Fachgerichte

Dänemark

Dieser Abschnitt informiert über die Organisation der Fachgerichte in Dänemark.

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Fachgerichte

See- und Handelsgericht (Sø- og Handelsretten)

Seit seiner Gründung im Jahr 1862 werden vor dem See- und Handelsgericht see- und handelsrechtliche Sachen aus dem ganzen Land verhandelt.

Die Zuständigkeit des See- und Handelsgerichts wurde nach und nach ausgeweitet. Heute werden vor ihm Sachen verhandelt, die das dänische Markengesetz, das dänische Gesetz über Formgestaltung, das dänische Gesetz über Vermarktungspraktiken, das dänische Wettbewerbsgesetz, die internationalen Handelsbedingungen sowie sonstige handelsrechtliche Sachen betreffen.

Außerdem werden vor der Insolvenzkammer des Gerichts Sachen verhandelt, die Insolvenzen, Zahlungseinstellungen sowie Zwangsvergleiche und Umschuldungen im Großraum Kopenhagen betreffen.

Grundbuchgericht (Tinglysningsretten)

Das Grundbuchgericht wurde am 1. Januar 2007 gegründet. Es ist für ganz Dänemark zuständig.

Das Gericht wird nach und nach die Grundbuchsachen von den Stadtgerichten (Byretter) übernehmen. Ihm obliegt dann die Eintragung von Grundeigentumstiteln sowie von Grundpfandrechten und sonstigen Belastungen, Eheverträgen usw.

Das Grundbuchgericht entscheidet über Streitigkeiten, die Grundbucheintragungen betreffen. Rechtsmittel können beim Landgericht von Westdänemark eingelegt werden.

Besonderes Klagegericht für Disziplinar- und Wiederaufnahmeverfahren (Den Særlige Klageret)

Das Besondere Klagegericht befasst sich mit Disziplinarfragen, die Richter bzw. sonstiges juristisches Personal betreffen, die Beschäftigte der Gerichte, einschließlich der Gerichte der Färöer und Grönlands sowie des Ausschusses für Berufungszulassungen, sind. Außerdem kann das Gericht Strafverfahren wiederaufnehmen und Strafverteidiger in Strafsachen für befangen erklären.

Dem Besonderen Klagegericht gehören ein Richter des Obersten Gerichtshofs an, ein Richter am Landgericht, ein Richter am Stadtgericht, ein Rechtsanwalt sowie ein wissenschaftlich kundiger Rechtsanwalt.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

In der dänischen Gerichtsorganisation gibt es keine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Letzte Aktualisierung: 04/05/2022

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