Fachgerichte

Slowenien

Dieser Abschnitt informiert über die Fachgerichtsbarkeit in Slowenien.

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Slowenien

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit erster Instanz (Delovna sodišča in socialno sodišče prve stopnje)

Gemäß den Rechtsvorschriften sind Arbeitsgerichte (delovna sodiščâ) für individuelle und kollektive arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, während das Sozialgericht (socialno sodišče) über Sozialrechtsstreitigkeiten entscheidet.

Die Arbeitsgerichte und das Sozialgericht sind erstinstanzliche Gerichte. Der Arbeits- und Sozialgerichtshof (Višje delovno in socialno sodišče) entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte und des Sozialgerichts erster Instanz. Der Oberste Gerichtshof der Republik Slowenien entscheidet über Berufungen und Revisionen gegen Entscheidungen des Arbeits- und Sozialgerichtshofes.

Arbeitsgerichte sind für individuelle arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, die folgende Sachverhalte betreffen:

  • Abschluss, Bestehen, Dauer und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
  • die aus Beschäftigungsverhältnissen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie deren Rechtsnachfolgern erwachsenden Rechte, Pflichten und Aufgaben
  • die Rechte und Pflichten, die sich infolge einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und einem Kunden für den für den Kunden arbeitenden Arbeitnehmer ergeben
  • Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Bewerbern im Zusammenhang mit Einstellungsverfahren
  • die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgrund von Beschäftigungsverhältnissen vereinbarten Rechte und Pflichten in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte
  • die Tätigkeit von Minderjährigen unter 15 Jahren, Auszubildenden, Schülern und Studenten
  • von Arbeitgebern an Schüler oder Studenten vergebene Stipendien
  • unbezahlte Probezeiten
  • sonstige gesetzlich vorgesehene Sachverhalte.

Die vorgenannten Gerichte entscheiden außerdem, ob bei Schadensersatzklagen, für die das Arbeitsgericht zuständig ist, ein Versicherer als Nebenbeklagter zum Verfahren zugelassen wird.

Arbeitsgerichte sind für kollektive arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, die folgende Sachverhalte betreffen:

  • die Gültigkeit eines Tarifvertrags und seine Anwendung zwischen den Tarifparteien oder zwischen den Tarifparteien und Dritten
  • die Befugnis zum Führen von Tarifverhandlungen
  • die Konformität von Tarifverträgen mit dem geltenden Recht oder mit anderen Tarifverträgen sowie die Übereinstimmung allgemeiner Rechtshandlungen der Arbeitgeber mit dem geltenden Recht und den Tarifverträgen
  • die Rechtmäßigkeit von Streiks und anderen Arbeitskampfmaßnahmen
  • die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Unternehmensleitung
  • die Befugnisse der Gewerkschaften im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen
  • Entscheidungen zur Repräsentativität von Gewerkschaften
  • sonstige gesetzlich vorgesehene Sachverhalte.

Das Sozialgericht ist für Sozialrechtsstreitigkeiten in folgenden Bereichen zuständig:

1. Im Bereich der Renten- und Invaliditätsversicherung:

  • Ansprüche und Rechte aus der gesetzlichen Renten- und Invaliditätsversicherung
  • Ansprüche und Rechte aus der gesetzlichen Rentenzusatzversicherung
  • Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Invaliditätsversicherung und zur gesetzlichen Rentenzusatzversicherung
  • Spezifizierung oder Streichung von Positionen, für die Rentenzusatzversicherungspflicht besteht
  • freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Renten- und Invaliditätsversicherung und der gesetzlichen Rentenzusatzversicherung
  • Anerkennung von Rentenanwartschaften und freiwillige Zahlungen zur Erhöhung der Anwartschaften
  • Ansprüche auf eine staatliche Pension
  • Sozialversicherungsunterlagen.

2. Im Bereich der Krankenversicherung:

  • Ansprüche und Rechte aus der gesetzlichen Krankenversicherung und Versicherungsbeiträge.

3. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Beschäftigung:

  • Ansprüche und Rechte aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und Beiträge zu dieser Versicherung
  • freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und Beiträge zu dieser Versicherung
  • Stipendien, deren Vergabe die Vorlage einer Vermögensaufstellung voraussetzt, und Stipendien für Hochbegabte
  • verbürgte Studiendarlehen mit subventionierten Zinssätzen, deren Vergabe die Vorlage einer Vermögensaufstellung voraussetzt.

4. Im Bereich der Elternschutzregelungen und Familienzulagen:

  • Ansprüche und Rechte aus der Elternschaftsversicherung und Beiträge zu dieser Versicherung
  • Ansprüche auf Familienzulagen.

5. Im Bereich der Sozialleistungen:

  • Sozialversicherungsleistungen
  • Ansprüche auf verschiedenartige Sozialleistungen zur sozialen Absicherung des Antragstellers, wenn die Anerkennung des Anspruchs auf solche Leistungen die Vorlage einer Vermögensaufstellung voraussetzt.

Das Sozialgericht entscheidet außerdem in den oben aufgeführten Bereichen über:

  • die Rückerstattung zu Unrecht erhaltener Geldbeträge
  • Entschädigungszahlungen für Schäden, die Versicherten oder Sozialversicherungsanspruchsberechtigten durch staatliche Stellen oder Amtsträger entstehen, oder Schäden, die einer Einrichtung durch einen Versicherten im Zusammenhang mit dem Versicherungsverhältnis entstehen, oder Schäden im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Rechten aus der Sozialversicherung.

Weitere Zuständigkeiten des Sozialgerichts ergeben sich aus dem Gesetz.

Es gibt in der Republik Slowenien folgende erstinstanzliche Gerichte:

  • das Arbeitsgericht Celje mit Sitz in Celje, das für den Gerichtsbezirk Celje zuständig ist
  • das Arbeitsgericht Koper mit Sitz in Koper, das für die Gerichtsbezirke Koper und Nova Gorica zuständig ist
  • der Arbeits- und Sozialgerichtshof Ljubljana mit Sitz in Ljubljana, der für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in den Gerichtsbezirken Kranj, Krško, Ljubljana und Novo mesto sowie für Sozialrechtsstreitigkeiten der gesamten Republik Slowenien zuständig ist
  • das Arbeitsgericht Maribor mit Sitz in Maribor, das für die Gerichtsbezirke Maribor, Murska Sobota, Ptuj und Slovenj Gradec zuständig ist.

Erstinstanzliche Gerichte entscheiden in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten am Sitz des Gerichts, sofern nicht vorgeschrieben ist, dass die Sitzung in einer Außenstelle stattfinden muss.

Erstinstanzliche Gerichte entscheiden in Arbeits- und Sozialrechtsstreitigkeiten durch eine aus einem vorsitzenden Richter und zwei Laienrichtern zusammengesetzte Kammer. Einer der Laienrichter ist aus einer Liste von Arbeitnehmer- bzw. Versichertenvertretern, der andere aus einer Liste von Vertretern der Arbeitgeber bzw. Versicherungsträgern auszuwählen.

In individuellen Arbeits- und Sozialrechtsstreitigkeiten, die vermögensrechtliche Ansprüche betreffen, entscheidet ein Einzelrichter, wenn der Streitwert 40 000 EUR nicht übersteigt. Bestimmte Rechtssachen werden unabhängig vom Streitwert von einem Einzelrichter entschieden (z. B. im Bereich des individuellen Arbeitsrechts Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, Probezeit, Überstunden, Pausen, Ruhezeiten, Urlaub und andere Abwesenheitszeiten, Dienstpflicht aufgrund außergewöhnlicher Umstände, Disziplinarmaßnahmen, vorläufige Suspendierung wegen Einleitung eines Disziplinarverfahrens und vorläufige Versetzung oder im Bereich des Sozialrechts Anspruch auf Pflegegeld, Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe für Körperbehinderte und Anspruch auf Kurbehandlung).

