Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Englisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Swipe to change

Prozessuale Fristen

Irland
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Welche Arten von Fristen gibt es in Zivilverfahren?

Die wichtigsten Fristen sind:

Frist für die Klageerwiderung: Nachdem dem Beklagten eine Klage beim High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht) zugestellt wurde, hat er acht Tage Zeit, sich einzulassen, was als „appearance“ bezeichnet wird. Die 8-tägige Frist gilt jedoch nicht für eine „besondere Vorladung“ nach Order 12 Regel 2 der Rules of the Superior Courts (Verfahrensordnung der Obergerichte), wonach eine Einlassung jederzeit eingereicht werden kann.

Die allgemeine 8-tägige Frist gilt „ausschließlich“ des Zustellungsdatums, sofern das Gericht nichts anderes anordnet. Der Beklagte hat dann eine weitere Frist von 28 Tagen ab dem Datum der Zustellung der Klageschrift oder ab der Frist für die Einlassung, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist, auf die Klage zu erwidern [Order 21 Regel 1 der Rules of the Superior Courts].

In Zivilverfahren vor dem Circuit Court (Landgericht) muss der Beklagte dem Kläger seine Klageerwiderung innerhalb von zehn Tagen nach seiner Einlassung zustellen [Order 15 Regel 4 der Circuit Court Rules 2001 (Verfahrensordnung des Circuit Court 2001)]. Vor dem District Court (Amtsgericht) müssen die Einlassung und die Klageerwiderung spätestens 28 Tage nach Zustellung der Klageschrift eingereicht werden [Order 42 der District Court Rules (Verfahrensordnung des District Court)].

Frist für die Vollstreckung eines Urteils: Beim High Court kann die Vollstreckung eines Urteils innerhalb von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt eingeleitet werden, zu dem das Urteil vollstreckbar wurde [Order 42 Regel 23 der Rules of the Superior Courts (Verfahrensordnung der Obergerichte)]. Ein Antrag auf Erlass der Zwangsvollstreckung ist nach Ablauf von sechs Jahren oder bei einem Wechsel der Parteien durch Tod oder aus anderen Gründen erforderlich. Eine Klage auf ein Urteil verjährt nach 12 Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem das Urteil vollstreckbar wurde [Statute of Limitations 1957 (Verjährungsgesetz von 1957), Abschnitt 11].

Verjährungsfristen: In Vertragsfällen hat eine Vertragspartei sechs Jahre Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Grund für die Klage entstanden ist. Bei Deliktsfällen hat eine Person üblicherweise eine Frist von 6 Jahren, um ihre Ansprüche geltend zu machen, obwohl bei Körperverletzungen und Verleumdungsklagen besondere Regeln gelten.

Bei Körperverletzungen gilt eine zweijährige Klagefrist ab dem Tag der Verletzung oder ab dem Tag, an dem die Person Kenntnis von der Ursache der Verletzung erlangt hat, falls dies später der Fall ist [Civil Liability and Courts Act 2004 (Gesetz über zivilrechtliche Haftung und Gerichte von 2004), Abschnitt 7].

Bei Verleumdungsfällen ist die Klage innerhalb von einem Jahr einzureichen, wobei diese Frist in Ausnahmefällen auf zwei Jahre verlängert werden kann.

Bei einer Klage gegen den Nachlass eines Verstorbenen muss der Anspruch innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod oder innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist geltend gemacht werden, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist [Civil Liability Act 1961 (Gesetz über zivilrechtliche Haftung von 1961), Abschnitt 9 Nummer 2].

Klagen von Lebenspartnern gemäß Teil 15 des Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010 (Gesetz von 2010 über eingetragene Lebenspartnerschaften und bestimmte Rechte und Pflichten von Lebenspartnern) sind innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung der Beziehung einzureichen.

Bei Fällen im Zusammenhang mit der Rückgabe von Grundstücken beträgt die Verjährungsfrist zwölf Jahre.

Die Verjährungsfrist für die Beitreibung von Rückständen bei der üblichen Miete beträgt sechs Jahre. Bei der Ablösung von Hypotheken beträgt die Frist zwölf Jahre. Für Bergungsansprüche gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Für eine Schadensersatzklage wegen Verletzung der impliziten Bedingungen bei einem mangelhaften Kraftfahrzeug muss der Anspruch innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden [Sale of Goods and Supply of Services Act 1980 (Gesetz von 1980 über den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen), Abschnitt 13 Nummer 8]. Für einen Schadensersatzanspruch wegen eines fehlerhaften Produkts muss die Klage innerhalb von drei Jahren erhoben werden [Liability for Defective Products Act 1991 (Produkthaftungsgesetz von 1991), Abschnitt 7 Nummer 1].

