In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die Organisation der Verwaltungs- und der Fachgerichtsbarkeit in Estland.
Nach der estnischen Verfassung ist die Einrichtung von Gerichten mit besonderer fachlicher Zuständigkeit per Gesetz möglich. Die Einsetzung von außerordentlichen Gerichten ist untersagt.
In Estland bestehen keine Fachgerichte.
Der Staatsgerichtshof (riigikohus) erfüllt gleichzeitig die Aufgaben des höchstinstanzlichen Gerichts und des Verfassungsgerichts.
In seiner Funktion als Verfassungsgericht hat der Staatsgerichtshof folgende Aufgaben:
Privatpersonen können keinen Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit stellen.
Die Kontaktadresse des Staatsgerichtshofs finden Sie auf der Website des Staatsgerichtshofs.
Die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit ist im Gesetz über die gerichtliche Verfassungskontrolle (põhiseaduslikkuse järelevalve kohtumenetluse seadus) festgelegt.
Verwaltungsgerichte sind erstinstanzliche Gerichte für Verwaltungssachen. In Estland gibt es eigene Verwaltungsgerichte nur in erster Instanz.
Als zweitinstanzliche Gerichte prüfen die Bezirksgerichte Entscheidungen der Verwaltungsgerichte auf der Grundlage dagegen eingelegter Rechtsmittel.
Die Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte, das Verfahren bei Erhebung einer Verwaltungsklage und die Vorschriften für Verwaltungsverfahren sind in der Verwaltungsverfahrensordnung (halduskohtumenetluse seadustikus) festgelegt.
In Estland gibt es zwei Verwaltungsgerichte: das Verwaltungsgericht Tallinn (Tallinna Halduskohus) und das Verwaltungsgericht Tartu (Tartu Halduskohus).
Die beiden Verwaltungsgerichte haben jeweils zwei Standorte (kohtumaja).
Zum Verwaltungsgericht Tallinn gehören:
Zum Verwaltungsgericht Tartu gehören:
In Estland fungieren zwei Bezirksgerichte als Gerichte zweiter Instanz:
Die Kontaktadressen der Gerichte können auf der Website der estnischen Gerichte kostenlos abgerufen werden.
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