siehe hierzu Gesetz Nr. 30/2006 vom 30. Oktober 2006 über die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwaltes oder Gerichtsbevollmächtigten), bei der Kammer der Prozessbevollmächtigten (Colegio de Procuradores) eingetragen ist, eine Bürgschaft hinterlegt und einen Eid ableistet oder eine eidesstattliche Versicherung abgibt.

Die Prozessbevollmächtigten unterstehen der Kammer der Prozessbevollmächtigten, deren Vorstand die angemessene Berufsausübung durch seine Mitglieder überwacht.

Die Vergütung erfolgt in Form von Gebühren, die vorab vom Justizministerium festgesetzt werden.

Für weitere Informationen siehe: Link öffnet neues FensterAllgemeiner Rat der Prozessbevollmächtigten Spaniens.

Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater

Der Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater (graduado social) ist ein Fachmann, der an arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verfahren teilnehmen kann, die vor Gericht verhandelt werden.

Ein Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater kann an allen Verfahren vor Gerichten unterer und oberer Instanz teilnehmen und Rechtsmittel einlegen. Bei der Einlegung eines Rechtsmittels vor dem Obersten Gerichtshof ist allerdings die Anwesenheit eines Rechtsanwalts erforderlich.

In Spanien gibt es über 25 000 Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsberater, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen beraten.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterJUSTIZMINISTERIUM SPANIENS

Link öffnet neues FensterALLGEMEINER RAT DER RECHTSPRECHENDEN GEWALT SPANIENS

Link öffnet neues FensterSTAATSANWALTSCHAFT SPANIENS

Link öffnet neues FensterNATIONALE KAMMER DER REGISTERFÜHRER SPANIENS

Link öffnet neues FensterALLGEMEINER RAT DER SPANISCHEN ANWALTSCHAFT

Link öffnet neues FensterALLGEMEINER RAT DER PROZESSBEVOLLMÄCHTIGTEN SPANIENS

Link öffnet neues FensterALLGEMEINER RAT DER NOTARSCHAFT SPANIENS

Link öffnet neues FensterNATIONALE KAMMER DER REGISTERFÜHRER SPANIENS

Link öffnet neues FensterALLGEMEINER RAT DER BERUFSVEREINIGUNGEN DER RECHTSBERATER IN SPANIEN

Letzte Aktualisierung: 26/02/2024

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Rechtsberufe - Frankreich

Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Rechtsberufe.

Rechtsberufe – Einführung

Richter und Staatsanwälte

Organisation

In Frankreich werden Richter und Staatsanwälte in der Gruppe der „magistrats“ zusammengefasst. Richter im eigentlichen Sinne befinden über Rechtssachen, mit denen sie befasst werden, und werden als „magistrats du siège“ bezeichnet. Die Staatsanwälte sind für die Staatsanwaltschaft (ministère public oder parquet) tätig und werden als „magistrats du parquet“ bezeichnet.

Richter entscheiden über die bei ihnen anhängigen Streitsachen; die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, im Interesse der Allgemeinheit zu handeln und für die Einhaltung geltenden Rechts zu sorgen. Die Rechtsstellung von Richtern und Staatsanwälten ist in der Verordnung (ordonnance) Nr. 58-1270 vom 22. Dezember 1958 als Organgesetz (loi organique) für das Statut von Richtern und Staatsanwälten geregelt. Gemäß Artikel 1 dieser Verordnung ist es ihnen während ihrer beruflichen Laufbahn möglich, zwischen dem Richteramt und den Aufgaben des Staatsanwalts zu wechseln. Dies ist der Grundsatz der Einheit der Justizorgane, den der Verfassungsrat insbesondere in seiner Entscheidung vom 11. August 1993 erneut bekräftigt hat. Richter und Staatsanwälte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die gemäß Artikel 66 der Verfassung über die bürgerlichen Freiheiten des Einzelnen wacht. Es gibt dennoch eine Reihe von Unterschieden in ihrer Stellung: Richter unterstehen nicht der Dienstaufsicht einer übergeordneten Behörde und genießen eine Dienstsicherheit. Sie können ohne ihre Zustimmung nicht versetzt werden. Auch die Art und Weise, wie beide ernannt werden, unterscheidet sich: Die Ernennung der Richter erfolgt mit Zustimmung des Obersten Justizrats (Conseil supérieur de la magistrature) oder auf dessen Vorschlag, wenn es sich um die Richter am Kassationsgerichtshof, die Präsidenten der Berufungsgerichte und die Präsidenten der Gerichte handelt. Der Oberste Justizrat verfügt letztlich über Disziplinarbefugnisse gegenüber allen Richtern, die über Rechtssachen befinden. Die Staatsanwälte hingegen werden nach Anhörung des Obersten Justizrats ernannt, wobei der Justizminister für die Ernennung und die Ausübung der Disziplinargewalt zuständig ist.

Die meisten Richter und Staatsanwälte werden über Auswahlverfahren (concours) eingestellt. Zum ersten Auswahlverfahren, das allen Studierenden offen steht, werden nur Kandidaten zugelassen, die ein mindestens vierjähriges Studium absolviert haben und einen entsprechenden Master-Abschluss vorweisen können. Wer das Auswahlverfahren besteht, wird zum Richter oder Staatsanwalt auf Probe (auditeurs de justice) ernannt und durchläuft dann eine einheitliche Ausbildung an der Staatlichen Richterschule (École nationale de la magistrature – ENM). Auch der direkte Einstieg ist möglich. Mit Abschluss ihres Studiums an der ENM erhalten die Richter und Staatsanwälte auf Probe ihre Ernennung (per Dekret (décret)) an ein Gericht oder in eine Staatsanwaltschaft, dem bzw. der sie dann unterstellt sind.

Neben ihren Aufgaben in der Rechtspflege nehmen die Gerichtspräsidenten und Leiter der Staatsanwaltschaft (je nach Gericht der Präsident und der Staatsanwalt oder der Präsident und der Generalstaatsanwalt) an den erst- und zweitinstanzlichen Gerichten auch Verwaltungsaufgaben wahr (z. B. Festsetzen der Verhandlungstermine).

Am 1. Januar 2018 waren 8412 Richter und Staatsanwälte im Amt, davon 7881 an den Gerichten oder in der Staatsanwaltschaft.

Der Oberste Justizrat

Die Regelungen für den Obersten Justizrat (Conseil supérieur de la magistrature – CSM) sind in Artikel 65 der Verfassung verankert. Mit dem Verfassungsgesetz vom 23. Juli 2008 wurden seine Zusammensetzung und seine Aufgaben (bei der Ernennung) neu geregelt; dazu gehört auch die Möglichkeit für einen Rechtsuchenden, den CSM anzurufen. Seither gehört auch der Präsident der Republik nicht mehr dem CSM an.

Das für Richter zuständige Gremium des CSM untersteht dem Präsidenten des Kassationsgerichtshofs. Ihm gehören zudem fünf Richter, ein Staatsanwalt, ein vom Staatsrat (Conseil d’État) bestimmtes Staatsratsmitglied, ein Rechtsanwalt (avocat) und sechs qualifizierte Persönlichkeiten an, die nicht im Parlament sitzen noch aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommen dürfen. Vom Präsidenten der Republik, dem Präsidenten der Nationalversammlung (Assemblée nationale) und dem Senatspräsidenten werden jeweils zwei qualifizierte Persönlichkeiten benannt.

Das für Staatsanwälte zuständige Gremium des CSM steht unter der Leitung des Generalstaatsanwalts (procureur général) am Kassationsgerichtshof. Ihm gehören zudem fünf Staatsanwälte, ein Richter sowie das Staatsratsmitglied, der Rechtsanwalt und die oben genannten sechs qualifizierten Persönlichkeiten an.

Das für die Richter zuständige Gremium schlägt die Richter am Kassationsgerichtshof, die Präsidenten der Berufungsgerichte (cours d’appel) und die Präsidenten der Regionalgerichte (tribunaux de grande instance) vor. Die übrigen Richter werden mit dessen Einwilligung ernannt.

Dieses Gremium entscheidet als Disziplinarorgan über Verfehlungen von Richtern. In dieser Zusammensetzung umfasst es dann auch den Richter aus dem für Staatsanwälte zuständigen Gremium.

Das für Staatsanwälte zuständige Gremium des CSM nimmt zu den Ernennungen der Staatsanwälte Stellung. In dieser Zusammensetzung nimmt der Oberste Justizrat auch Stellung zu den gegen einzelne Staatsanwälte verhängten Disziplinarmaßnahmen. Neben den in Artikel 65 Absatz 3 bezeichneten Mitgliedern umfasst er dann auch den Staatsanwalt aus dem für Richter zuständigen Gremium.

Staatsanwaltschaft

Organisation

Die Staatsanwaltschaft ist durch Staatsanwälte vertreten, die die Aufgabe haben, als Vertreter der Anklage im Interesse der Allgemeinheit zu handeln und für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen.

Von der Generalstaatsanwaltschaft (parquet général) am Kassationsgerichtshof, die eine Sonderstellung einnimmt, einmal abgesehen, ist die Staatsanwaltschaft in Frankreich streng hierarchisch in Pyramidenform aufgebaut und untersteht der Dienstaufsicht des Justizministers. In Artikel 30 der Strafprozessordnung ist verankert, dass der Justizminister die Vorgaben für die Strafverfolgungspolitik der Regierung festlegt. Er trägt dafür Sorge, dass diese Vorgaben auf französischem Staatsgebiet einheitlich angewendet werden, und ist hierzu gegenüber den Mitgliedern der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt.

An jedem Regionalgericht (tribunal de grande instance) gibt es eine Staatsanwaltschaft, der mehrere Staatsanwälte angehören, die den Weisungen des Leiters der Staatsanwaltschaft (procureur de la République) unterstehen. Dieser ist für die Verwaltung zuständig und verteilt die Aufgaben an die einzelnen Staatsanwälte entsprechend ihrem Dienstrang (procureurs adjoints, vice-procureurs und substituts). Der Leiter der Staatsanwaltschaft wiederum steht unter der Dienstaufsicht des Generalstaatsanwalts (procureur général) und ist ihm gegenüber weisungsgebunden.

Trotz dieses streng hierarchischen Aufbaus ist die Staatsanwaltschaft in ihrer Funktion unteilbar: Ein rangniedriger Staatsanwalt benötigt nicht erst die Erlaubnis seines Vorgesetzten, um tätig werden zu können, und jede seiner Handlungen ist für die Staatsanwaltschaft als Ganzes bindend.

Aufgaben und Pflichten

Die Staatsanwaltschaft ist hauptsächlich für strafrechtliche Aufgaben zuständig. Sie leitet die Ermittlungen und ergreift selbst alle für die Verfolgung von Straftaten erforderlichen Schritte oder sorgt dafür, dass entsprechende Schritte unternommen werden. So entscheidet sie nach dem Opportunitätsprinzip, wie in einer Strafsache weiter zu verfahren ist (z. B. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (ouverture d’une information judiciaire), Überweisung an ein erkennendes Gericht (renvoi devant une juridiction de jugement) oder Einstellung des Verfahrens (classement sans suite)). Sie ist verpflichtet, an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen, und tritt dort durch freie mündliche Ausführungen (zum Tatbestand, zur Person des Beschuldigten und zum Strafmaß) auf, wie sie dies im Sinne einer funktionierenden Rechtspflege für angemessen hält. Ihr obliegt außerdem die Strafvollstreckung.

Sie ist ferner zuständig für den Schutz schutzbedürftiger Minderjähriger und für bestimmte Aufgaben im Zivilrecht, etwa im Zusammenhang mit dem Personenstand (z. B. Familienstandsänderungen oder Eintragung in Geburts- oder Sterberegistern), in der Verwaltung (z. B. Getränkeausschank, Zeitschriften, Haustürgeschäfte usw.) und in Handel und Gewerbe (z. B. Insolvenzverfahren).

Welche Rolle und Aufgaben Richter (magistrats du siège) übernehmen, wird im Abschnitt über die ordentlichen Gerichte ausführlich erläutert.

Laienrichter (juges non professionnels)

Vorübergehend ernannte Laienrichter (magistrats exerçant à titre temporaire)

Mit dem Ziel, die Rechtspflege bürgernäher zu gestalten, kann ein Vertreter der Zivilgesellschaft als vorübergehend ernannter Laienrichter (magistrat exerçant à titre temporaire – MTT) berufen werden, um die Justiz gemäß den Artikeln 41-10 ff. der Verordnung (ordonnance) Nr. 58-1270 vom 22. Dezember 1958 als Organgesetz (loi organique) für das Statut von Richtern und Staatsanwälten in seiner geänderten Fassung vorübergehend zu unterstützen.

Eine Besonderheit dieser Rolle besteht darin, dass vorübergehend ernannte Laienrichter für eine bestimmte Zeit die Aufgaben eines Richters an einem Bezirksgericht, eines Richters an einem Polizeigericht und/oder eines Beisitzers in Rechtssachen, die von einem Spruchkörper bestehend aus drei Richtern an den Regionalgerichten verhandelt werden, wahrnehmen können, gleichzeitig aber auch eine berufliche Tätigkeit ausüben können, die mit ihren richterlichen Aufgaben kompatibel ist.

Der jüngste Anstieg der Zahl der vorübergehend ernannten Laienrichter ergibt sich unmittelbar aus der Abschaffung des ursprünglich durch ein Gesetz vom 9. September 2002 eingeführten Amts des Proximitätsrichters (juge de proximité) gemäß Artikel 15 des Gesetzes Nr. 2016-1547 vom 18. November 2016 zur Modernisierung und Anpassung des Justizsystems an das 21. Jahrhundert und dem Dekret Nr. 2017-683 vom 28. April 2017 .

Mit dem am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Organgesetz (loi organique) Nr. 2016-1090 vom 8. August 2016 wurden die Aufgaben des Richters der ersten Instanz vor Ort und des vorübergehend ernannten Laienrichters zusammengeführt.

Vorübergehend ernannte Laienrichter werden regelmäßig auf der Grundlage von Bewerbungsunterlagen (und nicht nach einem Auswahlverfahren) in ihr Amt berufen.

Bedingungen für den Zugang zum Amt des vorübergehend ernannten Laienrichters

Laienrichter müssen die französische Staatsbürgerschaft besitzen, zwischen 35 und 75 Jahre alt sein, voll geschäftsfähig sein, einen guten Leumund vorweisen, die Voraussetzungen für den öffentlichen Dienst erfüllen und körperlich in der Lage sein, die geforderten Aufgaben zu erfüllen, wobei eventuelle Behinderungen zu berücksichtigen sind.

Die Kandidaten erfüllen zudem eine der folgenden Bedingungen:

  • Sie haben ein mindestens vierjähriges Studium absolviert und können einen entsprechenden Abschluss (oder eine gleichwertige Qualifikation) vorweisen und sie verfügen über eine nachgewiesene Berufserfahrung von mindestens sieben Jahren, die sie für die Ausübung richterlicher Tätigkeiten qualifiziert.
  • Sie sind Leiter* der Geschäftsstelle eines Gerichts und können eine Dienstzeit von sieben Jahren als Gerichtsbediensteter nachweisen.
  • Sie sind Beamter der Laufbahngruppe A im Justizministerium** und können eine Dienstzeit von mindestens sieben Jahren in dieser Eigenschaft nachweisen.
  • Sie sind Angehöriger oder ehemaliger Angehöriger eines reglementierten oder geschützten Rechtsberufs und können eine Berufspraxis von mindestens fünf Jahren nachweisen.

Status von vorübergehend ernannten Laienrichtern

Das für Richter zuständige Gremium des CSM nimmt zu den vom Justizminister vorgeschlagenen Kandidaten Stellung.

Für vorübergehend ernannte Laienrichter, die per Dekret (décret) des Präsidenten der Republik ernannt werden, gelten die Vorschriften für Berufsrichter.

Sie werden für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt, die einmal verlängert werden kann, sie können ihr Amt jedoch nicht über das 75. Lebensjahr hinaus ausüben.

Sie können neben ihrer Tätigkeit bei Gericht eine berufliche Tätigkeit ausüben, sofern diese in den Bewerbungsunterlagen nicht in der Liste der Tätigkeiten, die mit dem Amt unvereinbar sind, aufgeführt ist.

Pflichten von vorübergehend ernannten Laienrichtern

Vorübergehend ernannte Laienrichter nehmen die folgenden Aufgaben wahr:

  • An den Regionalgerichten verhandeln sie als Beisitzer in einem Spruchkörper von drei Richtern über zivil- und strafrechtliche Streitsachen. Sie sind befugt, Vergleiche in Strafsachen zu bestätigen, und zwar in bis zu einem Drittel der Fälle, die ihnen zugewiesen werden. Sie sind auch bei den Polizeigerichten tätig, wo sie eine begrenzte Anzahl von Fällen der ersten vier Kategorien von Verkehrsdelikten und der fünften Kategorie von Bußgeldern verhandeln. Zudem bearbeiten sie Strafanordnungen für die oben genannten Delikte.
  • Beim Bezirksgericht verhandeln sie Zivilsachen, und zwar bis zu einem Drittel der Fälle des Bezirksgericht, dem sie zugewiesen sind.

Schulung von vorübergehend ernannten Laienrichtern

Vorübergehend ernannte Laienrichter absolvieren eine zehntägige theoretische Schulung an der Staatlichen Richterschule (ENM).

Auf Beschluss des Obersten Justizrats absolvieren sie entweder eine Probezeit bei Gericht mit einer Dauer von 40 bis 80 Tagen, die in einem Zeitraum von sechs Monaten zu erbringen ist, oder ein Referendariat bei Gericht mit einer Dauer von 40 Tagen, das in Ausnahmefällen je nach Berufserfahrung des Kandidaten verkürzt werden kann.

Vergütung von vorübergehend ernannten Laienrichtern

Vorübergehend ernannte Laienrichter werden für ihre Arbeit nach geleisteter Dienstzeit vergütet.

Der Einheitssatz für eine Dienstzeit beträgt 106,28 EUR brutto (gemäß dem Index für die Bezüge im öffentlichen Dienst vom 1. Februar 2017), wobei jedoch 300 Dienstzeiten pro Jahr nicht überschritten werden dürfen.

Vorübergehend ernannte Laienrichter erhalten keine Reisekostenvergütung für die Fahrt von ihrem Wohnsitz zu dem Gericht, dem sie zugewiesen sind.

Mitglieder des Arbeitsschiedsgerichts

Die 1806 geschaffenen Arbeitsschiedsgerichte sind Gerichte erster Instanz, die auf die Beilegung individueller Streitsachen zwischen Arbeitnehmern oder Auszubildenden und Arbeitgebern im Zusammenhang mit ihren Verträgen spezialisiert sind. Die Richter (Mitglieder) der Arbeitsschiedsgerichte werden aus Vertretern der Wirtschaft und des Handels ausgewählt.

Das System der Arbeitsschiedsgerichte beruht auf dem Gedanken, dass Arbeitsbeziehungen, die von Natur aus spezifisch und komplex sind, einer Prüfung durch einen Richter bedürfen, der Erfahrung mit solchen Beziehungen hat, sei es entweder als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber.

Die Arbeitsschiedsgerichte setzen sich daher zwangsläufig aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern (gemeinsame Gremien) zusammen. Die Mitglieder des Gerichts sind in zwei Kollegien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und fünf Fachabteilungen (Wirtschaft, Handel, Landwirtschaft, sonstige Tätigkeiten und Verwaltung) unterteilt.

Die 14 512 Mitglieder nehmen ihre Aufgaben an 210 Arbeitsschiedsgerichten im zum europäischen Kontinent gehörenden Teil Frankreichs und in den Überseegebieten wahr und bearbeiten rund 142 500 Fälle pro Jahr.

Sie sind in erster Linie dafür zuständig, zwischen den Parteien zu vermitteln und, sollte dies nicht möglich sein, über die Streitigkeit zwischen ihnen zu entscheiden.

Ernennungsverfahren

Seit 1979 werden die Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen von ihren Amtskollegen gewählt. Angesichts der sinkenden Wahlbeteiligung und der damit einhergehenden schwindenden Legitimität des Systems der Arbeitsschiedsgerichte wurden neue Verfahren zur Ernennung von Mitgliedern dieser Gerichte geprüft.

So wurde durch die Verordnung (ordonnance) Nr. 2016-388 vom 31. März 2016, mit der die Besonderheit des Systems der Arbeitsschiedsgerichte zwar bestätigt wurde, die direkte Wahl durch eine Ernennung auf Vorschlag der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ersetzt. Dem geht die Berechnung der Repräsentativität der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände im Rahmen des Verfahrens zur Messung der Repräsentativität der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände voraus.

Alle vier Jahre findet nunmehr eine allgemeine Ernennungsrunde für die Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte statt. Die Ernennung erfolgt durch gemeinsamen Beschluss (arrêté) des Justiz- und des Arbeitsministers. Stellen, die während der Amtszeit frei werden, werden im Rahmen von Nachbesetzungsrunden ausgeschrieben und nach dem gleichen Verfahren wie bei den allgemeinen Ernennungsrunden besetzt.

Ausbildung

Mit dem Gesetz Nr. 2015-990 vom 6. August 2015 über Wachstum, Tätigkeit und Chancengleichheit in der Wirtschaft soll die berufliche Stellung der Mitglieder eines Arbeitsschiedsgerichts verbessert werden, insbesondere durch die Einführung einer verpflichtenden Aus- und Weiterbildung.

Die Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte absolvieren daher eine verpflichtende Erstausbildung, bevor sie ihre richterliche Tätigkeit aufnehmen, und nehmen anschließend an Weiterbildungsmaßnahmen teil.

Die Erstausbildung ist für alle Mitglieder, egal, ob sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vertreten, gleich. Sie wird von der Staatlichen Richterschule (ENM) organisiert und durchgeführt und umfasst mehrere theoretische und praktische Module. Insgesamt dauert sie fünf Tage. Jedes Mitglied eines Arbeitsschiedsgerichts, das die Erstausbildung nicht innerhalb von 15 Monaten nach dem ersten Tag des zweiten Monats nach seiner Ernennung abgeschlossen hat, gilt als von seinem Amt zurückgetreten.

Die Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte nehmen während ihrer vierjährigen Amtszeit zudem an einer Fortbildung mit einer Dauer von sechs Wochen teil. Für diese Fortbildung ist das Arbeitsministerium zuständig.

Standesregeln

Die Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte legen einen Eid ab. Sie unterliegen den Standesregeln, die für Richter und Staatsanwälte gelten: Sie müssen ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Würde und Redlichkeit wahren und sich so verhalten, dass jeder berechtigte Zweifel in dieser Hinsicht ausgeräumt wird. Sie sind auch an die Vertraulichkeit des Beschlussfassungsprozesses gebunden.

Mit dem Dekret Nr. 2016-1948 vom 28. Dezember 2016 über die Standesregeln und Disziplinarverfahren für Mitglieder von Arbeitsschiedsgerichten, das in Anwendung des Gesetzes Nr. 2015-990 vom 6. August 2015 über Wachstum, Tätigkeit und Chancengleichheit in der Wirtschaft verabschiedet wurde, wurde ein neuer Artikel R.1431-3-1 in das Arbeitsgesetz eingefügt, mit dem der Oberste Rat der Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte (Conseil supérieur de la prud’homie) mit der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für die Mitglieder der Gerichte betraut wird, der veröffentlicht werden muss.

Der Verhaltenskodex wurde vom Obersten Rat der Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte am 26. Januar 2018 gebilligt.

Stellung

Die aktiven Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte genießen bei der Ausübung ihres Amtes die Stellung eines geschützten Arbeitnehmers, d. h. sie können nicht ohne vorherige Genehmigung der Arbeitsaufsichtsbehörde entlassen werden und sie haben das Recht, während ihrer Arbeitszeit abwesend zu sein.

Solche Abwesenheiten gelten als effektive Arbeitszeit und werden als solche vom Arbeitgeber vergütet und von der Sozialversicherung abgedeckt. Die während der Arbeitszeit für das Arbeitsschiedsgericht aufgewendete Zeit führt daher nicht zu Gehaltseinbußen oder einem Verlust von Leistungen. Dem Arbeitgeber wird das Gehalt vom Staat erstattet.

Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmer, die nicht in die oben genannte Kategorie fallen (Arbeitsuchende, Rentner, Mitglieder des Gerichts, die außerhalb ihrer Arbeitszeit im Gericht tätig sind), erhalten für ihre Dienstzeiten eine Vergütung, die per Dekret (décret) festgelegt wird.

Ihre Reisekosten können ebenfalls erstattet werden.

Richter an Handelsgerichten

Es gibt 134 Handelsgerichte der ersten Instanz, die über das gesamte zum europäischen Kontinent gehörende Gebiet Frankreichs verteilt sind, mit Ausnahme von Elsass-Mosel (wo eine Abteilung des Regionalgerichts aufgrund einer Ausnahmeregelung des vor Ort geltenden Rechts für Handelsstreitigkeiten zuständig ist), sowie neun gemischte Handelsgerichte in den Überseegebieten.

Die Handelsgerichte entscheiden über Streitigkeiten zwischen Händlern oder zwischen Händlern und Handelsgesellschaften sowie über Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handelsgeschäften.

Ein Handelsrichter (juge consulaire) ist ein Händler oder ein Geschäftsführer von Unternehmen. Er verfügt daher über Berufserfahrung in der Wirtschaft.

Derzeit gibt es mehr als 3400 Handelsrichter.

Ein Handelsrichter wird von seinen Amtskollegen in einem jährlich stattfindenden, zweistufigen Verfahren gewählt.

Er wird zunächst für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Anschließend kann er maximal viermal jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren am gleichen Gericht oder an einem anderen Handelsgericht wiedergewählt werden. Eine Ausnahme bildet der scheidende Präsident, der als einziger für eine fünfte Amtszeit als Kammermitglied wiedergewählt werden kann.

Ein Handelsrichter leistet einen Eid und unterliegt demselben Verhaltenskodex wie Berufsrichter.

Er ist ehrenamtlich tätig. Ein Handelsrichter muss für seinen Dienst verfügbar und bereit sein, sich persönlich zu engagieren, insbesondere durch die Teilnahme an den verpflichtenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Mit dem Gesetz Nr. 2016-1547 vom 18. November 2016 zur Modernisierung der Justiz für das 21. Jahrhundert wurde die Stellung von Handelsrichtern umfassend reformiert. So wurden insbesondere die Bestimmungen über den Verhaltenskodex und die Disziplinarverfahren überarbeitet und die berufliche Stellung der Richter verbessert, indem verpflichtende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eingeführt wurden, die an der Staatlichen Richterschule zu absolvieren sind.

Beisitzer an Sozialgerichten

Beisitzer an Sozialgerichten (tribunaux des affaires de la sécurité sociale) werden vom Präsidenten des Berufungsgerichts anhand einer Liste, die im jeweiligen Gerichtsbezirk vom Regionalleiter für Jugend, Sport und sozialen Zusammenhalt auf Vorschlag der repräsentativsten Berufsorganisationen erstellt wird, für drei Jahre ernannt.

Mit dem Gesetz vom 18. November 2016 zur Modernisierung der Justiz für das 21. Jahrhundert wurden die Sozialgerichte abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2019 nehmen speziell dafür vorgesehene Regionalgerichte nunmehr ihre Aufgaben wahr. Dort verhandeln die Beisitzer die Fälle.

Beisitzer an Gerichten für Erwerbsunfähigkeitsverfahren

Beisitzer an Gerichten für Erwerbsunfähigkeitsverfahren (tribunaux du contentieux de l’incapacité) werden vom Präsidenten des Berufungsgerichts im jeweiligen Gerichtsbezirk anhand von Listen, die auf Vorschlag der repräsentativsten Berufsvereinigungen vom Regionalleiter für Jugend, Sport und sozialen Zusammenhalt erstellt werden, für die Dauer von drei Jahren ernannt.

Mit dem Gesetz vom 18. November 2016 zur Modernisierung der Justiz für das 21. Jahrhundert wurden die Gerichte für Erwerbsunfähigkeitsverfahren abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2019 nehmen speziell dafür vorgesehene Regionalgerichte nunmehr ihre Aufgaben wahr. Dort verhandeln die Beisitzer die Fälle.

Beisitzer in den Kammern für Sozialangelegenheiten der Regionalgerichte

Seit dem 1. Januar 2019 gehören diese Beisitzer den Kammern der Regionalgerichte an, die speziell für die Behandlung von Streitigkeiten im Bereich der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe zuständig sind.

Sie werden vom Präsidenten des Berufungsgerichts nach Anhörung des Präsidenten des Regionalgerichts anhand von Listen, die auf Vorschlag der repräsentativsten Berufsvereinigungen für das jeweilige Gericht erstellt werden, für die Dauer von drei Jahren ernannt.

Die Kandidaten müssen die französische Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 23 Jahre alt sein, die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Beisitzer erfüllen, dürfen nicht wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über die Land- und Seefischerei oder das Gesetz über die soziale Sicherheit rechtskräftig verurteilt worden sein und dürfen nicht dem Vorstand einer Sozialversicherungsanstalt oder eines Vereins auf Gegenseitigkeit angehören. Ihre Aufgaben sind mit denen der Mitglieder der Arbeitsschiedsgerichte vereinbar.

Beisitzer an Jugendgerichten

Beisitzer an den Jugendgerichten (tribunaux pour enfants) werden vom Justizminister anhand einer Liste von Kandidaten, die vom Präsident des Berufungsgerichts, dem das Jugendgericht untersteht, vorgelegt wird, für vier Jahre ernannt.

Die Kandidaten müssen die französische Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 30 Jahre alt sein und sich in irgendeiner Eigenschaft besonders für die Belange junger Menschen einsetzen.

Beisitzer an paritätischen Gerichten für Landpachtverträge

Die Beisitzer an paritätischen Gerichten für Landpachtverträge (tribunaux paritaires des baux ruraux) werden vom Präsidenten des Berufungsgerichts anhand von Listen, die vom Präfekten auf Vorschlag der repräsentativsten Berufs- und Grundeigentümerorganisationen für das jeweilige Gericht erstellt werden, für sechs Jahre ernannt.

Unter den Beisitzern finden sich Verpächter, die nicht gleichzeitig Pächter sind, und Pächter, die nicht gleichzeitig Verpächter sind, gegebenenfalls aufgeteilt in zwei Bereiche eines gemeinsamen Gerichts, von denen der eine Verpächter und Pächter mit Pachtverträgen und der andere Verpächter und Pächter umfasst, die Pachtverträge mit Vereinbarungen über eine Teilpacht geschlossen haben.

Die Kandidaten müssen die französische Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 26 Jahre alt sein, im Besitz ihrer bürgerlichen, staatsbürgerlichen und beruflichen Rechte sein und seit mindestens fünf Jahren als Verpächter oder Pächter im Rahmen eines Pachtvertrags mit oder ohne Teilpachtvereinbarung tätig sein.

Urkundsbeamte

Urkundsbeamte (greffiers) sind Spezialisten in Gerichtsverfahren, die die Richter bei seinen Amtshandlungen unterstützen. Sie fassen gerichtliche Schriftstücke ab und nehmen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Beurkundungen dieser Schriftstücke vor.

Als unverzichtbare Mitarbeiter des Richters helfen Urkundsbeamte bei der Vorbereitung und Bearbeitung von Fällen und bei der juristischen Recherche. Auf Anweisung der Richter fassen sie Entscheidungen und Urteilsbegründungen ab. Zu den Aufgaben der Urkundsbeamten gehört es, die Öffentlichkeit zu informieren, zu beraten oder zu unterstützen, wenn es um die Erledigung gerichtlicher Formalitäten oder Verfahren geht. Sie können auch mit Aufgaben der beruflichen Fortbildung betraut werden.

Urkundsbeamte üben ihre Funktionen hauptsächlich in den verschiedenen Dienststellen der Gerichte aus. Je nach Größe und Aufbau des Gerichts können Urkundsbeamte als Geschäftsstellenleiter, stellvertretender Leiter oder Sachgebietsleiter mit Führungsaufgaben betraut werden.

Leiter der Urkundsbeamten PDF(378 Kb)en

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Am 1. Januar 2018 betreute die Personalabteilung des Justizministeriums in den Kanzleien 10 931 Mitarbeiter, von denen 9368 den Gerichten zugewiesen waren.

Rechtsanwälte

Rechtsanwälte (avocats) sind Hilfsorgane der Rechtspflege. Der Anwaltsberuf gehört zu den freien Berufen mit Selbstständigenstatus. Die Rechtsstellung der Anwälte ist weitestgehend im Gesetz Nr. 71-1130 vom 31. Dezember 1971 über die Reform bestimmter Berufe in Justiz und Rechtspflege und im Dekret (décret) Nr. 91-1197 vom 27. November 1991 zur Neuordnung des Anwaltsberufs geregelt. Mit dem Gesetz Nr. 90-1259 vom 31. Dezember 1990 zur Änderung des Gesetzes von 1971 und der dazugehörigen Durchführungsverordnungen entstand das neue Berufsbild Rechtsanwalt (avocat), in dem der Rechtsanwalt (avocat) und der außergerichtlich tätige Rechtsberater (conseil juridique) zusammengeführt sind. Mit dem Gesetz vom 25. Januar 2011 über die Reform der Rechtsverteidigung vor den Berufungsgerichten wurden die Aufgaben des Rechtsanwalts und des Rechtsanwalts beim Berufungsgericht (avoué près les cours d’appel) zusammengeführt.

Rechtsanwälte erfüllen in ihrer täglichen Arbeit zwei Funktionen: Zum einen unterstützen und vertreten sie Mandanten vor Gericht (gerichtliche Funktion) und zum anderen bieten sie Rechtsberatung und erarbeiten Rechtsinstrumente (rechtliche Funktion).

Durch Artikel 4 Unterabsatz 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1971 wurde Rechtsanwälten eine weitgehende Monopolstellung bei der Vertretung der Parteien als Rechtsbeistand, bei der Prozessvertretung und in den Plädoyers vor Gericht und gegenüber beliebigen Justiz- oder Disziplinarorganen zuerkannt.

Es gibt keine übergeordnete nationale Berufsorganisation für Rechtsanwälte, da es ihnen auf eine gerechte Vertretung aller Anwaltskammern ankommt. Auf dem zum europäischen Kontinent gehörenden Gebiet Frankreichs und in den Übersee-Gebieten sind Anwälte in 16 Anwaltskammern (barreaux) jeweils am Sitz des Regionalgerichts (tribunal de grande instance) organisiert. Jede Kammer wird von einem Kammerpräsidenten (bâtonnier) geführt und von einem Kammerrat (conseil de l’ordre) verwaltet. Dieser ist für die Klärung aller berufsrelevanten Fragen zuständig, überwacht die Einhaltung der Anwaltspflichten und sorgt für den Schutz der anwaltlichen Rechte.

Der Nationale Rat der Anwaltskammern (Conseil national des barreaux – CNB) wurde durch das Gesetz vom 31. Dezember 1990 (Artikel 15) als rechtlich eigenständige, gemeinnützige Einrichtung (établissement d’utilité publique) geschaffen. Er hat die Aufgabe, den Berufsstand gegenüber dem Staat zu vertreten und für eine einheitliche Durchsetzung der anwaltlichen Standesregeln zu sorgen.

Der CNB unterhält eine Internetseite, von der Informationen über die Berufsorganisation, aktuelle Themen und ein Verzeichnis aller in den französischen Anwaltskammern zugelassenen Rechtsanwälte kostenlos heruntergeladen werden können. Die größeren Anwaltskammern betreiben zumeist eigene Internetseiten, die frei und kostenlos zugänglich sind; die entsprechenden Adressen findet man im Verzeichnis der Anwaltskammern auf der Website des CNB.

Der CNB erlässt im Wege von im Amtsblatt veröffentlichten Regierungsbeschlüssen nationale Verhaltensregeln, die unmittelbar für Rechtsanwälte gelten.

Die Anwälte im Staatsrat und am Kassationsgerichtshof haben eine Sonderstellung: Als Inhaber eines öffentlichen Amts werden sie durch Verordnung des Justizministers ernannt. Nur sie dürfen Mandanten vor den höchsten Gerichtsinstanzen vertreten, sofern eine Vertretung vorgeschrieben ist. Ihre Rechtsstellung wird hauptsächlich durch die Verordnung (ordonnance) vom 10. September 1817 über die Errichtung der Anwaltskammer im Staatsrat und am Kassationsgerichtshof, das Dekret (décret) Nr. 91-1125 vom 28. Oktober 1991 über die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Beruf und das Dekret (décret) Nr. 2002-76 vom 11. Januar 2002 über die Disziplin der hier tätigen Anwälte geregelt.

Die Rechtsanwälte beim Staatsrat und am Kassationsgerichtshof bilden eine eigenständige Kammer, an deren Spitze ein Präsident steht, unterstützt von einem elfköpfigen Kammervorstand. Dieses standesrechtliche Gremium verhängt Disziplinarmaßnahmen und vertritt den Berufsstand.

Auf der Website der Link öffnet neues FensterAnwaltskammer für Anwälte beim Staatsrat und am Kassationsgerichtshof finden Sie alle Informationen hierzu.

Gibt es eine Datenbank für diesen Bereich?

Der Nationale Rat der Anwaltskammern betreibt eine entsprechende Datenbank auf der Grundlage der Liste der Rechtsanwälte, die laut Verzeichnis der einzelnen Anwaltskammern in Frankreich zugelassen sind.

Können diese Informationen kostenlos abgefragt werden?

Datenbankabfragen auf der Website des Link öffnet neues FensterNationalen Rats der Anwaltskammern sind kostenfrei.

Notare

Organisation

Notare (notaire) sind mit öffentlichem Glauben ausgestattete Amtsträger und werden durch Verordnung (arrêté) des Justizministers ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit freiberuflich aus. Ihre Rechtsstellung ergibt sich hauptsächlich aus dem Gesetz vom 16. März 1803 (Loi du 25 Ventôse An XI), der Verordnung (ordonnance) Nr. 45-2590 vom 2. November 1945, dem Dekret (décret) Nr. 45-0117 vom 19. Dezember 1945 über die Neuordnung des Notarwesens, dem Dekret (décret) Nr. 73-609 vom 5. Juli 1973 über die Berufsausbildung und die Zulassungsvoraussetzungen für den Notarberuf und aus dem Dekret (décret) Nr. 78-262 vom 8. März 1978 zur Festsetzung der Gebührenordnung für Notare.

Notare sind auf der Ebene der Départements und Regionen in Kammern organisiert, die als Aufsichtsorgan für das standeskonforme Verhalten der Notare im jeweiligen Einzugsgebiet zuständig sind. Nationales Vertretungsorgan der Notare gegenüber dem Staat ist der Oberste Rat der Notare (Conseil supérieur du notariat).

Neben der Vertretung gegenüber staatlichen Instanzen vermittelt der Oberste Rat vorbeugend und schlichtend in beruflichen Streitfällen zwischen Notaren, die zu verschiedenen regionalen Notarkammern gehören. Der Link öffnet neues FensterConseil supérieur du notariat betreibt eine kostenlos zugängliche Website mit einer Beschreibung der Hauptmerkmale des Notarberufs, von der ein Notar- und Kammerverzeichnis für die einzelnen Departements und Regionen heruntergeladen werden kann.

Aufgaben und Pflichten

Notare sind mit öffentlichem Glauben ausgestattet, d. h. sie dürfen Urkunden ausstellen, die ohne richterlichen Beschluss vollstreckbar sind.

Ferner beraten sie Privatpersonen und Unternehmen – auch bei der Abfassung von Urkunden – und können nebenamtlich als Vermögensverwalter und Makler bei der Vermittlung von Immobilien tätig werden.

Andere Rechtsberufe

Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher (huissiers de justice) üben ein öffentliches Amt aus und werden durch Verordnung (arrêté) des Justizministers ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit jedoch freiberuflich aus. Ihre Rechtsstellung ist insbesondere im Gesetz vom 27. Dezember 1923, in der Verordnung (ordonnance) Nr. 45-2592 vom 2. November 1945, im Dekret (décret) Nr. 56-222 vom 29. Februar 1956 und im Dekret (décret) Nr. 75-770 vom 14. August 1975 geregelt.

Sie allein sind zur Zustellung prozessualer Schriftstücke und zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und vollstreckbarer Urkunden oder Titel befugt. Außerdem können sie im Auftrag der Gerichte oder auf Antrag von Privatpersonen Feststellungsprotokolle aufnehmen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, nach entsprechender Anmeldung bei der für sie zuständigen Regionalkammer und beim Generalstaatsanwalt (procureur général) am Berufungsgericht in dem Bezirk, in dem ihre Geschäftsstelle liegt, einer Nebentätigkeit als Mediator, Hausverwalter oder Versicherungsmakler nachzugehen.

Für ihre Amtshandlungen in Zivil- und Handelssachen erhalten Gerichtsvollzieher ein festes Honorar nach Gebührenordnung, die im Dekret (décret) Nr. 96-1080 vom 12. Dezember 1996 geregelt ist.

Die Berufsvertretung der Gerichtsvollzieher übernehmen Kammern auf der Ebene der Departements und Regionen im Bezirk eines Berufungsgerichts. Eine nationale Kammer vertritt zudem den gesamten Berufsstand gegenüber dem Staat und regelt Streitigkeiten zwischen den Kammern und Gerichtsvollziehern, die nicht derselben Kammer unterstehen. Die Link öffnet neues FensterNationale Gerichtsvollzieherkammer betreibt eine kostenlose Website, auf der die wichtigsten Merkmale des Gerichtsvollzieherberufs beschrieben werden und ein Berufsverzeichnis eingesehen werden kann.

Mit der Verordnung (ordonnance) vom 2. Juni 2016 wurde das Berufsbild Gerichtsvollzieher (commissaire de justice) neu geschaffen, das ab dem 1. Juli 2022 die Aufgaben des Gerichtsvollziehers und des Gerichtsversteigerers (commissaire-priseur judiciaire) umfasst.

In der Verordnung sind die Vorschriften für Gerichtsvollzieher festgelegt und es ist vorgesehen, dass das neue Berufsbild bis zum 1. Juli 2022 durch Übergangsregelungen schrittweise eingeführt wird. Da sich die Aufgaben des Gerichtsvollziehers und des Gerichtsversteigerers teilweise ähneln und ergänzen, wurde beschlossen, die bisherige Organisation der Berufe zu straffen und sie zu einem einzigen Beruf, dem des Gerichtsvollziehers, zusammenzufassen.

Die Vorschriften für Gerichtsvollzieher gelten ab dem 1. Juli 2022 in vollem Umfang. Ab dem 1. Juli 2026 werden die bisherigen Berufsbilder vollständig ersetzt: Gerichtsvollzieher und Gerichtsversteigerer, die keine spezielle Fortbildung für das neue Berufsbild des Gerichtsvollziehers absolviert haben, dürfen ihren Beruf nicht mehr ausüben. Seit dem 1. Januar 2019 ersetzt die Nationale Kammer der Gerichtsvollzieher (Chambre nationale des commissaires de justice) die alte Nationale Gerichtsvollzieherkammer bzw. die Kammer der Gerichtsversteigerer, um eine schrittweise Angleichung und spätere Zusammenlegung beider Berufe vorzubereiten.

Andere Hilfsorgane der Rechtspflege

An den Handelsgerichten gibt es spezielle Geschäftsstellenbeamte (greffiers de tribunaux de commerce), die in erster Linie dafür zuständig sind, den Mitgliedern des Handelsgerichts in den Verhandlungen zuzuarbeiten und den Gerichtspräsidenten bei allen ihm obliegenden Verwaltungsaufgaben zu unterstützen. Sie leiten den Dienstbetrieb in der Geschäftsstelle, führen das Handels- und Gesellschaftsregister (registre du commerce et des sociétés – RCS) und verwalten die Gerichtsregistratur und die Gerichtsakten. Sie stellen Ausfertigungen und Zweitschriften von Urkunden aus, verwahren die Amtssiegel und die bei der Geschäftsstelle hinterlegten Gelder, setzen Urkunden der Geschäftsstelle auf und erledigen die in ihre Zuständigkeit fallenden Formalitäten.

Dieser Berufsstand ist in den Artikeln L. 741-1 ff. bis R. 741-1 des Handelsgesetzbuchs geregelt.

Der Berufsstand wird gegenüber dem Staat durch den Nationalen Verband der Urkundsbeamten am Handelsgericht (Conseil national des greffiers des tribunaux de commerce – CNGTC) vertreten, eine rechtlich selbstständige, gemeinnützige Einrichtung (établissement d’utilité publique), die die Interessenvertretung der Berufsgruppe übernimmt. Sie ist für die Wahrung der gemeinsamen Interessen des Berufsstands zuständig und organisiert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Urkundsbeamte und Geschäftsstellenmitarbeiter, veranstaltet Fachprüfungen und betreut und beaufsichtigt die Vergabe von Praktika. Entsprechende Informationen finden Sie auf der Website des Link öffnet neues FensterNationalen Verbands der Urkundsbeamten am Handelsgericht.

Urkundsbeamte am Handelsgericht PDF(366 Kb)en

Urkundsbeamte am Handelsgericht mit Arbeitsvertrag PDF(366 Kb)en

Rechtsberater/Justiziare in Unternehmen

Der Beruf des Rechtsberaters (conseil juridique) wurde durch das Gesetz Nr. 90-1259 vom 31. Dezember 1990 mit dem des Rechtsanwalts (avocat) zusammengeführt.

In Unternehmen beschäftigte Juristen (juristes), die nicht als Rechtsanwälte (avocats) freiberuflich tätig sind, sind keinen speziellen Berufsvorschriften unterworfen.

Letzte Aktualisierung: 10/01/2022

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Rechtsberufe - Kroatien

Mitarbeiter in Justizbehörden

Bei den Mitarbeitern in den Justizbehörden handelt es sich um Beamte der Justiz, des öffentlichen Dienstes sowie um Hilfskräfte.

Richter (suci; Sing.sudac).

Richter sind Justizbeamte in Planstellen. Personen mit kroatischer Staatsbürgerschaft können zu Richtern ernannt werden.

Absolventen der Staatlichen Schule für Justizbeamte (Državna škola za pravosudne dužnosnike) oder Personen, die bereits richterliche Aufgaben wahrnehmen, können zu Richtern an Amtsgerichten (općinski sud), Handelsgerichten (trgovački sud) oder Verwaltungsgerichten (upravni sud) ernannt werden.

Personen, die mindestens zehn Jahre als Justizbeamte tätig waren, können zu Richtern an Gespanschaftsgerichten (županijski sud) ernannt werden.

Personen, die mindestens zwölf Jahre als Justizbeamte tätig waren, können zu Richtern an dem Hohen Gericht für Ordnungswidrigkeiten der Republik Kroatien (Visoki prekršajni sud Republike Hrvatske), dem Hohen Handelsgericht der Republik Kroatien (Visoki trgovački sud Republike Hrvatske) und dem Hohen Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien (Visoki upravni sud Republike Hrvatske) ernannt werden.

Voraussetzung für die Ernennung zum Richter des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien(Vrhovni sud Republike Hrvatske)sind mindestens 15 Jahre Berufspraxis als Justizbeamter, Anwalt, Notar oder Hochschulprofessor für Rechtswissenschaften (bei Letzteren zählt die Berufstätigkeit nach bestandener Rechtsanwaltsprüfung) oder eine Tätigkeit als renommierter Anwalt mit bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung, mindestens 20 Jahren Berufspraxis und nachweislicher Fachkompetenz auf einem speziellen Rechtsgebiet und in Form von fachlichen und wissenschaftlichen Arbeiten.

Link öffnet neues FensterGerichtsgesetz (Zakon o sudovima)
Link öffnet neues FensterGesetz über den nationalen Richterrat (Zakon o Državnom sudbenom vijeću)
Link öffnet neues FensterGesetz über die Besoldung von Richtern und anderen Justizbeamten (Zakon o plaćama sudaca i drugih pravosudnih dužnosnika)

Gerichtsbedienstete

Die Anzahl der Justizbeamten und Hilfskräfte, die an den Gerichten für fachliche Tätigkeiten, Büroarbeiten und technische Aufgaben benötigt werden, wird vom Justizministerium festgelegt.

Die Beschäftigung von Beamten und von Hilfspersonal an den Gerichten, Praktika, das Verfahren, die Methoden und das Programm für das juristische Staatsexamen, die Vergütung und andere tätigkeitsbezogenen Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten sowie die Haftung bei beruflichen Verfehlungen werden durch die Verordnungen für Beamte und Hilfspersonal und die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen geregelt.

Frei werdende Stellen an Gerichten dürfen nur mit Zustimmung des Justizministeriums neu besetzt werden.

Bei der Einstellung von Justizbeamten und Hilfskräften an den Gerichten ist darauf zu achten, dass Angehörige nationaler Minderheiten vertreten sind.

Regelungen zu den Ausbildungsanforderungen an Justizbeamte und Hilfskräfte werden vom Justizminister erlassen.

Gerichtsberater (sudski savjetnici; Sing. sudski savjetnik), Hauptgerichtsberater(viši sudski savjetnici; Sing. viši sudski savjetnik) und spezialisierte Hauptgerichtsberater (viši sudski savjetnici – specijalisti; Sing. viši sudski savjetnik – specijalist)

Personen mit einem Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einem integrierten grundständigen oder weiterführenden Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften und bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung können als Gerichtsberater tätig sein.

Personen mit einem Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einem Abschluss eines integrierten Grund- oder Aufbaustudiums in Rechtswissenschaften, bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis als Gerichtsberater oder Berater eines Staatsanwalts oder als Justizbeamter, Anwalt oder Notar oder Personen, die nach bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung mindestens fünf Jahre in anderen Rechtsangelegenheiten tätig gewesen sind, können zum Hauptgerichtsberater oder Gerichtsberater beim Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien ernannt werden.

Personen mit einem Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einem Abschluss eines Grund- oder Aufbaustudiums in Rechtswissenschaften, bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung und mindestens vier Jahren Berufspraxis als Gerichtsberater oder Berater eines Staatsanwalts oder als Justizbeamter, Anwalt oder Notar oder Personen, die nach bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung mindestens acht Jahre in anderen Rechtsangelegenheiten tätig gewesen sind, können zum spezialisierten Hauptgerichtsberater ernannt werden.

Personen mit einem Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einem Abschluss eines integrierten grundständigen oder weiterführenden Hochschulstudiums in Rechtswissenschaften, bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung und mindestens vier Jahren Berufspraxis als Gerichtsberater oder Berater eines Staatsanwalts oder Justizbeamter, Anwalt oder Notar oder Personen, die nach bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung mindestens acht Jahre in anderen Rechtsangelegenheiten tätig gewesen sind, können zum Hauptgerichtsberater beim Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien ernannt werden.

Personen mit einem Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einem Abschluss eines integrierten grundständigen oder weiterführenden Hochschulstudiums in Rechtswissenschaften, bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung und mindestens sechs Jahren Berufspraxis als Gerichtsberater oder Berater eines Staatsanwalts oder als Justizbeamter, Anwalt oder Notar oder Personen, die nach bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung mindestens zehn Jahre in anderen Rechtsangelegenheiten tätig gewesen sind, können zum spezialisierten Hauptgerichtsberater beim Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien ernannt werden.

Befugnisse der Gerichtsberater und Hauptgerichtsberater

Gerichtsberater, Hauptgerichtsberater und spezialisierte Hauptgerichtsberater nehmen an Gerichtsverhandlungen teil und sind ermächtigt, bestimmte Gerichtsverfahren eigenständig zu führen, Beweismittel zu bewerten und Tatsachen festzustellen. Nach Abschluss des Verfahrens legen sie dem Richter einen Entwurf vor, der die Grundlage für seine Entscheidung bildet, und sie veröffentlichen die angenommene Entscheidung mit der Genehmigung des Richters.

Nach den geltenden Bestimmungen des Gerichtsgesetzes dürfen Gerichtsberater, Hauptgerichtsberater und spezialisierte Hauptgerichtsberater in folgenden Fällen Gerichtsverfahren leiten bzw. dem Richter Vorlagen zur Entscheidung unterbreiten:

  1. in Zivilverfahren bei Streitigkeiten wegen Geld- oder Schadenersatzforderungen, wenn der Streitwert 100 000,00 HRK nicht überschreitet, und bei Handelsstreitigkeiten mit einem Streitwert von höchstens 500 000,00 HRK,
  2. bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus Tarifverträgen ergeben,
  3. bei Verwaltungsstreitigkeiten in Fällen, in denen ein Urteilsspruch auf der Grundlage einer bereits rechtskräftigen Entscheidung in einem Musterverfahren ergeht, oder bei rechtlichen Schritten gegen eine Handlung oder Unterlassung einer Einrichtung des öffentlichen Rechts oder bei Verwaltungsstreitigkeiten mit einem Streitwert von höchstens 100 000,00 HRK,
  4. in Vollstreckungsverfahren,
  5. in Nachlassverfahren,
  6. in Grundbuchverfahren,
  7. in Ordnungswidrigkeitsverfahren,
  8. in nichtstreitigen Verfahren, ausgenommen Verfahren zum Entzug der Geschäftsfähigkeit und zur Auflösung einer Miteigentumsgemeinschaft, sowie Grenzziehungsverfahren und Verfahren, auf die das Familiengesetz(Obiteljski zakon)Anwendung findet,
  9. in Registrierungsverfahren,
  10. in verkürzten Insolvenzverfahren und
  11. in Kostenfestsetzungsverfahren.