2 Liste der Tage, die nach der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 vom 3. Juni 1971 als arbeitsfreie Tage vorgesehen sind.

Die Vorschriften über die Sitzungen der Gerichte und die Gerichtsferien sind über den Link am Ende dieses Dokuments abrufbar.

Neben Samstag und Sonntag gibt es in Irland noch folgende arbeitsfreie Tage:

Neujahrstag (1. Januar)

St. Patrick's Day (17. März)

Ostermontag

Erster Weihnachtsfeiertag (25. Dezember).

Zweiter Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)

Der erste Montag im Mai, Juni und August

Der letzte Montag im Oktober

Fallen der erste Weihnachtsfeiertag, der zweite Weihnachtsfeiertag oder der Neujahrstag auf ein Wochenende, wird der nächste Wochentag zu einem Feiertag. Zu beachten sind auch die Gerichtsferien, während derer begrenzte Gerichtssitzungen stattfinden, wie „Ferienverhandlungen“ und Eilverfahren. Während der langen Ferien im August und September finden beispielsweise in den Obergerichten und in den Circuit Courts nur wenige Gerichtssitzungen statt.

3 Welche allgemeinen Regeln sind auf die Fristen für die verschiedenen Zivilverfahren anwendbar?

Die Fristen für die Einleitung von Gerichtsverfahren sind in der geänderten Fassung des Statute of Limitations 1957 (Verjährungsgesetz von 1957) festgelegt. Eine nach Ablauf der Verjährungsfrist erhobene Klage ist nur dann ausgeschlossen, wenn sich der Beklagte auf das Verjährungsgesetz beruft. Folglich berührt die Verjährungsfrist nicht das Recht des Klägers auf Klageerhebung, aber sie kann sich auf seinen Erfolg auswirken. Wichtig ist auch, dass der High Court selbst bei fristgerechter Klageerhebung befugt ist, die Klage im Interesse der Gerechtigkeit abzuweisen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Klageerhebung und dem Zeitpunkt des Verfahrens oder der Klage so viel Zeit verstrichen ist, dass dies für den Beklagten eine Ungerechtigkeit bedeuten würde. Siehe auch die Antwort auf Frage 1.

4 Wenn eine Handlung oder eine Formalität innerhalb einer bestimmten Frist ausgeführt werden muss, wann beginnt die Frist zu laufen?

Die Frist beginnt mit dem Datum des relevanten Ereignisses oder dem „Datum der Kenntnisnahme eines relevanten Ereignisses“ (z. B. einer Verletzung). Wird beispielsweise von einem Gericht eine Frist von einer Woche für eine Handlung gesetzt, so muss die betreffende Handlung innerhalb einer Woche nach Erlass der Anordnung vorgenommen oder das entsprechende Schriftstück eingereicht werden. Hat eine Partei sechs Jahre Zeit, um ein Urteil zu vollstrecken, so gilt diese Frist sechs Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem das Urteil vollstreckbar wurde.

Sofern in einer Rechtsvorschrift nicht anders vorgesehen, gilt im Allgemeinen, dass der Tag, an dem eine Frist beginnt, in dieser Frist eingeschlossen ist [Interpretation Act 2005 (Auslegungsgesetz von 2005), Abschnitt 18 Buchstabe h]. Allerdings wird gemäß Order 122 Regel 10 der Rules of the Superior Courts der erste Tag bei der Berechnung der Frist nicht berücksichtigt, wenn eine bestimmte Anzahl von Tagen (mit Ausnahme von „vollen“ Tagen) in dieser Verfahrensordnung vorgeschrieben ist.

5 Kann der Beginn der Frist durch die Art der Übermittlung oder Zustellung von Schriftstücken (persönliche Übergabe durch einen Gerichtsvollzieher oder Postweg) beeinflusst oder verändert werden?

Soll ein Schriftstück der Gegenpartei bis zu einem bestimmten Datum oder innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen zugestellt werden, so wird in der Regel angegeben, dass es entweder per normaler frankierter Post oder per Einschreiben zuzustellen ist. Wird das Schriftstück mit normaler frankierter Post zugestellt, so gilt es als der anderen Partei zu dem Zeitpunkt zugestellt, zu dem der Umschlag mit dem Schriftstück auf dem normalen Postweg zugestellt worden wäre, in der Regel am Tag nach der Absendung. [Für die Vorschriften für die Zustellung einer Zivilklage beim Circuit Court siehe Order 11 Regel 10 und Order 14 Regel 3 Ziffer vi der Circuit Court Rules von 2001; für die Vorschriften über die Zustellung einer Klageschrift vor dem District Court, siehe Order 41 der Rules of the District Court; für die Vorschriften über die Zustellung von Vorladungen beim High Court, siehe Order 9 der Rules of the Superior Courts].

