Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über Unterhaltspflichten soll die effiziente und rasche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gewährleisten
Die Verordnung enthält neun Standardformulare, die die Kommunikation zwischen den Zentralen Behörden erleichtern und die elektronische Antragstellung ermöglichen sollen.
Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anwendung.
Dänemark hat im Wege einer Erklärung zu einem mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossenen Parallelabkommen seine Absicht bestätigt, die mit der Verordnung vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 umzusetzen.
Dänemark ist nicht durch das Haager Protokoll von 2007 gebunden.
Über die neun Standardformulare hinaus hat das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen ein weiteres, nicht verbindliches Standardformular zur Angabe von Unterhaltsrückständen erstellt. Mit diesem zusätzlichen Formular sollen die praktische Durchführung der Verordnung über die Unterhaltspflichten sowie die wirksame Ausübung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU erleichtert werden.
Sie können diese Formulare online ausfüllen, indem Sie auf einen der folgenden Links klicken. Wenn Sie bereits mit dem Ausfüllen eines Formulars begonnen und es als Entwurf gespeichert haben, können Sie es hochladen, indem Sie auf „Entwurf laden“ klicken.
Ab dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Gemäß dem Austrittsabkommen gilt jedoch während des Übergangszeitraums für das Vereinigte Königreich und sein Hoheitsgebiet weiterhin EU-Recht. Bis zum Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 kann in Formularen weiterhin das Vereinigte Königreich ausgewählt werden.
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Letzte Aktualisierung : 01/02/2020
