În materie de drept civil, procedurile și acțiunile în curs intentate înainte de încheierea perioadei de tranziție vor continua în temeiul legislației UE. În baza unui acord reciproc între UE și Regatul Unit, Portalul e-justiție va păstra informațiile legate de Regatul Unit până la sfârșitul anului 2024.

Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Kommunikation mit Gerichten

Scoţia
Conținut furnizat de
European Judicial Network
Rețeaua judiciară europeană (în materie civilă și comercială)

1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?

Ja, jedoch nur im Bagatellverfahrens (Simple Procedure). Das Bagatellverfahren ist ein Gerichtsverfahren für eine schnelle, preisgünstige und informelle Streitbeilegung, sofern der Streitwert 5000 Pfund nicht übersteigt.

Weiterführende Informationen zur Plattform Civil Online können über die Website der Geschäftsstelle des Amts für die Gerichte Schottlands (Scottish Courts and Tribunals) über den Link für die Plattform Civil Online abgerufen werden.

Der Scottish Courts and Tribunals Service beabsichtigt, langfristig mehr Dienste elektronisch anzubieten. Derzeit stehen jedoch nur die vorgenannten Verfahren elektronisch zur Verfügung. Die Einleitung verschiedener Verfahren über das Internet sind das wichtigste Ziel. Gleichzeitig werden interne Systeme und Verfahren überarbeitet.

2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?

Der Online-Dienst steht ausschließlich für Bagatellverfahren (Simple Procedure) zur Verfügung. Dieses Verfahren muss nicht zwangsweise über das Internet eingeleitet werden. Es kann auch mit einem Antrag in Papierform bei Gericht eingeleitet werden.

3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?

Der Online-Dienst ist rund um die Uhr verfügbar. Dass ein Antrag eingegangen ist, wird jedoch nur innerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts, wenn Bedienstete den Antrag prüfen und bearbeiten können, bestätigt.

4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?

Es gibt Standard-Formblätter, die mit den Vorschriften des Gerichts in Einklang stehen. Diese können ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden.

Vorschriften und Formulare für das Verfahren können über die Website des Scottish Courts and Tribunals Service unter court rules (Gerichtsordnung) abgerufen werden.

5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?

Nutzer müssen sich authentifizieren, bevor sie Zugang zu Daten erhalten. Die Übermittlung und Speicherung der Daten erfolgt verschlüsselt. Die Anwendung wurde mit OWASP ASVS 3.0 level 2 entwickelt.

6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?

Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich.

Das Datum und die Uhrzeit des Eingangs von Anträgen oder anderen Schriftstücken werden im Fallbearbeitungssystem gespeichert.

7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?

Gerichtsgebühren sind zu bezahlen und gesetzlich geregelt.

Die Gebühren sind elektronisch per Kredit- oder Debitkarte zu bezahlen, wenn ein Bagatellverfahren auf der Plattform Civil Online eingereicht wird.

Wird ein nicht-elektronisches Verfahren verwendet, können die Gebühren bar oder mit einem Scheck sowie einer Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden.

Weiterführende Informationen sind der Website des Scottish Courts and Tribunals Service unter court fees (Gerichtsgebühren) zu entnehmen.

8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?

Nein, ein Bagatellverfahren kann abgewiesen oder abgeschlossen werden; siehe dazu die Verfahrensordnung der Gerichte (rules of court).

9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?

Es ist möglich, jedoch nicht vorgeschrieben.

10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?

Antwortet der Beklagte elektronisch, übermittelt das Gericht eine elektronische Bestätigung über den Eingang der Antwort und wird weitere Verfahrensschritte elektronisch mitteilen.

Weitere Informationen sind auf der Website des Scottish Courts and Tribunals Service unter responding to a claim (Klagebeantwortung) zu finden.

11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?

Bleibt die Klage unbeantwortet, erfolgt keine Mitteilung durch das Gericht. Der Kläger setzt sich mit dem Beklagten in Verbindung, um ihn rechtzeitig über den Ausgang des Verfahrens zu informieren.

12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Wurde ein Bagatellverfahren über die Civil Online Plattform eingereicht, werden dem Gericht elektronisch übermittelten Beweise vor Gericht elektronisch gewürdigt. Dies gilt jedoch nur für die über diese Plattform eingeleiteten Verfahren.

In allen andere Verfahrensarten ist dies nur möglich, wenn beide Parteien und der zuständige Richter der elektronischen Beweiswürdigung zustimmen.

13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?

Nein.

14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?

Nein. Findet jedoch ein Verfahren mit umfassender gerichtlicher Anhörung und Urteilsfindung statt, kann anschließend eine Ausfertigung der Stellungnahme des Gerichts auf der Website des Scottish Courts and Tribunals Service und/oder der Website des schottischen Justizwesens unter Judiciary of Scotland veröffentlicht werden.

15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?

Nein.

16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?

Nein.

17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?

Nein. Jedoch sind einige Stellungnahmen des Gerichts online abrufbar. Weiterführende Informationen sind auf der Website des Scottish Courts and Tribunals Service und/oder der Website des schottischen Justizwesens unter Judiciary of Scotland zu finden.

Letzte Aktualisierung: 16/04/2021

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