Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Umzug ins Ausland mit Kindern/Aufenthaltsbestimmung

Schottland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?

Entweder mit ausdrücklicher Zustimmung der schottischen Gerichte oder in Fällen, in denen die Zustimmung des anderen Elternteils nicht erforderlich ist (siehe Antwort auf Frage 2)

2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?

Die Zustimmung des anderen Elternteils ist erforderlich, wenn ein Elternteil in Bezug auf das Kind eines der folgenden Elternrechte „gerade besitzt und ausübt“:

  • Er darf mit dem Kind zusammenleben oder anderweitig den Aufenthalt des Kindes regeln.
  • Lebt das Kind nicht mit ihm zusammen, kann er regelmäßig Umgang mit dem Kind haben und direkten Kontakt zu ihm unterhalten.

3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?

Siehe Antwort auf Frage 1.

4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.

Ja.

Letzte Aktualisierung: 09/08/2021

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