Die allgemeinen Regeln in Bezug auf die Zeit, einschließlich des Zeitpunkts, zu dem die Zustellung als erfolgt gilt, sind in [Order 122 Regel 9 der Rules of the Superior Courts] festgelegt.

6 Wenn die Frist durch ein Ereignis in Gang gesetzt wird, wird dann der Tag, an dem das Ereignis stattfand, bei der Berechnung der Frist berücksichtigt?

Beginnt eine Frist an einem bestimmten Tag oder wird sie von einem bestimmten Tag an gerechnet, z. B. wenn ein Schriftstück einer Partei „innerhalb von 7 Tagen“ zugestellt werden soll, so gilt der erste Tag (z. B. der Tag, an dem der Beschluss ergeht) vorbehaltlich der gesetzlichen Vorschriften oder der Gerichtsordnung als in diese Frist einbezogen. Allerdings wird gemäß Order 122 Regel 10 der Rules of the Superior Courts der erste Tag nicht berücksichtigt, wenn eine bestimmte Anzahl von Tagen (mit Ausnahme von „vollen“ Tagen) in dieser Verfahrensordnung vorgeschrieben ist. Endet eine Frist an einem bestimmten Tag oder wird sie bis zu einem bestimmten Tag gerechnet, so gilt dieser Tag als in die Frist einbezogen. Werden für die Zustellung eines Schriftstücks oder die Durchführung eines Verfahrens weniger als sechs Tage gewährt, so werden Samstag, Sonntag, der erste Weihnachtstag und Karfreitag bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. [Order 122 der Rules of the Superior Courts]

7 Werden bei einer nach Tagen bemessenen Frist Kalendertage oder Arbeitstage gezählt?

Kalendertage, sofern nicht anders angegeben.

8 Was ist, wenn die Frist nach Wochen, Monaten oder Jahren bemessen ist?

Ist die Frist für die Vornahme einer Handlung oder die Einleitung eines Verfahrens nach Monaten oder Jahren bemessen, so wird sie, sofern nichts anderes bestimmt ist, nach Kalendermonaten berechnet.

9 Wann läuft eine nach Wochen, Monaten oder Jahren bemessene Frist ab?

Im Allgemeinen und außer in den Fällen, in denen es gesetzlich anders vorgesehen ist, wird der Tag, an dem eine Frist beginnt oder von dem aus gerechnet wird, in die Frist einbezogen. Wird das Ende einer Frist auf einen bestimmten Tag festgelegt, wird dieser Tag in die Frist einbezogen [Auslegungsgesetz von 2005, Abschnitt 18 Buchstabe h]. Allerdings wird gemäß Order 122 Regel 10 der Rules of the Superior Courts der erste Tag bei der Berechnung der Frist nicht berücksichtigt, wenn eine bestimmte Anzahl von Tagen (mit Ausnahme von „vollen“ Tagen) in dieser Verfahrensordnung vorgeschrieben ist.

10 Verlängert sich eine Frist, die an einem Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder arbeitsfreien Tag abläuft, bis zum nächsten Arbeitstag?

Ja, wenn die Frist für die Vornahme einer Handlung oder die Einleitung eines Verfahrens an einem Samstag, Sonntag oder einem anderen Tag abläuft, an dem die Gerichte geschlossen sind, und wenn die Handlung daher an diesem Tag nicht vorgenommen werden kann, läuft diese Frist am nächsten Tag ab, an dem die Gerichte geöffnet sind. Diese Vorschrift gilt immer dann, wenn es einen Fristablauf gibt.

11 Gibt es Fälle, in denen eine Frist verlängert wird? Unter welchen Voraussetzungen kann eine solche Fristverlängerung in Anspruch genommen werden?