Gerichtsberater, Hauptgerichtsberater und spezialisierte Hauptgerichtsberater sind in bestimmten gesetzlich geregelten Verfahren handlungs- und entscheidungsbefugt.

In zweitinstanzlichen Verfahren und im Falle von außerordentlichen Rechtsmitteln erstatten die Gerichtsberater, Hauptgerichtsberater bzw. spezialisierten Gerichtsberater Bericht über den Verfahrensstand und erarbeiten einen Entscheidungsentwurf.

Richter auf Probe(sudački vježbenici; Sing.sudački vježbenik)

Das Justizministerium entscheidet jährlich über die Zahl der an den Gerichten beschäftigten Richter auf Probe entsprechend den dafür im Staatshaushalt vorgesehenen Mitteln.

Die für die Einstellung von Richtern auf Probe geltenden Bedingungen, das eigentliche Einstellungsverfahren sowie Dauer und Modalitäten der Probezeiten werden durch ein gesondertes Gesetz geregelt.

Mitarbeiter mit besonderem Fachwissen(stručni suradnici; Sing.stručni suradnik)

An den Gerichten können auch Mitarbeiter beschäftigt sein, die eine einschlägige Berufsausbildung oder ein grundständiges oder weiterführendes Hochschulstudium abgeschlossen haben und über die notwendige Berufserfahrung in Defektologie, Soziologie, Bildung, Volkswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Finanzen oder anderen relevanten Bereichen verfügen.

Fachkräfte und Fachhilfskräfte(stručni pomoćnici; Sing.stručni pomoćnik) unterstützen die Richter in ihrer Arbeit, wenn die entsprechenden Fälle Sachkunde erfordern.

Laienrichter(suci porotnici; Sing.sudac porotnik)

Laienrichter sind kroatische Staatsbürger, die in bestimmten Verfahren an Gerichtsverhandlungen teilnehmen und die Funktion eines Richters nicht hauptberuflich ausüben. Stattdessen sind sie als Mitglieder der Gerichtskammer den Richtern gleichgestellt, wenn es darum geht, über Angelegenheiten zu entscheiden, über die in einem Strafverfahren befunden werden muss.

Zu Laienrichtern können nur volljährige kroatische Staatsbürger ernannt werden, die für die Wahrnehmung einer solchen Funktion geeignet sind.

Laienrichter werden für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt und können danach wiederernannt werden.

Laienrichter an Amts- und Gespanschaftsgerichten werden durch die Gespanschaftsversammlung (županijska skupština) bzw. in Zagreb durch die Zagreber Stadtverordnetenversammlung (Gradska skupština Grada Zagreba) auf Vorschlag des Gemeinde- oder Stadtrats, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und der Wirtschaftskammer ernannt.

Vor der Ernennung von Laienrichtern ist unbedingt die Stellungnahme des Präsidenten des betreffenden Gerichts zu den vorgeschlagenen Kandidaten einzuholen.

Direktor der Gerichtsverwaltung(ravnatelj sudske uprave)

Ein Gericht, an dem mehr als 15 Richter tätig sind, beschäftigt einen Verwaltungsdirektor.

Der Direktor der Gerichtsverwaltung unterstützt den Präsidenten des Gerichts bei den Aufgaben der Gerichtsverwaltung, insbesondere durch

  • die Wahrnehmung spezieller Aufgaben im Zusammenhang mit der Planung und Verwaltung der Personalressourcen des Gerichtshofs,
  • die Organisation der Arbeit der Justizbeamten und Hilfskräfte sowie durch die Überwachung ihrer Leistung,
  • die Überwachung und Planung der Aus- und Weiterbildung von Justizbeamten und Hilfskräften,
  • die Instandhaltung des Gerichtsgebäudes, des Geländes und der Arbeitsmittel sowie durch die Vornahme der erforderlichen Investitionen,
  • die Vorbereitung und Koordinierung des jährlichen Beschaffungsplans entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und dem Bedarf des Gerichts,
  • die Organisation von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge,
  • die Überwachung der finanziellen und operativen Tätigkeiten des Gerichts sowie durch die Ausführung von Büro- und technischen Aufgaben untergeordneter Art,
  • die Betreuung der Haushalts- und Eigenmittel und Überwachung ihrer Verwendung,
  • die Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung von Projekten der Gerichtsverwaltung und der Beaufsichtigung derselben,
  • die Sicherstellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Fertigstellung von Statistiken zur Arbeit des Gerichts,
  • die Zusammenarbeit mit kommunalen und regionalen Behörden bei der Beschaffung von Ausrüstungen und der Bereitstellung der entsprechenden Mittel für die konkreten Tätigkeiten der Gerichte,
  • die Wahrnehmung sonstiger Aufgaben, die ihm vom Präsidenten des Gerichts übertragen werden.

Der Direktor der Gerichtsverwaltung ist gegenüber dem Präsidenten des Gerichts rechenschaftspflichtig.

Zum Direktor der Gerichtsverwaltung kann ernannt werden, wer einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder einen Abschluss eines integrierten grundständigen oder weiterführenden Hochschulstudiums in Rechtswissenschaften oder einen Abschluss eines speziellen weiterführenden Fachstudiums in Wirtschaftswissenschaften erworben hat und über eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren in einer entsprechenden Tätigkeit verfügt.

Gerichtssprecher(glasnogovornik suda)

Jedes Gericht hat einen Sprecher.
Als Gerichtssprecher fungiert ein Richter, ein Gerichtsberater oder eine vom Präsidenten des Gerichts im Jahresdienstplan benannte Person.

Der Präsident eines Gespanschaftsgerichts kann einen an diesem Gericht tätigen Richter zum Sprecher dieses Gerichts und der in seinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Amtsgerichte bestimmen. Es kann ein stellvertretender Sprecher benannt werden.

Der Gerichtssprecher erteilt Auskunft über die Tätigkeit des Gerichts gemäß dem Gerichtsgesetz, der Verfahrensordnung des Gerichts(Sudski poslovnik)und dem Gesetz über die Informationsfreiheit(Zakon o pravu na pristup informacijama).

Staatsanwalt(državni odvjetnici; Sing.državni odvjetnik)

Zum Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien (Glavni državni odvjetnik Republike Hrvatske) kann ernannt werden, wer die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Ernennung zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien (zamjenik Glavnog državnog odvjetnika Republike Hrvatske) erfüllt.

Die Staatsanwälte der Gespanschaften (županijski državni odvjetnici) werden aus den Reihen der Staatsanwälte, der stellvertretenden Generalstaatsanwälte, der Stellvertreter in einer spezialisierten Staatsanwaltschaft und der stellvertretenden Staatsanwälte in den Gespanschaften ernannt und müssen mindestens zwei Jahre lang die Aufgaben eines stellvertretenden Staatsanwalts in einer Gespanschaft wahrgenommen haben.

Die Staatsanwälte der Gespanschaften werden vom Rat der Staatsanwaltschaft (Državnoodvjetničko vijeće) auf Vorschlag des Generalstaatsanwalts der Republik Kroatien und nach Stellungnahme des Kollegiums der Staatsanwaltschaften der Republik Kroatien (Kolegij Državnog odvjetništva Republike Hrvatske) für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.

Staatsanwälte an den kommunalen Gerichten (općinski državni odvjetnici) werden aus den Reihen der Staatsanwälte und stellvertretenden Staatsanwälte ernannt.

Die Staatsanwälte an den kommunalen Gerichten werden vom Rat auf Vorschlag des Generalstaatsanwalts der Republik Kroatien und nach Stellungnahme des Kollegiums der Staatsanwaltschaften der Republik Kroatien und der Staatsanwaltschaft der Gespanschaft für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.

Stellvertretende Staatsanwälte (zamjenici državnog odvjetnika)

Stellvertretende Staatsanwälte werden in einer Weise, unter den Bedingungen und im Rahmen eines Verfahrens ernannt, die ihre Sachkenntnis, ihre Unabhängigkeit und ihre Eignung zur Ausübung des Amtes eines Staatsanwalts gewährleisten.

Zum stellvertretenden Staatsanwalt wird ernannt, wer kroatischer Staatsangehöriger ist, das juristische Staatsexamen bestanden hat und die im Gesetz über den Rat der Staatsanwaltschaft (Zakon o državnoodvjetničkom vijeću) festgelegten besonderen Voraussetzungen erfüllt.

Absolventen der Staatlichen Schule für Justizbeamte können zum stellvertretenden Staatsanwalt an einem kommunalen Gericht ernannt werden.

Zum stellvertretenden Staatsanwalt kann ernannt werden, wer mindestens zehn Jahre in einem richterlichen Amt tätig war.

Voraussetzung für die Ernennung zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien sind mindestens 15 Jahre Berufspraxis in einem Justizorgan oder eine mindestens ebenso lange Tätigkeit als Anwalt, Notar oder Hochschulprofessor für Rechtswissenschaften mit bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung (bei Letzteren zählt die Berufstätigkeit nach bestandener Rechtsanwaltsprüfung) oder eine Tätigkeit als renommierter Anwalt mit bestandener nationaler Rechtsanwaltsprüfung, mindestens 20 Jahren Berufspraxis und nachweislicher Fachkompetenz auf einem speziellen Rechtsgebiet und in Form von fachlichen und wissenschaftlichen Arbeiten.

Voraussetzung für die Ernennung zum stellvertretenden Staatsanwalt in einer Oberstaatsanwaltschaft ist neben der Erfüllung der im Gesetz festgelegten Anforderungen, dass die betreffende Person bei ihrer letzten Beurteilung mindestens als »erfolgreich in der Erfüllung ihrer Aufgaben« beurteilt wurde.

Bei der Staatsanwaltschaft werden ein oder mehrere Staatsanwälte ernannt, die ihre Aufgaben dauerhaft ausüben.

Staatsanwälte und stellvertretende Staatsanwälte müssen sich so verhalten, dass sie ihren eigenen Ruf nicht schädigen, die Staatsanwaltschaft nicht in Verruf bringen und keine Zweifel an ihrer Unparteilichkeit oder an der Autonomie und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft begründen.

Im Rahmen ihrer Vertretungstätigkeit und in ihren Beziehungen zu staatlichen Organen und juristischen Personen sind Staatsanwälte und stellvertretende Staatsanwälte verpflichtet, die Rechtmäßigkeit, Professionalität und Unparteilichkeit zu wahren, die Fristen für bestimmte Verfahren zu beachten und die Vorschriften über den Vorrang bei der Bearbeitung von Fällen zu befolgen.

Treten Staatsanwälte und stellvertretende Staatsanwälte in Verfahren vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde auf, müssen sie die Würde des betreffenden Gerichts oder der betreffenden Behörde, ihre eigene persönliche Würde und die Würde der Staatsanwaltschaft achten und wahren.

Staatsanwälte und stellvertretende Staatsanwälte sind verpflichtet, sämtliche Daten und sonstigen Kenntnisse über das Privat- und Familienleben der Parteien und anderer Personen, die sie bei der Ausübung ihres Amtes erlangen und die nicht durch die Rechtsvorschriften über das Dienstgeheimnis geschützt sind, geheim zu halten, sofern dies keine Straftat darstellt. Zudem müssen sie sämtliche Daten geheim halten, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Staatsanwälte und stellvertretende Staatsanwälte dürfen keiner politischen Partei angehören und nicht in die Politik eingebunden sein.

Der Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien, die stellvertretenden Generalstaatsanwälte der Republik Kroatien, die Staatsanwälte und die stellvertretenden Staatsanwälte können nicht für rechtliche Stellungnahmen in einem ihnen zugewiesenen Fall haftbar gemacht werden, es sei denn, sie begehen dabei einen Gesetzesverstoß und eine Straftat.

Berater eines Staatsanwalts (Državnoodvjetnički savjetnici)

Berater eines Staatsanwalts, leitende Berater eines Staatsanwalts (viši državnoodvjetnički savjetnici) und leitende Fachberater eines Staatsanwalts (viši državnoodvjetnički savjetnici – specijalisti) unterstützen den Staatsanwalt und seinen Stellvertreter bei ihrer Arbeit, arbeiten Entwürfe für Beschlüsse aus, geben Berichte, Eingaben und Erklärungen von Einzelpersonen zu Protokoll und nehmen andere ihnen durch das Gesetz und die Durchführungsverordnungen auferlegte Fachaufgaben selbstständig oder unter Aufsicht und nach den Weisungen des Staatsanwalts oder seines Stellvertreters wahr.

In den Abteilungen für Strafsachen der Staatsanwaltschaften können sie Anklage in Verfahren wegen Straftaten erheben, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

In den Abteilungen für Zivil- oder Verwaltungssachen der Staatsanwaltschaften können sie vor Gerichten, Verwaltungsbehörden und anderen Stellen auf der Grundlage einer vom zuständigen Staatsanwalt ausgestellten besonderen Vollmacht wie folgt auftreten:

  • bei den Staatsanwaltschaften der Kommunen in Fällen, in denen der Streitwert 100 000,00 HRK nicht übersteigt,
  • bei den Staatsanwaltschaften der Gespanschaften in Fällen, in denen der Streitwert 500 000,00 HRK nicht übersteigt.

Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (Ured za suzbijanje korupcije i organiziranog kriminaliteta – USKOK)

Das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität ist eine für ganz Kroatien zuständige Sonderstaatsanwaltschaft, die sich mit Straftaten im Zusammenhang mit Korruption und organisierter Kriminalität befasst.

Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität
Gajeva 30a
10 000 Zagreb

Tel.: +385 4591 874
Fax: + 385 1 4591 878

E-Mail: Link öffnet neues Fenstertajnistvo@uskok.dorh.hr
Link öffnet neues FensterGesetz über das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (Zakon o Uredu za suzbijanje korupcije i organiziranog kriminaliteta)

Direktor des Amtes zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK)

Die Arbeit des USKOK wird vom Direktor geleitet, der nach Stellungnahme sowohl des Justizministers als auch des Kollegiums der Staatsanwaltschaften der Republik Kroatien vom Generalstaatsanwalt ernannt wird. Der Direktor wird für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt und kann danach wiederernannt werden.

Dienstleistungen der Anwaltschaft – autonom und unabhängig

Anwälte erbringen unabhängige und autonome Dienstleistungen in Form rechtlichen Beistands für natürliche und juristische Personen, damit diese ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend machen und durchsetzen können.

Rechtsanwalt(odvjetnici; Sing.odvjetnik)

Rechtsanwälte können alle Arten von Rechtsbeistand anbieten.

Sie bieten insbesondere rechtliche Beratung, erstellen Dokumente (Verträge, Testamente, Erklärungen/Aussagen usw.), setzen Klageschriften, Beschwerden, Antragsschriften, Aufforderungsschreiben, Gesuche, außerordentliche Rechtsbehelfe und andere Schriftsätze auf und vertreten ihre Mandanten.

Sie können ihre anwaltliche Tätigkeit selbstständig oder in einer Anwaltssozietät oder -kanzlei ausüben und dürfen keine Tätigkeiten verrichten, die mit dem Ansehen und der Unabhängigkeit eines Rechtsanwalts unvereinbar sind.

Rechtsanwälte müssen die Vertraulichkeit aller Auskünfte, die sie von ihren Mandanten erhalten, und aller Kenntnisse, die sie auf andere Weise durch die Vertretung ihrer Mandaten erwerben, wahren. Diese Vertraulichkeit muss auch von allen anderen Angestellten oder ehemaligen Angestellten der Kanzlei gewahrt werden.

Ein Rechtsanwalt ist berechtigt, ein Honorar für juristische Dienstleistungen nach dem von der kroatischen Rechtsanwaltskammer (Hrvatska odvjetnička komora) festgelegten und vom Justizminister genehmigten Tarif sowie die Erstattung sämtlicher im Zusammenhang mit der geleisteten Arbeit entstandener Barauslagen zu verlangen.

Übernimmt ein Rechtsanwalt die Verteidigung von Amts wegen, so wird die Höhe des Honorars für diese Tätigkeit vom Justizministerium festgelegt.

Die Vertretung eines Beschuldigten vor einem Gespanschaftsgericht (županijski sud) kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen, d. h., dass nur ein Rechtsanwalt mit einer Berufserfahrung von mindestens acht Jahren oder ein Beamter einer Justizbehörde in einem Strafverfahren wegen einer Straftat, die mit einer langjährigen Freiheitsstrafe geahndet wird, von Amts wegen oder auf Kosten des Staates die Verteidigung übernehmen kann.

Rechtsanwälte müssen ihren Mandanten bei Erbringung einer Dienstleistung eine Rechnung ausstellen. Wird die Vertretungsvollmacht aufgehoben oder widerrufen, stellt der Anwalt innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Aufhebung oder des Widerrufs der Vollmacht eine Rechnung aus.

Rechtsanwälte müssen der kroatischen Anwaltskammer angehören. Die Anwaltskammer ist eine selbstständige unabhängige Organisation mit den Merkmalen einer juristischen Person. Die kroatische Anwaltskammer vertritt die gesamte Anwaltschaft der Republik Kroatien.

Mit der Eintragung in das Anwaltsverzeichnis wird das Recht erworben, als Rechtsanwalt in der Republik Kroatien tätig zu sein.

Kroatische Anwaltskammer
Koturaška 53/II
10 000 Zagreb

Tel.: +385 1 6165 200
Fax: +385 1 6170 686

Link öffnet neues Fensterhok-cba@hok-cba.hr
Link öffnet neues Fensterhttp://www.hok-cba.hr/
Link öffnet neues FensterGesetz über die Rechtsberufe

Notarielle Dienstleistung

Notare (javni bilježnici; Sing. javni bilježnik)

Notare genießen öffentliches Vertrauen und werden vom Justizminister nach einem von der kroatischen Notarkammer (Hrvatska javnobilježnička komora) durchgeführten Auswahlverfahren ernannt.

Sie sind qualifizierte Juristen, die die nationale Rechtsanwaltsprüfung und die nationale Notarprüfung bestanden haben, über die erforderliche Erfahrung verfügen und selbstständig und unabhängig eine öffentliche Dienstleistung erbringen sowie als unparteiische Sachverständige im Auftrag der Mandanten dienen.

Sie sind befugt,

  • notarielle Urkunden zu erarbeiten und auszustellen, d. h. öffentliche Urkunden über Rechtsgeschäfte und Erklärungen, aus denen sich bestimmte Rechte der Parteien ergeben,
  • notarielle Niederschriften über die Rechtsgeschäfte, die sie vorgenommen haben oder bei denen sie anwesend waren, zu erarbeiten und auszustellen,
  • notarielle Beglaubigungen über Tatsachen, die sie bezeugt haben, zu erarbeiten und auszustellen,
  • Urkunden, Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände zur Aushändigung an andere Personen oder zuständige Stellen zu verwahren (notarielle Hinterlegung),
  • private Schriftsätze zu beglaubigen (authentifizieren),
  • als gerichtlich bestellter Treuhänder in Nachlassverfahren tätig zu werden und Beschlüsse anzunehmen,
  • Vollstreckungsverfahren auf der Grundlage einer öffentlichen Urkunde durchzuführen,
  • ihre Mandanten vor Gerichten und anderen öffentlichen Einrichtungen zu vertreten, allerdings nur, wenn die betreffenden Angelegenheiten in direktem Zusammenhang mit einem ihrer Schriftsätze stehen.

Da die Zuständigkeit des Gerichts in einem Nachlassverfahren von den Parteien nicht geändert werden kann, können sie auch keinen Notar als gerichtlich bestellten Treuhänder wählen.

Wenn ein Notar eine Partei vor einem Gericht oder einer anderen öffentlichen Stelle vertritt, hat er die Rechte und Pflichten eines Rechtsanwalts.

Ohne rechtfertigende Gründe dürfen Notare keine Amtspflichten ablehnen, und sie müssen die Kenntnisse, die sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erlangen, vertraulich behandeln.

Notare haben gemäß den Vorschriften über den vorläufigen Tarif der Notare (Pravilnik o privremenoj javnobilježničkoj tarifi), den Vorschriften über die Vergütung und Erstattung der Kosten von Notaren, die als gerichtlich bestellte Treuhänder in Nachlassverfahren tätig sind (Pravilnik o visini nagrade i naknade troškova javnog bilježnika kao povjerenika suda u ostavinskom postupku) und den Vorschriften über die Vergütung und Erstattung von Kosten von Notaren in Vollstreckungsverfahren (Pravilnik o nagradama i naknadi troškova javnih bilježnika u ovršnom postupku) Anspruch auf Notargebühren und die Erstattung der Kosten für die Vornahme von Amtshandlungen in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Notare in der Republik Kroatien müssen der kroatischen Notarkammer beitreten.

Die kroatische Notarkammer und das Justizministerium überwachen die Tätigkeit der Notare in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.

Die Tätigkeit eines Notars als gerichtlich bestellter Treuhänder in Nachlassverfahren wird von dem Gericht überwacht, das ihn bestellt hat.

Kroatische Notarkammer
Koturaška 34/II
10 000 Zagreb

Tel.: +385 1 4556 566
Fax: +385 1 4551 544

E-Mail: Link öffnet neues Fensterhjk@hjk.hr
Link öffnet neues Fensterhttp://www.hjk.hr/Uredi
Link öffnet neues FensterNotarordnung (Zakon o javnom bilježništvu)
Link öffnet neues FensterGebührenordnung für Notare (Zakon o javnobilježničkim pristojbama)

Justizakademie

Die Justizakademie ist eine unabhängige öffentliche Einrichtung, die Kandidaten eine allgemeine Aus- und Weiterbildung zur selbstständigen, verantwortungsvollen und unabhängigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Justiz, eine fachliche Ausbildung von Referendaren, Beratern in den Justizbehörden und anderen Justizbeamten sowie eine Fortbildung für Justizbeamte anbietet. Die Akademie wird von einem Direktor geleitet und von einem Lenkungsausschuss, der aus neun Mitgliedern besteht, verwaltet. Das Lehrpersonal der Akademie setzt sich aus qualifizierten Personen zusammen, die aus den Reihen von Richtern, Staatsanwälten und stellvertretenden Staatsanwälten, Hochschuldozenten und gegebenenfalls auch anderen Berufsgruppen stammen.

Die Akademie bemüht sich aktiv um die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und beteiligt sich als Begünstigter oder Teilnehmer an Projekten der Europäischen Union. Ziel dieser Projekte ist es, die Akademie als Institution zu stärken und für die berufliche Entwicklung ihrer Zielgruppen Sorge zu tragen.

Link öffnet neues FensterGesetz über die Justizakademie (Zakon o Pravosudnoj akademiji)

Nationaler Richterrat(Državno sudbeno vijeće)

Der Nationale Richterrat ist ein eigenständiges, unabhängiges Gremium, das die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Justiz in der Republik Kroatien sicherstellt. Er entscheidet im Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz eigenständig über die Ernennung, Beförderung, Versetzung, Entlassung und disziplinarische Verantwortung von Richtern und Präsidenten des Gerichts, ausgenommen im Falle des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien. Der Nationale Richterrat besteht aus elf Mitgliedern, darunter sieben Richter, zwei Hochschulprofessoren für Recht und zwei Mitglieder des Parlaments, von denen einer aus den Reihen der Opposition kommen muss.

Link öffnet neues FensterZakon o državnom sudbenom vijeću(Zakon o državnom sudbenom vijeću)

Rat der Staatsanwaltschaft(Državnoodvjetničko vijeće)

Der Rat der Staatsanwaltschaft ist ein eigenständiges, unabhängiges Gremium, das die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in der Republik Kroatien sicherstellt.

Er ist für die Ernennung und Entlassung von stellvertretenden Staatsanwälten sowie von Staatsanwälten auf der Ebene der Gespanschaften und der Kommunen, für die Durchführung von Verfahren und die Beurteilung der disziplinarischen Verantwortung von stellvertretenden Staatsanwälten, für die Versetzung von stellvertretenden Staatsanwälten, für die Verwaltung und Überprüfung der Vermögenserklärungen von Staatsanwälten und stellvertretenden Staatsanwälten sowie für die Wahrnehmung weiterer Aufgaben nach Maßgabe des Gesetzes zuständig.

Er besteht aus elf Mitgliedern, darunter sieben stellvertretende Staatsanwälte, zwei Hochschulprofessoren für Rechtswissenschaften und zwei Mitglieder des Parlaments, von denen einer aus den Reihen der Opposition kommen muss.

Die Mitglieder des Rats der Staatsanwaltschaft werden für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt, wobei niemand zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben darf.

Link öffnet neues FensterGesetz über den Rat der Staatsanwaltschaft (Zakon o Državnoodvjetničkom vijeću)

Verfassungsgericht der Republik Kroatien (Ustavni sud Republike Hrvatske)

In der Verfassung der Republik Kroatien (Ustava Republike Hrvatske) und in dem Verfassungsgesetz über das Verfassungsgericht der Republik Kroatien (Ustavni zakon o Ustavnom sudu Republike Hrvatske) sind die Schaffung, Organisation und Zuständigkeit des Verfassungsgerichts festgelegt. 
Im Verfassungsgericht der Republik Kroatien sind 13 Richter tätig, die vom kroatischen Parlament mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Gesamtzahl der Mitglieder des Parlaments aus den Reihen herausragender Juristen, insbesondere Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Hochschulprofessoren der Rechtswissenschaften, in einer Weise und nach dem Verfahren gewählt werden, die im Verfassungsgesetz festgelegt sind. Die Amtszeit eines Richters am Verfassungsgericht beträgt acht Jahre und wird in Ausnahmefällen um bis zu sechs Monate verlängert. Die Amtszeit eines Richters endet, bevor ein neuer Richter ernannt wird oder sein Amt antritt. Das Verfahren zur Einholung von Bewerbungen künftiger Richter des Verfassungsgerichts und zum Vorschlag von Kandidaten für die Wahl durch das kroatische Parlament wird von dem für Verfassungsfragen zuständigen Ausschuss des Parlaments durchgeführt. Das Verfassungsgericht der Republik Kroatien wählt einen Präsidenten des Gerichts für die Dauer von vier Jahren. 
Im Verfassungsgesetz über das Verfassungsgericht der Republik Kroatien sind die Voraussetzungen und das Verfahren für die Wahl der Richter des Verfassungsgerichts und das Ende ihrer Amtszeit, die Bedingungen und Fristen für die Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung der Vereinbarkeit eines Gesetzes mit der Verfassung und der Vereinbarkeit anderer Vorschriften mit der Verfassung und dem geltenden Recht, das Verfahren und die Rechtswirkungen der Entscheidungen des Verfassungsgerichts, der Schutz der durch die Verfassung garantierten Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie andere Fragen, die für die Wahrnehmung der Aufgaben und die Arbeit des Verfassungsgerichts von Bedeutung sind, geregelt. 
Der Verfassungsgerichtshof wacht über die Einhaltung und Anwendung der Verfassung der Republik Kroatien und stützt sein Handeln auf die Bestimmungen der Verfassung und des Verfassungsgesetzes über das Verfassungsgericht der Republik Kroatien. 
Das Verfassungsgericht ist von allen Behörden unabhängig und entscheidet eigenständig darüber, wie es die ihm im Staatshaushalt zugewiesenen Mittel im Rahmen seines jährlichen Haushalts und des Gesetzes verwendet, um seine Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Die interne Organisation des Verfassungsgerichts ist in der Verfahrensordnung des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien geregelt. Die Tätigkeit des Verfassungsgerichts ist öffentlich und seine Richter genießen Immunität, so wie die Mitglieder des kroatischen Parlaments.

Verfassungsgericht der Republik Kroatien
Trg Svetoga Marka 4
10 000 Zagreb

Tel.: +385 1 640 02 50
Fax: +385 1 455 10 55

E-Mail: Link öffnet neues FensterUstavni_sud@usud.hr
Link öffnet neues Fensterhttps://www.usud.hr/

Letzte Aktualisierung: 10/01/2022

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Rechtsberufe - Italien

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Italien.

Rechtsberufe – Einführung

Die wichtigsten Rechtsberufe in Italien sind Richter und Staatsanwalt (magistrati) (dazu gehören das Amt des Richters (giudici) und des Staatsanwalts (pubblici ministeri)), Rechtsanwalt und Notar.

Richter und Vertreter der öffentlichen Anklage

Das System, nach dem Richter und Vertreter der öffentlichen Anklage ihre justiziellen Aufgaben wahrnehmen, wird durch die Verfassung vorgegeben.

Richter

Die Rechtsprechung wird im Namen des Volkes ausgeübt. Richter sind lediglich an das Gesetz gebunden (Artikel 101 der Verfassung).

Das System, nach dem Richter ihre justiziellen Aufgaben wahrnehmen, wird durch die Justizgesetze vorgegeben und geregelt.

Es dürfen keine „außerordentlichen“ oder „besonderen“ Gerichte eingerichtet werden, sondern lediglich Fachkammern bei den ordentlichen Gerichten. Wie und wann sich die Öffentlichkeit unmittelbar an der Ausübung der Justiz beteiligen darf, wird gesetzlich bestimmt

Stellen für Richter werden öffentlich ausgeschrieben. Allerdings können auch Laienrichter ernannt werden, die alle Aufgaben eines ordentlichen Richters wahrnehmen.

Autonomie und Unabhängigkeit

Die Richter bilden einen selbstständigen und von jeder anderen Gewalt unabhängigen Stand (Artikel 104 der Verfassung).

Dafür sorgt der Oberste Gerichtsrat (Consiglio Superiore della Magistratura), ein Selbstverwaltungsorgan, mit Zuständigkeit für die Einstellung, die Aufgabenzuteilung, die Versetzung, die Beförderung und Disziplinarmaßnahmen hinsichtlich der Richter (Artikel 105 der Verfassung).

Unterschiede zwischen den Richtern ergeben sich nur aus der Verschiedenartigkeit ihrer Funktionen.

Richter werden auf Lebenszeit ernannt und können nur aufgrund einer Entscheidung, die der Oberste Gerichtsrat gemäß den Justizgesetzen und unter Wahrung der darin festgelegten Garantien trifft, oder mit Zustimmung des betroffenen Richters entlassen oder suspendiert werden.

Staatsanwälte

Organisation

In der Verfassung sind auch die Grundsätze der Unabhängigkeit und Autonomie der Staatsanwaltschaft verankert (Artikel 107).

In Artikel 112 wird die Pflicht zur Verfolgung von Straftaten begründet: Erlangt die zuständige Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat, muss sie Ermittlungen aufnehmen und deren Ergebnisse zusammen mit den entsprechenden Anträgen einem Richter zur Würdigung vorlegen. Die Verpflichtung zur Strafverfolgung und Anklageerhebung garantiert auf der einen Seite die Unabhängigkeit des Staatsanwalts und unterstreicht auf der anderen Seite die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz.

Staatsanwaltschaften sind dem Kassationsgerichtshof, den Berufungsgerichten, den ordentlichen Gerichten und den Jugendgerichten angegliedert.

Aufgaben und Pflichten

Die Staatsanwaltschaft ist an allen Strafverfahren beteiligt und handelt im Namen des Staates. Die Staatsanwälte nehmen auch an Zivilverfahren teil, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei bestimmten Familiensachen, Betreuungssachen usw.).

Personal in den Kanzleien und Sekretariaten

In den Gerichtskanzleien und den Sekretariaten der Staatsanwaltschaften sind Verwaltungsangestellte verschiedener Kategorien (Dezernatsleiter, Beamte, Urkundsbeamte, Sachbearbeiter, Stellvertreter usw.) beschäftigt, die im Rahmen von öffentlichen Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen eingestellt und als öffentliche Bedienstete anerkannt werden, die einem nationalen Tarifvertrag für Ministerien unterliegen.
Sie werden von der Abteilung für die Organisation, das Personal und die Dienste der Justiz des Justizministeriums
(Dipartimento dell’organizzazione giudiziaria, del personale e dei servizi) beschäftigt und nehmen Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Registratur und der Akten wahr und unterstützen die Gerichte und Staatsanwaltschaften bei sämtlichen Verfahrensarten.
Für ihre Aus- und Fortbildung ist die Generaldirektion für Personal, Aus- und Fortbildung (Direzione Generale del Personale e della Formazione) des Justizministeriums zuständig.

Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwälte und Notare

Rechtsanwälte

Ein Rechtsanwalt ist ein freiberuflich tätiger Jurist, der von seinen Mandanten – Einzelpersonen, Unternehmen oder staatliche Stellen – mit der Vertretung und Unterstützung vor einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgericht beauftragt wird.

Der Rechtsanwalt verteidigt seine Mandanten auf der Grundlage einer Vertretungsvereinbarung und gegen Zahlung einer Gebühr.

Jedem Gericht ist eine Kammer aus Rechtsanwälten des Gerichtsbezirks (Consiglio dell'ordine) zugeordnet.

Auf nationaler Ebene besteht ein Nationaler Rat der Rechtsanwaltskammern (Consiglio Nazionale Forense).

Mit dem Gesetz Nr. 247 vom 31. Dezember 2012 wurden neue Bestimmungen für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs eingeführt.

Notare

Ein Notar ist ein Link öffnet neues Fensterfreiberuflich tätiger Jurist, der ein Link öffnet neues Fensteröffentliches Amt ausübt: Er beurkundet Rechtsgeschäfte, die in seiner Gegenwart abgeschlossen werden.

Der Beruf des Notars ist durch das Gesetz Nr. 89 vom 16. Februar 1913 über die Notariatsordnung und Ordnung der Notararchive geregelt.

Die Notare sind in einem nationalen Rat der Notarkammern (Consiglio Nazionale del Notariato) zusammengeschlossen.

Letzte Aktualisierung: 18/01/2022

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Rechtsberufe - Zypern

Rechtsberufe – Einführung

Ähnliche Berufe

In Zypern gibt es keine ähnlichen Berufe, z. B. den Beruf des Notars. Alles, was mit juristischen Angelegenheiten zu tun hat, gilt als Rechtssache, und gemäß den einschlägigen Gesetzen dürfen nur Mitglieder der Anwaltskammer Zyperns (Pankýprios Dikigorikós Sýllogos) praktizieren. Rechtsanwälte im Ruhestand können natürlich als interne Rechtsberater in bestehenden Rechtsanwaltskanzleien oder in anderen Organisationen weiterarbeiten.

Der Beruf des Rechtsanwaltsgehilfen (dikigorikoí ypálliloi) könnte als ähnlicher Beruf gesehen werden. Für diesen gibt es gesonderte Rechtsvorschriften. Wer Rechtsanwaltsgehilfe werden möchte, muss die höhere Schule abgeschlossen haben, für die Dauer von mindestens sechs aufeinanderfolgenden Monaten in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet haben, einen einwandfreien Charakter aufweisen und sich bei der Kanzlei (Protokollitís) des Bezirksgerichts (Eparchiakó Dikastírio) bewerben, in dessen Bezirk sich die Rechtsanwaltskanzlei befindet, für die der Kandidat arbeitet.

Staatsanwälte (Dimósioi Katígoroi)

Organisation

Allgemeines

Zusätzlich zu seiner Funktion als Rechtsberater des Staates ist der Generalstaatsanwalt (Genikós Eisangeléas) der Republik der Leiter des Juristischen Dienstes (Nomikí Ypiresía) und der Direktor der Staatsanwaltschaft (Ypéfthynos tis Ypiresías Diacheírisis Poinikón Ypothéseon).

Beim Juristischen Dienst der Republik, dem der Generalstaatsanwalt vorsteht, sind Anwälte angestellt, von denen sich manche auf Strafrecht spezialisiert haben und die vor dem Schwurgericht (Kakourgiodikeía) anhängigen Fälle bearbeiten. Der Generalstaatsanwalt ist über jeden Fall informiert und gibt die entsprechenden Leitlinien.

Darüber hinaus arbeiten beim Juristischen Dienst auch Angehörige der zyprischen Polizei (Astynomikí Dýnami Kýprou) als Staatsanwälte, die einen Hochschulabschluss der Rechtswissenschaften und die Qualifikationen für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs haben. Obwohl sie Polizisten sind, unterstehen sie dem Generalstaatsanwalt und sind diesem gegenüber rechenschaftspflichtig, solange sie als Staatsanwalt arbeiten. Der Generalstaatsanwalt hat gegenüber der Arbeit dieser Personen dieselben Befugnisse wie gegenüber der Arbeit der im Juristischen Dienst tätigen Anwälte.

In Ausnahmefällen ist der Generalstaatsanwalt befugt, bestimmte Fälle an angesehene Rechtsanwälte zu verweisen.

Amt und Aufgaben des Staatsanwalts

Die Staatsanwaltschaft (Katigoroúsa Archí) bei den Bezirksgerichten für Strafsachen wird von Anwälten geleitet, die bei den polizeilichen Strafverfolgungsstellen arbeiten. Das heißt natürlich nicht, dass in bestimmten Fällen nicht auch ein Mitglied des Juristischen Dienstes mit der Ausführung dieser Arbeit betraut werden kann. Die Staatsanwaltschaft bei den Schwurgerichten wird durch Anwälte im Juristischen Dienst geleitet. Unabhängig davon, wer die Staatsanwaltschaft leitet, unterliegt sie in jedem Fall der Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts, der jederzeit eingreifen und ein Strafverfahren gegebenenfalls einstellen kann.

Der Generalstaatsanwalt steht dem Juristischen Dienst vor. Er wird dabei von dem Stellvertretenden Generalstaatsanwalt (Voithós Genikós Eisangeléas) unterstützt, gefolgt von den Staatsanwälten der Republik (Eisangeleís tis Dimokratías), den Leitenden Amtsanwälten der Republik (Anóteroi Dikigóroi tis Dimokratías) und den Amtsanwälten der Republik (Dikigóroi tis Dimokratías). Einer der Staatsanwälte leitet die Strafrechtsabteilung (Poinikó Tmíma). Auch er untersteht dem Generalstaatsanwalt.

Das Anhörungssystem ist kontradiktorischer Art. Die Staatsanwaltschaft legt ihre Beweise vor und die von ihr aufgerufenen Zeugen werden vernommen, ins Kreuzverhör genommen und erneut vernommen. Sobald alle Zeugen von der Staatsanwaltschaft aufgerufen wurden, entscheidet das Gericht, ob die Staatsanwaltschaft einen Prima-facie-Fall vorgelegt hat. Wenn ja, wird der Angeklagte zur Stellungnahme aufgefordert und das Gericht klärt ihn darüber auf, dass er seine eigenen Zeugen benennen und unter Eid aussagen kann. Dann werden sowohl die Zeugen des Angeklagten, als auch der Angeklagte selbst von der Staatsanwaltschaft ins Kreuzverhör genommen. Andernfalls kann der Angeklagte eine unbeeidigte Aussage von der Anklagebank aus machen. Dann findet kein Kreuzverhör statt.

Am Ende der Verhandlung erlässt das Gericht die Entscheidung. Wird der Angeklagte freigesprochen, wird er entlassen. Im Fall einer Verurteilung bekommt die Verteidigung die Möglichkeit, ein geringeres Strafmaß zu beantragen. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, erlässt das Gericht die angemessene Entscheidung.

Richter

Organisation

Die Struktur der Gerichte in Zypern ist sehr unkompliziert.

Oberster Gerichtshof (Anótato Dikastírio)

Der Oberste Gerichtshof wurde auf der Grundlage der Bestimmungen des Rechtspflegegesetzes (Schlussbestimmungen) von 1964 (O perí Aponomís tis Dikaiosínis (Poikílai Diatáxeis) Nómos tou 1964) [Gesetz 33/1964] eingerichtet, nachdem sowohl der Präsident des Obersten Gerichtshofs als auch der des Obersten Verfassungsgerichts (Anótato Syntagmatikó Dikastírio) zurückgetreten waren und die jeweiligen Gerichte im Wesentlichen aufgelöst hatten, als die Vertreter der türkischen Gemeinde nicht erschienen waren und den erforderlichen Entscheidungen nicht zugestimmt hatten.

Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden durch den Präsidenten der Republik Zypern ernannt. Der Oberste Gerichtshof hat derzeit 13 Mitglieder, von denen eins zum Präsidenten ernannt wird. Personen mit einwandfreiem Charakter, die mindestens 12 Jahre in einem Rechtsberuf gearbeitet haben, können zum Richter am Obersten Gerichtshof ernannt werden.

Schwurgerichte (Kakourgiodikeía)

Das Schwurgericht ist das Oberste Strafgericht erster Instanz der Republik. Es besteht aus drei Richtern (dem Präsidenten (Próedros), einem Obersten Bezirksrichter (Anóteros Eparchiakós Dikastís) und einem Bezirksrichter (Eparchiakós Dikastís)). Die Mitglieder des Schwurgerichts werden vom Obersten Gerichtshof für eine Amtszeit von zwei Jahren ernannt; sie werden aus den Reihen der Präsidenten des Bezirksgerichts, der Obersten Bezirksrichter beziehungsweise der Bezirksrichter ausgewählt.

Bezirksgerichte (Eparchiaká Dikastíria)

Es gibt in jedem Bezirk der Republik Zypern ein Bezirksgericht mit uneingeschränkter Zuständigkeit, mit Ausnahme natürlich der Fälle, die in die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs und der unten genannten Fachgerichte fallen. An den Bezirksgerichten gibt es Präsidenten des Bezirksgerichts, Oberste Bezirksrichter und Bezirksrichter. Bezirksrichter werden vom Obersten Gerichtshof ernannt, versetzt und befördert.

Familiengerichte (Oikogeneiaká Dikastíria)

Die Familiengerichte wurden auf der Grundlage des Familiengerichtsgesetzes (O perí Oikogeneiakón Dikastiríon Nómos) (Gesetz 23/90) errichtet. Sie setzen sich aus drei Mitgliedern zusammen (einem Präsidenten und zwei beisitzenden Richtern), die alle über juristische Kenntnisse verfügen und vor ihrer Ernennung erfolgreich in Rechtsberufen tätig waren.

Liegenschaftsgericht (Dikastírio Elénchou Enoikiáseon)

Dieses Fachgericht setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen: einem Präsidenten und zwei beisitzenden Richtern. Der Präsident des Liegenschaftsgerichts muss mindestens ebenso viele Jahre als Anwalt praktiziert haben, wie für die Berufung als Richter an das Bezirksgericht erforderlich.

Arbeitsgericht (Dikastírio Ergatikón Diaforón)

Wie das Liegenschaftsgericht setzt sich auch das Arbeitsgericht aus drei Mitgliedern zusammen, nämlich aus einem Präsidenten und zwei beisitzenden Richtern. Der Präsident ist ein Rechtsanwalt, der vor seiner Ernennung an das Gericht mindestens fünf Jahre lang als Rechtsanwalt gearbeitet haben muss.

Militärgericht (Stratiotikó Poinikó Dikastírio)

Das letzte Fachgericht ist das Militärgericht, dem ein angesehener Anwalt vorsitzt. Zum Zeitpunkt seiner Ernennung muss er über die Qualifikationen verfügen, die für die Ernennung zum Richter an einem Bezirksgericht erforderlich sind. Der Präsident des Militärgerichts muss ein bevollmächtigter Militäroffizier sein, der mindestens den Rang eines Obersts hat. Die beisitzenden Richter des Militärgerichts müssen Berufsmilitärs sein, die in der Armee dienen.

Verzeichnis (Evretírio)

Auf der Website des Obersten Gerichtshofs gibt es ein Verzeichnis, das einige allgemeine Informationen zu den Gerichten in Zypern bereithält.

Amt und Pflichten

Oberster Gerichtshof (Anótato Dikastírio)

Der Oberste Gerichtshof ist Appellationsgericht für alle Entscheidungen der nachgeordneten Gerichte der Republik Zypern und erstinstanzliches Gericht für verschiedene Bereiche wie Verwaltungs- und Seerechtssachen. Es erlässt auch Certoriari- und Mandamus- sowie andere Verfügungen und überwacht alle anderen Gerichte der Republik Zypern, um sicherzustellen, dass diese einwandfrei arbeiten, und übt die Disziplinargewalt über die Justizangehörigen aus.

Schwurgerichte (Kakourgiodikeía)

Mit der Ausnahme bestimmter sehr schwerwiegender Straftaten ist jedes Schwurgericht in erster Instanz für Straftaten zuständig, die gemäß dem Strafgesetzbuch (Poinikós Kódikas) oder einem anderen Gesetz zu bestrafen sind und innerhalb der Grenzen der Republik Zypern oder in den zyprischen Teilen der souveränen Militärstützpunkte verübt wurden und in die Zyprer entweder als Täter oder als Opfer verwickelt wurden, sowie für Straftaten, die in einem anderen Land verübt wurden, während der Angeklagte im Dienst der Republik stand oder auf einem Schiff oder in einem Flugzeug in der Republik oder an anderen Orten und unter anderen Umständen verübt wurden, die vom Gesetz vorgesehen sind.

Bezirksgerichte (Eparchiaká Dikastíria)

Bezirksgerichte haben einen Präsidenten und sind als erstinstanzliches Gericht für alle Sachen zuständig, die in ihre örtliche Zuständigkeit fallen.

Ein Oberster Bezirksrichter ist zuständig (mit einigen Ausnahmen) für Sachen, deren Streitwert 500 000,00 EUR nicht übersteigt; ein Bezirksrichter ist zuständig für Sachen (mit einigen Ausnahmen), deren Streitwert 100 000,00 EUR nicht übersteigt.

Die Zuständigkeit des Bezirksgerichts für Strafsachen erstreckt sich auf alle Straftaten, die innerhalb der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts begangen wurden und die laut Gesetz mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis oder mit einer Geldbuße bis zu 50 000,00 EUR und/oder mit beiden Strafen bedroht sind und bei denen das Gericht dem Opfer eine Entschädigung bis zu 6 000,00 EUR zusprechen kann.

Gegen alle Entscheidungen des Bezirksgerichts sowohl in Straf- als auch in Zivilsachen können ohne Einschränkungen Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden.

Fachgerichte

Die Zuständigkeit der Familiengerichte erstreckt sich auf fast alle Ehestreitigkeiten. Die Zuständigkeit des Liegenschaftsgerichts beschränkt sich auf Streitigkeiten in Bezug auf Gebäude mit Mietpreisbindung. Das Arbeitsgericht ist nur zuständig für die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, insbesondere im Fall einer angeblichen ungerechtfertigten Entlassung. Das Militärgericht ist für Straftaten zuständig, die von Angehörigen der Nationalgarde (Ethnikí Frourá) begangen wurden oder wenn die Bestimmungen der Nationalgarde verletzt wurden.

Gegen alle Entscheidungen der vorgenannten Gerichte können Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden.

Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwälte (Dikigóroi)

Es gibt ein Standardsystem für die Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen in der Republik Zypern und jeder, der solche Dienste anbietet, wird als Rechtsanwalt bezeichnet, unabhängig davon, in welchem Land er studiert hat und welchen Universitätsabschluss er während seines Studiums der Rechtswissenschaften erlangt hat.

Es gibt im Internet ein Rechtsanwaltsverzeichnis, zu dem Rechtsanwälte und Richter freien Zugang haben und in das die Öffentlichkeit gegen Zahlung einer Gebühr Einsicht nehmen kann.

Rechtsdatenbanken

Es gibt keine offizielle Website, auf der Urteile veröffentlicht werden. Einige ausgewählte aktuelle Urteile wurden auf der Website des Link öffnet neues FensterObersten Gerichtshofs veröffentlicht.

Es gibt eine Reihe privater Websites, die den Zugang zur Rechtsprechung entweder gegen ein Entgelt oder kostenlos anbieten. Auf der Website Link öffnet neues Fensterleginetcy können Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsakte eingesehen werden. Die Website ist für Rechtsanwälte, Richter und Regierungsangestellte kostenlos. Andere Personen, die den Zugang zu dieser Website wünschen, müssen eine Anmeldegebühr bezahlen. Auf der Website Link öffnet neues Fenstercylaw können Gerichtsentscheidungen abgerufen werden; sie ist kostenlos zugänglich.

Rechtsanwälte/Rechtsberater (Nomikoí Sýmvouloi)

Wie bereits erwähnt, gibt es in Zypern ein einheitliches System, nach dem Rechtsanwälte/Rechtsberater praktizieren.

Notare (Symvolaiográfoi)

Der Beruf des Notars ist in Zypern unbekannt. Tätigkeiten, die üblicherweise ein Notar ausübt, werden von einem Rechtsanwalt ausgeführt.

Weitere Rechtsberufe

In der Republik Zypern stehen auch die folgenden Berufe im Zusammenhang mit der Justiz.

Kanzleibeamte (Protokollités)

Kanzleibeamte werden vom Obersten Gerichtshof bestellt. Es handelt sich dabei um Gerichtsvollzieher, die in der Regel Anwälte sind und über fundierte Rechtskenntnisse verfügen. Sie haben bestimmte, gesetzlich festgelegte Aufgabenbereiche. Die Gerichtsbediensteten unterstehen dem ranghöchsten Kanzleichef, der für ihre allgemeine Aufsicht zuständig ist. Dieser kann zu diesem Zweck auch vom Obersten Gerichtshof ernannt werden.

Gerichtsvollzieher (Epidótes)

Es gibt zwei Arten von Gerichtsvollziehern: Die Tätigkeit von Gerichtsvollziehern, die im privaten Sektor arbeiten, ist auf die Zustellung verschiedener gerichtlicher Schriftstücke beschränkt. Bei den Gerichten sind Gerichtsvollzieher in erster Linie an der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen beteiligt.

Rechtsanwaltsgehilfen (Dikigorikoí Ypálliloi)

Rechtsanwaltsgehilfe (dikigorikós ypállilos) wird, wer sechs Monate in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet und sich bei der Kanzlei des Bezirksgerichts beworben hat, in dessen örtliche Zuständigkeit die Kanzlei fällt, in der der Kandidat arbeitet.

Relevante Links

Link öffnet neues FensterGeschäftsstelle des Generalstaatsanwalts

Link öffnet neues FensterOberster Gerichtshof

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

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Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Lettisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: Französisch.

Rechtsberufe - Lettland

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Lettland.

Staatsanwälte

Organisation

Die Link öffnet neues FensterStaatsanwaltschaft der Republik Lettland (Prokuratūra) ist eine zentrale Justizbehörde in einem dreigliedrigen System. An ihrer Spitze steht der Generalstaatsanwalt (ģenerālprokurors). Seine Aufgabe ist es, gegen Gesetzesverstöße vorzugehen und dafür zu sorgen, dass Fälle im Zusammenhang mit solchen Verstößen nach dem gesetzlich vorgesehen Verfahren beurteilt werden. Zur Staatsanwaltschaft gehören:

  1. die Generalstaatsanwaltschaft (Ģenerālprokuratūra),
  2. die regionalen Staatsanwaltschaften (tiesu apgabalu prokuratūras),
  3. die Staatsanwaltschaften der Bezirke und Städte (rajonu [republikas pilsētu] prokuratūras),
  4. die Sonderstaatsanwaltschaften (specializētās prokuratūras).

Bei Bedarf kann der Generalstaatsanwalt eine Sonderstaatsanwaltschaft einrichten, die den Status einer Bezirks- oder Regionalstaatsanwaltschaft hat. Derzeit verfügt Lettland über fünf Sonderstaatsanwaltschaften:

  1. eine Sonderstaatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität und andere Bereiche,
  2. eine bereichsübergreifende Sonderstaatsanwaltschaft,
  3. die Sonderstaatsanwaltschaft Riga für den Güterkraftverkehr,
  4. eine Sonderstaatsanwaltschaft für Finanz- und Wirtschaftskriminalität,
  5. eine Sonderstaatsanwaltschaft für Straftaten im Zusammenhang mit illegalem Drogenhandel.

Die Generalstaatsanwaltschaft kann auch die Tätigkeiten von Behörden beaufsichtigen, die zwar keine staatsanwaltschaftlichen Aufgaben, dafür aber bestimmte Aufgaben im Rahmen von Strafverfahren wahrnehmen, für die sie zuständig sind. Der Generalstaatsanwalt ist dafür zuständig, solche Stellen einzusetzen, umzustrukturieren und aufzulösen. Er trifft auch Entscheidungen in Bezug auf die Struktur und die Personalausstattung dieser Stellen in Übereinstimmung mit den bewilligten Haushaltsmitteln. Bislang wurde nur eine solche Stelle eingerichtet, nämlich das Link öffnet neues FensterAmt zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Die Staatsanwaltschaften sind Teil des Gerichtssystems; demnach sind sie unabhängig von der Legislative und der Exekutive tätig. Das lettische Parlament (die Saeima), das Kabinett und der Präsident können eine Staatsanwaltschaft damit beauftragen, Sachverhalte im Zusammenhang mit Gesetzesverstößen zu überprüfen, und sie können Informationen von der Generalstaatsanwaltschaft einholen. Sie dürfen sich jedoch nicht in die Arbeit der betreffenden Staatsanwaltschaft einmischen, auch nicht, wenn es um Straftaten von erheblicher Bedeutung für den Staat geht.

Staatsanwälte können vom Kabinett oder von Behörden erlassene Rechtsakte anfechten, wenn sie nicht gesetzeskonform sind. Der Generalstaatsanwalt und die leitenden Staatsanwälte der einzelnen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft können an Kabinettssitzungen teilnehmen und sich zu den behandelten Themen äußern.

Amt und Pflichten

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Vorverfahren sind in Artikel 2 des Link öffnet neues FensterGesetzes über die Staatsanwaltschaft festgelegt.

