Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Kommunikation mit Gerichten

England und Wales
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?

Ja, es ist möglich, Gerichtsverfahren über das Internet einzuleiten, entweder über Money Claim Online (MCOL) oder Possession Claim Online (PCOL). Für beide Verfahren leistet ein Helpdesk Hilfestellung (jedoch keine Rechtsberatung). Der Helpdesk ist unter 0845 601 5935 (für Anrufer innerhalb des Vereinigten Königreichs) bzw. unter +44 1604 619 402 (für Anrufer außerhalb des Vereinigten Königreichs) zu erreichen.

Darüber hinaus können Klagen bei den verschiedenen Gerichtsbarkeiten des Rolls Building in London (die Chancery Division des High Court, das Commercial Court, das Technology and Construction Court, das Mercantile Court und das Admiralty Court) über das elektronische Fallbearbeitungssystem eingeleitet und bearbeitet werden.

2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?

MCOL steht für Klagen vor dem County Court für einen festen Geldbetrag von weniger als 100 000 Pfund (ca. 125 000 EUR), einschließlich Gerichtskosten und etwaige Anwaltskosten, zur Verfügung. Eine Klage darf gegen maximal zwei Personen geltend gemacht werden und die Anschrift der Person(en), die verklagt wird (werden), muss in England oder Wales sein. Der Antragsteller muss zudem über eine Zustellanschrift in England oder Wales verfügen.

PCOL kann verwendet werden, um einen Anspruch auf Herausgabe von Grundbesitz (einschließlich Gebäuden oder Gebäudeteilen) geltend zu machen. Dazu gehören Ansprüche auf Räumung von Wohneigentum eines Vermieters gegen einen Mieter, wenn diese Ansprüche ausschließlich auf Mietrückständen beruhen (nicht aber Ansprüche auf vorzeitige Beendigung eines Mietvertrags wegen Vertragsbruchs des Mieters); oder Ansprüche eines Hypothekengläubigers gegen einen Hypothekenschuldner, allein aufgrund des Verzugs bei der Zahlung von im Rahmen einer Hypothek fälligen Beträgen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche auf andere Abhilfemaßnahmen, mit Ausnahme der Zahlung von Mietrückständen oder von Geldern, die aufgrund einer Hypothek fällig sind, sowie von Zinsen und Kosten. Wie bei MCOL müssen alle Beklagten eine Zustellanschrift in England oder Wales haben, und der Gläubiger muss eine Anschrift in England oder Wales haben, an die Dokumente zugestellt werden können. Der Antragsteller muss zudem eine Postleitzahl für das zurückzufordernde Eigentum angeben können, und sollte über eine E-Mail-Adresse verfügen.

Sowohl für MCOL als auch für PCOL müssen die Gläubiger mindestens 18 Jahre alt und in Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein, dürfen keinen Rechtsbeistand im Sinne des Rechtshilfegesetzes von 1988 erhalten und dürfen nicht als die Rechtspflegeorgane missbrauchende Prozesspartei gelten (d. h. eine Person, der von einem Richter des High Court untersagt wurde, ohne Genehmigung vor einem County Court in England oder Wales zu klagen). Es können keine Klagen gegen die Regierung oder die Monarchie vorgebracht werden.

Diese Arten von Klagen dürfen nicht über das Internet eingeleitet werden.

Das elektronische Fallbearbeitungssystem kann für alle Klagen genutzt werden (ausgenommen sind jene, die einen Antrag auf Gebührenerlass beinhalten), die andernfalls direkt bei Gericht (Rolls Building) eingereicht werden; bei Verfahren, die nicht elektronisch eingeleitet wurden, können beide Verfahren verwendet werden.

3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?

Sowohl MCOL als auch PCOL sind rund um die Uhr nutzbar. Geht ein Klageantrag an einem Tag, an dem das Gericht geöffnet ist, vor 09:00 Uhr ein, wird der Antrag noch am selben Tag bearbeitet. Geht er nach 09:00 Uhr ein, wird er am nächsten Tag, an dem das Gericht geöffnet ist, bearbeitet. Der Klageantrag wird in der Regel am Tag der Bearbeitung gedruckt und dem Beklagten per Post zugestellt.

Das elektronische Fallbearbeitungssystem ist vorbehaltlich routinemäßiger Wartungsarbeiten rund um die Uhr verfügbar.

4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?

Sowohl im Falle von MCOL als auch im Falle von PCOL wird der Antragsteller aufgefordert, eine Reihe von Masken auszufüllen. In jeder Maske wird eine bestimmte erforderliche Information behandelt – z. B. der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Gläubigers, der Name und die Anschrift des oder der Beklagten und der geforderte Geldbetrag sowie Einzelheiten zur Klage.