Ist eine Verjährungsfrist gesetzlich festgelegt, sind die Gerichte nicht befugt, diese Frist zu verlängern. Die Gerichte verfügen jedoch über einen Ermessensspielraum, um in bestimmten Fällen die in der Verfahrensordnung oder in Gerichtsbeschlüssen festgelegten Fristen zu verlängern oder zu verkürzen. Ist der Kläger der Ansicht, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, kann er das Gericht ersuchen, den Antrag sofort zu prüfen, ohne die Zustellung von Schriftstücken an den Beklagten abzuwarten. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Ex-parte-Antrag, d. h. einen ohne Benachrichtigung der gegnerischen Partei eingereichten Antrag. Wird ein Beschluss ohne Anhörung der gegnerischen Partei gefasst, so wird diese von dem Beschluss in Kenntnis gesetzt und erhält die Möglichkeit, beim Gericht eine Änderung oder Aufhebung des Beschlusses zu beantragen. Generell kann die Frist für die Einreichung von gerichtlichen Schriftstücken im Einvernehmen zwischen den Parteien verlängert werden. Bei einem Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist muss die Partei nachweisen, dass sie die Absicht hatte, innerhalb der gesetzten Frist Rechtsmittel einzulegen, dass das Versäumnis der Rechtsmittelfrist auf einem Irrtum basierte und dass der Antrag auf guten Gründen beruht. Ist der anderen Partei durch den Zeitablauf ein Schaden entstanden, so kann dies ein relevanter Faktor sein, und das Gericht kann unter diesen Umständen nach seinem Ermessen die Verlängerung der Frist ablehnen.

12 Welche Fristen gelten für Rechtsmittelverfahren?

Gegen eine Entscheidung des High Court kann innerhalb von 28 Tagen nach Zustellung der Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt werden.

Ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Circuit Court muss innerhalb von 10 Tagen nach Verkündung des angefochtenen Urteils oder Beschlusses eingelegt werden [Order 61 Regel 3 der Rules of the Superior Courts].

Ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des District Court muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entscheidung des District Court eingelegt werden [Order 101 Regel 1 der District Court Rules].

Um eine Entscheidung eines Richters oder einer Verwaltungsbehörde gerichtlich überprüfen zu lassen, muss ein Antrag unverzüglich und innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt gestellt werden, an dem die Gründe für den Antrag erstmals aufgetreten sind, es sei denn, das Gericht ist der Ansicht, dass es triftige Gründe für eine Verlängerung der Frist gibt. [Order 84 Regel 21 Absatz 1 der Rules of the Superior Courts]

13 Können Gerichte Fristen abändern, insbesondere Ladungsfristen, oder für die Ladung eine spezielle Frist setzen?

Wird eine Verjährungsfrist gesetzlich festgelegt, sind die Gerichte nicht befugt, diese Frist zu verkürzen oder zu verlängern. Vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen verfügt das Gericht jedoch über einen Ermessensspielraum, um die Frist für die Vornahme bestimmter Handlungen zu verlängern oder zu verkürzen. Sowohl gemäß der Rules of the Superior Courts als auch gemäß der Rules of the Circuit Court ist das Gericht befugt, die in diesen Verfahrensordnungen oder von einem Gericht festgesetzten Fristen zu verlängern oder zu verkürzen.

14 Geht eine Partei, die an einem Ort ansässig ist, an dem ihr eine Fristverlängerung gewährt würde, dieses Vorteils verlustig, wenn sie über eine vorzunehmende Handlung an einem Ort unterrichtet wird, an dem ihr keine derartige Fristverlängerung gewährt würde?

Nein, die Partei verliert nicht den Vorteil der verlängerten Frist.

15 Welche Folgen hat die Nichteinhaltung von Fristen?

Jede Partei, die sich nicht an die vom Gericht gesetzten oder in den Verfahrensordnungen oder in den Rechtsvorschriften festgelegten Fristen hält, muss damit rechnen, dass ihre Klage abgewiesen wird. Lässt sich beispielsweise ein Beklagter nicht auf die Klage ein oder verteidigt er sich nicht, so kann der Kläger ein Versäumnisurteil beantragen.

Wenn unter diesen Umständen ein Urteil gegen einen Beklagten ergeht, kann dieser die Aufhebung des Urteils beantragen oder bei einem höheren Gericht Rechtsmittel einlegen. Wenn ein Kläger die Einzelheiten seiner Klage nicht rechtzeitig übermittelt, kann ein Beklagter beantragen, dass die Klage wegen Verspätung zurückgewiesen wird. Der Kläger kann gegen diese Entscheidung Rechtsmittel bei einem höheren Gericht einlegen. Das Gericht kann sein Ermessen auch in Bezug auf die Verfahrenskosten dahin gehend ausüben, dass es eine Partei bestraft, die sich einer unangemessenen Verzögerung schuldig gemacht hat oder die einschlägigen Fristen nicht eingehalten hat.

16 Welche Rechtsbehelfe stehen Parteien, die eine Frist versäumt haben, zur Verfügung?

Die säumige Partei kann eine gerichtliche Anordnung zur Verlängerung der Fristen beantragen. Hat der Ablauf der Frist zu einem Versäumnisurteil geführt, kann die Partei die Aufhebung des Urteils beantragen oder, falls dieser Antrag abgelehnt wird, bei einem höheren Gericht Rechtsmittel einlegen.

Letzte Aktualisierung: 17/10/2023

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.