Die Staatsanwaltschaft:

  1. beaufsichtigt die operative Arbeit der Ermittlungsbehörden und anderer Stellen,
  2. organisiert, leitet und führt Voruntersuchungen und erteilt den Ermittlungsbehörden untersuchungs- und verfahrensbezogene Weisungen,
  3. veranlasst und leitet die Strafverfolgung,
  4. schützt die Rechte und legitimen Interessen natürlicher Personen und des Staates,
  5. stellt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Anträge auf Einleitung eines Verfahrens oder Anträge bei Gericht.

In Artikel 36 Absatz 1 der Link öffnet neues FensterStrafprozessordnung ist vorgesehen, dass ein Staatsanwalt in einem Strafverfahren Aufgaben im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung der Ermittlungen, den Ermittlungen, der Strafverfolgung, der Aufrechterhaltung einer strafrechtlichen Verfolgung sowie andere Aufgaben wahrnimmt.

Leitender Staatsanwalt­

Der leitende Staatsanwalt beaufsichtigt die Ermittlungen in einer Strafsache und kann

  1. vom Leiter des Verfahrens oder Mitgliedern einer Ermittlergruppe getroffene Entscheidungen widerrufen,
  2. vom unmittelbaren Vorgesetzten eines Ermittlers verlangen, dass der Leiter des Verfahrens ausgetauscht oder die Ermittlergruppe umbesetzt wird, wenn Anweisungen nicht eingehalten werden oder die Ermittlung durch Nichteinhaltung des Verfahrens gefährdet ist,
  3. Beschwerden über die Vorgehensweise oder Entscheidungen einer verfahrensführenden Stelle oder eines Mitglieds einer Ermittlergruppe, des unmittelbaren Vorgesetzten eines Ermittlers oder einer anderen im Zusammenhang mit dem Verfahren tätigen Person prüfen,
  4. über die Einleitung von Strafverfahren entscheiden oder eine andere Ermittlungsbehörde damit beauftragen,
  5. Verfahrenshandlungen vornehmen, nachdem er den Leiter des Verfahrens davon in Kenntnis gesetzt hat.

Leiter des Verfahrens

Der leitende Staatsanwalt (oder ein anderer Staatsanwalt im Auftrag eines Oberstaatsanwalts) kann die Leitung des Verfahrens (procesa virzītājs) übernehmen. In dieser Funktion leitet er das Strafverfahren und entscheidet über die Einleitung der Strafverfolgung. In besonderen Fällen kann der Generalstaatsanwalt, die Strafrechtsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft oder der leitende Staatsanwalt an einem Regionalgericht schon im Ermittlungsverfahren einen Staatsanwalt zum Leiter des Verfahrens ernennen.

In seiner Eigenschaft als Leiter des Verfahrens kann der Staatsanwalt

  1. sich mit dem Beschuldigten über ein Schuldeingeständnis einigen,
  2. beschließen, Anklage zu erheben,
  3. einen Fall zur Aburteilung in einem besonderen Verfahren vorsehen,
  4. Strafverfahren einstellen, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.

Der Leiter des Verfahrens kann alle Entscheidungen hinsichtlich des Verfahrens treffen und alle damit verbundenen Maßnahmen durchführen oder ein Mitglied der Ermittlergruppe oder eine Person, die verfahrensrechtliche Aufgaben wahrnimmt, damit betrauen.

Oberstaatsanwalt

Gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren achtet ein Oberstaatsanwalt darauf, dass ein Staatsanwalt seinen Verpflichtungen nachkommt, und befasst sich mit Beschwerden und Rügen in Bezug auf Beschlüsse und Maßnahmen des leitenden Staatsanwalts bzw. des Leiters des Verfahrens. Er kann beispielsweise darüber entscheiden, ob der unmittelbare Vorgesetzte eines Ermittlers oder einer Ermittlergruppe auf Vorschlag des leitenden Staatsanwalts ausgetauscht werden soll oder ob rechtmäßig auf die Anklageerhebung verzichtet wurde.

Der Oberstaatsanwalt kann

  1. von einem Ermittler, einem Mitglied der Ermittlergruppe oder einem untergeordneten Staatsanwalt getroffene Entscheidungen widerrufen,
  2. den leitenden Staatsanwalt oder den Leiter eines Verfahrens ernennen oder austauschen, wenn die Überwachung und die Strafverfolgung nicht gewährleistet sind, bzw. selbst diese Funktion übernehmen,
  3. eine Ermittlergruppe einrichten, wenn das Strafverfahren andernfalls wegen des hohen Arbeitsaufwands nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zum Abschluss gebracht werden kann,
  4. die Einsetzung eines anderen direkten Vorgesetzten für den Ermittler verlangen oder eine andere Ermittlungsgruppe mit der strafrechtlichen Untersuchung betrauen.

Auf Anordnung des Oberstaatsanwalts kann ein Staatsanwalt in eine Ermittlergruppe aufgenommen werden. Der Leiter des Verfahrens kann den Staatsanwalt mit einer oder mehreren Verfahrenshandlungen betrauen.

Richter

Organisation

Die Artikel 82 bis 86 der Link öffnet neues FensterVerfassung der Republik Lettland (Latvijas konstitūcija) bilden die verfassungsmäßige Grundlage für die Befugnisse der Judikative. Danach steht die Rechtsprechung ausschließlich den Gerichten zu. Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Judikative unterliegt dem Link öffnet neues FensterGesetz über die rechtsprechende Gewalt. Nach lettischem Recht sind Richter Beamte.

Behörden, soziale und politische Organisationen und andere juristische und natürliche Personen müssen die Unabhängigkeit der Gerichte und die Immunität der Richter achten. Niemand ist berechtigt, von einem Richter eine Rechtfertigung oder Erklärung für sein Vorgehen in einer bestimmten Sache zu verlangen oder sich in die Gerichtsverwaltung einzumischen, aus welchen Gründen auch immer. Richter sind durch richterliche Immunität geschützt, während sie ihre Pflichten in Bezug auf die Rechtspflege erfüllen. Das Richteramt ist mit der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder einer anderen politischen Organisation nicht vereinbar.

Amt und Pflichten

Es ist Aufgabe der Richter, in Zivil-, Verwaltungs- und Strafsachen nach Maßgabe der geltenden Gesetze Recht zu sprechen.

In Zivilsachen verhandeln und entscheiden die Richter über Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte (Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht usw.) und der legitimen Interessen natürlicher und juristischer Personen.

In Strafsachen entscheiden Richter über die gegen eine Person erhobenen Anklagen sowie über deren Begründetheit. Richter können die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten feststellen und Strafen verhängen.

In Verwaltungssachen überprüfen die Richter die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten der Exekutive (von Behörden erlassene Verwaltungsakte oder von ihnen ergriffene konkrete Maßnahmen) und befassen sich mit Streitigkeiten im Rahmen öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Außerdem stellen Richter die Rechte und Pflichten von natürlichen Personen nach Maßgabe des öffentlichen Rechts fest und verhandeln und befinden über verwaltungsrechtliche Verstöße.

Die Amtspflichten eines Richters umfassen alle im Verfahrensrecht vorgesehenen Pflichten von Richtern und Gerichten.

Rechtsdatenbanken

Die Justiz verfügt mit dem Link öffnet neues FensterNationalen Gerichtsportal Lettlands über ein eigenes Internetportal, das derzeit nur in lettischer Sprache zur Verfügung steht. Es enthält Informationen über das lettische Gerichtssystem, ein Verzeichnis der lettischen Gerichte und Richter, Gerichtsstatistiken und eine kurze Beschreibung der für verschiedene Gerichtsverfahren geltenden Verfahren, wobei die wesentlichen Merkmale und Unterschiede hervorgehoben werden, sowie Informationen darüber, wie ein Gerichtsverfahren angestrengt werden kann.

Das Link öffnet neues FensterPortal für elektronische Dienste der lettischen Gerichte bietet seinerseits Zugang zu anonymisierten Gerichtsentscheidungen, zur Rechtsprechung, zu dem Terminkalender für Gerichtsverhandlungen und weitere Informationen.  Wird in die Rubrik „Tiesvedības gaita“ (Verfahrensstand) ein Aktenzeichen einer Rechtssache oder einer Ladung eingegeben, gibt das System Auskunft zum Stand des Verfahrens und zeigt an, bei welchem Gericht und in welcher Instanz die Sache verhandelt wird. Außerdem werden ein Zeitplan für die nächsten Verhandlungstermine sowie Informationen zu ergangenen Entscheidungen, eingelegten Einsprüchen und zum Ausgang des Verfahrens angezeigt.

Tätigkeitsberichte der Gerichte werden auf der Link öffnet neues FensterWebsite der Gerichtsverwaltung veröffentlicht.

Aktuelle politische Themen im Zusammenhang mit dem Justizsystem werden auf der Link öffnet neues FensterWebsite des Justizministeriums der Republik Lettland veröffentlicht. Das Portal ist auch in englischer Sprache verfügbar.

Online-Informationen über den Obersten Gerichtshof und seine Tätigkeit sind auf der Link öffnet neues FensterWebsite des Obersten Gerichtshofs verfügbar. Das Portal ist auch in englischer Sprache verfügbar.

Rechtsanwälte (advocates)

Organisation

Rechtsanwälte (advocates) sind unabhängige Angehörige der Rechtsberufe, die Rechtsbeistand leisten, indem sie die legitimen Interessen natürlicher Personen vor Gericht und in Voruntersuchungen verteidigen und vertreten, Rechtsberatung leisten, amtliche Schriftstücke aufsetzen und andere juristische Aufgaben wahrnehmen.

Sie sind Mitglieder des Justizsystems, die in der Republik Lettland vor jedem Gericht oder jeder Ermittlungsbehörde ein Verfahren führen dürfen, nachdem sie von den Streitparteien, Beschuldigten und anderen Parteien (ihren Mandanten) ausgewählt und beauftragt wurden. Sie dürfen auch in den gesetzlich vorgesehen Fällen im Auftrag des Gerichtspräsidenten, des Leiters einer Ermittlungsbehörde oder des Lettischen Rates vereidigter Rechtsanwälte Verfahren führen. Rechtsanwälte leisten auch andere Arten von Rechtsbeistand im Einklang mit dem gesetzlich vorgesehen VerfahrenLink öffnet neues Fensterhttp://www.likumi.lv/doc.php?id=59283.

In Lettland können folgende Personen als Rechtsanwalt tätig sein:

  1. lettische Staatsangehörige,
  2. Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU, die in einem Mitgliedstaat der EU als Rechtsanwalt zugelassen sind (Rechtsanwälte der Mitgliedstaaten der EU),
  3. ausländische Rechtsanwälte aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage eines von Lettland geschlossenen, für Lettland verbindlichen Rechtshilfeabkommens tätig werden können.

Alle vereidigten Rechtsanwälte sind freiberuflich tätig. Sie haben sich in der Lettischen Rechtsanwaltskammer vereidigter Rechtsanwälte (Latvijas Zvērinātu advokātu kolēģija), einem unabhängigen Berufsverband vereidigter Rechtsanwälte, zusammengeschlossen. Die Lettische Rechtsanwaltskammer vereidigter Rechtsanwälte umfasst die Generalversammlung vereidigter Rechtsanwälte, den Lettischen Rat vereidigter Rechtsanwälte, den Prüfungsausschuss und den Disziplinarausschuss.

Rechtsdatenbanken

Informationen über die Tätigkeiten der Lettischen Rechtsanwaltskammer vereidigter Rechtsanwälte und des Lettischen Rates vereidigter Rechtsanwälte, über die für Rechtsanwälte geltenden Rechtsvorschriften und die Gerichte, bei denen sie tätig sind (einschließlich Kontaktdaten), sowie andere Informationen über den Beruf des Rechtsanwalts in Lettland finden sich auf der Link öffnet neues FensterWebsite des Lettischen Rates vereidigter Rechtsanwälte.

Notare

Organisation

Notarielle Aufgaben, die unter der Aufsicht der Justizbehörden stehen, werden gemäß dem im Link öffnet neues FensterNotargesetz festgelegten Verfahren vereidigten Notaren anvertraut. Vereidigte Notare sind Mitglieder des Justizsystems, die den Regionalgerichten zugeordnet sind, bei denen sie die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen. Bei der Ausübung ihres Amtes sind vereidigte Notare Beamten gleichgestellt. Vereidigte Notare sind bei der Ausübung ihres Amtes auf eigene Rechnung tätig. Ihre Honorarsätze werden vom Link öffnet neues FensterMinisterkabinett festgelegt.

Nach dem Link öffnet neues FensterNotargesetz sind vereidigte Notare zuständig für:

  1. die Errichtung notarieller Urkunden,
  2. notarielle Beglaubigungen,
  3. die Entgegennahme von Geld, Wertpapieren und Dokumenten zur Aufbewahrung,
  4. die Entgegennahme eines Gegenstands zur Aufbewahrung, der einer Verpflichtung unterliegt,
  5. die Regelung von Erbsachen,
  6. die Formulierung von Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung in gesetzlich vorgesehenen Fällen,
  7. die Durchführung von Scheidungsverfahren (vorausgesetzt, beide Ehegatten haben schriftlich eingewilligt und es wird kein Rechtsstreit geführt),
  8. die Wahrnehmung sonstiger ihnen durch Gesetz übertragener Aufgaben.

Nach dem Link öffnet neues FensterNotargesetz können vereidigte Notare auch zuständig sein für:

  1. die Konsolidierung von Rechten und die Sicherung von Rechten in Grundbüchern sowie die Eintragung von Rechten, die Sicherung von Rechten und anderen Angaben im staatlichen Grundbuch und in den vom Handelsregister geführten Verzeichnissen,
  2. die Einholung von Genehmigungen, Bescheinigungen und anderen Schriftstücken, die für den Abschluss oder die Beglaubigung von notariell zu beurkundenden Handlungen erforderlich sind, bei öffentlichen, kommunalen und privaten Einrichtungen sowie bei Beamten und Privatpersonen,
  3. die Anfertigung von Entwürfen von Urkunden, Verträgen oder anderen Schriftstücken im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines vereidigten Notars und von Abschriften und Übersetzungen,
  4. die Bereitstellung rechtlichen Beistands in sonstiger Form,
  5. die Durchführung einer Mediation als zugelassener Mediator gemäß den im Link öffnet neues FensterGesetz über Mediation festgelegten Bestimmungen und Verfahren.

Alle vereidigten Notare Lettlands haben sich in der Lettischen Kammer vereidigter Notare (Latvijas Zvērinātu notāru kolēģija), einem unabhängigen Berufsverband vereidigter Notare, zusammengeschlossen. Der Link öffnet neues FensterLettische Rat vereidigter Notare (Latvijas Zvērinātu notāru padome) ist das Vertretungs- und Aufsichtsorgan für vereidigte Notare und das Verwaltungs- und Exekutivorgan der Lettischen Kammer vereidigter Notare. Seine Aufgaben sind in Link öffnet neues FensterArtikel 230 des Notargesetzes festgelegt.

Rechtsdatenbanken

Die offizielle Link öffnet neues FensterWebsite der lettischen Notare enthält Informationen über die Tätigkeit und die Anzahl vereidigter Notare, Angaben zu ihrem Kanzleistandort und andere Informationen über das lettische Notariatssystem.

Vereidigte Gerichtsvollzieher

Organisation

Vereidigte Gerichtsvollzieher (Zvērināti tiesu izpildītāji) sind Mitglieder des Justizsystems. Sie sind den Regionalgerichten zugeordnet und vollstrecken die Entscheidungen der Gerichte und weiterer Einrichtungen und üben andere gesetzlich vorgesehene Tätigkeiten aus.

Vereidigte Gerichtsvollzieher sind freiberuflich tätige Angehörige der Rechtsberufe. In Ausübung ihres Amtes sind sie jedoch Beamten gleichgestellt. Dabei sind sie unabhängig und unterliegen lediglich dem Gesetz.  Die von vereidigten Gerichtsvollziehern in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten ausgestellten Forderungen und Anordnungen sind für alle Parteien im Staatsgebiet verbindlich.

Vereidigte Gerichtsvollzieher arbeiten im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Regionalgerichts, dem sie zugeordnet sind. Die Anzahl der vereidigten Gerichtsvollzieher, ihre Ämter, Bezirke und deren Abgrenzung werden vom Ministerkabinett festgelegt.

Vereidigte Gerichtsvollzieher üben ihr Amt nach Maßgabe der Link öffnet neues FensterZivilprozessordnung und anderer Rechtsvorschriften aus und halten sich an die vom Lettischen Rat vereidigter Gerichtsvollzieher (dem Vertretungs- und Aufsichtsorgan der vereidigten Gerichtsvollzieher in Lettland) anerkannten Verfahrensweisen und die aus der Rechtsprechung gewonnenen Erkenntnisse.

Rechtsdatenbanken

Informationen darüber, wo sich Kanzleien vereidigter Gerichtsvollzieher befinden, sowie Einzelheiten zu den für vereidigte Gerichtsvollzieher geltenden Rechtsvorschriften und zu den Tätigkeiten des Lettischen Rates vereidigter Gerichtsvollzieher finden sich auf der Link öffnet neues FensterWebsite des Lettischen Rates vereidigter Gerichtsvollzieher. Das Portal ist derzeit nur in lettischer Sprache verfügbar.

Einrichtungen, die kostenlosen Rechtsbeistand bieten

In Lettland gibt es kein Verzeichnis von Einrichtungen dieser Art.

Links

Link öffnet neues FensterStaatsanwaltschaft

Link öffnet neues FensterAmt zur Bekämpfung von Geldwäsche

Link öffnet neues FensterNationales Gerichtsportal Lettlands

Link öffnet neues FensterGerichtsverwaltung

Link öffnet neues FensterLettischer Rat vereidigter Rechtsanwälte

Link öffnet neues FensterLettische Notare

Link öffnet neues FensterLettischer Rat vereidigter Gerichtsvollzieher

Link öffnet neues FensterJustizministerium der Republik Lettland

Letzte Aktualisierung: 31/05/2023

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Rechtsberufe - Litauen

Diese Seite enthält einen Überblick über Rechtsberufe in Litauen.

Rechtsberufe – Einführung

Zu den Rechtsberufen in Litauen zählen:

  • Staatsanwalt (prokurorai)
  • Richter (teisėjai)
  • Rechtsanwalt (advokatai)
  • Notar (notarai)
  • Gerichtsvollzieher (antstoliai)

Staatsanwalt

Organisation

In Litauen gibt es 56 örtliche Staatsanwaltschaften:

  • 51 Staatsanwaltschaften bei den Bezirksgerichten
  • 5 Staatsanwaltschaften bei den Amtsgerichten

Die örtlichen Staatsanwaltschaften (teritorinės prokuratūros) unterstehen der Link öffnet neues FensterGeneralstaatsanwaltschaft (Generalinė prokuratūra). Der Generalstaatsanwalt wird vom Präsidenten der Republik Litauen (Lietuvos Respublikos Prezidentas) mit Zustimmung des Parlaments (Seimas) für eine siebenjährige Amtsperiode bestellt.

Der Generalstaatsanwalt legt dem Parlament und dem Präsidenten gegenüber Rechenschaft ab. Zur Staatsanwaltschaft gehören:

  • der Generalstaatsanwalt (generalinis prokuroras)
  • Oberstaatsanwälte (beim Amts- oder Bezirksgericht) (vyriausieji (apylinkių arba apygardų) prokurorai)
  • Staatsanwälte

Die Staatsanwaltschaft ist gegenüber dem Justizministerium nicht weisungsgebunden noch bestehen gemeinsamen Zuständigkeiten oder sonstige Beziehungen besonderer Art.

Rolle und Funktion

Die Staatsanwaltschaft erfüllt folgende Aufgaben:

  • Organisation und Durchführung von Untersuchungen im Vorfeld des Verfahrens
  • Anklageerhebung in Strafsachen im Namen des Staates
  • Schutz öffentlicher Interessen
  • Gewährleistung von Gerechtigkeit
  • Unterstützung der Justiz bei der Rechtspflege

Staatsanwälte sind an allen Strafsachen beteiligt sowie je nach Art der Forderung auch an Zivil- oder Verwaltungssachen.

Richter

Organisation

In Litauen gibt es keine unterschiedlichen Arten von Richtern. Sämtliche Richter sind Berufsrichter (profesionalūs teisėjai).

Die allgemeinen Grundsätze der Justiz sind in der Verfassung und im Gerichtsgesetz geregelt. Die Gerichte sind unabhängig und verfügen über folgende Selbstverwaltungsgremien:

  • Generalversammlung der Richter (Visuotinis teisėjų susirinkimas)
  • Gerichtsrat (Teisėjų taryba)
  • Ehrengericht (Teisėjų garbės teismas)

Die Gerichte werden von der Link öffnet neues Fensternationalen Gerichtsverwaltung (Nacionalinė teismų administracija) unterstützt.

Organisation der Rechtsberufe: Anwälte

Rechtsanwalt

In Litauen gibt es Rechtsanwälte (advokatai) und Rechtsassessoren (advokatų padėjėjai). Assessoren können ihre Mandanten in Zivilsachen vertreten sowie mit Genehmigung des zuständigen Anwalts und sofern gesetzlich zulässig auch in Strafsachen verteidigen.

Bei Rechtsanwälten und Assessoren wird nicht weiter nach Arten unterschieden. Rechtsanwälte können ihre Fachgebiete frei wählen (anwaltliche Spezialisierung).

Rechtsdatenbanken

Näheres hierzu siehe die Website der Link öffnet neues Fensterlitauischen Anwaltskammer (Lietuvos advokatūra).

Ist der Zugang zu dieser Datenbank kostenlos?

Ja, die Informationen auf der Website der litauischen Anwaltskammer sind gratis.

Solicitor / Rechtsberater

Das litauische Rechtssystem nimmt keine solche Unterscheidung vor.

Notar

Organisation

Der Berufsstand der Notare (notarai) ist in Litauen nicht weiter untergliedert. Die Anzahl der Notare, ihre Kanzleien und geografischen Zuständigkeiten werden vom Justizminister (Teisingumo ministerija) festgelegt. Notare werden vom Minister ernannt und entlassen.

Notare gehören der Notarkammer (Notarų rūmai) an. Die Notarkammer legt dem Justizministerium alljährlich einen ausführlichen Tätigkeitsbericht einschließlich einer Prognose und Leitlinien für die Aktivitäten der Notare im kommenden Jahr vor.

Die Notarordnung wird vom Justizminister unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Präsidiums der Notariatskammer (Notarų rūmų prezidiumas) gebilligt.

Ist der Justizminister der Auffassung, dass ein Beschluss oder eine Entscheidung der Notarkammer im Widerspruch zu den Gesetzen der Republik Litauen steht, kann er beim Bezirksgericht Vilnius (Vilniaus apygardos teismas) die Aufhebung des Beschlusses bzw. der Entscheidung beantragen.

Weitere Informationen liefert die Website der Link öffnet neues Fensterlitauischen Notarkammer.

Rolle und Funktion

Die Notarkammer erfüllt vor allem folgende Aufgaben:

  1. Koordinierung der Tätigkeit der Notare
  2. Förderung des beruflichen Fortkommens der Notare
  3. Schutz und Wahrnehmung der Interessen der Notare in den Regierungs- und Verwaltungseinrichtungen
  4. Entwurf von Vorschriften zum Notariatsrecht und deren Vorlage beim Justizministerium
  5. Vereinheitlichung der notariellen Praxis
  6. Überwachung der Arbeit der Notare und der Einhaltung ihrer Standesregeln
  7. Aufbewahrung und Nutzung der in der notariellen Praxis erstellten Urkunden
  8. Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten
  9. Erledigung sonstiger in der Satzung der Notarkammer festgelegter Aufgaben (Notarų rūmų statutas)

Andere Rechtsberufe

Gerichtsvollzieher

Der Berufsstand der Gerichtsvollzieher (antstoliai) wird in Litauen nicht nach Sparten untergliedert.

Mehr Informationen bieten die Website über den Link öffnet neues FensterBeruf des Gerichtsvollziehers und die Website der Link öffnet neues FensterKammer der Gerichtsvollzieher (Antstolių rūmai).

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Rechtsberufe - Luxemburg

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Rechtsberufe.

Rechtsberufe – Einführung

In dieser Rubrik finden sich Informationen über die Berufe im Bereich Justiz (Beschreibung, Zulassungsvoraussetzungen zum Beruf usw.).

Überblick über das Gerichtswesen

In Luxemburg sind die Gerichte in zwei Gerichtsbarkeiten unterteilt: die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Art des Streitfalls bestimmt, welche Gerichtsbarkeit den Fall verhandelt.

Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit (l’ordre judiciaire) gehören drei Friedensgerichte (Justices de Paix), zwei Bezirksgerichte (Tribunaux d’arrondissement), ein Appellationsgerichtshof (Cour d’appel) und ein Kassationsgerichtshof (Cour de cassation). Diese Gerichte sind im Wesentlichen für Streitfälle aus den Bereichen Zivil-, Handels-, Straf- und Arbeitsrecht zuständig. Sowohl Richter (magistrats du siège) als auch Staatsanwälte oder stellvertretende Staatsanwälte (magistrature debout) zählen zu dieser Gerichtsbarkeit.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst ein Verwaltungsgericht erster Instanz (Tribunal administratif) und ein Oberverwaltungsgericht (Cour administrative). Diese Gerichte entscheiden in verwaltungs- und steuerrechtlichen Angelegenheiten (direkte Steuern; impôts directs).

Das Verfassungsgericht (Cour constitutionnelle) setzt sich aus Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammen. Es überprüft die Übereinstimmung der Gesetze mit der Verfassung als der höchsten Rechtsnorm des Landes.

Richter

Der Zugang zum Richteramt kann auf zweierlei Weise erfolgen:

Ernennung nach erfolgreicher Absolvierung eines Auswahlverfahrens

Die künftigen Richter, d. h. die Richter auf Probe (attachés de justice), müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen. Um zur Auswahlprüfung zugelassen zu werden, müssen die Anwärter:

  1. die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen,
  2. Inhaber aller bürgerlichen Rechte sowie des aktiven und passiven Wahlrechts sein und die erforderlichen Unbescholtenheitsnachweise vorlegen,
  3. über einen luxemburgischen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften (auf Masterniveau) oder über ein ausländisches juristisches Examen auf Masterniveau, das vom für das Hochschulwesen zuständigen Ministerium gemäß dem geänderten Gesetz vom 18. Juni 1969 über die Hochschulbildung und die amtliche Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen und akademischen Graden formell anerkannt wurde, verfügen,
  4. über hinreichende Kenntnisse der luxemburgischen, französischen und deutschen Sprache verfügen,
  5. ein mindestens zwölfmonatiges Praktikum bei einem Gericht oder einem Notar absolviert haben,
  6. die erforderlichen körperlichen und psychischen Voraussetzungen mitbringen, deren Vorhandensein im Rahmen einer ärztlichen und psychologischen Untersuchung geprüft wird.

Die Auswahlverfahren zur Berufung in das Richteramt werden von der ausschließlich aus Richtern gebildeten Kommission zur Anstellung und Unterweisung von Richtern auf Probe (Richter-Kommission) durchgeführt. Das Verfahren besteht aus insgesamt drei schriftlichen Prüfungen in Zivil- und Zivilprozessrecht, Straf- und Strafprozessrecht sowie Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. Gefordert wird im Wesentlichen die Abfassung von Vorlagen für gerichtliche Entscheidungen und Urteile. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen Prüfungen zusammengenommen mindestens drei Fünftel aller Punkte und in jeder Einzelprüfung mindestens die Hälfte aller Punkte erreicht wurden. Die Richter-Kommission legt anhand der Gesamtnote eine Rangfolge fest. Die am besten Platzierten werden in den Richterstand auf Probe erhoben.

Ernennung anhand der Bewerbungsunterlagen

Dieses alternative Verfahren kommt nur dann zum Zuge, wenn die Zahl der vom Justizministerium jährlich festgelegten Zahl von Richtern auf Probe mit den Auswahlverfahren nicht erreicht wurde.

Bewerben kann sich, wer

  1. bestimmte Voraussetzungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren erfüllt (vor allem die in den Punkten 1 bis 4 und 6 genannten),
  2. über einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften verfügt,
  3. insgesamt mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt tätig war.

Die Richter-Kommission lädt die Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein. Ein Psychologe nimmt an dem Vorstellungsgespräch teil und gibt zu jeder Person ein Gutachten ab. Die Richter-Kommission trifft ihre Auswahl anhand der Ergebnisse der Zusatzprüfung in luxemburgischem Recht und des juristischen Abschlussexamens, der Berufserfahrung sowie etwaiger Zusatzqualifikationen oder Veröffentlichungen.

In der Verfassung wird die Unabhängigkeit der Richter von der Staatsgewalt garantiert. Ein Richter ist unabsetzbar. Er kann nur mit einem Gerichtsurteil aus dem Amt entfernt oder vorläufig seines Amtes enthoben werden. Seine Versetzung kann nur mit einer erneuten Ernennung und mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei einem Gebrechen oder Fehlverhalten können Richter allerdings nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorläufig ihres Amtes enthoben, abberufen oder versetzt werden.

Das Richteramt ist nicht vereinbar mit einem Regierungsamt, mit dem Mandat eines Abgeordneten, Bürgermeisters, Stadtverordneten oder Gemeinderats sowie mit einer Tätigkeit als Arbeitnehmer in einem öffentlichen oder staatlichen Unternehmen, mit den Ämtern des Notars und Gerichtsvollziehers, mit der Zugehörigkeit zu den Streitkräften oder zum Klerus sowie mit dem Beruf des Rechtsanwalts. Richter haben unabhängig zu urteilen und sind an das Berufsgeheimnis gebunden. Ihre Besoldung ist gesetzlich geregelt.

Nähere Informationen finden sich auf der Link öffnet neues FensterSeite über den Richterberuf auf der Website des Justizministeriums.

Rechtsanwälte

Der Anwaltsberuf (avocat) ist im Gesetz vom 10. August 1991 über den Berufsstand des Rechtsanwalts in der geänderten Fassung geregelt.

Der Anwaltsberuf zählt zu den freien Berufen. Der Anwaltsberuf kann einzeln ausgeübt werden, Anwälte können sich aber auch zu einer Anwaltssozietät zusammenschließen. Nur Rechtsanwälte sind befugt, die Parteien zu beraten oder zu vertreten, vor Gericht aufzutreten oder für sie vor allen Arten von Gerichten zu plädieren, Schriftstücke und Titel in Empfang zu nehmen, um sie dem Gericht vorzulegen, die Schriftstücke auszufertigen und zu unterzeichnen, die für ein Verfahren notwendig sind und um die Rechtssache entscheidungsreif zu machen.

Nur Rechtsanwälte dürfen gewerbsmäßig und gegen Entgelt Rechtsberatung erteilen oder für andere Privaturkunden abfassen. Rechtsanwälte vertreten oder beraten ihre Mandanten auch vor internationalen Gerichten wie dem Gerichtshof der Europäischen Union oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie unterliegen dem Berufsgeheimnis, das unbedingt zu wahren ist und dessen Verletzung strafrechtlich geahndet wird.

Damit ein Anwalt in Luxemburg seinen Beruf ausüben kann, muss er sich in das Verzeichnis einer im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Anwaltskammer eingetragen haben. Dies gilt auch für Anwälte aus anderen europäischen Ländern, die unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung in Luxemburg praktizieren möchten.

Das Verzeichnis der Anwaltskammer (ordre des avocats) besteht aus sechs Link öffnet neues FensterListen:

Liste 1: Beim höchsten Gericht zugelassene Anwälte (avocats à la Cour)

Liste 2: Rechtsanwälte

Liste 3: Honoraranwälte (avocats honoraires)

Liste 4: Anwälte aus der Europäischen Union, die unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung praktizieren

Liste 5: Anwaltssozietäten mit Anwälten, die am höchsten Gericht zugelassen sind

Liste 6: Sonstige Anwaltssozietäten

Um sich in das Verzeichnis einer Anwaltskammer in Luxemburg eintragen zu können, muss ein Anwalt folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Er muss seine Unbescholtenheit nachweisen.
  • Er muss belegen, dass er die Bedingungen für die Zulassung zum zweiten Staatsexamen erfüllt oder die Eignungsprüfung für Anwälte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach dem Gesetz vom 10. August 1991 (in der geänderten Fassung) bestanden hat, in dem für den Anwaltsberuf das allgemeine System für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen festgelegt ist, die nach einem mindestens dreijährigen Fachstudium vergeben werden, oder er muss nachweislich die Bedingungen für die Eintragung als Rechtsanwalt erfüllen, der im Großherzogtum Luxemburg unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung praktiziert, wie es im Gesetz vom 13. November 2002 (in der geänderten Fassung) zur Umsetzung der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde, geregelt ist. Er muss die Sprache der Gesetzgebung sowie die Verwaltungs- und Gerichtssprachen im Sinne des Gesetzes vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung beherrschen.
  • Er muss die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein.
  • Er muss die Sprache der Gesetzgebung sowie die Verwaltungs- und Gerichtssprachen im Sinne des Gesetzes vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung beherrschen, und dies unbeschadet von Artikel 31 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. August 1991 in der geänderten Fassung. Für die luxemburgische und deutsche Sprache sind das Kompetenzniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens im Hörverstehen und die Niveaustufe B1 für den mündlichen Ausdruck und in der deutschen Sprache die Niveaustufe B2 für den schriftlichen Ausdruck erforderlich. Für die französische Sprache ist die Niveaustufe B2 des Sprachrahmens sowohl für das Hörverständnis als auch für den schriftlichen und mündlichen Ausdruck vorgeschrieben.
    Abweichend vom vorstehenden Unterabsatz müssen europäische Anwälte gemäß Artikel 10 der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde, zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in die Liste 1 des Verzeichnisses einer Anwaltskammer lediglich solide Kenntnisse der Sprache der Gesetzgebung im Sinne des Gesetzes vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung nachweisen, sofern sie ihre berufliche Tätigkeit auf Leistungen beschränken, für die die Beherrschung der übrigen Sprachen im Sinne des genannten Gesetzes nicht erforderlich ist. Die geforderten Sprachkenntnisse entsprechen der Niveaustufe, die im vorstehenden Unterabsatz angegeben ist.

Weitere Hinweise zu den geforderten Sprachkenntnissen:

Zugelassene Einzelanwälte müssen unbeschadet der vorstehenden Ausführungen die Sprache der Gesetzgebung im Sinne des Gesetzes vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung und jede weitere für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erforderliche Sprache beherrschen.

In Liste II eingetragene Anwälte müssen außerdem die Verwaltungs- und Gerichtssprachen des Großherzogtums Luxemburg beherrschen, die für die Erfüllung ihrer an das Rechtsreferendariat geknüpften Verpflichtungen erforderlich sind.

Ein Anwalt, der das Mandat für eine Rechtssache annimmt, muss über die erforderliche fachliche und sprachliche Eignung verfügen; bei Verstößen drohen disziplinarrechtliche Strafen.

Nach Stellungnahme des Justizministeriums kann der Vorstand der Anwaltskammer von der Bedingung der Staatsangehörigkeit absehen, sofern das nicht der Europäischen Union angehörende Land, dessen Staatsbürgerschaft der Anwärter hat, im umgekehrten Fall ebenso verfahren würde. Gleiches gilt für Bewerber, die als politische Flüchtlinge anerkannt sind und denen im Großherzogtum Asyl gewährt wurde.

Nur die Anwälte, die auf der Liste I der Rechtsanwälte stehen, dürfen den Titel eines beim Appellationsgerichtshof zugelassenen Anwalts (avocat de la Cour) tragen. Hierfür müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen als auf der Liste II der Rechtsanwälte stehende Anwälte ein zweijähriges Referendariat absolviert und das zweite Staatsexamen abgelegt haben
  • oder sie müssen die Eignungsprüfung für Anwälte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach dem Gesetz vom 10. August 1991 (in der geänderten Fassung) bestanden haben, in dem für den Anwaltsberuf das allgemeine System für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen festgelegt ist, die nach einem mindestens dreijährigen Fachstudium vergeben werden, oder
  • sie müssen als europäischer Anwalt, der unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung praktizieren darf, eine mindestens dreijährige tatsächliche und regelmäßige Ausübung des Berufs in Luxemburg im Bereich des luxemburgischen Rechts und des Rechts der Europäischen Union nachweisen, oder sie müssen unter Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 13. November 2002 in der geänderten Fassung fallen, mit dem die Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde, in luxemburgisches Recht umgesetzt wurde.

Nur die beim Appellationsgerichtshof zugelassenen Anwälte sind zu Handlungen befugt, für die nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist, d. h. nur sie dürfen Parteien vor dem Verfassungsgericht, den Verwaltungsgerichten, dem Obersten Gerichtshof und den Bezirksgerichten in zivilrechtlichen Sachen vertreten, Anträge für sie stellen, ihre Schriftstücke und Titel in Empfang nehmen, um sie dem Gericht vorzulegen, und die Schriftstücke unterzeichnen lassen, um die Rechtssache entscheidungsreif machen.

Auf der Liste II der Anwälte stehende Rechtsanwälte sowie europäische Anwälte, die unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung praktizieren dürfen und auf der Liste IV der Anwälte stehen, dürfen die genannten Handlungen nur vornehmen, wenn sie dabei von einem auf der Liste I der Anwälte stehenden, beim Appellationsgerichtshof zugelassenen Anwalt unterstützt werden. Da vor allen Gerichten, bei denen die anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben ist, die Parteien frei über ihre Vertretung entscheiden können, können die auf der Anwaltsliste II oder IV stehenden Rechtsanwälte dort die Parteien ohne die Unterstützung eines beim Appellationsgerichtshof zugelassenen Anwalts vertreten.

Der Zugang zur Anwaltsausbildung, der in der großherzoglichen Verordnung vom 10. Juni 2009 über die Organisation des Referendariats und die Regelung des Zugangs zum Notarstand geregelt ist, eröffnet sich über ein Berufspraktikum, das aus ergänzenden Kursen in luxemburgischem Recht mit anschließendem Praktikum besteht.

Nach erfolgreichem Abschluss der Zusatzausbildung in luxemburgischem Recht können sich die Absolventen in die Liste II einer der luxemburgischen Anwaltskammern eintragen lassen.

Das Referendariat dient dem Erlernen der praktischen Ausübung des Anwaltsberufs. Im Verlauf des Studiums hat der Referendar gründliche Kenntnisse des Rechts erworben, und die Zusatzausbildung in luxemburgischem Recht diente einer Erweiterung dieser Kenntnisse durch die Beschäftigung mit den Besonderheiten des luxemburgischen Rechts. Im Mittelpunkt des Referendariats steht im Wesentlichen das Erlernen der praktischen Ausübung des Anwaltsberufs, das unter Anleitung eines Betreuers sowie mithilfe von Kursen erfolgt, die speziell auf das Erlernen der Berufsausübung ausgerichtet sind.

Das Referendariat dauert mindestens zwei Jahre und wird mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen. Nach Bestehen des Examens ist der Absolvent beim Appellationsgerichtshof zugelassener Anwalt und wird in die Liste I aufgenommen.

Auf begründeten Antrag hin kann dem Referendar vom Lenkungsausschuss gestattet werden, mindestens drei und höchstens sechs Monate seines Referendariats in einer Anwaltskanzlei in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu absolvieren. Dieser besonders genehmigte Abschnitt des Referendariats wird auf das Gesamtreferendariat angerechnet.

Rechtsanwälte sind Mitglieder in einer Kammer (ordre des avocats), die vom Staat sowie von den Richtern und Staatsanwälten unabhängig ist. Es gibt eine Anwaltskammer in Luxemburg und eine Anwaltskammer in Diekirch. Beide Kammern haben eigene Rechtspersönlichkeit. Zur Anwaltskammer gehören folgende Gremien: die Versammlung, der Vorstand der Kammer, der Präsident der Kammer sowie der Disziplinar- und Verwaltungsrat für den gesamten Berufsstand.

Nähere Informationen finden sich auf der Link öffnet neues FensterSeite über den Anwaltsberuf auf der Website des Justizministeriums.

Notare

Gemäß Artikel 13 des geänderten Gesetzes vom 9. Dezember 1976 über die Organisation des Notarstandes wird die Anzahl der Notare (notaire) in einer großherzoglichen Verordnung festgelegt. Derzeit gibt es in ganz Luxemburg 36 Notare.

Notare sind Amtsträger, die zur Entgegennahme aller Urkunden und Verträge befugt sind, die die Parteien in Zusammenhang mit Handlungen der öffentlichen Gewalt beglaubigen lassen wollen oder müssen, deren Datum sie feststellen, die sie hinterlegen, deren Zweitausfertigung und Abschriften sie ausfertigen.

Es ist Notaren untersagt, selbst oder über Mittelspersonen, unmittelbar oder mittelbar folgende Handlungen vorzunehmen: ein Geschäft zu betreiben, Geschäftsführer, Gesellschafter, Insolvenz- oder Konkursverwalter einer Handelsgesellschaft oder eines Industrie- oder Handelsbetriebs zu sein, in die Verwaltung oder Aufsicht von Gesellschaften, Unternehmen oder Agenturen einzugreifen, deren Zweck der Kauf, der Verkauf, die Parzellierung oder die Bebauung von Grundstücken ist, oder eine Beteiligung an diesen zu haben, mit derartigen Gesellschaften, Unternehmen oder Agenturen fortgesetzte Beziehungen zu unterhalten, die die freie Wahl des Notars durch die Parteien beeinträchtigen könnten, regelmäßig Bank-, Diskont- und Maklergeschäfte zu tätigen oder an der Börse zu spekulieren (ausgenommen davon sind Diskontgeschäfte im Zusammenhang mit Handlungen im Rahmen ihres Amtes), Gelder in Verwahrung zu nehmen (ausgenommen sind Hinterlegungen im Hinblick auf oder anlässlich von Handlungen im Zusammenhang mit ihrem Amt oder der Liquidation eines Nachlassvermögens), ihr Amt in einer Sache auszuüben, in der sie selbst Beteiligte sind, sich eines Strohmanns für Handlungen zu bedienen, die sie selbst nicht ausführen dürfen, in ihren Diensten Vermittler oder Makler zu haben, gleichgültig unter welcher Bezeichnung.

Notariell beglaubigte Urkunden sind nach dem Zivilgesetzbuch verbindlich. Sie sind vollstreckbar, sofern sie mit einer Vollstreckungsklausel versehen sind. Notare sind verpflichtet, sich bei der Abfassung von Urkunden je nach Entscheidung der Parteien der französischen oder der deutschen Sprache zu bedienen.

Notare üben ihr Amt im gesamten luxemburgischen Hoheitsgebiet aus. Mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nehmen sie an der Ausübung der Staatsgewalt teil.

Die Notarkammer (Chambre des Notaires) besteht aus sieben Mitgliedern, die von der Generalversammlung der Notare aus den Reihen aller luxemburgischen Notare gewählt werden.

Abgesehen von den ihr durch Gesetze und Verordnungen übertragenen Befugnissen erfüllt die Notarkammer im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Aufrechterhaltung der Disziplin unter den Notaren und Ausübung ihrer Disziplinarbefugnis mithilfe ihres Disziplinarrats, Verhinderung oder Beilegung von Streitigkeiten zwischen Notaren und für den Fall, dass eine Schlichtung nicht möglich ist, Abgabe einer Stellungnahme,
  • Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Notaren und Dritten,
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Problemen in Zusammenhang mit Honoraren, Vergütungen, Bezügen, Gebühren, den Notaren entstandenen Auslagen sowie zu allen diesbezüglichen Streitigkeiten, die vor ein Zivilgericht gebracht wurden,
  • Aufbewahrung von Urkundenurschriften, Kontrolle der Buchführung der Notare,
  • Vertretung der Notare Luxemburgs bei der Verteidigung der Rechte und Interessen des Berufsstands.

Der Disziplinarrat besteht aus dem Präsidenten des Bezirksgerichts Luxemburg bzw. dem ihn vertretenden Richter als Vorsitzendem sowie vier Mitgliedern der Notarkammer, die nach ihrem Dienstalter benannt werden.

Der Disziplinarrat übt die Disziplinargewalt über alle Notare in folgenden Fällen aus: Verstoß gegen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Ausübung des Berufs, standeswidriges Verhalten und Fahrlässigkeit in der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen das Gebot der Zurückhaltung und gegen die Würde des Amtes sowie gegen die Ehre und die Redlichkeit, dies gilt unbeschadet etwaiger Gerichtsverfahren in diesen Sachen. Gegen die Entscheidung des Disziplinarrats kann sowohl vom betroffenen Notar als auch vom Generalstaatsanwalt Berufung eingelegt werden. Über die Berufung wird vor der Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs verhandelt, die abschließend entscheidet.

Voraussetzungen für das Amt eines Notars sind:

  • Er muss die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein.
  • Er muss geschäftsfähig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein.
  • Er muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und entweder den Abschluss als Notaranwärter nach luxemburgischem Recht (derzeitige Regelung) oder das Link öffnet neues Fensterzweite juristische Staatsexamen, das für den Zugang zum Notaramt erforderlich ist (alte Regelung), nachweisen.
  • Er muss die Sprache der Gesetzgebung sowie die Verwaltungs- und Gerichtssprachen im Sinne des Gesetzes vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung beherrschen.

Nähere Informationen finden sich auf der Link öffnet neues FensterSeite über den Notarberuf auf der Website des Justizministeriums.

Weitere Rechtsberufe

Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher (huissier de justice) ist ein Justizbeamter, der allein befugt ist,

  • Schriftstücke zuzustellen und persönlich gesetzlich vorgesehene Zustellungen vorzunehmen, wenn die Form der Zustellung im Gesetz nicht geregelt ist,
  • gerichtliche Entscheidungen sowie Urkunden oder Titel mit Vollstreckungsklausel zu vollstrecken.

Der Gerichtsvollzieher kann

  • Forderungen aller Art auf gütliche Weise oder auf gerichtlichen Beschluss hin eintreiben. Diese Befugnis umfasst auch das Recht, im Namen der Antragsteller Anträge auf einen Zahlungsbefehl oder auf Pfändung regelmäßiger Leistungen zu unterzeichnen,
  • unter Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen öffentlich Möbel, bewegliche Habe und Ernten zu schätzen und zu verkaufen.

Er kann vom Gericht bestellt werden zu

  • rein materiellen Feststellungen ohne jede Stellungnahme zu den eventuell daraus entstehenden faktischen oder rechtlichen Folgen;
  • gleichartigen Feststellungen auf Antrag von Privatpersonen; in beiden Fällen haben diese Feststellungen Bestand bis zum Beweis des Gegenteils.

Die Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher ist in einer großherzoglichen Verordnung festgelegt.

Die Gerichtsvollzieherkammer (Chambre des huissiers de justice) vertritt den Berufsstand auf nationaler Ebene. Sie wird von einem dreiköpfigen Vorstand geführt, dem ein Präsident, ein Sekretär und ein Schatzmeister angehören. Der Präsident vertritt die Gerichtsvollzieherkammer in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

Nähere Informationen finden sich auf der Link öffnet neues FensterSeite zum Gerichtsvollzieherberuf auf der Website des Justizministeriums.

Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

Der leitende Urkundsbeamte (greffier en chef) leitet die Geschäftsstelle des Gerichts und fungiert als Personalchef. Zu seinen administrativen Aufgaben gehören die Ausfertigung von Abschriften für Rechtsanwälte und Privatpersonen (z. B. von Scheidungsurkunden für die Eintragung in ein ausländisches Register), die Erstellung von (vollstreckbaren) Ausfertigungen von Urkunden und Gerichtsurteilen, die Hinterlegung von handschriftlichen Testamenten, die Anzeige von Erbfällen, die Vereidigung der Urkundsbeamten, die Vorbereitung von Generalversammlungen, die Erstellung von Statistiken und die Überwachung der Archive. Außerdem nimmt er die Anträge auf Ablehnung eines Richters entgegen.

Urkundsbeamte unterstützen den Richter bei all seinen Amtshandlungen und Protokollpflichten, d. h. bei Gerichtsverhandlungen, Zeugenvernehmungen, Untersuchungen, Ortsbegehungen, Autopsien, der Inventarisierung des Gesellschaftsvermögens im Falle von Insolvenzen oder der Niederschrift von gerichtlichen Entscheidungen oder Anhörungen gegenüber Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen. Ein Richter kann ohne einen Urkundsbeamten nicht tätig werden.

Die Aufgaben eines Urkundsbeamten sind in den Artikeln 78 ff. des geänderten Gesetzes vom 7. März 1980 über die Gerichtsverfassung geregelt.

Die Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Urkundsbeamten sind in dem geänderten Link öffnet neues FensterBeamtengesetz vom 16. April 1979 geregelt.

Links zum Thema

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Letzte Aktualisierung: 20/04/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Rechtsberufe - Ungarn

Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Rechtsberufe in Ungarn.

Rechtsberufe - Einführung
Staatsanwalt
Richter
Rechtsanwälte
Notare
Andere Rechtsberufe

Rechtsberufe - Einführung

Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Rechtsberufe in Ungarn (Staatsanwalt, Richter, Rechtsanwalt, Notar und Gerichtsvollzieher).

In Ungarn sind Vertreter der Rechtsberufe (Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher) unabhängige Organe der Rechtspflege, die sich mit Hilfe eines Kammersystems selbst verwalten. Die Mitgliedschaft in einer Kammer ist Voraussetzung für die Ausübung ihres Berufs. Die Kammern üben die Aufsicht über ihre Mitglieder aus und stellen sicher, dass Letztere Dienstleistungen in angemessener Qualität anbieten.

Staatsanwalt (ügyész)

Organisation

Der Staatsanwalt (Ügyészség) übt nach Maßgabe der Verfassungsregeln der Republik Ungarn gesetzlich festgelegte Befugnisse in Verbindung mit der Ermittlung und gerichtlichen Verfolgung von Straftaten aus. Darüber hinaus ist er für die Überwachung der Rechtmäßigkeit von Strafmaßnahmen zuständig.

Das Amt des Staatsanwalts hat das Ziel, die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten und den Gesetzen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften Geltung zu verschaffen, wenn gegen sie verstoßen wird.

Die Staatsanwaltschaft (Ügyészség) ist eine zentralisierte Behörde unter der Leitung des Generalstaatsanwalts (legfőbb ügyész), der gegenüber dem Parlament rechenschaftspflichtig ist. Die Staatsanwälte werden vom Generalstaatsanwalt in ihr Amt berufen. Dieser ist auch befugt, sie aus ihrem Amt zu entlassen.

Zunächst werden Staatsanwälte für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt, danach wird das Dienstverhältnis auf unbefristete Zeit verlängert.

Die für die Staatsanwaltschaft geltenden Vorschriften beruhen auf Gesetz.

Rolle und Pflichten

Aufgaben, Pflichten und Rechtsstellung der Staatsanwälte sind gesetzlich vorgegeben. Die Staatsanwaltschaft ist ein einheitliches Gebilde, dessen Angehörige alle über den gleichen Rechtstatus verfügen.

Die Staatsanwaltschaft (ügyészség):

  • ermittelt in den durch die Strafprozessordnung festgelegten Fällen;
  • kontrolliert, ob Ermittlungen im Einklang mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften durchgeführt werden;
  • übt weitere Befugnisse in Verbindung mit Ermittlungsverfahren aus;
  • verfasst Anklageschriften und reicht sie bei Gericht ein, ist für die Strafverfolgung zuständig und übt das gesetzlich festgelegte Recht auf die Einlegung von Rechtsmitteln aus;
  • kontrolliert, ob Strafmaßnahmen im Einklang mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften vollzogen werden;
  • wirkt an zivil-, arbeits-, verwaltungs- und wirtschaftsrechtlichen Verfahren mit; die Staatsanwaltschaft nimmt an in der Zivilprozessordnung (polgári perrendtartás) näher bestimmten Verfahren teil, wenn der Inhaber eines Rechts aus wie auch immer gearteten Gründen zur Verteidigung seiner Rechte nicht in der Lage ist;
  • trägt im Rahmen des Legalitätsprinzips (általános törvényességi felügyelet) generell dafür Sorge, dass die Gesetze befolgt werden;
  • leitet bei strafbaren Handlungen, die gegenüber Minderjährigen verübt werden, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindes ein;
  • nimmt Aufgaben wahr, die aufgrund von internationalen Verpflichtungen entstehen, insbesondere im Bereich der Rechtshilfe;
  • nimmt Aufgaben im Rahmen der Kooperation mit der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) wahr;
  • trägt dazu bei, dass alle gesellschaftlichen Gruppierungen sowie Regierungsbehörden und Bürger die Gesetze beachten, und wird bei Gesetzesverstößen tätig, um das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu wahren.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen können von der Internetseite der Link öffnet neues FensterStaatsanwaltschaft der Republik Ungarn (Magyar Köztársaság Ügyészsége) abgerufen werden.

Richter

Organisation

Die Unabhängigkeit der Richter ist in der Verfassung verankert. Richter entscheiden nach eigenem Gutdünken auf der Grundlage von Recht und Gesetz, sie dürfen bei ihrer Entscheidungsfindung in keiner Weise beeinflusst werden.

Das Recht zur Ernennung von Richtern obliegt dem Staatspräsidenten der Republik Ungarn (köztársasági elnök).