Die Informationen werden im Rahmen des MCOL- bzw. PCOL-Verfahrens automatisch gespeichert, sobald sie in der Maske ausgefüllt wurden. Wenn ein Gläubiger nur einen Teil einer Maske ausfüllt, kann er diese Informationen zwischenspeichern, indem er die Speicheroption wählt, die oben und unten in jeder Maske erscheint. Bei MCOL-Verfahren werden diese Angaben 28 Tage lang gespeichert, um einem Gläubiger genügend Zeit zu geben, weitere Informationen zusammenzutragen. Bei PCOL-Verfahren wird ein Klageentwurf auf unbestimmte Zeit gespeichert, bis die Klage eingereicht und/oder vom Nutzer gelöscht wird.

Die ersten Angaben über die Parteien und ihre Rechtsanwälte werden in einem Online-Formular übermittelt. Die über das elektronische Fallbearbeitungssystem hochgeladenen Dokumente werden so behandelt, als würde die jeweilige Partei sie persönlich abgeben; die einzige Einschränkung betrifft die Größe: Sollte ein Dokument zu groß sein, muss es in Teilen eingereicht werden.

5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?

Sicherheit ist sowohl im MCOL- als auch im PCOL-Verfahren von größter Bedeutung. Da einige der Angaben des Gläubigers vertraulich sein können, wird die Sicherheit durch eine eindeutige Benutzer-ID und Passwörter gewährleistet. Zudem verfügt die Website über einen Sicherheitsschutz, bei dem die online übermittelten Daten verschlüsselt werden. Die Parteien sollten jedoch beachten, dass alle gesendeten oder empfangenen E-Mails nicht als sicher angesehen werden können.

Gläubiger müssen sich für MCOL- und PCOL-Verfahren registrieren, bevor sie online Klagen einreichen können. Nach der Registrierung muss eine Benutzer-ID und ein Passwort vergeben werden. Sowohl die ID als auch das Passwort müssen zwischen 8 und 12 Zeichen lang sein und aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen bestehen.

Bei beiden Verfahren wird ein Gläubiger bei der Registrierung zudem aufgefordert, eine Sicherheitsfrage auszuwählen und die zugehörige Antwort einzugeben. Dies kommt zum Tragen, wenn der Gläubiger sein Passwort vergessen hat. Dann verschickt das System das Passwort per E-Mail, sofern die Sicherheitsfrage korrekt beantwortet wurde. Einmal vergessene Benutzer-IDs sind nicht wiederherstellbar.

Über das elektronische Fallbearbeitungssystem können Gerichte, Parteien und Banken, sicher Informationen übermitteln.

6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?

Zwar gilt das in der Antwort auf Frage 5 beschriebene Anmeldeverfahren, elektronische Signaturen sind jedoch dafür nicht erforderlich. Gemäß den Erläuterungen zur Frage 3 bestimmt der Zeitpunkt der Antragseinreichung den Tag, an dem die Forderung bearbeitet wird.

Für über das elektronische Fallbearbeitungssystem eingereichte Schriftstücke, ist keine elektronische Signatur erforderlich. Der Zeitpunkt der Einreichung entspricht entweder dem Zeitpunkt der Zahlung der entsprechenden Gebühr oder dem Datum und der Uhrzeit, so wie es in den Vorschriften vorgesehen ist.

7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?

Für online eingereichte Klagen wird eine geringere Gebühr erhoben als für manuell eingereichte, da sie für das Gerichtspersonal mit weniger Aufwand einhergehen. Sowohl bei MCOL als auch bei PCOL sollten die Gerichtsgebühren per Kredit- oder EC-Karte bezahlt werden; bei PCOL können Unternehmen und Rechtsanwälte zudem per Lastschrift zahlen. Wer eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen kann, kann weder MCOL noch PCOL verwenden. Im Falle einer Gebührenbefreiung muss für den Antrag ein Nachweis eingereicht werden, der von einem Mitarbeiter des Gerichts zu prüfen ist. Aus diesem Grund sind Anträge auf Gebührenbefreiung nicht online verfügbar. Antragsteller, die für eine Gebührenbefreiung infrage kommen, müssen sich an das für sie vor Ort zuständige Gericht wenden und zusammen mit ihrem Antrag die Klage manuell stellen.

Die zu zahlenden Gebühren sind dieselben wie bei der Bearbeitung nach persönlicher Einreichung und werden entweder per Kreditkarte oder auf Rechnung bezahlt.

8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?

Es ist zwar möglich, über MCOL und PCOL eingegebene Klagen und Anträge zu löschen, bevor sie als eingereicht gelten, nach der Einreichung können Klagen jedoch nicht mehr gelöscht werden. Verfahren, die über MCOL oder PCOL elektronisch eingeleitet wurden, können ebenso wie herkömmlich eingeleitete Verfahren nach der Einreichung annulliert werden. Gerichtsgebühren können nicht zurückerstattet werden, wenn ein Antrag auf Annullierung nach Einleitung des Verfahrens gestellt wird.

