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Eurojust

Eurojust wurde vom Europäischen Rat zu dem Zweck geschaffen, die Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität zu verstärken. Es besteht aus Staatsanwälten, Richtern oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen.

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Was ist Eurojust?

Eurojust ist eine Stelle der Europäischen Union, die 2002 eingerichtet wurde, damit die Koordinierung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den zuständigen Justizbehörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefördert und verbessert wird, wenn diese Behörden gegen schwere grenzüberschreitende Kriminalität und organisierte Kriminalität vorgehen.

Welche Ziele verfolgt Eurojust?

Im Rahmen von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen, verfolgt Eurojust das Ziel, die Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung jedes von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats ausgehenden Ersuchens und jeder Information, die von einer Stelle übermittelt wird, die nach den im Rahmen der Verträge erlassenen Bestimmungen (Europäisches Justizielles Netz für Strafsachen, Europol und OLAF) zuständig ist, zu fördern und zu verbessern.

Ein weiteres Ziel von Eurojust ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, insbesondere durch die Erleichterung der internationalen Rechtshilfe und der Vollstreckung Europäischer Haftbefehle.

Eurojust unterstützt ferner die zuständigen Behörden, damit sie wirksamere Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durchführen können. Es kann Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen eines Mitgliedstaats und eines Drittstaats oder eines Mitgliedstaats und der Kommission in Bezug auf Straftaten unterstützen, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union berühren.

Eurojust verbessert die Wirksamkeit von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten, wenn es um die Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität geht, beispielsweise Terrorismus, Menschenhandel, Drogenhandel, Betrug und Geldwäsche, damit Straftäter rasch und effizient vor Gericht gebracht werden.

Wie ist die Arbeitsweise von Eurojust?

Eurojust nimmt seine Aufgaben durch seine nationalen Mitglieder oder als Kollegium wahr. Es kann die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten ersuchen, zu bestimmten Tatbeständen Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen, sich damit einverstanden zu erklären, dass eine dieser zuständigen Behörden besser in der Lage ist, zu bestimmten Tatbeständen Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen, die Arbeit der zuständigen Behörden in einem bestimmten Fall zu koordinieren, ein gemeinsames Ermittlungsteam einzusetzen oder Eurojust alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Stelle benötigt, um ihre Aufgaben wahrzunehmen.

Eurojust sorgt dafür, dass sich die zuständigen Behörden gegenseitig unterrichten und leistet Unterstützung, damit eine optimale Koordinierung und Zusammenarbeit gewährleistet ist. Es arbeitet ferner mit dem Europäischen Justiziellen Netz, Europol und dem OLAF zusammen. Eurojust leistet logistische Unterstützung und kann Koordinierungssitzungen zwischen Justiz- und Polizeibehörden der verschiedenen Staaten organisieren oder Hilfe bei der Organisation dieser Sitzungen leisten, um so zur Lösung rechtlicher und praktischer Fragen beizutragen.

Wie setzt sich Eurojust zusammen?

Eurojust setzt sich aus 28 nationalen Mitgliedern zusammen, also einem nationalen Mitglied pro Mitgliedstaat der EU. Die nationalen Mitglieder werden von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres nationalen Rechts entsandt. Ständiger Dienstort ist Den Haag. Die nationalen Mitglieder sind hochrangige, erfahrene Staatsanwälte, Richter oder Polizeibeamte mit gleichwertigen Befugnissen. Einige nationale Mitglieder werden von Stellvertretern, Assistenten oder abgeordneten nationalen Sachverständigen unterstützt.

Stärkung von Eurojust

Am 4. Juni 2009 hat der Rat einen neuen Beschluss zur Stärkung von Eurojust angenommen. Mit diesem Beschluss werden folgende Ziele verfolgt:

  • Schaffung einer gemeinsamen Basis von Befugnissen, über die jedes nationale Mitglied mindestens verfügen soll
  • Einrichtung eines Koordinierungsdauerdienstes für dringende Fälle
  • Verbesserung der Übermittlung von Informationen an Eurojust
  • Verbesserung der nationalen Basis von Eurojust
  • Stärkung der Beziehungen zwischen Eurojust und dem EJN
  • Stärkung der justiziellen Zusammen­arbeit mit Drittstaaten dadurch, dass Eurojust Verbindungsrichter/-staatsanwälte in Drittstaaten entsenden kann, und Stärkung der Zusammen­arbeit mit anderen Stellen wie Europol, OLAF und Frontex.

Am 17. Juli 2014 wurde ein Vorschlag für eine Verordnung betreffend Eurojust angenommen, der darauf abstellt, die operative Effizienz von Eurojust zu verbessern. Die Verhandlungen über den Vorschlag sind noch im Gange.

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Letzte Aktualisierung: 08/12/2021

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