Zum Richter ernannt werden kann, wer:

  • die ungarische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • nicht vorbestraft ist;
  • in Ungarn wahlberechtigt ist,
  • über einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften verfügt,
  • die staatliche Eignungsprüfung (szakvizsgával rendelkezik) abgelegt hat;
  • sich zur gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse verpflichtet hat und
  • während mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Richter auf Probe (bírósági titkár) oder Assessor bei einer Bezirksanwaltschaft (ügyészségi titkár), als Verfassungs- oder Militärrichter, als Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt oder Rechtsberater gesammelt oder eine Funktion bei einer zentralen Verwaltungsbehörde ausgeübt hat, für die die Ablegung der Anwaltsprüfung erforderlich ist.

Laienrichter

Die Verfassung erlaubt die Beteiligung von Laienrichtern / Beisitzern (nem hivatásos bíró/ülnök) an gerichtlichen Verfahren.

Personen, die sich um das Amt eines Laienrichters bewerben, dürfen keine Eintragung im Strafregister haben, müssen wahlberechtigt sein, die ungarische Staatsbürgerschaft besitzen und älter als 30 Jahre sein. Darüber hinaus müssen die Beisitzer eines Militärgerichts (katonai ülnök) Angehörige der ungarischen Streitkräfte (Magyar Honvédség) oder bei einer Strafverfolgungsbehörde beschäftigt sein.

Beisitzer werden für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt.

Bei Strafverfahren setzt sich der Spruchkörper am Amtsgericht aus einem Berufsrichter (hivatásos bíró) und zwei Schöffen zusammen, wenn die zu verhandelnde Straftat mit mindestens acht Jahren Freiheitsentzug bedroht ist. Die Spruchkörper (tanács) der Komitatsgerichte (megyei bíróság) können im ersten Rechtszug ebenfalls aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen bestehen.

Bei Zivilverfahren besteht der Spruchkörper in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Assessoren, Rechtspfleger

Die Absolventen juristischer Fakultäten sind bei den Gerichten als Assessoren tätig, um Kenntnisse und Berufserfahrung für eine spätere Laufbahn als Richter zu sammeln. Sie dürfen wie auch Rechtspfleger nur unter ganz bestimmten Bedingungen in gesetzlich geregelten Fällen als Richter tätig werden.

Informationen zu den Mitarbeitern bei Gericht sind unter folgenden Links zu finden:

  1. AmtsträgerPDF(407 Kb)en
  2. RechtspflegerPDF(382 Kb)en
  3. AssessorenPDF(286 Kb)hu
  4. Technisches PersonalPDF(280 Kb)hu

Rechtsanwälte

Rechts- bzw. Prozessanwälte (ügyvéd)

Rechtsanwälte (ügyvéd) helfen ihren Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Pflichten. Sie sind zur rechtlichen Vertretung ihrer Mandanten in allen Rechtsachen und vor allen Behörden befugt. Da Rechtsanwälte ein freies Organ der Rechtspflege sind, dürfen sie bei der Wahrnehmung ihres Mandats nicht beeinflusst werden und darüber hinaus keinerlei Verpflichtungen eingehen, die ihre Unabhängigkeit gefährden würden.

Zu den gebührenpflichtigen Tätigkeiten, die nur ein Rechtsanwalt erledigen darf, zählen:

  • Vertretung und Verteidigung bei Strafsachen
  • Rechtsberatung
  • Aufsetzen von Schriftsätzen
  • Verwaltung hinterlegter Gelder und Wertsachen in Verbindung mit den vorgenannten Tätigkeiten.

Dienstleistungen wie Steuerberatung, Abwicklung von Immobiliengeschäften und außergerichtliche Mediation (peren kívüli közvetítés) fallen zwar nicht in den eigentlichen Tätigkeitsbereich der Rechtsanwälte, doch erfordern es die Umstände des modernen Wirtschaftslebens, dass sie auch von Rechtsanwälten erbracht werden dürfen.

Die anwaltliche Tätigkeit kann von allen Personen ausgeübt werden, die bei der Anwaltskammer (kamara) zugelassen sind und den Anwaltseid (ügyvédi eskü) geleistet haben.

Als Anwalt zugelassen werden kann, wer

  • über die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (Európai Gazdasági Térség) verfügt,
  • nicht vorbestraft ist,
  • über einen an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät erlangten Hochschulabschluss verfügt und eine staatliche Eignungsprüfung (jogi szakvizsga) abgelegt hat,
  • über eine berufliche Haftpflichtversicherung und angemessene Kanzleiräume verfügt.

Rechtsanwälte, die aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammen, dürfen in Ungarn grundsätzlich auf drei Arten tätig werden: als Erbringer von punktuellen Dienstleistungen, auf regelmäßiger Basis und als selbständige, bei der Anwaltskammer zugelassene Anwälte. Anwälte die ein einmaliges Mandat erfüllen, müssen dies bei der Anwaltskammer (ügyvédi kamara) anzeigen, die für den Ort, an dem die Dienstleistung erbracht wird, zuständig ist. Anwälte hingegen, die auf dauerhafter Basis rechtliche Dienstleistungen erbringen möchten, müssen die Zulassung bei der zuständigen Anwaltskammer beantragen.

Registrierte Rechtsanwälte aus der Europäischen Union (európai közösségi ügyvéd) können die Zulassung bei der Anwaltskammer beantragen, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (praktische Ausübung des Anwaltsberufs während einer gesetzlich festgelegten Anzahl von Jahren, nachweisliche Kenntnis des ungarischen Rechts und des Rechts der Europäischen Union, Beherrschung der ungarischen Sprache in einem für die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit erforderlichen Maße usw.). Ein bei der ungarischen Anwaltskammer zugelassener Anwalt aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union darf die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt (ügyvédi cím) führen und ist den gleichen Regeln unterworfen wie ungarische Rechtsanwälte.

Rechtsanwälte sind im Hinblick auf alle ihnen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit anvertrauten Tatsachen und Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Entschädigung des Rechtsanwalts unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten. Das Honorar eines Rechtsanwalts ist nur dann bestimmten Regelungen unterworfen, wenn er vor Gericht als Pflichtverteidiger (kirendelt védő) tätig wird.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen sind der Internetseite der Link öffnet neues Fensterungarischen Anwaltskammer (Magyar Ügyvédi Kamara) zu entnehmen.

Justiziare (jogtanácsos)

Die eigentliche Aufgabe eines Justiziars besteht darin, die Geschäftstätigkeit der Organisation, bei der er beschäftigt ist, zu unterstützen. Justiziare vertreten ihren Arbeitgeber nach innen, stellen Rechtsberatung und Rechtsauskünfte zur Verfügung, erstellen Anträge, Verträge und andere Schriftsätze und wirken an der Organisation der rechtlichen Tätigkeiten und Aufgaben ihres Arbeitgebers mit. Justiziare erfüllen ihre im Vergleich zu den niedergelassenen Anwälten weniger umfangreichen Aufgaben grundsätzlich im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses. Ihr Entgelt ist arbeitsrechtlichen Regelungen unterworfen.

Jede in das Verzeichnis der Komitatsgerichte oder des Hauptstädtischen Gerichts Budapest (Fővárosi Bíróság)eingetragene Person kann als Justiziar tätig werden. Wer sich als Justiziar bewirbt,

  • muss die Staatsangehörigkeit eines der Staaten besitzen, die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (az Európai Gazdasági Térségről szóló megállapodás) unterzeichnet haben;
  • darf nicht vorbestraft sein;
  • muss ein Hochschulstudium abgeschlossen haben;
  • muss in Ungarn eine staatliche Eignungsprüfung abgelegt haben und
  • im Anwaltsverzeichnis registriert sein.

In bestimmten Fällen kann der Justizminister (az igazságügyért felelős miniszter) von dem Erfordernis der Staatsbürgerschaft absehen.

Notare (közjegyző)

Notare (közjegyző) sind in Ausübung ihrer gesetzlich geregelten Pflichten als Teil des staatlichen Rechtssystems eine Institution der Rechtspflege.

Das Ziel ihrer Tätigkeit ist es, die Entstehung von Rechtstreitigkeiten zu verhindern. Die Aufnahme in eine Notarkammer (Közjegyzői Kamara) ist eine Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs. Notare werden vom Justizminister kraft Gesetzes für einen unbefristeten Zeitraum ernannt und üben ihren Beruf an einem vorgegebenen Amtssitz aus.

Notare sind dazu verpflichtet, für die Dauer ihrer Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.

Zu den ausschließlich dem Notar vorbehaltenen Tätigkeiten zählt die öffentliche Beurkundung (közokirat) von Rechtsgeschäften, Erklärungen und Sachverhalten. Zu den traditionellen Aufgaben des Notars zählen auch Erbschafts- und Testamentsangelegenheiten und andere nicht streitige Verfahren. Außerdem erfüllt er mit der Eintragung von Pfandrechten an beweglichen Sachen in das von der Notarkammer geführte elektronische Pfandregister und der Verwahrung hinterlegter Sicherheiten eine wichtige Funktion. In diesem Zusammenhang nimmt der Notar Geldmittel, Wertsachen und Wertpapiere aufgrund der Bevollmächtigung durch die beteiligten Parteien zur Weiterleitung an die berechtigte Partei entgegen.

Für in ihren Kanzleien durchgeführte Tätigkeiten, die einen normalen Zeit- und Arbeitsaufwand erfordern, haben Notare einen Anspruch auf ein gesetzlich festgelegtes Honorar. Wenn in besonders schwierigen Fällen über das normale Maß hinausgehende Fachkenntnisse vonnöten sind, kann das Honorar des Notars ausnahmsweise von den üblichen Sätzen abweichen. Wenn der Wert des Gegenstands ermittelt werden kann, auf den sich die notarielle Handlung bezieht, so wird das Honorar auf dieser Grundlage berechnet. Andernfalls dient der tatsächlich angefallene Zeitaufwand als Basis für das Entgelt des Notars. Beglaubigt der Notar Ausfertigungen von Schriftstücken und Dokumenten, so gilt ein Festpreis.

Da die ungarische Staatsbürgerschaft eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der Berufe des Richters, Staatsanwalts, Richters auf Probe, Gerichtsvollziehers und Notars ist, können ausländische Staatsbürger in Ungarn nicht in diese Ämter berufen werden.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen können der Website der Link öffnet neues Fensterungarischen Notarkammer (Magyar Országos Közjegyzői Kamara) entnommen werden.

Andere Rechtsberufe

Gerichtsvollzieher

Für die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen sind selbständige Gerichtsvollzieher (önálló bírósági végrehajtó) und die Gerichtsvollzieher der Landgerichte (megyei bírósági végrehajtó) zuständig.

Forderungen aus zivilrechtlichen Gerichtsentscheidungen (bírósági határozat) werden grundsätzlich von selbständigen Gerichtsvollziehern vollstreckt. Selbständige Gerichtsvollzieher werden vom Justizminister auf unbefristete Zeit an ein Amtsgericht berufen.

Sie sind keine Bediensteten oder Angestellten des Staates. Ihre Einnahmen stammen aus dem Entgelt, das ihnen die Kunden für ihre Tätigkeit entrichten.

Sie werden mit den folgenden Aufgaben betraut:

  • Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund eines vom zuständigen Gericht auf Antrag des Gläubigers und auf der Grundlage eines rechtsgültigen Urteils ausgestellten Vollstreckungstitels (végrehajtási lap),
  • Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund eines gerichtlichen Vollstreckungsbefehls (végrehajtási záradék),
  • Vollstreckung aufgrund eines Gerichtsurteils, Überweisungsbeschlusses oder einer gerichtlichen Anordnung (végrehajtást elrendelő, letiltó, átutalási végzés), wonach unmittelbar zu vollstrecken ist; Durchführung gerichtlich angeordneter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (közvetlen bírósági felhívás).

Angestellte Gerichtsvollzieher sind für die Landgerichte und das Landgericht Budapest (Fővárosi Bíróság) tätig. Ein Gerichtsvollzieher an einem Landgericht wird vom Vorsitzenden Richter des Landgerichts unbefristet für die Tätigkeit an einem bestimmten Landgericht ernannt. Die Stelle des Gerichtsvollziehers wird vom Vorsitzenden Richter des Landgerichts ausgeschrieben. Der Gerichtsvollzieher ist Angestellter des Landgerichts und bezieht von diesem ein Gehalt.

Angestellte Gerichtsvollzieher übernehmen die Beitreibung von gerichtlichen Forderungen in Zivil- oder Strafverfahren. In den Aufgabenbereich angestellter Gerichtsvollzieher fallen somit die Beitreibung von im Strafverfahren angefallenen Kosten und von Geldstrafen sowie die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten. Zuständig sind sie darüber hinaus für die Beitreibung von Unterhaltszahlungen, wenn der Staat in Vorleistung getreten ist, sowie für die Vollstreckung eines wirksamen Titels des Landesrichterrates, des Landesgerichtsamts, des Justizministeriums, eines rechtswissenschaftliches Instituts oder des Staates.

Der Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers ist mit dem Zuständigkeitsbereich des Gerichts, an dem er tätig ist, identisch.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen sind von der Internetseite der Link öffnet neues Fensterungarischen Gerichtsvollzieherkammer (Magyar Bírósági Végrehajtói Kamara) abrufbar.

Organisationen, die unentgeltlichen Rechtsbeistand leisten

An Universitäten und bei mehreren nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, die auf diesem Gebiet tätig sind, wird eine Rechtsambulanz unterhalten.

Links

Link öffnet neues FensterWebsite der ungarischen Notarkammer (A Magyar Országos Közjegyzői Kamara honlapja)

Link öffnet neues FensterWebsite der ungarischen Gerichtsvollzieherkammer (A Magyar Bírósági Végrehajtói Kamara honlapja)

Link öffnet neues FensterWebsite der Staatsanwaltschaft der Republik Ungarn (A Magyar Köztársaság Ügyészségének honlapja)

Link öffnet neues FensterWebsite der ungarischen Anwaltskammer (A Magyar Ügyvédi Kamara honlapja)

Letzte Aktualisierung: 15/02/2017

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Rechtsberufe - Malta

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Malta.

Rechtsberufe – Einführung

In Malta gehören zu den Rechtsberufen der Beruf des Rechtsanwalts (Lawyer und Legal Procurator) und des Notars (Notary Public).

  • Lawyers dürfen vor allen Gerichten auftreten.
  • Notare gelten als Hoheitsträger. Sie setzen öffentliche Urkunden auf und beurkunden diese.
  • Legal Procurators können vor unterinstanzlichen Gerichten auftreten. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren oder mit Anträgen, die bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingehen, nehmen sie Rechtshandlungen vor.

Der Rechtsberuf ist in Malta nach einem einheitlichen System organisiert. Staatsanwälte werden unter den praktizierenden Rechtsanwälten ausgewählt und bestellt.

Staatsanwälte

Organisation

Artikel 91 der Verfassung verleiht dem Generalstaatsanwalt (Attorney General) verfassungsmäßige Aufgaben. Die Staatsanwaltschaft ist gemäß der Generalstaatsanwaltschaftsverordnung (Attorney General Ordinance), Kapitel 90 der Gesetzessammlung für Malta, ein staatliches Organ und als Verteidigungsanwalt der Republik eingerichtet.

Nach den Bestimmungen der Verfassung von Malta ist der Generalstaatsanwalt vor Amtsenthebung geschützt und entscheidet unabhängig in Angelegenheiten, die die Strafverfolgung betreffen. Er nimmt darüber hinaus die Aufgaben wahr, die im Strafgesetzbuch in Bezug auf die Strafverfolgung niedergelegt sind.

Der Generalstaatsanwalt wird durch den stellvertretenden Generalstaatsanwalt (Deputy Attorney General) und andere Beamte der Staatsanwaltschaft unterstützt.

Amt und Pflichten

Der Generalstaatsanwalt ist der Hauptankläger vor den Strafgerichten. Gemäß den Verordnungen über die Strafverfolgung (Übergangsbestimmungen) von 2020 (Gesetzesmitteilung 378 aus dem Jahr 2020), die am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten sind, ist der Generalstaatsanwalt befugt, zu entscheiden, ob eine Anklage vor einem Amtsgericht (Court of Magistrates) als Untersuchungsgericht wegen einer der folgenden Kategorien schwerer Straftaten erhoben werden soll:

  1. terroristische Handlungen, Finanzierung des Terrorismus und ergänzende Straftatbestände gemäß Teil II Titel IX Abschnitt IV A des Ersten Buches des Strafgesetzbuches (Book First of the Criminal Code);
  2. rechtswidrige Forderungen, Erpressung, Bestechung, Bestechlichkeit und Korruption, unerlaubte Einflussnahme und Rechnungslegungsdelikte gemäß Teil II Titel III Abschnitt IV des Ersten Buches des Strafgesetzbuches;
  3. Straftaten der Geldwäsche gemäß Artikel 3 des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche (Prevention of Money Laundering Act), es sei denn, diese Straftaten werden zusammen mit Straftaten im Zusammenhang mit der Verordnung über gefährliche Drogen (Dangerous Drugs Ordinance) oder der Verordnung über medizinische und verwandte Berufe (Medical and Kindred Professions Ordinance) verfolgt;
  4. Fälle von Betrug und missbräuchlicher Verwendung, wenn der verursachte finanzielle Schaden mindestens 50 000 EUR beträgt;
  5. Versuch oder die Verabredung zur Begehung der oben genannten Straftaten oder die Mittäterschaft an diesen.

Der Generalstaatsanwalt ist bei der Ausübung seiner Befugnisse zur Einleitung, Durchführung oder Einstellung von Strafverfahren, die ihm durch ein ihn zur Ausübung dieser Befugnisse ermächtigendes Gesetz übertragen wurden, keiner anderen Person oder Behörde gegenüber weisungsgebunden und unterliegt auch keiner Aufsicht, es sei denn, in einem bestimmten Gesetz ist Folgendes vorgesehen:

  1. die gerichtliche Nachprüfung einer Entscheidung, dass keine Strafverfolgung erfolgt, oder einer anderen Entscheidung wegen Rechtswidrigkeit oder Unangemessenheit oder
  2. die gerichtliche Nachprüfung einer Entscheidung des Generalstaatsanwalts aufgrund gesetzlich festgelegter Kriterien, wonach die Strafverfolgung vor einem oberen Gericht der Strafgerichtsbarkeit erfolgen soll, wenn die anwendbare Strafe strenger ist als diejenige, die anwendbar gewesen wäre, wenn dieselbe Straftat vor einem unteren Gericht der Strafgerichtsbarkeit verhandelt worden wäre.

Staatsanwalt (State Advocate)

Organisation

Die Staatsanwaltschaft (Office of the State Advocate) wurde am 18. Dezember 2019 als eigenständige juristische Person eingerichtet und nimmt bestimmte Funktionen und Aufgaben wahr, die zuvor in die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft fielen. Gemäß Artikel 91A der Verfassung hat die Staatsanwaltschaft verfassungsmäßige Aufgaben. Sie ist eine Regierungsbehörde, die gemäß dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft (State Advocate Act), Kapitel 603 der Gesetzessammlung für Malta, eingerichtet wurde.

Gemäß der Verfassung von Malta sind Staatsanwälte ebenso wie der Generalstaatsanwalt vor Amtsenthebung geschützt. Bei der Ausübung seiner Funktionen handelt ein Staatsanwalt nach eigenem Ermessen und darf weder der Weisung noch der Kontrolle einer anderen Person oder Behörde unterliegen.

Ein Staatsanwalt wird von einem stellvertretenden Staatsanwalt (Deputy State Advocate) und anderen Justizbeamten unterstützt.

Amt und Pflichten

Ein Staatsanwalt ist der oberste Rechtsberater der Regierung, während die Justizbeamten der Staatsanwaltschaft die Regierung vor den Zivil- und Verfassungsgerichten vertreten.

Die Staatsanwaltschaft vertritt die Republik Malta vor internationalen Gerichten, einschließlich des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, und ihre Beamten vertreten die Regierung auf internationalen Tagungen zum Thema Zusammenarbeit im Bereich Recht und Justiz.

Des Weiteren unterstützt die Staatsanwaltschaft bei der Ausarbeitung von Gesetzen und der Ratifizierung von Gesetzen durch das Parlament.

Richter

Organisation

Richter (Judges und Magistrates) werden vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag des gemäß Artikel 96A der Verfassung eingesetzten Ausschusses für die Ernennung von Richtern (Judicial Appointments Committee) ernannt. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs (Chief Justice) wird vom Präsidenten der Republik aufgrund eines Beschlusses des Repräsentantenhauses ernannt, der mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder gefasst wird.

Alle Richter üben ihr Amt unabhängig von der Exekutive aus und sind vor Amtsenthebungen geschützt. Zum Richter an einem erstinstanzlichen Gericht (Magistrate) kann nur ernannt werden, wer bereits seit mindestens sieben Jahren als Rechtsanwalt in Malta tätig war. Um als Richter an einem höherinstanzlichen Gericht (Judge) arbeiten zu können, sind zwölf Jahre erforderlich. Disziplinarmaßnahmen im Bereich der Justiz, die nicht zur Amtsenthebung eines Richters führen, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für die Justizverwaltung (Commission for the Administration of Justice). Gegen diesbezügliche Entscheidungen kann vor dem Verfassungsgericht ein Rechtsmittel eingelegt werden. Bei der Ausübung seiner Aufgaben ist der Ausschuss mit allen Befugnissen der Zivilgerichte ausgestattet. Stellt der Ausschuss fest, dass das Verhalten, das Gegenstand der Untersuchung ist, zur Amtsenthebung eines Richters führen könnte, sollte er dem Präsidenten der Republik vorschlagen, den Richter aufgrund eines nachgewiesenen Fehlverhaltens oder einer nachgewiesenen Unfähigkeit zur Ausübung seiner Funktion seines Amtes zu entheben. Der Richter kann gegen diesen Vorschlag vor dem Verfassungsgericht Rechtsmittel einlegen.

Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwälte (Lawyers)

Rechtsanwälte (Barristers/Lawyers)

Amt und Pflichten

Rechtsanwälte (Lawyers) sind zur Rechtsberatung und Erstellung von Gutachten befugt. Sie vertreten ihre Mandanten vor Gericht und anderen Instanzen der Justiz.

Zur Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts in Malta ist eine Bestallungsurkunde des Präsidenten der Republik mit dem Siegel der Regierung von Malta erforderlich. Nach dem Erhalt einer solchen Urkunde muss der Rechtsanwalt in öffentlicher Sitzung vor dem Berufungsgericht (Court of Appeal) einen Eid auf die Verfassung und einen Amtseid leisten.

Organisation

Die Rechtsanwaltskammer von Malta (Malta Chamber of Advocates) vertritt die Rechtsanwälte, die der Rechtsanwaltschaft von Malta (Bar of Malta) angehören. Dabei handelt es sich um eine freiwillige, nicht politische nichtstaatliche Organisation, die sich über die Mitgliedsgebühren finanziert sowie durch die Einnahmen aus Aktivitäten, die die Kammer organisiert. Die Kammer ist rechtlich als Organ von Rechtsanwälten anerkannt, das bei Angelegenheiten betreffend die Organisation und Verwaltung der Justiz mitwirkt.

In Malta gibt es nur eine Art von Rechtsanwalt. Die beiden für Rechtsanwälte verwendeten Bezeichnungen „Lawyer“ und „Advocate“ sind austauschbar. Der Beruf des Rechtsanwalts wird durch den Ausschuss für die Justizverwaltung (Commission for the Administration of Justice) geregelt. Diesem Ausschuss gehören der Präsident von Malta, der Chief Justice, zwei Richter, zwei Staatsanwälte, der Präsident der Rechtsanwaltskammer und zwei Juristen an. Beschwerden gegen einen Rechtsanwalt werden in einem Ausschuss behandelt, der sich aus fünf Rechtsanwälten zusammensetzt. Er schlägt dem Ausschuss für die Justizverwaltung Disziplinarmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt vor. Die Rechtsanwaltskammer bestimmt drei der fünf Mitglieder dieses Ausschusses, sodass sie große Einflussmöglichkeiten auf den Berufsstand hat.

Die Rechtsanwaltskammer unterhält eine Website, die über den Beruf des Rechtsanwalts informiert und ein Verzeichnis der Rechtsanwälte enthält. Dieses Verzeichnis ist in zwei Teile gegliedert: in einen der Öffentlichkeit zugänglichen Teil, der Angaben zu allen Rechtsanwälten enthält, die Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind, und einen Teil, der nur den Mitgliedern zugänglich ist, mit Angaben zu allen Rechtsanwälten, die der Kammer bekannt sind.

In den vergangenen Jahren hat die Kammer eine Reihe akademischer Konferenzen und Seminare veranstaltet sowie monatliche Vorträge angeboten, um die Weiterbildung aller Rechtsanwälte zu fördern.

Rechtsdatenbanken

Auf der Website der Regierung Link öffnet neues Fensterlawyersregister.gov.mt findet sich ein offizielles Verzeichnis der Rechtsanwälte, in dem die Namen und weitere Angaben der zugelassenen Rechtsanwälte aufgeführt sind, die sich mit der Veröffentlichung ihrer beruflichen Angaben in diesem Verzeichnis einverstanden erklärt haben. Das Verzeichnis ist öffentlich zugänglich.

Notare

Amt und Pflichten

Notare sind Amtsträger und dazu befugt, Dokumente von Personen zu deren Lebzeiten sowie Testamente entgegenzunehmen und mit öffentlichem Glauben zu versehen. Dementsprechend sind Notare auch für die Aufbewahrung dieser Schriftstücke verantwortlich und können Ausfertigungen dieser Schriftstücke anfertigen. Die Befugnisse und Aufgaben eines Notars sind in Kapitel 55 der Gesetzessammlung für Malta (Notarial Profession and Notarial Archives Act) (Notargesetz) festgelegt.

Notare leisten vor ihrem Amtsantritt einen Eid auf die Verfassung und einen Amtseid vor dem Berufungsgericht.

Die Aufsicht über die Notariate, die Notariatsarchive und das öffentliche Register wird durch ein spezielles Gericht, das sogenannte Gericht für die Nachprüfung von notariellen Akten und Urkunden (Court of Revision of Notarial Acts), ausgeübt. Dieses Gericht setzt sich aus vom Minister ernannten pensionierten Richtern (Judges und Magistrates) sowie aus Rechtsanwälten (Advocates) und Notaren zusammen.

Das Gericht kann die Archive, das öffentliche Register oder ein Notariat ohne vorherige Ankündigung besuchen und überprüfen, wenn ihm dies angebracht erscheint.

Das Amtsblatt der Regierung von Malta veröffentlicht jedes Jahr im Januar eine Liste mit den Notaren, die in Malta praktizieren.

Organisation

Der Notariatsrat (Notarial Council) hat die Aufsicht über die Notare. Er ist dazu befugt, entweder von sich aus oder aufgrund einer Beschwerde die Berufsausübung und das Verhalten jedes Notars zu überprüfen, wenn diese als unvereinbar mit den Regeln des Notarberufs angesehen werden. Der Rat ist auch dazu befugt, Untersuchungen durchzuführen, wenn ein Notar der Fahrlässigkeit oder des Amtsmissbrauchs bei der Berufsausübung oder in Bezug auf berufliche Angelegenheiten beschuldigt wird, es sei denn, diese Befugnis wurde gemäß Kapitel 55 Artikel 85 und 94 des Notargesetzes (Notarial Profession and Notarial Archives Act of the Laws of Malta) oder nach Maßgabe eines anderen Gesetzes einer anderen Stelle übertragen.

Rechtsdatenbanken

Die Link öffnet neues Fensteroffizielle Website des Notariatsrats (Notarial Council) enthält Informationen über den Notariatsrat, sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Notare nützliche allgemeine Informationen und ein Verzeichnis mit Angaben zu den in Malta praktizierenden Notaren. Die Datenbank ist allgemein zugänglich und gebührenfrei.

Weitere Rechtsberufe

Rechtsbeistände (Legal Procurators)

Zur Ausübung des Berufs eines Rechtsbeistands (Legal Procurator) in Malta ist eine Bestallungsurkunde des Präsidenten der Republik mit dem Siegel der Regierung von Malta erforderlich. Nach dem Erhalt einer solchen Urkunde muss der Rechtsbeistand in öffentlicher Sitzung vor dem Berufungsgericht (Court of Appeal) einen Eid auf die Verfassung und einen Amtseid leisten.

Die Hauptaufgabe des Rechtsbeistands besteht darin, den Rechtsanwalt, dem er zuarbeitet, bei Gerichtsverfahren zu unterstützen. Das heißt, dass er an der Einreichung von Schriftsätzen bei Gericht im Namen der Mandanten beteiligt ist und im Allgemeinen andere Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung von vom Rechtsanwalt geführten Prozessen übernimmt.

Der Rechtsbeistand darf vor den Gerichten der unteren Instanz (Courts of Magistrates) und vor bestimmten Fachgerichten und Gremien auftreten. Er darf auch beratend tätig sein.

Der Ausschuss für die Justizverwaltung ist die für die Regulierung dieses Berufs in Malta zuständige Stelle.

Amt für Gerichtsdienste (Court Services Agency)

Das Link öffnet neues FensterAmt für Gerichtsdienste (Court Services Agency) ist für die Verwaltung der maltesischen Gerichte zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Verwaltung der Verzeichnisse und der ihm zugeordneten Beamten, die Archivierung und Zustellung gerichtlicher Schriftstücke, die Vollstreckung von vollstreckbaren Titeln wie Urteilen und richterlichen Anordnungen durch einen gerichtlich bestellten Gerichtsvollzieher und andere Beamte sowie Zwangsversteigerungen, Schwurgerichtsverhandlungen und sonstige Strafverfahren.

Link öffnet neues FensterStellvertretender Urkundsbeamter PDF(489 Kb)mt

Link öffnet neues FensterRechtspfleger PDF(382 Kb)mt

Link öffnet neues FensterGerichtsschreiber PDF(390 Kb)mt

Weiterführende Links

Link öffnet neues FensterRechtsanwaltskammer (Malta)

Link öffnet neues FensterOffizielle Website des Notariatsrats (Malta)

Letzte Aktualisierung: 15/05/2023

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Rechtsberufe - Niederlande

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in den Niederlanden.

Staatsanwalt

Organisation

Die Staatsanwaltschaft (Openbaar Ministerie oder OM) ist landesweit organisiert und in allen Regionen der Niederlande vertreten. Daneben existieren eine nationale Staatsanwaltschaft, die sich mit der Bekämpfung der (internationalen) organisierten Kriminalität befasst, und eine Abteilung der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Umwelt-, Betrugs- und Wirtschaftskriminalität.

In den zehn Bezirksstaatsanwaltschaften bearbeiten Staatsanwälte, unterstützt durch Verwaltungsfachkräfte und Rechtssachverständige, die mehreren Hunderttausend Rechtssachen, die jährlich anfallen. Mit Berufungsverfahren wird eins der vier regionalen Staatsanwaltschaften befasst. Vertreter der Staatsanwaltschaft ist hier der Generalanwalt (Advocaat-Generaal). Die Leitung der regionalen Staatsanwaltschaften liegt in den Händen der leitenden Staatsanwälte und Generalanwälte. Die nationale Leitung der Staatsanwaltschaft hat das Kollegium der Generalstaatsanwälte (College van Procureurs-generaal) in Den Haag inne; politisch verantwortlich ist der Justizminister. Gemeinsam mit dem Kollegium legt der Justizminister die Prioritäten für Ermittlungen und Verfolgungen fest.

Aufgaben und Pflichten

Wer einer strafbaren Handlung verdächtigt wird, bekommt es mit der Staatsanwaltschaft zu tun, der einzigen Instanz in den Niederlanden, die Verdächtige dem Strafrichter vorführen kann. Die Staatsanwaltschaft sorgt dafür, dass strafbare Handlungen aufgedeckt und verfolgt werden.

Zu diesem Zweck wird mit der Polizei und anderen Ermittlungsdiensten zusammengearbeitet. Der Staatsanwalt leitet das Ermittlungsverfahren. Er überwacht auch die ordnungsgemäße Vollstreckung des richterlichen Urteils; Geldbußen müssen bezahlt, Freiheitsstrafen abgesessen und Sozialstrafen gut ausgeführt werden. Gemeinsam mit den Richtern ist die Staatsanwaltschaft Teil der Justiz. Die Staatsanwaltschaft ist demnach kein öffentliches Amt im üblichen Sinne, obwohl ihre niederländische Bezeichnung wörtlich übersetzt „öffentliches Amt“ bedeutet.

Richter

Organisation

Wer Richter werden will, muss mindestens mehrere Jahre Berufserfahrung nachweisen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie Link öffnet neues Fensterhier. Die Berufserfahrung kann durch eine interne Ausbildung am Gericht oder durch anderweitige juristische Tätigkeit erworben werden. Die Richterschaft stellt die notwendigen Schulungsmaßnahmen zur Verfügung.

Richter werden vom König unter der Verantwortung des Ministers für Justiz und Sicherheit ernannt. Das Richteramt steht nur niederländischen Staatsangehörigen offen. Die Kandidaten müssen ein Studium der Rechtswissenschaft an einer niederländischen Hochschule abgeschlossen haben.

Die Nominierung für die Ernennung zum Richter erfolgt nur auf Empfehlung eines nationalen Auswahlausschusses, der sich aus Vertretern der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft und gesellschaftlich engagierten Einzelpersonen zusammensetzt.

Jeder Richter wird für ein bestimmtes Gericht ernannt. Dies kann nur auf Wunsch des betreffenden Gerichts geschehen. Diese Bedingungen gewährleisten die größtmögliche Objektivität des Ernennungssystems.

Richter sind Beamte mit Sonderstatus. Nach ihrer Ernennung können sie keine andere Ernennung annehmen. Richter können ihr Amt bis zum vollendeten siebzigsten Lebensjahr ausüben. Davor können sie nur vom Hohen Rat der Niederlande (Hoge Raad der Nederlanden) auf Betreiben des Generalstaatsanwalts (procureur-generaal) dieses Gerichts ihres Amtes enthoben werden.

Aufgaben und Pflichten

Aufgabe des Richters ist es, in Rechtsstreitigkeiten – an denen auch der Staat als Partei beteiligt sein kann – unparteiisch Entscheidungen zu fällen. Um diese Unabhängigkeit gegenüber dem Staat zu gewährleisten, wird ein besonderes Auswahl- und Ernennungsverfahren angewendet. Aus diesem Grund unterscheidet sich die Rechtsstellung des Richters von der anderer Beamter.

Gemäß der niederländischen Verfassung fällt der Richter Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten. Aus der Verfassung ergibt sich zudem die Rechtsstellung der Richterschaft.

Der Richter kann nach eigenem Ermessen unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften Rechtssachen verhandeln. Außerdem bestimmt er im Wesentlichen den praktischen Verfahrensverlauf, also etwa die Dauer bestimmter Verfahrensabschnitte.

Das Verhalten des Richters unterliegt gesetzlichen Vorschriften, die bezwecken, dass der Richter sein Amt unparteiisch versieht. Bezweifelt eine Prozesspartei während des Verfahrens die Unparteilichkeit des Richters, bietet das Gesetz dieser Partei die Möglichkeit, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Es kommt vor, dass eine Prozesspartei mit der Arbeit des Richters unzufrieden ist. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen der gerichtlichen Entscheidung in der Sache und dem Verhalten des Richters:

  1. Betrifft die Unzufriedenheit das Urteil, hat die betreffende Partei in der Regel die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
  2. Geht es jedoch um das Verhalten des Richters, kann eine Beschwerde an die Leitung des Gerichts, an dem der Richter sein Amt versieht, gerichtet werden. Jedes Gericht verfügt über ein Beschwerdeverfahren, in dem die Handhabung solcher Beschwerden geregelt ist.

Richter müssen mindestens zwei Rechtsgebiete beherrschen. Üblicherweise verhandeln sie eine Rechtssache in einem Rechtsgebiet und wechseln dann zu einem anderen Rechtsgebiet. Mit diesem System soll verhindert werden, dass sich ein Richter zu intensiv oder zu lange auf ein einziges Rechtsgebiet konzentriert.

Richter sind an ordentlichen Gerichten (rechtbanken) beschäftigt. Diese umfassen mindestens vier Kammern: eine Zivilkammer, eine Strafkammer, eine Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten und eine unterinstanzliche Kammer. Die in der unterinstanzlichen Kammer tätigen Richter werden als „kantonrechters“, die in den übrigen Kammern tätigen Richter als „rechters" bezeichnet. Die Richter bei den Rechtsmittelinstanzen (gerechtshoven) und beim Hohen Rat heißen „raadsheren“.

Die Zusammensetzung der Gerichte in der Verhandlung sieht folgendermaßen aus:

  • Die in den unterinstanzlichen Kammern tätigen Richter entscheiden eigenständig über Rechtssachen.
  • Die übrigen Richter an den ordentlichen Gerichten in der Regel auch; bestimmte Rechtssachen müssen jedoch von einem aus drei Richtern bestehenden Spruchkörper verhandelt werden.
  • An den Gerichtshöfen entscheidet für gewöhnlich ein Spruchkörper, der sich aus drei Richtern zusammensetzt, es sei denn, die betreffende Rechtssache darf auch von einem Einzelrichter verhandelt werden. Die Vorschriften hierfür sind im Gesetz über das Gerichtswesen (Wet op de rechterlijke organisatie) festgelegt.
  • Im Hohen Rat entscheiden in jedem Fall fünf Richter.

Der Rat für die Rechtsprechung (Raad voor de rechtspraak) ist für die berufsständischen Regeln zuständig.

Rechtsdatenbank

Weitere Informationen sind auf der allgemeinen Website über die niederländische Link öffnet neues FensterRechtsprechung zu finden, die öffentlich zugänglich ist.

Organisation der Rechtsberufe

Rechtsanwälte

Alle niederländischen Rechtsanwälte sind kraft Gesetzes Mitglieder der Link öffnet neues Fensterniederländischen Anwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten). Gesetzlicher Auftrag der niederländischen Anwaltskammer ist die Gewährleistung der Qualität der von den Anwälten erbrachten Leistungen. Die Qualität der anwaltlichen Leistungen wird unter anderem durch Folgendes gewährleistet:

  • ein umfassendes Schulungsprogramm für Anwälte,
  • das Abfassen von Verordnungen und anderen bindenden Vorschriften für Rechtsanwälte,
  • disziplinarrechtliche Maßnahmen,
  • Informationsdienste und andere Dienstleistungen für die Mitglieder und
  • Beratung der niederländischen Regierung bei politischen Vorhaben und Gesetzentwürfen.

Nach dem Rechtsanwaltsgesetz (Advocatenwet) müssen alle Rechtsanwälte der niederländischen Rechtsanwaltskammer angehören. Derzeit gibt es über 18 000 zugelassene Rechtsanwälte.

Rechtsberater

Für diesen Beruf gibt es keine zentrale berufsständische Vertretung.

Notare

Organisation

Der Link öffnet neues Fensterkönigliche niederländische Verband der Notare des bürgerlichen Rechts (Koninklijke Notariële Beroepsorganisatie) vertritt die Interessen der Link öffnet neues FensterNotare in den Niederlanden und trägt dafür Sorge, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß ausführen können.

Aufgaben und Pflichten

Nach dem Gesetz ist für eine Reihe von Vereinbarungen und Rechtsgeschäften eine notarielle Beurkundung erforderlich. Dazu gehören im Wesentlichen Folgende:

  1. Übertragung von Immobilien in den Niederlanden,
  2. Entstehung und Löschung von Hypotheken,
  3. Errichtung öffentlicher oder privater Gesellschaften mit beschränkter Haftung (NV und BV) sowie Änderungen ihrer Satzungen bzw. Statuten,
  4. Errichtung von Stiftungen oder Vereinen (einschließlich Genossenschaften) sowie Änderung ihrer Satzung,
  5. Aufsetzen, Ändern und Vollstreckung von Testamenten,
  6. Aufsetzen und Ändern von Eheverträgen und Vereinbarungen über eingetragene Lebenspartnerschaften,
  7. Übertragung von Namensaktien und
  8. notarielle Beurkundung von Schenkungen und Spenden.

Aus praktischen Gründen erledigt ein Notar häufig auch noch andere Rechtsgeschäfte und setzt andere Arten von Vereinbarungen auf. Dazu gehören beispielsweise Unternehmensgründungsverträge (für Personengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts), Vereinbarungen zwischen Partnern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Bestimmungen zum Schutz privater Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegenüber Dritten.

Weitere Rechtsberufe

Der Link öffnet neues Fensterkönigliche Berufsverband der Gerichtsvollzieher in den Niederlanden (Koninklijke Beroepsorganisatie van Gerechtsdeurwaarders, KBvG) wird durch das Gerichtsvollziehergesetz (Gerechtsdeurwaarderswet) geregelt. Dadurch obliegt dem KBvG – dem alle Gerichtsvollzieher in den Niederlanden angehören müssen – die Aufgabe, die ordnungsgemäße Amtsausübung zu gewährleisten.

In den Niederlanden sind Gerichtsvollzieher gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten für den Empfang und die Übermittlung von Schriftstücken zuständig. In den Niederlanden zuzustellende Schriftstücke sind direkt an einen Gerichtsvollzieher zu übermitteln. Zustellungsersuchen sind auf Niederländisch oder Englisch zu stellen. Ersuchen können nicht an die niederländische Zentralstelle, also den königlichen Berufsverband der Gerichtsvollzieher in den Niederlanden zu richten. Dessen Hilfe kann nur in den in Artikel 3 Buchstabe c der genannten EG-Verordnung erwähnten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.

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Für eine erste Rechtsberatung können Sie sich an eine der Rechtshilfestellen (Het Juridisch Loket) wenden. Hier erhalten Sie rechtliche Aufklärung, Informationen und Rat. Wer Prozesskostenhilfe benötigt, sollte sich zunächst an die Rechtshilfestellen wenden.

Bei Bedarf werden Sie dann in einem zweiten Schritt an einen privaten Rechtsanwalt oder Mediator verwiesen.

Alle Auskünfte der Rechtshilfestellen sind kostenlos und werden vor Ort oder im Rahmen einer Beratung erteilt. Sie können sich bei Problemen des Zivil-, Verwaltungs-, Straf- und Einwanderungsrechts an diese Stellen wenden.

Es gibt insgesamt 44 solcher Rechtshilfestellen. Sie sind gleichmäßig über die Niederlande verteilt, sodass jeder niederländische Bürger sich leicht rechtlich beraten lassen kann.

Weitere Informationen sind auf der Website der Link öffnet neues FensterRechtshilfestellen zu finden.

Links zum Thema

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Letzte Aktualisierung: 11/01/2022

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Rechtsberufe - Österreich

Diese Seite gibt einen Überblick über die Rechtsberufe in Österreich.

Rechtsberufe - Einführung

Derzeit (Stand 2023) werden im Bereich der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit, das ist jene in Zivil-, Straf-, Arbeits- und Sozialrechtssachen, rund 1850 Berufsrichter:innen eingesetzt (Angaben in aktiven Vollzeitäquivalenten, einschließlich Oberster Gerichtshof). Rund 700 Rechtspfleger:innen tragen einen wesentlichen Teil der Gerichtsbarkeit. Hinzukommen rund 600 weitere Berufsrichter:innen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Darüber hinaus werden in bestimmten Verfahren Laienrichter*innen eingesetzt, die ehrenamtlich tätig sind. Zu ihnen zählen einerseits die Schöff*innen oder Geschworenen im Strafverfahren und andererseits fachkundige Beisitzer*innen unter anderem in handels-, arbeits- und sozialrechtlichen sowie bestimmten verwaltungsrechtlichen Verfahren.

Es gibt rund 480 Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte (Stand 2023, Angaben in aktiven Vollzeitäquivalenten; einschließlich Generalprokuratur, aber ohne Zentralstelle).

Im Strafvollzug sind 3.799 Personen beschäftigt (Stand: 1. September 2019; Angaben in aktiven Vollzeitäquivalenten; einschließlich Vollzugsdirektion); darin enthalten sind insgesamt 3.214 Bedienstete des Exekutivdienstes (einschließlich der Bediensteten im exekutiven Ausbildungsdienst).

1. Richter*in

Ausbildung und Ernennung zur bzw. zum Richter*in

Voraussetzungen für die Ernennung zur Richterin bzw zum Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums eine zumindest vierjährige juristische Berufserfahrung und die erfolgreiche Ablegung der Richteramtsprüfung.

Teil der Berufserfahrung ist ein Praktikum bei Gericht in der Dauer von zumindest sieben Monaten (Gerichtspraxis, früher „Gerichtsjahr“), auf das die Studienabsolventinnen einen Anspruch haben und das auch Voraussetzung für jene ist, die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Notar/Notarin werden wollen. Die übrige erforderliche Berufspraxis wird meist in einem speziellen Ausbildungsverhältnis als Richteramtsanwärter:in im richterlichen Vorbereitungsdienst gesammelt, kann aber auch in einer anderen juristischen Tätigkeit etwa als Rechtsanwaltsanwärter:in erworben werden.

Jährlich werden rund 100 Richteramtsanwärter:innen neu aufgenommen. Der richterliche Vorbereitungsdienst dauert (einschließlich der sog. Gerichtspraxis) grundsätzlich vier Jahre und wird bei Bezirksgerichten, bei Landesgerichten, bei einer Staatsanwaltschaft, bei einer Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen, bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung und bei beruflichen Parteienvertreter*innen (Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt, Notar*in oder Finanzprokuratur) absolviert. Ein Teil des Ausbildungsdienstes kann u.a. auch beim Oberlandesgericht, beim Obersten Gerichtshof, beim Bundesministerium für Justiz, bei der Vollzugsdirektion, bei einer Einrichtung der Bewährungshilfe, bei Sachwalterschaftsvereinen oder Jugendämtern, bei der bzw. beim Rechtsschutzbeauftragten oder im Bereich Finanzwesen (wie z.B. bei geeigneten Unternehmen) geleistet werden. Der richterliche Vorbereitungsdienst wird mit der Richteramtsprüfung abgeschlossen. Für Quereinsteiger:innen, also Personen, die Berufspraxis in anderen juristischen Berufen erworben haben, verkürzt sich die Ausbildungszeit entsprechend. Wer schon eine Rechtsanwalts- oder Notariatsprüfung abgelegt hat, benötigt an Stelle der Richteramtsprüfung nur eine entsprechende Ergänzungsprüfung.

Nach Ablegung der Richteramtsprüfung ist die Bewerbung auf eine freie Richter*innen-Planstelle oder als Staatsanwalt/Staatsanwältin bewerben.

Im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht kein richterlicher Vorbereitungsdienst; Verwaltungsrichter*innen müssen jedoch eine zumindest fünfjährige berufliche Vorerfahrung aufweisen (beispielsweise durch den Dienst bei einer Verwaltungsbehörde), eine Prüfung absolvieren sie nicht

Richter*innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit können in die Verwaltungsgerichtsbarkeit wechseln. Auch Verwaltungsrichter*innen können nach fünfjähriger Tätigkeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Richter*innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ernannt werden.

Die Ernennung zur Richterin bzw. zum Richter oder zur Staatsanwältin bzw zum Staatsanwalt erfolgt meist durch die oder den Bundesminister*in für Justiz. Nur für bestimmte Funktionen hat sich die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsidenten das Ernennungsrecht vorbehalten. Abweichend davon werden Richter*innen der Landesverwaltungsgerichte von der jeweiligen Landesregierung ernannt. Nur österreichische Staatsbürger*innen können zu Richter:innen oder Staatsanwält:innen ernannt werden.

Stellung der Richter*innen

Die bei den ordentlichen Gerichten und den Verwaltungsgerichten des Bundes ernannten Richter*innen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Neben den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) bildet das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) die wesentliche Rechtsquelle für ihre Ausbildung und berufliche Stellung. Zahlreiche Bestimmungen, wie beispielsweise das Disziplinarrecht und die Dienstbeschreibungen, sind darin für Richter*innen und Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte gemeinsam geregelt.

Die bei den Landesverwaltungsgerichten ernannten Richter*innen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum jeweiligen Bundesland. Ihre berufliche Stellung ist im Bundes-Verfassungsgesetz und in spezifischen Landesgesetzen geregelt.

Sämtliche Berufsrichter*innen werden auf Dauer ernannt und treten mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, in den Ruhestand.

Die bzw. der Richter*in ist gemäß Artikel 87 und 88 Bundes-Verfassungsgesetz bei der Rechtsfindung und Rechtsprechung als unabhängiges Staatsorgan tätig. Diese Unabhängigkeit äußert sich einerseits in der Weisungsfreiheit der Richter*innen (sachliche Unabhängigkeit) und andererseits in ihrer Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit (persönliche Unabhängigkeit). Richter*innen sind nur an das Gesetz gebunden und entscheiden nach ihrer eigenen Rechtsüberzeugung. Es besteht auch keine Bindung an frühere Entscheidungen gleicher Rechtsfragen durch andere Gerichte (Präjudizien).

Richter*innen können, abgesehen vom Übertritt in den Ruhestand nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, nur in den vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen und Formen und aufgrund eines förmlichen richterlichen Erkenntnisses ihres Amtes abgesetzt oder gegen ihren Willen an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden (Artikel 88 B-VG).

Die verfassungsrechtliche Sonderstellung kommt den Richter*innen nur in Ausübung ihres richterlichen Amtes zu (bei Besorgung aller nach dem Gesetz und der Geschäftsverteilung zugewiesenen gerichtlichen Geschäfte), nicht im Bereich der Verwaltung der Gerichte, die ebenfalls von Richter:innen geleitet wird. Eine Ausnahme besteht für Justizverwaltungssachen, die in Senaten oder Kommissionen zu erledigen sind (etwa Geschäftsverteilung, Besetzungsvorschläge). Sonst sind die Richter*innen hier an die Weisungen der bzw. des Dienstvorgesetzten gebunden. Durch eine feste Geschäftsverteilung wird das in der Verfassung verankerte Recht auf die bzw. den gesetzlichen Richter*in gewahrt.

Amt und Aufgaben

Der bzw. dem Richter*in obliegt die Rechtsprechung in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie die Kontrolle der Verwaltung und der Schutz der Verfassung im Rahmen der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Rechtliche Verantwortlichkeit

Disziplinargericht: Richter*innen, die schuldhaft gegen ihre Beruf- und Standespflichten verstoßen, haben sich vor dem Disziplinargericht zu verantworten. Dieses ist (für Richter*innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit) beim Oberlandesgericht bzw. beim Obersten Gerichtshof eingerichtet und besteht ausschließlich aus Richtern*innen. Das Disziplinargericht ist auch für Dienstpflichtverletzungen von Staatsanwält*innen zuständig. Für Richter*innen der Verwaltungsgerichte des Bundes gelten mit wenigen Ausnahmen dieselben disziplinarrechtlichen Regelungen. Das Disziplinarrecht der Richter*innen der Landesverwaltungsgerichte ist hingegen in den betreffenden Landesgesetzen geregelt.

Strafgericht: Wenn durch schuldhafte Berufspflichtenverletzung auch ein strafgerichtlicher Tatbestand erfüllt wird, hat sich die bzw. der Richter*in (bzw. gegebenenfalls auch eine Staatsanwältin bzw. ein Staatsanwalt) vor dem Strafgericht zu verantworten (z.B. bei Missbrauch der Amtsgewalt).

Zivilgericht: Parteien, die durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einer Richterin bzw. eines Richters (gegebenenfalls einer Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwalts) einen Schaden erlitten haben, können diesen Schaden gegenüber dem Staat geltend machen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann der Staat bei der Richterin bzw. beim Richter (bzw. der Staatsanwältin bzw. dem Staatsanwalt) Regress nehmen.

2. Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt

Organisation

Die hierarchische Organisation der Staatsanwaltschaft entspricht generell der Gerichtsstruktur.

Bei jedem der insgesamt 16 für Strafsachen zuständigen Gerichtshöfe erster Instanz besteht eine Staatsanwaltschaft. Daneben gibt es eine für ganz Österreich zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Bei jedem Oberlandesgericht besteht eine Oberstaatsanwaltschaft und beim Obersten Gerichtshof die Generalprokuratur. Die Oberstaatsanwaltschaften und die Generalprokuratur sind der bzw. dem Bundesminister*in für Justiz unmittelbar untergeordnet.

Ausbildung und Ernennung zum Staatsanwalt

Die Ausbildung zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt entspricht jener der Berufsrichter*innen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt kann auch nur ernannt werden, wer die Erfordernisse für die Ernennung zur bzw. zum Richter*in/ erfüllt.

Freie Staatsanwaltsplanstellen sind - so wie die Planstellen für Richter*innen-- öffentlich zur Besetzung auszuschreiben. Das Recht zur Ernennung von Staatsanwält*innen steht der Bundespräsidentin bzw. dem Bundespräsidenten zu, die bzw. der jedoch - gleich wie bei den Richtern*innen - für die meisten Staatsanwaltsplanstellen das Ernennungsrecht an die bzw. den Bundesminister*in für Justiz delegiert hat.

Stellung der Staatsanwält*innen

Die Staatsanwaltschaften sind eigenständige Organe der Rechtspflege, genießen aber keine Unabhängigkeit. Sie sind hierarchisch organisiert und an die Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und letztlich der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Justiz gebunden.

