Umzug ins Ausland mit Kindern/Aufenthaltsbestimmung

Malta
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?

Die Umstände hängen von der jeweiligen Situation ab. Der häufigste Fall ist jedoch, dass keine Einwilligung von dem anderen Elternteil eingeholt werden muss, wenn dessen Wohnort unbekannt ist. Artikel 56 Absatz 5 Zivilgesetzbuch legt fest, dass das Gericht jedem Elternteil die elterliche Sorgen entziehen kann. Folglich muss in diesem Fall der Elternteil, der die elterliche Sorge und das Sorgerecht für das Kind hat, nicht die Einwilligung des anderen Elternteils einholen, dem seine Rechte entzogen wurden.

Der Elternteil sollte jedoch immer die Genehmigung des zuständigen Gerichts, d. h. des Zivilgerichts (Kammer für Familiensachen), einholen, um sicherzustellen, dass er das Kind ohne die Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbringen darf.

2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?

Um ein Kind unter Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften in ein anderes Land zu verbringen, ist stets die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, insbesondere wenn durch die Verbringung des Kindes ein Recht des anderen Elternteils verletzt wird. Zu diesen Rechten zählen das Umgangsrecht und das Recht, an den Entscheidungen bezüglich des Lebens des Kindes beteiligt zu werden (und dazu gehört der Platz, die Umgebung und die Kultur, an dem/in der das Kind aufwachsen soll). In dieser Situation kann der Elternteil, der seine Zustimmung nicht erteilt, aus zahlreichen Gründen gegen die Verbringung sein, beispielsweise weil ihm durch eine solche Verbringung der Umgang mit dem Kind genommen würde.

3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?

Kinder können ohne die Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden, wenn das zuständige Gericht die Genehmigung erteilt.

4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.

Ja, für die vorübergehende Verbringung gelten dieselben Regeln. Die Einwilligung des Elternteils kann wie folgt erteilt werden:

Ich, die/der Unterzeichnete, erteile als Mutter/Vater* von __________________________________________(Name, Nachname, Geburtsdatum, Nummer des Personalausweises des Minderjährigen die Genehmigung, dass meine Tochter/mein Sohn* die Insel Malta für die Zwecke _________________ _______________________________________ (Grund für das Verlassen der Insel) für unbestimmte Zeit/für die Dauer von_______________ verlässt.

_________________________________

Unterschrift, gefolgt von Namen, Nachnamen, Nummer des Personalausweises des Elternteils

*Nichtzutreffendes streichen

Letzte Aktualisierung: 17/07/2019

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