Arbeits- und Sozialgerichtshof (Višje delovno in socialno sodišče)

Der Arbeits- und Sozialgerichtshof entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte und des Sozialgerichts. Der Oberste Gerichtshof der Republik Slowenien (Vrhovno sodišče Republike Slovenije) entscheidet über Berufungen und Revisionen gegen Entscheidungen des Arbeits- und Sozialgerichtshofs.

Der Arbeits- und Sozialgerichtshof hat seinen Sitz in Ljubljana.

Der Arbeits- und Sozialgerichtshof entscheidet mit einem Spruchkörper aus drei Richtern.

Verwaltungsgericht der Republik Slowenien (Upravno sodišče Republike Slovenije)

Das Verwaltungsgericht der Republik Slowenien entscheidet in Verwaltungsstreitigkeiten nach den Verfahren und Vorschriften des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten.

Es wahrt die Rechte und rechtmäßigen Interessen natürlicher und juristischer Personen sowie anderer Personen, die Rechte und Pflichten wahrnehmen können, gegenüber Entscheidungen und Maßnahmen der Verwaltung oder anderer staatlicher und kommunaler Behörden und Amtsträger, soweit im Gesetz geregelt.

In verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten entscheidet das Gericht über die Rechtmäßigkeit

  • individueller Verwaltungsakte staatlicher und kommunaler Behörden oder anderer Amtsträge,
  • von Verwaltungsakten und Maßnahmen, die in die verfassungsmäßigen Rechte einer Person eingreifen, sofern kein anderes ordentliches Gerichtsverfahren gewährleistet ist,
  • von Verordnungen staatlicher Behörden, soweit diese individuelle Beziehungen regeln,
  • in Streitigkeiten zwischen dem Staat und Kommunalverwaltungen, zwischen Kommunalverwaltungen oder zwischen Kommunalverwaltungen und Inhabern öffentlicher Genehmigungen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist oder in der Verfassung oder einem Gesetz kein anderes ordnungsgemäßes Verfahren vorgesehen ist,
  • anderer Rechtsakte, soweit gesetzlich vorgesehen.

In einem Verwaltungsrechtsstreit muss das Verwaltungsgericht der Republik Slowenien entscheiden. Über Berufungen und Revisionen gegen erstinstanzliche Entscheidungen in Verwaltungsstreitigkeiten entscheidet hingegen der Oberste Gerichtshof der Republik Slowenien.

Das Verwaltungsgericht hat seinen Hauptsitz in Ljubljana.

Das Gericht tagt am Hauptsitz und in den folgenden Außenstellen:

  • Außenstelle Celje für den Bezirk des Obergerichts Celje
  • Außenstelle Nova Gorica für den Bezirk des Obergerichts Koper
  • Außenstelle Maribor für den Bezirk des Obergerichts Maribor.

Das Verwaltungsgericht entscheidet in der Besetzung von drei Richtern, in manchen gesetzlich geregelten Fällen auch mit nur einem Richter.

Der Oberste Gerichtshof entscheidet über die Aussetzung von Verfahren mit nur einem Richter, in Berufungs- und Revisionsverfahren mit einem Spruchkörper aus drei Richtern, bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Verwaltungsgericht und einem allgemein zuständigen Gericht oder einem Fachgericht mit einem Spruchkörper aus drei Richtern und bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Verwaltungsgericht und dem Obersten Gerichtshof mit einem Spruchkörper aus fünf Richtern.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen über die Gerichte in Slowenien finden Sie auf der offiziellen Website des Obersten Gerichtshofs der Republik Slowenien.

Links zum Thema:

Arbeitsgerichte

Verwaltungsgericht der Republik Slowenien

Letzte Aktualisierung: 27/05/2020

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