Das Weisungsrecht ist gesetzlich genau geregelt. Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Justiz dürfen nur schriftlich und mit Begründung ergehen. Außerdem muss eine Weisung im Strafakt vermerkt werden. Die bzw. der Bundesminister*in hat vor Erteilung einer Weisung den Weisungsrat zu befassen. Sie bzw. er steht überdies unter Ministerverantwortlichkeit und ist dem Parlament zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet.

In den einzelnen Staatsanwaltschaften haben die Mitarbeiter*innen die Weisungen der Behördenleiterin bzw. des Behördenleiters zu befolgen. Sie können jedoch – wenn sie eine Weisung für rechtswidrig halten – eine schriftliche Weisung verlangen und sich sogar von der Behandlung der betreffenden Strafsache entbinden lassen.

Amt und Aufgaben

Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Organe. Sie nehmen die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahr. Dazu gehört die Leitung des Ermittlungsverfahrens im Strafverfahren. Ihnen obliegt auch die Anklageerhebung und -vertretung im Strafprozess. Die Staatsanwaltschaften werden deshalb auch als Anklagebehörden bezeichnet.

Den Staatsanwält*innen obliegt die Anklageerhebung und -vertretung sowohl vor dem Landesgericht als auch vor den Bezirksgerichten des jeweiligen Landesgerichtsbezirks. Vor den Bezirksgerichten vertreten üblicherweise Bezirksanwält*innen die Anklage. Diese Bediensteten mit besonderen Fachkenntnissen müssen nicht akademisch vorgebildet sein.

Eine Sonderstellung kommt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu, deren bundesweite Zuständigkeit sich zunächst auf das Gebiet der Amts- und Korruptionsdelikte und auf Wirtschaftsstrafsachen mit 5 Millionen Euro übersteigenden Schadensbeträgen erstreckt. Daneben fallen auch Finanzstrafdelikte mit 5 Millionen Euro übersteigenden Schadensbeträgen, qualifizierte Fälle des Sozialbetrugs, qualifiziertes kridaträchtiges Verhalten sowie unter anderem Vergehen gemäß Aktiengesetz oder GmbH-Gesetz bei entsprechend großen Unternehmen (Stammkapital von zumindest fünf Millionen Euro oder mehr als 2.000 Beschäftigte) in ihre Zuständigkeit.

Die Oberstaatsanwaltschaften sind den Staatsanwaltschaften übergeordnet und bei den Oberlandesgerichten in Wien, Graz, Linz und Innsbruck eingerichtet. Neben der Vertretung der Anklage vor dem Oberlandesgericht führen sie die Dienstaufsicht über alle Staatsanwaltschaften in ihrem Bezirk und unterstehen unmittelbar der bzw. dem Bundesminister*in für Justiz.

Eine Sonderstellung nimmt die beim Obersten Gerichtshof eingerichtete Generalprokuratur ein. Die Generalprokuratur ist unmittelbar der bzw. dem Bundesminister*in für Justiz unterstellt und hat selbst keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaften. Auch ist sie nicht Vertreterin der Anklage, sondern mit der Unterstützung des Obersten Gerichtshofs betraut. Sie ist vor allem befugt, in Strafsachen, in denen für die Parteien kein Rechtszug (mehr) zum Obersten Gerichtshof besteht, eine so genannte Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zu erheben. Die Generalprokuratur erfüllt damit eine bedeutende Funktion bei der Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit im Strafrecht.

Rechtliche Verantwortlichkeit

Die disziplinäre, strafrechtliche und die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte ist gleich wie bei den Richter*innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit geregelt.

3. Diplomrechtspfleger*in

Organisation

Diplomrechtspfleger*innen sind in Österreich eine unverzichtbare Säule der Gerichtsbarkeit. Mehr als 80% aller erstinstanzlichen Gerichtsentscheidungen in Zivilrechtssachen werden heute von mehr als 700 Diplomrechtspfleger*innen getroffen.

Ausbildung zur bzw. zum Diplomrechtspfleger*in

Zur Ausbildung zur bzw. zum Diplomrechtspfleger*in werden nur Personen zugelassen, die die Matura oder eine Berufsreifeprüfung abgelegt haben. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst die Tätigkeit bei Gericht mit der Vorbereitung von Erledigungen auf dem angestrebten Arbeitsgebiet, die Teilnahme an einem Grund- und einem Arbeitsgebietslehrgang und die positive Ablegung einer Prüfung auf diesen Gebieten. Nach der bestandenen Rechtspflegerprüfung und bei Vorliegen der sonstigen in § 3 Rechtspflegergesetz angeführten Voraussetzungen erhält die bzw.der Rechtspflegeranwärter*in von der bzw. dem Bundesminister*in für Justiz eine Urkunde (Diplom), in der das Arbeitsgebiet zu bezeichnen ist. Mit der Ausstellung dieser Urkunde erlangt die Gerichtsbeamtin bzw. der Gerichtsbeamte die Befugnis zur Besorgung der in ihren bzw. seinen Wirkungsbereich fallenden Geschäfte der Gerichtsbarkeit für das Bundesgebiet und kann somit als Rechtspfleger*in tätig werden.

In der Folge hat die bzw. der Präsident*in des Oberlandesgerichts zu bestimmen, bei welchem Gericht und allenfalls in welchem zeitlichen Umfang die bzw. der betreffende Gerichtsbeamtin bzw. Gerichtsbeamte als Diplomrechtspfleger*in zu verwenden ist. Beim so bestimmten Gericht wird die bzw. der Diplomrechtspfleger*in durch die Dienststellenleitung (Präsident*in oder Vorsteher*in des Gerichts) einer von einer bzw. einem Richter*in geleiteten Gerichtsabteilung – allenfalls auch mehreren Gerichtsabteilungen – zugewiesen.

Stellung der Diplomrechtspfleger*innen

Diplomrechtspfleger*innen sind besonders ausgebildete Gerichtsbeamtinnen bzw. Gerichtsbeamte, denen auf Grund des Bundes-Verfassungsgesetzes (Art 87a B-VG) und des Rechtspflegergesetzes die Besorgung von genau umschriebenen Geschäften der erstinstanzlichen Gerichtsbarkeit in Zivilrechtssachen übertragen werden kannt. Sie sind in dieser Funktion nur an die Weisungen der nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter*innen gebunden. Diese können sich auch jederzeit die Erledigung der Rechtssache vorbehalten oder diese an sich ziehen.  Die Entscheidungen der Diplomrechtspflegerin bzw. des Diplomrechtspflegers können wie jene der Richterin bzw. des Richters angefochten werden.

In der Praxis arbeiten Diplomrechtspfleger*innen weitestgehend eigenständig. Weisungen der Richterin bzw. des Richters sind unüblich und kommen äußerst selten vor.

Amt und Aufgaben

Diplomrechtspfleger*innen werden in den nachstehenden Arbeitsgebieten eingesetzt:

  • Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen („Schuldenregulierungsverfahren“);
  • Außerstreitsachen;
  • Grundbuchs- und Schiffsregistersachen;
  • Firmenbuchsachen

Jedes dieser Arbeitsgebiete erfordert eine gesonderte Ausbildung und eine gesonderte Bestellung zur bzw. zum Diplomrechtspfleger*in auf dem betreffenden Arbeitsgebiet.

Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Richter*innen und Diplomrechtspfleger*innen

Der Wirkungskreis einer Diplomrechtspflegerin bzw. eines Diplomrechtspflegers umfasst nicht alle auf den genannten Arbeitsgebieten anfallenden Arbeiten und Entscheidungen. Die in den Wirkungskreis des der Diplomrechtspflegerin bzw. des Diplomrechtspflegersfallenden Geschäfte sind im Rechtspflegergesetz genau aufgezählt, wobei der Wirkungskreis in den einzelnen Arbeitsgebieten unterschiedlich weit gezogen ist.

Das Rechtspflegergesetz sieht für die einzelnen Arbeitsgebiete Wirkungskreise vor, die konkrete Geschäftsbereiche der bzw. dem Rechtspfleger*in zuordnen (so umfasst etwa der Wirkungskreis in Insolvenzsachen die Geschäfte in Konkurssachen vor dem Bezirksgericht). Bestimmte Zuständigkeiten bleiben dabei freilich der bzw. dem Richter*in vorbehalten.
Daneben umfasst jeder Wirkungskreis unter anderem die Durchführung des Mahnverfahrens, die Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit von richterlichen Entscheidungen im jeweiligen Arbeitsgebiet, die Entscheidung über Anträge auf Verfahrenshilfe im Rechtspflegerverfahren sowie die Vornahme von Amtshandlungen aufgrund des Rechtshilfeersuchens eines inländischen Gerichts oder einer inländischen Behörde.

4. Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt

Allgemeines

Rechtsanwält*innen sind dazu berufen und befugt, Parteien in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und Privatangelegenheiten vor allen Gerichten und Behörden der Republik Österreich zu vertreten.

Zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich bedarf es keiner behördlichen Ernennung; die Berufsausübung setzt jedoch die nachgenannten Erfordernisse voraus.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen enthalten die Rechtsanwaltsordnung (RAO), RGBl. Nr. 96/1896, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt), BGBl. Nr. 474/1990, das Bundesgesetz über den Rechtsanwaltstarif (RATG), BGBl. Nr. 189/1969, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG), BGBl. Nr. 556/1985, und das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch international tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Österreich (EIRAG), BGBl. I Nr. 27/2000.

Voraussetzungen für die Berufsausübung

Wer den Beruf der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts ergreifen will, hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften (Studium des österreichischen Rechts) eine insgesamt zumindest fünfjährige rechtsberufliche Tätigkeit nachzuweisen, wovon zumindest sieben Monate bei Gericht bzw. einer Staatsanwaltschaft und drei Jahre bei einer österreichischen Rechtsanwältin bzw. einem österreichischen Rechtsanwalt als Rechtsanwaltsanwärter*in zu absolvieren sind.

Die für die Berufsausübung erforderliche Rechtsanwaltsprüfung kann nach einer praktischen Verwendung von drei Jahren, hievon mindestens sieben Monate bei Gericht und mindestens zwei Jahre bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt, abgelegt werden. Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung ist überdies die Teilnahme an von der Rechtsanwaltskammer verbindlich vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen.

Wer die aufgezählten Erfordernisse erfüllt, kann die Eintragung in die Liste der Rechtsanwält*innen derjenigen Rechtsanwaltskammer erwirken, in deren Sprengel der Kanzleisitz liegen soll.

Unter bestimmten Voraussetzungen können in Österreich auch ausländische Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind,

  • vorübergehend rechtsanwaltliche Tätigkeiten ausüben,
  • nach Ablegung einer Eignungsprüfung um die Eintragung in die Liste der Rechtsanwält*innen der zuständigen Rechtsanwaltskammer ansuchen oder
  • sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates sofort ohne vorherige Eignungsprüfung in Österreich niederlassen und sich nach einer dreijährigen „effektiven und regelmäßigen“ Berufsausübung in Österreich voll in die österreichische Rechtsanwaltschaft integrieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann in der Republik Österreich auch ein Mitglied einer Rechtsanwaltskammer eines GATS-Mitgliedstaates vorübergehend einzelne genau umgrenzte rechtsanwaltliche Tätigkeiten erbringen.

Rechtliche Verantwortlichkeit

Rechtsanwält*innen, die Berufspflichten verletzen oder das Standesansehen beeinträchtigen, haben sich vor einem von der örtlichen Rechtsanwaltskammer gewählten Disziplinarrat zu verantworten. Die Strafbefugnis des Disziplinarrates geht bis zur Streichung von der Liste der Rechtsanwält*innen. In zweiter Instanz entscheidet der Oberste Gerichtshof in Vierersenaten, die sich aus zwei Richter*innen des Obersten Gerichtshofes und zwei Rechtsanwält*innen zusammensetzen.

Daneben unterliegen Rechtsanwält*innen selbstverständlich auch einer straf- und zivilrechtlichen Verantwortung.

Rechtsanwaltskammer, Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

Sämtliche in die jeweilige Liste eingetragenen Rechtsanwält*innen und Rechtsanwaltsanwärter*innen eines Bundeslandes bilden eine Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes und autonome Selbstverwaltungskörper.

Die Wahrnehmung der die österreichische Rechtsanwaltschaft insgesamt betreffenden Interessen kommt auf Bundesebene dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag zu, der sich aus den neun Rechtsanwaltskammern Österreichs zusammensetzt und dessen Vertreterversammlung von Delegierten der Rechtsanwaltskammern gebildet wird ( Link öffnet neues Fensterhttp://www.rechtsanwaelte.at/).

5. Notar*in

Allgemeines

Zur Regelung ihrer privatrechtlichen Rechtsverhältnisse stehen der rechtsuchenden Bevölkerung die Notar*innen als unabhängige und unparteiische Organe der vorsorgenden Rechtspflege zur Verfügung.

Ihre Hauptaufgabe liegt in der Mitwirkung an Rechtsvorgängen und in der Rechtsbetreuung der Bevölkerung. Die Notar*innen errichten öffentliche Urkunden, verwahren Fremdgut, verfassen Privaturkunden und vertreten Parteien, vornehmlich im außerstreitigen Bereich. Darüber hinaus obliegt ihnen noch die Tätigkeit als Beauftragte des Gerichtes im Verfahren außer Streitsachen. Insbesondere werden sie zur Durchführung der Verlassenschaftsverfahren als sogenannte Gerichtskommissär*innen herangezogen.

Die bzw. der jeweilige Notar*in hat dafür zu sorgen, dass die Vermögenswerte von Verstorbenen gesichert werden und den berechtigten Personen zukommen. Diese Tätigkeit erfordert besondere Kenntnisse im Erbrecht und im Außerstreitverfahren, woraus wieder die ständige Heranziehung von Notar*innen durch die Bevölkerung bei der Mitwirkung von Testamentserrichtungen wie überhaupt zur Beratung und Vertretung in Erbrechtsangelegenheiten resultiert.

Die bzw. der Notar*in übt ein öffentliches Amt aus, ist jedoch kein*e Beamtin bzw. Beamter. Sie bzw. er trägt das wirtschaftliche Risiko des Kanzleibetriebes, betreibt jedoch kein Gewerbe. Der Beruf der Notarin bzw. des Notars ist dem freien Beruf angenähert, als Gerichtskommissär*in ist die bzw. der Notar*in aber ein gerichtliches Organ. Die Tätigkeit als Notar*in ist hauptberuflich und kann nicht mit einer Tätigkeit als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt verbunden werden.

Veränderungen der Zahl der Notarstellen und deren Amtssitze erfolgen jeweils durch Verordnung der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Justiz. Derzeit gibt es in Österreich 536 Notarstellen (Stand April 2023).

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für diese Tätigkeit enthalten die Notariatsordnung (NO), RGBl. Nr. 75/1871, das Notariatsaktsgesetz, RGBl. Nr. 76/1871, das Notariatstarifgesetz (NTG), BGBl. Nr. 576/1973, das Notariatsprüfungsgesetz (NPG), BGBl. Nr. 522/1987, das Gerichtskommissärsgesetz (GKG), BGBl. Nr. 343/1970, und das Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG), BGBl. Nr. 108/1971.

Ausbildung

Wer das Studium der Rechtswissenschaften (Studium des österreichischen Rechts) abgeschlossen hat und sich für den Beruf der Notarin bzw. des Notars interessiert, sucht eine*n Notar*in, um dort in ein Angestelltenverhältnis aufgenommen und in die Liste der Notariatskandidat*innen eingetragen zu werden.

Die Eintragung in die von der zuständigen Notariatskammer geführte Liste der Notariatskandidat*innen ist nur zulässig, wenn die bzw. der Betreffende eine siebenmonatige Gerichtspraxis als Rechtspraktikant*in bei Gericht bzw. einer Staatsanwaltschaft aufweist und bei der erstmaligen Eintragung in das Kandidat*innen-Verzeichnis das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Um zur Notariatsprüfung zugelassen zu werden, hat die bzw. der Notariatskandidat*in von der Notariatskammer verbindlich vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen zu besuchen.

Die Notariatsprüfung ist in zwei Teilen abzulegen:

  • Zur ersten Teilprüfung kann die bzw. der Notariatskandidat*in nach einer Kandidat*innenzeit von 18 Monaten antreten, spätestens muss jedoch die erste Teilprüfung am Ende des fünften Jahres der Kandidat*innenzeit abgelegt werden, widrigenfalls man von der Liste der Notariatskandidat*innen zu streichen ist.
  • Zur zweiten Teilprüfung kann die bzw. der Notariatskandidat*in nach einer weiteren praktischen Verwendung als Notariatskandidat*in im Ausmaß von mindestens einem Jahr antreten. Spätestens vor Ablauf einer zehnjährigen Kandidat*innenzeit muss die zweite Teilprüfung der Notariatsprüfung erfolgreich bestanden werden, sonst wird man von der Liste der Notariatskandidat*innen gestrichen.

Ernennung

Frei gewordene oder neu geschaffene Notarstellen sind vor ihrer Besetzung öffentlich auszuschreiben. Das Gesetz (§ 6 Notariatsordnung) fordert von den Bewerber*innen um eine Notarstelle unter anderem, dass sie

  • Staatsangehörige eines EU- oder eines anderen EWR-Mitgliedstaats oder der Schweiz sind,
  • ein Studium des österreichischen Rechts erfolgreich abgeschlossen haben,
  • die Notariatsprüfung bestanden haben und
  • eine siebenjährige rechtsberufliche Verwendung, davon mindestens drei Jahre als Notariatskandidat*in nach Ablegung der Notariatsprüfung, nachweisen können.

Diese Grundvoraussetzungen geben aber noch kein Recht auf Ernennung zur bzw. zum Notar*in. Im Besetzungsverfahren werden die Bewerber*innen von der örtlich zuständigen Notariatskammer und nachfolgend von den Personalsenaten des zuständigen Landesgerichts und des Oberlandesgerichtes begutachtet und gereiht, wobei der Dauer der praktischen Verwendung maßgebende Bedeutung zukommt. Die Notariatskammer und die zwei Personalsenate erstatten je einen Dreiervorschlag an die bzw. den Bundesminister*in für Justiz. Diese*r ist an die Vorschläge zwar nicht gebunden, ernennt aber in der Praxis nur gereihte Bewerber*innen.

Das Notar*innenamt kann bis zum 31. Jänner des Kalenderjahres ausgeübt werden, das der Vollendung des 70. Lebensjahres folgt. Eine amtswegige Versetzung einer Notarin bzw. eines Notars auf eine andere Notarstelle ist unzulässig.

Aufsicht über das Notariat, rechtliche Verantwortlichkeit

Notar*innen stehen wegen ihrer Aufgaben als Errichter*innen von öffentlichen Urkunden und als Gerichtskommissär*innen unter besonderer Kontrolle. Die Aufsicht über das Notariat obliegt der bzw. dem Bundesminister*in für Justiz, der Justizverwaltung und unmittelbar den Notariatskammern.

Für Notar*innen gilt ein eigenes Disziplinarrecht. Disziplinarvergehen werden in erster Instanz vom Oberlandesgericht als Disziplinargericht für Notar*innen und in zweiter Instanz vom Obersten Gerichtshof als Disziplinargericht für Notar*innen geahndet, wobei den erkennenden Senaten jeweils auch Notar*innen anzugehören haben. Der Strafenkatalog des Disziplinargerichtes reicht bis zur Amtsenthebung. Bloße Ordnungswidrigkeiten werden von der Notariatskammer geahndet.

Neben dieser disziplinären Verantwortlichkeit unterliegen Notar*innen selbstverständlich auch einer strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortlichkeit.

Soweit Notar*innen als Gerichtskommissär*innen tätig werden, gelten sie als Beamt*innen im strafrechtlichen Sinn und sind daher für die sogenannten Amtsdelikte, dazu zählt insbesondere der Missbrauch der Amtsgewalt, verantwortlich. Die zivilrechtliche Haftung ist unterschiedlich geregelt. Soweit der Notar*innen als Gerichtskommissär*innen tätig werden, unterliegen sie denselben Haftungsregelungen wie Richter*innen und Staatsanwält*innen. Sie können also von den Parteien nicht unmittelbar in Anspruch genommen werden, sondern die Parteien haben ihre Ersatzansprüche an den Staat zu richten. Der Staat kann sich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit regressieren. Außerhalb der Tätigkeit als Gerichtskommissär*in ist die bzw. der Notar*in den Parteien unmittelbar zivilrechtlich verantwortlich.

Notariatskollegien, Österreichische Notariatskammer

Die Notar*innen, die in einem Bundesland ihren Amtssitz haben, und die in das Verzeichnis der Notariatskandidat*innen dieses Bundeslandes eingetragenen Notariatskandidat*innen bilden ein Notariatskollegium. Für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg bestehen jeweils gemeinsame Kollegien.

Dem Kollegium obliegen die Wahrung der Ehre und Würde des Standes und die Vertretung der Standesinteressen.

Jedes Notariatskollegium hat aus seinen Mitgliedern eine Notariatskammer zu wählen. Die Notariatskammer besteht aus einer bzw. einem Notar*in als Präsident*in sowie sechs Notar*innen (in Wien: zwölf) und drei Notariatskandidaten*innen (in Wien: sechs) als Mitgliedern.

Aus den Notariatskammern der Länder setzt sich die  Link öffnet neues FensterÖsterreichische Notariatskammer (www.notar.at) zusammen. Diese ist, soweit es das österreichische Notariat in seiner Gesamtheit oder über den Bereich einer einzelnen Notariatskammer hinausreichende Angelegenheiten betrifft, zur Wahrung der Rechte und Angelegenheiten des Notariats sowie zu seiner Vertretung berufen.

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Letzte Aktualisierung: 14/04/2023

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Rechtsberufe - Polen

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Polen.

Staatsanwälte (Prokuratorzy)

Organisation

Im Folgenden erfahren Sie, wie die Staatsanwaltschaft und die anderen zuständigen Dienststellen nach dem Gesetz vom 9. Oktober 2009 aufgebaut sind.

Zur Staatsanwaltschaft in Polen gehören:

  • der Generalstaatsanwalt;
  • die dem Generalstaatsanwalt unterstellten Staatsanwälte der ordentlichen Abteilungen der Staatsanwaltschaft und militärischen Staatsanwälte;
  • Staatsanwälte des Institutes des Nationalen Gedenkens und der Kommission für die Verfolgung von Verbrechen gegen die polnische Nation.

Das Amt des Generalstaatsanwalts ist das höchste Amt innerhalb der Staatsanwaltschaft. Der Generalstaatsanwalt wird vom Präsidenten Polens berufen, der ihn aus einer Kandidatenliste auswählt, die ihm vom Landesjustizrat und vom Landesrat der Staatsanwaltschaft empfohlen wird. Der Generalstaatsanwalt unterbreitet dem Premierminister einen Jahresbericht über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften. Die ordentlichen und militärischen Staatsanwälte werden vom Generalstaatsanwalt berufen; er wählt sie aus einer Kandidatenliste aus, die ihm vom Landesrat der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen wird.

Die Staatsanwaltschaft der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist vierstufig gegliedert:

  • Generalstaatsanwaltschaft;
  • Appellationsstaatsanwaltschaft;
  • Regionale Staatsanwaltschaft;
  • Kreisstaatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft der militärischen Gerichtsbarkeit ist dreistufig gegliedert:

  • Oberste Militärische Staatsanwaltschaft;
  • Militärische Kreisstaatsanwaltschaft;
  • Militärische Garnisonsstaatsanwaltschaft.

Staatsanwälte des Institutes des Nationalen Gedenkens und der Kommission für die Verfolgung von Verbrechen gegen die polnische Nation arbeiten in den folgenden Organisationseinheiten:

  • die Kommission für die Verfolgung von Verbrechen gegen die polnische Nation;
  • die Abteilungen der Kommission für die Verfolgung von Verbrechen gegen die polnische Nation;
  • das Büro für Lustration;
  • die Abteilungen des Büros für Lustration.

Das polnische Recht unterscheidet zwischen Berufsstaatsanwälten, die vom Generalstaatsanwalt berufen werden, und Privatklägern, die als Parteien in Strafverfahren beteiligt sind und die nach Maßgabe der Strafprozessordnung die Staatsanwälte bei ihrer Arbeit unterstützen können.

Das polnische Recht sieht vielfältige Berufsvereinigungen vor. Diese sind unter anderem der Landesrat der Staatsanwaltschaft bei der Generalstaatsanwaltschaft sowie die Versammlungen und Kammern der Staatsanwälte bei den Appellationsstaatsanwaltschaften. Allerdings handelt es sich hier um rein interne Organe mit organisatorischen Aufgaben; sie unterhalten keine Websites und stellen auch keine elektronischen Dienste zur Verfügung.

Nähere Informationen zu der Staatsanwaltschaft finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterGeneralstaatsanwaltschaft.

Rollen und Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft:

Die wichtigsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft sind die Durchsetzung des Rechts und die Aufsicht der Strafverfolgung.

Insbesondere nehmen die Staatsanwälte ihre Aufgaben wie folgt wahr:

  • Durchführung und Überwachung von Vorverfahren in Strafsachen;
  • Handeln als Staatsanwalt vor Gericht;
  • Einleitung von Verfahren in Straf- und Zivilsachen, Einreichung von Anträgen und Einschaltung in bereits anhängige Verfahren in Zivilsachen bzw. Verfahren des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, wenn dies zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit, des öffentlichen Interesses, des Eigentums oder der Rechte der Bürger nötig ist;
  • Ergreifen gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Gewährleistung einer korrekten und einheitlichen Anwendung des Rechts;
  • Verbrechenserforschung und Ergreifen von Maßnahmen zu Verbrechensbekämpfung und Verbrechensvorbeugung;
  • Erhebung, Verarbeitung und Auswertung von Daten aus den aufgrund des Gesetzes durchgeführten oder überwachten Verfahren;
  • Unterstützung der Behörden bei der Vorbeugung von Verbrechen und anderen Rechtsverstößen;
  • Unterstützung und Beteiligung an Maßnahmen zur Strafverfolgung und Verbrechensverhütung unter der Aufsicht internationaler Organisationen.

Rechte und Pflichten der Staatsanwälte:

Staatsanwälte sind an das geltende Recht gebunden und den Grundsätzen der Unparteilichkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger verpflichtet. Ungeachtet des hierarchischen Aufbaus der Staatsanwaltschaft sind die Staatsanwälte bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig. Die Staatsanwälte dürfen sich nicht an dem politischen Leben beteiligen oder andere Beschäftigung aufnehmen und sind verpflichtet, ihre Fachkenntnisse kontinuierlich zu verbessern.

Staatsanwälte befassen sich in erster Linie mit Strafsachen. Gelegentlich sind sie aber auch an Zivilsachen beteiligt, bei denen es im Wesentlichen um Vaterschaftsklagen, Aberkennung der elterlichen Verantwortung, Geschäftsunfähigkeit und Verwaltungssachen im Zusammenhang mit Immobilien- oder Baurecht geht. In jeder regionalen Staatsanwaltschaft gibt es zudem einen Staatsanwalt, der für die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen zuständig ist.

Ordentliche Gerichte (Sądy powszechne)

Organisation

Die ordentlichen Gerichte in Polen sind:

  • Kreisgerichte
  • Regionalgerichte
  • Appellationsgerichte

Die ordentlichen Gerichte sind für die Rechtsprechung (in Sachen außerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Militärgerichte und des Obersten Gerichtshofes) zuständig und nehmen sonstige Aufgaben in Verbindung mit der Justiz wahr, die ihnen kraft Gesetzes übertragen wurden. Die Gerichtsentscheidungen unterliegen nach Maßgabe des Gesetzes der Aufsicht des Obersten Gerichtshofes.

Die Kreisgerichte sind für eine oder mehrere Gemeinden zuständig (in begründeten Fällen, zum Beispiel in Großstädten, können mehrere Kreisgerichte in einer Gemeinde tätig sein).

Das Regionalgericht ist das Appellationsgericht der Kreisgerichte und in bestimmten Sachen Gericht erster Instanz. Es ist mindestens für zwei Kreisgerichte zuständig (Verwaltungsbezirk des Gerichts).

Wenn das erstinstanzliche Verfahren vor dem Regionalgericht läuft, wird das Rechtsmittelverfahren vor dem Appellationsgericht verhandelt. Das Appellationsgericht ist mindestens für zwei Regionalgerichte zuständig (Appellationsgebiet).

Das Gericht wird von dem vorsitzenden Richter geleitet. Der vorsitzende Richter wird für eine feste Amtszeit (vier Jahre in Kreisgerichten und sechs Jahre in Regional- und Appellationsgerichten) ernannt.

Rechtberufe an den Gerichten (Zawody prawnicze w sądach)

In Polen sind die ordentlichen Gerichte für die Rechtsprechung (in Sachen außerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Militärgerichte und des Obersten Gerichtshofes) zuständig und nehmen sonstige Aufgaben in Verbindung mit der Justiz wahr, die ihnen kraft Gesetzes übertragen wurden. Die Rechtsprechung ist den Richtern vorbehalten. Die Justizaufgaben außer der Rechtsprechung werden von Gerichtsbediensteten und leitenden Gerichtsbediensteten erfüllt (gegebenenfalls auch von Richtern, wenn die Gerichtsbediensteten dazu nicht in der Lage sind).

Richter (Sędziowie)

Das polnische Rechtssystem unterscheidet zwischen Berufsrichtern und Laienrichtern.

Die Richter nehmen Aufgaben in Verbindung mit der Rechtsprechung wahr. Sie werden von dem Präsidenten der Republik auf Vorschlag des Landesjustizrates für unbestimmte Zeit bestellt.

Bei der Ausübung ihrer Aufgaben sind die Richter unabhängig und unterliegen ausschließlich der Verfassung und dem Gesetz.

Die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter wird durch den Link öffnet neues FensterLandesjustizrat garantiert, der ein Verfassungsorgan ist.

Die richterliche Unabhängigkeit wird durch die in der Verfassung verankerte richterliche Immunität und Amtssicherheit garantiert.

Im Falle beruflicher Pflichtverletzungen unterliegen Richter disziplinarischen Maßnahmen. Disziplinarangelegenheiten von Richtern werden in erster Instanz vor den Appellationsgerichten und in zweiter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt.

Laienrichter (Ławnicy)

Die Rolle der Laienrichter in der Rechtsprechung ist in der polnischen Verfassung verankert. Die Laienrichter sind unabhängig und unterliegen – wie auch die Berufsrichter – ausschließlich der Verfassung und dem Gesetz. Bei der Beilegung von Rechtsstreiten stehen Laienrichtern die gleichen Rechte wie Richtern zu. Im Gegensatz zu Richtern dürfen sie jedoch weder den Vorsitz in einem Gerichtsverfahren oder einer Verhandlung führen, noch üben sie (grundsätzlich) außerhalb eines Gerichtsverfahrens die Aufgaben eines Berufsrichters aus.

Sowohl in Zivil- als auch in Strafverfahren werden die Anhörungen grundsätzlich durch einen Einzelrichter – ohne die Mitwirkung von Laienrichtern – durchgeführt. Die gesetzlichen Bestimmungen zu beiden Verfahrenstypen sehen jedoch Kategorien von Fällen vor, die in Anbetracht ihrer gesellschaftlichen Bedeutung unter Mitwirkung von Laienrichtern verhandelt werden.

Laienrichter werden von den Gemeinderäten bestellt, die innerhalb der geographischen Zuständigkeit der betroffenen Gerichte tätig sind. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre.

Rechtspfleger (Referendarze sądowi)

Gerichtsbedienstete nehmen an den Kreis- und Regionalgerichten Justizaufgaben wahr, die ihnen kraft Gesetzes übertragen wurden. Ihre Ernennung auf ihren Dienstposten gilt ab dem in der Ernennungsurkunde festgelegten Tag. Sie werden von dem vorsitzenden Richter des Appellationsgerichtes ernannt.

In zivilrechtlichen Verfahren nehmen die Gerichtsbediensteten die Befugnisse des Gerichtes im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben wahr, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. In den Verfahren jedoch, die Strafsachen, geringfügige Vergehen und Steuerdelikte betreffen, sind die Gerichtsbediensteten berechtigt, Empfehlungen bzw. – in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen – Entscheidungen und Anordnungen zu erlassen.

In dieser Eigenschaft gehören die Gerichtsbediensteten zu dem Gerichtspersonal, das zur Erfüllung von Justizaufgaben berechtigt ist und im Rahmen des ihm übertragenen Mandats im Namen des Gerichts vorgeht. Im Rahmen des ihnen übertragenen Mandats sind die Gerichtsbediensteten in der Sache der gesetzlich festgelegten gerichtlichen Entscheidungen und Anordnungen unabhängig. Aus dieser Unabhängigkeit ergibt sich, dass ihre Justiztätigkeiten organisatorisch und funktionell von denen der sonstigen Organe abgegrenzt sind, damit sichergestellt ist, dass sie die gesetzlich festgelegten Tätigkeiten unabhängig ausüben.

Informationsblatt über GerichtsbedienstetePDF(374 Kb)en

Gerichtsassistenten (Asystenci sędziego)

Gerichtsassistenten sind für die Vorbereitung von Gerichtsverhandlungen und die Sicherstellung der reibungslosen internen Organisation des Gerichtes (einschließlich der Rechtsprechung und der sonstigen Justizaufgaben) verantwortlich. Die Bewerber werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens ausgewählt.

Informationsblatt über GerichtsassistentenPDF(374 Kb)en

Gerichtsbedienstete (Urzędnicy sądowi)

Rechtspfleger sind an ordentlichen Gerichten beschäftigt und nehmen Aufgaben in Verbindung mit der administrativen Unterstützung der Gerichte wahr. Ausgenommen hiervon sind die Aufgaben, die anderen Berufsgruppen vorbehalten sind, wie zum Beispiel Protokollführung bei Verhandlungen, Verwaltung der Richter und Organisierung des Gerichtssekretariats. Ihre Rechte und Pflichten und Beschäftigungsbedingungen sind im Gesetz über das Gerichtspersonal geregelt und werden vom Staatsanwalt bestimmt. Die Bewerber werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens ausgewählt.

Informationsblatt über GerichtspersonalPDF(379 Kb)en

Organisation der Rechtsberufe

Rechtsanwälte (Adwokaci)

Rechtsanwälte in Polen leisten juristische Dienste zum Schutz der Bürgerrechte und Grundfreiheiten. Sie leisten Rechtsbeistand und erstellen Rechtsgutachten. Des Weiteren vertreten sie Parteien in Rechtssachen im Bereich des Strafrechts, des Zivilrechts, des Familien- und Jugendrechts, des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie in Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht.

Eine berufliche Spezialisierungspflicht gibt es in Polen nicht – jeder Rechtsanwalt kann sein jeweiliges Spezialgebiet selbst bestimmen. Da finanziell benachteiligten Parteien nach polnischem Recht jedoch ein vom Staat gestellter Rechtsberater zusteht, muss ein Rechtsanwalt in der Lage sein, Rechtsdienstleistungen in unterschiedlichen Rechtsbereichen zu erbringen.

Es gibt 24 regionale Rechtsanwaltskammern und die Oberste Rechtsanwaltskammer, die auf Landesebene tätig ist. Diese Berufsverbände sind für die Vertretung und den Schutz der beruflichen Rechte von Rechtsanwälten, die Verbesserung der fachlichen Kompetenzen von Rechtsanwälten, die Schulung von Rechtsreferendaren sowie die Förderung und Geltendmachung von Standesregeln zuständig.

Rechtsdatenbanken

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterObersten Rechtsanwaltskammer.

Rechtsberater (Radcowie prawni)

Rechtsberater erteilen Gesellschaften, anderen Unternehmen, Organisationseinheiten und natürlichen Personen Rechtsberatung. Sie leisten Rechtsbeistand und erstellen Rechtsgutachten. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten dürfen sie Angestellte anderer Parteien sein. Seit dem 1. Juli 2015 gelten für Rechtsanwälte und Rechtsberater die gleichen Verfahrensrechte – Rechtsberater können als Berater für die Verteidigung in Strafsachen handeln, soweit sie nicht Angestellte einer anderen Partei sind. Sie können auch in Rechtsachen betreffend geringfügige Vergehen und als Berater für die Verteidigung in Disziplinarverfahren handeln.

Die Rechtsberater sind durch 19 regionale Kammern der Rechtsberater und die Landeskammer der Rechtsberater vertreten, die auf Landesebene tätig ist. Diese Berufsverbände sind für die Vertretung und den Schutz der beruflichen Rechte von Rechtsberatern, die Verbesserung der fachlichen Kompetenzen von Rechtsberatern, die Schulung von Rechtsreferendaren sowie die Förderung und Geltendmachung von Standesregeln zuständig.

Rechtsdatenbanken

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterLandeskammer der Justiziare.

Notare (Notariusze)

Organisation

Der Justizminister benennt und beruft Notare im Zuge der Bewerbung der betroffenen Personen nach Anhörung des Rates der zuständigen Notariatskammer in ihr Amt. Der Justizminister ist auch berechtigt, die Notare ihres Amtes zu entheben.

Der Justizminister führt das Notarregister und legt die maximalen Notargebühren fest.

Die Notare sind in einer beruflichen Vereinigung zusammengeschlossen, die aus elf Notariatskammern und der Nationalen Notariatskammer besteht.

Rolle und Zuständigkeiten

Notare sind zur Abwicklung von Rechtsgeschäften bestellt, die Notariatsurkunden erfordern (zum Beispiel Übertragung von Immobilieneigentumsrechten) bzw. wenn die Parteien diesen Weg wählen.

Notare sind Träger des öffentlichen Vertrauens. Als Träger des öffentlichen Vertrauens, die im Namen des Staates handeln, haben die Notare die Sicherheit von Immobiliengeschäften zu gewährleisten.

Notare nehmen die folgenden Notariatsaufgaben wahr: Ausfertigung von Notariatsurkunden, Erbscheinen und anderen Bescheinigungen, Abgabe von Erklärungen, Erstellung von Protokollen, Ausfertigung von Einreden gegen Schuldbriefe und Schecks, Aufbewahrung von Bargeld, Wertpapieren, Dokumenten und Daten auf Datenträgern, Einfügen von Eintragungen in Dokumente, Erstellung von Kopien und Auszügen von Dokumenten, Ausfertigung von Urkunden, Erklärungen und anderen Dokumenten auf Antrag der Parteien, Ausübung der in gesonderten Bestimmungen vorgesehenen sonstigen Tätigkeiten.

Durch einen Notar nach Maßgabe des Gesetzes vorgenommene notarielle Amtshandlungen sind als amtliche Dokumente anzusehen.

Notare üben ihre Tätigkeit in privaten Notariaten aus. Ein Notar darf nur ein Notariat führen; mehrere Notare können gemeinsam ein Notariat gemäß den Vorschriften der Gesellschaften bürgerlichen Rechts betreiben. In diesem Fall übt jeder Notar seine Tätigkeiten in eigenem Namen aus und ist für die von ihm vorgenommenen Amtshandlungen verantwortlich.

Rechtsdatenbanken

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterNotariatskammer (auf Deutsch erreichbar).

Andere Rechtsberufe

Das polnische Recht sieht die folgenden Rechtsberufe vor: Gerichtsvollzieher.

Gerichtsvollzieher (Komornicy sądowi)

Im Sinne des polnischen Rechts sind Gerichtsvollzieher Vollstreckungsbeamte der Gerichte. Sie haben auch Beamtenstatus, der ihnen genügend Legitimität zur Ausübung ihrer Aufgaben verleiht, die wesentlich in Bürgerrechte und -freiheiten eingreifen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die für die Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidungen erforderlichen Zwangsmaßnahmen und die Geltendmachung des Grundrechts auf ein faires Verfahren.

Zu dem Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers gehört auch die Durchführung von Vollstreckungsverfahren in Zivilsachen.

Gerichtsvollzieher werden vom Justizminister auf der Grundlage einer Auswahlliste von Bewerbern ernannt, die den Anforderungen des Gesetzes über die Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckung genügen müssen. Sie müssen unter anderem über ein Rechtsdiplom verfügen, ein Praktikum absolvieren, die Prüfung für Gerichtsvollzieher ablegen und eine Probezeit von mindestens zwei Jahren als zu beurteilende Gerichtsvollzieher absolvieren.

Für die Aufsicht über die Gerichtsvollzieher sind der Justizminister, die vorsitzenden Richter der Gerichte, an denen Gerichtsvollzieher arbeiten, sowie die Berufsverbände der Gerichtsvollzieher, d. h. der Landesrat der Gerichtsvollzieher und die Gerichtsvollzieherkammern, zuständig.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Link öffnet neues FensterJustizministeriums und des Link öffnet neues FensterLandesrates der Gerichtsvollzieher.

Organisationen, die Rechtsdienstleistungen kostenlos erbringen

Viele Organisationen in Polen bieten Rechtsdienstleistungen kostenlos an. Dazu gehören:

  • Blaue Hotline“, die der Bekämpfung häuslicher Gewalt dient, und unter der Leitung des Ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales arbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterBlauen Hotline; telefonische Erreichbarkeit: +48 22 668 70 00;
  • Rechtskliniken, die ebenfalls kostenlose Rechtshilfe anbieten und von Studenten betriebenen werden, die Verbänden angeschlossen sind, die an den juristischen Fakultäten aller großen Universitäten in Polen tätig sind.
Letzte Aktualisierung: 29/11/2022

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Rechtsberufe - Portugal

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Portugal.

Richter an ordentlichen Gerichten und Richter an Verwaltungs- und Finanzgerichten

Richter gehören nach der portugiesischen Verfassung Gerichten und somit einer souveränen Instanz an.

Sie sind nur an das Recht gebunden und sprechen Recht im Namen des Volkes.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit unterliegt der Verfassung und dem Richterstatut (Estatuto dos Magistrados Judiciais). Entsprechend den Instanzenzügen gibt es drei Kategorien von Richtern:

  • die Richter des Obersten Gerichtshofs (Supremo Tribunal de Justiça), die die Bezeichnung „Conselheiros“ führen,
  • die Richter der Berufungsgerichte (Tribunais das Relações), die die Bezeichnung „Desembargadores“ führen,
  • die Richter der erstinstanzlichen Gerichte, die die Bezeichnung „Juízes de Direito“ führen.

Die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit unterliegt der Verfassung, dem Statut der Verwaltungs- und Finanzgerichte (Estatuto dos Tribunais Administrativos e Fiscais) und dem Richterstatut. Entsprechend den Instanzenzügen der jeweiligen Gerichte gibt es drei Kategorien von Richtern der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit:

  • die Richter des Obersten Verwaltungsgerichts (Supremo Tribunal Administrativo), die die Bezeichnung „Conselheiros“ führen,
  • die Richter der zentralen Verwaltungsgerichte, die die Bezeichnung „Desembargadores“ führen,
  • die Richter der Bezirksverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichte, die die Bezeichnung „Juízes de Direito“ führen.

Der Zugang zum Richteramt erfolgt im Wege eines dreistufigen Verfahrens: eines öffentlichen Auswahlverfahrens, einer theoretischen und einer praktischen Ausbildung am Zentrum für juristische Studien (Centro de Estudos Judiciários) und eines Referendariats. Wer erfolgreich alle drei Stufen abgeschlossen hat, wird zum „Juíz de Direito“ ernannt.

Richter bilden sich während ihrer gesamten Berufslaufbahn fort.

Der Oberste Justizrat (Conselho Superior da Magistratura) führt regelmäßige Inspektionen bei den Gerichten erster Instanz durch, und der Oberste Rat der Verwaltungs- und Finanzgerichte (Conselho Superior dos Tribunais Administrativos e Fiscais) führt entsprechende Inspektionen bei den Verwaltungs- und Finanzgerichten durch. Nach jeder Inspektion werden die Richter ihren Leistungen entsprechend eingestuft. Vergeben werden die Noten sehr gut, gut mit Auszeichnung, gut, ausreichend und mangelhaft. Wenn ein Richter die Note „mangelhaft“ erhält, wird er vom Dienst suspendiert, und es wird geprüft, ob er für seinen Beruf geeignet ist.

Der Oberste Justizrat und der Oberste Rat der Verwaltungs- und Finanzgerichte sind für die Berufung, Zuweisung, Versetzung und Beförderung von Richtern sowie für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen über Richter der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungs- und Finanzgerichte zuständig.

Um die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit von Richtern zu gewährleisten, dürfen sie laut Verfassung keiner anderen beruflichen Tätigkeit im öffentlichen oder privaten Bereich nachgehen. Davon ausgenommen sind lediglich unentgeltliche Lehr- und Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet des Rechts. Richter können nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen versetzt, suspendiert, pensioniert oder entlassen werden. Richter können außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen für ihre Entscheidungen nicht haftbar gemacht werden.

Weitere Informationen sind unter Link öffnet neues Fensterhttps://www.csm.org.pt/ und Link öffnet neues Fensterhttps://www.cstaf.pt/ zu finden.

Staatsanwälte und Staatsanwaltschaft (Ministério Público)

Die Staatsanwälte vertreten den Staat, sie führen Strafverfolgungen durch und verteidigen die demokratischen Grundwerte und die Rechtsstaatlichkeit sowie die im Gesetz festgelegten Interessen. Die Staatsanwälte haben ein eigenes Statut und genießen gesetzlich verankerte Autonomie.

Bewerber um das Amt eines Staatsanwalts müssen sich einem öffentlichen Auswahlverfahren beim Zentrum für juristische Studien (Centro de Estudos Judiciários) unterziehen, bei dem ein Wissenstest und ein psychologischer Auswahltest durchgeführt und die Lebensläufe beurteilt werden.

Die erfolgreichen Bewerber werden zu Referendaren (auditores de justiça) ernannt. Nach dem Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung am Zentrum für juristische Studien erfolgt ihre Ernennung zum stellvertretenden Staatsanwalt.

Die Laufbahn für Staatsanwälte umfasst fünf Stufen, die nachfolgend in hierarchischer Reihenfolge aufgeführt sind:

  • Generalstaatsanwalt (Procurador-Geral da República),
  • stellvertretender Generalstaatsanwalt (Vice-Procurador-Geral da República),
  • beigeordneter Generalstaatsanwalt (Procurador-Geral Adjunto),
  • Staatsanwalt (Procurador da República),
  • beigeordneter Staatsanwalt (Procurador da República Adjunto).

Die Generalstaatsanwaltschaft (Procuradoria-Geral da República) ist das höchste Organ der Staatsanwaltschaft und wird vom Generalstaatsanwalt geleitet. Zu ihr gehören auch der Oberste Rat der Staatsanwaltschaft (Conselho Superior do Ministério Público), der Beirat, offizielle Rechtsberater und Unterstützungsdienste.

Der Oberste Rat der Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Berufung, Zuweisung, Versetzung und Beförderung von Staatsanwälten und für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Staatsanwälte.

Weitere Informationen sind unter Link öffnet neues Fensterhttp://www.ministeriopublico.pt/ zu finden.

Rechtsanwälte (Advogados)

Rechtsanwälte sind bei der Anwaltskammer zugelassene Juristen, zu deren Aufgaben die gerichtliche Vertretung und Beratung ihrer Mandanten, d. h. die Auslegung und Anwendung gesetzlicher Bestimmungen im Auftrag Dritter gehört.

Um in Portugal als Rechtsanwalt arbeiten zu können, ist eine Zulassung bei der Anwaltskammer (Ordem dos Advogados) erforderlich.

Für den Berufszugang müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Bewerber muss

  • über einen portugiesischen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder über einen entsprechenden im Ausland erworbenen Hochschulabschluss verfügen, der als gleichwertig angesehen oder anerkannt ist;
  • ein mindestens 18-monatiges Referendariat absolvieren, das sich in zwei Phasen gliedert: eine sechsmonatige Erstausbildung und eine zwölfmonatige Zusatzausbildung;
  • die mündliche und schriftliche Prüfung für die Zulassung als Anwalt bestehen.

Ausländische Staatsbürger, die ihren Abschluss in Portugal erworben haben, können von der portugiesischen Anwaltskammer ebenso zugelassen werden wie portugiesische Staatsbürger, sofern ihr Herkunftsland portugiesischen Staatsbürgern dieselben Rechte gewährt.

Rechtsanwälte aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Portugal dauerhaft unter der in ihrem Land verwendeten Berufsbezeichnung praktizieren möchten, müssen ebenfalls von der Anwaltskammer zugelassen werden. Eine rechtliche Vertretung von Mandanten vor Gericht kann in solchen Fällen jedoch nur unter Aufsicht eines Rechtsanwalts erfolgen, der Mitglied der Anwaltskammer ist. Wenn Rechtsanwälte aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit den gleichen Rechten und Pflichten wie portugiesische Rechtsanwälte praktizieren möchten, müssen sie von der Anwaltskammer zugelassen werden und eine mündliche und schriftliche Prüfung in portugiesischer Sprache ablegen.

Die Anwaltskammer ist die öffentliche Vereinigung der Juristen, die den Beruf des Rechtsanwalts gemäß den Statuten der Kammer ausüben. Sie sichert den Zugang zur Justiz, regelt die Berufspraxis und verhängt gegebenenfalls (als alleinige Stelle) Disziplinarmaßnahmen gegen Rechtsanwälte und Rechtsreferendare, schützt den Status, die Würde und das Ansehen des Anwaltsberufs und fördert Rechtskenntnis und Rechtsanwendung.

Weitere Informationen sind unter Link öffnet neues Fensterhttps://portal.oa.pt/ zu finden.

Rechtsberater (Consultores jurídicos)

Das portugiesische Rechtssystem unterscheidet nicht zwischen Rechtsanwalt und Rechtsberater.

Rechtsbeistände (Solicitadores)

Rechtsbeistände üben eine freiberufliche Tätigkeit aus. Sie beraten ihre Mandanten im Rahmen ihres Statuts und in den Grenzen der Prozessordnung in rechtlichen Fragen und vertreten sie vor Gericht. Rechtsbeistände können nur dann eine Vertretung vor Gericht übernehmen, wenn keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt (avogado) vorgeschrieben ist.

Rechtsbeistände können ihre Mandanten auch außerhalb des Gerichts vertreten, beispielsweise beim Finanzamt, bei Notariaten, Registerstellen und Verwaltungsbehörden.

Für den Berufszugang müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Bewerber muss

  • über einen amtlich anerkannten Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften (ohne Registrierung bei der Anwaltskammer) oder über einen amtlich anerkannten Abschluss als Rechtsbeistand verfügen. Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten müssen die akademische und berufliche Qualifikation vorweisen, die nach dem Recht ihres Herkunftslandes für die Ausübung dieses Berufs erforderlich sind;
  • ein 12- bis 18-monatiges Referendariat absolvieren;
  • während des Referendariats angemessene Bewertungen des Ausbilders oder der Ausbildungseinrichtung erhalten und eine staatliche Prüfung nach den geltenden Bestimmungen ablegen.

Juristen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder dem Europäischen Wirtschaftsraum schreiben sich gemäß dem Gesetz Nr. 9/2009 vom 4. März 2009 am Kolleg für Rechtsbeistände (Colégio dos Solicitadores) ein.

Der Verband der Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher (Ordem dos Solicitadores e dos Agentes de Execução, OSAE) ist der Berufsverband, der die Angehörigen dieser Rechtsberufe vertritt. Zu seinen Zuständigkeiten gehört die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen seine Mitglieder und die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen, die die Tätigkeitsfelder seiner Mitglieder betreffen.

Weitere Information sind unter Link öffnet neues Fensterhttp://www.osae.pt/ zu finden.

Gerichtsvollzieher (Agentes de execução)

Gerichtsvollzieher sind Personen, die im Bereich der Zwangsvollstreckung mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet sind. Sie sind unabhängig und unparteiisch und vertreten keine der am Verfahren beteiligten Parteien. Ihnen obliegen vielmehr sämtliche Formalitäten im Zusammenhang mit dem Vollstreckungsverfahren wie Pfändung, Zustellung von Schriftstücken, Mitteilungen und Verkauf gepfändeter Vermögensgegenstände. In manchen Fällen werden ihre Aufgaben auch von einem Gerichtsbeamten wahrgenommen.

Gerichtsvollzieher werden von der Partei, die eine Vollstreckung anstrebt, oder vom Gericht bestellt.

Sie müssen einen Abschluss als Rechtsbeistand oder in Rechtswissenschaften haben; außerdem müssen sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen portugiesische Staatsangehörige sein.
  • Auf sie darf keines der in den Statuten der Kammer der Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher oder der Anwaltskammer genannten Ausschlusskriterien zutreffen.
  • Sie dürfen in den vergangenen zehn Jahren nicht auf der öffentlichen Schuldnerliste gestanden haben.
  • Sie müssen das Gerichtsvollzieher-Referendariat erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Sie müssen, nachdem sie mindestens drei Jahre lang als Gerichtsvollzieher tätig waren und von der Kommission für Gerichtsvollzieher (Comissão para o Acompanhamento dos Auxiliares de Justiça – CAAJ) eine gute Beurteilung erhalten haben, die Prüfung für Rechtsbeistände ablegen.
  • Sie müssen innerhalb von drei Jahren nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Referendariats die Zulassung beim entsprechenden Berufsverband beantragen.
  • Sie müssen die Mindestanforderungen an die IT-Ausstattung und IT-Ressourcen erfüllen, die in der von der Generalversammlung genehmigten Satzung festgesetzt sind.

