Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Kommunikation mit Gerichten

Finnland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?

Ja.

2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?

Die automatische Bearbeitung ist verfügbar für die Einreichung von Klageanträgen im Falle von unbestrittenen Forderungen, für Anträge auf Prozesskostenhilfe (und für die Beantragung der Ernennung eines Verteidigers oder eines öffentlichen Rechtsbeistands sowie für Anwälte, die die Erstattung von Gebühren und Kosten durch den Staat beantragen) und für Anträge auf Vollstreckung (im Privatrecht Anträge auf Beitreibung von Geldforderungen auf der Grundlage der Entscheidung oder des Urteils eines Bezirksgerichts (käräjäoikeus)).

In Finnland gibt es keine Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden.

3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?

Der Online-Dienst steht jederzeit zur Verfügung.

4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?

Für Gesellschaften und Organisationen, die häufig Klageanträge stellen, steht eine XML-Vorlage zur Verfügung. Für Bürger und Unternehmen gibt es ein separates elektronisches Online-Formular.

5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?

Der Online-Dienst der finnischen Gerichte für die automatische Bearbeitung ist durch ein verschlüsseltes HTTPS-Dateiübertragungsprotokoll gesichert. Die von den Gerichten übermittelten Daten werden auf einem sicheren Server gespeichert, von dem die betroffenen Parteien ihre Dokumente herunterladen können.

6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?

Die Benutzer müssen sich anmelden, um Dateien von dem sicheren Server herunterzuladen.

7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?

Bei elektronischen und nicht elektronischen Verfahren fallen dieselben Gebühren an. Die von Antragstellern und Klägern zu entrichtenden Gebühren werden von den Bezirksgerichten am Ende des jeweiligen Verfahrens erhoben. Die Höhe der Gebühr hängt von der Art der Sache und der Komplexität des Verfahrens ab.

8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?

Für elektronische Verfahren gelten dieselben Grundsätze wie für Klagen, die mit herkömmlichen, nicht elektronischen Mitteln eingereicht werden.

9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?

Der Beklagte kann über das Internet antworten, muss dies jedoch nicht.

10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?

In Zivilsachen gibt es diesbezüglich keine Unterschiede zwischen elektronischen und nicht elektronischen Verfahren.

11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?

In Zivilsachen gibt es diesbezüglich keine Unterschiede zwischen elektronischen und nicht elektronischen Verfahren.

12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Ja. Klageanträge, Antworten und andere gerichtliche Schriftstücke können den Gerichten auch per E-Mail übermittelt werden.

13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?

Schriftstücke, die keine Empfangsbestätigung erfordern (wie Antworten, Ladungen zu Vor- und Hauptverhandlungen und Gerichtsniederschriften), können den betroffenen Parteien per E-Mail übermittelt werden.

14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?

Gerichtliche Entscheidungen können den betroffenen Parteien auf Wunsch in elektronischer Form übermittelt werden. Der Empfänger oder sein Bevollmächtigter muss sich anmelden, um gerichtliche Entscheidungen über den Online-Dienst herunterzuladen.

15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?

Gegenwärtig ist es nicht möglich, in elektronischer Form Rechtsmittel einzulegen.

16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?

Anträge auf Vollstreckung von Geldforderungen können in elektronischer Form eingereicht werden. Die automatische Bearbeitung steht für privatrechtliche Anträge auf Beitreibung von Forderungen auf der Grundlage der Entscheidung oder des Urteils eines Bezirksgerichts zur Verfügung.

17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?

Ja. Wenn das Verfahren über das Internet eingeleitet wurde, können sich Kläger über den Stand ihrer Rechtssache informieren, indem sie sich beim Online-Dienst anmelden.

Letzte Aktualisierung: 10/05/2023

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