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Justizgerichte erster Instanz (tribunais judiciais de 1.ª instância)

Justizgerichte erster Instanz sind in der Regel die Bezirksgerichte (tribunais de comarca). Sie befassen sich mit Rechtssachen in allen Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Gerichts fallen. Die Bezirksgerichte sind sowohl mit allgemeinen als auch mit fachlichen Zuständigkeiten ausgestattet.

Die Bezirksgerichte sind in Spruchkörper mit allgemeinen oder fachlichen Zuständigkeiten gegliedert und haben Außenstellen in ihrer näheren Umgebung. Die Bezeichnung der Spruchkörper umfasst ihre Zuständigkeit und den Namen der Gemeinde, in der sie ihren Standort haben.

Es können Spruchkörper mit folgenden fachlichen Zuständigkeiten gebildet werden:

  1. für Zivilsachen am Hauptsitz des Gerichts (Central cível)
  2. für Zivilsachen in einer Außenstelle des Gerichts (Local cível)
  3. für Strafsachen am Hauptsitz des Gerichts (Central criminal)
  4. für Strafsachen in einer Außenstelle des Gerichts (Local criminal)
  5. für Kleinkriminalität in einer Außenstelle des Gerichts (Local de pequena criminalidade)
  6. für strafrechtliche Ermittlungen (Instrução criminal)
  7. für Familien- und Jugendsachen (Família e menores)
  8. für Arbeitssachen (Trabalho)
  9. für Handelssachen (Comércio)
  10. für Zwangsvollstreckungssachen (Execução)

Die folgenden Fachgerichte verfügen über eine breitere örtliche Zuständigkeit:

  1. Gericht für geistiges Eigentum (Tribunal da propriedade intelectual)
  2. Gericht für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht (Tribunal da concorrência, regulação e supervisão)
  3. Seegericht (Tribunal marítimo)
  4. Strafvollstreckungsgericht (Tribunal de execução das penas)
  5. Zentrales Gericht für strafrechtliche Ermittlungen (Tribunal Central de instrução criminal)

Spruchkörper mit fachlichen Zuständigkeiten

Unter den Spruchkörpern mit spezieller Zuständigkeit sind die folgenden besonders relevant:

Spruchkörper für Zivilsachen am Hauptsitz des Gerichts

Diese Spruchkörper sind für Folgendes zuständig:

  • Entscheidungen über zivilrechtliche Feststellungsklagen im Rahmen des gemeinsamen Verfahrens mit einem Streitwert von mehr als 50 000 EUR
  • Wahrnehmung der in der Zivilprozessordnung vorgesehenen Aufgaben in Bezug auf geografische Gebiete, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Spruchkörpers oder Gerichts fallen, im Rahmen zivilrechtlicher Vollstreckungsverfahren in Rechtssachen mit einem Streitwert von mehr 50 000 EUR
  • Entscheidungen in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen
  • Wahrnehmung der sonstigen Aufgaben, die ihnen durch Gesetz zugewiesen sind
  • Spruchkörper für Familien- und Jugendsachen

In Angelegenheiten, die Personenstand und Familie betreffen, sind diese Spruchkörper für Folgendes zuständig:

  1. nichtstreitige Verfahren zwischen Ehegatten
  2. nichtstreitige Verfahren im Falle von nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben
  3. Klagen auf Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und auf Ehescheidung
  4. Klagen auf Nichtigkeitserklärung oder Aufhebung einer Zivilehe
  5. Klagen auf der Grundlage des Artikels 1647 und des Artikels 1648 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs, genehmigt durch das Gesetzesdekret Nr. 47344 vom 25. November 1966
  6. Unterhaltsklagen und -vollstreckungen zwischen Ehegatten und ehemaligen Ehegatten
  7. sonstige Klagen, die Personenstand und Familie betreffen

Neben den Befugnissen in diesem Bereich üben die Spruchkörper für Familien- und Jugendsachen auch die Befugnisse aus, die das Gesetz den Gerichten im Zusammenhang mit Bestandsaufnahmeverfahren zuweist, die infolge der Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, der Ehescheidung oder der Nichtigkeitserklärung bzw. Aufhebung einer Zivilehe sowie in besonderen Fällen der Gütertrennung eingeleitet werden, in denen diese Verfahren Anwendung finden.