Die Kammer der Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher und das Fachkolleg für Gerichtsvollzieher (Colégio de Especialidade dos Agentes de Execução) sind die für diese Berufsgruppe zuständigen Verbände.

Die von der Kammer für Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher unabhängige CAAJ ist für die Beurteilung der Referendare und die Verhängung disziplinarischer Maßnahmen zuständig.

Weitere Information sind unter Link öffnet neues Fensterhttp://www.osae.pt/ und Link öffnet neues Fensterhttps://caaj.justica.gov.pt/ zu finden.

Notare (Notários)

Notare sind Juristen, die zur Ausübung ihrer speziellen Tätigkeit in bestimmten rechtlichen Angelegenheiten zugelassen sein müssen. Sie spielen sowohl national als auch international eine wichtige Rolle in Handelsangelegenheiten.

Notare sind berechtigt,

  • privatrechtliche Verträge aufzusetzen und die Parteien zu beraten (wobei jede Partei fair zu behandeln ist); amtliche Urkunden aufzusetzen, wobei die Rechtmäßigkeit jeder Urkunde und aller Auskünfte zu gewährleisten ist; die Parteien über die Auswirkungen und Folgen ihrer angestrebten Verpflichtungen aufzuklären (dazu sind Notare verpflichtet);
  • in ihrer Anwesenheit vereinbarte Rechtsgeschäfte auszuführen. Der Rechtsakt kann direkt in das amtliche Register eingetragen oder, sollte eine der Parteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, ohne Einschaltung eines Richters vollstreckt werden;
  • als Mediatoren unparteiisch und auf gesetzlicher Grundlage tätig werden, um den Parteien zu einer für alle Seiten annehmbaren Einigung zu verhelfen;
  • die Schriftstücke für Verfahren zur Inventarerrichtung erstellen und die entsprechenden Bedingungen festlegen, mit Ausnahme der Verfahren zur Inventarerrichtung, die aufgrund ihrer rechtlichen oder sachlichen Komplexität der Angelegenheit nicht im Rahmen eines Verfahrens zur Inventarerrichtung entschieden werden dürfen. Solche Verfahren müssen von dem Richter des Bezirksgerichts (tribunal de comarca) entschieden werden, in dessen Bezirk sich die Kanzlei des Notars befindet, bei der das Verfahren eingeleitet wurde (Gesetz Nr. 2/2013 vom 5. März 2013, mit dem der rechtliche Rahmen für Verfahren zur Inventarerrichtung festgelegt, Notaren die erforderliche Zuständigkeit zuerkannt und damit ein System geteilter Zuständigkeit geschaffen wurde).

Infolge der Reform des Notarberufs und der Privatisierung dieses Berufszweigs haben Notare eine Doppelfunktion: Sie sind Träger eines öffentlichen Amtes und üben zugleich einen freien Beruf aus, sind aber keine Beamten mehr.

Als Amtspersonen unterstehen Notare dem Justizministerium, das eine Aufsichtsfunktion hat und gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen gegen Notare verhängen kann. In Anbetracht des neuen freien Status hat regelt die Notarkammer seit 2006 gemeinsam mit dem Justizministerium die Tätigkeit der Notare und stellt damit sicher, dass Notare sich an den vorgeschriebenen Ehrenkodex halten und dass das öffentliche Interesse, dem Notare verpflichtet sind, gewahrt wird. Dabei behält das Ministerium seine in der Natur des Notarberufs begründete gesetzliche Aufsichtsfunktion.

Weitere Information sind unter Link öffnet neues Fensterhttp://www.notarios.pt/OrdemNotarios/pt zu finden.

Registerbeamte (Conservadores)

Registerbeamte sind Amtspersonen, die für die Eintragung und die Bekanntmachung von Rechtsakten und Sachverhalten im Zusammenhang mit Immobilien, zu registrierenden beweglichen Sachen, geschäftlichen Tätigkeiten und privaten Ereignissen zuständig sind. Dabei müssen sie vor allem prüfen, ob die geltenden Vorschriften eingehalten wurden und ob die entsprechenden Schriftstücke rechtlich einwandfrei sind, und dafür sorgen, dass die in den Urkunden festgehaltenen Rechte korrekt wiedergegeben sind und der gesetzlichen Registrierungsordnung entsprechen. Außerdem sorgen sie für die Bekanntmachung dieser Informationen, und sie entscheiden, ob ein Rechtsakt oder Sachverhalt registriert werden soll.

Registerbeamte können in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden:

  • Registerbeamte beim Personenstandsregister (conservadores do registo civil) befassen sich mit der Bestimmung und Bekanntmachung rechtserheblicher Tatsachen und Vorgänge in Bezug auf den Familienstand. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen die Eintragung von Geburten, Eheschließungen, Todesfällen, Adoptionen sowie die Erklärung und Feststellung der Mutter-/Vaterschaft, die Organisation von Verfahren im Zusammenhang mit einvernehmlichen Scheidungen und Trennungen sowie die Ausstellung von Bescheinigungen und Abschriften von eingetragenen Urkunden.
  • Registerbeamte beim Grundbuchamt (conservadores do registo predial) führen Tätigkeiten aus, die mit der Bekanntmachung von Rechten an Immobilien zusammenhängen, um die Rechtssicherheit von Grundstücksübertragungen zu gewährleisten.
  • Registerbeamte beim Fahrzeugregister (conservadores do registo de veículos) sind für die Bekanntmachung von Rechten an eintragungspflichtigen beweglichen Sachen (Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen) zuständig. Sie sorgen für die Bekanntmachung des Rechtsstatus von Kraftfahrzeugen und Anhängern, um diesbezügliche Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Registerbeamte beim Handelsregister (conservadores do registo commercial) führen Tätigkeiten aus, die mit der Offenlegung der Stellung von Kaufleuten, Handelsgesellschaften und sonstigen Unternehmen zusammenhängen, die im Handelsregister eingetragen werden müssen, um entsprechende Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Für diesen Beruf ist ein Abschluss in Rechtswissenschaften an einer portugiesischen Universität oder eine gleichwertige akademische Qualifikation erforderlich. Bewerber müssen Eignungstests bestehen und einen sechsmonatigen Hochschulkurs besuchen, in dem es um die Rechtsbereiche und Registrierungsfragen geht, die für Registerbeamte wichtig sind. Danach absolvieren sie ein einjähriges Referendariat, gefolgt von einem öffentlichen Auswahlverfahren. Die Bewerber werden in jeder dieser Phasen bewertet. Bei mangelhafter Leistung kann ein Bewerber jederzeit von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Die letzte Stufe ist ein öffentliches Auswahlverfahren, das vom Institut für Register- und Notariatswesen (Instituto dos Registos e do Notariado) organisiert wird.

Das Institut ist für die Leitung, Koordinierung, Unterstützung, Bewertung und Überwachung der Tätigkeit von Registerämtern zuständig.

Weitere Information sind unter Link öffnet neues Fensterhttps://irn.justica.gov.pt/ zu finden.

Gerichtsbeamte (Oficiais de Justiça)

Gerichtsbeamte sind Justizbedienstete (funcionário de justiça), die die Abwicklung von Verfahren bei den Gerichten oder Staatsanwaltschaften unterstützen. Der Begriff des Justizbeamten umfasst jedoch auch IT-Spezialisten, Verwaltungspersonal, technisches Personal, Aushilfskräfte und Wartungspersonal.

Der Einstieg in die Laufbahn des Gerichtsbeamten erfolgt als Hilfsgerichtsschreiber (escrivão auxiliar) bzw. Hilfsjustizangestellter (técnico de justiça auxiliar). Der Beruf steht allen Personen offen, die eine entsprechende Berufsausbildung haben und nach einem Zulassungsverfahren angenommen werden.

Für Gerichtsbeamte gilt eine besondere Satzung (Estatuto dos Funcionários de Justiça), die in der Verordnung Nr. 343/1999 vom 26. August 1999 in der geänderten Fassung verankert ist. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der internationalen justiziellen Zusammenarbeit, insbesondere bei der Umsetzung von europäischen Richtlinien und Verordnungen.

Die Generaldirektion der Justizverwaltung (Direção-Geral da Administração da Justiça) ist eine Abteilung im Justizministerium, die für die Einstellung, Betreuung und Verwaltung von Justizbeamten zuständig ist.

Der Rat der Justizbeamten (Conselho dos Oficiais de Justiça) ist das Organ, das die beruflichen Leistungen der Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der Gerichte bewertet und mit disziplinarrechtlichen Befugnissen ausgestattet ist.

Weitere Informationen sind unter Link öffnet neues Fensterhttps://dgaj.justica.gov.pt/ zu finden.

Mediatoren (Mediadores)

Nach Artikel 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 29/2013 vom 19. April 2013 ist ein Mediator definiert als ein unparteiischer und unabhängiger Vermittler, der nicht befugt ist, den von ihm begleiteten Parteien ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Er unterstützt sie lediglich bei der Herbeiführung einer außergerichtlichen Konfliktlösung. Das Gesetz schützt auch den Status eines in Portugal tätigen Mediators und regelt die Aufnahme der Mediatoren in die Liste der verschiedenen öffentlichen Mediationsdienste. Die Eintragung erfolgt über ein Auswahlverfahren nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (Portaria) Nr. 282/2010 vom 25. Mai 2010.

Mediatoren haben eine sehr wichtige Funktion, da sie Parteien helfen, zu einer Einigung zu gelangen, was dazu beiträgt, einen harmonischen Umgang innerhalb der Gesellschaft zu bewahren oder wiederherzustellen. In Portugal gibt es spezielle Mediatoren für Familienangelegenheiten, Arbeitskonflikte und Strafsachen. Es handelt sich nicht um nichtstaatliche Organisationen im Bereich der Mediation, sondern um privatrechtliche Verbände, die Mediationsdienste und Schulungen für Mediatoren anbieten.

Es gibt keinen landesweiten Ehrenkodex für Mediatoren. Ein Kapitel des oben angeführten Gesetzes befasst sich aber mit den Rechten und Pflichten von Mediatoren, die sich an die Grundsätze des Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren halten müssen, der Teil ihrer Ausbildung ist.

Mediatoren werden von einem öffentlichen Mediationsdienst beaufsichtigt, der in die drei Sparten zivilrechtliche Angelegenheiten, Arbeitsbeziehungen und Strafsachen untergliedert ist. Jede Sparte des öffentlichen Mediationsdienstes wird von einer öffentlichen Stelle geleitet, die in der Verbandssatzung genannt ist.

In Portugal werden Mediatoren nicht in einer öffentlichen Stelle ausgebildet. Sie werden von privaten Stellen geschult, die gemäß der Durchführungsverordnung Nr. 345/2013 vom 27. November 2013 unter besonderer Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen von der Generaldirektion Justizpolitik (Direção Geral da Política de Justiça – DGPJ) zertifiziert werden.

Die DGPJ verwaltet die öffentlichen Mediationsdienste durch ihr Amt für alternative Streitbeilegung (GRAL). Sie erteilt zwar keine Auskunft, wie ein Mediator zu finden ist, aber sie führt Listen der Mediatoren, und jeder Mediator kann sich in diese Liste aufnehmen lassen, wenn er an einem Auswahlverfahren gemäß den Bestimmungen der Durchführungsverordnung Nr. 282/2010 vom 25. Mai 2010 teilnimmt.

Weitere Informationen sind unter Link öffnet neues Fensterhttp://www.dgpj.mj.pt/ zu finden.

Justizverwalter (Administradores Judiciais)

Justizverwalter sind zuständig für die Überwachung und Koordinierung der Rechtsakte, die Teil des speziellen Sanierungsverfahrens (processo especial de revitalização) sind. Zudem sind sie für die Abwicklung und Liquidation der Insolvenzmasse in Insolvenzverfahren zuständig, und sie nehmen alle Aufgaben wahr, die ihnen kraft Gesetzes übertragen sind. Ein vorläufiger Justizverwalter, Insolvenzverwalter oder Treuhänder wird den im Verfahren anfallenden Aufgaben entsprechend bestellt.

Die Tätigkeit des Justizverwalters wird im Gesetz Nr. 22/2013 vom 26. Februar 2013 geregelt.

Ein Justizverwalter

  1. muss über einen einschlägigen Hochschulabschluss und einschlägige Berufserfahrung verfügen;
  2. muss ein sechsmonatiges Referendariat für Justizverwalter absolvieren;
  3. muss eine Zulassungsprüfung bestehen, in der das im Referendariat erworbene Wissen abgefragt wird;
  4. darf sich nicht in einer Situation befinden, die mit seiner beruflichen Tätigkeit unvereinbar ist;
  5. muss für den Beruf geeignet sein.

Die Kommission für Rechtsbeistände (Comissão para o Acompanhamento dos Auxiliares da Justiça – CAAJ) ist verantwortlich für das Zulassungsverfahren für Justizverwalter und überwacht ihre Tätigkeit.

Weitere Information sind unter Link öffnet neues Fensterhttps://caaj.justica.gov.pt/ zu finden.

Patentbeamte (Agente Oficial da Propriedade Industrial)

Patentbeamte sind Experten für gewerbliches Eigentum. Sie können von Unternehmen und Privatpersonen mit der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen in diesem Bereich beauftragt werden.

Patentbeamte sind vom portugiesischen Patentamt (Instituto Nacional da Propriedade Industrial) zur Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte für ihre Klienten ermächtigt und müssen ihre Vollmacht nicht nachweisen.

Der Zugang zu diesem Beruf wird in Portugal durch die Verordnung Nr. 15/95 vom 24. Januar 1995 (in der geänderten Fassung) und die Durchführungsverordnung Nr. 239/2013 vom 25. Juli 2013 geregelt.

Weitere Informationen sind unter Link öffnet neues Fensterhttps://inpi.justica.gov.pt/ zu finden.

Organisationen, die kostenlose Rechtsdienstleistungen anbieten

Das Justizministerium unterhält gemeinsam mit der Anwaltskammer und den Behörden vor Ort im gesamten portugiesischen Staatsgebiet Rechtsberatungsämter (Gabinetes de Consulta Jurídica), bei denen sich Bürger kostenlos von Angehörigen der Rechtsberufe beraten lassen können. Eine Liste dieser Ämter einschließlich der Kontaktdaten steht unter anderem auf der Website der Generaldirektion der Generaldirektion für Justizpolitik (Link öffnet neues FensterStartseite) zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 29/01/2024

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Rechtsberufe - Rumänien

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Rumänien.

Rechtsberufe – Einführung

In Rumänien werden folgende Rechtsberufe ausgeübt:

Staatsanwalt

Organisation

Die rumänische Staatsanwaltschaft besteht aus

  • den Staatsanwaltschaften bei den Berufungsgerichten, den Landgerichten, dem Familien- und Jugendgericht und den Amtsgerichten,
  • den Staatsanwaltschaften bei den Militärgerichten.
  1. Das höchste dieser Organe ist die Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichts- und Kassationshof mit ihren Fachabteilungen (Nationale Direktion für Korruptionsbekämpfung (DNA) und Direktion für Ermittlungen gegen das organisierte Verbrechen und den Terrorismus (DIICOT)).
  2. Erste Ebene: Staatsanwaltschaften bei den Amtsgerichten (176);
  3. Zweite Ebene: Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten (42) und dem Familien- und Jugendgericht (1);
  4. Dritte Ebene: Staatsanwaltschaften bei den Berufungsgerichten (15).

Innerhalb des Justizsystems führt der Link öffnet neues FensterOberste Rat der Magistratur (CSM) die zentrale Berufsaufsicht über die Staatsanwälte. Die berufliche Aus- und Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten erfolgt durch das Link öffnet neues FensterStaatliche Institut der Richter und Staatsanwälte (INM), bei dem es sich um eine öffentliche Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit unter der Koordinierung des CSM handelt.Die rumänische Generalstaatsanwaltschaft übt ihre Aufgaben durch Staatsanwälte bei den nachgeordneten Staatsanwaltschaften aus, die allen Gerichten mit Ausnahme der Disziplinargerichte angegliedert sind.

Strafverfahren, die von den Staatsanwaltschaften bei den Berufungsgerichten, den Landgerichten oder beim Familien- und Jugendgericht geführt werden

Die Hierarchie der Staatsanwaltschaft sieht wie folgt aus:

  1. Höchstes Organ ist die Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichts- und Kassationshof (Generalstaatsanwaltschaft) unter der Führung des rumänischen Generalstaatsanwalts. Sie leitet die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften bei den 15 Berufungsgerichten.
  2. Die Staatsanwaltschaften bei den Berufungsgerichten wiederum leiten die Staatsanwaltschaften bei den 43 Landgerichten (einschließlich des Familien- und Jugendgerichts). Ihnen steht jeweils ein Leitender Staatsanwalt vor.
  3. Die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten leiten die Staatsanwaltschaften bei den 176 aktiven Amtsgerichten, denen jeweils ein Erster Staatsanwalt vorsteht.
  4. Die Staatsanwaltschaften bei den 176 aktiven Amtsgerichten, die jeweils Ersten Staatsanwälten unterstehen, stellen die unterste Hierarchiestufe dar.

Innerhalb der Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichts- und Kassationshof sind zwei Fachabteilungen tätig:

  • die Nationale Direktion für Korruptionsbekämpfung (DNA), die für die Ermittlung und Strafverfolgung im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten zuständig ist. Sie untersteht einem Leitenden Staatsanwalt;
  • die Direktion für Ermittlungen gegen das organisierte Verbrechen und den Terrorismus (DIICOT), die für die Ermittlung und Strafverfolgung im Zusammenhang mit organisiertem Verbrechen und Terrorismus zuständig ist. Sie untersteht einem Leitenden Staatsanwalt, der unter der Aufsicht des rumänischen Generalstaatsanwalts tätig ist.

Strafverfahren, die von den Staatsanwaltschaften bei den Militärgerichten geführt werden

Strafverfahren bei Straftaten von Militärangehörigen werden von Militärstaatsanwaltschaften geführt, die den rechtlichen Status von Militäreinheiten besitzen. Sie sind bei den Militärgerichten, beim Regionalen Militärgericht Bukarest oder beim Militärberufungsgericht Bukarest angesiedelt.

Hierarchie der Staatsanwälte

Die Staatsanwälte handeln nach den Grundsätzen der Legalität, Objektivität und Weisungsgebundenheit.

Sie sorgen im Einklang mit dem Gesetz für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde und die Wahrung der Rechte des Einzelnen.

Die Staatsanwälte unterstehen dem Leiter ihrer Staatsanwaltschaft, der wiederum dem Leiter der Staatsanwaltschaft der nächsthöheren Ebene unterstellt ist.

Die Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichts- und Kassationshof, der Oberste Staatsanwalt bei der Nationalen Direktion für Korruptionsbekämpfung und die Leitenden Staatsanwälte bei den Berufungsgerichten können die Aufsicht über die ihnen unterstellten Staatsanwälte entweder direkt oder durch beauftragte Staatsanwälte ausüben.

Aufgaben und Pflichten

Es gibt in Rumänien zwei Arten von Staatsanwälten:

  1. zivile Staatsanwälte, die für Ermittlungen und die Strafverfolgung im Zusammenhang mit Straftaten von Zivilpersonen zuständig sind,
  2. Militärstaatsanwälte, die für Ermittlungen und die Strafverfolgung im Zusammenhang mit Straftaten von Militärangehörigen zuständig sind.

Die Kategorien von Staatsanwälten auf nationaler Ebene sind die Folgenden:

  • Generalstaatsanwalt Rumäniens (Leiter der Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichts- und Kassationshof),
  • Oberster Staatsanwalt (Leiter der DNA und der DIICOT),
  • Leitende Staatsanwälte (Leiter der Staatsanwaltschaften bei den Berufungsgerichten),
  • Erste Staatsanwälte (Leiter der Staatsanwaltschaften bei den Land- und Amtsgerichten),
  • Sektionsleiter (Leiter der internen Sektionen der Staatsanwaltschaften),
  • Abteilungsleiter (Leiter der internen Abteilungen der Staatsanwaltschaften),
  • Dezernatsleiter (Leiter der internen Dezernate der Staatsanwaltschaften),
  • Staatsanwälte.

Der Justizminister kann bei Notwendigkeit von Amts wegen oder auf Antrag des CSM Kontrollen durchführen lassen, bei denen Staatsanwälte, die vom Generalstaatsanwalt Rumäniens, vom Leitenden Staatsanwalt der DNA oder vom Justizminister selbst benannt wurden, Folgendes prüfen:

  • die Effizienz der Leitungstätigkeit von Staatsanwälten,
  • die Leistung und Aufgabenerfüllung von Staatsanwälten und
  • die Qualität der Beziehungen der Staatsanwälte zu den Bürgern und anderen Personen, mit denen die Staatsanwälte beruflich zu tun haben.

Weder das Spektrum der Maßnahmen, die die Staatsanwälte im Zuge strafrechtlicher Verfahren ergreifen können, noch die entsprechenden getroffenen Entscheidungen werden kontrolliert.

Der Justizminister kann den Generalstaatsanwalt Rumäniens oder gegebenenfalls den Leitenden Staatsanwalt der DNA zur Berichterstattung über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften auffordern sowie Maßnahmen zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Straftaten anordnen.

Die Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichts- und Kassationshof legt jährliche Tätigkeitsberichte beim Obersten Rat der Magistratur und beim Justizminister vor; dieser wiederum legt dem rumänischen Parlament seine Schlussfolgerungen zu dem Bericht vor.

Richter

Organisation

Innerhalb des Justizsystems führt der Oberste Rat der Magistratur die zentrale Berufsaufsicht über die Richter. Die berufliche Aus- und Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten erfolgt am Link öffnet neues FensterStaatlichen Institut der Richter und Staatsanwälte, einer öffentlichen Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit, die dem CSM untersteht.

Aufgaben und Pflichten

Die Richter in Rumänien sind fachlich spezialisiert auf

  • Zivilsachen und zivilrechtliche Vollstreckungssachen,
  • Strafsachen und strafrechtliche Vollstreckungssachen,
  • Handelssachen (Konkursrichter),
  • Familien- und Jugendrechtssachen,
  • Verwaltungs- und Steuer- bzw. Vermögenssachen,
  • Rechtssachen mit Bezug auf das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht,
  • Rechtssachen mit Bezug auf das Verfassungsrecht,
  • Rechtssachen mit Bezug auf das Militärrecht.

Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Die zentrale Berufsaufsicht über die Rechtsanwälte führt der Link öffnet neues FensterRumänische Landesverband der Rechtsanwälte (UNBR), der öffentlich-rechtliche Dachverband der Anwaltskammern. Dieser gewährleistet die Einhaltung des Rechts auf Verteidigung, die berufliche Kompetenz und Zuverlässigkeit der Verbandsmitglieder sowie den Schutz ihrer Berufsehre. Alle Rechtsanwaltskammern in Rumänien gehören dem UNBR an.

Rechtsdatenbanken

Informationen über die Rechtsanwälte in Rumänien sind auf der Website des Link öffnet neues FensterRumänischen Landesverband der Rechtsanwälte zu finden.

Ist die Einsichtnahme in die Datenbank kostenlos?

Ja

Rechtsberater

Den rechtlichen Bestimmungen zufolge können sich Rechtsberater vorbehaltlich des Gesetzes über Verbände und Stiftungen zu Verbänden auf Bezirksebene, auf Ebene ihrer Tätigkeit und beruflichen Interessen sowie gegebenenfalls auf nationaler Ebene zusammenschließen. Einer der Berufsverbände, die gemäß dem Gesetz gegründet wurden, ist der Link öffnet neues FensterVerband der Rechtsberater Rumäniens (OCJR). Ihm sind alle Rechtsberaterkollegien in sämtlichen Teilen des Landes angeschlossen. Die Rechtsberater können aber auch andere Berufsverbände gründen. Das Verzeichnis der Rechtsberater der einzelnen Bezirke liegt auf den Websites der jeweiligen Mitgliedsverbände des OCJR vor (die entsprechenden Links sind auf der Website des OCJR aufgeführt).

Notar

Organisation

Gemäß einschlägigem Recht hat das rumänische Justizministerium die Ausübung notarieller Dienstleistungen an den Link öffnet neues FensterLandesverband der Notare (UNNP) übertragen. Der UNNP ist als Berufsverband der Notare zuständig für die Organisation des Notarberufs sowie für den Schutz der Berufsinteressen seiner Mitglieder und des Ansehens des Berufsstands. Alle Notare sind Mitglieder. Sie sind in 15 Notarskammern organisiert, die jeweils bei den Berufungsgerichten angesiedelt sind.

Aufgaben und Pflichten

In Rumänien erbringen Notare die folgenden juristischen Dienstleistungen:

  • Ausfertigung von Dokumenten im Bereich der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge,
  • Abwicklung von Vertragsabschlüssen (Kaufverträge, Tauschverträge, Wartungsverträge, Schenkungsverträge, Hypothekenverträge, Pfandverträge, Leasingverträge, Mietverträge) und weiteren Rechtshandlungen (Abwicklung von Sicherheitsleistungen, die manche Einrichtungen von ihren Geschäftsführern verlangen),
  • Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen für Unternehmen, Vereine und Stiftungen,
  • Beurkundungen,
  • Beglaubigung von Unterschriften, Unterschriftenproben und Siegeln,
  • sonstige Dienstleistungen nach Maßgabe des Gesetzes.

Andere Rechtsberufe

Gerichtsvollzieher

Der Rumänische Landesverband der Gerichtsvollzieher (UNEJ) ist ein Berufsverband mit Rechtspersönlichkeit, dem alle Gerichtsvollzieher angehören. Der UNEJ wahrt den Ruf und das Ansehen des Berufsstandes. Seine Hauptaufgabe ist es, die beruflichen Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und zu schützen. Die Gerichtsvollzieher sind in 15 Kammern organisiert, die bei den jeweiligen Berufungsgerichten angesiedelt sind.

Auf der Link öffnet neues FensterWebsite des UNEJ steht eine Liste der Gerichtsvollzieher zur Verfügung.

Gerichtsbedienstete

Innerhalb des Justizsystems führt der Link öffnet neues FensterOberste Rat der Magistratur (CSM) die zentrale Berufsaufsicht über die Bediensteten bei Gericht.

Für die berufliche Aus- und Weiterbildung der Gerichtsbediensteten ist die Nationale Schule für Gerichtsbedienstete (SNG) zuständig, eine dem Obersten Rat der Magistratur unterstellte öffentliche Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit.

Bei den rumänischen Gerichten sind verschiedene Arten von Bediensteten tätig:

  • Rechtspfleger,
  • Bedienstete für Statistiken,
  • Bedienstete für Untersuchungen,
  • Bedienstete im IT-Bereich,
  • Archivare,
  • Gerichtsschreiber.

Weitere Informationen zu diesem Beruf sind in diesem Dokument PDF(354 Kb)ro zu finden.

Gerichtsassistenten

Gerichtsassistenten sind Teil des Spruchkörpers in den erstinstanzlichen Rechtssachen mit Bezug auf das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

Sie wirken an den Beratungen mit beratender Stimme mit und unterzeichnen die Urteile. Ihre Stellungnahme wird im Urteil festgehalten und sie begründen abweichende Stellungnahmen. Gehören dem Spruchkörper Gerichtsassistenten an, so kann der Präsident einen von ihnen mit der Abfassung des Urteils befassen.

Ein Gerichtsassistent wird vom Justizministerium auf Vorschlag des Wirtschafts- und Sozialrats für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt. Er muss seit mindestens diesem Zeitraum eine rechtliche Stellung innehaben und alle im Gesetz verankerten Voraussetzungen erfüllen.

Während ihrer Amtszeit genießen die Gerichtsassistenten einen stabilen Status, sind lediglich dem Gesetz unterworfen und leisten den für Richter gesetzlich vorgeschriebenen Eid. Zudem gelten auch für sie die für Richter und Staatsanwälte geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Pflichten, Verbote, Unvereinbarkeiten, Ausnahmen, Disziplinarstrafen und Gründe für die Amtsenthebung.

Das Justizministerium legt die Gesamtzahl der Stellen für Gerichtsassistenten und deren Verteilung auf die Gerichte je nach Arbeitsaufkommen durch einen Erlass fest.

Die Voraussetzungen, die Auswahl und das Vorschlagsverfahren des Wirtschafts- und Sozialrats für die Ernennung von Kandidaten für das Amt eines Gerichtsassistenten seitens des Justizministeriums sowie die Bedingungen für ihre Abordnung, Abberufung und Versetzung werden durch einen Regierungsbeschluss festgelegt.

Beigeordnete Richter und Staatsanwälte

Am Obersten Gerichts- und Kassationshof ist eine Gruppe von beigeordneten Richtern und Staatsanwälten tätig, die an den Anhörungen teilnehmen.

Zu den Aufgaben der beigeordneten Richter und Staatsanwälte gehört

  • die Sicherstellung, dass die Rechtspfleger und Archivare alle erforderlichen Maßnahmen für einen reibungslosen Ablauf der Verhandlung ergreifen; die Koordinierung der Arbeit der Rechtspfleger;
  • die Abfassung bestimmter Berichte während des Verfahrens (über die grundsätzliche Zulässigkeit des Rechtsmittels und über den Antrag auf Kassationsbeschwerde);
  • die Aufzeichnung der mündlichen Einreden der Parteien und der Staatsanwaltschaft sowie der vom Gericht angeordneten Maßnahmen für jede Akte;
  • die Abfassung der Protokolle, mit Ausnahme der Verhandlungsprotokolle;
  • die Teilnahme an den Beratungen mit beratender Stimme;
  • die Abfassung der Urteile nach Maßgabe des Vorsitzenden des Spruchkörpers, die Einhaltung der gesetzlichen Fristen usw.

Eine ausführliche Beschreibung der Arbeit der beigeordneten Richter und Staatsanwälte ist in diesem Dokument PDF(126 Kb)ro enthalten.

Letzte Aktualisierung: 07/01/2022

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Rechtsberufe - Slowenien

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Slowenien:

Organisation der Rechtsberufe

Rechtsberufe

In der Republik Slowenien kann eine Person, die einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften besitzt oder ein Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen des ersten und des zweiten Zyklus des Bologna-Prozesses abgeschlossen hat, verschiedene Berufe im Bereich der Justiz ausüben, wie etwa den eines Richters, Staatsanwalts, Staatsprokurators, Rechtsanwalts oder Notars.

Staatsanwalt

Organisation

Neben anderen gesetzlich geregelten Zuständigkeiten tritt der Staatsanwalt (državni tožilci) als Vertreter der öffentlichen Anklage auf (Artikel 135 der Verfassung der Republik Slowenien). Befugnisse und Organisation der Staatsanwaltschaft sind größtenteils im Gesetz über die Staatsanwaltschaft (Zakon o državnem tožilstvu) und in der Strafprozessordnung (Zakon o kazenskem postopku) geregelt.

Es gibt in Slowenien 11 Bezirksstaatsanwaltschaften (okrožno državno tožilstvo) (Celje, Koper, Kranj, Krško, Ljubljana, Maribor, Murska Sobota, Nova Gorica, Novo Mesto, Ptuj und Slovenj Gradec), eine für ganz Slowenien zuständige Fachstaatsanwaltschaft (Specializirano državno tožilstvo) sowie die Link öffnet neues FensterGeneralstaatsanwaltschaft (Vrhovno državno tožilstvo Republike Slovenije) in Ljubljana.

Die Sonderstaatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung krimineller Tätigkeiten in den Bereichen traditionelle organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, Terrorismus und Korruption sowie von anderen kriminellen Aktivitäten, die eine Aufdeckung und Strafverfolgung durch speziell organisierte und ausgebildete Staatsanwälte erfordern. Eine gesonderte Abteilung für die Untersuchung und Verfolgung von Beamten mit Sonderbefugnissen (Odelek za preiskovanje in pregon uradnih oseb s posebnimi pooblastili, auch bekannt als „posebni oddelek“ oder „Abteilung für Sonderermittlungen“) arbeitet als organisatorisch unabhängige Einheit innerhalb der Behörde. Die Staatsanwälte in dieser gesonderten Abteilung sind für die Verfolgung von Straftaten zuständig, die von Beamten der Polizei, interner Agenturen mit Polizeibefugnissen, der Militärpolizei, des Nachrichten- und Sicherheitsdienstes des Verteidigungsministeriums oder des slowenischen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes begangen wurden. Zudem unterstützen sie die für die Abteilung arbeitenden Polizeibeamten.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist die oberste staatsanwaltliche Behörde des Landes. Ihr sind unterstellt:

  • Generalstaatsanwälte (vrhovni državni tožilci) und Oberstaatsanwälte (višji državni tožilci),
  • Staatsanwälte, die ihre Funktion vorübergehend oder in Teilzeit ausüben.

In Rechtsmittelverfahren vor höheren Gerichten (višja sodišča) vertreten Oberstaatsanwälte in Slowenien Berufungen bzw. Revisionen. Für Verfahren über außerordentliche Rechtsmittel in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen vor dem Obersten Gerichtshof der Republik Slowenien (Vrhovno sodišče Republike Slovenije) sind die Generalstaatsanwälte zuständig.

Die Generalstaatsanwaltschaft besteht aus

  • drei Abteilungen (Strafrechtsabteilung (kazenski oddelek), Abteilung für Zivil- und Verwaltungssachen (civilno-upravni oddelek) und Abteilung für Ausbildung und Expertenaufsicht (oddelek za izobraževanje in strokovni nadzor)) und
  • dem Sachverständigeninformationszentrum (Strokovno informacijski center), das unter anderem fachliche Unterstützung in den Bereichen Steuern, Finanzen, Rechnungslegung und auf anderen für die effiziente Arbeit der Staatsanwälte notwendigen Gebieten leistet und die Entwicklung, die Einheitlichkeit und die IT-Unterstützung der Arbeit der Staatsanwaltschaften sicherstellt.

Aufgaben und Pflichten

Wichtigste Aufgabe des Staatsanwalts ist die Verfolgung von Straftaten. Er

  • muss alles Notwendige tun, um kriminelle Aktivitäten aufzudecken, Straftäter ausfindig zu machen und die Arbeit der Polizei in Ermittlungsverfahren, in denen die Polizei vom Staatsanwalt organisatorisch unabhängig ist, anzuleiten,
  • beantragt die Einleitung von Ermittlungen,
  • erhebt und vertritt die Anklage beim zuständigen Gericht und
  • legt Rechtsmittel gegen nicht endgültige Gerichtsentscheidungen und außerordentliche Rechtsbehelfe gegen endgültige Gerichtsentscheidungen ein (Rechtsmittel gegen Entscheidungen von erstinstanzlichen Gerichten in Strafrechtsfällen werden von dem Staatsanwalt eingelegt, der die Anklage vor dem erstinstanzlichen Gericht vertreten hat, wohingegen außerordentliche Rechtsbehelfe von Generalstaatsanwälten eingelegt werden).

Gemäß dem geltenden Strafrecht haben Staatsanwälte unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, statt der Strafverfolgung andere Alternativen zu wählen. Hierzu zählt eine Überleitung des Falls in ein Vergleichsverfahren und die bedingte Aussetzung der Strafverfolgung, wenn die betreffende Person bereit ist, sich den Anweisungen des Staatsanwaltes entsprechend zu verhalten. Haben diese Maßnahmen Erfolg, kann der Staatsanwalt von einer Anklage absehen, d. h. der Fall wird außergerichtlich geregelt. Außerdem kann der Staatsanwalt dem Gericht vorschlagen, einen Strafbefehl zu erlassen, mit dem der Angeklagte zu einer bestimmten Strafe oder Maßnahme verurteilt wird, ohne dass eine Hauptverhandlung stattfindet.

Darüber hinaus nimmt die Generalstaatsanwaltschaft Aufgaben außerhalb des Strafrechts wahr. Die in der Abteilung für Zivil- und Verwaltungssachen, einer der drei Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft, tätigen Generalstaatsanwälte können gegen Entscheidungen des Rechtsmittelgerichts (pritožbeno sodišče) in streitigen Verfahren, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und anderen Zivilverfahren Rechtmäßigkeitsklage (zahteva za varstvo zakonitosti) erheben. Voraussetzung für dieses außerordentliche Rechtsmittel ist, dass es um den Schutz des öffentlichen Interesses geht, was nur durch die Generalstaatsanwaltschaft festgestellt werden kann. Die Prozessparteien können daher keine Rechtmäßigkeitsklage erheben.

Richter

Organisation

Berufs- und Laienrichter

Die Rechtsstellung des Richters ergibt sich aus den Artikeln 125 bis 134 der Verfassung der Republik Slowenien und dem Gesetz über das Justizwesen (Zakon o sodniški službi). Richter sind Beamte und werden von der Staatsversammlung (Državni zbor) auf Vorschlag des Richterrats (Sodni svet) ernannt. Das Richteramt ist nicht befristet und die Altersgrenzen sowie andere für die Ernennung relevante Voraussetzungen sind gesetzlich festgelegt.

Für die Ernennung zum Richter sind bestimmte allgemeine Voraussetzungen zu erfüllen. Der Bewerber

  1. muss die slowenische Staatsbürgerschaft besitzen und die slowenische Sprache aktiv beherrschen,
  2. muss geschäftsfähig sein und sich in einem guten allgemeinen Gesundheitszustand befinden,
  3. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  4. muss in Slowenien ein Hochschulstudium als Jurist abgeschlossen oder den Abschluss Bachelor of Law (UN) oder Master of Law oder einen gleichwertigen Abschluss im Ausland erworben haben, der durch einen ausländischen Qualifikationsnachweis bescheinigt wird, dem eine Stellungnahme zur Qualifikation oder ein Beschluss über die Anerkennung der Qualifikation für Beschäftigungszwecke oder eine Nostrifizierungsurkunde (odločba o nostrifikaciji) beigefügt ist,
  5. muss das juristische Staatsexamen bestanden haben,
  6. darf nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein,
  7. darf nicht rechtskräftig verurteilt worden oder angeklagte Partei eines Verfahrens im Zusammenhang mit einer Straftat sein, die von Amts wegen verfolgt wird.

Nach dem Ende ihrer Amtszeit erfüllen Richter, die in einem Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren ein Urteil gesprochen haben, durch das gegen grundlegende Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen wurde, nicht mehr die Bedingungen für die Wahl zum Richter.

Richter haben Beamtenstatus und sind in der Ausübung ihrer Amtspflichten an die Verfassung und das Gesetz gebunden. Das Richteramt ist nicht vereinbar mit Ämtern in anderen Staatsorganen, Organen der kommunalen Selbstverwaltung, Gremien politischer Parteien sowie anderen Ämtern und Tätigkeiten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Eine formelle Spezialisierung in der Richterausbildung gibt es nicht. Auf welchem Rechtsgebiet ein Richter hauptsächlich tätig ist, hängt von der internen Struktur des jeweiligen Gerichts ab. In jedem Gericht gibt es für die unterschiedlichen Arten von Rechtsstreitigkeiten verschiedene Abteilungen, denen die Richter im Jahresarbeitsplan zugeteilt werden. Der Richterrat der Republik Slowenien entscheidet über Beförderungen in höhere Richterämter und Besoldungsgruppen. Er schlägt der Staatsversammlung auch die Amtsenthebung eines Richters vor, wenn dieser in Ausübung seiner Amtspflichten die Verfassung verletzt, einen schwerwiegenden Gesetzesverstoß begeht oder sich durch vorsätzlichen Amtsmissbrauch strafbar macht. Die Laufbahnstufen des Richters werden durch die Gerichtsorganisation in Slowenien bestimmt. Richter können an Kreis-, Bezirks- oder Obergerichten (okrajni sodniki, okrožni sodniki, višji sodniki) oder am Obersten Gerichtshof (vrhovni sodniki) tätig sein.

Die Richter sind im Slowenischen Richterverband organisiert, der der Internationalen Richtervereinigung angehört; die Mitgliedschaft ist freiwillig.

Gerichtskammern können sowohl Berufsrichter (poklicni sodniki) als auch Laienrichter (sodniki porotniki) umfassen. Ist laut Gesetz eine Kammer als Spruchkörper vorgesehen, so besteht diese vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen aus einem vorsitzenden Berufsrichter und zwei Laienrichtern. Ist gesetzlich eine Kammer mit fünf Richtern als Spruchkörper vorgeschrieben, setzt sich die Kammer vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen aus einem vorsitzenden Berufsrichter, einem weiteren Berufsrichter sowie drei Laienrichtern zusammen. Zum Laienrichter kann jeder slowenische Staatsbürger ernannt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, nicht wegen einer von Amts wegen verfolgten Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, geschäftsfähig ist, sich in einem allgemeinen guten Gesundheitszustand befindet und die slowenische Sprache aktiv beherrscht. Die Amtszeit von Laienrichtern beträgt fünf Jahre; eine Wiederernennung ist möglich. Der vorsitzende Richter eines Obergerichts ernennt und entlässt die Laienrichter der Bezirksgerichte, die in den Zuständigkeitsbereich des Obergerichts fallen.

Richterrat der Republik Slowenien

Der Link öffnet neues FensterRichterrat der Republik Slowenien (Sodni svet RS) ist das für die Regulierung des Berufsstands zuständige zentrale Gremium.

Der Richterrat umfasst 11 Mitglieder.

Fünf Mitglieder werden auf Vorschlag des Präsidenten der Republik Slowenien von der Staatsversammlung aus einem Kreis von Rechtsprofessoren und Anwälten gewählt, die restlichen sechs Mitglieder werden auf der Grundlage einer von Vollzeitrichtern vorgelegten Auswahl ernannt. Die Mitglieder des Richterrats wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden.

Der Richterrat hat folgende Befugnisse:

Gemäß den Vorschriften für die Gerichte und den Justizdienst hat der Richterrat

1. mit Bezug auf die Auswahl, Ernennung und Amtsenthebung von Richtern, Gerichtspräsidenten und stellvertretenden Gerichtspräsidenten am Gericht die Befugnis,

  • eine vorläufige Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens zur Ernennung des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs abzugeben,
  • der Staatsversammlung Kandidaten für die Ernennung zum Richter des Obersten Gerichtshofs vorzuschlagen,
  • Gerichtspräsidenten und stellvertretende Gerichtspräsidenten zu ernennen und sie ihres Amtes zu entheben, mit Ausnahme des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs,
  • Kandidaten für Richterstellen auszuwählen,
  • der Staatsversammlung Kandidaten für die Wahl zum Richter vorzuschlagen,
  • Richter auf frei gewordene Richterstellen zu ernennen,
  • im Rahmen des Amtsenthebungsverfahrens des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs eine begründete Stellungnahme abzugeben,
  • die Staatsversammlung über ein rechtskräftiges Urteil, durch das ein Richter verurteilt wird, zu unterrichten,
  • der Staatsversammlung die Amtsenthebung von Richtern vorzuschlagen,
  • Feststellungsbescheide zur Beendigung der richterlichen Tätigkeit oder des richterlichen Dienstes zu erlassen.

2. Mit Bezug auf andere Personalangelegenheiten von Richtern kann der Richterrat über Folgendes entscheiden:

  • die Unvereinbarkeit des richterlichen Amts,
  • die Beförderung in ein höheres richterliches Amt,
  • eine schnellere Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe, auf die Stelle eines leitenden Richters (svetnik) oder in ein höheres richterliches Amt,
  • die außerordentliche Beförderung in ein höheres richterliches Amt,
  • die Bestätigung, dass ein Richter nicht für den richterlichen Dienst geeignet ist,
  • einen Vorschlag zur Behebung eines Verstoßes durch einen Richter, der seine Unabhängigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt sieht,
  • Rechtsmittel gegen eine Versetzungs- oder Ernennungsentscheidung für eine Richterstelle, ein richterliches Amt oder die Stelle eines leitenden Richters und gegen die Entscheidung über die Einstufung in Besoldungsgruppen,
  • die Versetzung von Richtern,
  • die Abordnung eines Richters an das Verfassungsgericht der Republik Slowenien, den Obersten Gerichtshof, das Oberste Gericht, die Sonderabteilung eines Bezirksgerichts, den Fachdienst des Justizrats, das Zentrum für richterliche Ausbildung oder – für anspruchsvollere technische Aufgaben – an das Ministerium,
  • die Befreiung vom richterlichen Dienst und
  • die Vergabe von Richterstipendien.

3. Mit Blick auf Disziplinarverfahren hat der Richterrat die Befugnis,

  • Disziplinarorgane zu ernennen,
  • Vorschläge zur Einleitung von Disziplinarverfahren gegen einen Richter vorzulegen,
  • eine Disziplinarstrafe gegen einen Richter zu vollstrecken, wenn gegen ihn nach dem für den richterlichen Dienst geltenden Recht eine Disziplinarstrafe in Form der Aussetzung der Beförderung, der Kürzung der Bezüge oder der Versetzung an ein anderes Gericht festgesetzt wurde,
  • über eine vorübergehende Entfernung des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs aus dem richterlichen Dienst zu entscheiden,
  • über ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs über die vorläufige Entfernung eines Richters aus dem richterlichen Dienst zu entscheiden.

4. Des Weiteren ist der Richterrat befugt,

  • nach Stellungnahme des Justizministers die Kriterien für die Auswahl von Kandidaten für Richterstellen sowie die Kriterien für die Qualität der Leistungen von Richtern für die Bewertung ihrer Tätigkeiten anzunehmen,
  • einen richterlichen Verhaltenskodex zu erlassen,
  • die Mitglieder des Ethik- und Integritätsausschusses (Komisija za etiko in integriteto) zu ernennen,
  • Weisungen für das Verfahren zur Wahl der Personalratsmitglieder und die Durchführung der Wahlen zu erlassen,
  • die Strategie zur Aufdeckung und Handhabung des Korruptionsrisikos, dem die Gerichte ausgesetzt sind, zu genehmigen und deren Umsetzung zu überwachen,
  • eine vorläufige Stellungnahme zu den Stellenplänen der Gerichtsabteilungen abzugeben,
  • eine vorläufige Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung der Richterstellen an den einzelnen Gerichten abzugeben,
  • eine Stellungnahme zum Jahresbericht des Obersten Gerichtshofs über die Effizienz und Wirksamkeit der Gerichte und zum vorgeschlagenen Finanzplan für die Gerichte abzugeben,
  • gegenüber der Staatsversammlung und dem Justizministerium Stellung zu den Gesetzen zu nehmen, die die Gerichte und den richterlichen Dienst regeln,
  • die Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit von Vorschriften zu beantragen, wenn diese den verfassungsrechtlichen Status oder die verfassungsmäßigen Rechte der Richterschaft beeinträchtigen,
  • begründete Anträge auf einen Überblick über die Vorgänge in spezifischen Fällen zu stellen oder
  • eine Stellungnahme zu Haftanordnungen oder zur Einleitung eines Strafverfahrens abzugeben.

Der Richterrat fasst seine Beschlüsse in öffentlicher Abstimmung und mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen aller seiner Mitglieder, sofern im Gesetz oder in der Geschäftsordnung nichts anderes vorgesehen ist.

Der Richterrat entscheidet mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen aller seiner Mitglieder in den folgenden Fällen:

  • bei Vorschlägen für die Wahl von Richtern,
  • bei der Ernennung und Beförderung von Richtern,
  • bei der Ernennung und Amtsenthebung von Gerichtspräsidenten und stellvertretenden Gerichtspräsidenten,
  • bei der Einstufung in eine Besoldungsgruppe,
  • bei Rechtsmitteln gegen Versetzungs- oder Ernennungsentscheidungen für eine Richterstelle, ein richterliches Amt oder die Stelle eines leitenden Richters,
  • bei Rechtsmitteln gegen eine Entscheidung über die Einstufung in eine Besoldungsgruppe,
  • bei Vorschlägen zur Amtsenthebung von Richtern,
  • bei der Entscheidung, dass ein Richter nicht für den richterlichen Dienst geeignet ist,
  • bei der Annahme der Kriterien für die Auswahl von Kandidaten für Richterstellen,
  • bei der Annahme der Kriterien für die Qualität der Leistung der Richter,
  • bei sonstigen Aufgaben, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.

Der Richterrat kann im Rahmen seiner Geschäftsordnung in weiteren Angelegenheiten mit einer Zweidrittelmehrheit aller seiner Mitglieder Entscheidungen fällen.

Rechtsanwalt

Nach Artikel 137 der Verfassung der Republik Slowenien ist die Rechtsanwaltschaft (odvetništvo) als Bestandteil der Rechtspflege ein selbstständiger und unabhängiger Berufsstand, der durch das Gesetz geregelt wird. Nach der Rechtsanwaltsordnung (Zakon o odvetništvu) umfassen die Aufgaben des Rechtsanwalts die Rechtsberatung, die Vertretung und Verteidigung vor Gericht und anderen Staatsorganen, das Abfassen von Schriftstücken sowie die Vertretung von Parteien in ihren Rechtsverhältnissen. Nur ein Rechtsanwalt darf eine Partei entgeltlich vor Gericht vertreten; in bestimmten Fällen kann ein Rechtsreferendar den Rechtsanwalt vertreten.

Wer als Rechtsanwalt tätig sein will, muss

  1. slowenischer Staatsbürger sein,
  2. geschäftsfähig sein,
  3. einen der folgenden Berufsabschlüsse in der Republik Slowenien oder einen gleichwertigen Abschluss im Ausland erworben haben, der entsprechend dem Gesetz zur Anerkennung und Bewertung von Bildungsabschlüssen anerkannt worden ist:
    • den Hochschulabschluss als Jurist,
    • den Abschluss als Bachelor of Laws (UN) und Master of Laws,
    • den Abschluss als Master of Laws im Rahmen eines Masterprogramms des zweiten Zyklus des Bologna-Prozesses,
  4. das juristische Staatsexamen bestanden haben,
  5. vier Jahre Berufserfahrung als Jurist mit Hochschulabschluss nachweisen, wovon mindestens ein Jahr nach bestandenem juristischem Staatsexamen in einem regulären Vollzeit-Arbeitsverhältnis bei einem Rechtsanwalt oder in einer Kanzlei, an einem Gericht, bei einer Staatsanwaltschaft, einer Staatsprokuratur oder einem Notar absolviert worden sein muss,
  6. die slowenische Sprache aktiv beherrschen,
  7. für diese Tätigkeit ausreichend vertrauenswürdig sein,
  8. über eine geeignete Ausstattung und Räumlichkeiten für die Tätigkeit als Rechtsanwalt verfügen,
  9. bei der slowenischen Rechtsanwaltskammer (Odvetniška zbornica Slovenije) in einer Prüfung seine Kenntnis des Gesetzes zur Rechtsanwaltschaft, des offiziellen Anwaltsgebührenverzeichnisses und des Verhaltenskodex für Rechtsanwälte nachgewiesen haben.

Nur ein Rechtsanwalt darf im Strafverfahren als Verteidiger auftreten.

In Zivilsachen können sich die Parteien vor Kreisgerichten von beliebigen Personen vertreten lassen, die uneingeschränkt geschäftsfähig sind, vor Bezirks- und Obergerichten sowie dem Obersten Gerichtshof hingegen nur von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Person, die das juristische Staatsexamen abgelegt hat. In außerordentlichen Rechtsmittelverfahren besteht hingegen Anwaltszwang (ausgenommen für Personen, die selbst bzw. deren gesetzliche Vertreter das juristische Staatsexamen abgelegt haben).

Auch in sämtlichen Verfahren, in denen das Gesetz zur Regelung der staatlichen Aufsicht über psychisch Gestörte (Zakon o duševnem zdravju) Anwendung findet, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben.

Ein ausländischer Rechtsanwalt, der die Anwaltszulassung für seinen Herkunftsstaat besitzt, darf unter Beachtung der in der Rechtsanwaltsordnung festgelegten Bedingungen in der Republik Slowenien

  • bestimmte anwaltliche Dienstleistungen erbringen,
  • unter der Berufsbezeichnung seines Heimatstaates als Rechtsanwalt tätig sein,
  • unter der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ (odvetnik) als Rechtsanwalt tätig sein.

Als Herkunftsstaat gilt der Staat, in dem der Rechtsanwalt die Anwaltszulassung besitzt und den nach den Vorschriften dieses Staats erworbenen Rechtsanwaltstitel führen darf.

Ein Rechtsanwalt aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Sinne des betreffenden Gesetzes ist ein Anwalt, der in einem Mitgliedstaat die Anwaltszulassung besitzt und den nach den Vorschriften dieses Staats erworbenen Rechtsanwaltstitel führen darf. Ein Rechtsanwalt aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wird in das Verzeichnis der ausländischen Rechtsanwälte eingetragen, die in der Republik Slowenien unter der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ mit allen für einen praktizierenden Anwalt geltenden Rechten und Pflichten als Rechtsanwalt tätig sein dürfen, sofern die betreffende Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und in einer Prüfung ihre Kenntnisse des nationalen Rechts der Republik Slowenien nachgewiesen hat. Inhalt und Ablauf der Prüfung sind in der Prüfungsordnung für ausländische Anwälte (Uredba o preizkusnem izpitu za odvetnike iz drugih držav) genau geregelt.

