Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Umzug ins Ausland mit Kindern/Aufenthaltsbestimmung

England und Wales
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?

Das Recht von England und Wales enthält Bestimmungen zum rechtmäßigen Verbringen des Kindes aus dem Vereinigten Königreich. Ein Beschluss zum Kindesaufenthalt (child arrangements order) ist ein gerichtlicher Beschluss, mit dem festgelegt wird, bei/mit wem ein Kind leben oder Zeit verbringen darf. Nach Section 13 Absatz 2 des Children Act 1989 ist es einer Person, die über einen entsprechenden Beschluss (früher auch „residence/contact order“) verfügt, gestattet, das Kind für einen Zeitraum von weniger als einem Monat (z. B. für einen Urlaub) aus dem Vereinigten Königreich zu verbringen.

Dies steht im Einklang mit Section 1 Absatz 4 des Child Abduction Act 1984‚ wonach eine Person keine Straftat begeht, indem sie das Kind aus dem Vereinigten Königreich mitnimmt oder ins Ausland schickt, wenn es sich um eine Person handelt, zu deren Gunsten ein Beschluss zum Kindesaufenthalt in Kraft ist, und wenn der Verbringungszeitraum weniger als einen Monat beträgt.

Wenn kein Beschluss zum Kindesaufenthalt in Kraft ist, kann ein Elternteil, der die alleinige elterliche Verantwortung ausübt, ein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils rechtmäßig aus dem Vereinigten Königreich verbringen. Der andere Elternteil, der die elterliche Verantwortung nicht innehat, kann jedoch die Verbringung des Kindes aus dem Hoheitsgebiet verhindern, indem er bei den Gerichten in England und Wales einen Beschluss beantragt, mit der die Verbringung verboten wird (prohibited steps order). Der betreffende Elternteil kann sich auch an die Gerichte wenden, um einen gerichtlichen Beschluss über die elterliche Verantwortung zu erwirken. Der Begriff „elterliche Verantwortung“ ist in Section 3 Absatz 1 des Children Act 1989 definiert.

2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?

Nach Section 13 des Children Act 1989 darf in Fällen, in denen ein Beschluss zum Kindesaufenthalt in Kraft ist, niemand das Kind ohne schriftliche Zustimmung aller Personen, die die elterliche Verantwortung für das Kind tragen, oder ohne gerichtliche Genehmigung aus dem Vereinigten Königreich verbringen.

Darüber hinaus sieht Section 1 des Child Abduction Act 1984 vor, dass ein Elternteil (und bestimmte andere Personen, zu denen ein Vormund, eine Person, zu deren Gunsten ein Beschluss zum Kindesaufenthalt in Kraft ist, oder eine Person, bei/mit der das Kind lebt, gehören) eine Straftat (Kindesentführung) begeht, wenn er/sie ein Kind ohne die entsprechende Zustimmung (d. h. die Zustimmung der Mutter des Kindes und des Vaters des Kindes, wenn er die elterliche Verantwortung innehat, bzw. die Zustimmung der vorstehend genannten anderen Personen) aus dem Vereinigten Königreich verbringt oder ins Ausland schickt.

Gibt es keinen Beschluss zum Kindesaufenthalt und übt mehr als eine Person die elterliche Verantwortung für das Kind aus, so darf keine Person mit elterlicher Verantwortung das Kind ohne Zustimmung des anderen Trägers der elterlichen Verantwortung oder ohne gerichtliche Genehmigung aus dem Vereinigten Königreich verbringen.

3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?

Ein Elternteil, zu dessen Gunsten ein Beschluss zum Kindesaufenthalt in Kraft ist und der das Kind dauerhaft aus dem Vereinigten Königreich verbringen will, kann sich ohne Einschaltung des Gerichts rechtmäßig mit dem Kind umsiedeln, wenn er die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils mit elterlicher Verantwortung bzw. aller anderen Träger der elterlichen Verantwortung hat. Wird die Zustimmung verweigert, muss bei Gericht die Genehmigung beantragt werden, das Kind dauerhaft aus England und Wales zu verbringen (Section 13 Absatz 1 des Children Act 1989).

Besteht kein Beschluss zum Kindesaufenthalt, muss eine Person, die die elterliche Verantwortung für das Kind trägt und das Kind dauerhaft aus dem Vereinigten Königreich verbringen möchte, beim Gericht eine Genehmigung beantragen, wenn ein anderer Träger der elterlichen Verantwortung die Zustimmung verweigert.

In England und Wales ist bei internationalen Umsiedlungsfällen stets das Wohl des Kindes ausschlaggebend. Die Richter an den Familiengerichten berücksichtigen alle Informationen, die ihnen im Einzelfall vorliegen, bevor sie zu einem unabhängigen Urteil gelangen. Sie bemühen sich in erster Linie darum, Entscheidungen zu treffen, die dem Wohl des betreffenden Kindes dienen; das Kindeswohl ist also stets das ausschlaggebende Kriterium. Der Children Act 1989 bietet gesetzlichen Schutz, um das Kindeswohl im Falle einer Umsiedlung aus England und Wales zu garantieren.

4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.

Die Antwort auf Frage 1 enthält die Bestimmungen für das rechtmäßige Verbringen eines Kindes aus dem Vereinigten Königreich für einen Zeitraum von weniger als einem Monat. Eine Person, zu deren Gunsten ein Beschluss zum Kindesaufenthalt in Kraft ist, kann das Kind für weniger als einen Monat ins Ausland mitnehmen und benötigt daher nicht die Genehmigung des anderen Elternteils, mit dem Kind Urlaub im Ausland zu machen.

Letzte Aktualisierung: 10/08/2021

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