In Bezug auf Minderjährige und volljährige Kinder sind die Spruchkörper für Familien- und Jugendsachen für Folgendes zuständig:

  1. Anordnung der Bestellung eines Vormunds und der Vermögensverwaltung
  2. Ernennung einer Person, die im Namen des Minderjährigen Rechtsgeschäfte tätigt, und Ernennung eines Generalpflegers, der den der elterlichen Verantwortung unterliegenden Minderjährigen außergerichtlich vertritt
  3. Genehmigung der Adoption
  4. Regelung der Ausübung der elterlichen Verantwortung und Entscheidung damit zusammenhängender Fragen
  5. Festlegung der Unterhaltszahlungen, die Minderjährigen und volljährigen oder für volljährig erklärten Kindern nach Artikel 1880 des Zivilgesetzbuchs, genehmigt durch das Gesetzesdekret Nr. 47344 vom 25. November 1966, zustehen, und Entscheidung in Verfahren, die die Unterhaltsvollstreckung betreffen
  6. Anordnung der Unterbringung Minderjähriger in Pflege bis zur Adoption
  7. Anordnung der Unterbringung der für die Adoption ausgewählten Person im Rahmen des Förderungs- und Schutzverfahrens oder Bestimmung einer Einrichtung im Hinblick auf eine künftige Adoption
  8. Begründung einer zivilrechtlichen Patenschaft (apadrinhamento civil) und Widerruf der entsprechenden Entscheidung
  9. Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen zur Vornahme bestimmter Handlungen, Bestätigung von bereits ohne Ermächtigung vorgenommenen Handlungen und Regelung der Annahme von Zuwendungen
  10. Entscheidung über die Zahlung der finanziellen Sicherheit, die die Eltern zugunsten ihrer minderjährigen Kinder leisten müssen
  11. Erlass eines vollständigen oder teilweisen Verbots und Festlegung von Beschränkungen der Ausübung der elterlichen Verantwortung nach Artikel 1920 des Zivilgesetzbuchs, genehmigt durch das Gesetzesdekret Nr. 47344 vom 25. November 1966
  12. amtliche Feststellung der Mutterschaft bzw. Vaterschaft sowie Untersuchung und Entscheidung im Falle der Anfechtung der Mutterschaft bzw. Vaterschaft
  13. Entscheidung über Vor- und Familiennamen des Minderjährigen bei Uneinigkeit der Eltern

Neben den Zuständigkeiten in diesem Bereich sind die Spruchkörper für Familien- und Jugendsachen für Folgendes zuständig:

  1. im Falle der Vormundschaft oder Vermögensverwaltung: Festlegung der Vergütung des Vormunds bzw. Verwalters, Entscheidung über die Ablehnung, den Rücktritt oder die Entlassung des Vormunds, des Verwalters oder eines Mitglieds des Familienrats, Anforderung und Prüfung der Rechenschaftsberichte, Genehmigung der Ersetzung der gesetzlichen Hypothek und Anordnung der Erhöhung oder Ersetzung der geleisteten Sicherheit sowie Ernennung eines Sonderpflegers, der den Minderjährigen außergerichtlich vertritt
  2. Ernennung eines Sonderpflegers, der den Minderjährigen in Vormundschaftsverfahren vertritt
  3. Änderung, Widerruf und Überprüfung der Adoption, Anforderung und Prüfung der Rechenschaftsberichte der adoptierenden Person und Festlegung des für den Unterhalt der adoptierten Person aufzuwendenden Teils des Einkommens
  4. Entscheidung über die Erhöhung oder Ersetzung der zugunsten minderjähriger Kinder geleisteten Sicherheit
  5. Anforderung und Prüfung der von den Eltern vorzulegenden Rechenschaftsberichte
  6. Entscheidung sonstiger Fragen im Zusammenhang mit den unter den Buchstaben a bis m genannten Verfahren

In Bezug auf Fragen der Erziehungsberechtigung und des Schutzes sind die Spruchkörper für Familien- und Jugendsachen für Folgendes zuständig:

  • Entscheidung in Förderungs- und Schutzverfahren
  • Anordnung von Förder- und Schutzmaßnahmen sowie gegebenenfalls Begleitung ihrer Durchführung, wenn sich ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Gefahrenlage befindet und ein Eingreifen der Schutzkommission nicht in Betracht kommt
  • Vornahme der für die Prüfung der Erziehungsberechtigung erforderlichen gerichtlichen Handlungen
  • Würdigung von Handlungen, die nach dem Gesetz als Straftaten gelten und von Minderjährigen im Alter zwischen 12 und 16 Jahren begangen wurden, im Hinblick auf die Anordnung vormundschaftlicher Maßnahmen
  • Durchführung und Überprüfung vormundschaftlicher Maßnahmen
  • Feststellung der Beendigung oder Aufhebung vormundschaftlicher Maßnahmen
  • Entscheidung über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen über Minderjährige, für die eine Unterbringungsanordnung gilt

Spruchkörper für Arbeitssachen

Diese Spruchkörper entscheiden unter anderem zivilrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, mit im Hinblick auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags aufgenommenen Beziehungen, mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, mit nach dem Gesetz Arbeitsverträgen gleichgestellten Verträgen, mit Lehr- und Praktikumsverträgen sowie mit Streiks.

Spruchkörper für Handelssachen

Diese Spruchkörper sind für Folgendes zuständig:

  1. Insolvenzverfahren und besondere Umstrukturierungsmaßnahmen
  2. Klagen auf Feststellung des Nichtbestehens, der Nichtigkeit oder der Aufhebung eines Gesellschaftsvertrags
  3. Klagen im Zusammenhang mit der Ausübung von Gesellschafterrechten
  4. Klagen auf Aussetzung oder Aufhebung von Gesellschafterbeschlüssen
  5. Klagen auf richterlich angeordnete Auflösung einer Gesellschaft
  6. Klagen auf Auflösung einer Europäischen Aktiengesellschaft
  7. Klagen auf Auflösung einer Holdinggesellschaft
  8. Klagen, die im Handelsregistergesetzbuch genannt sind
  9. Klagen auf Auflösung eines Kreditinstituts oder Finanzunternehmens

Darüber hinaus entscheiden die Spruchkörper für Handelssachen im Falle der Anfechtung von Beschlüssen der Handelsregisterbeamten sowie im Falle der Anfechtung von Entscheidungen der Handelsregisterbeamten im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Auflösung oder Liquidation von Handelsgesellschaften.

Spruchkörper für Zwangsvollstreckungssachen

Diese Spruchkörper nehmen die in der Zivilprozessordnung vorgesehenen Zuständigkeiten in zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahren wahr, mit Ausnahme der Verfahren, die dem Gericht für geistiges Eigentum, dem Gericht für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht, dem Seegericht, den Spruchkörpern für Familien- und Jugendsachen, den Spruchkörpern für Arbeitssachen oder den Spruchkörpern für Handelssachen zugewiesen sind. Die Spruchkörper für Zwangsvollstreckungssachen befassen sich zudem mit der Vollstreckung von Urteilen in Strafverfahren, die nach dem Strafprozessrecht nicht von einem Zivilgericht behandelt werden dürfen.

Gerichte mit breiterer örtlicher Zuständigkeit

Gericht für geistiges Eigentum

Dieses Gericht ist für Folgendes zuständig:

  1. Klagen in Bezug auf Ansprüche im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und verwandten Schutzrechten
  2. Klagen in Bezug auf Ansprüche im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum nach den im Gesetz vorgesehenen Modalitäten
  3. Klagen auf Ungültig- oder Nichtigerklärung von Patenten, ergänzenden Schutzzertifikaten, Gebrauchsmustern und Topografien von Halbleitererzeugnissen, die im Gesetzbuch für gewerbliches Eigentum (Código da Propriedade Industrial) und in anderen anwendbaren Rechtsvorschriften vorgesehen sind, sowie Anträge auf Feststellung der Ungültigkeit oder Nichtigkeit der Eintragung von Zeichnungen oder Modellen, Marken, Logos, Prämien, Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben, die im Rahmen einer Widerklage gestellt werden
  4. Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Nationalen Instituts für gewerbliches Eigentum (Instituto Nacional da Propriedade Industrial, I. P. – INPI, I. P.) zur Gewährung oder Ablehnung gewerblicher Schutzrechte sowie gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit Übertragungen, Lizenzen oder Verfallserklärungen oder mit anderen Handlungen, durch die gewerbliche Schutzrechte beeinträchtigt oder verändert werden oder erlöschen
  5. Rechtsbehelfe gegen und Überprüfung von Entscheidungen und anderen nach dem Gesetz anfechtbaren Maßnahmen, die vom INPI, I. P. in Ordnungswidrigkeitsverfahren erlassen wurden
  6. Feststellungsklagen in Bezug auf Ansprüche im Zusammenhang mit Internet-Domänennamen
  7. Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Stiftung für die nationale wissenschaftliche Datenverarbeitung (Fundação para a Computação Científica Nacional), der zuständigen Behörde für die Registrierung von „.pt“-Domänennamen, über die Registrierung, Ablehnung oder Erneuerung von „.pt“-Domänennamen
  8. Klagen in Bezug auf Ansprüche im Zusammenhang mit Firmen und Namen von Unternehmen
  9. Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Instituts für Register- und Notariatswesen (Instituto dos Registos e do Notariado, I. P. – IRN, I. P.) über die Zulässigkeit von Firmen und Namen nach dem rechtlichen Rahmen für das Nationale Register juristischer Personen (Registo Nacional de Pessoas Coletivas)
  10. Klagen in Bezug auf Ansprüche im Zusammenhang mit Handlungen, die als unlauterer Wettbewerb angesehen werden, oder mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen im Bereich des gewerblichen Eigentums
  11. Maßnahmen zur Erlangung und Sicherung von Beweismitteln und zur Bereitstellung von Informationen, wenn dies für den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums und des Urheberrechts erforderlich ist

Gericht für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht

Dieses Gericht entscheidet unter anderem Fragen im Zusammenhang mit der Anfechtung, Überprüfung und Durchsetzung von Entscheidungen, Anordnungen und anderen nach dem Gesetz anfechtbaren Maßnahmen, die von bestimmten Regulierungsbehörden, insbesondere der Wettbewerbsbehörde (Autoridade da Concorrência), der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde (Autoridade Nacional da Aviação Civil), der Bank von Portugal (Banco de Portugal) und der Wertpapiermarktkommission (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários), in Ordnungswidrigkeitsverfahren erlassen wurden.

Seegericht

Dieses Gericht ist für Folgendes zuständig:

  1. Ersatz des Schadens, der von oder an Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Anlagen verursacht wurde oder auf ihre Verwendung auf See zurückzuführen ist, nach den allgemeinen Rechtsvorschriften
  2. Verträge über den Bau, die Reparatur, den Kauf und den Verkauf von Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Anlagen, die zur Verwendung auf See bestimmt sind
  3. Verträge über den Seeverkehr und Verträge über den kombinierten bzw. multimodalen Verkehr
  4. Verträge über die Beförderung auf Flüssen oder Kanälen innerhalb der Grenzen nach Tabelle Nr. 1 im Anhang der Allgemeinen Hafenordnung (Regulamento Geral das Capitanias), genehmigt durch das Gesetzesdekret Nr. 265/72 vom 31. Juli 1972
  5. Verträge über die Verwendung von Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Anlagen auf See, insbesondere Befrachtungs- und Leasingverträge
  6. Verträge zur Versicherung von Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Anlagen, die zur Verwendung auf See bestimmt sind, sowie ihrer Fracht
  7. Hypotheken und Schiffspfandrechte auf Schiffe und Boote und dingliche Sicherheiten auf schwimmende Anlagen sowie ihre Fracht
  8. besondere Verfahren in Bezug auf Schiffe, Boote und andere schwimmenden Anlagen sowie ihre Fracht
  9. Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Bezug auf Schiffe, Boote und andere schwimmende Anlagen, ihre Fracht, ihr Bunkeröl und sonstige dazugehörige Vermögenswerte sowie vorläufige Ersuchen an den Hafenmeister um Unterstützung des Abgangs der Sachen, die Gegenstand dieser Verfahren sind
  10. Fragen der großen Havarie und der Partikularhavarie, auch in Bezug auf andere schwimmende Anlagen, die zur Verwendung auf See bestimmt sind
  11. Unterstützung und Bergung auf See
  12. Verträge über Schlepp- und Lotsendienste
  13. Beseitigung von Wracks
  14. zivilrechtliche Haftung für die Verschmutzung des Meeres und anderer Gewässer in seinem Zuständigkeitsbereich
  15. Verwendung, Verlust, Fund oder Aneignung von Geräten für den Fischfang oder das Sammeln von Meeresfrüchten, Weichtieren und Meerespflanzen, Werkzeugen, Ausrüstung, Waffen, Vorräten und anderen Gegenständen, die für die Schifffahrt oder die Fischerei bestimmt sind, sowie Schäden, die von oder an diesem Material verursacht wurden
  16. Schäden an Vermögenswerten, die zum öffentlichen maritimen Bereich gehören
  17. Eigentum an und Besitz von an Land gespülten Wrackteilen sowie Gegenständen oder vorhandenen Überresten, die aus dem Meer stammen und sich auf dem Meeresgrund oder im Meeresuntergrund befinden oder die aus Binnengewässern stammen oder dort vorhanden sind, sofern sie von maritimem Interesse sind
  18. Verhaftungen
  19. alle allgemeinen Fragen des Seehandelsrechts
  20. Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Hafenmeisters in Seeordnungswidrigkeitsverfahren

Strafvollstreckungsgericht

Dieses Gericht begleitet und überwacht die Strafvollstreckung und entscheidet über die Änderung, Ersetzung und Beendigung der im Urteil festgelegten Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßnahme, nachdem das Urteil Rechtskraft erlangt hat. Das Gericht ist insbesondere für Folgendes zuständig:

  • Anordnung der (vorzeitigen) Vollstreckung der Ausweisung als Nebenstrafe, wobei die Freiheitsstrafe für beendet erklärt wird
  • Feststellung der Beendigung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, einer unbefristeten Freiheitsstrafe (pena relativamente indeterminada) oder einer Sicherheitsverwahrung
  • Ausstellung von Haft- und Entlassungsbefehlen
  • Feststellung der Abwesenheit und Anordnung der Beschlagnahme von Vermögenswerten einer verurteilten Person, die sich vorsätzlich ganz oder teilweise der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßnahme entzogen hat
  • Entscheidung über die vorläufige Löschung von Tatsachen oder Entscheidungen aus dem Strafregister

Zentrales Gericht für strafrechtliche Ermittlungen

Dieses Gericht führt strafrechtliche Ermittlungen durch, entscheidet über die Erhebung der Anklage und nimmt die richterlichen Aufgaben im Ermittlungsverfahren wahr, wenn die strafbaren Handlungen in den Bezirken mehrerer Rechtsmittelgerichte (Tribunais da Relação) begangen wurden und es sich um folgende Straftaten handelt:

  1. Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit
  2. Straftaten terroristischer Vereinigungen und Terrorismus
  3. Gefährdung der Staatssicherheit, ausgenommen Wahldelikte
  4. illegaler Handel mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Drogenausgangsstoffen, ausgenommen die direkte Abgabe an Süchtige, sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung für diesen illegalen Handel
  5. Geldwäsche
  6. Korruption, Veruntreuung, Bestechung und Bestechlichkeit
  7. betrügerische Insolvenz
  8. schädigende Misswirtschaft bei einer wirtschaftlich unabhängigen Organisation des öffentlichen Sektors
  9. Betrug im Zusammenhang mit der Erlangung oder missbräuchlichen Verwendung von Zuschüssen, Subventionen oder Darlehen
  10. Wirtschafts- und Finanzdelikte, die in organisierter Form insbesondere unter Einsatz von Informationstechnologie begangen werden
  11. Wirtschafts- und Finanzdelikte mit internationaler oder transnationaler Dimension
Letzte Aktualisierung: 29/01/2024

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