Ein Anwalt darf unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlich zugelassenen Form Werbung für seine Dienste betreiben. Er kann seinen Beruf selbstständig oder in einer Anwaltskanzlei ausüben. Die Dachorganisation der Rechtsanwälte ist die slowenische Rechtsanwaltskammer (Odvetniška zbornica Slovenije) mit eigener Geschäftsordnung und Satzung. Der Rechtsanwalt erhält seine Zulassung mit der Eintragung in das von der slowenischen Rechtsanwaltskammer geführte Verzeichnis. Rechtsanwälte, die eine Fachausbildung in der vorgeschriebenen Stufe oder Fachrichtung absolviert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen bei der slowenischen Rechtsanwaltskammer die Anerkennung als Fachanwalt beantragen. Die Gebühren für die anwaltlichen Dienstleistungen sind in dem von der slowenischen Rechtsanwaltskammer mit Genehmigung des Justizministers angenommenen Anwaltsgebührenverzeichnis festgelegt.

Rechtsdatenbanken

Link öffnet neues FensterGrundsätzliche Vorschriften für die Rechtsanwaltschaft stehen auf der Website der Rechtsanwaltskammer in englischer Sprache zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskammer unterhält eine Link öffnet neues FensterSuchmaschine (in slowenischer und englischer Sprache) für die Anwaltssuche nach:

  • Namen,
  • Regionen,
  • Fremdsprachenkenntnissen und
  • Arbeitsgebieten.

Notar

Organisation

Gemäß Artikel 137 Absatz 2 der Verfassung der Republik Slowenien ist das Amt des Notars (notarji) ein gesetzlich geregeltes öffentliches Amt. Die Notarordnung (Zakon o notariatu) besagt, dass Notare als Personen, die öffentliches Vertrauen genießen, öffentliche Urkunden über Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen oder Sachfeststellungen, aus denen sich bestimmte Rechte ergeben, aufsetzen, Urkunden, Geld und Wertpapiere zur Aushändigung an Dritte oder Staatsorgane in Verwahrung nehmen sowie auf gerichtliche Anweisung die dem Notar gesetzlich übertragbaren Aufgaben wahrnehmen.

Für die Ernennung zum Notar muss eine Person

  1. die slowenische Staatsbürgerschaft oder die eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Mitgliedstaats der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung besitzen,
  2. geschäftsfähig sein und sich in einem guten allgemeinen Gesundheitszustand befinden,
  3. in Slowenien ein Hochschulstudium als Jurist abgeschlossen oder den Abschluss Bachelor of Law (UN) oder Master of Law oder einen gleichwertigen Abschluss im Ausland erworben haben, der durch einen ausländischen Qualifikationsnachweis bescheinigt wird, dem eine Stellungnahme zur Qualifikation oder ein Beschluss über die Anerkennung der Qualifikation für Beschäftigungszwecke oder eine Nostrifizierungsurkunde (odločba o nostrifikaciji) beigefügt ist,
  4. das juristische Staatsexamen bestanden haben,
  5. fünf Jahre Berufserfahrung als Volljurist, davon mindestens ein Jahr bei einem Notar und ein Jahr an einem Gericht, bei einem Rechtsanwalt oder einer Staatsprokuratur nachweisen,
  6. als vertrauenswürdig für die Wahrnehmung der notariellen Aufgaben gelten,
  7. die slowenische Sprache aktiv beherrschen,
  8. über eine geeignete Ausstattung und Räumlichkeiten für die Wahrnehmung der notariellen Aufgaben verfügen,
  9. jünger sein als 64 Jahre.

Ungeachtet der vorstehenden Ziffer 1 können Staatsbürger eines Landes, das kein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und nicht die Schweizerische Eidgenossenschaft oder ein Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist, ebenfalls zum Notar bestellt werden, sofern der Grundsatz der Gegenseitigkeit rechtlich und faktisch gewahrt bleibt.

Die Aufgaben des Notars sind mit denen eines Rechtsanwalts oder eines vergüteten Amtes oder einer vergüteten Funktion unvereinbar.

Der Notar darf nichts tun, was der für die Ausübung seiner Amtspflichten gebotenen Ehrbarkeit und Integrität schadet oder das Vertrauen in seine Unbefangenheit oder die Glaubwürdigkeit der von ihm aufgesetzten Urkunden gefährden kann.

Der Notar wird vom Justizminister für eine unbesetzte Notarstelle bestellt. Vor der Bestellung holt der Minister die Stellungnahme der slowenischen Notarkammer (Notarska zbornica Slovenije) zu den Bewerbern ein. Die Zahl der Notarstellen ist begrenzt und wird anhand von Kriterien des Justizministeriums festgelegt. Kommt es während der Amtsausübung zu einer der im Gesetz aufgeführten Unregelmäßigkeiten, wird die Bestellung des Notars vom Justizminister widerrufen. Die Notarkammer ist die Dachorganisation der Notare.

Notare sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in der Link öffnet neues Fensterslowenischen Notarkammer verpflichtet.

Aufgaben und Pflichten

Der Notar übt ein öffentliches Amt aus, indem er in erster Linie öffentliche und private Urkunden ausstellt. Dies ist für die Sicherheit von Rechtsgeschäften außerordentlich wichtig.

Zu den vom Notar ausgestellten öffentlichen Urkunden zählen vor allem notarielle Niederschriften und Protokolle. Ein Notar kann Verträge jeglicher Art aufsetzen, aber bestimmte Arten von Verträgen und Satzungen von Kapitalgesellschaften sind nach slowenischem Recht nur in notariell beurkundeter Form rechtsgültig. Ein Notar kann auch ein Testament oder eine letztwillige Verfügung aufnehmen. Ferner müssen gelegentlich auch Unterschriften und Abschriften von Schriftstücken notariell beglaubigt sein, damit sie vor Gericht rechtswirksam sind. Schriftstücke und Wertpapiere können bei einem Notar hinterlegt werden.

Rechtsdatenbanken

Auf der Website der Notarkammer steht ein Link öffnet neues FensterVerzeichnis aller Notare in Slowenien mit Kontaktinformationen und einer einfachen Suchmaschine zur Verfügung.

Die drei von der Notarkammer geführten Register sind ebenfalls über deren Website zugänglich:

Weitere Rechtsberufe

Gerichtsassistent (Sodniški pomočnik)(372 KB) PDF(372 Kb)en

Staatsprokuratoren

Die Aufgaben des Staatsprokurators sind im neuen Gesetz über die Staatsprokuratur geregelt, das am 20. November 2017 in Kraft trat und tiefgreifende Änderungen für die Institution des Staatsprokurators mit sich gebracht hat.

Die Staatsprokuratur nimmt fachliche Aufgaben auf dem Gebiet des Schutzes des Eigentums und anderer Rechte und Interessen des Staates wahr, indem sie die Vertretung des Staates vor Gerichten und Verwaltungsbehörden in der Republik Slowenien, vor ausländischen Gerichten und Schiedspanels sowie vor internationalen Gerichten und Schiedspanels übernimmt, Rechtsberatung leistet, Streitigkeiten in Vorverfahren friedlich beilegt und andere durch dieses oder andere Gesetze festgelegte Aufgaben wahrnimmt.

Die Aufgaben der Staatsprokuratur werden vom Generalstaatsprokurator und dem stellvertretenden Generalstaatsprokurator als Amtsträger sowie von leitenden Staatsprokuratoren, Staatsprokuratoren und Kandidaten für das Amt des Staatsprokurator, die nunmehr den Status von Beamten haben, wahrgenommen. Zur Vermeidung politisch motivierter Ernennungen ist im Verfahren zur Auswahl des Generalstaatsprokurators und der leitenden Staatsprokuratoren vorgesehen, dass ein unabhängiger Sachverständigenausschuss mit der Beurteilung der Eignung der Kandidaten beauftragt wird.

Der Generalstaatsprokurator wird von der Regierung der Republik Slowenien auf begründeten Vorschlag des Justizministers nach Einholung der Stellungnahme des Ausschusses, der mit der Beurteilung der Eignung der Kandidaten betraut ist, ernannt. Der stellvertretende Generalstaatsprokurator wird von der Regierung der Republik Slowenien auf Vorschlag des Generalstaatsprokurators und im Einvernehmen mit dem Justizminister ernannt und muss aus dem Kreis der leitenden Staatsprokuratoren ausgewählt werden. Die Amtszeit des Generalstaatsprokurators und seines Stellvertreters beträgt jeweils sechs Jahre, mit der Möglichkeit der Wiederernennung. Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit eines leitenden Staatsprokurators, eines Staatsprokurators oder eines Kandidaten für das Amt des Staatsprokurators ist die Begründung eines Arbeitsverhältnisses, bei dem neben den besonderen Voraussetzungen des Gesetzes über die Staatsprokuratur auch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Der Staatsprokurator ist in der Ausübung der Vertretung vor Gericht unabhängig.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterInformationen zu Rechtsberufen auf der Website der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Slowenien

Link öffnet neues FensterInformationen zu Rechtsberufen

Link öffnet neues FensterInformationen zu Rechtsberufen auf der Website der slowenischen Justiz

Link öffnet neues FensterInformationen zu Rechtsberufen auf der Website der slowenischen Rechtsanwaltskammer

Link öffnet neues FensterInformationen zu Rechtsberufen auf der Website der slowenischen Notarkammer

Link öffnet neues FensterInformationen zu Rechtsberufen auf der Website der Staatsprokuratur

Letzte Aktualisierung: 07/01/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Rechtsberufe - Slowakei

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in der Slowakei.

Rechtsberufe – Einführung

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Organisation

Link öffnet neues FensterDie Staatsanwaltschaft der Slowakischen Republik ist eine unabhängige staatliche Behörde, an deren Spitze der Generalstaatsanwalt steht. Im Rahmen ihrer Befugnisse schützt die Staatsanwaltschaft die Rechte und die gesetzlich geschützten Interessen von natürlichen und juristischen Personen sowie des Staates.

Die Staatsanwaltschaft der Slowakischen Republik verfügt über ein gesondertes Haushaltskapitel innerhalb des Staatshaushalts.

Der Status und die Rolle der Staatsanwaltschaft und des Generalstaatsanwalts sind durch die Verfassung der Slowakischen Republik (Artikel 149) sowie durch das Gesetz Nr. 153/2001 über die Staatsanwaltschaft geregelt, in dem zugleich die Befugnisse des Generalstaatsanwalts und sonstiger Staatsanwälte festgelegt sind. In diesem Gesetz sind darüber hinaus die Organisation und die Verwaltung der Staatsanwaltschaft geregelt. Der Status, die Rechte und die Zuständigkeiten der Staatsanwälte gehen aus dem Gesetz Nr. 154/2001 über Staatsanwälte und Staatsanwaltsanwärter hervor.

Hierarchie

Ihre Aufgabe als eine das Recht hütende Behörde macht eine hierarchische Organisation der Link öffnet neues FensterStaatsanwaltschaft erforderlich. Sie sorgt für die einheitliche Umsetzung von Gesetzen und sonstigen allgemein anwendbaren Rechtsvorschriften sowie des Strafrechts.

Innerhalb der Staatsanwaltschaft besteht eine Rangordnung unter den Staatsanwälten, die dabei allesamt dem Generalstaatsanwalt unterstehen.

Befugnisse

Die Befugnisse der Staatsanwaltschaft umfassen:

  • die Strafverfolgung von Personen, die unter Verdacht stehen, eine strafbare Handlung begangen zu haben, und die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften sowohl vor der Einleitung einer strafrechtlichen Verfolgung nach dem einschlägigen Gesetz als auch während des Ermittlungsverfahrens;
  • die Sicherstellung der Einhaltung der Rechtsvorschriften hinsichtlich der Orte und der Bedingungen der Festhaltung von Personen, deren Freiheit aufgrund einer Entscheidung eines Gerichts oder eines anderen befugten Staatsorgans entzogen oder eingeschränkt worden ist;
  • die Ausübung ihrer Befugnisse in Gerichtsverfahren;
  • die Vertretung des Staates in Gerichtsverfahren gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften;
  • im gesetzlich festgelegten Umfang die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften durch öffentliche Verwaltungsbehörden;
  • die Ausübung ihrer Befugnisse im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in dem Umfang, der in den einschlägigen Rechtsvorschriften, in internationalen Verträgen, die in der gesetzlich festgelegten Weise verkündet werden, und in rechtsverbindlichen Rechtsakten der EU festgelegt ist;
  • die Teilnahme an der Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Verstößen gegen Gesetze und sonstige allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften;
  • die Unterstützung bei der Beseitigung der Ursachen von und Voraussetzungen für kriminelle(n) Handlungen sowie bei der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten;
  • die Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften (Beteiligung am gesetzgeberischen Prozess);
  • die Durchführung sonstiger Aufgaben, die in einem bestimmten Gesetz oder Rechtsakt oder einem in nationales Recht umgesetzten internationalen Abkommen vorgesehen sind.

Zölle

Der Generalstaatsanwalt und die einzelnen Staatsanwälte nehmen alle Aufgaben wahr, die in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft fallen, und machen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten von allen verfügbaren gesetzlichen Mitteln Gebrauch. Zu ihren Aufgaben und Pflichten zählen:

  • die Umsetzung (nach bestem Wissen und Gewissen) der Verfassung der Slowakischen Republik, verfassungsrechtlicher und anderer Gesetze, in nationales Recht umgesetzter internationaler Abkommen und sonstiger allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften;
  • die Achtung und der Schutz der Menschenwürde und grundlegender Menschenrechte und Freiheiten sowie die Unterlassung jeglicher Form von Diskriminierung;
  • der Schutz des öffentlichen Interesses;
  • das unverzügliche Tätigwerden mit Eigeninitiative, Redlichkeit und Unparteilichkeit.

Vorrang

Das Organisationssystem der Staatsanwaltschaft der Slowakischen Republik besteht aus den folgenden Organen:

Die Generalstaatsanwaltschaft ist die höchste Behörde und steht an der Spitze des Strafverfolgungssystems. Die Generalstaatsanwaltschaft umfasst:

  • die Sonderstaatsanwaltschaft zur Ermittlung und Strafverfolgung in Fällen von Korruption und organisiertem Verbrechen,
  • die Regionalstaatsanwaltschaften (8), die den Bezirksstaatsanwaltschaften in ihrer jeweiligen Region übergeordnet sind, und
  • die Bezirksstaatsanwaltschaften (55).

Der Hauptsitz der Generalstaatsanwaltschaft befindet sich in Bratislava.

Die Hauptsitze und die Territorialbezirke der nachgeordneten Staatsanwaltschaften entsprechen den Hauptsitzen und Bezirken der jeweiligen Gerichtshöfe. Die Aufteilung der Hauptsitze und die territoriale Zuständigkeit entsprechen indes nicht der territorialen Gliederung des Landes in Verwaltungseinheiten.

Die Staatsanwälte gehen ihren Pflichten im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach, das bei ihrer Ernennung genau umrissen wird. Staatsanwälte werden vom Generalstaatsanwalt auf unbestimmte Zeit in ihr Amt berufen. Staatsanwälte müssen beim Antritt ihres Amtes einen vorbehaltlosen Eid leisten.

Qualifikationen

Staatsanwälte müssen die slowakische Staatsangehörigkeit besitzen und die im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllen. Sie

  • müssen zum Zeitpunkt ihrer Ernennung mindestens 25 Jahre alt sein;
  • müssen über einen Masterabschluss in Rechtswissenschaften von einer juristischen Fakultät einer Universität in der Slowakischen Republik oder ein anerkanntes Zeugnis einer ausländischen Universität, mit der ein Masterabschluss in Rechtswissenschaften bescheinigt wird, verfügen; müssen beide Abschlüsse auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften erworben haben, falls zunächst ein Bachelorabschluss und anschließend ein Masterabschluss absolviert wird;
  • müssen voll geschäftsfähig und medizinisch in der Lage sein, die Aufgaben eines Staatsanwalts zu erfüllen;
  • dürfen nicht vorbestraft sein und müssen zur korrekten Wahrnehmung ihrer Funktionen charakterfest sein;
  • müssen die slowakische Sprache uneingeschränkt beherrschen;
  • müssen ihren festen Wohnsitz in der Slowakischen Republik besitzen;
  • dürfen kein Mitglied einer politischen Partei oder politischen Bewegung sein;
  • müssen die Prüfung zum Staatsanwaltsamt (Staatsanwaltsprüfung) bestanden haben;
  • müssen das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist;
  • müssen ihrer Berufung zum Staatsanwalt in einer gegebenen Staatsanwaltschaft schriftlich zustimmen.

Nur ein Staatsanwaltsanwärter kann sich zur Staatsanwaltsprüfung anmelden. Freie Stellen für Staatsanwaltsanwärter werden nach einer selektiven Prüfung besetzt.

Sachverständigenprüfungen, Rechtsanwaltsprüfungen und notarielle Fachprüfungen gelten nach dem Gesetz ebenfalls als Staatsanwaltsprüfungen.

Eine Beförderung in die Position des Generalstaatsanwalts oder in eine höhere Position ist nur auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens und nach Anhörung des Rates der Staatsanwälte möglich.

Die vorübergehende Abordnung eines Staatsanwalts zur Wahrnehmung von Aufgaben in einer anderen Staatsanwaltschaft bedarf dessen Einverständnisses. Ohne dieses Einverständnis können Staatsanwälte vorübergehend für höchstens 60 Arbeitstage pro Kalenderjahr zur Wahrnehmung von Aufgaben in eine andere Staatsanwaltschaft abgeordnet werden, wenn dies erforderlich ist, damit die betreffende Staatsanwaltschaft ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann.

Staatsanwälte dürfen nur dann in eine andere Staatsanwaltschaft abgeordnet werden, wenn sie dieser Abordnung zustimmen, sie die Abordnung beantragt haben oder die Abordnung aus disziplinarischen Gründen erfolgt.

Der Generalstaatsanwalt kann einen Staatsanwalt suspendieren, wenn dieser wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässig begangenen strafbaren Handlung bei der Ausübung der staatsanwaltschaftlichen Pflichten strafrechtlich verfolgt wird oder gegen diesen ein Disziplinarverfahren wegen einer Handlung eingeleitet wird, die die Entbindung von seinen staatsanwaltschaftlichen Pflichten zur Folge haben kann.

Beendet werden kann das Dienstverhältnis eines Staatsanwalts ausschließlich aus gesetzlich niedergelegten Gründen.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Ein Staatsanwalt überwacht die Einhaltung der Gesetze sowohl im Vorfeld einer Strafverfolgung als auch während des Ermittlungsverfahrens. Bei der Ausübung ihrer diesbezüglichen Aufgaben sind Staatsanwälte befugt,

  • vor der Einleitung von Strafverfahren sowie während der Ermittlungen und summarischen Ermittlungen zu strafbaren Handlungen bindende Anweisungen an Angehörige der Polizei zu erteilen und Fristen für die Aufarbeitung eines gegebenen Falls aufzuerlegen; jede Anweisung ist dabei in die betreffende Fallakte aufzunehmen;
  • Akten, Unterlagen, Materialien und Berichte zum Stand einer polizeilichen Ermittlung anzufordern, sobald ein Strafverfahren eingeleitet worden ist, um festzustellen, ob die Polizei die Strafverfolgung unverzüglich eingeleitet hat und dabei angemessen vorgeht;
  • an polizeilichen Einsätzen teilzunehmen, eigene Ermittlungstätigkeiten auszuführen oder gesamte Ermittlungen bzw. summarische Ermittlungen durchzuführen und zu jedem Fall eine Entscheidung zu erlassen; hierbei hat der Staatsanwalt nach dem Gesetz zu handeln; Beschwerden gegen Entscheidungen der Staatsanwälte können in der gleichen Weise eingelegt werden wie solche gegen polizeiliche Entscheidungen;
  • einen Fall mit Anweisungen zur Ergänzung der Ermittlungen oder summarischen Ermittlungen zurück an die Polizei zu verweisen und dafür eine Frist festzulegen; der Staatsanwalt setzt dabei sowohl die angeklagte als auch die geschädigte Person von einer solchen Rückverweisung in Kenntnis;
  • unrechtmäßige und unbegründete Entscheidungen der Polizei zu annullieren und durch eigene Entscheidungen zu ersetzen; ein Staatsanwalt kann entscheiden, eine Strafverfolgung auszusetzen oder einen Fall innerhalb von 30 Tagen an eine andere Stelle zu überweisen, falls der Staatsanwalt eine polizeiliche Entscheidung aus anderen Gründen als aufgrund einer von einer berechtigten Partei vorgetragenen Beschwerde durch eine eigene Entscheidung ersetzt; gegen die Entscheidung des Staatsanwalts und den polizeilichen Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden; ein Staatsanwalt hat ferner die Möglichkeit, bindende Anweisungen zur Aufnahme von Ermittlungen oder summarischen Ermittlungen zu erteilen.
  • einem Polizeibeamten einen Fall zu entziehen und Maßnahmen zu ergreifen, um ihn einem bzw. mehreren anderen Polizeibeamten zu übertragen;
  • Maßnahmen zu ergreifen, um dafür Sorge zu tragen, dass Ermittlungen oder summarische Ermittlungen in Bezug auf eine von einem Mitglied der bewaffneten Sicherheitskräfte begangene Straftat von einem polizeilichen Ermittler durchgeführt werden; vor einer solchen Maßnahme holen die Staatsanwälte die Stellungnahme des Leiters des Inspektionsdienstes ein; bei Ermittlungen oder summarischen Ermittlungen in Bezug auf Straftaten, die von Zollbeamten begangen wurden, können die Staatsanwälte ähnlich vorgehen.

Nur ein Staatsanwalt verfügt über die Befugnis,

  • Anklage zu erheben;
  • mit der angeklagten Person eine Übereinkunft über deren Schuld und Strafmaß zu treffen und beim Gericht einen Antrag auf Genehmigung auf Billigung derselben zu stellen;
  • eine strafrechtliche Verfolgung auszusetzen;
  • eine strafrechtliche Verfolgung vorläufig oder endgültig einzustellen;
  • eine Schlichtung oder einen Vergleich im Vorverfahren zu genehmigen und die strafrechtliche Verfolgung einzustellen;
  • eine Anweisung zur Beschlagnahmung des Eigentums einer angeklagten Person zu erteilen und festzulegen, welche Besitztümer von der Beschlagnahmung ausgespart bleiben sollen, oder auch eine solche Beschlagnahmung zu annullieren;
  • die Ansprüche einer geschädigten Person zu sichern, ganz oder teilweise zu annullieren oder ein Element daraus auszuschließen;
  • eine Anweisung zur Exhumierung einer Leiche zu erteilen;
  • die Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung oder Inhaftierung einer Person in einem Fall zu beantragen, der die Zustimmung des Nationalrats der Slowakischen Republik, des Richterrats der Slowakischen Republik, des Verfassungsgerichtshofs oder des Europäischen Parlaments erfordert;
  • einen Antrag beim Gericht zu stellen, einen Angeklagten in Haft zu nehmen oder einen Inhaftierungszeitraum zu verlängern;
  • eine Anordnung zu beantragen, mit der die Rückkehr einer angeklagten Person aus dem Ausland gefordert wird;
  • eine Voruntersuchung zu einem Auslieferungsverfahren durchzuführen, sofern diesbezüglich keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen bestehen;
  • aufgrund eines Ersuchens einer zuständigen ausländischen Behörde eine gerichtliche Anordnung mit dem Ziel zu beantragen, das Eigentum einer Person, die im Ausland strafrechtlich verfolgt wird, oder des Teils dieses Eigentums, der sich im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik befindet, einstweilen sicherzustellen.

Bei der Ausübung ihrer Aufsichtsbefugnis hinsichtlich der Einhaltung der Gesetze an den Orten, an denen Personen festgehalten werden, deren Freiheit entzogen oder eingeschränkt worden ist, haben die Staatsanwälte dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen allein aufgrund einer richterlichen Entscheidung oder einer Verfügung eines anderen Staatsorgans an diesen Orten festgehalten werden und dass die Gesetze und sonstigen allgemein geltenden Rechtsakte an den betreffenden Orten eingehalten werden.

In zivilrechtlichen Verfahren ist ein Staatsanwalt ermächtigt,

  1. die Einleitung eines Zivilverfahrens zu beantragen, um
  • eine Schutzmaßnahme zur Resozialisierung einer Person im Alter von 12 bis 14 Jahren zu verhängen, falls diese eine strafbare Handlung begangen hat, die nach dem Strafgesetzbuch mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet wird;
  • einen Streik oder eine Aussperrung für rechtswidrig zu erklären;
  • die Übertragung von staatlichem Eigentum entweder nach dem Gesetz über den Nachweis des Ursprungs von Geldern im Falle einer Privatisierung, nach dem Gesetz über die Bedingungen für die Übertragung von Staatseigentum auf andere Personen oder nach dem Gesetz zur Verwaltung von Staatseigentum für nichtig zu erklären;
  • die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung zu überprüfen, die von einer Verwaltungsbehörde in Fällen getroffen wird, in denen dem Widerspruch eines Staatsanwalts nicht stattgegeben worden ist;
  • eine von einer Gemeinde getroffene rechtswidrige Entscheidung aufzuheben, falls diese es versäumt hat, ihre Entscheidung aufgrund eines Widerspruchs eines Staatsanwalts aufzuheben;
  1. einem nichtstreitigen zivilrechtlichen Verfahren mit Ausnahme von Scheidungsverfahren beizutreten. Wird ein Scheidungsverfahren mit einem Verfahren verbunden, in dem der Umgang der Ehegatten mit ihren minderjährigen Kindern nach der Scheidung geregelt wird, kann die Staatsanwaltschaft in diesem Teil des Verfahrens tätig werden.
  2. In streitigen Zivilverfahren kann die Staatsanwaltschaft:
    1. Klage erheben in Fällen, in denen der Staat die Herausgabe rechtsgrundlos erlangter Vermögenswerte verlangt, wenn die Feststellung des Eigentums begehrt wird, wenn gegen die Bestimmungen eines allgemein anwendbaren Gesetzes verstoßen wurde oder wenn dies in einem besonderen Gesetz vorgesehen ist;
    2. in Fällen, in denen der Staat, eine vom Staat gegründete juristische Person, ein Staatsunternehmen, eine juristische Person, an der der Staat beteiligt ist, eine Behörde auf kommunaler Ebene oder eine höhere Gebietskörperschaft eine der Verfahrensparteien ist, oder in Fällen, in denen es um die Haftung für Schäden geht, die durch die Ausübung öffentlicher Gewalt verursacht wurden, einem offenen Verfahren beitreten.

Bei der Überwachung der Einhaltung der Gesetze und sonstiger allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften durch Verwaltungsbehörden verfügt der Staatsanwalt über das Recht zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit von:

  • allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften, die von Verwaltungsbehörden erlassen worden sind;
  • internen Verwaltungsvorschriften, die von Verwaltungsbehörden mit dem Ziel erlassen worden sind, die Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen;
  • Entscheidungen, die in Einzelfällen im Bereich der öffentlichen Verwaltung getroffen wurden;
  • von Verwaltungsbehörden getroffenen Maßnahmen beim Erlass von Vorschriften und Entscheidungen auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung.

Richter

Organisation

Bediensteten der Gerichte

  1. Assistent des Hauptverwaltungsrats PDF(382 Kb)sk
  2. Urkundsbeamter PDF(295 Kb)sk
  3. Leitender Justizbeamter PDF(460 Kb)sk
  4. Assistent des Richters am Obersten Gerichtshof PDF(291 Kb)sk

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen finden sich auf der Link öffnet neues FensterWebsite der Slowakischen Anwaltskammer.

Verfahrensbevollmächtigte/Rechtsberater

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen finden sich auf der Link öffnet neues FensterWebsite des Slowakischen Rechtshilfezentrums.

Notar

In der Slowakischen Republik tätige Notare müssen einen Studienabschluss in Rechtswissenschaften vorweisen.

Zum Aufgabenbereich eines Notars gehören die Ausübung einer vorbeugenden Rechtskontrolle und der Vollzug beglaubigter Amtshandlungen.

Notare unterliegen der Aufsicht durch das Justizministerium.

Notare müssen der Notarkammer der Slowakischen Republik angehören.

Rechtsdatenbanken

Die Link öffnet neues FensterWebsite der Notarkammer bietet Notaren Unterstützung lediglich über ihr Intranet. Der Zugang ist kostenlos, der Umfang der Informationen, nach denen sich suchen lässt, ist jedoch begrenzt.

Die Datenbank bietet Zugang zu:

  • amtlichen Verzeichnissen
  • einer Liste von Notaren (Kontaktdaten, gesprochene Sprachen, Öffnungszeiten)
  • Rechtsvorschriften
Letzte Aktualisierung: 16/05/2023

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Rechtsberufe - Finnland

Diese Seite vermittelt einen Überblick über die Rechtsberufe in Finnland.

Rechtsberufe – Einführung

Zu den Rechtsberufen in Finnland gehören Richter, Staatsanwälte, öffentliche Rechtsbeistände, Rechtsanwälte, zugelassene Rechtsberater, Notare und Gerichtsvollzieher.

Staatsanwälte

Organisation

Die nationale Staatsanwaltschaft beschäftigt etwa 550 Bedienstete, wovon etwa 400 als Staatsanwälte tätig sind. Außerdem sind rund 150 Bedienstete in den verschiedenen Unterstützungs- und Sachverständigenpositionen der Behörde tätig.

Die nationale Staatsanwaltschaft setzt sich aus der Generalstaatsanwaltschaft, die als zentrale Verwaltungseinheit fungiert, und den folgenden fünf Bezirksstaatsanwaltschaften zusammen: Südfinnland, Westfinnland, Nordfinnland, Ostfinnland und Åland. Sie ist an 34 Standorten in ganz Finnland vertreten.

An der Spitze der nationalen Staatsanwaltschaft steht der Generalstaatsanwalt als oberster Staatsanwalt des Landes.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist für die zentrale Verwaltung, Leitung und Aufsicht der nationalen Staatsanwaltschaft und ihrer Tätigkeit insgesamt zuständig. In den Bezirken der Staatsanwaltschaft findet die eigentliche Strafverfolgungsarbeit statt.

Die nationale Staatsanwaltschaft fällt in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums.

Aufgaben

Die unabhängige nationale Staatsanwaltschaft ist eine staatliche Behörde und Teil der Justiz. Sie hat die Aufgabe, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu gewährleisten, d. h. sicherzustellen, dass eine Straftat mit einer Strafe im Sinne des Gesetzes geahndet wird. Staatsanwälte treffen ihre Entscheidungen über die Strafverfolgung selbstständig und sind unabhängige Justizorgane.

In Strafverfahren kommt der Staatsanwaltschaft von allen Behörden die wichtigste Rolle zu, da sie in der Verfahrenskette an allen Schritten – von den Ermittlungen bis hin zum Gerichtsverfahren – mitwirkt. Ein Staatsanwalt kann auch eine Geldstrafe für Bagatellsachen verhängen.

Die Aufgaben des Staatsanwalts erstrecken sich hauptsächlich auf die Strafverfolgung und auf Gerichtsverfahren. Im Rahmen der Strafverfolgung entscheiden die Staatsanwälte auf der Grundlage der erhobenen Anklage, welche Fälle sie vor Gericht bringen. In einem Gerichtsverfahren obliegt es dem Staatsanwalt, zu beweisen, dass eine Straftat, die einem Angeklagten vorgeworfen wird, tatsächlich begangen wurde.

Der Staatsanwalt sorgt auch dafür, dass die Ermittlungen im Vorfeld des Verfahrens hinreichend gründlich durchgeführt werden. Er macht sich bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens mit komplexeren Sachverhalten vertraut und kann das Ermittlungsverfahren auf Vorschlag des leitenden Ermittlers auch vor der Anklageerhebung einstellen.

Eine besondere Rolle kommt dem Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren zu, wenn ein Polizeibeamter verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. In einem solchen Fall leitet der Staatsanwalt auch das Ermittlungsverfahren.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen finden sich auf der Website der Link öffnet neues Fensternationalen Staatsanwaltschaft.

Richter

Organisation

In Finnland werden die meisten Gerichtsentscheidungen von Berufsrichtern erlassen. An den Amtsgerichten sind auch Laienrichter tätig. Richter sind als Mitglieder des Gerichtswesens unabhängig. Sie üben ihre Tätigkeit am Obersten Gerichtshof, an den Rechtsmittelgerichten und den Amtsgerichten, am Obersten Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten, an den Sozialversicherungsgerichten, den Arbeitsgerichten und den Gerichten für Markt- und Wettbewerbsangelegenheiten aus. Richter sind Staatsbeamte und unkündbar. Ein Richter kann seines Amtes nur durch ein Gerichtsurteil enthoben werden. Er darf auch nicht ohne seine Zustimmung in ein anderes Amt versetzt werden.

Kapitel 12 des Gesetzes über Beamte in der Zentralregierung enthält gesonderte Rechtsvorschriften für Richter als Beamte. Nach dem Gesetz besitzen Regelungen für Urlaub, Ermahnung, befristete Dienstverhältnisse und Freistellung, wie sie für alle anderen Beamten gelten, für Richter keine Gültigkeit. Nach dem Gesetz über Beamte in der Zentralregierung ist ein Richter zur Niederlegung seines Amtes verpflichtet, sobald er das gesetzliche Rentenalter erreicht hat (das für Richter bei 68 Jahren liegt) oder auf Dauer arbeitsunfähig wird.

Aufgaben

Richter

Wer die Befähigung als Richter erlangen möchte, benötigt einen Universitätsabschluss in Rechtswissenschaften und muss ein einjähriges Gerichtspraktikum an einem erstinstanzlichen Gericht absolviert haben. Der übliche Weg zum Richteramt führt über ein Rechtsreferendariat (Gerichtsassistent) an einem Rechtsmittelgericht, gefolgt von der Berufung zum Richter an einem Gericht der ersten oder zweiten Instanz. Es ist vorgesehen, dass den Richteranwärtern künftig eine gesonderte praktische Ausbildung zuteil wird. Das Rechtsmittelgericht schreibt freie Stellen aus und der Richterwahlausschuss bewertet die Eignung der Bewerber. Richter werden vom Staatspräsidenten ernannt.

Laienrichter

An den Amtsgerichten werden auch Laienrichter tätig, die in bestimmten Angelegenheiten bei der Entscheidungsfindung mitwirken. Laienrichter sind hauptsächlich an Strafverfahren beteiligt, können aber auch bei Zivilsachen und Mietsachen eingesetzt werden. Eine Anhörung an einem Amtsgericht findet vor einem den Vorsitz führenden Berufsrichter und drei Laienrichtern statt. Die Laienrichter sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig, und eine Entscheidung wird gegebenenfalls durch Abstimmung getroffen; die Meinung der Mehrheit entscheidet über das Urteil. Bei Stimmengleichheit in einer Strafsache obsiegt die für den Angeklagten günstigste Alternative. In Zivilsachen gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Laienrichter werden vom Gemeinderat für vier Jahre berufen. Jede Gemeinde verfügt über mindestens zwei Laienrichter; in größeren Gemeinden ist die Zahl weitaus höher. Die Laienrichter sollten nach Alter, Geschlecht, Sprache und Beruf so repräsentativ wie möglich für ihre Gemeinde sein.

Ein Laienrichter muss finnischer Staatsangehöriger sein. Nicht zum Laienrichter berufen werden dürfen Personen, die jünger als 25 und älter als 63 Jahre sind. Eine Person, die an einem Gericht oder in einer Vollzugsanstalt arbeitet, darf nicht als Laienrichter tätig sein; dies trifft auch auf Personen zu, die das Amt eines Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Polizeibeamten bekleiden. Ein Laienrichter legt den Richtereid oder eine eidesstattliche Versicherung ab, bevor er sein Amt aufnimmt.

Es wird angestrebt, dass jeder Laienrichter ungefähr einmal im Monat beziehungsweise an 12 Tagen im Jahr an Sitzungen teilnimmt. Das Amtsgericht zahlt den Laienrichtern für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld sowie Verdienstausfall.

Öffentliche Rechtsbeistände

Organisation

Öffentliche Rechtsbeistände sind Juristen beziehungsweise Rechtsanwälte, die bei öffentlichen Rechtsberatungsstellen beschäftigt sind. Sie sind Staatsbeamte, die vom Justizminister in ihr Amt berufen werden. Das Justizministerium ist für die Verwaltung der Rechtsberatungsstellen zuständig.

Für das Amt eines öffentlichen Rechtsbeistandes sind ein durch ein Hochschulstudium erworbener Magister der Rechtswissenschaft (oikeustieteen kandidaatti oder oikeustieteen maisteri, Mag. iur.) sowie ausreichende Erfahrung in der Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Richter erforderlich. Viele öffentliche Rechtsbeistände besitzen auch den ehrenhalber verliehenen Titel eines varatuomari (Magister iur. mit Richterausbildung) und somit die Befähigung zum Richteramt.

Öffentliche Rechtsbeistände werden als anwaltliche Vertreter vor Gericht tätig. Sie sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit zur Einhaltung der anwaltlichen Berufs- und Standesregeln verpflichtet. In dieser Hinsicht unterliegen sie der Aufsicht der finnischen Anwaltskammer. In Finnland sind mehr als die Hälfte aller öffentlichen Rechtsbeistände Mitglieder der Anwaltskammer. In Bezug auf die Ausübung ihres Mandats sind die öffentlichen Rechtsbeistände unabhängige Organe der Rechtspflege.

Rechtsanwälte

Nur Mitglieder der finnischen Anwaltskammer sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „asianajaja“ bzw. „advokat“ (auf Schwedisch) zu führen. Eine Person, die die Mitgliedschaft in der finnischen Anwaltskammer beantragt, muss:

  • einen Abschluss als Master of Laws (LL.M.) besitzen, der sie zum Richteramt befähigt,
  • über einen guten Leumund verfügen,
  • über mehrere Jahre Erfahrung im Rechtsberuf und anderen gerichtlichen Tätigkeiten verfügen,
  • eine spezielle Prüfung über die Grundelemente des Rechtsberufs und die anwaltlichen Standesvorschriften ablegen,
  • autonom und unabhängig von der Regierung und allen sonstigen Stellen sein, mit Ausnahme ihrer Mandanten,
  • gegebenenfalls über verschiedene andere Qualifikationen verfügen, je nach Bedarf.

Aufgaben von Rechtsanwälten und Berufsaufsicht

Grundsätzlich unterscheidet sich die Verantwortung eines Rechtsanwalts in Bezug auf seine strafrechtliche Haftung oder seine Schadenersatzhaftung nicht von der Verantwortung anderer Staatsbürger. Jeder Rechtsanwalt muss eine Berufshaftpflichtversicherung zur Abdeckung aller möglicherweise entstehenden Schadenersatzansprüche abschließen, mit Ausnahme solcher, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Zur Abdeckung von Schadenersatzansprüchen aufgrund strafbaren Verhaltens von Rechtsanwälten hat die Anwaltskammer einen Entschädigungsfonds eingerichtet.

Ein Rechtsanwalt trägt darüber hinaus eine fachliche Verantwortung. Der Vorstand der Anwaltskammer hat sicherzustellen, dass ein Rechtsanwalt bei der Ausübung seiner Pflichten die anwaltlichen Berufs- und Standesregeln beachtet. Andernfalls leitet die Anwaltskammer ein Disziplinarverfahren ein, das in den meisten Fällen mit einer schriftlichen Beschwerde oder einer Verwarnung beginnt. Der Justizkanzler wird über die Entscheidungen der Anwaltskammer in Kenntnis gesetzt, und der Rechtsanwalt kann diese Entscheidungen beim Rechtsmittelgericht in Helsinki anfechten.

Die finnische Anwaltskammer ist eine Organisation des öffentlichen Rechts, die durch das Anwaltsgesetz von 1958 geregelt wird. Die Vorläuferorganisation war ein eingetragener Verein gleichen Namens. Sämtliche Mitglieder der beiden Organisationen waren und sind Rechtsanwälte.

Der Anwaltskammer gehören etwa 1850 Mitglieder an, die als Rechtsanwälte bezeichnet werden (auf Finnisch asianajaja; auf Schwedisch advokat). Die Kanzleien beschäftigen etwa 600 angestellte Anwälte. Etwa 120 Anwälte sind öffentliche Rechtsbeistände. Rechtsberatungsstellen beschäftigen mehr als 100 Rechtsbeistände, die nicht der Anwaltskammer angehören.

Ein Anwalt, der aufgrund disziplinarischer Maßnahmen aus der Anwaltskammer ausgeschlossen wird, kann seinen Beruf weiterhin unter einer anderen Berufsbezeichnung ausüben. In einem solchen Fall praktiziert der Anwalt jedoch ohne die Verpflichtungen eines Rechtsanwalts und außerhalb der Aufsicht der Anwaltskammer.

Als Rechtsanwalt kann ein Staatsangehöriger Finnlands oder eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen werden, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, einen guten Leumund besitzt und aufgrund sonstiger Eigenschaften und seiner Lebensweise für den Anwaltsberuf geeignet ist. Er muss die in Finnland vorgeschriebenen Prüfungen zur Befähigung für das Richteramt abgelegt haben, die zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs erforderlichen Fähigkeiten sowie Berufserfahrung im Anwaltsberuf erlangt haben. Ferner darf er nicht Insolvenz angemeldet haben, und er muss uneingeschränkt geschäftsfähig sein.

Entsprechend den in Finnland geltenden internationalen Verpflichtungen kann als Rechtsanwalt auch eine Person zugelassen werden, die nicht über die in Finnland vorgeschriebenen Studienabschlüsse und Erfahrungen verfügt, die aber in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums die zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs erforderlichen Qualifikationen besitzt. In einem solchen Fall muss die Person im Rahmen einer von der Anwaltskammer durchgeführten Prüfung nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse des finnischen Rechts und der Ausübung der Rechtspraxis in Finnland verfügt.

Als Rechtsanwalt kann ohne Anwaltsprüfung auch zugelassen werden, wer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Zulassung als Rechtsanwalt besitzt. In einem solchen Fall setzt die Zulassung als Rechtsanwalt in Finnland voraus, dass die fragliche Person seit mindestens drei Jahren in dem von der finnischen Anwaltskammer geführten Verzeichnis unter Verwendung der ursprünglichen Berufsbezeichnung eingetragen ist und zur Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat berechtigt ist (EU-Verzeichnis). Außerdem hat die Person nachzuweisen, dass sie den Beruf des Rechtsanwalts zumindest während dieses Zeitraums in Finnland regelmäßig ausgeübt hat.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen finden sich auf der Website der Link öffnet neues Fensterfinnischen Anwaltskammer.

Zugelassene Rechtsberater

Ein zugelassener Rechtsberater ist ein Rechtsanwalt, der vom Rechtsberaterausschuss die Zulassung für die Tätigkeit als Rechtsberater erlangt hat. Ein zugelassener Rechtsberater hat sich an die Standesregeln zu halten, die denen des Verhaltenskodex für Rechtsbeistände und Rechtsanwälte, die vor Gericht auftreten, entsprechen. In dieser Hinsicht unterliegen zugelassene Rechtsberater der Aufsicht der finnischen Anwaltskammer, des Rechtsberaterausschusses und des Justizkanzlers.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen über das Verzeichnis der Rechtsberater finden sich auf der Website des Link öffnet neues Fensterfinnischen Justizministeriums.

Notare

Die Tätigkeit der Notare ist in Finnland gesetzlich geregelt. Notare arbeiten in örtlichen Zivilregisterämtern und den Geschäftsstellen der Amtsgerichte. Die Qualifikation für das Amt des Notars ist ein durch ein Hochschulstudium erworbener Magister der Rechtswissenschaft (oikeustieteen kandidaatti oder oikeustieteen maisteri).

Trotz vieler Gemeinsamkeiten unterscheiden sich die Aufgaben des Notars in Finnland weitgehend von den Aufgaben der in anderen europäischen Staaten oder in den USA niedergelassenen Notare. In Finnland ist ein Notar immer ein Beamter des Staates. Allerdings gibt es in Finnland nicht viele Notare, die diese Stelle hauptamtlich ausüben. Ein Großteil der notariellen Tätigkeiten wird vielmehr von den Registerbeamten der örtlichen Zivilregisterämter erledigt. Wegen der in Finnland herrschenden Vertragsfreiheit in privatrechtlichen Angelegenheiten ist die Beurkundung durch einen Notar keine Voraussetzung für die Gültigkeit von Verträgen. Der einzige privatrechtliche Vertrag, der in Finnland der notariellen Beurkundung bedarf, ist eine Übereignung.

Notare sind unter anderem für die Beglaubigung von Unterschriften, Kopien von Zeugnissen und Lebensläufen zuständig. Ein Notar kann auch eine Apostille für Dokumente ausstellen. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung darüber, dass der Unterzeichner eines bestimmten Dokuments die im Dokument angegebene Stellung innehat und dass er zur Ausstellung des Dokuments berechtigt ist.

Weitere Rechtsberufe

Gerichtliche Vollstreckungsorgane

Die nationale Vollstreckungsbehörde Finnlands ist eine dem Justizministerium unterstehende Behörde, die für die unabhängige Wahrnehmung der gesetzlichen Vollstreckungsaufgaben zuständig ist. Die Vollstreckung ist Teil des Justizsystems und beruht auf dem Gesetz. Zu den Vollstreckungsaufgaben gehören die Beitreibung von Forderungen, Zwangsräumungen und Sicherungsmaßnahmen. Die Vollstreckungsbehörde handelt unparteiisch und berücksichtigt die Rechte sowohl des Gläubigers als auch des Schuldners. Die nationale Vollstreckungsbehörde verfügt über 64 Stellen, die sich über ganz Finnland verteilen.

Der Begriff „Gerichtsvollzieher“ (oder Vollstreckungsbeamter) ist ein Oberbegriff für Regierungsbeamte, die Vollstreckungsaufgaben wahrnehmen. Ein Gerichtsvollzieher hat unabhängige Vollstreckungsbefugnisse.

 

Nach dem Gesetz sind Gerichtsvollzieher:

  • Vollstreckungsinspektoren der zuständigen Vollstreckungsstelle,
  • leitende Vollstreckungsinspektoren der erweiterten und besonderen Vollstreckungsstelle,
  • verpflichtet, an leitende Vollstreckungsinspektoren zu berichten, und
  • oberste Vollstreckungsinspektoren.
  • Auf Åland lauten die entsprechenden Titel „leitender Vollstreckungsinspektor“ und „leitender Vollstreckungsbeamter der Provinz“.
  • Im Sinne des Gesetzes gehören zu den Gerichtsvollziehern auch der Generaldirektor der nationalen Vollstreckungsbehörde Finnlands und der stellvertretende Direktor.

Es gibt auch andere Berufsbezeichnungen bei der nationalen Vollstreckungsbehörde, z. B. Wirtschaftsberater, Sachverständiger, Verwaltungsvollstreckungsbeamter und Oberverwaltungsvollstreckungsbeamter.

Die meisten Vollstreckungsforderungen werden mithilfe elektronischer Beitreibungsinstrumente der nationalen zuständigen Vollstreckungsstelle bearbeitet, sodass kein persönlicher Kontakt mit dem Schuldner erforderlich ist.

Die fünf regionalen erweiterten Vollstreckungsstellen sind in ihrem jeweiligen Gebiet beispielsweise für die Veräußerung beschlagnahmten Eigentums (Pfändung) und andere anspruchsvollere Vollstreckungsaufgaben zuständig.

Die besondere Vollstreckungsstelle führt eine Vielzahl von Ermittlungs- und zeitaufwendigen Vollstreckungsaufgaben durch und ist an der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und dem Kampf gegen die Schattenwirtschaft und Wirtschaftskriminalität beteiligt.

Die Zentralverwaltung der nationalen Vollstreckungsbehörde ist für die administrative Überwachung und Entwicklung des Vollstreckungsdienstes sowie für die Aufsicht über diesen Dienst zuständig. Die Zentralverwaltung ist auch für die Leistung und Effektivität der Behörde als Ganzes verantwortlich.

Sie ist nicht in einzelne Vollstreckungsaufgaben involviert; die Vollstreckungsstellen sind allesamt unabhängig tätig. Einzelne Vollstreckungsfälle sind immer Sache des zuständigen Gerichtsvollziehers bzw. Vollstreckungsbeamten, und Entscheidungen, die in einzelnen Vollstreckungsfällen getroffen werden, können z. B. nicht von der Zentralverwaltung revidiert werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der Link öffnet neues Fensternationalen Vollstreckungsbehörde Finnlands.

Letzte Aktualisierung: 21/09/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Rechtsberufe - Schweden

Diese Seite gibt einen Überblick über die Rechtsberufe in Schweden.

Staatsanwalt
Richter
Rechtsanwalt
Notar
Andere Rechtsberufe

Rechtsberufe - Einführung

Staatsanwalt

Organisation

Für die Strafverfolgung sind in Schweden die schwedische Link öffnet neues FensterStaatsanwaltschaft (Åklagarmyndigheten) und das Link öffnet neues FensterAmt für Wirtschaftskriminalität) (Ekobrottsmyndigheten) zuständig. Beide Behörden sind unmittelbar der Regierung (Justizministerium) unterstellt. Die Staatsanwaltschaft wird vom Generalstaatsanwalt und das Amt für Wirtschaftskriminalität von einem Generaldirektor geleitet. Der Generalstaatsanwalt (Riksåklagare) ist der ranghöchste Staatsanwalt im Land. Er leitet die Staatsanwaltschaft und ist für deren Tätigkeit verantwortlich.

Die Generalstaatsanwaltschaft verfolgt die Rechtsentwicklung, tritt vor dem Link öffnet neues FensterObersten Gerichtshof auf und nimmt Verwaltungsaufgaben wahr. Den Oberstaatsanwälten (överåklagare) unterstehen jeweils Teilbereiche der Strafverfolgungsbehörde. Die Staatsanwälte werden vom Generalstaatsanwalt ernannt und als Bezirksstaatsanwälte (kammaråklagare) einer der Bezirksstaatsanwaltschaften zugewiesen. Einige Bezirksstaatsanwälte haben sich auch auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert. Es gibt 32 Bezirksstaatsanwaltschaften. Jeder Bezirksstaatsanwaltschaft steht ein Leitender Staatsanwalt (chefsåklagare) vor. Darüber hinaus gibt es drei international und vier landesweit tätige Staatsanwaltschaften, die sich mit bestimmten Arten von Strafsachen befassen.

Alle Staatsanwälte sind in ihren Entscheidungen völlig unabhängig, d. h. ein vorgesetzter Staatsanwalt darf nicht darüber entscheiden, welche Entscheidung ein untergeordneter Staatsanwalt in einer in seiner Zuständigkeit liegenden Strafsache treffen soll. Grundvoraussetzung für die Einstellung als Staatsanwalt ist die schwedische Staatsangehörigkeit und ein rechtswissenschaftlicher Studienabschluss (juristexamen) in Schweden, gefolgt von einem zweijährigen Vorbereitungsdienstzeit als notarie an einem Amtsgericht (tingsrätt) oder an einem Verwaltungsgericht (förvaltningsrätt). In bestimmten Fällen kann ein in einem anderen skandinavischen Land abgeschlossenes Jurastudium einem schwedischen rechtswissenschaftlichen Studienabschluss gleichgestellt werden. Ein Staatsanwalt muss zunächst ein neunmonatiges Referendariat als Assistenzstaatsanwalt (åklagaraspirant) ableisten, in dem ihm ein Betreuer zur Seite gestellt wird, der ihn in die Arbeitsabläufe einweist. Danach durchläuft er eine zweijährige Praxisausbildung, in der er bereits als Staatsanwalt arbeitet, bevor er schließlich zum Bezirksstaatsanwalt ernannt wird.

In Stockholm, Göteborg und Malmö gibt es drei Fachzentren, die von einem Oberstaatsanwalt geleitet werden. Zu ihren Aufgaben gehören die Fortentwicklung methodologischer und rechtswissenschaftlicher Kenntnisse auf ihren jeweiligen strafrechtlichen Fachgebieten und die zentrale Wissensverwaltung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Die Zentren sind auch für die juristische Nachbereitung/-untersuchung und die Rechtsaufsicht zuständig. Sie bearbeiten unter anderem alle Beschwerden, die gegen Entscheidungen von Staatsanwälten eingelegt werden.

Amt und Aufgaben

Der Staatsanwalt hat drei Hauptaufgaben:

  • Er leitet die strafrechtlichen Ermittlungen.
  • Er entscheidet, ob Anklage erhoben werden soll.
  • Er vertritt die Anklage vor Gericht.

Der Staatsanwalt leitet das Ermittlungsverfahren, wenn eine Straftat (kein Bagatelldelikt) begangen wurde und eine bestimmte Person unter dringendem Tatverdacht steht. Er kann auch in anderen Fällen die Ermittlungen leiten, wenn besondere Gründe dafür sprechen. Als Leiter der Ermittlungen ist er dafür verantwortlich, die bestmögliche Untersuchung der Straftat zu gewährleisten. Im Fall eines weniger schweren Delikts werden die Ermittlungen vollständig von Polizeibeamten geführt.

Führt ein Staatsanwalt die Ermittlungen, wird er dabei von der Polizei unterstützt. Er überwacht laufend die Vorgänge, ist stets über den Stand der Ermittlungen informiert und entscheidet, welche Ermittlungsmaßnahmen und Entscheidungen als Nächstes zu treffen sind. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet der Staatsanwalt, ob Anklage zu erheben ist. Dies gilt auch für die von der Polizei geführten Ermittlungen.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Staatsanwalts besteht in der Vorbereitung der Strafsachen und in der Vertretung der Anklage vor Gericht. Mit seiner Entscheidung, Anklage zu erheben, und seiner Darstellung und Einordnung der Straftat bestimmt der Staatsanwalt, in welchem Rahmen das Strafverfahren vor Gericht abläuft. Die meisten Staatsanwälte sind wenigstens ein oder zwei Tage pro Woche bei Gericht.