Bei einer elektronischen Anmeldung kann eine Rechtssache auf dieselbe Weise zurückgezogen werden wie bei einer persönlichen Einreichung vor Ort.

9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?

Wenn eine Klage im Rahmen des MCOL- oder PCOL-Verfahrens gestellt wurde, kann der Beklagte elektronisch antworten, indem er das Login-Passwort verwendet, das auf der Vorderseite des Antragsformulars angegeben ist. Es ist nicht zwingend erforderlich, über das Internet zu antworten.

Eine elektronisch eingeleitete Klage wird in Ermangelung einer Regelung als elektronische Klage weitergeführt.

10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?

Dem Beklagten stehen fünf Möglichkeiten zur Verfügung, um online über das MCOL-Verfahren auf eine Klage zu antworten. Er kann:

  • die Forderung vollständig bezahlen
  • die Forderung vollständig anerkennen
  • die Forderung teilweise anerkennen
  • eine Zustellungsbestätigung hinterlegen
  • die Forderung zurückweisen
  • eine Gegenforderung gegenüber dem Antragsteller geltend machen

Wenn der Beklagte Einwände erhebt, wird die Sache an das am Wohnort des Beklagten zuständige Gericht verwiesen. Im Falle einer Gegenforderung wird die Sache an ein Gericht verwiesen. In beiden Fällen wird die Sache so behandelt, als wäre die Forderung in nicht-elektronischer Form gestellt worden.

Wenn der Beklagte die Forderung teilweise anerkennt, wird der Gläubiger gefragt, ob er bereit ist, dieses Anerkenntnis anzunehmen. Wird es angenommen, kann der Antragsteller das Gericht ersuchen, ein Urteil gegen den Beklagten zu erlassen und einen Vollstreckungsbescheid auszustellen. Wird es nicht angenommen, wird der Fall als verteidigter Fall weitergeführt.

Wenn der Beklagte auf eine Räumungsklage antwortet, wird dem Antragsteller eine Kopie zugestellt und für die erste Verhandlung in der Räumungsklage in die Gerichtsakte aufgenommen. In PCOL können Beklagte das Antwortformular ausfüllen, bei dem es sich um eine Erklärung über die Mittel handelt, die vor der Verhandlung in der Räumungsklage erforderlich ist.

Einem Beklagten in einem elektronisch eingeleiteten Verfahren stehen dieselben Möglichkeiten zur Verfügung wie einem Beklagten in einer Rechtssache, die nicht elektronisch eingeleitet wurde.

11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?

Wenn der Beklagte auf eine Forderung nicht antwortet, kann der Gläubiger online über MCOL ein Versäumnisurteil beantragen. Ein Antrag kann durch Auswahl der Option „Urteilsbeginn“ gestellt werden. In diesem Fall wird der Gläubiger aufgefordert anzugeben, ob der Beklagte die Forderung in Raten oder in einer einmaligen Zahlung begleichen soll. Wenn der Gläubiger Zinsen als Teil der ursprünglichen Forderung erhoben hat, ist er berechtigt, Zinsen ab dem Ausstellungsdatum bis zu dem Datum zu verlangen, an dem das Urteil beantragt wird. Wie bei der Einleitung von Verfahren wird ein Antrag auf ein Urteil, der vor 09:00 Uhr an einem Tag, an dem die Gerichte geöffnet sind, über MCOL eingeht, bis zum Ende desselben Tages bearbeitet. Geht der Antrag nach 09:00 Uhr ein, wird er am nächsten Tag, an dem das Gericht geöffnet ist, bearbeitet und erscheint möglicherweise erst am folgenden Tag in MCOL.

PCOL kann verwendet werden, um beim Gericht die Festsetzung eines Termins für die Räumung zu beantragen, wenn der Beklagte die Bedingungen einer Anordnung auf Herausgabe nicht eingehalten hat. Die erforderlichen Belege müssen jedoch direkt bei Gericht eingereicht werden und können keinem Online-Antrag beigefügt werden.

Das Versäumnis des Beklagten, sich an dem Verfahren zu beteiligen, führt in einem elektronisch eingeleiteten Verfahren zu denselben Ergebnissen wie in einem Fall, der nicht über das elektronische Fallbearbeitungssystem eingeleitet wurde.

12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

PCOL ermöglicht es Antragstellern, Folgendes elektronisch einzureichen:

  • allgemeine Korrespondenz
  • allgemeine Anträge
  • Antrag auf Vertagung der Anhörung
  • Rücknahme einer Forderung.

In MCOL können Antragsteller zudem elektronisch:

  • ein Urteil durch Anerkenntnis, Teilanerkenntnis oder Versäumnis eingeben
  • einen Vollstreckungsbescheid ausstellen.

