Ordentliche Gerichte

Slowenien

Dieser Abschnitt informiert über die ordentliche Gerichtsbarkeit in Slowenien.

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Slowenien

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Nach Artikel 98 des Gerichtsgesetzes gibt es in Slowenien die folgenden ordentlichen Gerichte:

  • Bezirksgerichte (okrajna sodišča)
  • Kreisgerichte (okrožna sodišča)
  • Obergerichte (višja sodišča)
  • den Obersten Gerichtshof der Republik Slowenien (Vrhovno sodišče Republike Slovenije)

Zuständigkeit des Bezirksgerichts

Nach Artikel 99 des Gerichtsgesetzes ist das Bezirksgericht in Slowenien für Folgendes zuständig:

Strafsachen

  1. Entscheidung in erster Instanz über mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bedrohte Straftaten, ausgenommen über Presse, Hörfunk, Fernsehen oder andere Medien begangene rufschädigende oder ehrverletzende Straftaten
  2. Ermittlungen in den oben genannten Strafsachen
  3. Wahrnehmung anderer im Gesetz festgelegter Aufgaben

Zivilsachen

Entscheidung in erster Instanz über:

  1. Zivilsachen nach Maßgabe der Zivilprozessordnung
  2. Nachlasssachen und andere nichtstreitige Angelegenheiten, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sowie Grundbuchsachen
  3. Zwangsvollstreckung und Sicherung von Ansprüchen, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist

Sonstige Sachen

Entscheidung in anderen im Gesetz festgelegten Angelegenheiten

Prozesskostenhilfe

Entscheidung über Prozesskostenhilfe, sofern nach dem Gesetz kein anderes Gericht zuständig ist, und Entscheidung über internationale Rechtshilfe im Falle geringfügiger Zuwiderhandlungen

Zuständigkeit des Kreisgerichts

Nach Artikel 101 des Gerichtsgesetzes ist das Kreisgericht in Slowenien für Folgendes zuständig:

Strafsachen

  1. Entscheidung in erster Instanz in Strafsachen, die nicht in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts fallen
  2. Ermittlungen in den unter Nummer 1 genannten Strafsachen
  3. Vorverfahren und Entscheidung in erster Instanz in Strafsachen, an denen Minderjährige beteiligt sind
  4. Entscheidung in erster Instanz über die Vollstreckung von Strafurteilen ausländischer Gerichte
  5. Vollstreckung von Strafurteilen, die nach den Nummern 1, 3 und 4 ergangen sind, und Vollstreckung der Strafurteile der Bezirksgerichte
  6. Entscheidung über die Einschränkung von Menschenrechten und Grundfreiheiten
  7. Entscheidung in einer Vorverfahrenskammer (auch in Strafsachen, die in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallen)
  8. Wahrnehmung anderer im Gesetz festgelegter Aufgaben
  9. Kontrolle der korrekten und gesetzeskonformen Behandlung von Strafgefangenen und Beaufsichtigung von Häftlingen

In komplexeren Fällen, in denen es um organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, Terrorismus, Korruption und ähnliche kriminelle Tätigkeiten geht, sind Fachabteilungen der Kreisgerichte für die Wahrnehmung der unter den Nummern 1, 2, 3, 6, 7 und 8 genannten Aufgaben zuständig.

Zivilsachen

Entscheidung in erster Instanz über:

  1. Zivilsachen nach Maßgabe der Zivilprozessordnung
  2. Anerkennung von Entscheidungen ausländischer Gerichte
  3. Zwangsvergleiche, Insolvenzen und Liquidationen im eigenen Gerichtsbezirk sowie damit verbundene Rechtsstreitigkeiten
  4. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums
  5. Vorschläge für vorläufige Maßnahmen vor Beginn eines Verfahrens, in dem das Gericht nach den Vorschriften über Wirtschaftsstreitigkeiten entscheidet, Angelegenheiten, für die ein Schiedsverfahren vereinbart wurde, und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz in Angelegenheiten des geistigen Eigentums
  6. im Gesetz festgelegte nichtstreitige Verfahren

Sonstige Sachen

  • Führung des Handelsregisters
  • Entscheidung in anderen im Gesetz festgelegten Angelegenheiten
  • Prozesskostenhilfe in Zivil-, Straf- und sonstigen Sachen
  • internationale Rechtshilfe

Zuständigkeit des Obergerichts

Nach Artikel 104 des Gerichtsgesetzes ist das Obergericht für Folgendes zuständig:

  1. Entscheidung in zweiter Instanz über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirks- und Kreisgerichte seines Gerichtsbezirks
  2. Entscheidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Bezirks- oder Kreisgerichten seines Gerichtsbezirks und Entscheidung über die Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Bezirks- oder Kreisgericht seines Gerichtsbezirks
  3. Wahrnehmung anderer im Gesetz festgelegter Aufgaben

Rechtsdatenbanken

Name und URL der Datenbank

Sodstvo Republike Slovenije (Gerichte der Republik Slowenien)

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Ja, der Zugang zur Datenbank ist kostenlos.

Kurze Beschreibung des Inhalts

Über die Website Sodstvo Republike Slovenije (Gerichte der Republik Slowenien) haben Sie Zugang zu verschiedenen Datenbanken:

  • Justizsystem der Republik Slowenien
  • Justizverwaltung
  • Öffentliche Register (Grundbuch, Justizregister)

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Liste der Gerichte

Letzte Aktualisierung: 27/04/2020

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