Als einziger Staatsanwalt verfügt der Generalstaatsanwalt über die Befugnis, vor dem Obersten Gerichtshof Anklage zu erheben und dort ein Strafverfahren zu führen. Er kann jedoch einen Stellvertreter in der Generalstaatsanwaltschaft benennen oder einen anderen Staatsanwalt bestimmen, der ihn vor dem Obersten Gerichtshof vertritt.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen zu den Aufgaben der Staatsanwälte finden Sie auf der öffentlich zugänglichen Link öffnet neues FensterWebsite der Staatsanwaltschaft.

Richter

Organisation

Richter auf Lebenszeit werden von der Regierung auf Vorschlag einer unabhängigen staatlichen Kommission (Domarnämnden) ernannt. Grundsätzlich kann ein Richter nur in bestimmten, in der schwedischen Verfassung niedergelegten Fällen entlassen werden.

Voraussetzung für die Berufung in das Richteramt ist die schwedische Staatsangehörigkeit und die Absolvierung eines Jurastudiums. In bestimmten Fällen kann ein in einem anderen skandinavischen Land abgeschlossenes Jurastudium einem schwedischen rechtswissenschaftlichen Studienabschluss gleichgestellt werden. Die meisten Richter auf Lebenszeit sind als Richter (rådman) an Amts- oder Verwaltungsgerichten oder an Rechtsmittelgerichten (råd) tätig. Der Leiter eines höheren Gerichts oder Verwaltungsgerichts wird als Präsident, der Leiter eines unteren Gerichts bzw. Verwaltungsgerichts als Vorsitzender Richter (lagman) bezeichnet. Die Richter am Obersten Gerichtshof bzw. Obersten Verwaltungsgerichtshof tragen die Bezeichnung Justizrat (justitieråd).

Viele Juristen, die zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden, haben einen traditionellen Ausbildungsgang absolviert, bei dem sie zwei Jahre als Gerichtsassistent an einem AmtsgerichtPDF(329 Kb) sv oder VerwaltungsgerichtPDF(281 Kb) sv gearbeitet und sich dann auf die Stelle eines Gerichtsreferendars (fiskal) bei einem höheren ordentlichen Gericht oder Verwaltungsgericht beworben haben. Nach mindestens einem Jahr an einem dieser Gerichte muss der angehende Richter mindestens zwei Jahre als Referendar an einem erstinstanzlichen Gericht oder an einem höheren Verwaltungsgericht tätig sein. Darauf folgt eine mindestens einjährige Tätigkeit als Richter auf Probe an einem höheren ordentlichen Gericht oder an einem Verwaltungsgericht. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase erfolgt die Ernennung zum Assessor an einem höheren ordentlichen Gericht bzw. Verwaltungsgericht. Gerichtsreferendare oder Assessoren sind Beispiele für Richter, die noch nicht Richter auf Lebenszeit sind. Darüber hinaus können die Gerichte eine gewisse Zahl an ausgebildeten Juristen als ReferentenPDF(280 Kb)sv und Berichterstatter PDF(281 Kb) sv beschäftigen.

An allen unteren und höheren ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten ist auch eine Anzahl von ehrenamtlichen Richtern (pluriel nämndemän) tätig. Sie werden für die Dauer von vier Jahren ernannt durch den:

  • Gemeinderat in den Gemeinden, für die das erstinstanzliche ordentliche Gericht örtlich zuständig ist,
  • Provinzlandtag  in den Provinzen, für die das erstinstanzliche Verwaltungsgericht bzw. das übergeordnete Verwaltungsgericht oder das obere ordentliche Gericht örtlich zuständig ist.

Bei Abstimmungen hat jeder ehrenamtliche Richter eine Stimme.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen zu Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern finden Sie auf der Link öffnet neues FensterWebsite der schwedischen Gerichte. Richtern ist die Link öffnet neues FensterWebsite des Schwedischen Richterbunds zu empfehlen.

Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Nach schwedischem Recht dürfen nur Mitglieder der Link öffnet neues FensterSchwedischen Rechtsanwaltskammer (Sveriges Advokatsamfund) die Berufsbezeichnung ‚advokat‘ führen. Für eine Mitgliedschaft in der Kammer gelten folgende Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in Schweden oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR oder in der Schweiz
  • Erfolgreich bestandenes Jurastudium mit Befähigung zum Richteramt
  • mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung, die bei Beantragung der Mitgliedschaft noch andauert
  • erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer
  • einwandfreier Leumund und sonstige Eignung für den Anwaltsberuf.
  • Besondere Vorschriften gelten für Bewerber aus einem anderen Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR oder aus der Schweiz, die die Ausbildungsanforderungen für die Zulassung als Rechtsanwalt in ihrem Herkunftsland erfüllen.
  • Die Entscheidung über die Zulassung als neues Mitglied trifft der Vorstand der Rechtsanwaltskammer.
  • Die Schwedische Rechtsanwaltskammer wurde 1887 in privater Initiative gegründet und erhielt 1948 mit Inkrafttreten der aktuellen Prozessordnung ihren offiziellen Status. Die Kammer hat derzeit über 4700 Mitglieder.
  • Die Tätigkeit der Rechtsanwaltskammer richtet sich nach der Prozessordnung und der eigenen Kammersatzung, die der Genehmigung durch die Regierung unterliegt. Als privatrechtliche Vereinigung verfolgt die Kammer folgende Ziele:
  • Aufrechterhaltung hoher ethischer und professioneller Standards in der Anwaltschaft;
  • Mitverfolgung der rechtlichen Entwicklungen und Sicherstellung, dass der in der Kammer gebündelte Sachverstand dabei zum Tragen kommt;
  • Schutz der allgemeinen beruflichen Interessen ihrer Mitglieder und Förderung der Zusammenarbeit und Konsensbildung unter ihnen.
    Die Rechtsanwaltskammer nimmt auch öffentliche Aufgaben wahr. So wurden ihr durch die Prozessordnung gewisse administrative Aufgaben, insbesondere in Disziplinarangelegenheiten, übertragen.
    Über die Kammerführung und -satzung soll sicherstellt werden, dass der Bürger, der einen Rechtsberater bzw. Rechtsberatung sucht, auch tatsächlich qualifizierten Rechtsbeistand bekommt. Nach der Prozessordnung sind die Kammermitglieder zur Einhaltung des Standes- und Verhaltenskodexes verpflichtet und unterliegen den Regulierungs- und Aufsichtsbefugnissen der Rechtsanwaltskammer und des schwedischen Justizkanzlers. Die Mitglieder werden vom Disziplinarausschuss der Kammer beaufsichtigt. Die Kammer kann Disziplinarmaßnahmen gegen ein Mitglied verhängen, wenn sie der Ansicht ist, dass das Mitglied gegen den Standes- und Verhaltenskodex verstoßen hat.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Link öffnet neues Fensterschwedischen Rechtsanwaltskammer.

Rechtsbeistand/Rechtsberater

Um vor Gericht als Rechtsbeistand aufzutreten, bedarf es nicht unbedingt einer Zulassung durch die Anwaltskammer; es reicht aus, wenn das Gericht die Person für geeignet hält. Als Pflichtverteidiger kann jedoch normalerweise nur ein zugelassener Rechtsanwalt bestellt werden.

Notar

Organisation

In Schweden gibt es nur den öffentlichen Notar (siehe unten).

Ein öffentlicher Notar wird durch die zuständige Link öffnet neues FensterProvinzialregierung (länsstyrelse) bestellt. Er muss voll ausgebildeter Jurist sein, die schwedische Sprache beherrschen und auch in sonstiger Hinsicht die erforderliche Eignung aufweisen.

Amt und Aufgaben

Rechtsdatenbanken

Für diesen Beruf gibt es keine öffentlich zugängliche Rechtsdatenbank bzw. Website.

Weitere Informationen über öffentliche Notare sind gegebenenfalls über die Website der Provinzialregierungen verfügbar.

Die Aufgaben des öffentlichen Notars bestehen in der Unterstützung der Öffentlichkeit in vielerlei Angelegenheiten, so z. B.:

  • Beglaubigung von Unterschriften, Kopien, Übersetzungen und anderen Informationen über den Inhalt von Schriftstücken;
  • in bestimmten Fällen Auftreten vor Gericht als Zeuge;
  • Überwachung von Lottoziehungen;
  • Erstellung von Berichten mit Schilderung der eigenen Beobachtungen im Anschluss an die Durchführung von Kontrollen bzw. Untersuchungen;
  • Entgegennahme von Erklärungen über Umstände rechtlicher oder wirtschaftlicher Art und deren Weiterleitung an Dritte;
  • Bescheinigung, dass eine Behörde oder Person zur Durchführung bestimmter Maßnahmen berechtigt ist;
  • Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille).

Rechtsdatenbanken

Für den Berufsstand des öffentlichen Notars gibt es keine öffentlich zugänglichen Verzeichnisse und/oder Websites.

Weitere Informationen über öffentliche Notare sind jedoch auf einigen Websites der Provinzialregierungen zu finden.

Andere Rechtsberufe

Die Link öffnet neues Fensterschwedische Vollstreckungsbehörde (Kronofogdemyndigheten) ist für die Zwangsvollstreckung (Beitreibung von Schulden und Durchsetzung sonstiger Ansprüche) zuständig. Der bei dieser Behörde beschäftigte Vollstreckungsbeamte (Gerichtsvollzieher) (kronofogde) muss sicherstellen, dass die Zwangsvollstreckung rechtmäßig erfolgt. Die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher erfolgt in Schweden nach Bedarf. Zur Ausbildung zugelassen werden Personen, die die schwedische Staatsangehörigkeit besitzen und über einen rechtswissenschaftlichen Studienabschluss (juristeexamen) oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen und einen Vorbereitungsdienst (notariemeriterad) erfolgreich absolviert haben. Anstelle des Vorbereitungsdienstes kann auch ein anderes Praktikum absolviert werden, oder es kann eine Freistellung von einem solchen Dienst beantragt werden.

Letzte Aktualisierung: 09/11/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Rechtsberufe - England und Wales

Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rechtsberufe im Rechtsgebiet von England und Wales innerhalb des Vereinigten Königreichs. Sie erfahren Näheres über die Aufgaben der Richter, der Staatsanwaltschaft und der verschiedenen Arten von Anwälten.

Richter

Die Richter an den verschiedenen Gerichten und Tribunals (Schieds- und Beschwerdestellen) in England und Wales haben jeweils einen eigenen Status und sind als Vollzeit- oder Teilzeitrichter tätig. Informationen über die Richterschaft in England und Wales finden Sie auf folgender Website der britischen Regierung über die Aufgaben und Ämter der Richter in England und WalesLink öffnet neues FensterJudiciary of England and Wales.

 

 

 

Hauptberufliche Richter

  • Lord Chief Justice (Lordoberrichter): Der Lord Chief Justice ist der hochrangigste Berufsrichter in England und Wales und sitzt den Gerichten von England und Wales vor. Mit der Verfassungsreform von 2005 löste der Lord Chief Justice am 3. April 2006 den Lord Chancellor in seiner Funktion als hochrangigsten Berufsrichter in England und Wales ab. Dem Lord Chief Justice obliegt die Aufsicht über alle Strafsachen.
  • Heads of division (Kammervorsitzende): Die vier obersten Richter der übrigen Bereiche der Rechtsprechung sind der Master of the Roles (Zivilrechtskammer des Court of Appeal), der Vorsitzende der Queen's Bench Division der Vorsitzende Richter der Familienrechtskammer des High Court und der Chancellor der Kammer für Nachlass-, Vermögens- und Treuhandsachen (Chancery). Weitere Informationen finden Sie auf der Website der britischen Regierung über die Aufgaben und Ämter der Richter in England und Wales Link öffnet neues FensterJudiciary of England and Wales.
  • Lords Justices of Appeal (Richter am Court of Appeal): Sie beschäftigen sich am Court of Appeal mit straf- und zivilrechtlichen Fällen auf der Rechtsmittelinstanz.
  • High Court Judges (Richter am High Court): Die Richter am High Court verhandeln schwierige Zivilsachen und übernehmen schwere und heikle Strafsachen des Crown Court, beispielsweise Mordfälle.
  • Circuit Judges (vorsitzende Richter am Crown Court bzw. County Court): Sie verhandeln in der Regel Straf-, Zivil- und Familiensachen.
  • District Judges (Richter am County Court): Sie sind mit Zivilsachen befasst. Ein Großteil ihrer Tätigkeit wird im richterlichen Dienstzimmer (nicht in öffentlichen Verhandlungen) verrichtet. Sie sind zur Verhandlung sämtlicher Fälle vor einem County Court berechtigt, solange deren Streitwert unter einer vorgeschriebenen, von Zeit zu Zeit angepassten Grenze liegt. Fälle, die diese Grenze überschreiten, werden im Allgemeinen von einem Circuit Judge verhandelt. Die District Judges erledigen über 80 % aller streitigen Zivilrechtsprozesse in England und Wales.
  • Die District Judges an Magistrates' Courts verhandeln dieselben Fälle, wie sie auch von den dortigen Laienrichtern (siehe unten) verhandelt werden. Ihnen werden vor allem die etwas längeren und komplexeren Fälle übertragen.
  • High Court Masters und Registrars (zuständig für Vorverfahren am High Court): Sie bearbeiten einen großen Teil der Zivilsachen, die in der Chancery Division und der Queen's Bench Division des High Court im Vorverfahren anfallen.

Nebenberufliche Richter

Nebenberufliche Richter werden vorbehaltlich der geltenden Altersgrenze in der Regel für mindestens fünf Jahre ernannt. Die wichtigsten nebenberuflichen Richterämter sind:

  • Deputy High Court Judges (Hilfsrichter am High Court): Sie verhandeln vor einer oder mehreren Kammern des High Court.
  • Recorders: Sie haben einen ähnlichen Kompetenzbereich wie ein Circuit Judge, wobei sie jedoch im Allgemeinen weniger komplizierte oder weniger schwere Fälle verhandeln.
  • Deputy District Judges (Hilfsrichter am County Court): Sie verhandeln vor Country Courts oder den District-Geschäftsstellen des High Court die einfachsten Fälle, die in die Zuständigkeit von District Judges fallen.
  • Deputy District Judges (Hilfsrichter am Magistrates' Court): Sie nehmen ähnliche Aufgaben wie ihre hauptberuflichen Kollegen wahr.
  • Deputy High Court Masters und Registrars: Sie nehmen ähnliche Aufgaben wie ihre hauptberuflichen Kollegen am High Court wahr.

Richter an den Tribunals (Schieds- und Beschwerdestellen)

Die Tribunals verhandeln rund 800 000 Fälle pro Jahr aus einer Vielzahl von Bereichen, beispielsweise Steuer-, Renten- oder Einwanderungssachen.

Die Tribunals tagen üblicherweise als Gremium unter dem Vorsitz eines qualifizierten Juristen oder Richters, der von Laienrichtern mit bestimmten Fachkenntnissen unterstützt wird. Es gibt keine Geschworenen, und der Richter eines Tribunals darf keine Haftstrafen verhängen. Die Hauptaufgabe der Tribunal besteht darin, Streitigkeiten beizulegen und in einigen Fällen die Höhe der Entschädigung oder Wiedergutmachung für die obsiegende Partei festzulegen.

Magistrates (Laienrichter)

Laienrichter, auch Friedensrichter genannt, verhandeln über 95 % aller Strafsachen in England und Wales. Insgesamt sind auf lokaler Ebene ungefähr 30 000 Laienrichter tätig, die diese Funktion normalerweise mindestens 26 halbe Tage pro Jahr ausüben. Sie benötigen keine juristische Qualifikation und erhalten keinerlei Vergütung.

Normalerweise tagen sie in einem Gremium von drei Richtern, von denen einer für das Amt des Vorsitzenden ausgebildet ist, der die Beisitzer anleitet und als ihr Sprecher auftritt. Dem Gremium steht ein ausgebildeter Rechtspfleger zur Seite, der sie in Rechts- und Verfahrensfragen berät.

Magistrates verhandeln kleinere Delikte wie geringfügige Diebstähle, strafbare Sachbeschädigung, Störung der öffentlichen Ordnung und Verkehrsdelikte sowie bestimmte familienrechtliche Sachen oder Anträge auf Erteilung von Genehmigungen oder Konzessionen.

Staatsanwalt

Organisation

Die Staatsanwaltschaft, der Link öffnet neues FensterCrown Prosecution Service (CPS), ist eine unabhängige Behörde, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen für die strafrechtliche Verfolgung in England und Wales zuständig ist. Sie untersteht dem Generalstaatsanwalt, der dem Parlament über die Arbeit des CPS berichtet. Der CPS von England und Wales ist in 42 Bezirke aufgeteilt, die jeweils von einem Oberstaatsanwalt mit der Amtsbezeichnung Chief Crown Prosecutor geleitet werden. Darüber hinaus bestehen vier landesweite Fachabteilungen für folgende Bereiche: organisiertes Verbrechen, Sonderdelikte, Terrorismusbekämpfung und Betrugsbekämpfung. Der Telefondienst CPS Direct bietet rund um die Uhr Beratung und Informationen für Polizisten in England und Wales.

Die Leitung des CPS obliegt dem Director of Public Prosecutions (DPP), der über die schwierigeren und heikleren Fälle entscheidet und die Polizei in Strafsachen berät. Der DPP trägt die Gesamtverantwortung für die vom CPS erhobenen Anklagen und eingeleiteten Verfahren und ist gegenüber dem Generalstaatsanwalt rechenschaftspflichtig.

Der CPS beschäftigt Staatsanwälte und beigeordnete Staatsanwälte (Associate Prosecutors) sowie Sachbearbeiter und Verwaltungsangestellte. Staatsanwälte verfügen über Erfahrung als Prozessanwälte bei höheren Gerichten oder Rechtsanwälte und führen Strafverfahren im Namen der Krone. Beigeordnete Staatsanwälte prüfen nur eine begrenzte Anzahl von Fällen, die sie vor dem Magistrates' Court vertreten.

Amt und Aufgaben

Die Aufgaben des Personals der Staatsanwaltschaft (CPS) sind:

  • Beratung der Polizei und Sichtung der Beweismittel im Vorfeld von Verfahren;
  • Festlegung der Anklagepunkte (außer bei Bagatelldelikten), wenn die Entscheidung zugunsten der Eröffnung eines Verfahrens gefallen ist;
  • Vorbereitung und Vertretung der Fälle vor Gericht.

Staatsanwälte haben den Status von Beamten und werden auf der Grundlage offener Stellenausschreibungen eingestellt. Bewerber müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen in England oder Wales als Solicitor zugelassen sein.
  • Sie müssen ein von der englischen Anwaltschaft (English Bar) zugelassener Barrister sein, der das praktische Jahr erfolgreich absolviert hat.
  • Sie müssen Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums oder des britischen Commonwealth sein. Rechtsanwälte, die außerhalb von England oder Wales ausgebildet wurden, müssen sich vor Antritt eines Amts als Staatsanwalt einer Prüfung unterziehen.

Organisation der Rechtsberufe: Lawyers (Juristen)

Barristers (Prozessanwälte)

Der Link öffnet neues FensterBar Council ist die Anwaltskammer, die für alle Barristers in England und Wales zuständig ist. Sie wurde gegründet, um die Interessen des Berufsstands zu wahren, wichtige politische Initiativen zu formulieren und umzusetzen sowie die Maßstäbe, den Ethos und die Unabhängigkeit des Anwaltsberufs zu wahren. Mit dem Legal Services Act (Gesetz über juristische Dienstleistungen) von 2007 wurde der Bar Council ferner beauftragt, die Aufsicht über den Berufsstand einer unabhängige Stelle namens Bar Standards Board zu übertragen, die eigens zu diesem Zweck gegründet wurde. Barristers sind als fachlich spezialisierte Rechtsbeistände und Prozessanwälte im Allgemeinen freiberuflich tätig und teilen sich als so genannte „Tenants“ Anwaltskanzleien, die Chambers genannt werden. Barristers werden vor allem für eine prozessuale Tätigkeit ausgebildet, das heißt für die Vertretung eines Mandanten vor einem höheren Gericht. Einen nicht geringen Teil ihrer Arbeitszeit verbringen sie mit der Beratung von Mandanten, mit der Recherche von Fällen sowie mit der Verfolgung der Entwicklung des von ihnen gewählten Rechtsgebiets. Rund 10 % der praktizierenden Barristers sind sogenannte Queen’s Counsel (QC), die die besonders wichtigen und komplizierten Fälle bearbeiten.

Solicitors (Rechtsberater)

Die Tätigkeit eines Solicitors besteht darin, seine Mandanten (Bürger, Unternehmen, ehrenamtliche Körperschaften, Wohltätigkeitsorganisationen usw.) sachkundig zu beraten und zu vertreten, auch vor Gericht. Der Beruf ist äußerst vielseitig. Die meisten Solicitors arbeiten in privaten Kanzleien, die in Form einer Anwaltssozietät ihre Dienste anbieten. Eine solche Kanzlei kann entweder viele Rechtsgebiete abdecken oder sich auf ein bestimmtes Gebiet spezialisieren. Andere Solicitors sind bei der Regierung oder den Kommunen, der Staatsanwaltschaft, den Magistrates' Courts (unterinstanzliche Gerichte), in der Wirtschaft oder für eine Organisation tätig. Wer den Beruf des Solicitors ergreift, kann zwischen einer ziemlich großen Bandbreite an Tätigkeitsbereichen wählen.

Im Allgemeinen beraten Solicitors ihre Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten. Falls ein solcher Mandant dann vor einem höheren Gericht in England und Wales vertreten werden muss, erteilt der Solicitor einem Barrister den Auftrag zur Vertretung des Falls vor Gericht. Die Dienste eines Barristers werden jedoch nicht immer benötigt, da entsprechend qualifizierte Solicitors die Postulationsfähigkeit für die höheren Gerichte besitzen (d. h. sie können ihre Mandanten dort vertreten).

Die Link öffnet neues FensterLaw Society vertritt Solicitors in England und Wales. Ihr Aufgabenbereich reicht von der Vertretung der Interessen des Berufsstands gegenüber dem Staat und den Regulierungsbehörden bis hin zu Fortbildungs- und Beratungsmaßnahmen. Die Law Society sieht ihre Bestimmung darin, Solicitors in England und Wales zu unterstützen, ihnen Schutz zu bieten und sie zu fördern.

Die Link öffnet neues FensterSolicitors Regulation Authority (SRA) ist die Aufsichtsbehörde für Solicitors. Sie ist zuständig für Zulassungen und Disziplinarmaßnahmen sowie für die Festlegung, Kontrolle und Durchsetzung der berufsständischen Regeln für England und Wales. Die früher als Law Society Regulation Board bezeichnete Behörde ist allein dem öffentlichen Interesse verpflichtet.

Das Link öffnet neues FensterOffice for Legal Complaints (Büro für Beschwerden in Rechtsangelegenheiten) ist eine Beschwerdestelle für Bürger, die mit den Leistungen eines Solicitors (Rechtsberaters) nicht zufrieden sind. Die früher unter dem Namen ‚Legal Complaints Service‘ bekannte, unabhängige und unparteiische Einrichtung bemüht sich um eine rasche und wirksame Beilegung von Beschwerdefällen.

Notare

Der dritte und älteste Zweig der Rechtsberufe in England und Wales ist der Berufsstand des Notars. Die Zulassung und Ernennung von Notaren (erstmals vollzogen vom Erzbischof von Canterbury im Jahr 1279) obliegt dem Link öffnet neues FensterFaculty Office, die Aufsicht dem Court of Faculties. Notare nehmen eine Mittlerrolle zwischen Zivilrecht und gemeinem Recht („Common Law“) ein.

Alle Notare verfügen über eine juristische Ausbildung, und obwohl viele von ihnen zugleich Solicitor sind, erfolgt die Qualifizierung zum Notar durch eine eigene Prüfung. Alle Notare müssen die gleiche Grundausbildung durchlaufen, um sich für diesen Beruf zu qualifizieren, und einenLink öffnet neues Fenster speziellen Aufbaustudiengang am University College London absolvieren. Danach ist der Notar zur Ausübung seines Berufs in ganz England und Wales berechtigt und kann alle damit verbundenen Aufgaben wahrnehmen. Neben der Errichtung notarieller Urkunden können Notare auch Rechtsberatung zu Testamenten, Erbsachen und Nachlassverwaltung erteilen sowie die Übertragung von Eigentum vornehmen.

Da die Tätigkeit des Notars auf der ganzen Welt seit Jahrhunderten anerkannt ist, ermöglicht sie den freien Verkehr von Bürgern und Unternehmen. Notare tragen zum reibungslosen Funktionieren der Wirtschaft und des Lebens der Bürger bei, indem sie ihnen ermöglichen, ihren Alltag und ihre geschäftliche Tätigkeit ungehindert zu überschaubaren Kosten und ohne übermäßige Verzögerung zu bewältigen.

Notare verfügen über ein Amtssiegel, und notarielle Urkunden werden in England und Wales als Beweismittel anerkannt. Es wird zwischen Privaturkunden und öffentlich beglaubigten Urkunden („notarial acts in authentic form“) unterschieden. Notarielle Urkunden, die mit der Unterschrift und dem Amtssiegel eines Notars versehen sind, werden in allen Ländern der Welt als ein von einem befugten Amtsträger ausgestelltes Beweismittel akzeptiert.

Notare unterliegen ähnlichen Berufs- und Standesregeln wie Solicitors, müssen ihre Berufsausübungserlaubnis jährlich verlängern lassen und sind zum Abschluss einer Berufshaftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung verpflichtet. Die Verlängerung der Zulassung setzt die Einhaltung der Regeln voraus. Die Ernennung zum Notar ist an eine bestimmte Person gebunden. Ihr Berufsverband, die Link öffnet neues FensterNotaries Society vertritt rund 800 öffentlich bestellte Notare. Link öffnet neues FensterDie Scrivener Notaries vertritt etwa 30 Notare, die von der alten Gilde der Link öffnet neues FensterScriveners Company ernannt wurden und hauptsächlich im Zentrum von London tätig sind.

Patent- und Markenanwälte

Patent- und Markenanwälte sind spezialisierte Fachberater auf dem Gebiet der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte (Rechte an geistigem Eigentum). Sie bieten ihren Mandanten Rechtsberatung auf diesem Gebiet, insbesondere in Bezug auf Patente, Warenzeichen (Marken), Geschmacksmuster und Urheberrechte. Sie vertreten ihre Mandanten auch vor den auf das Immaterialgüterrecht zum Schutz des geistigen Eigentums spezialisierten Fachgerichten (‚IP Courts‘) (und können, sofern sie die Zusatzbefähigung zum Prozessanwalt erworben haben, für ihre Mandanten auch noch weitere Rechte wahrnehmen). Die meisten Patent- und Markenanwälte arbeiten als niedergelassene Anwälte in privaten Kanzleien. Viele arbeiten in spezialisierten Anwaltskanzleien, aber einige arbeiten auch in Sozietäten mit Solicitors (Rechtsberatern) zusammen. Ferner arbeitet ein nicht geringer Teil der Anwälte in der freien Wirtschaft. Patentanwälte und Markenanwälte, die zugleich Prozessanwälte sind, können ihre Mandanten in Rechtsstreitigkeiten um Rechte an geistigem Eigentum vor Gericht in gleicher Weise wie ein Solicitor vertreten; dies umfasst auch die Einschaltung eines Barristers (Prozessanwalt vor höheren Gerichten) mit dem Auftrag, den Fall vor (einem höheren) Gericht zu vertreten. Das Link öffnet neues FensterChartered Institute of Patent Attorneys (CIPA, Patentanwaltskammer) vertritt die Interessen der Patentanwälte im gesamten Vereinigten Königreich. Zu seiner Rolle gehört auch die Führung des Dialogs mit der Regierung über die Gesetzgebung in Sachen Rechte an geistigem Eigentum und über die Gestaltung und Vermittlung der Aus- und Fortbildung für Patentanwälte und Patentanwaltsanwärter sowie die Auseinandersetzung mit der für diesen Berufszweig zuständigen Aufsichtsbehörde. Das CIPA bemüht sich um die Förderung des Immaterialgüterrechts und der damit zusammenhängenden Berufszweige. Das Link öffnet neues FensterInstitute of Trade Mark Attorneys (ITMA, Markenanwaltskammer) vertritt die Interessen der Markenanwälte und ihres Berufszweigs im gesamten Vereinigten Königreich. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Verhandlungsführung und die Lobbyarbeit bei der Regierung, bei der unabhängigen Aufsichtsbehörde (IPReg) und bei anderen relevanten Organisationen. Es sorgt für die relevante Aus- und Fortbildung und die Beratung im Berufszweig der Markenanwälte und ist für die Förderung des Immaterialgüterrechts und des eigenen Berufszweigs zuständig. Das Link öffnet neues FensterIntellectual Property Regulation Board (IPReg, Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten des geistigen Eigentums) behandelt alle Aufsichts- und Disziplinarangelegenheiten und legt die für Patent- und Markenanwälte im gesamten Vereinigten Königreich geltenden Standards fest, überwacht diese und setzt sie durch. Es handelt im öffentlichen Interesse und führt die Standesregister der in ihrer Eigenschaft als natürliche oder juristische Person tätigen Patentanwälte und Markenanwälte.

Andere Rechtsberufe

Abgesehen von den Beschäftigten der Magistrates' Courts müssen die Angestellten der meisten Gerichte in England und Wales keine juristische Ausbildung nachweisen. Ihr Status ist der von Verwaltungsbeamten, die unterstützende Tätigkeiten für Richter ausüben. Sie sind nicht befugt, Rechtsbeistand zu leisten. Als Staatsdiener sind sie beim staatlichen Gerichtsdienst Link öffnet neues FensterHer Majesty’s Courts and Tribunals Service angestellt.

Weitere Informationen über die Kategorien von Gerichtsbediensteten finden Sie hierPDF(456 Kb)en.

Für die Angestellten der Magistrates' Courts gelten andere Regeln. Da die dortigen Laienrichter über keine juristische Ausbildung verfügen, benötigen sie den Rat juristisch qualifizierter Gerichtsmitarbeiter. Diese wiederum gehören zwei Berufsgruppen an: Justices' Clerks und Legal Advisors (oder Court Clerks).

  • Justices' Clerks sind die wichtigsten juristischen Berater der Laienrichter. Es handelt sich dabei um Rechtsanwälte (Barristers oder Solicitors) mit mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung. Sie beraten die Laienrichter während und außerhalb der Verhandlungen in materiell- und verfahrensrechtlichen Fragen. Außerdem sind sie für die Legal Advisers (einschließlich deren Fortbildung), die Qualität der angebotenen Dienstleistungen und für eine sachgerechte Rechtsberatung innerhalb ihres Verwaltungsbezirks zuständig.

  • Legal Advisers nehmen an Gerichtsverhandlungen teil und beraten die Laienrichter in materiell- und verfahrensrechtlichen Fragen sowie in Fragen der Rechtsprechung. Auch sie verfügen über eine juristische Ausbildung (normalerweise als Solicitor oder Barrister).

Die Vollstreckung von Beschlüssen des High Court obliegt heutzutage den High Court Enforcement Officers (Vollziehungsbeamten des High Court), die vom Justizminister (Lord Chancellor) oder dessen bevollmächtigtem Vertreter ernannt und bestimmten Bezirken zugeteilt werden. Sie sind beispielsweise zuständig für die Beitreibung von Forderungen auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses des High Court oder einer an den High Court verwiesenen Gerichtsentscheidung eines County Court. Zu diesem Zweck können sie bewegliche Sachen pfänden und veräußern. Außerdem überwachen sie die Inbesitznahme von Eigentum sowie die Herausgabe beweglicher Sachen.

County Court Bailiffs (Gerichtsvollzieher der County Courts) sind beim Gerichtsdienst Her Majesty’s Courts and Tribunals Service angestellte Bedienstete, die an County Courts gefällte und registrierte Urteile und Entscheidungen vollstrecken. Die Beamten vollstrecken Pfändungsaufträge und veranlassen die Wiederinbesitznahme von unbeweglichem und beweglichem Vermögen aufgrund eines entsprechenden richterlichen Beschlusses. Die Vorschriften über Gerichtsvollzieher finden sich in den Sections 85 bis 111 des Gesetzes über die County Courts von 1984 (County Courts Act 1984). Die Vollstreckung ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Gerichtsvollzieher eines County Court führen aber auch andere Aufgaben durch, beispielsweise die persönliche Zustellung von Dokumenten und Haftbefehlen (siehe hierzu Sections 118 bis 122 des Gesetzes über die County Courts von 1984).

Certificated Bailiffs sind private Gerichtsvollzieher, die gemäß den Vorschriften für die Ausübung eines Vermieterpfandrechts (Distress for Rent Rules) amtlich zugelassen sind und von einem Circuit Judge (Richter am County Court) bevollmächtigt werden. Die Ausübung eines Vermieterpfandrechts bedeutet, dass ein Vermieter bewegliche Güter des Mieters zur Sicherung der Zahlung von Mietrückständen ohne Eingreifen des Gerichts pfänden kann. Daneben gibt es noch auf anderer gesetzlicher Grundlage zugelassene private Gerichtsvollzieher für die Beitreibung bestimmter anderer Schulden, beispielsweise der von Privathaushalten zu zahlenden Gemeindesteuer (Council Tax) oder der Gewerbesteuer.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterCrown Prosecution Service,
Link öffnet neues FensterFaculty Office,
Link öffnet neues FensterNotaries Society,
Link öffnet neues FensterJudiciary of England and Wales,
Link öffnet neues FensterThe Law Society,
Link öffnet neues FensterSolicitors Regulation Authority,
Link öffnet neues FensterOffice for Legal Complaints (Büro für Beschwerden in Rechtsangelegenheiten),
Link öffnet neues FensterLegal Services Commission,
Link öffnet neues FensterChartered Institute of Patent Attorneys (Patentanwaltskammer),
Link öffnet neues FensterInstitute of Trade Mark Attorneys (Markenanwaltskammer),
Link öffnet neues FensterIntellectual Property Regulation Board (Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten des geistigen Eigentums),
Link öffnet neues FensterHer Majesty's Courts and Tribunals Service(Gerichtsdienst der Krone).

Letzte Aktualisierung: 25/07/2017

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

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Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: Englisch.

Rechtsberufe - Nordirland

Diese Seite vermittelt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe im Gebiet von Nordirland innerhalb des Vereinigten Königreichs.

Rechtsberufe - Einführung

Die Rechtsberufe umfassen in Nordirland folgende Berufsstände:

  • Richter
  • Staatsanwälte
  • Barristers (Prozessanwälte)
  • Solicitors (außergerichtliche Anwälte)

 

 

 

Organisation der Rechtsberufe: Richter

In der Jurisdiktion Nordirland bestehen folgende Richterämter:

  • Lord Chief Justice (Lordoberrichter) – höchster Richter
  • Lord Justices of Appeal (Richter am Court of Appeal)
  • Masters of the Supreme Court (Richter am Obersten Gerichtshof)
  • County Court Judges (Richter am County Court)
  • District Judges (County Court)
  • District Judges (Magistrates Court)
  • Laienrichter
  • Coroner (Untersuchungsrichter)

Organisation der Rechtsberufe: Staatsanwalt

Organisation

Der Public Prosectution Service for Northern Ireland (PPS) ist die maßgebliche Strafverfolgungsbehörde Nordirlands. Der PPS entscheidet nicht nur über die Aufnahme der Strafverfolgung in Fällen, in denen die Polizei in Nordirland ermittelt, sondern prüft auch Fälle, in denen andere Behörden wie der HM Revenue und Customs ermittelt haben.

An der Spitze des Public Prosecution Service steht der Leiter der Staatsanwaltschaft für Nordirland. Ihm zur Seite steht der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft, der über die gleichen Befugnisse wie der Leiter verfügt, diesem gegenüber jedoch weisungsgebunden ist.

Die Inhaber beider Posten werden vom Generalstaatsanwalt (Attorney General for Northern Ireland) ernannt.

Der PPS ist eine nichtministerielle Behörde. Der Leiter der PPS ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach dem Justice (Northern Ireland) Act 2002 unabhängig. Dem Gesetz von 2002 zufolge konsultieren der Leiter der PPS und der Generalstaatsanwalt von Zeit zu Zeit in Angelegenheiten, für die der Generalstaatsanwalt dem nordirischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Eine Reihe von Angelegenheiten, die die Strafverfolgung betreffen, sind derzeit dem Parlament in Westminster vorbehalten. Die diesbezüglichen Aufgaben werden vom Generalanwalt für Nordirland (Advocate General for Northern Ireland) wahrgenommen.

Rolle und Pflichten

Der PPS entscheidet darüber, ob wegen einer Straftat ein Strafverfahren eingeleitet wird und wie die Anklage zu lauten hat.

Der Dienst vertritt die öffentliche Klage vor Gericht.

Der Staatsanwalt trägt im Namen der Krone zur Beweisaufnahme vor Gericht bei. Staatsanwälte rufen Zeugen der Anklage zur Vernehmung auf und nehmen Zeugen der Verteidigung ins Kreuzverhör. Am Ende des Verfahrens halten sie das Plädoyer für die Krone.

Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwälte

Barristers (Prozessanwälte)

In Nordirland wird bei Barristers zwischen (erfahrenen) Queen’s Counsels und Junior Counsels unterschieden. „The Bar“ ist eine Vereinigung von Prozessanwälten, zu der die Öffentlichkeit auf dem Umweg über Solicitors und in gewissem Umfang auch direkt Zugang hat.

Die Link öffnet neues FensterBar of Northern Ireland ist eine Kammer unabhängiger Barristers, die ihren Sitz in der Bar Library in Belfast hat. Am 1. September 2012 gab es fast 600 frei praktizierende Barristers.

Solicitors (außergerichtliche Anwälte) / Rechtsberater

In Nordirland ist die Link öffnet neues FensterLaw Society die für Ausbildungs-, Abrechnungs- und Diszplinarfragen sowie für die Aufstellung berufsständischer Regeln maßgebliche Instanz. Ihre Aufgabe ist es, für die Unabhängigkeit des Berufsstands und die Einhaltung ethischer Normen zu sorgen und das Kompetenzniveau und die Qualität des Dienstleistungsangebots aufrechtzuerhalten. Solicitors können sich auf ein Rechtsgebiet spezialisieren oder als Generalisten tätig sein.

Notare

In Nordirland sind alle Solicitors „Commissioners for Oaths“ (Urkundspersonen). Das heißt, sie können amtliche Schriftstücke beurkunden (auch solche, die weder sie noch die Gegnerpartei selbst aufgesetzt haben).

Darüber hinaus sind einige Solicitors auch Notare, d. h. sie dürfen Schriftstücke zur Verwendung im Ausland beurkunden. Mehr hierzu finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterLaw Society Northern Ireland.

Patent- und Markenanwälte

Patent- und Markenanwälte sind spezialisierte Fachberater auf dem Gebiet der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte (Rechte an geistigem Eigentum). Sie bieten ihren Mandanten Rechtsberatung auf diesem Gebiet, insbesondere in Bezug auf Patente, Warenzeichen (Marken), Geschmacksmuster und Urheberrechte. Sie vertreten ihre Mandanten auch vor den auf das Immaterialgüterrecht zum Schutz des geistigen Eigentums spezialisierten Fachgerichten (‚IP Courts‘) (und können, sofern sie die Zusatzbefähigung zum Prozessanwalt erworben haben, für ihre Mandanten auch noch weitere Rechte wahrnehmen).

Die meisten Patent- und Markenanwälte arbeiten als niedergelassene Anwälte in privaten Kanzleien. Viele arbeiten in spezialisierten Anwaltskanzleien, aber einige arbeiten auch in Sozietäten mit Solicitors (Rechtsberatern) zusammen. Ferner arbeitet ein nicht geringer Teil der Anwälte in der freien Wirtschaft.

Patentanwälte und Markenanwälte, die zugleich Prozessanwälte sind, können ihre Mandanten in Rechtsstreitigkeiten um Rechte an geistigem Eigentum vor Gericht in gleicher Weise wie ein Solicitor (Rechtsberater) vertreten; dies umfasst auch die Einschaltung eines Barristers (Prozessanwalt vor höheren Gerichten) mit dem Auftrag, den Fall vor (einem höheren) Gericht zu vertreten.

Das Link öffnet neues FensterChartered Institute of Patent Attorneys (CIPA, Patentanwaltskammer) vertritt die Interessen der Patentanwälte im gesamten Vereinigten Königreich. Zu seiner Rolle gehört auch die Führung des Dialogs mit der Regierung über die Gesetzgebung in Sachen Rechte an geistigem Eigentum und über die Gestaltung und Vermittlung der Aus- und Fortbildung für Patentanwälte und Patentanwaltsanwärter sowie die Auseinandersetzung mit der für diesen Berufszweig zuständigen Aufsichtsbehörde. Das CIPA bemüht sich um die Förderung des Immaterialgüterrechts und der damit zusammenhängenden Berufszweige.

Das Link öffnet neues FensterInstitute of Trade Mark Attorneys (ITMA, Markenanwaltskammer) vertritt die Interessen der Markenanwälte und ihres Berufszweigs im gesamten Vereinigten Königreich. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Verhandlungsführung und die Lobbyarbeit bei der Regierung, bei der unabhängigen Aufsichtsbehörde (IPReg) und bei anderen relevanten Organisationen. Es sorgt für die relevante Aus- und Fortbildung und die Beratung im Berufszweig der Markenanwälte und ist für die Förderung des Immaterialgüterrechts und des eigenen Berufszweigs zuständig.

Das Link öffnet neues FensterIntellectual Property Regulation Board (IPReg, Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten des geistigen Eigentums) behandelt alle Aufsichts- und Disziplinarangelegenheiten und legt die für Patent- und Markenanwälte im gesamten Vereinigten Königreich geltenden Standards fest, überwacht diese und setzt sie durch. Es handelt im öffentlichen Interesse und führt die Standesregister der in ihrer Eigenschaft als natürliche oder juristische Person tätigen Patentanwälte und Markenanwälte.

Andere Rechtsberufe

Gerichtsbedienstete

Die Bediensteten und anderen Mitarbeiter an den Gerichten in Nordirland sind Beamte ohne juristische Ausbildung, die sich mit Verwaltungsangelegenheiten befassen.

Die Gerichtsbediensteten stellen sicher, dass die Richter über die richtigen Unterlagen verfügen, um ein Verfahren zu leiten, nehmen die Entscheidungen zu Protokoll und leisten Richtern jede sonstige administrative Hilfe. Sie können die Prozessparteien zwar über Gerichtsverfahren informieren, dürfen ihnen aber keine Rechtsberatung erteilen und auch keine Empfehlungen für das Vorgehen vor Gericht aussprechen. Alle Gerichtsbedienstete werden vom Link öffnet neues FensterNorthern Ireland Courts and Tribunals Service, der dem Justizministerium Nordirland unterstellt ist, eingesetzt.

Vollstreckungsbeamte

Vollstreckungsbeamte sind vom Northern Ireland Court Service beschäftigte Beamte, die Zivilurteile für das Enforcement of Judgements Office (Vollstreckungsbüro) vollstrecken. Das Enforcement of Judgement Office vollstreckt zivilrechtliche Urteile der Magistrates' Courts und der County Courts (einschließlich Small Claims Courts – Gerichte für Bagatellverfahren). Vollstreckungsbeamte werden auf der Grundlage des Judgements Enforcement (Northern Ireland) Order aus dem Jahr 1981 und der Judgement Enforcement Rules (Northern Ireland) aus demselben Jahr in der zuletzt geänderten Fassung tätig.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterPublic Prosecution Service

Link öffnet neues FensterBar of Northern Ireland

Link öffnet neues FensterLaw Society

Link öffnet neues FensterNorthern Ireland Courts and Tribunals Service

Letzte Aktualisierung: 03/10/2018

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Rechtsberufe - Schottland

Diese Seite vermittelt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rechtsberufe in Schottland. Dazu gehören Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte

Richter

In Schottland gibt es kein gesondertes Berufsbild des Richters. Lediglich erfahrene Rechtsanwälte (Solicitors) und Prozessanwälte (Advocates) können Richter werden. Zu den Richterstellen in Schottland gehören folgende:

  • Lord President of the Court of Session (Gerichtspräsident des Court of Session)
  • Lord Justice Clerk (Vizepräsident des High Court of Judiciary)
  • Sheriff Principals (oberste Richter in jeweils einem der sechs Sheriffdoms)
  • Richter, die am Court of Session verhandeln, werden Senators of the College of Justice genannt.
  • Richter, die Fälle vor dem High Court of Justiciary verhandeln, werden als Lords Commissioners of Justiciary bezeichnet.
  • Sheriffs
  • Nebenberufliche Sheriffs (Part-time Sheriffs) werden meistens für die Vertretung eines abwesenden hauptberuflichen Sheriffs eingesetzt.
  • Justices of the Peace (Friedensrichter) sind Laienrichter, die dort entweder alleine oder zu dritt und unterstützt von einem juristisch vorgebildeten Geschäftsstellenmitarbeiter oder Assessor die Verhandlungen führen.

Staatsanwalt

Organisation

In Schottland ist der Link öffnet neues FensterCrown Office and Procurator Fiscal Service COPFS, die schottische Staatsanwaltschaft) für Strafverfolgungen aller Art zuständig. Die Leitung des Crown Office and Procurator Fiscal Service liegt beim Lord Advocate, der auch Minister der schottischen Regierung ist, sowie bei seinem Stellvertreter, dem Solicitor General.

Der Crown Office and Procurator Fiscal Service ist allein für die Verfolgung von Verbrechen, die Untersuchung plötzlicher oder verdächtiger Todesfälle sowie für Beschwerden gegen die Polizei zuständig.

Gemäß section 48 des Scotland Act 1998 entscheidet der Lord Advocate (in seiner Eigenschaft als Leiter der schottischen Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörde) in völliger Unabhängigkeit.

Nur qualifizierte Rechtsanwälte oder Prozessanwälte können Staatsanwalt werden.

Funktion und Pflichten

Die Polizei (oder andere Ermittlungsbehörden wie Her Majesty's Revenue & Customs (die britische Zoll- und Steuerbehörde)) führt eine erste Untersuchung einer Straftat durch und legt dem örtlichen Staatsanwalt einen Bericht vor. Anhand des Berichts entscheidet dieser, ob er Anklage erhebt. Dabei prüft er, ob ausreichend Beweisstücke vorliegen und welches weitere Vorgehen sich anbietet: die Strafverfolgung, eine direkte Maßnahme (etwa Verhängung eines Bußgelds wegen eines Steuerdelikts) oder die Nichtverfolgung. Bei Fällen, die von Geschworenen zu verhandeln sind, befragt der Staatsanwalt Zeugen und sammelt und prüft die forensischen und anderen Beweismittel, bevor er sich zu einer Strafverfolgung entscheidet. Anschließend erstattet er dem Crown Counsel (höhere Staatsanwaltschaft) Bericht, der dann entscheidet, ob es zu einer Strafverfolgung kommt.

Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwälte

Advocates (Barristers) (Rechtsberater/Prozessanwälte)

Advocates sind Mitglieder der schottischen Anwaltsvereinigung (Scottish Bar). Sie dürfen vor allen schottischen Gerichten auftreten, plädieren aber meist vor höheren Gerichten (dem Court of Session und dem High Court of Justiciary), und erstellen Rechtsgutachten. Hochrangige Advocates (Senior Advocates) werden als Queen's Counsel bezeichnet. Alle Advocates sind Mitglieder der Link öffnet neues FensterFaculty of Advocates (schottische Anwaltskammer).

Solicitors (Rechtsanwälte)

Solicitors sind unter den Rechtsberufen am häufigsten vertreten. Sie können in allen rechtlichen Fragen beraten und Mandanten vor Gericht vertreten. Alle Solicitors sind Mitglieder der Link öffnet neues FensterLaw Society of Scotland (schottischer Anwaltsverein), die die Interessen des Berufsstands der Solicitors sowie der Öffentlichkeit in Bezug auf diesen Berufsstand vertritt.

Solicitor Advocates gehören ebenfalls der Law Society of Scotland an. Ebenso wie Advocates (siehe oben) können sie vor dem Court of Session und dem High Court of Justiciary auftreten.

Notare

Notare sind Solicitors, die bestimmte Vorgänge urkundlich aufnehmen und bestimmte Schriftstücke beglaubigen. Notare stellen keinen gesonderten Berufsstand dar.

Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz

Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind Fachanwälte für Fragen des geistigen Eigentums. Sie beraten ihre Mandanten in erster Linie bei der Eintragung und Durchsetzung von Rechten auf dem Gebiet des Patent- und Markenrechts, des Geschmacksmusterrechts sowie in Bezug auf andere Aspekte der Immaterialgüterrechte einschließlich des Urheberrechts. Anders als das allgemeinere Zivil- und Strafrecht gilt das Recht des geistigen Eigentums im gesamten Vereinigten Königreich. In Schottland werden Streitigkeiten in diesem Bereich in der Regel vor dem Court of Sessions ausgetragen, da dieses Gericht die ausschließliche Zuständigkeit für Patentsachen und die meisten eingetragenen Schutzrechte (insbesondere Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster) besitzt. Das Gericht verfügt über Fachrichter, die auf Immaterialgüterrechte spezialisiert sind, sowie über einschlägige Regeln für die Fallverwaltung. Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz können ihre Mandanten direkt vor dem Patents County Court vertreten sowie in Berufungssachen gegen Entscheidungen des britischen Patentamts vor der Patentabteilung des High Court in England und Wales. Entsprechend qualifizierte Patentanwälte dürfen auch vor dem High Court in London auftreten. Hingegen dürfen Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz derzeit keine Streitfälle im Bereich des geistigen Eigentums übernehmen, die vor schottischen Gerichten ausgetragen werden. In Schottland werden solche Streitfälle daher derzeit von Fachanwälten für geistiges Eigentum betreut, die häufig mit Patentanwälten und Anwälten für den gewerblichen Rechtsschutz zusammenarbeiten.

Die meisten schottischen Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz arbeiten in Fachanwaltskanzleien und zum Teil auch für Unternehmen.

Das Link öffnet neues FensterChartered Institute of Patent Attorneys (CIPA) vertritt Patentanwälte aus dem gesamten Vereinigten Königreich. Zu seinen Aufgaben gehört es, mit der Regierung über die Gesetzgebung im Bereich des geistigen Eigentums zu sprechen, Fortbildungsmaßnahmen für angehende und praktizierende Patentanwälte zu organisieren und den Kontakt zu den berufsständischen Regulierungsinstanzen zu halten. Das Institut setzt sich für das Recht des geistigen Eigentums und den Berufstand des Patentanwalts ein.

Das Link öffnet neues FensterInstitute of Trade Mark Attorneys (ITMA) vertritt Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz und den Berufsstand für das gesamte Vereinigte Königreich. Es vertritt den Berufsstand in Verhandlungen und Gesprächen mit der Regierung, der unabhängigen Regulierungsinstanz (IPReg) und anderen Fachverbänden. Es organisiert Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den Berufsstand, erteilt praktische Auskünfte und soll den Berufsstand und das Recht des geistigen Eigentums fördern.

Das Link öffnet neues FensterIntellectual Property Regulation Board (IPReg) befasst sich mit Regulierungsfragen und disziplinarischen Angelegenheiten und legt berufliche Standards für Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz für das gesamte Vereinigte Königreich fest, überwacht deren Einhaltung und setzt sie durch. Es handelt im öffentlichen Interesse und pflegt das Verzeichnis aller Patentanwälte und Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz sowie aller auf diese Rechtsgebiete spezialisierten Anwaltskanzleien.

Andere Rechtsberufe

Sheriff Officers und Messengers-at-Arms (Gerichtsvollzieher) sind Gerichtsbedienstete, die in Schottland für die Zustellung von Dokumenten und gerichtlichen Anordnungen zuständig sind. Sowohl Messengers-at-Arms als auch Sheriff Officers arbeiten im Rahmen privater Sozietäten und erheben gesetzlich festgesetzte Gebühren.

Gemäß section 60 des Bankruptcy and Diligence (Scotland) Act 2007 (Gesetz über Konkurs und Sorgfaltspflicht) sollen die Ämter des Messenger-at-Arms und des Sheriff Officer abgeschafft und durch das neue Amt des Judicial Officer ersetzt werden. Judicial Officers werden vom Lord President of the Court of Session ernannt, der sich dabei auf eine Empfehlung der neuen Scottish Civil Enforcement Commission (Kommission für zivilrechtliche Vollstreckung) stützt.

Nützliche Links

Link öffnet neues FensterCrown Office and Procurator Fiscal Service, Link öffnet neues FensterFaculty of Advocates, Link öffnet neues FensterLaw Society of Scotland, Link öffnet neues FensterScottish Association of Law Centres; Link öffnet neues FensterChartered Institute of Patent Attorneys, Link öffnet neues FensterInstitute of Trade Mark Attorneys, Link öffnet neues FensterIntellectual Property Regulation Board

Letzte Aktualisierung: 07/10/2014

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