Antragsteller und Beklagte können ihre E-Mail-Korrespondenz und Anfragen über MCOL und PCOL einreichen. Sie können jedoch keine allgemeine Korrespondenz oder Anträge elektronisch einreichen.

Über das elektronische Fallbearbeitungssystem können alle Schriftstücke elektronisch eingereicht werden.

13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?

Urteile können sowohl in MCOL als auch in PCOL veröffentlicht werden, müssen jedoch nach dem in der Prozessordnung vorgeschriebenen Verfahren zugestellt werden.

In elektronischen Verfahren ist der Urheber für die Zustellung verantwortlich.

14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?

Die Richter haben nicht die Möglichkeit, den Parteien Urteile elektronisch zukommen zu lassen.

Die elektronische Einreichung hat keinen Einfluss auf die Verkündung von Urteilen.

15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?

Für allgemeine Anträge kann ein Rechtsbehelf über PCOL geltend gemacht werden, in anderen Fällen ist die elektronische Geltendmachung eines Rechtsbehelfs über PCOL oder MCOL nicht möglich. Entscheidungen können nicht über das Internet zugestellt werden.

In Berufungssachen ist eine elektronische Einreichung nicht möglich.

16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?

Wenn ein Gläubiger ein Versäumnisurteil mit sofortiger Zahlung über MCOL beantragt, kann er einen Vollstreckungsbescheid beantragen, sobald aus dem Status in MCOL hervorgeht, dass das Urteil eingegeben wurde, und wenn der Beklagte gegen die Bedingungen des Urteils verstoßen hat (dies gilt unabhängig davon, ob das Urteil durch Versäumnis oder durch Anerkenntnis erlangt wurde). Für die Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids wird eine Gebühr erhoben, die der Gläubiger per EC- oder Kreditkarte entrichten kann. Diese Gerichtsgebühr wird dem geschuldeten Betrag hinzugerechnet. Um online einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen, muss sich der Gläubiger mit seiner Benutzer-ID und seinem Passwort im System anmelden und unter der entsprechenden Forderung die Option „Vollstreckungsbescheid“ wählen.

Der Vollstreckungsbescheid muss ausgestellt werden für:

entweder den nach dem Urteil fälligen Restbetrag

oder, wenn das Urteil in Raten zu zahlen ist, einen Mindestbetrag von 50 Pfund oder eine Monatsrate, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Sobald der Vollstreckungsbescheid ausgestellt ist, wird er elektronisch an die Gerichtsvollzieher des Heimatgerichts des Beklagten geschickt. Die Gerichtsvollzieher werden mehrfach versuchen, das Geld des Gläubigers einzutreiben.

Andere Vollstreckungsmethoden – deren vollständige Einzelheiten auf dem Vollstreckungsdatenblatt für England und Wales zu finden sind – sind über MCOL nicht verfügbar.

PCOL kann verwendet werden, um bei Gericht einen Antrag auf Ausstellung einer Anordnung auf Herausgabe einzureichen. Damit kann ein Urteil oder eine Anordnung auf Herausgabe von Grundstücken (wobei mit „Grundstück“ sowohl Gebäude als auch Freiflächen gemeint sind) vollstreckt werden. Wenn die Bewohner das Grundstück nicht freiwillig verlassen, ist ein Gerichtsvollzieher aufgrund des Räumungsbefehls befugt, sie zur Räumung zu zwingen. Es ist eine Gebühr zu entrichten.

PCOL kann auch verwendet werden, um bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer Anordnung auf Rückgabe zu stellen. Anordnungen auf Rückgabe des Besitzes gelten nur unter den Umständen, dass der Gerichtsvollzieher eine Anordnung auf Herausgabe erfolgreich vollstreckt hat und der frühere Bewohner wieder Besitz vom Grundstück ergriffen hat. Wenn sich ein Antrag jedoch auf eine separate Zeugenaussage oder Unterlagen stützt, ist es nicht möglich, einen Antrag online einzureichen. Es können keine weiteren Vollstreckungsmethoden über PCOL beantragt werden.

Bei der elektronischen Fallbearbeitung sind keine Vollstreckungsbestimmungen vorgesehen.

17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?

Die Parteien können sich den Status ihres Falles online anzeigen lassen und eine Übersicht über die Fälle einsehen, die von ihnen oder gegen sie eingeleitet wurden.

Vorbehaltlich der Bestimmungen in der Zivilprozessordnung können elektronische Akten im Fallbearbeitungssystem über das dafür vorgesehene Terminal durchsucht werden.

Weiterführende Links

Money Claim Online

Possession Claim Online

Civil Procedure Rules

Ministry of Justice

Letzte Aktualisierung: 19/04/2021

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